Zweitwagen versichern: Kurz erklärt in 30 Sekunden
- Viele Versicherer stufen Zweitfahrzeuge besser ein (Zweitwagenregelung). So ist die Prämie günstiger. Vorteile hat das zum Beispiel für Paare und Familien mit zwei oder mehr Fahrzeugen.
- Voraussetzung für die Zweitwagenregelung ist meist, dass Erst- und Zweitwagen beim selben Anbieter versichert sind. In der Regel muss das Zweitfahrzeug auf dieselbe versicherte Person oder deren Ehe- oder Lebenspartner:in zugelassen sein.
- In welcher Schadenfreiheitsklasse der Zweitwagen einsteigt, ist je nach Zweitwagen-Versicherung unterschiedlich. Oft startet das zweite Auto in SF-Klasse ½.
- Wenn Fahranfänger:innen ihr Auto über Mutter, Vater, Lebens- oder Ehepartner:in als Zweitwagen versichern, zahlen sie von Anfang an günstigere Beiträge.
Zweitwagen versichern: Welche SF-Klasse?
Welche Schadenfreiheitsklasse bekommen Zweitwagen?
In welcher Schadenfreiheitsklasse Zweitwagen starten, hängt von Versicherer und Zweitwagenregelung ab:
- Reguläre Zweitwagenregelung: Sie sind mehrere Jahre unfall- bzw. schadenfrei gefahren und Ihr Erstwagen ist in SF ½ oder besser eingestuft. Bei den meisten Versicherern steigt dann auch Ihr Zweitwagen in SF ½ ein.
- Verbesserte Zweitwagenregelung: Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Fahrpraxis, kleiner Fahrerkreis) bieten einige Kfz-Versicherer eine Sondereinstufung für Zweitwagen an. Je nach Anbieter sind Einstufungen von SF 2 bis zur SF-Klasse des Erstwagens möglich. Wer jahrelang unfallfrei fährt und einen Versicherer mit besonders günstiger Zweitwagenregelung findet, kann für Zweitwagen auch SF 20 oder 25 bekommen.
- Zweitwagen versichern wie Erstwagen: Einige Versicherer orientieren sich bei Einstufung des Zweitwagens an der Erstwagen-Einstufung. Sie behandeln den Zweitwagen also tariflich genauso wie das Erstfahrzeug. Je besser das Erstfahrzeug in der Hauptversicherung eingestuft ist, desto besser ist die Schadenfreiheitsklasse des Zweitwagens.
Häufige Fragen zu Zweitwagen & Versicherung
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Wie bekomme ich eine bessere Schadenfreiheitsklasse für meinen Zweitwagen?
Mit jedem schadenfreien Jahr verbessert sich die Schadenfreiheitsklasse für Ihren Zweitwagen. Sprich: Nach einem Jahr ohne Unfall (im Jahr der Anmeldung nach mindestens 180 Tagen) steigt automatisch die SF-Klasse. Dadurch erhalten Sie einige Prozent mehr Schadenfreiheitsrabatt. -
Wie kann ich eine Zweitwagen-Versicherung wechseln bzw. kündigen?
Wollen Sie Ihre Zweitwagen-Versicherung wechseln, ist der Kündigungstermin entscheidend. Läuft Ihr Vertrag etwa am 1. Januar aus, ist Stichtag für die Kündigung der 30. November des Vorjahres. In bestimmten Situationen (z. B. Beitragserhöhung, Fahrzeugwechsel, Schadenfall) haben Sie Anspruch auf Sonderkündigung und können die Kfz-Versicherung des Zweitwagens vor Ende der regulären Laufzeit beenden.
Wichtig: Kfz-Versicherer können Versicherungsanträge ablehnen. Kündigen Sie Ihre alte Kfz-Versicherung daher erst, wenn der neue Vertrag wirksam ist.
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Gilt die Zweitwagen-Versicherung auch im Ausland?
Wenn Sie einen Zweitwagen versichern, gelten dieselben Regeln wie bei einer regulären Kfz-Versicherung. Das heißt: Versicherungsschutz besteht innerhalb der geografischen Grenzen Europas (z. B. Italien, Österreich, Frankreich). Gleiches gilt in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören (z. B. Schweiz).
Außerhalb der EU ist Ihr Zweitwagen mit der Internationalen Versicherungskarte (ehemals "Grüne Karte") geschützt. Dieses Dokument bestätigt Ihren Schutz für darin aufgeführte nicht-europäische Länder (z. B. Marokko, Tunesien, Israel, außereuropäischen Teile der Türkei, Portugals und Spaniens). Die Internationale Versicherungskarte bekommen Sie von Ihrem Kfz-Versicherer.
