Kfz-Haftpflicht: Was sie abdeckt
- Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Jedes Auto in Deutschland braucht sie, um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen.
- Die Kfz-Haftpflicht zahlt bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Sie anderen mit Ihrem Auto zufügen. Bei Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug haftet sie nicht.
- Mit der Produktlinie Allianz Smart versichern Sie Ihr Auto bis zu 60 Prozent günstiger. Mehr dazu erfahren Sie unter Kosten und Spartipps.
- Unser Preis-Leistungs-Verhältnis und Service sind mehrfach ausgezeichnet. Welche Leistungen die Allianz Kfz-Haftpflicht bietet, erfahren Sie hier.
Darum die Kfz-Haftpflichtversicherung der Allianz wählen

Wer ist bei der Kfz-Haftpflicht versichert?

Neben Ihnen als Fahrzeughalter und allen angemeldeten Fahrern sind auch Versicherungsnehmer, Eigentümer (falls nicht identisch mit dem Halter) und Insassen über Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt. Verursachen diese Personen einen Unfall, reguliert die Haftpflicht fürs Auto die Schadensersatzansprüche anderer. Ausgenommen sind Schäden, die der Fahrer selbst erleidet.
Möchten Sie einen Fahrer unter 25 Jahren mitversichern, können Sie ihn gegen eine entsprechende Beitragserhöhung in den Fahrerkreis Ihrer Kfz-Haftpflicht aufnehmen. So spart der Führerscheinneuling hohe Kosten für eine eigene Fahranfänger-Versicherung. Dafür sind meist einige Angaben notwendig. Unter anderem zum Geburtsdatum, bei unter 18-jährigen Fahranfängern auch zum "Begleiteten Fahren ab 17 Jahren" (BF17).
Tipp: Die Auto-Haftpflichtversicherung greift auch, wenn Sie Ihren Wagen gewerblich nutzen. Wichtig ist, dass Sie Ihren Haftpflichtversicherer vorab über die gewerbliche Nutzung informieren. Nur so ist im Ernstfall voller Schutz gewährleistet.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Schaden melden
Kfz-Haftpflicht selbst verschuldeten Schaden melden
Bei der Allianz haben Sie eine Woche Zeit für die Schadensmeldung – sofern Sie nicht verletzt im Krankenhaus liegen. Falls doch, ist ein ärztliches Attest hilfreich, um die verzögerte Schadensmeldung zu begründen. Informieren Sie uns so exakt und detailliert wie möglich über den Schaden. Folgende Angaben sind bei der Schadensmeldung wichtig:
Kfz-Haftpflicht fremdverschuldeten Schaden melden
Kommt Ihr Wagen bei einem fremdverschuldeten Unfall zu Schaden, haben Sie die Möglichkeit, die Auto-Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners selbst einzuschalten. Die Frist für die Schadensmeldung beträgt in diesem Fall meist zwei Wochen.
Als Geschädigter sind Sie verpflichtet, Ihren Schadensersatzanspruch gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu beweisen. In der Regel beauftragt sie einen Gutachter damit, den Schaden an Ihrem Pkw zu bewerten. Alternativ können Sie selbst einen Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragen. In beiden Fällen übernimmt der Haftpflichtversicherer Ihres Unfallgegners die Kosten für das Gutachten – vorausgesetzt, der Schaden übersteigt einen Wert von 750 Euro (Bagatellschadengrenze).
Was tun bei Fahrerflucht?
Wenn Sie nach einem Unfall nur das Kfz-Kennzeichen des Täters kennen (z.B. bei Fahrerflucht), können Sie seine Kfz-Haftpflichtversicherung über den Zentralruf der Autoversicherer (Telefonnummer: 0800 2502600) ermitteln.
Lässt sich der Unfallgegner nicht ermitteln, gibt es keine gegnerische Haftpflichtversicherung, die für Schäden aufkommt. In solchen Fällen können Betroffene mit Personenschäden den Garantiefonds des Vereins Verkehrsopferhilfe e.V. um Entschädigung bitten. Die Verkehrsopferhilfe springt ein, wenn sonst keine Versicherung zahlt. Diese Möglichkeit besteht auch bei Unfällen mit nicht versicherten Fahrzeugen.

