Eine private Unfallversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls und unterstützt Sie, mit den gesundheitlichen Unfallfolgen zurechtzukommen. Leistungen aus der privaten Unfallversicherung erhalten Sie unabhängig davon, wo und wann sich der Unfall ereignet. Der Schutz gilt im beruflichen Bereich genauso wie im Haushalt, in der Freizeit oder beim Sport – sowohl in Deutschland als auch im Ausland.
Kernleistung der privaten Unfallversicherung ist eine einmalige Kapitalzahlung. Aus dieser können Sie zum Beispiel den behindertengerechten Umbau von Auto oder Wohnung finanzieren.
Wie hoch der Geldbetrag ausfällt, der Ihnen bei dauerhaften körperlichen Schäden nach einem Unfall zusteht, bestimmen der Grad der Invalidität und die vereinbarte Grundsumme. Bereits ein geringer Invaliditätsgrad, beispielsweise von 20 Prozent bei Verlust eines Daumens, kann Sie im Alltag erheblich einschränken. Umso wichtiger ist es, eine möglichst hohe Invaliditätsgrundsumme (mindestens 100.000 Euro) zu vereinbaren.
Es gibt verschiedene Leistungen in der Unfallversicherung. Die Invaliditätsleistung bekommen Sie wie die Sofortleistung einmalig ausgezahlt. Zusätzlich möglich ist eine Unfallrente, die Ihnen die Versicherung nach einem schweren Unfall jeden Monat auszahlt.
Daneben können Sie unter anderem Unterstützung im Haushalt, bei der Mobilität (z.B. Fahrdienst) sowie weitere Leistungen vereinbaren, die zu einer raschen und optimalen Genesung beitragen.
Wichtig: Wünschen Sie die Absicherung Ihres laufenden Einkommens, ist die private Unfallversicherung nicht geeignet. In diesem Fall ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert.
Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Sie nur bei Unfällen auf dem direkten Arbeitsweg oder während der Arbeitszeit ab. Zwar gilt der Schutz auch für Telearbeitsplätze und wenn Sie im Homeoffice tätig sind. Bei Unfällen im Haushalt, bei Freizeitaktivitäten oder auf privaten Reisen greift die Unfallversicherung über den Arbeitgeber allerdings nicht.
Zudem sind nur die unmittelbaren Kosten des Unfalls abgesichert, etwa für ärztliche Behandlungen, Reha-Maßnahmen oder eine monatliche Rente, wenn Sie nicht mehr voll arbeiten können.
Rentner, Hausfrauen oder Selbstständige sind nicht gesetzlich unfallversichert. Das heißt: Erleidet zum Beispiel ein freier Grafikdesigner während der Arbeit einen Unfall, trägt er die Folgekosten für bleibende Gesundheitsschäden selbst.
Eine private Unfallversicherung schließt diese Versorgungslücke – und zwar unabhängig davon, wann und wo sich das Unglück ereignet. Der Rundumschutz gilt weltweit sowohl im beruflichen Bereich als auch im Haushalt, beim Sport und in der Freizeit (z.B. bei einem Grillunfall).
Unser Tipp: Kombinieren Sie Ihre private Unfallversicherung mit dem Krankenhaustagegeld und einer Krankenhauszusatzversicherung. Mit der Krankenhaustagegeld-Versicherung decken Sie mit Hilfe des vereinbarten Tagegelds die anfallenden Zusatzkosten ab. Mit der Krankenhauszusatz-Versicherung können Sie sich als Privatpatient auf Wunsch vom Chefarzt oder Spezialisten behandeln lassen und im ruhigen Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden.
