Privater Pkw-Kauf: Ist das Auto angemeldet?
Kaufen Sie einer Privatperson ein Auto ab, ist dieses zumeist noch angemeldet. Das heißt: Es besteht voller Versicherungsschutz in dem Umfang, den der Vorbesitzer abgeschlossen hat. Mit der Ummeldung auf Ihren Namen bzw. mit der Zulassung erhalten Sie Ihre neuen Nummernschilder. Sobald diese am Auto montiert sind, ist es über Ihre eigene Kfz-Versicherung geschützt.
Die Versicherung wird automatisch über die Anmeldung informiert. Die Versicherung des Vorbesitzers erhält von der Zulassungsstelle eine Nachricht über die Abmeldung des Fahrzeugs, womit sein Vertrag erlischt.
Falls Ihr gerade gekaufter Wagen bereits abgemeldet ist, können Sie bei der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen bestellen, für das Sie eine fünf Tage gültige Autohaftpflichtversicherung abschließen müssen. In dieser Zeit können Sie Ihr Auto ordnungsgemäß anmelden. Wenn am Fahrzeug noch ein amtliches Kfz-Kennzeichen angebracht ist, ist die direkte Fahrt zur Zulassungsstelle sowie zum TÜV versichert.
Fahrzeugerwerb beim Händler
Kaufen Sie das Fahrzeug bei einem Händler, bietet dieser oft einen Zulassungsservice an. Das heißt, er kümmert sich für Sie um die Vorlage der Fahrzeugpapiere und der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer), die Zahlung der Gebühren sowie den Kauf der neuen Kennzeichen. Wenn Sie selbst zur Zulassungsstelle fahren wollen, fragen Sie den Händler nach roten Überführungskennzeichen. Autos, die diese tragen, haben bei Überführungs- und Probefahrten Versicherungsschutz.
Wenn es bei der Probefahrt kracht ...
Dann wird es leider teuer. Zwar begleicht die Kfz-Haftpflicht bei einem selbstverschuldeten Unfall die Schadenersatzforderungen Ihres Unfallgegners. Und wenn Sie Glück haben und der Wagen eine Vollkasko hat, zahlt die Versicherung auch den Schaden an dem Auto, das Sie Probe gefahren haben. Anderenfalls müssen Sie die Reparaturkosten und den Ausgleich für die Wertminderung komplett übernehmen.
Doch auch wenn die Versicherung Ersatz leistet, sind Sie verpflichtet, zu zahlen: die zusätzlichen Kosten, die dem Besitzer des Autos durch die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse entstehen.