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Wohngebäudeversicherung: Vater steht mit Sohn auf dem Arm glücklich vor seinem Haus

 EFH/ZFH in 17424 Ostseebad Heringsdorf

  • Alter Versicherungsnehmer:in: 63
  • Baujahr Haus: 2023
  • Gesamtwohnfläche: 100 qm mit ausgebautem Keller
  • ohne bauliche Besonderheiten
  • ohne Vorschäden
  • Laufzeit 1 Jahr / mit Lastschrift / monatliche ZW
  • Tarif Basis mit 150 EUR Selbstbeteiligung

Ab

13,33

im Monat

Rundumschutz für Ihr Zuhause

Wohngebäude­versicherung

  • Mit einer Wohngebäudeversicherung sind Häuser vor Schäden durch beispielsweise Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser abgesichert.
  • Die Wohngebäudeversicherung ist eine freiwillige Absicherung für Hausbesitzer:innen. Die Leistungen decken im Schadensfall die Kosten für Reparatur­arbeiten bis hin zum Wieder­aufbau des Gebäudes ab – und bewahren Sie als Eigen­tümer:in der Immobilie vor sehr hohen Zahlungen.
  • Bei der Allianz beginnen die Kosten der Hausversicherung bei beispielsweise 13,33 Euro im Monat.
  • Sie können Ihre Wohngebäudeversicherung durch Zusatzbausteine wie den Allianz Extrem­wetter­schutz individuell erweitern.

Grundlage der Berechnung: 

  • EFH/ZFH in 17424 Ostseebad Heringsdorf
  • Baujahr 2023
  • Alter Versicherungsnehmer:in: 63
  • Gesamtwohnfläche 100 qm mit ausgebautem Keller
  • ohne bauliche Besonderheiten
  • ohne Vorschäden
  • Laufzeit 1 Jahr / Mit Lastschrift / monatliche Zahlweise
  • Tarif Basis mit 150 Euro Selbstbeteiligung

Darum Allianz versichert
Drei gute Argumente für unsere Gebäudeversicherung:
Berechnen Sie hier die Kosten Ihrer Allianz Gebäude­versicherung.
Fragen zur Allianz Gebäudeversicherung? Unser Service-Team hilft Ihnen gerne weiter.
Im Test bestätigt
Video
In unserem Video sehen Sie noch einmal zusammengefasst alle Vorteile unserer Wohngebäudeversicherung:
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Diese Leistungen sind in allen Angeboten der Allianz Wohngebäudeversicherung enthalten:

  • Schäden an Ihrem Wohngebäude und allen angegebenen Nebengebäuden inkl. Gebäudebestandteile und -zubehör
  • Mitversicherung Ihrer Garagen/Carports auf und außerhalb des Grundstücks
  • Erstattung zum Neubauwert zzgl. Mehrkosten

Wischen um mehr anzuzeigen

Versicherte Gefahren
Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel
Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel
Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel
Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel
Zusätzlich versicherte Kosten
50.000 €
500.000 €
unbegrenzt
unbegrenzt
Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes
5.000 €
25.000 €
unbegrenzt
Mutwillige Beschädigungen durch Dritte
5.000 €
25.000 €
unbegrenzt
Erweiterte Deckung z. B. für Solar-/Photovoltaikanlagen
25.000 €
unbegrenzt
Allgefahrendeckung inkl. Verschleiß & Abnutzung
unbegrenzt
Unsere Tarifleistungen im Detail
Versicherungsbedingungen und Dokumente

Die Produkte der Allianz sind modular aufgebaut und können so Ihrem Bedarf angepasst werden. Die vorliegenden Versicherungsbedingungen zeigen eine beispielhafte Zusammenstellung. Ihre persönlichen Versicherungsbedingungen werden entsprechend Ihres gewählten Versicherungsschutzes aufgebaut. Sie erhalten diese bei Antragsstellung im Online-Tarifrechner oder bei Ihrer Allianz Agentur.

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Den Schutz Ihres Zuhauses erweitern
Keine Immobilie ist wie die andere. Bei der Allianz können Sie Ihre Wohngebäudeversicherung mit optionalen Bausteinen an Ihre individuellen Sicherheits­bedürfnisse anpassen und weitere Schäden (z. B. Erdrutsch, Hochwasser) absichern. Bei Komfort oder Premium sind einige Zusatz­bausteine bereits inklusive. Den umfassendsten Schutz bietet Ihnen die Allgefahrendeckung im Premiumtarif.
Berechnen Sie Ihre individuellen Wohngebäude­versicherungs-Kosten ganz unkompliziert online.
Persönliche Beratung zur Allianz Gebäude­versicherung gewünscht? Schreiben Sie uns hier Ihr Anliegen.
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Allianz Beitrag
Die Wohngebäudeversicherungsprämie beginnt bei der Allianz ab 13,33 Euro im Monat. Ergänzen Sie den Gebäudeschutz um den Baustein Extremwetterschutz (ab 2,27 Euro), zahlen Sie monatlich 15,60 Euro.

