Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Ob Vollkasko oder Teilkasko bei Van­da­lis­mus zahlt, hängt von der Art des Schadens ab. Was als Vandalismus gilt, lesen Sie unten.
  • Wurde Ihr Auto zerkratzt oder ein Außen­spiegel abgetreten, springt die Vollkasko ein. Die Teilkasko kommt nicht für Van­da­lis­mus­schäden auf.
  • Melden Sie den Schaden Ihrer Auto­versicherung – am besten sofort, spä­tes­tens aber inner­halb einer Woche. Geben Sie außer­dem eine Anzeige bei der Polizei auf.
  • Wer sein Fahrzeug vor Schäden durch Vanda­lis­mus schützen möchte, sollte es auf einem Auto­stellplatz oder in einer Garage parken.
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Mutwillige Zerstörung
Von Vandalismus ist laut Definition die Rede, wenn Fremde Ihr Eigentum vorsätzlich zerstören oder beschä­digen. Demo­lieren Dritte mut­willig oder böswillig Ihr Fahr­zeug oder Teile davon, handelt es sich um Van­da­lis­mus am Auto. Typische Van­da­lis­mus­schäden an Pkw sind ein­ge­schlagene Scheiben, zer­brochene Spiegel, zer­stochene Reifen und zer­kratzter Lack.

Folgende Schadensarten können bei Van­da­lis­mus am Auto auftreten:

  • Auto zerkratzt: Am häufigsten verursachen Täter mit Schlüssel, Schrauben­zieher oder Messer un­schöne Kratzer im Lack. Manchmal sind auch Kinder für mut­willige Zerstörung verantwortlich. Oder Tiere wie zum Bei­spiel Marder laufen mit ihren scharfen Krallen über Auto­dächer und zer­kratzen dabei den Lack.
  • Karosserie eingedellt: Ein Faustschlag kann genügen, um eine sichtbare Delle auf dem Dach oder in der Türe eines Autos zu hinterlassen. Daneben sind es meist Tritte oder stumpfe Gegenstände, mit denen Fremde die Autokarosserie ramponieren.
  • Spiegel abgetreten: Vielen Autofahrern fällt ein fehlender Außen­spiegel beispiels­weise auf der Beifahrer­seite erst während der Fahrt auf. Betroffene sollten bei einem beschädigten oder abgerissenen Außen­spiegel besonders vorsichtig sein. Ein­wand­freie Sicht nach hinten ist ein wesent­licher Sicher­heits­faktor im Verkehr. Lassen Sie den Wagen im Zweifel besser stehen.
  • Scheiben oder Scheinwerfer eingeschlagen: Windschutzscheiben sind enorm robust und nur durch schwere Gegen­stände wie Schläger oder Stangen zu Bruch zu bringen. Betroffene Fahr­zeuge sind dann meist nicht mehr verkehrssicher. Ist das Schein­werfer­glas aufgrund von Gewalt­einwirkung gesplittert oder gesprungen, ist der Pkw zwar noch fahrfähig, aber nicht mehr verkehrs­sicher.
  • Antenne abgebrochen: Noch immer haben viele Fahrzeuge Antennen – sei es für Radio­empfang oder Funk­verkehr. Die dünnen Metall­rohre sind meist nicht sehr stabil und für Zer­störungs­wütige daher leicht zu knicken oder abzubrechen.
  • Auto mit Graffiti beschmiert: Schmierereien mit Spraydosen können Kunst sein – wenn autori­sierte Per­sonen sie auf dafür aus­ge­wiesenen Flächen anbringen. Wer aller­dings morgens seinen Wagen übersät von Graffiti vorfindet, wurde Opfer von Vandalismus.
  • Reifen zerstochen: Bei zerstochenen oder aufgeschlitzten Autoreifen dient meist ein Messer als Tatwerkzeug. Manchmal greifen Vandalen aber auch zu Schrauben, Nägeln, Reiß­zwecken oder Schrauben­ziehern.
  • Fahrzeug in Brand gesteckt: Brennende oder durch Feuer beschädigte Autos sind an Silvester oder bei gewalt­tätigen De­mons­tra­tionen keine Selten­heit. Feuer­werks­körper oder Brand­sätze verursachen nicht nur Brand­schäden an Lack und Reifen, sondern können auch den Unter­boden­schutz ramponieren.
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Versicherungs­schutz
Je nachdem, ob Sie eine Teilkasko oder Voll­kasko abge­schlossen haben, kommt Ihre Ver­si­che­rung für Van­da­lis­mus­schäden an Ihrem Auto auf oder nicht. Bei Schäden durch Dritte sind Sie nur mit einer Vollkasko­versicherung umfassend geschützt.
 

