Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Versichern Sie ein zweites Auto beim gleichen Anbieter, können Sie mit einer Zweitwagen-Versicherung Kosten sparen. Denn in der Regel stufen Versicherer Zweitwagen günstiger ein (Zweit­wagen­regelung).
  • Voraussetzung für eine güns­ti­gere Ein­stufung ist, dass das Zweit­auto auf Sie, Ihren Ehe- oder Lebens­partner zugelassen ist.
  • Fahranfänger profitieren von einer besseren Schadenfrei­heits­klasse, wenn Mutter, Vater oder Ehepartner das zweite Auto versichern.
  • In welche SF-Klasse der Versicherer Ihr Zweitfahrzeug einstuft, hängt von seiner Zweitwagenregelung ab. Meist startet das zweite Auto in SF-Klasse ½.
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Sparen und Rabatte nutzen
Haben Sie bereits ein Auto versichert, besteht die Möglich­keit, dass Ihr Versicherer das Zweit­fahr­zeug günstiger einstuft. Das bedeutet: Wenn Sie den Zweitwagen versichern, sparen Sie Kosten. Voraus­setzung: Der zweite Pkw ist auf Sie, Ihren Ehe- oder Lebens­partner zuge­lassen. Wählen Sie für Ihr Zweitauto einen anderen Versicherungs­anbieter, erhalten Sie in der Regel keine Rabatte.

Viele Kfz-Versicherer bieten Sonder­konditionen für Zweit­wagen an. Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können Sie Ihren Zweitwagen günstiger versichern. Welche Ver­güns­ti­gungen für Ihr zweites Auto möglich sind, hängt vom Anbieter ab. Bevor er den Zweit­wagen günstiger versichert, fragt er unter anderem folgende Punkte ab:

  • Fahrerkreis: Wer darf das Auto fahren? Nur Sie als Versicherungs­nehmer, Sie und Ihr Partner oder jeder beliebige Fahrer?
  • Haushalt: Leben die Fahrer von Erst- und Zweit­wagen in einem Haushalt (in sogenannter "häuslicher Gemein­schaft")?
  • Fahrzeughalter: Sind sowohl Erst­fahr­zeug als auch Zweit­wagen auf Sie angemeldet?
  • Alter der Fahrer: Wie alt sind Sie als Versicherungs­nehmer und ggf. weitere Fahrer?
  • Fahrerfahrung: Wie lange haben Sie Ihren Führerschein?
  • Unfallhistorie: Wie lange fahren Sie mit dem Erst­fahr­zeug schon unfallfrei? Welchen Schaden­freiheits­rabatt erhalten Sie?
  • Fahrzeuggröße und -wert: Möchten Sie Klein­wagen oder SUV als zweites Auto versichern?

Fahranfänger haben wenig Erfahrung im Straßen­verkehr und ein erhöhtes Unfall­risiko. Deshalb zahlen sie mehr bei der ersten eigenen Kfz-Versicherung. Doch auch Führer­schein­neulinge können die Zweit­wagen­regelung nutzen, wenn sie ihr Auto über Vater, Mutter oder Ehepartner als Zweitwagen versichern. Der Versicherer stuft sie dann in eine günstigere Schaden­frei­heitsklasse ein. So sparen Fahr­anfänger bei der Auto­versicherung Kosten.

Darüber hinaus können junge Fahrer bestehende Schaden­freiheits­klassen in die Fahranfänger-Ver­si­che­rung übernehmen – zum Beispiel von einem zulassungs­pflichtigen Roller. Die Übernahme eines Schaden­freiheits­rabatts (Rabatt­über­tragung) ist nicht möglich. Eine weitere Sparmöglichkeit ist der Abschluss eines Telematik-Tarifs. Besonnenes und unfallfreies Fahren belohnen einige Versicherer mit Beitragsnachlass von bis zu 30 Prozent – unabhängig von der Fahrpraxis.

Gut zu wissen: Voraussetzung
Nach einem Kasko- oder Kfz-Haftpflichtversicherungsvergleich entscheiden Sie sich dazu, Ihr Zweitfahrzeug bei der Allianz zu versichern? Wir geben Ihnen selbst dann einen Tarifnachlass auf Ihre Zweitwagenversicherung, wenn Ihr Erstfahrzeug bei einem anderen Versicherungsunternehmen versichert ist. Allerdings müssen Sie diese Voraussetzung erfüllen: Der Erstwagen muss mindestens in Schadenfreiheitsklasse ½ eigestuft sein.
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Quiz: Fahrertyp
Welcher Persönlichkeitstyp sind Sie im Straßenverkehr?

