Allianz Zahnzusatzversicherung: Starke Leistung für starke Zähne
- Für gesunde und strahlende Zähne müssen Sie oft tief in die Tasche greifen. Meist übernimmt Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur einen geringen Teil der Zahnarztkosten.
- Das geht auch anders! Einfach online die Zahnzusatzversicherung der Allianz mit bis zu 100 % Kostenübernahme abschließen. Senken Sie so Ihre Eigenbeteiligung für hochwertigen Zahnersatz und Behandlungen je nach Tarif. Zahnreinigung bis zu 120 Euro jährlich inklusive.
- Sofortschutz ohne Wartezeiten – in den Tarifen DentalPlus und DentalBest ab 14,68 Euro. Günstige Einstiegsbeiträge für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nutzen.
- Weiteres Plus? Jetzt im Aktionszeitraum 01.03. bis 13.07.2022 (mit Versicherungsbeginn 01.04. bis 01.07.2022) den Tarif DentalPlus oder DentalBest abschließen und gratis Philips Sonicare Schallzahnbürste sichern!
- Monatlicher Beitrag von 14,68 Euro für den Tarif DentalPlus bzw. 21,92 Euro für DentalBest exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss für die Altersgruppe von 21-40 Jahren. Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre zahlen 12,11 Euro bzw. 15,56 Euro monatlich.
- Monatlicher Beitrag von 8,70 Euro für den Tarif ZahnFit und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss für alle Erwachsenen ab 21 Jahren. Der Preis für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre beträgt 3,63 Euro monatlich.
Die Leistungen der privaten Zahnzusatzversicherung

Zahnprophylaxe, Zahnreinigung

Zahnersatz, Inlay, Implantat

Kieferorthopädie, Zahnspange

Zahnfüllung, Zahnbehandlung
Warum eine Zahnzusatzversicherung der Allianz?

Bis zu 100 % Kostenübernahme und Sofortschutz!

