- Viele Versicherer stufen Zweitfahrzeuge besser ein (Zweitwagenregelung). So ist die Prämie günstiger. Vorteile hat das zum Beispiel für Paare und Familien mit zwei oder mehr Fahrzeugen.
- Voraussetzung für die Zweitwagenregelung ist meist, dass Erst- und Zweitwagen beim selben Anbieter versichert sind. In der Regel muss das Zweitfahrzeug auf dieselbe versicherte Person oder deren Ehe- oder Lebenspartner:in zugelassen sein.
- In welcher Schadenfreiheitsklasse der Zweitwagen einsteigt, ist je nach Zweitwagen-Versicherung unterschiedlich. Oft startet das zweite Auto in SF-Klasse ½.
Zweitwagen versichern

Zweitwagen versichern: Kurz erklärt
Voraussetzungen für Zweitwagen-Versicherung
Zweitwagen versichern: Was beachten?
Zweitwagenregelung: Voraussetzungen
Unter diesen Bedingungen können Sie ein Fahrzeug als Zweitwagen versichern:
- Erst- und Zweitwagen sind auf dieselbe versicherte Person oder deren Partner:in zugelassen.
- Erst- und Zweitwagen sind beim selben Anbieter versichert.
- Die Schadenfreiheitsklasse des Erstfahrzeugs entspricht einem bestimmten Mindestwert (z. B. SF ½ oder besser).
- Die Fahrerin oder der Fahrer des Zweitfahrzeugs hat ein bestimmtes Mindestalter.
Wie viele Fahrzeuge kann ich als Zweitwagen versichern? Ob Sie zwei oder 20 Pkw als Zweitwagen versichern, spielt keine Rolle. In der Regel begrenzen Kfz-Versicherer die Anzahl der Kfz nicht. Sprich: Sie können die Sonderkonditionen über das Zweitauto hinaus für weitere Fahrzeuge nutzen.
Zweitwagen-Versicherung auf Familienmitglied übertragen
Wenn diese Kriterien erfüllt sind, können Sie einer anderen Versicherungsnehmerin oder einem anderen Versicherungsnehmer Ihre Zweitwagen-Versicherung übertragen:
Zweitwagen versichern: Welche Angaben sind nötig?
Bevor Anbieter Ihren Zweitwagen günstiger versichern, fragen diese unter anderem folgende Punkte ab:
Zweitwagen-Versicherung für Fahranfänger
Führerscheinneulinge haben wenig Erfahrung im Straßenverkehr und ein erhöhtes Unfallrisiko. Deswegen setzen Versicherer bei der Fahranfänger-Versicherung meist den höchsten Beitragssatz an. Aber: Mit der Zweitwagenregelung sparen Fahranfänger:innen bei der Autoversicherung Kosten. Wenn sie ihr Auto über Eltern oder Partner:in als Zweitwagen versichern, steigen sie in einer günstigeren SF-Klasse ein.
Außerdem können sich junge Fahrer:innen bereits gesammelte SF-Klassen (z. B. von zulassungspflichtigem Roller) für ihre Autoversicherung anrechnen lassen. Die Übernahme von Schadenfreiheitsrabatt (Rabattübertragung) ist nicht möglich. Unabhängig von der SF-Klasse sparen Einsteiger:innen mit einem Telematik-Tarif, der umsichtiges Fahren mit Beitragsnachlass belohnt.
Vorteile der Zweitwagen-Versicherung
Zweitwagen versichern: Welche Vorteile habe ich?
Wenn Sie ein Fahrzeug als Zweitwagen versichern, haben Sie unter anderem diese Vorteile:
- Sondereinstufung: Mit Zweitwagenregelung startet Ihr Zweitauto in einer günstigeren SF-Klasse (z. B. SF ½ statt SF 0). Einige Versicherer gewähren die Sondereinstufung auch, wenn der Erstwagen bei einem anderen Anbieter versichert ist.
- Günstiger Beitrag: Da die Schadenfreiheitsklasse für Ihren Zweitwagen von Anfang an besser ist, sparen Sie bei der Prämie.
- Zusätzliche Rabatte: Je nach Versicherer sind weitere Vergünstigungen möglich, wenn Sie zwei oder mehr Fahrzeuge als Zweitwagen versichern.
Für wen lohnt sich eine Zweitwagen-Versicherung?
Eine Autoversicherung für Zweitwagen lohnt sich zum Beispiel für:
- Fahranfänger:innen
- Familien oder Paare mit mindestens zwei Pkw
- Autofans mit zwei und mehr Fahrzeugen
Zweitwagen versichern bei der Allianz

Wer nach einem Kasko- oder Kfz-Haftpflichtversicherungsvergleich eine Zweitwagen-Versicherung bei der Allianz online abschließt, hat folgende Vorteile:

Zweitwagen versichern: Welche SF-Klasse?
Welche Schadenfreiheitsklasse bekommen Zweitwagen?
In welcher Schadenfreiheitsklasse Zweitwagen starten, hängt von Versicherer und Zweitwagenregelung ab:
- Reguläre Zweitwagenregelung: Sie sind mehrere Jahre unfall- bzw. schadenfrei gefahren und Ihr Erstwagen ist in SF ½ oder besser eingestuft. Bei den meisten Versicherern steigt dann auch Ihr Zweitwagen in SF ½ ein.
- Verbesserte Zweitwagenregelung: Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Fahrpraxis, kleiner Fahrerkreis) bieten einige Kfz-Versicherer eine Sondereinstufung für Zweitwagen an. Je nach Anbieter sind Einstufungen von SF 2 bis zur SF-Klasse des Erstwagens möglich. Wer jahrelang unfallfrei fährt und einen Versicherer mit besonders günstiger Zweitwagenregelung findet, kann für Zweitwagen auch SF 20 oder 25 bekommen.
- Zweitwagen versichern wie Erstwagen: Einige Versicherer orientieren sich bei Einstufung des Zweitwagens an der Erstwagen-Einstufung. Sie behandeln den Zweitwagen also tariflich genauso wie das Erstfahrzeug. Je besser das Erstfahrzeug in der Hauptversicherung eingestuft ist, desto besser ist die Schadenfreiheitsklasse des Zweitwagens.
Zweitwagen versichern: Kosten

