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Risikolebensversicherung für Diabetiker.
Sicherheit für die, die Ihnen wichtig sind

Risikolebens­versicherung (RLV) für Diabetiker

  • Eine Risikolebensversicherung (RLV) kann für viele Personen sinnvoll sein - egal ob Diabetiker:in oder nicht. Mit einer Risiko­lebens­versicherung sichern Sie Ihre Hinter­bliebenen für den Fall Ihres Todes finanziell ab.
  • Den Betrag, der im Todes­fall ausge­zahlt wird (die Versicherungs­summe), können Sie bei Vertrags­abschluss individuell fest­legen. Damit können Sie den Lebens­standard der Familie oder auch die Rück­zahlung einer Immobilien­finanzierung oder anderer Kredite sicher­stellen. Und Unter­nehmer:innen können damit eine Fort­führung des Geschäfts­betriebs ermöglichen.
  • Eine RLV eignet sich nicht, wenn Sie für Ihren Ruhe­stand eine Alters­vorsorge auf­bauen möchten. Mit der RLV sichern Sie Ihre Hinterbliebenen ab.
  • Die RisikoLebensversicherung für Diabetiker der Allianz ermöglicht, trotz Diabetes Typ 1, Typ 2 oder anderer Diabetes­typen bedarfs­gerecht für Hinter­bliebene vorzusorgen.
  • Die RLV für Diabetiker bietet Ihnen faire Beiträge durch die Berück­sichtigung Ihres HbA1c-Wertes bei Vertrags­abschluss sowie durch eine Beitrags­senkungs­option während der Vertrags­lauf­zeit. Zudem können Sie mit einer unkomplizierten Gesundheitsprüfung rechnen.
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Für Hinter­bliebene vorsorgen
Mit einer Risiko­lebens­versicherung können Sie Ihre Hinter­bliebenen auch als Dia­beti­ker:innen für den Fall Ihres Todes finanziell absichern.

Wenn Ihnen etwas zustößt, verliert Ihre Familie nicht nur einen geliebten Menschen. Möglicher­­weise entsteht auch eine finanzielle Lücke bei Ihren Hinter­bliebenen. Sind Sie beispiels­­weise in Ihrer Familie der Haupt­­verdiener bzw. die Haupt­­verdienerin, wäre dies durch den Weg­fall Ihres Einkommens der Fall, wenn das Einkommen nicht ander­­weitig ausge­­glichen werden kann. Die gesetz­liche Renten­­versicherung reicht dabei meistens nicht aus, um bestehende Ausgaben zu decken. Eine Risiko­­lebens­­versicherung kann mit einer einmaligen Kapital­­zahlung diese Versorgungs­­lücke schließen.

Sie möchten Ihre Fragen rund um die Allianz Risiko­Lebens­versicherung für Diabetiker unkompliziert im Chat klären? Unsere digitale Expertin "Allie" hilft Ihnen jeder­zeit gerne weiter und verbindet Sie bei Bedarf mit einem persönlichen Ansprechpartner oder einer Ansprechpartnerin.

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Eine Risiko­lebens­versicherung ist immer dann sinnvoll, wenn im Fall Ihres Todes eine finanzielle Lücke bei Ihren Hinter­bliebenen entsteht. Das betrifft nicht nur junge Familien und Haupt­verdiener:innen, sondern auch Kredit­nehmer:innen, Unver­heiratete in einer Beziehung oder Unter­nehmer:innen.

Auch Diabeti­ker:innen benötigen eine Risiko­­lebens­­versicherung, wenn im Falle Ihres Todes bei Ihren Hinter­­bliebenen eine finanzielle Lücke entsteht. Das betrifft besonders:

  • Hauptverdiener:innen: Die Todes­fall­summe ermöglicht finanzielle Absicherung der Hinter­bliebenen in einer schwierigen Zeit.
  • Junge Familien: Stirbt ein Eltern­teil, ist die finanzielle Absicherung gewähr­leistet und die Kinder können eine gute Betreuung bekommen, wenn der andere Eltern­teil arbeiten muss.
  • Kreditnehmer:innen, etwa aus einer Bau­finanzierung oder einem Studien­kredit. Mit der Todes­fall­leistung aus der RLV können Ihre Hinter­bliebenen den Kredit abbezahlen.
  • Unverheiratete in einer Beziehung, denn sie gehen bei der gesetz­lichen Witwer- oder Witwen­rente leer aus.
  • Unternehmer:innen, die ihre Firma für ihren Todes­fall oder wichtige Mitarbeiter:innen finanziell schützen wollen.
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Beitrags­entwicklung
Ihr Beitrag ist bei Vertrags­abschluss unter anderem abhängig von Ihrem HbA1c-Wert und der Dauer des Diabetes. Der Anfangs­beitrag kann sich während der Laufzeit reduzieren: Hierfür bieten wir die Beitrags­senkungs­option an.
Wie bei einer Risiko­­lebens­­versicherung üblich wirken sich beispiels­­weise Ihr Alter bei Beginn der Versicherung, die gewünschte Versicherungs­­summe und Versicherungs­­dauer sowie ob Sie Raucher:in oder Nicht­­raucher:in sind auf die Höhe Ihres Beitrags aus. Die Allianz unter­­scheidet hier zwischen Nicht­­raucher:innen (mindestens 10 Jahre oder mindestens 1 Jahr) und Raucher:innen. Im Rahmen der Risiko­prüfung für Diabetiker:innen werden zusätzlich Fragen zur Erkrankung Diabetes (u.a. HbA1c-Wert und Dauer des Diabetes) gestellt. Tendenziell wird Ihr anfangs zu zahlender Beitrag umso günstiger, je niedriger Ihr HbA1c-Wert und je kürzer Ihre Diabetes­dauer bei Vertrags­abschluss sind.

Für eine erste grobe Orientierung zur Beitrags­höhe sehen Sie hier 3 Beispiele. Zusätzliche für die Beispiele getroffene Annahmen finden Sie im Infopoint.

Für ein individuelles Angebot können Sie gerne auf Ihren persönlichen Ansprech­partner bzw. Ihre persönliche Ansprechpartnerin vor Ort zugehen. Diesen finden Sie ganz unten auf der Seite unter „Service und Kontakt“.

Es wurden folgende weitere Annahmen getroffen: Industriekaufmann/-frau, mind. 10 Jahre Nichtraucher:in, keine risikorelevanten Hobbys, keine weiteren Erkrankungen, keine geplanten Auslandsaufenthalte, Diagnosetermin des Diabetes und Geburtsdatum jeweils am 01.01. des jeweiligen Jahres, Versicherungsbeginn 01.02.2024, Tarif: Allianz RisikoLebensversicherung für Diabetiker (LD0U), monatlicher Zahlbeitrag nach Verrechnung der Überschussanteile. Die Überschussanteile sind für das erste Versicherungsjahr garantiert und können sich in den Folgejahren ändern. Stand: 01.02.2024.

Während des Versicherungs­zeit­raums wird Ihr Beitrag jährlich über­prüft. Sie können uns dazu jeweils Ihren aktuellen HbA1c-Wert zukommen lassen. Die Über­mittlung ist frei­willig. Aber nur damit nutzen Sie die Möglich­keit zu einer Beitrags­senkung. Grob gesagt ist eine Beitrags­senkung möglich, wenn Ihr HbA1c-Wert gesunken ist oder in einem bestimmten Bereich gleich geblieben ist.

Ihr Beitrag kann im Laufe der Jahre auch wieder ansteigen, wenn sich Ihr HbA1c-Wert erhöht, Sie einen Ausgangs­wert von 8 Prozent oder höher halten oder wenn Sie uns Ihren aktuellen HbA1c-Wert für die Über­prüfung des Beitrags nicht mitteilen. Allein aus den genannten Gründen kann Ihr Beitrag jedoch nicht über den anfangs zu zahlenden Beitrag hinaus ansteigen.

