Laut § 2 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) fallen vier Fahrzeugtypen unter den Begriff "E-Fahrzeug":
- reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV)
- Plug-in-Hybride (PHEV)
- Range Extender (= Reichweitenverlängerer, REEV)
- Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV)
Tipp: Je nach Antriebstechnologie gewährt die Allianz Ihnen unterschiedliche Rabatte: Plug-in- und Vollhybride erhalten 10 Prozent Nachlass. Bei Pkw mit Elektro- oder Brennstoffzellen-Antrieb sind es sogar 20 Prozent.