GAP-Versicherung: Frau übergibt Kundin Vertrag und Stift zum Unterschreiben
Zusatz­ver­sicherung zur Kfz-Voll­kasko

GAP-Deckung: Zusatz­schutz für Leasing­fahrzeuge

  • Die GAP-Deckung (GAP-Versicherung) ist eine zusätzliche Versicherungsleistung der Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge. Sie zahlt bei Totalschaden oder Diebstahl den Restbetrag zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasingrestwert.
  • Teils ist die GAP-Deckung fürs Kfz Bestand­teil des Leasing­vertrags. Alternativ buchen Sie den Differenz­schutz als Zusatz­versicherung zur Vollkasko. Die GAP-Versicherung ist an den Leasing- oder Finanz­ierungs­vertrag gekoppelt und endet automatisch mit dessen Ablauf.
  • Wie Sie den Betrag ermitteln, den die GAP-Ver­sicherung nach Total­scha­den oder Dieb­stahl übernimmt, zeigt unser Berechnungs­beispiel.
  • Je wertvoller das gelea­ste oder finanzierte Kfz, desto mehr lohnt sich GAP-Deckung. Hier lesen Sie, wann eine GAP-Ver­sicherung sinnvoll ist.
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Eine GAP-Versicherung bei Leasing lohnt sich, wenn das Fahrzeug während der Leasing­laufzeit einen Totalschaden hat oder gestohlen wird. Sie können den Wagen dann nicht mehr nutzen, schulden der Leasing­firma aber die aus­stehenden Leasing­raten und Ablöse­summe. Je höher die Ablöse, desto mehr lohnt sich die GAP-Deckung für das Kfz.

Vor allem für wertvolle Leasing­fahrzeuge der Mittel- und Ober­klasse ist eine GAP-Ver­sicherung sinn­voll. Denn je teurer das Leasing­auto ist, desto größer kann die Lücke zwischen Leistung der Kasko­versicherung und offener Leasing­ablöse ausfallen. Aber: Oft lohnt sich eine GAP-Versicherung bei Leasing auch für günstigere Fahrzeuge. Wer den etwas höheren Bei­trag in Kauf nimmt, vermeidet mit der GAP-Deckung für das Kfz eine hohe Zahlung im Schadensfall.

Empfehlens­wert ist eine GAP-Ver­sicherung auch bei Finanzierung eines Fahrzeugs – vor allem, wenn es sich dabei um einen teuren Neu­wagen handelt. Bei Verlust oder Total­schaden des finanzierten Pkw ist die Rest­forderung des Kredits fällig. Ohne GAP-Deckung zahlen Autokäufer:innen den Betrag aus eigener Tasche an die Kredigeberin bzw. den Kreditgeber.

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Die GAP-Deckung für Kfz ist oft kosten­loser Bestand­teil des Leasing- oder Kredit­vertrags. Schließen Sie die GAP-Ver­sicherung bei Leasing oder Finan­zierung nach­träg­lich oder zusätz­lich zur Vollkasko ab, erhöht Ihr Bei­trag sich gering­fügig. Wie Sie bei der GAP-Ver­sicherung Kosten kalkulieren, zeigt unser Rechen­beispiel.

Versicherungs­nehmer:innen können bei der GAP-Ver­sicherung für Leasing- oder Finan­zierungs­fahrzeuge zwischen voll­ständiger Kosten­abdeckung und Selbst­behalt (z. B. 150 Euro bei Teilkasko, 300 Euro bei Vollkasko) wählen.

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Angenommen, Ihr geleaster Pkw wird gestohlen oder hat einen Total­schaden. Dann sind Sie als Leasing­nehmer:in verpflichtet, die Leasing­firma finanziell zu entschädigen. Unser Berechnungs­beispiel zeigt, welche Kosten die GAP-Versicherung bei Leasing übernimmt.

Sie leasen einen Neuwagen (Listen­preis: 20.000 Euro). Der Leasing­vertrag läuft zwei Jahre, als ein­malige Anzahlung sind 5.000 Euro vereinbart. Die monatliche Leasing­rate beträgt 350 Euro, der Ablöse­wert (= Rest­wert­betrag) 8.000 Euro.

