• Viele Versicherer stufen Zweit­fahrzeuge besser ein (Zweitwagen­regelung). So ist die Prämie günstiger. Vorteile hat das zum Beispiel für Paare und Familien mit zwei oder mehr Fahr­zeugen.
  • Voraussetzung für die Zweit­wagen­regelung ist meist, dass Erst- und Zweit­wagen beim selben Anbieter versichert sind. In der Regel muss das Zweit­fahrzeug auf dieselbe versicherte Person oder deren Ehe- oder Lebens­partner:in zugelassen sein.
  • In welcher Schadenfreiheits­klasse der Zweitwagen einsteigt, ist je nach Zweitwagen-Versicherung unter­schiedlich. Oft startet das zweite Auto in SF-Klasse ½.
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Haben Sie bereits ein Auto versichert, stuft Ihr Versicherer ein Zweit­fahr­zeug oft günstiger ein. Voraus­setzung ist in der Regel, dass der zweite Pkw auf Sie, Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Ehepartner zuge­lassen ist. Wer seinen Zweitwagen bei einer anderen Versicherung anmeldet, erhält meist keinen Rabatt.

Zweit­wagen ver­sichern: Was beachten?

Lassen Sie ein zweites Fahrzeug zu oder wollen Sie einen Drittwagen versichern, ist eine Kfz-Versicherung Pflicht – so wie bei Ihrem Erstwagen. Ob das Zweit­fahrzeug ein Pkw, Motorrad oder Wohn­mobil ist, spielt keine Rolle. Je nach Fahrzeugwert und -alter schließen Sie als Autoversicherung für den Zweit­wagen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko ab. Viele Versicherungs­unternehmen bieten für Zweit­wagen eine bessere Einstufung (= Zweitwagen­regelung) an. Sprich: Haben Sie beim Anbieter schon ein Fahr­zeug versichert, steigt Ihr zweites Kfz steigt in einer besseren Schaden­freiheits­klasse (SF-Klasse) ein.

Zweitwagen­regelung: Voraus­setzungen

Unter diesen Bedingungen können Sie ein Fahrzeug als Zweitwagen versichern:

  • Erst- und Zweitwagen sind auf dieselbe versicherte Person oder deren Partner:in zugelassen.
  • Erst- und Zweitwagen sind beim selben Anbieter versichert.
  • Die Schadenfreiheitsklasse des Erstfahrzeugs entspricht einem bestimmten Mindestwert (z. B. SF ½ oder besser).
  • Die Fahrerin oder der Fahrer des Zweitfahrzeugs hat ein bestimmtes Mindestalter.

Wie viele Fahrzeuge kann ich als Zweitwagen versichern? Ob Sie zwei oder 20 Pkw als Zweitwagen versichern, spielt keine Rolle. In der Regel begrenzen Kfz-Versicherer die Anzahl der Kfz nicht. Sprich: Sie können die Sonder­kon­di­tio­­nen über das Zweitauto hinaus für weitere Fahr­zeuge nutzen.

Zweitwagen-Versicherung auf Familien­mitglied übertragen

Wenn diese Kriterien erfüllt sind, können Sie einer anderen Ver­si­che­rungs­nehmerin oder einem anderen Ver­sicherungs­nehmer Ihre Zweitwagen­-Ver­si­che­rung über­tragen:

  • Die Übernahme erfolgt zwischen Ver­wandten ersten Grades – zum Beispiel, wenn Eltern die Autoversicherung für den Zweitwagen inklusive Sonder­konditionen auf ihre Kinder übertragen.
  • Die Person, die bisher Versicherungs­nehmer:in war, stimmt der Über­tragung zu. Nur dann kann das Familien­mitglied die Zweit­wagen-Ver­sicherung über­nehmen und auf sich umschreiben.
  • Wer die Kfz-Ver­sicherung für den Zweitwagen über­nimmt, weist nach, dass er oder sie das Auto über­wiegend selbst fährt.

Zweitwagen versichern: Welche Angaben sind nötig?