Basis
z. B. für 7,01 €
pro Monat
Smart
z. B. für 12,40 €
pro Monat
Komfort
z. B. für 22,29 €
pro Monat
Premium
z. B. für 52,63 €
pro Monat
50 % Invalidität
20 % Invalidität
1 % Invalidität
1 % Invalidität
200.000 €
50.000 €
50.000 €
100.000 €
max. 250.000 €
max. 250.000 €
max. 500.000 €
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zuwählbar
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10.000 € (optional)
40.000 € (optional)
250 € (optional)
400 € (optional)
zuwählbar
zuwählbar
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30 € (optional)
Eine Unfallversicherung bei der Allianz können Sie abschließen, wenn Sie zwischen 17 und 81 Jahre alt sind. Online können Sie Ihr eigenes Kind versichern, sofern es das 16. Lebensjahr zum Versicherungsbeginn noch nicht vollendet hat.
Für den Vertragsabschluss ist es nicht notwendig, umfangreiche Gesundheitsfragen zu beantworten. Sie können die Unfallversicherung einfach online berechnen und geben neben wenigen persönlichen Daten nur eine eventuelle Pflegebedürftigkeit an. Personen, die bereits pflegebedürftig sind, können wir nicht versichern.
Zudem gibt es für einzelne Berufe Einschränkungen für den Abschluss. Sind Sie zum Beispiel Profisportler, Artist oder Pilot, haben Sie ein höheres Unfallrisiko als andere Arbeitnehmer. Welche Gefahrengruppen nicht versicherbar sind, erfahren Sie bei Ihrer Allianz-Agentur.
Auch wenn Sie nach einem Unfall erst einmal andere Dinge im Kopf haben: Melden Sie den Vorfall innerhalb von 48 Stunden Ihrer Unfallversicherung. So stellen Sie sicher, dass Sie die Versicherungsleistungen in vollem Umfang in Anspruch nehmen können. Bei der Allianz können Sie den Schaden online melden oder den kostenfreien SchadenDirektRuf unter 0800 11223344 kontaktieren.
Manchmal sind die gesundheitlichen Folgen eines Unfalls erst Monate oder sogar Jahre nach dem Vorfall feststellbar. Um Ihrer Unfallversicherung dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen zu melden, gelten daher längere Fristen – je nach Tarif zwischen 15 und 36 Monaten. In der Regel entscheidet dann ein von der Unfallversicherung angeordnetes Gutachten über die Summe, die Ihnen als Versicherungsnehmer zusteht.
Sind Sie sich unsicher, welche Meldefrist Ihrem Vertrag zugrunde liegt, werfen Sie einen Blick in die Versicherungsbedingungen. Auch Ihre Allianz Agentur vor Ort hilft Ihnen bei Fragen zur Schadensmeldung gerne weiter.
Verunglücken Sie beim Mountainbiken, Joggen oder Fußballspielen, bietet die Allianz Unfallversicherung ausreichend Versicherungsschutz. Anders sieht es aus, wenn Sie in Ihrer Freizeit risikoreiche Extremsportarten ausüben.
Nicht versichert sind zum Beispiel Unfälle, die Sie als Hobbypilot oder Gleitschirmflieger mit Ihrem Luftfahrzeug bzw. Luftsportgerät erleiden. Oder wenn Sie an Wettrennen mit Motorfahrzeugen teilnehmen, bei denen es um das Erzielen einer Höchstgeschwindigkeit geht. Kommt es dagegen beim Kartfahren auf einer Indoor-Kartanlage zu einem Unfall, besteht Versicherungsschutz.
Haben Sie den Versicherungsvertrag für mindestens ein Jahr abgeschlossen, gilt in der Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist. Das heißt: Sie kündigen den Vertrag spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Andernfalls verlängert sich der Schutz automatisch um ein weiteres Jahr.
Beträgt die vereinbarte Vertragslaufzeit mehr als drei Jahre, können Sie die Unfallversicherung zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres beenden. Voraussetzung: Die schriftliche Kündigung erfolgt spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres.
Im Fall einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht: Sie können Ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung hierüber beenden.
Tipp: Kontaktieren Sie Ihre Allianz-Agentur, bevor Sie Ihre Unfallversicherung kündigen. Möglicherweise lässt sich Ihr Versicherungsschutz durch den Wechsel in einen anderen Tarif Ihren Bedürfnissen anpassen.
