Zweitwagen versichern: Auf den Punkt gebracht
- Versichern Sie ein zweites Auto beim gleichen Anbieter, können Sie mit einer Zweitwagen-Versicherung Kosten sparen. Denn in der Regel stufen Versicherer Zweitwagen günstiger ein (Zweitwagenregelung).
- Voraussetzung für eine günstigere Einstufung ist, dass das Zweitauto auf Sie, Ihren Ehe- oder Lebenspartner zugelassen ist.
- Fahranfänger profitieren von einer besseren Schadenfreiheitsklasse, wenn Mutter, Vater oder Ehepartner das zweite Auto versichern.
- In welche SF-Klasse der Versicherer Ihr Zweitfahrzeug einstuft, hängt von seiner Zweitwagenregelung ab. Meist startet das zweite Auto in SF-Klasse ½.
Welche Schadenfreiheitsklasse hat mein Zweitwagen?
Welche Schadenfreiheitsklasse Ihr Zweitwagen erhält, hängt vom Versicherer und seiner Zweitwagenregelung ab. Folgende Möglichkeiten gibt es:
- Normalfall: Sie sind mehrere Jahre unfall- und schadenfrei geblieben und Ihr Erstwagen befindet sich in Schadenfreiheitsklasse ½ oder besser. Dann stufen die meisten Versicherer den Zweitwagen ebenfalls in SF-Klasse ½ ein.
- Verbesserte Zweitwagenregelung: Unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. Fahrpraxis, kleiner Fahrerkreis) bieten einige Kfz-Versicherer eine Sondereinstufung für Zweitwagen an. Sie umfasst alle Einstufungen, die besser als SF-Klasse ½ sind, und reicht von SF-Klasse 2 bis zur Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens. Wenn Sie jahrelang unfallfrei fahren und einen Anbieter mit besonders günstiger Zweitwagenregelung finden, können Sie für Ihren Zweitwagen auch SF-Klasse 20 oder 25 bekommen.
- Zweitwagen versichern wie Erstwagen: Manche Versicherer orientieren sich bei der Einstufung des Zweitwagens an der Erstwagen-Einstufung. Das heißt: Sie behandeln den Zweitwagen tariflich genauso wie das Erstfahrzeug. Mit der Folge: Je besser das Erstfahrzeug in der Hauptversicherung eingestuft ist, desto besser ist die Einstufung der Schadenfreiheitsklasse des Zweitwagens.
Wie viele Fahrzeuge kann ich als Zweitwagen versichern?
Ob Sie zwei Pkw als Zweitwagen versichern oder 20, spielt keine Rolle. Kfz-Versicherer begrenzen die Anzahl der Fahrzeuge in der Regel nicht. Das heißt: Autofans oder Großfamilien können die Sonderkonditionen über das Zweitauto hinaus für weitere Fahrzeuge nutzen.
Spartipp: Sondereinstufungen gibt es nicht nur für Pkw. Auch Versicherungsnehmer mit Motorrad oder Wohnmobil können mit einer Zweitwagen-Versicherung sparen und ihr Fahrzeug günstig versichern. Für vollelektrische Fahrzeuge fallen die E-Auto Versicherung Kosten in der Regel ebenfalls günstiger aus, wenn bereits ein Erstfahrzeug versichert ist. Bei der Allianz profitieren E-Auto-Besitzer noch von weiteren Allianz e-Mobility Angeboten.
So profitieren Sie bei der Allianz Zweitwagen-Versicherung von besseren SF-Einstufungen
Auch bei der Allianz können Sie so viele Fahrzeuge als Zweitwagen versichern, wie sie möchten. Damit Sie mit Pkw, Motorrad, Quad, Trike oder beispielsweise Wohnmobil als Zweitwagen an eine günstige Schadenfreiheitsklassen-Einstufung kommen, muss eine dieser Voraussetzungen zutreffen:
- Schadenfreiheitsklasse 1: Auf Vater oder Mutter, den Versicherten, Ehepartner oder in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist bereits ein Pkw, Kraftrad, Wohnmobil oder Nutzfahrzeug mit mindestens SF-Klasse ½ in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Allianz zugelassen.