Grundlage der Berechnung: 

  • EFH/ZFH in 17424 Ostseebad Heringsdorf
  • Baujahr: 2023
  • Alter Versicherungsnehmer:in: 63
  • Gesamtwohnfläche 100 qm mit ausgebautem Keller
  • ohne bauliche Besonderheiten
  • ohne Vorschäden
  • Laufzeit 1 Jahr / Mit Lastschrift / monatliche Zahlweise
  • Tarif Basis mit 150 EUR Selbstbeteiligung (Extremwetterschutz: 500 EUR für Überschwemmungsschäden/Rückstauschäden; 3.000 EUR für Erdbebenschäden)

Die Allianz ermittelt Ihre Wohngebäudeversicherungs-Kosten anhand verschiedener Kriterien. Grundlage für die Beitragsberechnung ist eine detaillierte Gebäudebeschreibung. Entscheidend für die Beitragshöhe sind unter anderem:

  • Leistungsumfang und versicherte Gefahren: Je mehr Risiken die Gebäudepolice absichert, desto höher fällt der Beitrag aus.
  • Lage des Gebäudes: Befindet sich die Immobilie zum Beispiel in einer Region, in der es oft zu Überschwemmungen kommt, erhöhen sich die Hausversicherungs-Kosten.
  • Wohnfläche: Mit der Quadratmeteranzahl steigen in der Regel die Kosten der Gebäudeversicherung.
  • Baujahr und Bauweise: Für ältere Gebäude fallen die Beiträge der Wohngebäudeversicherung oft teurer aus.
  • Ausstattung des Gebäudes: Für hochwertig ausgestattete Immobilien (z. B. Haus mit Schwimmbad) sind die Gebäudeversicherungs-Kosten meist höher.
Wer bei der Allianz ein Privatschutz-Kombipaket abschließt, erhält attraktive Preis­vorteile. Kombinieren Sie Ihre Wohn­gebäude­versicherung zum Beispiel mit einer privaten Haftpflichtversicherung, einer Hausrat­versicherung und einer Rechtsschutzversicherung, erhalten Sie einen Tarifnachlass von 15 Prozent gegenüber dem Abschluss der Einzelversicherungen.
Alle Infos zu den Kombiversicherungen der Allianz
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Versicherungsschutz im Überblick
Im Schadensfall erstattet die Allianz Wohn­gebäude­versicherung Kosten für alle not­wendigen Reparatur­arbeiten bis hin zum kompletten Wieder­aufbau Ihres Gebäudes. Auch Bau­neben­kosten, zum Beispiel Architekten­honorare, sind abgedeckt.
  • Für welche Schäden kommt die Gebäudeversicherung auf?

    Die Allianz Wohngebäudeversicherung übernimmt ab dem Basistarif Schäden durch:

    • Brand, Explosion, Sengschäden
    • Blitzschlag, Überspannung
    • Leitungswasser
    • Rohrbruch
    • Sturm
    • Hagel
  • Was ist bei der Wohngebäudeversicherung versichert?

    Wenn Sie bei der Allianz Ihr Haus versichern, gelten die Leistungen der Wohngebäudeversicherung für folgende Sachen:

    • Haupt- und alle benannten Nebengebäude
    • Gebäudebestandteile wie Türen, Einbauküchen, Einbaumöbel, fest verklebte Bodenbeläge und Solaranlagen
    • Gebäudezubehör wie Antennen und Markisen
    • Grundstücksbestandteile wie Zäune, Mauern, Müllbehälterboxen, Überdachungen, Terrassen, Zisternen, und Hundehütten (ab Linie Smart)
    • Garagen oder Carports – egal, ob diese sich auf dem Grundstück befinden oder nicht
  • Was deckt die Gebäudeversicherung nicht ab?