Viele Versicherungsnehmer nutzen mehrere Unfallversicherungen gleichzeitig. Ein klassisches Beispiel sind Eheleute, die ihre Policen nach der Hochzeit absichtlich nicht zusammenlegen oder vergessen, eine der Versicherungen zu kündigen. Das ist nicht weiter problematisch: Im Schadensfall erhalten Sie Leistungen von allen Gesellschaften.
Ein Beispiel: Bei einer Spritztour mit dem Cabrio kollidieren Sie mit einem anderen Pkw. Infolge des Autounfalls bleiben langfristige Bewegungseinschränkungen an Beinen und Armen zurück, insgesamt eine Invalidität von 55 Prozent. Haben Sie zwei Unfallversicherungen, zahlen beide Unternehmen Ihnen die jeweils vereinbarte Invaliditätsleistung aus.
Wichtig: Wer eine zweite Unfallversicherung abschließen möchte, sollte dies mit dem neuen als auch dem bestehenden Anbieter abklären. Verheimlichen Sie diese Information trotz Nachfrage, verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht – und riskieren im Schadensfall Ihren Versicherungsschutz.
Leiden Sie an einer Vorerkrankung, kann nach einem Unfall eine schwerere Invalidität zurückbleiben als bei gesunden Patienten. Bei Diabetikern können zum Beispiel erhebliche Bewegungseinschränkungen die Folge sein, wenn Wunden aufgrund der Zuckerkrankheit nicht richtig abheilen.
In solchen Fällen greift bei der Unfallversicherung der Mitwirkungsanteil. Ihr Versicherer berechnet den Anteil der Invalidität, der durch die Vorerkrankung entstanden ist, und zieht ihn von der Grundsumme, die Ihnen bei Invalidität zusteht, ab.
Die Allianz bietet ein ganzes Bündel von Geld- über Beratungsleistungen bis hin zu tatkräftiger Unterstützung im Alltag. Aus diesen Leistungen können Sie nach ihren persönlichen Bedürfnissen und Wünschen auswählen.
Insbesondere bei einer schweren dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung nach einem Unfall ist die passende Absicherung von großer Bedeutung: Hier bietet die Allianz sowohl eine einmalige Kapitalleistung als auch eine lebenslange monatliche Rente. Unsere Leistungen gehen sogar über reine Geldleistungen hinaus: Bei einem Unfall steht Ihnen ein persönlicher Unfallberater mit Rat und Tat als starker Partner zur Seite.
Nein. Bei der Allianz Unfallversicherung erfolgt die Auszahlung der Leistungen unabhängig von Leistungsansprüchen aus anderen Policen. Das bedeutet: Stehen Ihnen nach einem Unfall Leistungen gesetzlicher Unfallversicherungsträger zu, erhalten Sie aus Ihrer privaten Unfallversicherung dennoch ungekürzte Leistungen.
Das gilt auch, wenn Sie zum Beispiel Leistungen der Krankenversicherung, Rentenversicherung oder von der Privat-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers beziehen.
Erleiden Sie bei einem Unfall bestimmte schwere Verletzungen (z.B. Schädelhirnverletzungen), erhalten Sie von uns bereits kurz nach dem Unfall eine Kapitalleistung, mit der Sie erste anfallende Folgekosten abfedern können. Denn bis es zu einer Auszahlung der Invaliditätsleistung kommt, kann aufgrund der ärztlichen Feststellung der dauerhaften Beeinträchtigung häufig mehr als ein Jahr vergehen.
Die Sofortleistung wird auf eine spätere Invaliditätsleistung angerechnet. Bleibt trotz schwerer Verletzung keine Invalidität zurück oder wird z.B. im UnfallSchutz der Mindestinvaliditätsgrad von 20 Prozent nicht erreicht, müssen Sie die Sofortleistung nicht zurückzahlen.
Die Sofortleistung ist bei den Tarifen UnfallSchutz und UnfallSchutz Plus immer mit dabei.
