- Krankentagegeld für Angestellte bzw. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen:
Arbeitnehmer:innen haben bei Arbeitsunfähigkeit in der Regel Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung (Lohnersatzleistung). Danach entsteht eine Einkommenslücke, die Sie mit der Allianz Krankentagegeld-Versicherung ab der 7. Woche ausgleichen können. Je nachdem, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, ergeben sich unterschiedliche Situationen. - Krankentagegeld für Selbstständige:
Einkunftseinbußen von Selbstständigen während Arbeitsunfähigkeit bzw. der gesetzlichen Mutterschutz-Zeiten sind direkt spürbar, da keine Lohnfortzahlung erfolgt. Daher ist eine Krankentagegeld-Versicherung für Sie unverzichtbar. - Krankentagegeld und Krankengeld:
Nicht zu verwechseln ist das Krankentagegeld mit dem Krankengeld. Das Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an Versicherte gezahlt, wenn diese mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Oft deckt das Krankengeld die entstehenden Einkommenslücken nicht ab, vor allem bei Gutverdienern. Als privat Versicherte oder Versicherter (angestellt oder selbstständig) benötigen Sie eine eigene Absicherung: Das Krankentagegeld ist eine private Zusatz-Versicherung.
Krankentagegeld-Versicherung: Für Sie zusammengefasst
- Die Krankentagegeld-Versicherung ist eine private Zusatzversicherung. Als private Vorsorge gleicht sie Einkommensverluste bei längerer Krankheit aus und sichert damit Ihre Existenz und Ihren Lebensstandard.
- Diese Erwerbstätigen können eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen: Angestellte, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind, Freiberufler:innen und Selbstständige.
- Krankentagegeld erhalten Sie, wenn Sie krankheitsbedingt längere Zeit arbeitsunfähig sind. Es ist auch für die gesetzliche Mutterschutzzeit vorgesehen.
- Sie bekommen Ihr versichertes Krankentagegeld so lange, bis Sie wieder arbeiten können oder eine Berufsunfähigkeit eintritt. Es gibt keine Leistungshöchstdauer im Krankheitsfall.
- Die Höhe des Tagessatzes des Krankentagegeldes ist bis zu Ihrem Einkommen individuell wählbar.
Warum ist eine Krankentagegeld-Versicherung notwendig?
Das bietet Ihnen die Krankentagegeld-Versicherung
Ab wann wird das Krankentagegeld ausbezahlt?
- Krankentagegeld für Angestellte:
Angestellte erhalten das Krankentagegeld nach der vereinbarten Karenzzeit (Übergangszeit). Diese endet in der Regel, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet, also meist nach sechs Wochen. Danach erhalten Sie Ihr Krankentagegeld. - Krankentagegeld für Selbstständige:
Selbstständige erhalten das versicherte Krankentagegeld nach einer vereinbarten Karenzzeit (Übergangszeit). Sie entscheiden mit Ihrem Tarif selbst, ob die Karenzzeit sieben, 14, 21, 28 oder 42 Tage sind. - Für Ärzte und Ärztinnen bietet die Allianz spezielle Krankentagegeld-Tarife (z.B. auch längere Karenzzeiten) an, ebenso wie für besondere Berufsgruppen wie Profisportler:innen.
- Beamte und Beamtinnen können keine Krankentagegeld-Versicherung abschließen.
Das Krankentagegeld wird bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Karenzzeit und immer nur bis zum Ausstellungstag der Bescheinigung gezahlt. Die Krankentagegeldzahlung erfolgt dann rückwirkend zum Datum der letzten eingereichten Bescheinigung und niemals in die Zukunft.
Krankengeld & Krankentagegeld
Was ist Krankengeld - und was ist der genaue Unterschied zu Krankentagegeld? Wie lange gibt es das Krankengeld? Was kommt nach 6 Wochen Krankengeldzahlungen? Wie kann ich das Krankengeld aufstocken?
Diese Fragen tauchen häufig im Zusammenhang mit der Krankentagegeld- bzw. Krankengeldversicherung auf. Die Antwort auf diese und weitere Fragen finden Sie einfach erklärt auf der Ratgeberseite Krankengeld & Krankentagegeld!
