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Zweitwagen versichern

Mit SF-Klassen Sondereinstufung
Zweitwagen versichern: Roter Kleinwagen parkt auf Straße zwischen zwei schwarzen Pkw

Unsere Auszeichnung

Die Kfz-Versicherung der Allianz Versicherungs AG wird von der Zeitschrift Focus Money für das fairste Preis-Leistungs-Verhältnis in der Ausgabe 11/2026 mit "Sehr gut" ausgezeichnet. Bewertet wurden 28 Kfz-Serviceversicherer in Deutschland, wovon neun weitere Anbieter ebenfalls die Note "Sehr Gut" erhalten.
  • Viele Versicherer stufen Zweit­fahrzeuge besser ein (Zweitwagen­regelung). So ist die Prämie günstiger. Vorteile hat das zum Beispiel für Paare und Familien mit zwei oder mehr Fahr­zeugen.
  • Voraussetzung für die Zweit­wagen­regelung ist meist, dass Erst- und Zweit­wagen beim selben Anbieter versichert sind. In der Regel muss das Zweit­fahrzeug auf dieselbe versicherte Person oder deren Ehe- oder Lebens­partner:in zugelassen sein.
  • In welcher Schadenfreiheits­klasse der Zweitwagen einsteigt, ist je nach Zweitwagen-Versicherung unter­schiedlich. Oft startet das zweite Auto in SF-Klasse ½.
Bisherige Kunden und Kundinnen haben uns bewertet
Hohe Zufriedenheit bei der Kfz-Versicherung Die Kundenbewertungen von eKomi beziehen sich auf die Kfz-Versicherung der Allianz Versicherungs-AG

Aus X Bewertungen bei eKomi

Haben Sie bereits ein Auto versichert, stuft Ihr Versicherer ein Zweit­fahr­zeug oft günstiger ein. Voraus­setzung ist in der Regel, dass der zweite Pkw auf Sie, Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Ehepartner zuge­lassen ist. Wer seinen Zweitwagen bei einer anderen Versicherung anmeldet, erhält meist keinen Rabatt.

Wenn Sie einen Zweitwagen versichern, erhalten Sie bei vielen Anbietern eine Sonder­einstufung und sparen von Anfang an Beiträge.

  • Noch Fragen zur Zweit­wagen-Versicherung? Unser Service-Team ist gerne für Sie da.
  • Nur vier Schritte: Ermitteln Sie den Beitrag Ihrer Zweitwagen-Versicherung unkompliziert online.

Wer nach einem Kasko- oder Kfz-Haftpflicht­versicherungs­vergleich eine Zweit­wagen-Versicherung bei der Allianz online abschließt, profitiert von mehreren Vorteilen. Voraussetzung: Auf Sie, Ihre:n Ehepartner:in, eingetragene:n Lebenspartner:in oder in häuslicher Gemeinschaft lebende:n Lebenspartner:in ist bereits ein Kfz zugelassen. Das kann ein Pkw, Kraftrad, Wohnmobil oder Nutzfahrzeug sein.

  • Wir stufen Sie in Ihrer Zweit­wagen-Versicherung in SF-Klasse 1 ein. Erfüllen Sie nicht die Voraussetzung, aber besitzen Sie seit mindestens vier Jahren eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges, das ein amtliches Kennzeichen führen muss, gilt das ebenfalls. Der Nachweis muss durch Sie erbracht werden. 
  • Eine noch bessere Sondereinstufung des Zweitwagens erhalten Sie, wenn Ihr Erst­wagen mit mindestens SF-Klasse ½ in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Unternehmen der Allianz Gruppe versichert ist. Beispiel: Ihren Erstwagen schützt Allianz Direct Plus, für Ihren Zweitwagen wählen Sie die Allianz Autoversicherung Komfort. Voraussetzung: Sie und alle Fahrer:innen des hinzukommenden Fahrzeugs sind mindestens 25 Jahre alt.
  • Bei der Allianz können Sie so viele Fahrz­euge als Zweit­wagen versichern, wie Sie möchten.