Kfz-Schaden melden – Wir sind da

Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahrzeug? Ein Schadenfall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.
Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Alternativ erreichen Sie uns auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).


Unsere Kunden sind mit unserer Bearbeitung im Schadenfall sehr zufrieden: Bei unserer Befragung geben sie uns 4,6 von 5 Sternen.
Übrigens, den Bearbeitungsstand Ihrer Schadenmeldungen können Sie einfach und unkompliziert digital verfolgen.
Was möchten Sie zur Kfz-Haftpflicht wissen?
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Was ist die günstigste Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die günstigste Kfz-Haftpflichtversicherung bietet Allianz Smart. Mit der Produktlinie können Sie im Vergleich zu anderen Anbietern bis zu 60 Prozent Beitragskosten sparen. Außerdem helfen Ihnen unsere Spartipps dabei, eine günstige Haftpflichtversicherung fürs Auto abzuschließen. -
In welchen Ländern gilt die Kfz-Haftpflicht?
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung greift innerhalb der geografischen Grenzen Europas. Also zum Beispiel in Österreich, Frankreich, Italien und in außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Haben Sie eine Internationale Versicherungskarte (ehemals "Grüne Karte"), erstreckt sich der Schutz Ihrer Autohaftpflicht auch auf die dort genannten nicht-europäischen Länder. Die Versicherungsbestätigung gilt zum Beispiel für Israel, Marokko, Tunesien sowie für die außereuropäischen Teile der Türkei, Spaniens (Kanarische Inseln) und Portugals (Madeira-Inseln). Die Internationale Versicherungskarte erhalten Sie bei der Allianz.
Sind Sie mit Ihrem Auto oder einem Mietwagen im außereuropäischen Ausland unterwegs, zum Beispiel in den USA oder Neuseeland, sollten Sie sich vorab über die Regelungen in den jeweiligen Reiseländern erkundigen. Ihre reguläre Europa-Haftpflichtversicherung greift dort in der Regel nicht.
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Gibt es eine Selbstbeteiligung bei der Haftpflichtversicherung für Kfz?
Normalerweise gibt es keine Selbstbeteiligung bei der Kfz-Haftpflicht. Nur in der Kaskoversicherung können Sie sich mit einer vereinbarten Zuzahlung an der Schadensregulierung beteiligen. Und so eine günstigere Versicherungsprämie erhalten.
Bei der Allianz beteiligen Sie sich in den Produktlinien Komfort und Premium mit 500 Euro Selbstbehalt an Eigenschäden. Das heißt: Die Allianz Kfz-Haftpflicht übernimmt auch Sachschäden, die Sie mit dem versicherten Fahrzeug an Ihrem Eigentum verursachen (z.B. an Ihrem Zweitwagen, Garagentor oder an der Hauswand). Die Erstattungsgrenze liegt bei bis zu 100.000 Euro (in der Produktlinie Premium).
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Wann muss ich den Kfz-Haftpflichtbeitrag zahlen?
Am besten sofort. Spätestens zwei Wochen nach Antragstellung sollte der Beitrag überwiesen sein. Andernfalls gefährden Sie Ihren Schadenschutz. -
Wann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Ihre Auto-Haftpflichtversicherung zahlt, wenn Sie selbst einen Unfall verursachen. Sie übernimmt Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die anderen durch Sie als Unfallverursacher entstanden sind.
Wenn Sie selbst als Opfer in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, zahlt die Kfz-Haftpflicht Ihres Unfallgegners. Sind Sie verletzt, trägt sie zum Beispiel Ihre Behandlungs- und Reha-Kosten. Oder erstattet Ihnen Kosten für Reparaturen an Ihrem Pkw oder für ein neues Fahrzeug, wenn Sie einen Totalschaden haben.
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Was ist vorgeschrieben, wenn die Haftpflichtversicherung meines Fahrzeugs erloschen ist?
