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GAP-Deckung: Zusatz­schutz für Leasing­fahrzeuge

Zusatz­ver­sicherung zur Kfz-Voll­kasko
GAP-Versicherung: Frau übergibt Kundin Vertrag und Stift zum Unterschreiben
  • Die GAP-Deckung (GAP-Versicherung) ist eine zusätzliche Versicherungsleistung der Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge. Sie zahlt bei Totalschaden oder Diebstahl den Restbetrag zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasingrestwert.
  • Teils ist die GAP-Deckung fürs Kfz Bestand­teil des Leasing­vertrags. Alternativ buchen Sie den Differenz­schutz als Zusatz­versicherung zur Vollkasko. Die GAP-Versicherung ist an den Leasing- oder Finanz­ierungs­vertrag gekoppelt und endet automatisch mit dessen Ablauf.
  • Wie Sie den Betrag ermitteln, den die GAP-Ver­sicherung nach Total­scha­den oder Dieb­stahl übernimmt, zeigt unser Berechnungs­beispiel.
  • Je wertvoller das gelea­ste oder finanzierte Kfz, desto mehr lohnt sich GAP-Deckung. Hier lesen Sie, wann eine GAP-Ver­sicherung sinnvoll ist.
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Eine GAP-Versicherung bei Leasing lohnt sich, wenn das Fahrzeug während der Leasing­laufzeit einen Totalschaden hat oder gestohlen wird. Sie können den Wagen dann nicht mehr nutzen, schulden der Leasing­firma aber die aus­stehenden Leasing­raten und Ablöse­summe. Je höher die Ablöse, desto mehr lohnt sich die GAP-Deckung für das Kfz.

Vor allem für wertvolle Leasing­fahrzeuge der Mittel- und Ober­klasse ist eine GAP-Ver­sicherung sinn­voll. Denn je teurer das Leasing­auto ist, desto größer kann die Lücke zwischen Leistung der Kasko­versicherung und offener Leasing­ablöse ausfallen. Aber: Oft lohnt sich eine GAP-Versicherung bei Leasing auch für günstigere Fahrzeuge. Wer den etwas höheren Bei­trag in Kauf nimmt, vermeidet mit der GAP-Deckung für das Kfz eine hohe Zahlung im Schadensfall.

Empfehlens­wert ist eine GAP-Ver­sicherung auch bei Finanzierung eines Fahrzeugs – vor allem, wenn es sich dabei um einen teuren Neu­wagen handelt. Bei Verlust oder Total­schaden des finanzierten Pkw ist die Rest­forderung des Kredits fällig. Ohne GAP-Deckung zahlen Autokäufer:innen den Betrag aus eigener Tasche an die Kredigeberin bzw. den Kreditgeber.

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Die GAP-Deckung für Kfz ist oft kosten­loser Bestand­teil des Leasing- oder Kredit­vertrags. Schließen Sie die GAP-Ver­sicherung bei Leasing oder Finan­zierung nach­träg­lich oder zusätz­lich zur Vollkasko ab, erhöht Ihr Bei­trag sich gering­fügig. Wie Sie bei der GAP-Ver­sicherung Kosten kalkulieren, zeigt unser Rechen­beispiel.

Versicherungs­nehmer:innen können bei der GAP-Ver­sicherung für Leasing- oder Finan­zierungs­fahrzeuge zwischen voll­ständiger Kosten­abdeckung und Selbst­behalt (z. B. 150 Euro bei Teilkasko, 300 Euro bei Vollkasko) wählen.

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Angenommen, Ihr geleaster Pkw wird gestohlen oder hat einen Total­schaden. Dann sind Sie als Leasing­nehmer:in verpflichtet, die Leasing­firma finanziell zu entschädigen. Unser Berechnungs­beispiel zeigt, welche Kosten die GAP-Versicherung bei Leasing übernimmt.

Sie leasen einen Neuwagen (Listenpreis: 20.000 Euro). Der Leasingvertrag läuft zwei Jahre, als einmalige Anzahlung sind 5.000 Euro vereinbart. Die monatliche Leasingrate beträgt 350 Euro, der Ablösewert (= Restwert) 8.000 Euro.