Bei Schäden durch Vandalismus am Auto sind Sie nur mit einer Vollkasko­versicherung umfassend abgesichert. Sie deckt die meisten Vandalismus­schäden am Auto ab. Die Teil­kasko kommt lediglich für Glas­bruch­schäden auf – unabhängig von der Schadens­ursache.

  • Eine Vollkasko fürs Auto deckt praktisch alle Schäden durch Van­da­lis­mus ab. Nur Beschädi­gungen an Reifen sind vom Schutz ausgenommen. Reifen­schäden übernimmt die Voll­kasko­versicherung nicht, um Versicherungs­betrug zu ver­meiden. Denn die eigenen Reifen zu zer­stechen und sich durch den Ver­si­che­rungs­fall kosten­los Ersatz zu er­schlei­chen, ist bei Betrügern sehr beliebt.
  • Die Teilkasko ersetzt Kosten für Glas­bruch­schäden wie zer­schlagene Auto­fenster, Wind­schutz­scheiben oder Leuchten­abdeckungen. Das gilt unab­hängig davon, wie der Schaden ent­stan­den ist – also auch bei Van­da­lis­mus. In der Regel trifft das auch für Brand­schäden zu. Die Ent­scheidung fällt immer auf Basis der Gesamt­umstände im Einzelfall. Alle anderen mut­willigen Beschä­di­gungen am Auto über­nimmt die Teilkasko­versicherung nicht.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung reicht nicht aus, wenn Sie Ihr Auto gegen Vanda­lis­mus absichern wollen. Der Basis­schutz greift nur, wenn Dritte Schaden­ersatz­ansprüche an Sie stellen.

Ohne Kfz-Versicherung kommen Sie für Van­da­lis­mus­schäden an Ihrem Auto selbst auf. Aber: Für jeden in Deutsch­land an­ge­mel­deten Pkw ist eine Kfz-Haft­pflicht gesetzlich vor­ge­schrieben. Selbst Fahr­zeuge mit Saisonkennzeichen, die Sie nicht ganz­jährig fahren, sind außer­halb des ver­sicherten Zeitraums über eine soge­nannte Teilkasko Ruhe­versicherung geschützt. Voraus­gesetzt, Sie haben eine Kasko­versicherung für das Auto abgeschlossen.

Befindet sich das Fahrzeug auf einem "um­friedeten Platz" und erleidet dort außer­halb des versicherten Zeitraums einen Teilkasko-Schaden, zahlt die Teilkasko­versicherung. Vollkasko-Versicherungs­anspruch besteht in der Regel nicht. Das heißt: Den Schaden durch Van­da­lismus am Auto übernimmt Ihre Versicherung nicht.

Gut zu wissen
Sie möchten gegen den Verursacher vorgehen? Die Allianz Verkehrsrechtsschutzversicherung unterstützt Sie bei Rechtsstreitigkeiten. Sie übernimmt beispielsweise die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung. Zudem hilft rund um die Uhr die telefonische Rechtsberatung.
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Prävention

Moderne Technik und ein sicherer Stellplatz können Van­da­lis­mus verhindern:

  • Überwachungskamera: Akkubetriebene Außenkameras lassen sich mit Schrauben oder Haltemagneten flexibel montieren und verfügen oft sogar über integrierte Nacht­sicht. Sichtbar angebrachte Kameras schrecken potenzielle Täter ab – und können so Van­da­lis­mus am eigenen Wagen verhindern. Darüber hinaus liefern Video­aufnahmen der Polizei wichtige Hin­weise bei der Aufklärung einer Straftat.
  • Sicherer Stellplatz: Wer seinen Pkw auf seinem eigenen, abgesperrten Parkplatz oder Carport abstellt, erschwert Rowdys den Zugang. Noch besser, sicherer und komfortabler ist die eigene Garage. Sie schützt den Wagen nicht nur vor Wit­te­rungs­einflüssen wie Hagel oder Unwetter, sondern auch vor Schäden durch Fremde.
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Verantwortliche