Allianz Versicherung im Test: Ausgezeichnet mit "Sehr Gut"
Mit gratis Philips Sonicare Schallzahnbürste
Gratis Philips Sonicare bei erstmaligem Abschluss eines DentalPlus oder DentalBest. Sie haben die Wahl: 2100 Series Schallzahnbürste in der Farbe Weiß (HX3651/13) oder Hellblau (HX3651/12).
Gültig bei Antragsdatum 01.03. bis 13.07.2022 und Versicherungsbeginn 01.04. bis 01.07.2022 erhalten Kunden einen Code der Philips GmbH für die Zahnbürste. Einlösewert: 30,00 Euro. Einzulösen auf der Philips Aktionsseite.
Allianz Zahnzusatzversicherung: Tarife im Vergleich
ZahnFit
pro Monat
Der günstige Tarif für Zahnbehandlung
und Zahnprophylaxe
DentalPlus
pro Monat**
Der solide Schutz zu einem sehr
günstigen Preis-Leistungsverhältnis
DentalBest
ab 21,92 €
pro Monat***
Der beste Schutz zu einem attraktiven
Preis-Leistungsverhältnis
*Monatlicher Beitrag von 8,70 Euro für den Tarif ZahnFit und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss für alle Erwachsenen ab 21 Jahren. Der Preis für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre beträgt 3,63 Euro monatlich.
**,***Monatlicher Beitrag von 14,68 Euro für den Tarif DentalPlus bzw. 21,92 Euro für DentalBest und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss für die Altersgruppe von 21-40 Jahren. Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre zahlen 12,11 Euro bzw. 15,56 Euro monatlich.
ZAHNERSATZ
ZAHNERSATZ
ZAHNERSATZ
Anteil der Kostenerstattung inklusive Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Der Tarif ZahnFit leistet nicht bei Zahnersatz, kann aber mit dem Tarif ZahnPlus oder ZahnBest ergänzt werden, um auch Zahnersatz abzusichern.
Anteil der Kostenerstattung inklusive Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Der Tarif ZahnFit leistet nicht bei Zahnersatz, kann aber mit dem Tarif ZahnPlus oder ZahnBest ergänzt werden, um auch Zahnersatz abzusichern.
Anteil der Kostenerstattung inklusive Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Der Tarif ZahnFit leistet nicht bei Zahnersatz, kann aber mit dem Tarif ZahnPlus oder ZahnBest ergänzt werden, um auch Zahnersatz abzusichern.
75 %
Anteil der Kostenerstattung inklusive Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Der Tarif ZahnFit leistet nicht bei Zahnersatz, kann aber mit dem Tarif ZahnPlus oder ZahnBest ergänzt werden, um auch Zahnersatz abzusichern.
90 %
Anteil der Kostenerstattung inklusive Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Der Tarif ZahnFit leistet nicht bei Zahnersatz, kann aber mit dem Tarif ZahnPlus oder ZahnBest ergänzt werden, um auch Zahnersatz abzusichern.
Anteil der Kostenerstattung inklusive Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Der Tarif ZahnFit leistet nicht bei Zahnersatz, kann aber mit dem Tarif ZahnPlus oder ZahnBest ergänzt werden, um auch Zahnersatz abzusichern.
Anteil der Kostenerstattung inklusive Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Der Tarif ZahnFit leistet nicht bei Zahnersatz, kann aber mit dem Tarif ZahnPlus oder ZahnBest ergänzt werden, um auch Zahnersatz abzusichern.
Anteil der Kostenerstattung inklusive Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Der Tarif ZahnFit leistet nicht bei Zahnersatz, kann aber mit dem Tarif ZahnPlus oder ZahnBest ergänzt werden, um auch Zahnersatz abzusichern.
100 %
Anteil der Kostenerstattung ohne Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, da die GKV nicht für Implantate leistet.
Der Tarif ZahnFit leistet nicht bei Zahnersatz, kann aber mit dem Tarif ZahnPlus oder ZahnBest ergänzt werden, um auch Zahnersatz abzusichern.
Anteil der Kostenerstattung ohne Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, da die GKV nicht für Implantate leistet.
Der Tarif ZahnFit leistet nicht bei Zahnersatz, kann aber mit dem Tarif ZahnPlus oder ZahnBest ergänzt werden, um auch Zahnersatz abzusichern.
Anteil der Kostenerstattung ohne Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, da die GKV nicht für Implantate leistet.
Der Tarif ZahnFit leistet nicht bei Zahnersatz, kann aber mit dem Tarif ZahnPlus oder ZahnBest ergänzt werden, um auch Zahnersatz abzusichern.
75 %
Anteil der Kostenerstattung ohne Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, da die GKV nicht für Implantate leistet.
Der Tarif ZahnFit leistet nicht bei Zahnersatz, kann aber mit dem Tarif ZahnPlus oder ZahnBest ergänzt werden, um auch Zahnersatz abzusichern.
90 %
Anteil der Kostenerstattung inklusive Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Der Tarif ZahnFit leistet nicht bei Zahnersatz, kann aber mit dem Tarif ZahnPlus oder ZahnBest ergänzt werden, um auch Zahnersatz abzusichern.
Anteil der Kostenerstattung inklusive Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Der Tarif ZahnFit leistet nicht bei Zahnersatz, kann aber mit dem Tarif ZahnPlus oder ZahnBest ergänzt werden, um auch Zahnersatz abzusichern.