Bevor Anbieter Ihren Zweitwagen günstiger versichern, fragen diese unter anderem folgende Punkte ab:

  • Fahrerkreis: Wer darf das Auto fahren? Nur Sie als Versicherungs­nehmer:in, Sie und Ihr Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin oder jeder beliebige Fahrer?
  • Haushalt: Leben die Fahrer:innen von Erst- und Zweit­wagen in einem Haushalt ("häusliche Gemein­schaft")?
  • Fahrzeughalter:in: Sind sowohl Erst­wagen als auch Zweit­wagen auf Sie angemeldet?
  • Alter der Fahrer: Wie alt sind Sie als Versicherungs­nehmer:in und ggf. weitere Fahrer:innen?
  • Fahrpraxis: Wie lange haben Sie Ihren Führerschein?
  • Unfallhistorie: Wie lange fahren Sie mit dem Erst­fahr­zeug schon unfallfrei? Welchen Schaden­freiheits­rabatt bekommen Sie?
  • Fahrzeugtyp und -wert: Möchten Sie Klein­wagen oder SUV als zweites Auto versichern?

Zweit­wagen-Versicherung für Fahranfänger

Führerscheinneulinge haben wenig Erfahrung im Straßen­verkehr und ein erhöhtes Unfall­risiko. Deswegen setzen Versicherer bei der Fahranfänger-Ver­si­che­rung meist den höchsten Beitrags­satz an. Aber: Mit der Zweit­wagen­regelung sparen Fahr­anfänger:innen bei der Auto­versicherung Kosten. Wenn sie ihr Auto über Eltern oder Partner:in als Zweit­wagen versichern, steigen sie in einer günstigeren SF-Klasse ein.

Außerdem können sich junge Fahrer:innen bereits gesammelte SF-Klassen (z. B. von zulassungs­pflichtigem Roller) für ihre Auto­versicherung anrechnen lassen. Die Übernahme von Schaden­freiheits­rabatt (Rabatt­über­tragung) ist nicht möglich. Unabhängig von der SF-Klasse sparen Ein­steiger:innen mit einem Telematik-Tarif, der umsichtiges Fahren mit Beitrags­nachlass belohnt.

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Wenn Sie einen Zweitwagen versichern, erhalten Sie bei vielen Anbietern eine Sonder­einstufung und sparen von Anfang an Beiträge. Das lohnt sich unter anderem für Paare und Familien mit mehreren Pkw oder Fahr­anfänger:innen.

Wenn Sie ein Fahrzeug als Zweitwagen versichern, haben Sie unter anderem diese Vorteile:

  • Sondereinstufung: Mit Zweitwagenregelung startet Ihr Zweitauto in einer günstigeren SF-Klasse (z. B. SF ½ statt SF 0). Einige Versicherer gewähren die Sondereinstufung auch, wenn der Erstwagen bei einem anderen Anbieter versichert ist.
  • Günstiger Beitrag: Da die Schadenfreiheitsklasse für Ihren Zweitwagen von Anfang an besser ist, sparen Sie bei der Prämie.
  • Zusätzliche Rabatte: Je nach Versicherer sind weitere Vergünstigungen möglich, wenn Sie zwei oder mehr Fahrzeuge als Zweitwagen versichern.

Eine Autoversicherung für Zweitwagen lohnt sich zum Beispiel für:

  • Fahranfänger:innen
  • Familien oder Paare mit mindestens zwei Pkw
  • Autofans mit zwei und mehr Fahrzeugen
Allianz Vorteile

Wer nach einem Kasko- oder Kfz-Haftpflicht­versicherungs­vergleich eine Zweit­wagen-Versicherung bei der Allianz online abschließt, hat folgende Vorteile:

  • Wir stufen Sie in Ihrer Zweit­wagen-Versicherung in SF-Klasse 1 ein, wenn auf Sie, Ihre:n Ehepartner:in, eingetragene:n Lebenspartner:in oder in häuslicher Gemeinschaft lebende:n Lebenspartner:in bereits ein Pkw, Kraftrad, Wohnmobil oder Nutzfahrzeug mit mindestens SF-Klasse ½ in der Kfz-Haftpflichtversicherung zugelassen ist. Oder Sie besitzen seit mindestens vier Jahren eine gültige Fahrerlaubnis zum Führen eines Kraftfahrzeuges, das ein amtliches Kennzeichen führen muss. Der Nachweis muss durch Sie erbracht werden. 
  • Eine noch bessere Sondereinstufung des Zweitwagens erhalten Sie, wenn Ihr Erst­wagen (Pkw, Kraftrad oder Wohnmobil), der Ihres Ehepartners bzw. Ihrer Ehepartnerin oder in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner oder lebende Lebenspartnerin mit mindestens SF-Klasse ½ in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Unternehmen der Allianz Gruppe versichert ist. Beispiel: Ihren Erstwagen schützt Allianz Direct oder Direct Plus, und Sie entscheiden sich als Versicherung für Ihren Zweitwagen für die Allianz Autoversicherung Komfort oder Premium. Voraussetzung: Sie und alle Fahrer:innen des hinzukommenden Fahrzeugs sind mindestens 25 Jahre alt.
  • Bei der Allianz können Sie so viele Fahrz­euge als Zweit­wagen versichern, wie Sie möchten.
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In welcher Schadenfreiheitsklasse Ihr Zweitwagen einsteigt, ist je nach Anbieter und Zweitwagenregelung unterschiedlich. Möglich ist eine SF-Einstufung zwischen SF ½ und SF 25. Teils stufen Versicherer das Zweitfahrzeug auch genauso ein wie den Erstwagen.

In welcher Schadenfreiheitsklasse Zweitwagen starten, hängt von Versicherer und Zweit­wagen­regelung ab:

  • Reguläre Zweitwagen­regelung: Sie sind mehrere Jahre unfall- bzw. schaden­frei gefahren und Ihr Erst­wagen ist in SF ½ oder besser eingestuft. Bei den meisten Versicherern steigt dann auch Ihr Zweit­wagen in SF ½ ein.
  • Verbesserte Zweitwagen­regelung: Unter bestimmten Voraus­setzungen (z. B. Fahrpraxis, kleiner Fahrerkreis) bieten einige Kfz-Versicherer eine Sonder­einstufung für Zweit­wagen an. Je nach Anbieter sind Einstufungen von SF 2 bis zur SF-Klasse des Erstwagens möglich. Wer jahre­lang unfallfrei fährt und einen Versicherer mit besonders günstiger Zweit­wagen­regelung findet, kann für Zweitwagen auch SF 20 oder 25 bekommen.
  • Zweitwagen versichern wie Erst­wagen: Einige Versicherer orientieren sich bei Einstufung des Zweitwagens an der Erstwagen-Einstufung. Sie behandeln den Zweit­wagen also tariflich genauso wie das Erst­fahrzeug. Je besser das Erst­fahr­zeug in der Haupt­versicherung eingestuft ist, desto besser ist die Schadenfreiheitsklasse des Zweitwagens.
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Wie viel eine Kfz-Versicherung für Zweit­wagen kostet, variiert je nach Ver­sicherer, Fahrzeug­modell und Zweit­wagen-Ein­stufung. Das Rechen­beispiel zeigt, wie Sie mit einer Zweit­wagen-Versicherung Kosten sparen:

  • Reguläre Einstufung: SF 0 (= 200 Prozent Beitrags­satz), Prämie Kfz-Haft­pflicht: 600 Euro im Jahr
  • Einstufung mit Zweitwagen­regelung: SF ½ (= 100 Prozent Beitrags­satz), Prämie Kfz-Haft­pflicht: 300 Euro im Jahr
  • Kostenersparnis mit Zweitwagen-Versicherung: 300 Euro im Jahr

Spartipp: Sonder­ein­stufungen gibt es nicht nur für Pkw. Auch Versicherungs­nehmer:innen mit Motorrad oder Wohn­mobil können mit der Zweitwagen-Ver­si­che­rung sparen. In der Regel fallen auch bei einer E-Auto Versicherung Kosten günstiger aus, wenn bereits ein Erst­fahrzeug versichert ist.