Randalierende Trunkenbolde, verärgerte Nachbarn, zornige Demonstranten: Täter können bei Vanda­lismus ganz unter­schied­lich sein und bleiben oft unbekannt. In einigen Fällen kann die Polizei die Ver­ursacher ermitteln. Manchmal stellt sich sogar heraus, dass Kinder oder Tiere für Auto­schäden verantwortlich sind.

Vandalismusschäden durch Kinder

Ein hoher Anteil der Taten, die sich Vanda­lismus zuordnen lassen, geht auf Kinder und Jugend­liche zurück. Dazu zählt das Demo­lieren eines Pkw im Straßen­verkehr genauso wie Graffiti-Schmiererei. Versichert sind Kinder über die Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern. Im Straßen­verkehr können sie erst ab Vollendung des zehnten Lebens­jahrs haftbar gemacht werden. Für Schäden durch Klein­kinder kann aber die Aufsichts­person zur Rechenschaft gezogen werden.

Vandalismus am Auto durch Tiere

Wenn Hund, Katze oder ein anderes Haustier den Innen­raum eines Pkw beschädigt oder grob verunreinigt, handelt es sich um einen "Vandalismus­schaden" durch ein Tier. Für entstandene Schäden haftet der Besitzer. Schutz bei Schäden durch den eigenen Vierbeiner bietet eine Tierhalterhaftpflicht.

Zerkratzt dagegen ein Marder oder ein anderes Wild­tier mit seinen Krallen Ihren Wagen, übernimmt die Vollkasko­versicherung die Kosten für die notwendige Reparatur. Bei Tierbiss zahlt die Teilkasko.

Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne und machen Ihnen ein faires Angebot.
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Verhalten im Notfall
Vandalismus am Auto verärgert Betroffene nicht nur, sondern ist rechtlich betrachtet eine Straftat. Darum sollten Geschädigte sich immer an die Polizei wenden. So gehen Sie vor, wenn Sie Vandalismusschäden an Ihrem Pkw bemerken.
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Wenn Sie einen Vandalismusschaden an Ihrem Auto entdecken, melden Sie sich umgehend bei der Polizei: rund um die Uhr telefonisch unter 110. Erläutern Sie den Beamten dabei, was genau beschädigt und/oder gestohlen wurde.
Illustration Frau ruft mit Mobiltelefon Polizei
Illustration Frau ruft mit Mobiltelefon Polizei
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 Illustration Mann macht mit Handy Beweisbilder
Helfen Sie den Beamten bei der Aufklärung, indem Sie Beweisbilder vom Tatort anfertigen und durch Vandalismus entstandene Schäden mit Smartphone oder Kamera aus verschiedenen Blickwinkeln exakt dokumentieren.
 Illustration Mann macht mit Handy Beweisbilder
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Eine Anzeige bei der Polizei, zur Not auch gegen Unbekannt, bietet Ihnen zusätzlich Rechtssicherheit. Sie können sich persönlich an jede Polizeidienststelle in Ihrer Nähe wenden oder online Anzeige erstatten. Den Link dazu finden Sie auf der Website der Polizei des zuständigen Bundeslandes. Folgen Sie dort Schritt für Schritt den Anweisungen der Polizei.
Illustration Frau erstattet online Strafanzeige
Illustration Frau erstattet online Strafanzeige
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Illustration Mann meldet online mit seinem Mobiltelefon den Schaden seiner Versicherung
Sind die Beschädigungen dokumentiert und zur Anzeige ge­bracht, be­nach­richtigen Sie zeit­nah Ihre Kfz-Ver­si­che­rung. Bei vielen Auto­ver­si­che­rern können Sie den Schaden schnell und bequem online melden.
Illustration Mann meldet online mit seinem Mobiltelefon den Schaden seiner Versicherung
Kfz-Schaden melden – Wir sind da

Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahr­zeug? Ein Schaden­fall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.

Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).