Ohne gültige Kfz-Haftpflicht dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegen. Außerdem sind Sie verpflichtet, das Auto bei der Kfz-Zulassungsbehörde abzumelden. Wer ohne Versicherungsschutz fährt, begeht eine Straftat. § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) sieht dafür eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen vor. Handeln Sie vorsätzlich, riskieren Sie eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten. -
Darf ein Kfz-Haftpflichtversicherer mich als Antragsteller ablehnen?
Jeder Autoversicherer ist dazu verpflichtet, Ihnen eine Kfz-Haftpflichtversicherung anzubieten. Das ist in § 5 Absatz 2 des Pflichtversicherungsgesetzes festgelegt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Versicherer Ihren Antrag auf Kfz-Haftpflichtschutz aber ablehnen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:
- … sachliche oder örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan des Anbieters dem Vertragsabschluss entgegenstehen (z.B. weil das Unternehmen nur bestimmte Berufs- oder Personengruppen versichert).
- … der Antragsteller bereits beim gleichen Unternehmen versichert war und der Versicherer den Vertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung anficht.
- … wenn der Versicherer wegen Nichtzahlung der ersten Prämie vom Vertrag zurücktritt.
- … der Versicherungsnehmer seine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt. Zum Beispiel, weil er im Versicherungsantrag bewusst Falschangaben macht.
- … der Anbieter den Versicherungsvertrag wegen Zahlungsverzug oder nach Eintritt eines Schadenfalls kündigt.
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Was passiert, wenn ich beim Abschluss der Haftpflichtversicherung falsche Angaben mache?
Machen Sie bei Vertragsabschluss wissentlich oder unwissentlich Falschangaben, riskieren Sie hohe Vertragsstrafen und eventuell Ihren Versicherungsschutz. Konsequenzen drohen zum Beispiel, wenn Sie eine niedrigere jährliche Fahrleistung angeben, um Beiträge zu sparen. Oder bei Versicherungsabschluss unterschlagen, dass Ihre 18-jährige Tochter regelmäßig mit dem versicherten Auto fährt.
Findet Ihr Kfz-Versicherer bei Überprüfung oder nach einer Schadensmeldung heraus, dass Sie absichtlich falsche Angaben gemacht haben, zahlen Sie meist eine Geldstrafe. Außerdem hat der Anbieter ein Sonderkündigungsrecht: Er kann Ihren Versicherungsvertrag außerordentlich beenden. Die Kündigung durch den Versicherer erschwert es Ihnen, eine neue günstige Autoversicherung zu finden.
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Wie lange kann ich eine Kfz-Haftpflichtversicherung ruhen lassen?
Melden Sie Ihr Auto vorübergehend ab, können Sie die Kfz-Haftpflicht je nach Anbieter zwölf bis 24 Monate pausieren. Besteht der Versicherungsvertrag zu diesem Zeitpunkt mindestens zwölf Monate, ist die Pause für Sie in der Regel beitragsfrei.
Bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen gilt: Das Kfz muss mindestens zwei Monate pro Kalenderjahr zum Straßenverkehr zugelassen sein. Bei Saisonfahrzeugen kann die Kfz-Haftpflichtversicherung jährlich also höchstens zehn Monate ruhen.
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Wer zahlt, wenn bei einer Probefahrt ein Unfall passiert?
Verursachen Sie bei einer Testfahrt aus Versehen einen Unfall, kommt die Kfz-Haftpflicht des Verkäufers meist für Schadensersatzforderungen Ihres Unfallgegners auf. Hat der Pkw eine Vollkasko, zahlt die Versicherung auch den Schaden am Auto, das Sie Probe gefahren haben. Ist der Wagen nicht vollkaskoversichert, übernehmen Sie Reparaturkosten und Ausgleich für die Wertminderung in voller Höhe selbst.
Aber: Selbst wenn die Versicherung Ersatz leistet, tragen Sie die Kosten, die dem Autobesitzer durch die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse entstehen. Vorausgesetzt, er hat keinen Rabattschutz abgeschlossen.



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