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Wie bekomme ich eine bessere Schadenfreiheitsklasse für meinen Zweitwagen?

Mit jedem schadenfreien Jahr verbessert sich die Schaden­freiheits­klasse für Ihren Zweit­wagen. Sprich: Nach einem Jahr ohne Unfall (im Jahr der An­meldung nach mindestens 180 Tagen) steigt auto­matisch die SF-Klasse. Dadurch erhalten Sie einige Prozent mehr Schaden­freiheits­rabatt.

Wie kann ich eine Zweitwagen-Versicherung wechseln bzw. kündigen?

Wollen Sie Ihre Zweitwagen-Versicherung wechseln, ist der Kündigungs­termin ent­scheidend. Läuft Ihr Vertrag etwa am 1. Januar aus, ist Stichtag für die Kündigung der 30. November des Vor­jahres. In bestimmten Situationen (z. B. Beitrags­erhöhung, Fahr­zeug­wechsel, Schaden­fall) haben Sie Anspruch auf Sonder­kündi­gung und können die Kfz-Versicherung des Zweit­wagens vor Ende der regulären Laufzeit beenden.

Wichtig: Kfz-Versicherer können Versicherungsanträge ablehnen. Kündigen Sie Ihre alte Kfz-Versicherung daher erst, wenn der neue Vertrag wirksam ist.

Gilt die Zweitwagen-Versicherung auch im Ausland?

Wenn Sie einen Zweit­wagen versichern, gelten dieselben Regeln wie bei einer regulären Kfz-Ver­si­che­rung. Das heißt: Ver­si­che­rungs­schutz besteht inner­halb der geo­gra­fischen Grenzen Eu­ro­pas (z. B. Italien, Österreich, Frankreich). Gleiches gilt in außer­euro­pä­ischen Ge­bie­ten, die zum Geltungs­bereich der Euro­päischen Union gehören (z. B. Schweiz).

Außerhalb der EU ist Ihr Zweitwagen mit der Internationalen Versicherungskarte (ehemals "Grüne Karte") geschützt. Dieses Dokument bestätigt Ihren Schutz für darin aufgeführte nicht-europäische Länder (z. B. Marokko, Tunesien, außer­euro­pä­ischen Teile der Türkei, Portu­gals und Spa­niens). Die Inter­nationale Versicherungs­karte bekommen Sie von Ihrem Kfz-Versicherer.

Zweites Auto versichern in der Schweiz: Ihr Pkw ist in der Alpenrepublik auto­matisch versichert. Seit 1974 gilt ein Kennzeichen­ab­kom­men mit den Eidgenossen. Die Schweizer Behörden erkennen das deutsche Kfz-Kennzeichen als Haftpflicht-Nachweis an. Darum müssen Autofahrer in der Schweiz keine Inter­nationale Ver­sicherungs­karte mitführen.

Kann ich Autos mit Saisonkennzeichen als Zweitwagen versichern?

Ja, Sie können ein Kfz mit Saisonkennzeichen als Zweit­wagen ver­si­chern. Günstiger ist der Beitrag, wenn Sie das Haupt­fahrzeug ganz­jährig fahren und der Zweit­wagen mindestens sechs Monate ange­mel­det ist. Dann zahlt jeder schaden­freie Monat auf Ihre SF-Klasse ein. Bleiben Sie im gesamten Ver­sicherungs­jahr unfall­frei, rutschen Sie in eine bessere Schadenfreiheitsklasse für den Zweitwagen. Um bei der Zweitwagen-Versicherung des Saisonfahrzeugs Kosten zu sparen, können Sie Ihr Hauptauto auch abmelden, solange Sie mit dem Zweit­wagen unter­wegs sind. Das lohnt sich zum Beispiel, wenn Sie in den Sommer­monaten Ihr Cabrio nutzen.