Anteil der Kostenerstattung inklusive Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Der Tarif ZahnFit leistet nicht bei Zahnersatz, kann aber mit dem Tarif ZahnPlus oder ZahnBest ergänzt werden, um auch Zahnersatz abzusichern.
75 %
Anteil der Kostenerstattung inklusive Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Der Tarif ZahnFit leistet nicht bei Zahnersatz, kann aber mit dem Tarif ZahnPlus oder ZahnBest ergänzt werden, um auch Zahnersatz abzusichern.
90 %
ZAHNBEHANDLUNG
ZAHNBEHANDLUNG
ZAHNBEHANDLUNG
100 %
75 %
100 %
75 %
100 %
75 %
100 %
ZAHNPROPHYLAXE & KIEFERORTHOPÄDIE:
ZAHNPROPHYLAXE & KIEFERORTHOPÄDIE:
ZAHNPROPHYLAXE & KIEFERORTHOPÄDIE:
100 % (max. 60 € pro Jahr für Zahnprophylaxe)
100 % (max. 100 € pro Jahr für Zahnprophylaxe und Fissurenversiegelung)
100 % (max. 120 € pro Jahr für Zahnprophylaxe und Fissurenversiegelung)
Anteil der Restkostenerstattung bzw. Anteil der Erstattung der Gesamtkosten bei Nichtleistung der GKV.
Ausgenommen sind Mehrkosten für bestimmte Materialien, die aus rein ästhetischen Gründen verwendet werden, wie beispielsweise Keramikbrackets etc.
Anteil der Restkostenerstattung bzw. Anteil der Erstattung der Gesamtkosten bei Nichtleistung der GKV.
Ausgenommen sind Mehrkosten für bestimmte Materialien, die aus rein ästhetischen Gründen verwendet werden, wie beispielsweise Keramikbrackets etc.
Anteil der Restkostenerstattung bzw. Anteil der Erstattung der Gesamtkosten bei Nichtleistung der GKV.
Ausgenommen sind Mehrkosten für bestimmte Materialien, die aus rein ästhetischen Gründen verwendet werden, wie beispielsweise Keramikbrackets etc.
75 % (bis max. 2.000 € pro Versicherungsfall)
Anteil der Restkostenerstattung bzw. Anteil der Erstattung der Gesamtkosten bei Nichtleistung der GKV.
Ausgenommen sind Mehrkosten für bestimmte Materialien, die aus rein ästhetischen Gründen verwendet werden, wie beispielsweise Keramikbrackets etc.
90 % (bis max. 3.000 € pro Versicherungsfall)
Anteil der Kostenerstattung inklusive Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Wir zahlen nur, wenn sich Ihre Krankenkasse an den Kosten beteiligt.
Ausgenommen sind Mehrkosten für bestimmte Materialien, die aus rein ästhetischen Gründen verwendet werden, wie beispielsweise Keramikbrackets etc.
Anteil der Kostenerstattung inklusive Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Wir zahlen nur, wenn sich Ihre Krankenkasse an den Kosten beteiligt.
Ausgenommen sind Mehrkosten für bestimmte Materialien, die aus rein ästhetischen Gründen verwendet werden, wie beispielsweise Keramikbrackets etc.
Anteil der Kostenerstattung inklusive Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Wir zahlen nur, wenn sich Ihre Krankenkasse an den Kosten beteiligt.
Ausgenommen sind Mehrkosten für bestimmte Materialien, die aus rein ästhetischen Gründen verwendet werden, wie beispielsweise Keramikbrackets etc.
75 %
Anteil der Kostenerstattung inklusive Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Wir zahlen nur, wenn sich Ihre Krankenkasse an den Kosten beteiligt.
Ausgenommen sind Mehrkosten für bestimmte Materialien, die aus rein ästhetischen Gründen verwendet werden, wie beispielsweise Keramikbrackets etc.
90 %
75 %
100 %
300 €/600 €/900 €/1.200 €
keine Wartezeiten
keine Wartezeiten
keine Wartezeiten
bis vollendetes 70. Lebensjahr
bis vollendetes 65. Lebensjahr
bis vollendetes 65. Lebensjahr
In allen europäischen Ländern besteht Versicherungsschutz. Dies gilt, solange eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse im Sinne des Sozialgesetzbuchs besteht und der Tarif nicht gekündigt ist.
Im außereuropäischen Ausland besteht Versicherungsschutz für kurzfristige Aufenthalte von bis zu zwei Monaten. Eine Verlängerung ist durch Vereinbarung möglich. Unabhängig davon besteht Versicherungsschutz, solange eine Rückreise die Gesundheit gefährden würde.
Es werden die ortsübliche Kosten erstattet bis zu dem Betrag, der bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Die eingereichten Belege werden in Euro umgerechnet. Entscheidend ist der Kurs desjenigen Tages, an dem die Belege bei uns eingehen.
Erfahren Sie mehr dazu, wie Sie Ihre Zähne im Ausland versichern.
In allen europäischen Ländern besteht Versicherungsschutz. Dies gilt, solange eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse im Sinne des Sozialgesetzbuchs besteht und der Tarif nicht gekündigt ist.
Im außereuropäischen Ausland besteht Versicherungsschutz für kurzfristige Aufenthalte von bis zu zwei Monaten. Eine Verlängerung ist durch Vereinbarung möglich. Unabhängig davon besteht Versicherungsschutz, solange eine Rückreise die Gesundheit gefährden würde.
Es werden die ortsübliche Kosten erstattet bis zu dem Betrag, der bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Die eingereichten Belege werden in Euro umgerechnet. Entscheidend ist der Kurs desjenigen Tages, an dem die Belege bei uns eingehen.
Erfahren Sie mehr dazu, wie Sie Ihre Zähne im Ausland versichern.
In allen europäischen Ländern besteht Versicherungsschutz. Dies gilt, solange eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse im Sinne des Sozialgesetzbuchs besteht und der Tarif nicht gekündigt ist.
