Der Schrecken nach einer mutwilligen Beschädigung am Auto ist groß. Doch eine gute Kfz-Versicherung kompensiert den Ärger mit der Übernahme des finanziellen Schadens für eine Reparatur.
Eine Vollkaskoversicherung deckt die meisten Schäden durch Vandalismus am Auto ab. Die Teilkasko kommt generell für Glasbruchschäden auf - unabhängig von der Schadensursache. Wenn der Täter bekannt ist und Einigkeit über die Schuldfrage besteht, greift dessen Haftpflichtversicherung.
Eine Vollkaskoversicherung fürs Auto deckt praktisch alle Schäden durch Vandalismus ab. Ausnahmen bilden Beschädigungen am Reifen. In solchen Fällen übernimmt die Versicherung den Schaden nicht. Reifen zu zerstechen ist bei Betrügern beliebt, um sich auf diese Weise kostenlos neuen Ersatz zu erschleichen.
Übernimmt die Vollkaskoversicherung einen Vandalismusschaden am Auto, hat das Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse – und damit in der Regel auch auf den Schadenfreiheitsrabatt. Damit sich der künftige Versicherungsbeitrag nicht erhöht, kann es sich bei Schäden von weniger als 1.000 Euro lohnen, den Betrag selbst zu begleichen. Und so eine Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden. Gern prüft Ihr Versicherungsvertreter vor Ort gemeinsam mit Ihnen, welche Art der Regulierung in Ihrem Fall die beste Lösung ist.
Die Teilkasko ersetzt generell die Kosten für beschädigte Autofenster, Windschutzscheiben oder Leuchtenabdeckungen. Das gilt unabhängig davon, wie der Schaden entstanden ist. In der Regel trifft dies auch für Brandschäden zu, hier wird immer auf Basis der Gesamtumstände im Einzelfall entschieden.
Bei Beschädigungen durch Zerstörungswütige, wie eingetretene Autotüren oder ein zerschnittenes Cabrio-Dach, greift die Teilkaskoversicherung nicht.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist nicht ausreichend, wenn Sie Ihr Auto gegen Vandalismus absichern wollen. Denn sie schützt Fahrzeughalter nur gegen Schadenersatzansprüche, die Dritte gegen sie erheben.
Jeder in Deutschland angemeldete Pkw muss laut Gesetz zumindest über eine Kfz-Haftpflicht verfügen. Selbst Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen, die nur zu bestimmten Zeiten gefahren werden, sind außerhalb des versicherten Zeitraums über eine sogenannte Teilkasko Ruheversicherung geschützt.
Befindet sich das Fahrzeug auf einem "umfriedeten Platz" und erleidet es dort außerhalb des versicherten Zeitraums einen Teilkasko-Schaden, zahlt die Teilkasko. Vollkasko-Versicherungsanspruch besteht in der Regel nicht. Somit wird auch der Schaden durch Vandalismus am Auto nicht gezahlt.
Moderne Technik und ein Stellplatz sind wirkungsvolle Maßnahmen, um mutwilligen Beschädigungen durch Randale vorzubeugen. So können Sie beispielsweise das eigene Auto mittels einer Videokamera überwachen oder auf einem nicht öffentlich zugänglichen Stellplatz oder Carport parken.
Wer Überwachungskameras einsetzt, schreckt potenzielle Täter ab – und sollte so Vandalismus am eigenen Wagen verhindern. Darüber hinaus liefern Videoaufnahmen der Polizei wichtige Hinweise bei der Aufklärung einer Straftat.
Eine zuverlässige Videoüberwachung des auf einem Privatstellplatz oder im Carport abgestellten Pkw leisten akkubetriebene Außenkameras, die sich mit Schrauben oder einem Haltemagneten flexibel montieren lassen und teilweise sogar über eine integrierte Nachtsicht verfügen.
Wer seinen Pkw auf seinem eigenen, abgesperrten Stellplatz abstellt, der macht es Rowdys schwer. Noch besser, sicherer und komfortabler: die eigene Garage. Sie schützt den Wagen nicht nur vor Witterungseinflüssen wie Hagel oder Unwetter, sondern auch vor Schäden durch fremde Hände.
Die Täter von Vandalismus können ganz unterschiedlich sein. Randalierende Trunkenbolde, wütende Nachbarn, zornige Demonstranten, verärgerte Bekannte ... Nicht immer sind die Täter bekannt, in anderen Fällen kann die Polizei den Verursacher ermitteln. Manchmal stellt sich sogar heraus, dass Kinder oder Tiere für Autoschäden verantwortlich sind.
2019 gab es laut Polizeiangaben bundesweit insgesamt 9.989 Anzeigen gegen Kinder und 19.840 Anzeigen gegen Jugendliche (zwischen 14 und 18 Jahre) wegen Sachbeschädigung. Dazu zählt die Demolierung eines Pkw im Straßenverkehr genauso wie Graffiti-Schmiererei.
Die Polizei bescheinigt Kindern und Jugendlichen damit einen hohen Anteil bei Taten, die sich Vandalismus zuordnen lassen. Versichert sind Kinder über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern. Im Straßenverkehr können sie erst ab Vollendung des zehnten Lebensjahrs haftbar gemacht werden. Für Schäden durch Kleinkinder kann aber die Aufsichtsperson zur Rechenschaft gezogen werden.
Wenn Hund, Katze oder ein anderes Haustier den Innenraum eines Pkw beschädigt oder grob verunreinigt – etwa durch Ausscheidungen wie Kot, Urin oder Blut –, dann handelt es sich um einen "Vandalismusschaden" durch ein Tier.
Auch Tierkrallen sind ein Risiko, vor allem für Polster im Innenraum wie Autositze oder Innenverkleidungen. Für entstandene Schäden haftet in diesen Fällen der Besitzer. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist ein idealer Schutz bei Schäden durch den eigenen Vierbeiner.
Zerkratzt dagegen ein Marder oder ein anderes Wildtier mit seinen Krallen Ihren Wagen, übernimmt die Vollkaskoversicherung die Kosten für die notwendige Reparatur. Bei Tierbiss zahlt die Teilkasko.
Eine Anzeige bei der Polizei, zur Not auch gegen Unbekannt, bietet Ihnen zusätzlich Rechtssicherheit. Sie können sich persönlich an jede Polizeidienststelle in Ihrer Nähe wenden. Oder auch online Anzeige erstatten.
Den Link dazu finden Sie auf der Website der Polizei des jeweils zuständigen Bundeslandes. Folgen Sie dort einfach Schritt für Schritt den Anweisungen der Polizei. Für Rückfragen ist auf der jeweiligen Seite auch eine Telefonnummer angegeben.
Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto? Oder ein anderes Fahrzeug beschädigt? Ein Schadenfall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter - und tun alles, um die Abwicklung für Sie so einfach wie möglich zu machen.
Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Online-Tool. Alternativ erreichen Sie uns auch telefonisch unter 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).
Wenn der Fahrzeughalter die Reparaturkosten für Schäden, die durch Vandalismus am Auto entstanden sind, aus eigener Tasche bezahlt, kann er diese beim Finanzamt geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um ein Geschäftsfahrzeug handelt oder der Schaden während einer beruflichen Fahrt entstanden ist.
Auch wenn Sie also Ihr privates Auto für Dienstfahrten nutzen, können Sie anfallende Reparaturkosten in der Steuererklärung angeben, sofern Ihr Arbeitgeber sie nicht erstattet hat. Eine Höchstgrenze, bis zu der die Kosten abgesetzt werden können, gibt es nicht.