    Nicht über die Allianz Wohngebäudeversicherung abgesichert sind zum Beispiel:

    • Schäden durch Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz, die entstehen, weil Fenster oder Türen der Immobilie nicht ordnungsgemäß geschlossen waren.
    • Möbel, Kleidung und sonstige Gegenstände, die sich in der versicherten Immobilie befinden. Schäden an beweglichem Hab und Gut deckt die Hausratversicherung ab.
    • vorsätzlich herbeigeführte Schäden

    Wichtig: Vollen Schutz bietet die Wohngebäudeversicherung nur, wenn sich Versicherungsnehmer:innen an gewisse Regeln halten. Bei Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit sind Sie verpflichtet, Ihren Versicherer korrekt über den Zustand Ihrer Immobilie zu informieren. Melden Sie Sanierungen, Anbauten, Umbauten und sonstige Baumaßnahmen am Haus bzw. an Nebengebäuden zeitnah. Stellen Sie außerdem sicher, dass Reparaturarbeiten am Gebäude (z. B. an Leitungswasserrohren, Elektrik) fachmännisch ausgeführt werden. Andernfalls kann es im Schadensfall Leistungskürzungen geben.

  • Was passiert bei Kauf, Verkauf und Erbe der versicherten Immobilie?

    Bei einem Eigentümerwechsel geht die Wohn­gebäude­versicherung auf den oder die Käufer:in über. Die oder der neue Eigentümer:in kann die Wohngebäudeversicherung kündigen – mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie in unserem Merkblatt zum Thema Eigentumswechsel

    Nach einem Todesfall wird die Gebäude­versicherung der verstorbenen Person auf den oder die im Testament begünstigten Erben übertragen. So ist in beiden Fällen durchgehender Versicherungs­schutz für die Immobilie sichergestellt.

  • Was muss ich im Schadensfall tun?

    Einen Schaden melden Sie so schnell wie möglich Ihrer Allianz Wohngebäudeversicherung – entweder telefonisch oder online. Unser Service-Team leitet die Schadensabwicklung schnell und unkompliziert für Sie in die Wege.
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Typische Schadenfälle
Klicken Sie auf die einzelnen Schadenbeispiele, um mehr zu den Schäden und der passenden Versicherung zu erfahren.
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Klarheit im Schadensfall
  • ... Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Sengschäden und Überspannung infolge von Gewittern.
  • ... Leitungswasserschäden, zum Beispiel verursacht durch Rohrbruch oder Frostschäden an Leitungswasser führenden Einrichtungen.
  • ... Beschädigungen durch Sturm und Hagel. Schäden durch Extremwetter (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Erdfall, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch) deckt der optionale Baustein Extremwetterschutz ab.
  • ... Sachschäden am Gebäude durch Einbruch oder Vandalismus (ab Tarif Smart).
  • ... Schäden durch wild lebende Tiere (ab Tarif Smart).
  • ... den genannten Schäden an versicherten Gebäuden und Gebäudebestandteilen – also auch an Garagen oder Carports und Nebengebäuden.
  • ... Schäden, die an im Gebäude befindlichen Möbeln, Kleidungsstücken und Elektrogeräten entstanden sind. Bewegliche Gegenstände können über die Hausratversicherung abgesichert werden.
  • ... Beschädigungen, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben.
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Begriffserklärung

Welche Versicherung zahlt eigentlich was? Gar nicht so einfach. Im Video erklären wir die Abgrenzung zwischen der Wohngebäudeversicherung und einer Hausratversicherung.

Kurz zusammengefasst: Die Hausratversicherung schützt Ihren losen Besitz – also alle Gegenstände, die nicht unmittelbar mit Ihren Hauswänden verbunden und Teil des Wohngebäudes sind. Die Wohngebäudeversicherung greift im Vergleich dazu bei Schäden an der Immobilie (z. B. Bausubstanz, Hausdach) und fest darin verbautem Inventar (z. B. Heizungsanlage, Einbauküche, Parkettfußböden).

Schnell und unkompliziert

Sie haben einen Schaden erlitten – durch Unwetter, Wasserrohrbruch oder Feuer? Melden Sie uns Ihren Schaden telefonisch oder online: Wir sind für Sie da!

  • Sie erreichen uns 365 Tage im Jahr – telefonisch oder ganz bequem über unser Online-Portal. 
  • Wir kümmern uns schnell und unkompliziert um die Abwicklung. 
  • Wir halten Sie über unser Kundenportal Meine Allianz oder per E-Mail auf dem Laufenden.
Kostenloser Schaden-Direktruf
Online Schaden-Formular
Alle Ihre Verträge und Infos rund um Ihren Schaden finden Sie auf unserem Kundenportal.
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Häufige Fragen
Sind alle Ihre Fragen rund um die Wohngebäudeversicherung beantwortet? Falls nicht, hier finden Sie sicher die passenden Antworten.
  • Welche Versicherungssumme ist die richtige für mich?