Sind Sie ein routinierter Autofahrer und haben Spaß am Fahren? Oder sind Sie eher vorsichtig unterwegs und nutzen Ihren Pkw nur gelegentlich? Je nachdem, welcher Fahrertyp Sie sind, reagieren Sie unterschiedlich im Straßenverkehr – und sichern sich daher nach individuellen Bedürfnissen ab.

Mit der Allianz Autoversicherung bieten wir Ihnen seit Jahren ausgezeichnete Absicherung und umfangreichen Service im Schadenfall. Mit den passenden Zusatzbausteinen stimmen Sie Ihren Versicherungsschutz noch weiter auf Ihr persönliches Sicherheitsbedürfnis ab. Machen Sie den Test, finden Sie heraus, welcher Fahrertyp Sie sind – und welcher Zusatzbaustein für Sie passend ist.

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SF-Klassen-Einstufung

Welche Schadenfreiheitsklasse Ihr Zweitwagen erhält, hängt vom Versicherer und seiner Zweit­wagen­regelung ab. Folgende Möglich­keiten gibt es:

  • Normalfall: Sie sind mehrere Jahre unfall- und schaden­frei geblieben und Ihr Erst­wagen befindet sich in Schadenfreiheitsklasse ½ oder besser. Dann stufen die meisten Versicherer den Zweit­wagen ebenfalls in SF-Klasse ½ ein.
  • Verbesserte Zweitwagen­regelung: Unter bestimmten Voraus­setzungen (u.a. Fahrpraxis, kleiner Fahrerkreis) bieten einige Kfz-Versicherer eine Sonder­einstufung für Zweit­wagen an. Sie umfasst alle Einstufungen, die besser als SF-Klasse ½ sind, und reicht von SF-Klasse 2 bis zur Schaden­freiheits­klasse des Erstwagens. Wenn Sie jahre­lang unfallfrei fahren und einen Anbieter mit besonders günstiger Zweit­wagen­regelung finden, können Sie für Ihren Zweitwagen auch SF-Klasse 20 oder 25 bekommen.
  • Zweitwagen versichern wie Erst­wagen: Man­che Versicherer orientieren sich bei der Einstufung des Zweitwagens an der Erstwagen-Einstufung. Das heißt: Sie behandeln den Zweit­wagen tariflich genauso wie das Erst­fahrzeug. Mit der Folge: Je besser das Erst­fahr­zeug in der Haupt­versicherung eingestuft ist, desto besser ist die Einstufung der Schadenfreiheitsklasse des Zweitwagens.
Kfz-Anzahl

Ob Sie zwei Pkw als Zweitwagen versichern oder 20, spielt keine Rolle. Kfz-Versicherer begrenzen die Anzahl der Fahrzeuge in der Regel nicht. Das heißt: Autofans oder Groß­familien können die Sonder­kon­di­tio­­nen über das Zweitauto hinaus für weitere Fahr­zeuge nutzen.

Spartipp: Sonder­ein­stufungen gibt es nicht nur für Pkw. Auch Versicherungs­nehmer mit Motorrad oder Wohn­mobil können mit einer Zweitwagen-Ver­si­che­rung sparen und ihr Fahrzeug günstig versichern. Für vollelektrische Fahrzeuge fallen die E-Auto Versicherung Kosten in der Regel ebenfalls günstiger aus, wenn bereits ein Erstfahrzeug versichert ist. Bei der Allianz profitieren E-Auto-Besitzer noch von weiteren Allianz e-Mobility Angeboten.

So profitieren Sie bei der Allianz Zweitwagen-Versicherung von besseren SF-Einstufungen

Auch bei der Allianz können Sie so viele Fahrzeuge als Zweitwagen versichern, wie sie möchten. Damit Sie mit Pkw, Motorrad, Quad, Trike oder beispielsweise Wohn­mobil als Zweitwagen an eine günstige Schadenfreiheitsklassen-Einstufung kommen, muss eine dieser Voraussetzungen zutreffen:

  • Schadenfreiheitsklasse 1: Auf Vater oder Mutter, den Versicherten, Ehepartner oder in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner ist bereits ein Pkw, Kraftrad, Wohnmobil oder Nutzfahrzeug mit mindestens SF-Klasse ½ in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Allianz zugelassen.
  • Sondereinstufung in Schadenfreiheitsklasse 3: Auf den Versicherten, Ehepartner bzw. in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner oder ein Elternteil ist bereits ein Pkw, Kraftrad, Wohnmobil oder Nutzfahrzeug zugelassen. Dessen Kfz-Haftpflichtversicherung muss bei einem Unternehmen der Allianz Gruppe mindestens in SF-Klasse ½ eingestuft sein.
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Voraussetzungen
Ihre Zweitwagen-Versicherung können Sie auf Familienmitglieder übertragen

Versicherte können ihre Zweitwagen­-Ver­si­che­rung auf einen anderen Ver­si­che­rungs­nehmer über­tragen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Übernahme erfolgt zwischen Ver­wandten ersten Grades. Oft über­tragen Eltern die Zweitwagen­-Versicherung inklusive Sonder­konditionen auf ihr Kind.
  • Häufig muss der bisher Versicherte der Übertragung offiziell zustimmen, bevor das Familien­mitglied die Zweit­wagen-Ver­sicherung über­nehmen und auf sich umschreiben kann.
  • Der Übernehmer weist nach, dass er das Auto über­wiegend selbst fährt.
Ihre Zweitwagen-Versicherung können Sie auf Familienmitglieder übertragen
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Häufige Fragen
  • Wie bekomme ich für meinen Zweitwagen eine bessere Schadenfreiheitsklasse?

    Je höher die Schaden­freiheits­klasse, desto mehr Schadenfreiheitsrabatt: Was für das Erst­fahr­zeug gilt, ist auch beim Zweitwagen versichern der Fall – jedoch unab­hängig voneinander. Für den Zweit­wagen ist die Ein­stufung des Erstwagens lediglich bei Vertrags­beginn aus­schlag­gebend. Nach einem unfall­freien Jahr (im Jahr der An­meldung nach mindestens 180 Tagen) steigt die SF-Klasse auto­matisch. Dadurch erhöht sich der Schaden­freiheits­rabatt.
  • Wie kann ich eine Zweitwagen-Versicherung wechseln bzw. kündigen?

    Wenn Sie Ihre Zweitwagen-Versicherung wechseln möchten, ist der Kündigungs­termin ent­scheidend. Läuft Ihr Vertrag zum Beispiel am 1. Januar ab, ist Stichtag für die Kündigung der 30. November des Jahres. In besonderen Fällen haben Sie ein Recht auf Sonder­kündi­gung. Das trifft etwa bei Beitrags­erhöhungen, Fahr­zeug­wechsel oder nach einem Schadenfall zu.

    Wichtig: Kfz-Versicherer können einen Antrag auf Versicherungs­schutz auch ablehnen. Kündigen Sie Ihre alte Versicherung daher erst, wenn der neue Vertrag wirksam ist.

  • Gilt die Zweitwagen-Versicherung auch im Ausland?

    Bei der Zweit­wagen-Versicherung gelten die gleichen Regeln wie bei einer regulären Kfz-Ver­si­che­rung. Das heißt: Ver­si­che­rungs­schutz besteht inner­halb der geo­gra­fischen Grenzen Eu­ro­pas. Wer zum Bei­spiel nach Italien, Österreich oder Frankreich fährt, ist ab­ge­sichert. Gleiches gilt in außer­euro­pä­ischen Ge­bie­ten, die zum Geltungs­bereich der Euro­päischen Union gehören.

    Außerhalb der EU sind Sie mit der Internationalen Versicherungskarte (ehemals "Grüne Karte") geschützt. Dieses Dokument bestätigt Ihren Schutz für darin aufgeführte nicht-europäische Länder. Dazu zählen Marokko, Tunesien und Israel sowie die außer­euro­pä­ischen Teile der Türkei, Portu­gals (Madeira-Inseln) und Spa­niens (Kanarische Inseln). Die Inter­nationale Versicherungs­karte bekommen Sie von Ihrer Kfz-Versicherung.

    Zweites Auto versichern in der Schweiz: Ihr Pkw ist in der Alpenrepublik auto­matisch versichert. Seit 1974 gilt ein Kennzeichen­ab­kom­men mit den Eidgenossen. Die Schweizer Behörden erkennen das deutsche Kfz-Kennzeichen als Haftpflicht-Nachweis an. Darum müssen Autofahrer in der Schweiz keine Inter­nationale Ver­sicherungs­karte mitführen.

  • Kann ich Autos mit Saisonkennzeichen als Zweitwagen versichern?