- Sondereinstufung in Schadenfreiheitsklasse 3: Auf den Versicherten, Ehepartner bzw. in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner oder ein Elternteil ist bereits ein Pkw, Kraftrad, Wohnmobil oder Nutzfahrzeug zugelassen. Dessen Kfz-Haftpflichtversicherung muss bei einem Unternehmen der Allianz Gruppe mindestens in SF-Klasse ½ eingestuft sein.
Zweitwagen versichern und auf Familienmitglied übertragen

Versicherte können ihre Zweitwagen-Versicherung auf einen anderen Versicherungsnehmer übertragen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

Zweitwagen versichern: Was möchten Sie gerne wissen?
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Wie bekomme ich für meinen Zweitwagen eine bessere Schadenfreiheitsklasse?
Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto mehr Schadenfreiheitsrabatt: Was für das Erstfahrzeug gilt, ist auch beim Zweitwagen versichern der Fall – jedoch unabhängig voneinander. Für den Zweitwagen ist die Einstufung des Erstwagens lediglich bei Vertragsbeginn ausschlaggebend. Nach einem unfallfreien Jahr (im Jahr der Anmeldung nach mindestens 180 Tagen) steigt die SF-Klasse automatisch. Dadurch erhöht sich der Schadenfreiheitsrabatt. -
Wie kann ich eine Zweitwagen-Versicherung wechseln bzw. kündigen?
Wenn Sie Ihre Zweitwagen-Versicherung wechseln möchten, ist der Kündigungstermin entscheidend. Läuft Ihr Vertrag zum Beispiel am 1. Januar ab, ist Stichtag für die Kündigung der 30. November des Jahres. In besonderen Fällen haben Sie ein Recht auf Sonderkündigung. Das trifft etwa bei Beitragserhöhungen, Fahrzeugwechsel oder nach einem Schadenfall zu.
Wichtig: Kfz-Versicherer können einen Antrag auf Versicherungsschutz auch ablehnen. Kündigen Sie Ihre alte Versicherung daher erst, wenn der neue Vertrag wirksam ist.
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Gilt die Zweitwagen-Versicherung auch im Ausland?
Bei der Zweitwagen-Versicherung gelten die gleichen Regeln wie bei einer regulären Kfz-Versicherung. Das heißt: Versicherungsschutz besteht innerhalb der geografischen Grenzen Europas. Wer zum Beispiel nach Italien, Österreich oder Frankreich fährt, ist abgesichert. Gleiches gilt in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Außerhalb der EU sind Sie mit der Internationalen Versicherungskarte (ehemals "Grüne Karte") geschützt. Dieses Dokument bestätigt Ihren Schutz für darin aufgeführte nicht-europäische Länder. Dazu zählen Marokko, Tunesien und Israel sowie die außereuropäischen Teile der Türkei, Portugals (Madeira-Inseln) und Spaniens (Kanarische Inseln). Die Internationale Versicherungskarte bekommen Sie von Ihrer Kfz-Versicherung.
Zweites Auto versichern in der Schweiz: Ihr Pkw ist in der Alpenrepublik automatisch versichert. Seit 1974 gilt ein Kennzeichenabkommen mit den Eidgenossen. Die Schweizer Behörden erkennen das deutsche Kfz-Kennzeichen als Haftpflicht-Nachweis an. Darum müssen Autofahrer in der Schweiz keine Internationale Versicherungskarte mitführen.
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Kann ich Autos mit Saisonkennzeichen als Zweitwagen versichern?