Unsere Kund:innen sind mit unserer Bearbeitung im Schadenfall sehr zufrieden: Bei unserer Befragung geben sie uns 4,6 von 5 Sternen.

Quelle: Allianz Kundenbefragung, 15.477 Kundenbewertungen im Zeitraum Januar bis Oktober 2023

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Häufige Fragen
  • Welche Strafen erwarten den Täter bei Vandalismus am Auto?

    Vandalismus gilt laut Strafgesetzbuch (StGB) vorwiegend als Sachbeschädigung. Täter riskieren Geldstrafen oder eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Vorsätzliche Brandstiftung kann Haftstrafen zwischen einem und zehn Jahren zur Folge haben.
  • Können Betroffene Kosten steuerlich absetzen, die durch Vandalismusschäden entstanden sind?

    Ja. Reparaturkosten, die ein Fahrzeughalter für Vandalismusschäden zahlt, kann er beim Finanzamt geltend machen. Vorausgesetzt, es handelt sich um ein Geschäftsfahrzeug oder der Schaden ist während einer beruflichen Fahrt entstanden.

    Das heißt: Auch wenn Sie Ihr privates Auto für Dienstfahrten nutzen, können Sie Reparaturkosten in der Steuererklärung angeben, sofern Ihr Arbeitgeber sie nicht erstattet hat. Eine Höchstgrenze, bis zu der Sie die Kosten absetzen können, gibt es nicht.

  • Wonach richtet sich der Betrag, den die Versicherung bei Autoschäden durch Vandalismus zahlt?

    Zunächst ermittelt ein Sachverständiger Ihrer Kfz-Versicherung die Schaden­höhe. Kann das Fahrzeug repariert werden, ersetzt die Vollkasko­versicherung die Reparatur­kosten. Übersteigen sie den Wiederbeschaffungswert des Pkw (= Betrag, den Fahrzeug­besitzer aufwenden müsste, um ein gleichwertiges Auto zu kaufen), ersetzt die Vollkasko den Wieder­beschaffungs­wert abzüglich des verbleibenden Restwerts. Von der Entschädigungs­summe wird zudem immer die vertrag­lich vereinbarte Vollkasko-Selbstbeteiligung abgezogen.
  • Wer trägt die Kosten für Vandalismus, wenn der Täter bekannt ist, aber kein Geld hat?

    Der Geschädigte kann den Verursacher wegen Sachbeschädigung auf Schadenersatz verklagen. Die Kosten muss er allerdings vorstrecken. Vor Gericht liegt es am Kläger zu beweisen, dass der Angeklagte den Schaden verursacht hat. Sieht der Richter das genauso, verurteilt er den Vandalen auf Zahlung von Schadenersatz. Die Gerichtskosten werden zur Schadenssumme addiert. Kann der Verurteile nicht bezahlen, droht ihm die Pfändung. Vollkaskoversicherte haben es bequemer: Ihnen ersetzt der Versicherer den Schaden.
  • Mein Auto wurde auf einem Parkplatz beschädigt – wer zahlt?

    Bei Parkschäden zahlt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Hat der Verantwortliche Fahrer­flucht begangen, keine Kontakt­daten hinterlassen und den Schaden nicht gemeldet, springt Ihre Voll­kasko ein. Haben Sie eine Teil­kasko, bleiben Sie als Geschädigter auf den Kosten sitzen.
  • Zahlt bei einer Schraube im Reifen die Versicherung?

    Bei Schrauben, Nägeln oder anderen spitzen Gegenständen im Reifen zahlen Sie Reparatur oder Ersatzreifen in der Regel selbst. Reifenschäden sind weder durch Teilkasko noch Vollkasko abgedeckt.
  • Vollkasko reguliert Vandalismusschaden – was passiert mit meinem SF-Rabatt?

    Übernimmt die Vollkaskoversicherung einen Vandalismusschaden an Ihrem Auto, wirkt sich das auf Ihre Schadenfreiheitsklasse aus. Und damit meist auch auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt. Um eine Beitragserhöhung zu vermeiden, lohnt es sich bei Schäden unter 1.000 Euro deshalb oft, die Reparatur selbst zu bezahlen. So vermeiden Sie eine Hochstufung in der Schaden­freiheits­klasse.
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