Während die gesetzliche Unfallversicherung nur für Erwerbstätige relevant ist, weil sie nach einem Unfall bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit Einkommenseinbußen auffängt, ist die private Unfallversicherung auch für Rentner sinnvoll. Denn sie leistet auch bei Unfällen in Ihrer Freizeit. So können Sie sich zum Beispiel für den Fall absichern, dass nach einem Unfall das Haus umgebaut werden muss oder Sie im Alltag auf einen Fahrdienst angewiesen sind.
Der Neuabschluss der Allianz Unfallversicherung ist bis zum 82. Lebensjahr möglich. Erfahren Sie mehr darüber warum eine private Unfallversicherung für Best-Ager und Senioren ab 55 Jahren wichtig ist.
Möchten Sie nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei Pflegebedürftigkeit finanziell abgesichert sein, kann der Kapital-UnfallSchutz mit Pflege sinnvoll sein. Bei dieser Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr zahlen Sie einen einmaligen Beitrag, den die Allianz für Sie anlegt.
Werden Sie während der Vertragslaufzeit pflegebedürftig (mindestens Pflegegrad 3), erhalten Sie lebenslang eine monatliche Pflegerente. Tritt keine Pflegebedürftigkeit ein, erhalten Sie am Ende der Vertragslaufzeit 90 Prozent Ihres Einmalbeitrags garantiert zurück. Kündigen Sie den Vertrag vorzeitig, zahlt die Allianz Ihnen den Unfallversicherung-Rückkaufswert zurück.
Der Unfallberater ist Ihr persönlicher Ansprechpartner nach einem Unfall. Unter der Telefonnummer +49 89 3800-6688 steht er Ihnen sieben Tage in der Woche, 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Der Unfallberater, ein medizinisch geschulter Spezialist,
Der Leistungsumfang der Unfallversicherung bleibt lebenslang unverändert erhalten. Die Unfallversicherung wird in der Regel für drei Jahre abgeschlossen. Anschließend verlängert sie sich von Jahr zu Jahr.
Was ändert sich ab dem 55. Geburtstag?
Ab einem Alter von 55 fällt die jährliche Erhöhung von Leistung und Beitrag (Dynamik) weg, falls diese vereinbart wurde. Ab diesem Zeitpunkt steigt der Versicherungsbeitrag bis zum 75. Geburtstag jährlich um fünf Prozent. Anschließend bleibt der Beitrag lebenslang unverändert.
Kann ich die Unfallversicherung aufgrund einer Beitragserhöhung kündigen?
Bei jeder Beitragserhöhung haben Sie das Recht, Ihre Unfallversicherung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Erhöhung zu kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.
Ja, die Versicherungsbeiträge können Sie als Vorsorgeaufwendungen in Ihrer Steuererklärung angeben und somit von der Steuer absetzen. Als Arbeitnehmer haben Sie die Möglichkeit, 50 Prozent der Prämien Ihrer Unfallversicherung als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen.
Kapitalleistungen aus der Unfallversicherung sind einkommenssteuerfrei. Rentenzahlungen werden mit dem altersabhängigen Ertragsanteil besteuert.
Neben der Unfallversicherung gehören noch folgende Versicherungen zum PrivatSchutz: Privat-Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Rechtsschutzversicherung, Tierhalter-Haftpflichtversicherung und die Tierkrankenversicherung. Wählen Sie eine Kombination aus drei Versicherungen und erhalten Sie 15 % Rabatt auf die Beiträge. Bei der Kombination aus vier oder mehr Versicherungen erhalten Sie sogar 20 % Nachlass. Der UnfallSchutz Basis ist allerdings nicht rabattierbar.
In Ihrer Allianz-Agentur können Sie sich Ihren Versicherungsschutz selbstverständlich ganz individuell zusammenstellen.
Kann ich sonstige Nachlässe erhalten?
Ja, wenn Sie eine Allianz Unfallversicherung für sich und Ihren Partner, der im selben Haushalt lebt, oder Ihr minderjähriges Kind abschließen, erhalten beide einen Beitragsnachlass von 10 %.