Im außereuropäischen Ausland besteht Versicherungsschutz für kurzfristige Aufenthalte von bis zu zwei Monaten. Eine Verlängerung ist durch Vereinbarung möglich. Unabhängig davon besteht Versicherungsschutz, solange eine Rückreise die Gesundheit gefährden würde.
Es werden die ortsübliche Kosten erstattet bis zu dem Betrag, der bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Die eingereichten Belege werden in Euro umgerechnet. Entscheidend ist der Kurs desjenigen Tages, an dem die Belege bei uns eingehen.
Erfahren Sie mehr dazu, wie Sie Ihre Zähne im Ausland versichern.
In allen europäischen Ländern besteht Versicherungsschutz. Dies gilt, solange eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse im Sinne des Sozialgesetzbuchs besteht und der Tarif nicht gekündigt ist.
Im außereuropäischen Ausland besteht Versicherungsschutz für kurzfristige Aufenthalte von bis zu zwei Monaten. Eine Verlängerung ist durch Vereinbarung möglich. Unabhängig davon besteht Versicherungsschutz, solange eine Rückreise die Gesundheit gefährden würde.
Es werden die ortsübliche Kosten erstattet bis zu dem Betrag, der bei einer Behandlung in Deutschland angefallen wäre. Die eingereichten Belege werden in Euro umgerechnet. Entscheidend ist der Kurs desjenigen Tages, an dem die Belege bei uns eingehen.
Erfahren Sie mehr dazu, wie Sie Ihre Zähne im Ausland versichern.
* Monatlicher Beitrag von 8,70 Euro für den Tarif ZahnFit und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss für alle Erwachsenen ab 21 Jahren. Der Preis für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre beträgt 3,63 Euro monatlich.
** Monatlicher Beitrag von 14,68 Euro für den Tarif DentalPlus und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss für die Altersgruppe von 21-40 Jahren. Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre zahlen 12,11 Euro monatlich.
***Monatlicher Beitrag von 21,92 Euro für den Tarif DentalBest und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss für die Altersgruppe von 21-40 Jahren. Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre zahlen 15,56 Euro monatlich.
* Monatlicher Beitrag von 8,70 Euro für den Tarif ZahnFit und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss für alle Erwachsenen ab 21 Jahren. Der Preis für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre beträgt 3,63 Euro monatlich.
** Monatlicher Beitrag von 14,68 Euro für den Tarif DentalPlus und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss für die Altersgruppe von 21-40 Jahren. Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre zahlen 12,11 Euro monatlich.
***Monatlicher Beitrag von 21,92 Euro für den Tarif DentalBest und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss für die Altersgruppe von 21-40 Jahren. Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre zahlen 15,56 Euro monatlich.
8,70 € pro Monat*
* Monatlicher Beitrag von 8,70 Euro für den Tarif ZahnFit und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss für alle Erwachsenen ab 21 Jahren. Der Preis für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre beträgt 3,63 Euro monatlich.
** Monatlicher Beitrag von 14,68 Euro für den Tarif DentalPlus und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss für die Altersgruppe von 21-40 Jahren. Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre zahlen 12,11 Euro monatlich.
***Monatlicher Beitrag von 21,92 Euro für den Tarif DentalBest und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss für die Altersgruppe von 21-40 Jahren. Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre zahlen 15,56 Euro monatlich.
ab 14,68 € pro Monat**
* Monatlicher Beitrag von 8,70 Euro für den Tarif ZahnFit und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss für alle Erwachsenen ab 21 Jahren. Der Preis für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre beträgt 3,63 Euro monatlich.
** Monatlicher Beitrag von 14,68 Euro für den Tarif DentalPlus und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss für die Altersgruppe von 21-40 Jahren. Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre zahlen 12,11 Euro monatlich.
***Monatlicher Beitrag von 21,92 Euro für den Tarif DentalBest und exemplarisch kalkuliert für einen Versicherungsabschluss für die Altersgruppe von 21-40 Jahren. Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre zahlen 15,56 Euro monatlich.
ab 21,92 € pro Monat***
Versicherungsbedingungen und Dokumente
Hohe Kundenzufriedenheit bei der Zahnzusatzversicherung
Was kosten Zahnbehandlung, Zahnersatz und Inlay mit und ohne Zahnversicherung?
Beachten Sie bitte die innerhalb der ersten 48 Monate für den Tarif geltenden Erstattungshöchstbeträge (diese sind hier unberücksichtigt). Zudem erwarten Sie jährlich steigende Erstattungen durch die Zahnstaffel. Mehr dazu finden Sie in der
Tarif-Tabelle unter dem Stichwort Erstattungshöchstbeträge.