Sie möchten wissen, wie hoch eine Senkung des anfangs zu zahlenden Beitrags ausfallen kann? Folgende Anhalts­punkte dazu (Stand: 20.12.2023):

  • Nach dem ersten Jahr sind bereits 1,5 Prozent bis maximal 7,5 Prozent Reduktion möglich.
  • In den Folge­jahren sind Beitrags­senkungen um mehr als ein Drittel gegen­über dem anfangs zu zahlenden Beitrag denkbar.
  • Im Mittel könnte eine Reduktion nach unserer bisherigen Einschätzung bei 5-10 Prozent gegenüber dem anfangs zu zahlenden Beitrag liegen.

Der anfangs zu zahlende Beitrag kann sich beispielsweise bei einer Änderung der Überschussbeteiligung erhöhen. Der zu zahlende Beitrag ermittelt sich aus dem vertraglich vereinbarten Anfangsbeitrag abzüglich Überschussbeteiligung. Die Überschussbeteiligung ist für das erste Versicherungsjahr garantiert und kann sich in den Folgejahren ändern.

Der Anfangsbeitrag erhöht sich beispielsweise bei Vereinbarung einer Beitragsdynamik oder einem Wechsel von Nichtraucher- zu Rauchertarif.

Im folgenden Video erklären wir Ihnen, wie die Entwicklung des HbA1c-Wertes und des Beitrags zusammenhängen.
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RisikoLebensversicherung für Diabetiker
Nutzen Sie unsere unkomplizierte Gesund­heits­prüfung und profitieren Sie von der Beitrags­senkungs­option und der ausge­zeichneten Finanz­stärke der Allianz Lebens­versicherung.
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Verfahren vor Vertragsschluss
Die übliche Gesund­heits­prüfung bei Risiko­lebens­versicherungen wurde bei der Risiko­Lebens­versicherung für Diabetiker speziell für Diabeti­ker:innen angepasst. Für eine bessere Risiko­einschätzung wurde die Gesund­heits­prüfung um den HbA1c-Wert und die Dauer des Diabetes seit Diagnose erweitert.

Bei der Standard-Risiko­prüfung werden unter anderem folgende Informationen benötigt, die auch bei der Risiko­Lebens­versicherung für Diabetiker abge­fragt werden:

  • Alter
  • Rauchverhalten
  • Gesundheitszustand
  • Beruf, Hobbys und eventuell anstehende Auslandsaufenthalte

Für die RLV für Diabetiker werden unter anderem folgende speziellen Angaben zur besseren Risiko­ein­schätzung des Diabetes benötigt:

  • HbA1c-Wert (als Labor­befund oder ärztliche Bescheinigung)
  • Dauer des Diabetes seit Diagnose

Der Laborbefund oder die ärztliche Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Meldung nicht älter als 3 Monate sein.

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Verfahren während der Vertragslaufzeit
Möchten Sie die Möglichkeit einer Beitrags­senkung nutzen, so muss uns die aktuelle HbA1c-Meldung jeweils frühestens 3 Monate vor dem Jahres­tag des Versicherungs­beginns, spätestens 4 Wochen davor online oder per Post zugehen und darf zum Zeit­punkt der Meldung nicht älter als 3 Monate sein.
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Wir werden Sie jeweils jährlich ungefähr drei Monate vor dem Jahres­tag des Versicherungs­beginns daran erinnern, dass der Labor­befund oder die ärztliche Bescheinigung zum aktuellen HbA1c-Wert spätestens vier Wochen vor dem Jahres­tag bei uns ein­gehen muss, wenn diese bei der Über­prüfung Ihres Beitrags berück­sichtigt werden soll.
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Die Übermittlung Ihres HbA1c-Wertes an uns ist auf folgenden Wegen möglich:

  • Per Post: Allianz-Lebensversicherungs-AG, 10850 Berlin
  • Online auf allianz.de im Servicecenter eingescannt oder als Foto
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Wir teilen Ihnen den Beitrag für das kommende Versicherungs­jahr recht­zeitig mit. Der neue Beitrag gilt jeweils ab dem Jahres­tag des Versicherungs­beginns.
Service und Kontakt
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