Was gilt, wenn ich meinen Zweitwagen mit Wechselkennzeichen anmelde?

Nutzen Sie Erst- und Zweitwagen nicht gleich­zeitig, ist ein Wechsel­kenn­zeichen sinnvoll. Das Num­mern­schild können Sie für zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse beantragen (z. B. zwei Pkw, zwei Motorräder). Das Sonder­kenn­zeichen bringen Sie an dem Kfz an, das Sie auf öffent­lichen Straßen bewegen. Das Kfz ohne Nummern­schild stellen Sie während­dessen auf Privat­grund oder in einer Garage ab.

Das Wechsel­kennzeichen ist nicht zur gleichen Zeit für beide Kraft­fahr­zeuge nutzbar. Ver­sicherer bieten für Fahr­zeuge mit Wechsel­kenn­zeichen oft spezielle Tarife an. Bei der Kfz-Steuer gibt es dagegen keine Ver­günstigungen.

Kann ich die Versicherung meines Zweitwagens nachträglich wechseln?

Das ist in der Regel kein Problem. Meist akzeptiert der neue Anbieter die Schaden­freiheits­klasse Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung für den Zweit­wagen. Weitere Details zur Zweit­wagen­einstufung erhalten Sie bei der Versicherungs­gesell­schaft Ihrer Wahl.

Wer übernimmt den Schaden beim Zusammenstoß von Erst- und Zweitwagen?

In diesem Fall leistet nur Vollkasko. Bei selbst verschuldeten Unfällen greift der Versicherungs­schutz und Ihr Versicherer über­nimmt den Schaden an Erst- und Zweit­fahr­zeug. Wer Kfz-Haft­pflicht oder Teilkasko abge­schlossen hat, trägt die Kosten selbst.

Was passiert bei einem Unfall mit dem Zweitwagen? Hat er Auswirkungen auf die Beitragshöhe der Hauptversicherung?

Nur, wenn die Verträge von Erst- und Zweit­wagen miteinander ge­kop­pelt sind. Dann kann es sein, dass die Kfz-Ver­si­che­rung nach einem Autounfall beide Fahr­zeuge in der SF-Klasse zurück­stuft. Ist jeder Vertrag indivi­duell, hat ein Schaden­fall mit dem Zweit­wagen keinen Einfluss auf die Beiträge der Haupt­ver­si­che­rung.

Wann lohnt sich die Anmeldung eines Motorrads als Zweitfahrzeug?

Haben Sie schon ein Fahrzeug versichert, lohnt es sich, wenn Sie Ihr Motorrad als Zweitwagen anmelden. Vorteil: Viele Anbieter stufen das Kraftrad in die gleiche SF-Klasse wie Ihr Erstfahrzeug ein. Ist Ihr Pkw zum Beispiel in SF 5 eingestuft, steigen Sie mit dem Zweirad in SF 5 ein und sparen Versicherungs­beiträge.

Macht es einen Unterschied, ob ich den Zweitwagen privat oder gewerblich nutze?

Ja. Ob Sie den Zweit­wagen privat oder gewerb­lich bzw. geschäftlich nutzen, wirkt sich auf die Kfz-Versicherung Ihres Zweitwagens aus. Denn für gewerb­liche Nutzung gelten in der Regel andere Konditionen. Jährliche Fahrleistung und Versicherungs­prämie sind außerdem meist höher als bei rein privater Nutzung des Zweit­fahrzeugs.

Ist die Versicherung Zweitwagen wie Erstwagen oder gibt es Unterschiede?

Ja, es gibt Unterschiede zwischen Versicherung Zweitwagen und Erstwagen. So stufen einige Versicherer den Zweitwagen günstiger ein, was Versicherten einen günstigeren Tarif einbringt. Voraussetzung ist in der Regel, dass das Erstfahrzeug bei der gleichen Versicherungsgesellschaft versichert ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Zweitwagen versichern wie Erstwagen oder ob Sie diesen besser oder schlechter absichern.
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