Sie möchten wissen, wie Sie bei der Zweitwagen-Versicherung Kosten sparen? Ganz einfach: Haben Sie bereits ein Auto versichert und schaffen sich ein Zweitfahrzeug an, stuft Ihr Versicherer dieses oft günstiger ein. Voraussetzung: Der Wagen wird auf Sie, Ihren Ehe- oder Lebenspartner zugelassen. Wählen Sie für Ihren Zweitwagen eine andere Versicherung, sind die Rabatte dahin. Welche Einsparungen für das Zweitfahrzeug möglich sind, hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die Größe des Fahrerkreises und das Alter der Fahrer.
Auch die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) spielt eine Rolle. Bei den meisten Versicherern gilt: Für eine Sondereinstufung des Zweitwagens muss sich das Erstfahrzeug mindestens in Schadenfreiheitsklasse ½ befinden. Das Zweitfahrzeug stufen die Anbieter im Normalfall in SF-Klasse ½ ein. Einige Gesellschaften bieten auch eine Einstufung in SF-Klasse 2 oder 3 an.
Neben diesen Varianten vergeben manche Versicherer für Zweitwagen auch Sondereinstufungen, die sich nach der Höhe der Erstwagen-Einstufung richten. Das heißt: Sie können in der Regel für den Zweitwagen Prozente übernehmen und so Beiträge sparen. Je besser das Erstfahrzeug in der Hauptversicherung eingestuft ist, desto besser ist die SF-Einstufung des Zweitwagens.
Ist das Erstfahrzeug mindestens in SF-Klasse ½ eingestuft, erhalten Sie für Ihren Zweitwagen die Einstufung in Schadenfreiheitsklasse 1. Ist das erste Auto bei der Allianz in Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft, und alle Fahrer des Fahrzeugs haben ein Mindestalter von 25 Jahren, können Sie mit Ihrem Zweitwagen sogar in Schadenfreiheitsklasse 3 eingestuft werden.
Bei der Allianz Kfz-Versicherung gibt es insgesamt 50 Schadenfreiheitsklassen – in der besten Klasse (SF 50) zahlen Sie nur noch 16 Prozent des Tarifbeitrags.
Wenn Sie Ihren Zweitwagen bei einem anderen Anbieter versichern als Ihr Erstfahrzeug, greift die Zweitwagenregelung nicht. Das bedeutet: Das Zweitfahrzeug wird wie bei einem regulären Neuvertrag behandelt. Die Schadenfreiheitsklasse Ihres Erstwagens können Sie in diesem Fall nicht übernehmen. Und Sie steigen somit in der Regel mit höheren Beiträgen ein.
Ob Sie zwei Pkw über eine Zweitwagenversicherung absichern oder 20, spielt keine Rolle. Kfz-Versicherer begrenzen die Anzahl der Fahrzeuge, denen sie Versicherungsschutz gewähren, in der Regel nicht. Das heißt: Autofans oder Großfamilien können die Sonderkonditionen für weitere Kfz-Versicherungen, die sie über den Erstvertrag hinaus beim selben Anbieter abschließen, gleichermaßen nutzen.
Sondereinstufungen gibt es übrigens nicht nur für Pkw. Auch Versicherungsnehmer mit Motorrad oder Wohnmobil können mit einer Zweitwagenversicherung sparen.
Allerdings macht es einen Unterschied, ob Sie den Zweitwagen privat oder gewerblich nutzen. Für gewerbliche Nutzung gelten in der Regel andere Policen und Konditionen. Die Versicherungsprämie fällt zudem meist höher aus als bei privater Nutzung des Zweitfahrzeugs.
Das erste Auto ist für Fahranfänger meist eine teure Angelegenheit – beim Kauf, aber auch bei der Kfz-Versicherung: Führerscheinneulinge zahlen die höchsten Beiträge, da aufgrund ihrer geringen Fahrerfahrung statistisch gesehen ein höheres Unfallrisiko besteht. Darum belohnen Versicherer sie erst später mit weiteren Rabatten.
Von einer Zweitwagenversicherung profitieren Fahranfänger, ob jung oder alt, jedoch genauso wie Eltern oder Ehepartner: Das neue Auto wird einfach auf Vater, Mutter oder Ehepartner als zweites Fahrzeug versichert. So erfolgt eine Einstufung in die günstigere Schadenfreiheitsklasse. Die Prämie für den Erstwagen verteuert sich dadurch übrigens nicht.
Versicherte können ihre Zweitwagenversicherung auf einen anderen Versicherungsnehmer übertragen. Das ist jedoch nur zwischen Verwandten ersten Grades möglich. Häufig übertragen Eltern die Zweitwagenversicherung inklusive Sonderkonditionen auf ihr Kind. Hat der Fahranfänger mit der Zeit einige unfallfreie Jahre angesammelt, kann er den Schadenfreiheitsrabatt vom Elternvertrag auf eine eigene Autoversicherung übertragen.