 

Nach einem Jahr haben Sie mit dem Leasingauto einen Unfall mit Totalschaden. Ein Gutachter bzw. eine Gutachterin ermittelt einen Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro. Zusätzlich lässt sich ein Restwert von 1.500 Euro erzielen. Ihre Vollkasko übernimmt 9.500 Euro (10.000 Euro abzüglich 500 Euro Selbstbeteiligung). Zusammen mit dem Restwert ergibt das eine Gesamtleistung von 11.000 Euro.

Gleichzeitig schulden Sie der Leasinggesellschaft noch 4.200 Euro (12 Monate x 350 Euro) sowie die vereinbarte Ablösesumme von 8.000 Euro. Das ergibt einen Leasingrestwert von 12.200 Euro

Abzüglich der Erstattung von 11.000 Euro durch Ihre Vollkasko bleibt eine Differenz von 1.200 Euro, die Sie selbst tragen müssten. Hier greift die GAP-Versicherung: Sie übernimmt die Lücke zwischen der Versicherungsleistung und der ausstehenden Leasingforderung.

Hinweis: Viele Vollkaskoversicherungen leisten im ersten Jahr bei Totalschaden eine Neupreisentschädigung. In diesem Fall wäre der GAP-Schutz nicht notwendig. Sobald dieser Zeitraum abgelaufen ist oder kein Neupreis ersetzt wird, schützt die GAP-Versicherung vor finanziellen Verlusten.

Eine Beispielrechnung für die GAP-Deckung bei Diebstahl oder Totalschaden mit einem Leasingrestwert von 12.200 Euro und einem Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro ergibt einen Differenzbetrag von 2.200 Euro.
Wie Sie aus dem Leasing-Beispiel oben die Höhe der GAP-Deckung berechnen, ist in der Tabelle zusammengefasst:

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Anzahlung bei Vertragsabschluss     5.000 €
24 x Leasingrate à 350 € +  8.400 €
Restwert bei Übernahme +  8.000 €
Leasingwert bei Vertragsabschluss    21.400 €
Ausstehende Zahlungen bei Totalverlust:  
12 x restliche Leasingrate     4.200 €
Restwert bei Übernahme +  8.000 €
Noch zu leistender Leasingrestwert    12.200 €
Berechnung des Differenzbetrags:  
Noch zu leistender Leasingrestwert    12.200 €
Erstatteter Wiederbeschaffungswert - 10.000 €
Offener Differenzbetrag     2.200 €
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Kann ich eine GAP-Versicherung nachträglich abschließen?

Ja, Sie können die GAP-Versicherung bei Leasing oder Finanzierung auch im Nachhinein noch abschließen. Mit der freiwilligen GAP-Deckung fürs Kfz erweitern Sie Ihre Vollkasko. Die GAP-Ver­si­che­rung ist an Ihren Leasing- bzw. Finanzierungs­vertrag gekoppelt und endet auto­ma­tisch, wenn dieser ausläuft.

GAP-Versicherung direkt bei Finanzierung abschließen?

Ja. Am besten schließen Sie die GAP-Versicherung bei Finanzierung direkt mit dem Kreditvertrag ab. So ist der Versicherungs­schutz in einem Vertrag gebündelt. Außerdem gehen Sie sicher, dass die GAP-Deckung für Ihr neues Kfz von Anfang an greift.

Lohnt sich eine GAP-Versicherung bei km-Leasing?

Ja, eine GAP-Versicherung bei Leasing ist auch bei Verträgen sinnvoll, die auf Kilometerbasis abgerechnet werden. Denn: Auch hier besteht das Risiko eines Total­schadens oder Diebstahls. Tritt einer der Schadensfälle ein, begleichen Sie die Rest­forderungen des Leasing­gebers bzw. der Leasinggeberin ohne GAP-Deckung selbst.

Bei welchen Schäden greift die GAP-Deckung für Kfz?

Die GAP-Deckung greift bei Diebstahl oder Totalschaden des geleasten oder finanzierten Fahr­zeugs. Zum Beispiel: Nach einem Unfall ist Ihr Leasing­auto so stark beschädigt, dass die Reparatur­kosten höher sind als der Wieder­beschaffungs­wert, den Ihre Kasko­versicherung erstattet. Weil ein totaler Wert­verlust vorliegt, lösen Sie den Leasing­vertrag vorzeitig ab. Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Ablösesumme erhalten Sie über die GAP-Deckung Ihres Kfz erstattet.
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