Von Pflegebedürftigkeit spricht man, wenn Sie sich im Alltag nicht mehr alleine versorgen können und deshalb Hilfe bei alltäglichen Aufgaben benötigen, etwa beim Duschen oder Essen. Dabei ist es unwichtig, ob diese Hilfsbedürftigkeit durch körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen entsteht.
Sie erhalten einen Pflegegrad, wenn Sie mindestens sechs Monate lang entsprechende Hilfe brauchen. Für die dann benötigten Versicherungsleistungen stellen Sie einen Antrag bei der gesetzlichen Pflegekasse oder der privaten Pflegepflichtversicherung.
Nun werden Ihre Selbstständigkeit und Hilfsbedürftigkeit in sechs Bereichen geprüft. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) übernimmt dies für die gesetzlichen Krankenkassen, die Gesellschaft „MEDICPROOF“ für privat Versicherte. Bewertet werden:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Auf Grundlage der Einschätzung der genannten Punkte durch den medizinischen Dienst werden Sie in einen von fünf Pflegegraden eingestuft. Innerhalb eines Pflegegrads erhalten alle Versicherten gleiche Leistungen – abhängig von der Art der Versorgung (ambulant oder stationär).