Bevor Fahranfänger die Zweitwagenversicherung übernehmen und auf sich umschreiben können, muss der bisher Versicherte in vielen Fällen offiziell der Übertragung zustimmen. Außerdem hat der Übernehmer nachzuweisen, dass er das Auto überwiegend selbst gefahren hat.
Übrigens: Fahranfänger können eigene Schadenfreiheitsrabatte in die Versicherung übernehmen – zum Beispiel von einem zulassungspflichtigen Roller. Falls Sie es noch nicht wussten: Auch Arbeitgeber können erworbene SF-Rabatte ihrer versicherten Dienstflotte an Arbeitnehmer weitergeben. Ob und wie steht oftmals in der Dienstwagenregelung.
Entscheiden Sie sich zunächst zwischen Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkasko und Vollkasko. Klicken Sie anschließend auf das Feld "Noch keine SF-Klasse vorhanden". Danach geben Sie an, auf wen das weitere Fahrzeug versichert ist. Anschließend starten Sie die Online-Berechnung und erhalten unser Angebot für Ihren Zweitwagen.
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für die Zulassung erhalten Sie nach dem Absenden des Antrags sofort per E-Mail. Mehr dazu unter eVB-Nummer.
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Für einen unkomplizierten Wechsel der Kfz-Versicherung ist der Kündigungstermin (Stichtag) entscheidend. Normalerweise ist das jeweils der 30. November eines Jahres. In besonderen Fällen haben Sie das Recht auf Sonderkündigung. Das trifft beispielsweise bei Beitragserhöhungen, einem Fahrzeugwechsel oder nach einem Schadensfall zu.
Bevor Sie Ihren Versicherungsvertrag kündigen, sollten Sie unbedingt eines beachten: Eine Versicherung kann einen Antrag auf Versicherungsschutz auch ablehnen. Darum: Kündigen Sie Ihre alte Versicherung erst, wenn der neue Vertrag wirksam ist.
Grundsätzlich gelten bei der Zweitwagenversicherung die gleichen Regeln wie bei der Kfz-Versicherung. Das heißt: Versicherte genießen Versicherungsschutz innerhalb der geografischen Grenzen Europas. Wer zum Beispiel nach Italien, Österreich oder Frankreich fährt, ist abgesichert. Gleiches gilt in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Geschützt sind Sie mit der Internationalen Versicherungskarte (ehemals Grüne Karte). Diese bestätigt Ihren Schutz für die dort genannten nicht-europäischen Länder. Marokko, Tunesien und Israel sowie die außereuropäischen Teile der Türkei, Portugals (Madeira-Inseln) und Spaniens (Kanarische Inseln) zählen dazu. Die Internationale Versicherungskarte bekommen Sie von der Allianz.
Zweites Auto versichern in der Schweiz: Ihr Pkw ist in der Heimat von Heidi und Matterhorn automatisch versichert. Seit 1974 existiert ein Kennzeichenabkommen mit den Eidgenossen. Die Schweizer Behörden erkennen das Autokennzeichen als Haftpflicht-Nachweis an. Darum müssen deutsche Autofahrer in der Schweiz nicht extra die Internationale Versicherungskarte mitführen.
Ja, Kfz mit Saisonkennzeichen können Sie als Zweitwagen versichern. Allerdings sollten Sie hinsichtlich Ihres Schadenfreiheitsrabatts folgendes beachten: Die Vergünstigung greift nicht immer in vollem Umfang. Das ist nur der Fall, wenn sie Ihr Hauptfahrzeug ganzjährig fahren und der Zweitwagen mindestens sechs Monate angemeldet ist. Zweite Möglichkeit: Sie melden Ihr Hauptauto ab, solange Sie mit Ihrem Zweitwagen unterwegs sind. Beispielsweise wenn Sie in den Sommermonaten Ihr Cabrio genießen.
Dann zahlt jeder schadenfreie Monat auf Ihre Schadenfreiheitsklasse ein. Bleiben Sie im kompletten Versicherungsjahr unfallfrei, rutschen Sie in eine bessere SF-Klasse und damit in einen günstigeren Tarif Ihrer Kfz-Versicherung. Wahrlich ein positiver Effekt in Bezug auf Ihre Zweitwageneinstufung.
Nutzen Sie Erst- und Zweitwagen nicht gleichzeitig, ist ein Wechselkennzeichen sinnvoll. Das Nummernschild können Sie für zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse, also beispielsweise zwei Pkw oder Motorräder beantragen. Das Sonderkennzeichen bringen Sie an demjenigen Kfz an, das Sie im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.
Das Gefährt ohne Kfz-Kennzeichen stellen Sie währenddessen auf Privatgrund oder in einer Garage ab. Das Wechselkennzeichen zur gleichen Zeit an beiden Kraftfahrzeugen anzubringen, ist nicht möglich. Kfz-Versicherer bieten für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen in der Regel spezielle Tarife an.