Wie viel eine Kfz-Versicherung für Zweit­wagen kostet, variiert je nach Ver­sicherer, Fahrzeug­modell und Zweit­wagen-Ein­stufung. Das Rechen­beispiel zeigt, wie Sie mit einer Zweit­wagen-Versicherung Kosten sparen:

  • Reguläre Einstufung: SF 0 (= 200 Prozent Beitrags­satz), Prämie Kfz-Haft­pflicht: 600 Euro im Jahr
  • Einstufung mit Zweitwagen­regelung: SF ½ (= 100 Prozent Beitrags­satz), Prämie Kfz-Haft­pflicht: 300 Euro im Jahr
  • Kostenersparnis mit Zweitwagen-Versicherung: 300 Euro im Jahr

Spartipp: Sonder­ein­stufungen gibt es nicht nur für Pkw. Auch Versicherungs­nehmer:innen mit Motorrad oder Wohn­mobil können mit der Zweitwagen-Ver­si­che­rung sparen. In der Regel fallen auch bei einer E-Auto Versicherung Kosten günstiger aus, wenn bereits ein Erst­fahrzeug versichert ist.

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In welcher Schadenfreiheitsklasse Ihr Zweitwagen einsteigt, ist je nach Anbieter und Zweitwagenregelung unterschiedlich. Möglich ist eine SF-Einstufung zwischen SF ½ und SF 25. Teils stufen Versicherer das Zweitfahrzeug auch genauso ein wie den Erstwagen.

In welcher Schadenfreiheitsklasse Zweitwagen starten, hängt von Versicherer und Zweit­wagen­regelung ab:

  • Reguläre Zweitwagen­regelung: Sie sind mehrere Jahre unfall- bzw. schaden­frei gefahren und Ihr Erst­wagen ist in SF ½ oder besser eingestuft. Bei den meisten Versicherern steigt dann auch Ihr Zweit­wagen in SF ½ ein.
  • Verbesserte Zweitwagen­regelung: Unter bestimmten Voraus­setzungen (z. B. Fahrpraxis, kleiner Fahrerkreis) bieten einige Kfz-Versicherer eine Sonder­einstufung für Zweit­wagen an. Je nach Anbieter sind Einstufungen von SF 2 bis zur SF-Klasse des Erstwagens möglich. Wer jahre­lang unfallfrei fährt und einen Versicherer mit besonders günstiger Zweit­wagen­regelung findet, kann für Zweitwagen auch SF 20 oder 25 bekommen.
  • Zweitwagen versichern wie Erst­wagen: Einige Versicherer orientieren sich bei Einstufung des Zweitwagens an der Erstwagen-Einstufung. Sie behandeln den Zweit­wagen also tariflich genauso wie das Erst­fahrzeug. Je besser das Erst­fahr­zeug in der Haupt­versicherung eingestuft ist, desto besser ist die Schadenfreiheitsklasse des Zweitwagens.
Optimal abge­sichert mit der Allianz Kfz-Ver­sicherung
Wie bekomme ich eine bessere Schadenfreiheitsklasse für meinen Zweitwagen?
Mit jedem schadenfreien Jahr verbessert sich die Schaden­freiheits­klasse für Ihren Zweit­wagen. Sprich: Nach einem Jahr ohne Unfall (im Jahr der An­meldung nach mindestens 180 Tagen) steigt auto­matisch die SF-Klasse. Dadurch erhalten Sie einige Prozent mehr Schaden­freiheits­rabatt.
Gilt die Zweitwagen-Versicherung auch im Ausland?

Wenn Sie einen Zweit­wagen versichern, gelten dieselben Regeln wie bei einer regulären Kfz-Ver­si­che­rung. Das heißt: Ver­si­che­rungs­schutz besteht inner­halb der geo­gra­fischen Grenzen Eu­ro­pas (z. B. Italien, Österreich, Frankreich). Gleiches gilt in außer­euro­pä­ischen Ge­bie­ten, die zum Geltungs­bereich der Euro­päischen Union gehören (z. B. Schweiz).

Außerhalb der EU ist Ihr Zweitwagen mit der Internationalen Versicherungskarte (ehemals "Grüne Karte") geschützt. Dieses Dokument bestätigt Ihren Schutz für darin aufgeführte nicht-europäische Länder (z. B. Marokko, Tunesien, außer­euro­pä­ischen Teile der Türkei, Portu­gals und Spa­niens). Die Inter­nationale Versicherungs­karte bekommen Sie von Ihrem Kfz-Versicherer.