Zweites Auto versichern in der Schweiz: Ihr Pkw ist in der Alpenrepublik automatisch versichert. Seit 1974 gilt ein Kennzeichenabkommen mit den Eidgenossen. Die Schweizer Behörden erkennen das deutsche Kfz-Kennzeichen als Haftpflicht-Nachweis an. Darum müssen Autofahrer in der Schweiz keine Internationale Versicherungskarte mitführen.
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Kann ich Autos mit Saisonkennzeichen als Zweitwagen versichern?
Ja, Sie können ein Kfz mit Saisonkennzeichen als Zweitwagen versichern. Günstiger ist der Beitrag, wenn Sie das Hauptfahrzeug ganzjährig fahren und der Zweitwagen mindestens sechs Monate angemeldet ist. Dann zahlt jeder schadenfreie Monat auf Ihre SF-Klasse ein. Bleiben Sie im gesamten Versicherungsjahr unfallfrei, rutschen Sie in eine bessere Schadenfreiheitsklasse für den Zweitwagen. Um bei der Zweitwagen-Versicherung des Saisonfahrzeugs Kosten zu sparen, können Sie Ihr Hauptauto auch abmelden, solange Sie mit dem Zweitwagen unterwegs sind. Das lohnt sich zum Beispiel, wenn Sie in den Sommermonaten Ihr Cabrio nutzen. -
Was gilt, wenn ich meinen Zweitwagen mit Wechselkennzeichen anmelde?
Nutzen Sie Erst- und Zweitwagen nicht gleichzeitig, ist ein Wechselkennzeichen sinnvoll. Das Nummernschild können Sie für zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse beantragen (z. B. zwei Pkw, zwei Motorräder). Das Sonderkennzeichen bringen Sie an dem Kfz an, das Sie auf öffentlichen Straßen bewegen. Das Kfz ohne Nummernschild stellen Sie währenddessen auf Privatgrund oder in einer Garage ab.
Das Wechselkennzeichen ist nicht zur gleichen Zeit für beide Kraftfahrzeuge nutzbar. Versicherer bieten für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen oft spezielle Tarife an. Bei der Kfz-Steuer gibt es dagegen keine Vergünstigungen.
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Kann ich die Versicherung meines Zweitwagens nachträglich wechseln?
Das ist in der Regel kein Problem. Meist akzeptiert der neue Anbieter die Schadenfreiheitsklasse Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung für den Zweitwagen. Weitere Details zur Zweitwageneinstufung erhalten Sie bei der Versicherungsgesellschaft Ihrer Wahl. -
Wer übernimmt den Schaden beim Zusammenstoß von Erst- und Zweitwagen?
In diesem Fall leistet nur Vollkasko. Bei selbst verschuldeten Unfällen greift der Versicherungsschutz und Ihr Versicherer übernimmt den Schaden an Erst- und Zweitfahrzeug. Wer Kfz-Haftpflicht oder Teilkasko abgeschlossen hat, trägt die Kosten selbst. -
Was passiert bei einem Unfall mit dem Zweitwagen? Hat er Auswirkungen auf die Beitragshöhe der Hauptversicherung?
Nur, wenn die Verträge von Erst- und Zweitwagen miteinander gekoppelt sind. Dann kann es sein, dass die Kfz-Versicherung nach einem Autounfall beide Fahrzeuge in der SF-Klasse zurückstuft. Ist jeder Vertrag individuell, hat ein Schadenfall mit dem Zweitwagen keinen Einfluss auf die Beiträge der Hauptversicherung. -
Wann lohnt sich die Anmeldung eines Motorrads als Zweitfahrzeug?
Haben Sie schon ein Fahrzeug versichert, lohnt es sich, wenn Sie Ihr Motorrad als Zweitwagen anmelden. Vorteil: Viele Anbieter stufen das Kraftrad in die gleiche SF-Klasse wie Ihr Erstfahrzeug ein. Ist Ihr Pkw zum Beispiel in SF 5 eingestuft, steigen Sie mit dem Zweirad in SF 5 ein und sparen Versicherungsbeiträge. -
Macht es einen Unterschied, ob ich den Zweitwagen privat oder gewerblich nutze?
Ja. Ob Sie den Zweitwagen privat oder gewerblich bzw. geschäftlich nutzen, wirkt sich auf die Kfz-Versicherung Ihres Zweitwagens aus. Denn für gewerbliche Nutzung gelten in der Regel andere Konditionen. Jährliche Fahrleistung und Versicherungsprämie sind außerdem meist höher als bei rein privater Nutzung des Zweitfahrzeugs.



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