"Die Allianz hat die Kosten für Operationen und Nachsorge schnell und problemlos erstattet. Und Pino? Der hat alle Eingriffe gut überstanden und kann sein Leben wieder genießen."
Tatjana Schellberg, Premium Tarif Kundin
Bisher sind weltweit nur wenige Fälle von Covid-19 positiv getesteten Haustieren bekannt. Nach ersten Erkenntnissen des Friedrich-Loeffler-Instituts (Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) sind demnach bestimmte Arten von Tieren besonders empfänglich: Dazu zählen zum Beispiel Katzen und Frettchen. Weniger empfänglich für das neuartige Coronavirus seien Hunde. Die bisherigen Fälle, auch aus Deutschland, liefern allerdings keinen Hinweis darauf, dass Haustiere SARS-CoV-2 auf Menschen übertragen.
Positive Corona-Tests bei Haustieren müssen dennoch künftig bei den Behörden gemeldet werden. So will die Forschung weitere Erkenntnisse über das Virus erlangen. Eine Testpflicht für Haustiere soll es zunächst nicht geben.
Die Tierkrankenversicherung deckt die Erkrankung eines Haustieres am Coronavirus nicht ab. Gemäß unseren Versicherungsbedingungen sind Behandlungen infolge von Epidemien oder Pandemien ausgeschlossen.
Viele Hunde toben, rennen und springen gerne – kleinere oder größere Unfälle sind da kaum zu vermeiden. Und selbst der fitteste Vierbeiner wird einmal krank.
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Bei Antragstellung werden einige Fragen zum Gesundheitszustand des Tieres gestellt. Der Kunde soll hier alle ihm bekannten (Vor-) Erkrankungen wie z. B. Chip / OCD beim Pferd oder Fraktur des Griffelbeins beim Pferd und tierärztlichen Behandlungen der letzten fünf Jahren angeben. Nach individueller Überprüfung können auch Pferde mit Vorerkrankungen in die Pferdekrankenversicherung aufgenommen werden.
Für die Kosten, die sich aus diesen Erkrankungen und Folgen ergeben, besteht dann allerdings kein Versicherungsschutz. Beispiel: Wurde ein Pferd in der Vergangenheit wegen eines Bruchs am Vorderbein operiert, dann ist das Tier zwar versicherbar – Operationen und Behandlungen, die mit der vorangegangen Operation in Zusammenhang stehen, werden jedoch nicht erstattet. Bei allen kommenden Behandlungen tut eine zusätzliche Finanzspritze gut, denn Tierarztbehandlungen oder gar Operationen werden schnell sehr teuer. Mit der Allianz können Sie den Rechnungen entspannt entgegensehen.
Die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) ist eine Rechtsordnung, die die Bundesregierung erlassen hat. Sie schreibt allen praktizierenden Tierärzten bindend vor, wie sie Leistungen abzurechnen haben. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem einfachen bis vierfachen Gebührensatz. Die Auswahl darüber treffen die Tierärzte je nach Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand und örtlichen Verhältnissen (regionale Unterschiede). Eine Unter- oder Überschreitung der Sätze ist rechtlich nur in begründbaren Ausnahmefällen zulässig.
Auch wenn Ihr Hund sehr gut erzogen ist und Ihr Pferd gut dressiert – manchmal lässt es sich einfach nicht verhindern, dass Ihr vierbeiniger Liebling einen Schaden verursacht. Das kann teuer werden, denn als Tierhalter haften Sie für die Folgen.
Sichern Sie sich mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung gegen finanzielle Risiken durch Schadensersatzansprüche ab.