Zweites Auto versichern in der Schweiz: Ihr Pkw ist in der Alpenrepublik auto­matisch versichert. Seit 1974 gilt ein Kennzeichen­ab­kom­men mit den Eidgenossen. Die Schweizer Behörden erkennen das deutsche Kfz-Kennzeichen als Haftpflicht-Nachweis an. Darum müssen Autofahrer in der Schweiz keine Inter­nationale Ver­sicherungs­karte mitführen.

Kann ich Autos mit Saisonkennzeichen als Zweitwagen versichern?
Ja, Sie können ein Kfz mit Saisonkennzeichen als Zweit­wagen ver­si­chern. Günstiger ist der Beitrag, wenn Sie das Haupt­fahrzeug ganz­jährig fahren und der Zweit­wagen mindestens sechs Monate ange­mel­det ist. Dann zahlt jeder schaden­freie Monat auf Ihre SF-Klasse ein. Bleiben Sie im gesamten Ver­sicherungs­jahr unfall­frei, rutschen Sie in eine bessere Schadenfreiheitsklasse für den Zweitwagen. Um bei der Zweitwagen-Versicherung des Saisonfahrzeugs Kosten zu sparen, können Sie Ihr Hauptauto auch abmelden, solange Sie mit dem Zweit­wagen unter­wegs sind. Das lohnt sich zum Beispiel, wenn Sie in den Sommer­monaten Ihr Cabrio nutzen.
Kann ich die Versicherung meines Zweitwagens nachträglich wechseln?
Das ist in der Regel kein Problem. Meist akzeptiert der neue Anbieter die Schaden­freiheits­klasse Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung für den Zweit­wagen. Weitere Details zur Zweit­wagen­einstufung erhalten Sie bei der Versicherungs­gesell­schaft Ihrer Wahl.
Was passiert bei einem Unfall mit dem Zweitwagen? Hat er Auswirkungen auf die Beitragshöhe der Hauptversicherung?
Nur, wenn die Verträge von Erst- und Zweit­wagen miteinander ge­kop­pelt sind. Dann kann es sein, dass die Kfz-Ver­si­che­rung nach einem Autounfall beide Fahr­zeuge in der SF-Klasse zurück­stuft. Ist jeder Vertrag indivi­duell, hat ein Schaden­fall mit dem Zweit­wagen keinen Einfluss auf die Beiträge der Haupt­ver­si­che­rung.
Wann lohnt sich die Anmeldung eines Motorrads als Zweitfahrzeug?
Haben Sie schon ein Fahrzeug versichert, lohnt es sich, wenn Sie Ihr Motorrad als Zweitwagen anmelden. Vorteil: Viele Anbieter stufen das Kraftrad in die gleiche SF-Klasse wie Ihr Erstfahrzeug ein. Ist Ihr Pkw zum Beispiel in SF 5 eingestuft, steigen Sie mit dem Zweirad in SF 5 ein und sparen Versicherungs­beiträge.
Macht es einen Unterschied, ob ich den Zweitwagen privat oder gewerblich nutze?
Ja. Ob Sie den Zweit­wagen privat oder gewerb­lich bzw. geschäftlich nutzen, wirkt sich auf die Kfz-Versicherung Ihres Zweitwagens aus. Denn für gewerb­liche Nutzung gelten in der Regel andere Konditionen. Jährliche Fahrleistung und Versicherungs­prämie sind außerdem meist höher als bei rein privater Nutzung des Zweit­fahrzeugs.
Ist die Versicherung Zweitwagen wie Erstwagen oder gibt es Unterschiede?

Ja, es gibt Unterschiede zwischen Versicherung Zweitwagen und Erstwagen. So stufen einige Versicherer über die Zweitwagenregelung das Zweitauto günstiger ein, was Versicherten einen günstigeren Tarif einbringt. Voraussetzung ist in der Regel, dass das Erstfahrzeug bei der gleichen Versicherungsgesellschaft versichert ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Zweitwagen versichern wie Erstwagen, besser oder schlechter absichern oder den Nutzerkreis verändern.

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