    Die Versicherungssumme Ihrer Gebäudeversicherung sollte so hoch sein, dass Sie damit den Wiederaufbau eines neuwertigen Gebäudes mit gleicher Größe und Ausstattung finanzieren können. Ist die vertraglich vereinbarte Summe niedriger als der Neubauwert Ihrer Immobilie (= Unterversicherung), übernimmt der Versicherer bei einem Schaden die Kosten womöglich nur anteilig.

    Bei der Allianz wird die Wohngebäudeversicherung nach dem Wohnflächenmodell abgeschlossen. Das heißt für die Entschädigung ist die im Versicherungsantrag beschriebene Bauausgestaltung maßgebend. Ist die Gebäudebeschreibung richtig erfolgt, besteht im Schadensfall ausreichender Versicherungsschutz für die Wiederherstellung des versicherten Gebäudes sowie für die Wiederherstellung oder die Reparatur der versicherten Sachen. Dabei bildet der tatsächlich eingetretene Schaden zum ortsüblichen Neubauwert die Höchstgrenze. Grundlage für eine volle Entschädigungsleistung ist eine genaue Beschreibung des zu versichernden Gebäudes.

    Übrigens: Als sogenannte gleitende Neuwertversicherung passt sich die Wohngebäudeversicherung der Allianz kontinuierlich den sich verändernden Baupreisen an.

  • Wie wird die Wohnfläche richtig ermittelt?

    Bei Ihrer Allianz Wohngebäudeversicherung berechnet sich der Beitrag insbesondere nach der Wohnfläche. Die genaue Quadratmeteranzahl steht im Kaufvertrag, Mietvertrag oder in den Bauunterlagen. Fehlen die Dokumente oder stimmen sie nicht mit dem aktuellen Bauzustand überein, messen Sie nach: Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume im Gebäude – einschließlich Hobbyräumen. Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien, Terrassen und Keller-, Speicher- oder Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken ausgebaut sind.
  • Welche Versicherung braucht man für eine Photovoltaikanlage?

    Bei der Allianz Wohngebäudeversicherung sind Solar- bzw. Photovoltaik­anlagen in jedem Tarif mitversichert gegen die verein­barten Gefahren (z. B. Feuer, Sturm). Ab dem Tarif Komfort gilt eine erweiterte Deckung gegen unvorher­gesehene Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl und den daraus folgenden Ertrags­ausfall. Wichtig ist, dass Sie die Anlage entweder schon bei Vertrags­abschluss melden oder die Gebäude­versicherung zeitnah über die nach­trägliche Anschaffung informieren.
  • Wird ein Wasserschaden durch eine undichte Silikonfuge von der Wohngebäudeversicherung bezahlt?

    Laut aktuellem Urteil des BGH sind Nässeschäden durch undichte Silikonfugen zwischen Duschwanne und angrenzender Wand kein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Denn es handelt sich nicht um einen Leitungswasserschaden. Gut zu wissen: Die Allianz zahlt trotzdem.
  • Muss ich meine Wallbox extra versichern?

    Nein. Die private Wandladestation für Ihr Elektrofahrzeug ist bei der Allianz Gebäudeversicherung mitversichert. Denn die Wallbox ist fest mit dem versicherten Gebäude verbunden – und deswegen bei Schäden durch Feuer, Sturm und andere vereinbarte Gefahren geschützt.
  • Was muss ich beachten, wenn mein Haus leer steht?

    Steht Ihr Haus ganz oder überwiegend leer, informieren Sie Ihren Wohngebäudeversicherer darüber. Da es sich um eine Gefahrerhöhung handelt, muss Ihr Vertrag angepasst werden.
  • Wann ist eine Elementarschadenversicherung sinnvoll?

    Deckt ein Sturm das Dach Ihres Hauses ab, übernimmt Ihre Allianz Wohngebäudeversicherung den Schaden. Das gilt auch bei Schäden durch Blitzeinschlag, Feuer und Hagelunwetter. Abgesichert sind Sie auch, wenn trotz aller Vorsicht eine Wasserleitung eingefroren ist und platzt.

    Weitere Elementarschäden, etwa durch Überschwemmung, Starkregen und Rückstau, deckt der Zusatzbaustein Extremwetterschutz (= optionale Elementarschadenversicherung) ab. Auch Extremwetterschäden durch Erdbeben, Erdrutsch, Schneelast oder Schneelawinen sind über den Extremwetterschutz abgedeckt. Die Zusatzleistung können Sie bei der Allianz in allen Versicherungstarifen wählen. Im Premium Tarif ist der Baustein bereits enthalten.