Ja, Kfz mit Saisonkennzeichen können Sie als Zweitwagen versichern. Günstiger ist der Beitrag, wenn Sie Ihr Hauptfahrzeug ganzjährig fahren und der Zweitwagen mindestens sechs Monate angemeldet ist. Dann zahlt jeder schadenfreie Monat auf Ihre Schadenfreiheitsklasse ein. Bleiben Sie im gesamten Versicherungsjahr unfallfrei, rutschen Sie in eine bessere SF-Klasse und somit in einen günstigeren Tarif Ihrer Kfz-Versicherung.
Zweite Möglichkeit, um bei der Zweitwagen-Versicherung des Saisonfahrzeugs Kosten zu sparen: Sie melden Ihr Hauptauto ab, solange Sie mit dem Zweitwagen unterwegs sind. Zum Beispiel, wenn Sie in den Sommermonaten Ihr Cabrio nutzen.
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Was gilt, wenn ich meinen Zweitwagen mit Wechselkennzeichen anmelde?
Nutzen Sie Erst- und Zweitwagen nicht gleichzeitig, ist ein Wechselkennzeichen sinnvoll. Das Nummernschild können Sie für zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse beantragen. Zum Beispiel für zwei Pkw oder zwei Motorräder. Das Sonderkennzeichen bringen Sie an demjenigen Kfz an, das Sie im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.
Das Gefährt ohne Nummernschild stellen Sie währenddessen auf Privatgrund oder in einer Garage ab. Sie können das Wechselkennzeichen nicht zur gleichen Zeit an beiden Kraftfahrzeugen nutzen. Kfz-Versicherer bieten für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen oft spezielle Tarife an. Bei der Kfz-Steuer gibt es dagegen keine Vergünstigungen.
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Kann ich die Versicherung meines Zweitwagens nachträglich wechseln?
Das ist kein Problem. Rollen Sie bereits mit Ihrem Zweitwagen über die Straßen, akzeptiert der neue Versicherer in der Regel Ihre Schadenfreiheitsklasse. Weitere Details zur Zweitwageneinstufung erhalten Sie bei der Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl. -
Wer übernimmt den Schaden beim Zusammenstoß von Erst- und Zweitwagen?
In diesem Fall zahlt nur die Vollkasko. Bei selbst verschuldeten Unfällen greift der Versicherungsschutz und Ihr Versicherer übernimmt den Schaden an Erst- und Zweitfahrzeug. Wer Kfz-Haftpflicht oder Teilkasko abgeschlossen hat, trägt die Kosten selbst. -
Was passiert bei einem Unfall mit dem Zweitwagen? Hat er Auswirkungen auf die Beitragshöhe der Hauptversicherung?
Nur, wenn die Verträge von Erst- und Zweitwagen miteinander gekoppelt sind. Dann kann es sein, dass die Kfz-Versicherung nach einem Autounfall beide Fahrzeuge in der SF-Klasse zurückstuft. Ist jeder Vertrag individuell, hat ein Schadenfall mit dem Zweitwagen keinen Einfluss auf die Beiträge der Hauptversicherung. -
Wann lohnt sich die Anmeldung eines Motorrads als Zweitfahrzeug?
Haben Sie bereits ein Fahrzeug versichert, lohnt es sich, wenn Sie Ihr Bike als Zweitwagen anmelden. Vorteil: Viele Anbieter stufen das Kraftrad in die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie Ihr Erstfahrzeug ein. Haben Sie zum Beispiel SF-Klasse 5, steigen Sie auch mit dem Zweirad in SF-Klasse 5 ein – und sparen so Versicherungsbeiträge. -
Macht es einen Unterschied, ob ich den Zweitwagen privat oder gewerblich nutze?
Ja, es macht einen Unterschied, ob Sie den Zweitwagen privat oder gewerblich bzw. geschäftlich nutzen. Für gewerbliche Nutzung gelten in der Regel andere Policen und Konditionen. Die jährliche Fahrleistung und Versicherungsprämie fällen zudem meist höher aus als bei rein privater Nutzung des Zweitfahrzeugs.



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