Wie viel eine Kfz-Versicherung für Zweitwagen kostet, variiert je nach Versicherer, Fahrzeugmodell und Zweitwagen-Einstufung. Das Rechenbeispiel zeigt, wie Sie mit einer Zweitwagen-Versicherung Kosten sparen:
- Reguläre Einstufung: SF 0 (= 200 Prozent Beitragssatz), Prämie Kfz-Haftpflicht: 600 Euro im Jahr
- Einstufung mit Zweitwagenregelung: SF ½ (= 100 Prozent Beitragssatz), Prämie Kfz-Haftpflicht: 300 Euro im Jahr
- Kostenersparnis mit Zweitwagen-Versicherung: 300 Euro im Jahr
Spartipp: Sondereinstufungen gibt es nicht nur für Pkw. Auch Versicherungsnehmer:innen mit Motorrad oder Wohnmobil können mit der Zweitwagen-Versicherung sparen. In der Regel fallen auch bei einer E-Auto Versicherung Kosten günstiger aus, wenn bereits ein Erstfahrzeug versichert ist.

Häufige Fragen zu Zweitwagen & Versicherung
Wie bekomme ich eine bessere Schadenfreiheitsklasse für meinen Zweitwagen?
Wie kann ich eine Zweitwagen-Versicherung wechseln bzw. kündigen?
Wollen Sie Ihre Zweitwagen-Versicherung wechseln, ist der Kündigungstermin entscheidend. Läuft Ihr Vertrag etwa am 1. Januar aus, ist Stichtag für die Kündigung der 30. November des Vorjahres. In bestimmten Situationen (z. B. Beitragserhöhung, Fahrzeugwechsel, Schadenfall) haben Sie Anspruch auf Sonderkündigung und können die Kfz-Versicherung des Zweitwagens vor Ende der regulären Laufzeit beenden.
Wichtig: Kfz-Versicherer können Versicherungsanträge ablehnen. Kündigen Sie Ihre alte Kfz-Versicherung daher erst, wenn der neue Vertrag wirksam ist.
Gilt die Zweitwagen-Versicherung auch im Ausland?
Wenn Sie einen Zweitwagen versichern, gelten dieselben Regeln wie bei einer regulären Kfz-Versicherung. Das heißt: Versicherungsschutz besteht innerhalb der geografischen Grenzen Europas (z. B. Italien, Österreich, Frankreich). Gleiches gilt in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören (z. B. Schweiz).
Außerhalb der EU ist Ihr Zweitwagen mit der Internationalen Versicherungskarte (ehemals "Grüne Karte") geschützt. Dieses Dokument bestätigt Ihren Schutz für darin aufgeführte nicht-europäische Länder (z. B. Marokko, Tunesien, außereuropäischen Teile der Türkei, Portugals und Spaniens). Die Internationale Versicherungskarte bekommen Sie von Ihrem Kfz-Versicherer.
Zweites Auto versichern in der Schweiz: Ihr Pkw ist in der Alpenrepublik automatisch versichert. Seit 1974 gilt ein Kennzeichenabkommen mit den Eidgenossen. Die Schweizer Behörden erkennen das deutsche Kfz-Kennzeichen als Haftpflicht-Nachweis an. Darum müssen Autofahrer in der Schweiz keine Internationale Versicherungskarte mitführen.
Kann ich Autos mit Saisonkennzeichen als Zweitwagen versichern?
Was gilt, wenn ich meinen Zweitwagen mit Wechselkennzeichen anmelde?
Nutzen Sie Erst- und Zweitwagen nicht gleichzeitig, ist ein Wechselkennzeichen sinnvoll. Das Nummernschild können Sie für zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse beantragen (z. B. zwei Pkw, zwei Motorräder). Das Sonderkennzeichen bringen Sie an dem Kfz an, das Sie auf öffentlichen Straßen bewegen. Das Kfz ohne Nummernschild stellen Sie währenddessen auf Privatgrund oder in einer Garage ab.
Das Wechselkennzeichen ist nicht zur gleichen Zeit für beide Kraftfahrzeuge nutzbar. Versicherer bieten für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen oft spezielle Tarife an. Bei der Kfz-Steuer gibt es dagegen keine Vergünstigungen.
Kann ich die Versicherung meines Zweitwagens nachträglich wechseln?
Wer übernimmt den Schaden beim Zusammenstoß von Erst- und Zweitwagen?
Was passiert bei einem Unfall mit dem Zweitwagen? Hat er Auswirkungen auf die Beitragshöhe der Hauptversicherung?
Wann lohnt sich die Anmeldung eines Motorrads als Zweitfahrzeug?
Macht es einen Unterschied, ob ich den Zweitwagen privat oder gewerblich nutze?
Ist die Versicherung Zweitwagen wie Erstwagen oder gibt es Unterschiede?