Verdienstausfall bei Krankheit
Bei längerer Krankheit kommt es unweigerlich zu Einkommenseinbußen. Mit der Allianz Krankentagegeld-Versicherung können Sie diese Lücken schließen – flexibel, umfassend und europaweit. Mit der Krankentagegeld-Zusatzversicherung sind Sie und Ihre Familie im Krankheitsfall finanziell abgesichert. Angestellte erhalten bei Arbeitsunfähigkeit in den ersten sechs Wochen eine Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Bei Selbstständigen ist das anders. Für sie bedeuten Krankheitstage sofortige Einkommensausfälle.
Das Krankentagegeld schließt die Versorgungslücke.
Was ist beim Abschluss von Krankentagegeld zu beachten?
- Welche Krankentagegeld-Höhe sinnvoll ist, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab. Haben Sie hohe monatliche Kosten? Sind Sie selbstständig oder angestellt? Können Sie auf Rücklagen zurückgreifen? Generell können Sie maximal bis zu 100 Prozent dessen versichern, was Ihrem jetzigen Nettoeinkommen pro Tag entspricht. Der Tagessatz kann in Stufen zu je fünf Euro abgeschlossen werden. Zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld und sonstigen Krankentagegeldern darf das versicherte Krankentagegeld nicht das Nettoeinkommen aus Ihrer beruflichen Tätigkeit übersteigen. Das bedeutet, dass das Nettoeinkommen (nicht das Bruttoeinkommen) entscheidend für die Höchstgrenze ist.
- Beantworten Sie die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und sorgfältig. Eine Krankentagegeld-Versicherung ohne Gesundheitsfragen ist nicht möglich. Aber keine Sorge: Die Allianz stellt bei Abschluss der Versicherung nur einige wenige Gesundheitsfragen zu Ihrem Gesundheitszustand. Haben Sie eine bestehende Krankheit, wird geprüft, ob diese für die Krankentagegeld-Versicherung relevant ist.
- Nach Versicherungsabschluss gilt eine Wartezeit von drei bzw. acht Monaten. Die achtmonatige Wartezeit gilt für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie und Versicherungsleistungen während der Mutterschutz-Zeiten. Diese Wartezeiten entfallen allerdings, wenn Sie durch einen Unfall arbeitsunfähig werden. Bei der Allianz profitieren Sie von einer Krankentagegeld-Versicherung ohne Wartezeit, wenn Sie die Police gemeinsam mit einer privaten Krankenvollversicherung abschließen.
Was möchten Sie gerne zur Krankentagegeld-Versicherung wissen?
Was ist eine Karenzzeit?
Gibt es Krankentagegeld bei Schwangerschaft?
Muss ich bei Arbeitsunfähigkeit eine spezielle Ärztin oder Arzt aufsuchen?
Warum brauche ich eine Krankenhaustagegeld-Versicherung?
Im Vergleich zum Krankentagegeld wird das Krankenhaustagegeld für jeden Tag eines Klinikaufenthalts bezahlt. Es soll Ihre Mehraufwendungen im Krankenhaus abdecken, beispielsweise die tägliche Zuzahlung. Haben Sie eine Krankentagegeld- und eine Krankenhaustagegeldversicherung abgeschlossen, erhalten Sie bei längerer Krankheit mit Krankenhausaufenthalt beide Leistungen ausbezahlt.
Krankentagegeld bekommen Sie, wenn Sie wegen Krankheit arbeitsunfähig sind. Und zwar unabhängig davon, ob Sie sich zu Hause auskurieren oder im Krankenhaus liegen. Das gilt auch während der gesetzlichen Mutterschutzzeiten.
Arbeitsunfähig oder berufsunfähig?
Wie trage ich Beiträge in der Steuererklärung ein?
- Die Beiträge zum Krankentagegeld können Sie in der Steuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendung im Formular "Vorsorgeaufwand" in die entsprechende Zeile eintragen. Zu Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen liegt der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen bei 1.900 Euro pro Jahr. Angenommen, Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterschreiten die Grenze von 1.900 Euro. Dann können Sie mit Ihren übrigen Vorsorgeaufwendungen wie Krankentagegeld den fehlenden Betrag bis 1.900 Euro auffüllen. Die Beiträge sind dann soweit steuerlich abzugsfähig.
Wird dagegen der Betrag von 1.900 Euro überschritten, ist ein Abzug der Beiträge des Krankentagegelds nicht möglich. Für Selbstständige beträgt der steuerlich absetzbare Höchstbetrag 2.800 Euro pro Jahr.
- Die Auszahlung des Krankentagegeldes ist steuerfrei und muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden. Es unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
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