  • Übernimmt die Wohngebäudeversicherung nach einem Schaden den Mietausfall?

    Angenommen, der Versicherungsfall tritt ein und Ihr Mieter oder Ihre Mieterin zahlt die Miete zu Recht ganz oder teilweise nicht mehr. Dann kommt die Allianz Wohngebäudeversicherung für Ihren Mietausfall auf – bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens aber für 24 Monate. Bewohnen Sie Ihre Immobilie selbst, erhalten Sie den ortsüblichen Mietwert erstattet.
  • Was ist grobe Fahrlässigkeit bei der Wohngebäudeversicherung?

    Von grober Fahrlässigkeit spricht man, wenn die versicherte Person ihre Sorgfaltspflicht in ungewöhnlich hohem Maß verletzt hat. Zwei Beispiele für grob fahrlässiges Verhalten bei der Wohngebäudeversicherung:

    1. Sie verlassen Ihr Haus, obwohl am Wohnzimmerfenster noch Kerzen brennen. Die Gardinen fangen während Ihrer Abwesenheit Feuer, ein Wohnungsbrand ist die Folge.
    2. Sie lassen die Markise über der Terrasse Ihres Eigenheims im ausgefahrenen Zustand, obwohl schwere Gewitter angesagt sind. Der Sturm beschädigt das Markisentuch, die Markise muss komplett ausgetauscht werden.
    • In der Allianz Wohngebäudeversicherung ist ab dem Tarif Smart die Verletzung der groben Fahrlässigkeit mitversichert. Ob grobe Fahrlässigkeit auch in Ihrem Vertrag eingeschlossen ist, können Sie in Ihren Vertragsbedingungen nachlesen.

     

  • Ist die Wohngebäudeversicherung eine Pflichtversicherung?

    Nein, für Eigentümer:innen einer Immobilie ist eine Wohngebäudeversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Abschluss einer Gebäudeversicherung ist aber unbedingt empfehlenswert. Denn wird das Gebäude beschädigt oder zerstört, entstehen teils Kosten in Millionenhöhe. Ohne Wohngebäudeversicherung zahlen Sie als Eigenheimbesitzer:in den Schaden in voller Höhe selbst – was in vielen Fällen den finanziellen Ruin bedeuten kann.
  • Zahlt die Wohngebäudeversicherung auch bei Hochwasser?

    Haben Sie Ihre Wohngebäudeversicherung mit dem Baustein Extremwetterschutz erweitert, leistet die Allianz auch bei Schäden durch Hochwasser. Die Elementarversicherung greift zum Beispiel, wenn infolge von Starkregen Wasser in den Keller Ihres Eigenheims eindringt. Oder wenn ein Fluss über die Ufer tritt und Hochwasserschäden an Ihrer Immobilie entstehen.
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Wohngebäudeversicherung und einer Gebäudeversicherung?

    Je nach Versicherer heißt die Wohngebäudeversicherung teilweise auch Gebäudeversicherung, Immobilienversicherung oder Hausversicherung (nicht zu verwechseln mit der Hausratversicherung oder einer Haushaftpflichtversicherung). Alle diese Bezeichnungen stehen für eine Sachversicherung, die Häuser gegen Schäden, zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser und Rohrbruch, absichert.
  • Schützt die Wohngebäudeversicherung auch meinen Neubau?

    Ja, auch in der Bauphase besteht bei der Allianz Versicherungsschutz für alle vereinbarten Gefahren, zum Beispiel durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Starkregen oder Überschwemmung. Gut zu wissen: Für Ihren Neubau erhalten Sie einen attraktiven Beitragsnachlass.
  • Was muss ich im Falle eines langen Stromausfalls bzw. eines Blackouts beachten?

    Die Nachrichten zu einem möglichen Blackout, den steigenden Energiepreisen und der Gasversorgung können verunsichern. Ein langer Stromausfall kann in seltenen Fällen dazu führen, dass Sie als Versicherungsnehmer:in die Sicherheitsvorkehrungen, zu denen Sie vertraglich verpflichtet sind, nicht mehr treffen können. 

    Wir haben Ihnen daher einige Fallbeispiele, zum Beispiel den Ausfall der Heizung oder von Kühlgeräten, und weiterführende Informationen zum Thema Blackout zusammengestellt. Bei Fragen können Sie sich auch jederzeit zwischen 8 und 20 Uhr an unsere Servicehotline  0800 4100 105 wenden.

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Service und Kontakt
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