    Ja, Kfz mit Saisonkennzeichen können Sie als Zweit­wagen ver­si­chern. Günstiger ist der Beitrag, wenn Sie Ihr Haupt­fahrzeug ganz­jährig fahren und der Zweit­wagen mindestens sechs Monate ange­mel­det ist. Dann zahlt jeder schaden­freie Monat auf Ihre Schaden­frei­heits­klasse ein. Bleiben Sie im gesamten Ver­sicherungs­jahr unfall­frei, rutschen Sie in eine bessere SF-Klasse und somit in einen güns­ti­geren Tarif Ihrer Kfz-Ver­si­che­rung.

    Zweite Möglich­keit, um bei der Zweitwagen-Versicherung des Saisonfahrzeugs Kosten zu sparen: Sie melden Ihr Hauptauto ab, solange Sie mit dem Zweit­wagen unter­wegs sind. Zum Beispiel, wenn Sie in den Sommer­monaten Ihr Cabrio nutzen.

  • Was gilt, wenn ich meinen Zweitwagen mit Wechselkennzeichen anmelde?

    Nutzen Sie Erst- und Zweitwagen nicht gleichzeitig, ist ein Wechsel­kennzeichen sinnvoll. Das Num­mern­schild können Sie für zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse beantragen. Zum Beispiel für zwei Pkw oder zwei Motorräder. Das Sonder­kennzeichen bringen Sie an demjenigen Kfz an, das Sie im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.

    Das Gefährt ohne Nummernschild stellen Sie währenddessen auf Privatgrund oder in einer Garage ab. Sie können das Wechsel­kennzeichen nicht zur gleichen Zeit an beiden Kraft­fahr­zeugen nutzen. Kfz-Versicherer bieten für Fahrzeuge mit Wechsel­kenn­zeichen oft spezielle Tarife an. Bei der Kfz-Steuer gibt es dagegen keine Vergünstigungen.

  • Kann ich die Versicherung meines Zweitwagens nachträglich wechseln?

    Das ist kein Problem. Rollen Sie bereits mit Ihrem Zweit­wagen über die Straßen, akzeptiert der neue Versicherer in der Regel Ihre Schadenfreiheitsklasse. Weitere Details zur Zweit­wagen­einstufung erhalten Sie bei der Versicherungs­gesell­schaft Ihrer Wahl.
  • Wer übernimmt den Schaden beim Zusammenstoß von Erst- und Zweitwagen?

    In diesem Fall zahlt nur die Vollkasko. Bei selbst verschuldeten Unfällen greift der Versicherungs­schutz und Ihr Versicherer über­nimmt den Schaden an Erst- und Zweit­fahr­zeug. Wer Kfz-Haft­pflicht oder Teilkasko abge­schlossen hat, trägt die Kosten selbst.
  • Was passiert bei einem Unfall mit dem Zweitwagen? Hat er Auswirkungen auf die Beitragshöhe der Hauptversicherung?

    Nur, wenn die Verträge von Erst- und Zweitwagen miteinander ge­kop­pelt sind. Dann kann es sein, dass die Kfz-Ver­si­che­rung nach einem Autounfall beide Fahrzeuge in der SF-Klasse zurückstuft. Ist jeder Vertrag indivi­duell, hat ein Schaden­fall mit dem Zweitwagen keinen Einfluss auf die Beiträge der Haupt­ver­si­che­rung.
  • Wann lohnt sich die Anmeldung eines Motorrads als Zweitfahrzeug?

    Haben Sie bereits ein Fahrzeug versichert, lohnt es sich, wenn Sie Ihr Bike als Zweitwagen anmelden. Vorteil: Viele Anbieter stufen das Kraftrad in die gleiche Schadenfreiheitsklasse wie Ihr Erstfahrzeug ein. Haben Sie zum Beispiel SF-Klasse 5, steigen Sie auch mit dem Zweirad in SF-Klasse 5 ein – und sparen so Versicherungs­beiträge.
  • Macht es einen Unterschied, ob ich den Zweitwagen privat oder gewerblich nutze?

    Ja, es macht einen Unterschied, ob Sie den Zweit­wagen privat oder gewerb­lich bzw. geschäftlich nutzen. Für gewerb­liche Nutzung gelten in der Regel andere Policen und Konditionen. Die jährliche Fahrleistung und Versicherungs­prämie fällen zudem meist höher aus als bei rein privater Nutzung des Zweit­fahrzeugs.
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