Nach einem Jahr haben Sie mit dem Leasing­auto einen Unfall mit Total­schaden. Ein Gutachter bzw. eine Gutachterin ermittelt einen Wieder­beschaffungs­wert von 10.000 Euro. Diese Summe erstattet Ihnen die Kfz-Voll­kasko. Aber: Sie schulden der Leasing­firma für die aus­stehenden Raten 4.200 Euro (12 Monate x 350 Euro). Auch die im Leasing­vertrag ver­ein­barte Ablöse­summe von 8.000 Euro zahlen Sie selbst. Das ergibt einen Leasing­rest­wert von 12.200 Euro.

Abzüglich der Erstattung von 10.000 Euro durch Ihre Voll­kasko bleibt ein Differenz­betrag von 2.200 Euro, den Sie selbst über­nehmen müssten. Hier greift die GAP-Versicherung für das Leasing-Kfz: Sie erstattet die Differenz zwischen Wieder­beschaffungs­wert (10.000 Euro) und Leasingrest­wert (12.200 Euro).

Eine Beispielrechnung für die GAP-Deckung bei Diebstahl oder Totalschaden mit einem Leasingrestwert von 12.200 Euro und einem Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro ergibt einen Differenzbetrag von 2.200 Euro.
Wie Sie aus dem Leasing-Beispiel oben die Höhe der GAP-Deckung berechnen, ist in der Tabelle zusammengefasst:

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Anzahlung bei Vertragsabschluss     5.000 €
24 x Leasingrate à 350 € +  8.400 €
Restwert bei Übernahme +  8.000 €
Leasingwert bei Vertragsabschluss    21.400 €
Ausstehende Zahlungen bei Totalverlust:  
12 x restliche Leasingrate     4.200 €
Restwert bei Übernahme +  8.000 €
Noch zu leistender Leasingrestwert    12.200 €
Berechnung des Differenzbetrags:  
Noch zu leistender Leasingrestwert    12.200 €
Erstatteter Wiederbeschaffungswert - 10.000 €
Offener Differenzbetrag     2.200 €
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Kann ich eine GAP-Versicherung nachträglich abschließen?

Ja, Sie können die GAP-Versicherung bei Leasing oder Finanzierung auch im Nachhinein noch abschließen. Mit der freiwilligen GAP-Deckung fürs Kfz erweitern Sie Ihre Vollkasko. Die GAP-Ver­si­che­rung ist an Ihren Leasing- bzw. Finanzierungs­vertrag gekoppelt und endet auto­ma­tisch, wenn dieser ausläuft.

GAP-Versicherung direkt bei Finanzierung abschließen?

Ja. Am besten schließen Sie die GAP-Versicherung bei Finanzierung direkt mit dem Kreditvertrag ab. So ist der Versicherungs­schutz in einem Vertrag gebündelt. Außerdem gehen Sie sicher, dass die GAP-Deckung für Ihr neues Kfz von Anfang an greift.

Lohnt sich eine GAP-Versicherung bei km-Leasing?

Ja, eine GAP-Versicherung bei Leasing ist auch bei Verträgen sinnvoll, die auf Kilometerbasis abgerechnet werden. Denn: Auch hier besteht das Risiko eines Total­schadens oder Diebstahls. Tritt einer der Schadensfälle ein, begleichen Sie die Rest­forderungen des Leasing­gebers bzw. der Leasinggeberin ohne GAP-Deckung selbst.

Bei welchen Schäden greift die GAP-Deckung für Kfz?

Die GAP-Deckung greift bei Diebstahl oder Totalschaden des geleasten oder finanzierten Fahr­zeugs. Zum Beispiel: Nach einem Unfall ist Ihr Leasing­auto so stark beschädigt, dass die Reparatur­kosten höher sind als der Wieder­beschaffungs­wert, den Ihre Kasko­versicherung erstattet. Weil ein totaler Wert­verlust vorliegt, lösen Sie den Leasing­vertrag vorzeitig ab. Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Ablösesumme erhalten Sie über die GAP-Deckung Ihres Kfz erstattet.
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