Professionelle Zahnreinigung

Wurzelbehandlung (Zusatzkosten)

Kompositfüllung dreiflächig

Kosten: Goldinlay zweiflächig

Keramikinlay zweiflächig
Wie viel kostet eine Zahnzusatzversicherung?
Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?
Diesen Anteil übernimmt die GKV bei Zahnbehandlung und Zahnersatz
Zahnreinigung: Diese Anteile an den Kosten übernimmt die GKV
- Für die Kosten einer Zahnreinigung gilt, dass Sie diese meist komplett selber bezahlen müssen. Bei einigen gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es pro Jahr einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung, beispielsweise bei Zahnreinigung während der Schwangerschaft.
Implantate zahlt die GKV üblicherweise nicht
- Bei Implantaten gilt Folgendes zu beachten: Implantate gehören nicht zum Leistungskatalog der GKV. Das heißt, Sie bekommen nur einen geringen Festzuschuss erstattet. Nämlich so viel, wie die GKV für eine günstigere Versorgung übernehmen würde. Den Großteil der Kosten für das Implantat müssen Sie selbst tragen. Außer Sie sichern sich den Status eines Privatpatienten mit einer Zahnzusatzversicherung. Hier erfahren Sie mehr zum Thema "Was zahlt die Krankenkasse für Zahnersatz?"
Bonusheft für GKV-Versicherte: Eigenanteil reduzieren
- Gesetzlich Versicherte erhalten das Bonusheft von Ihrem Zahnarzt. In das Heft werden die jährlichen Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt eingetragen. Dadurch erhöhen sich die Festzuschüsse nach fünf bzw. zehn Jahren zum Zahnersatz, die die Gesetzliche leistet. Somit reduziert sich Ihr Eigenanteil an den Rechnungskosten. Mit dem Bonusheft soll Zahnvorsorge belohnt werden.
-
Was bedeutet "Verdoppelung Festzuschuss"?
Immer häufiger fällt im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung der Begriff „Verdoppelung Festzuschuss". Versicherungen, die den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verdoppeln, zahlen Ihnen genau den Betrag noch einmal aus, den Sie von der GKV erhalten haben.
Gerade bei Zahnersatzbehandlungen erstattet die GKV nur einen Bruchteil der entstandenen Kosten. Selbst wenn Sie von Ihrer Zusatzversicherung den gleichen Betrag noch einmal erhalten, bleiben Sie oftmals auf dem Großteil der Rechnung sitzen. Mit den Dental-Tarifen der Allianz sind Sie auf der sicheren Seite! Hier bekommen Sie inklusive der GKV-Leistung bei DentalBest 90 Prozent bzw. bei DentalPlus 75 Prozent des Rechnungsbetrags erstatten.
Finden Sie alle Infos im Ratgeber Festzuschuss.
Wann zahlt die Allianz Zahnzusatzversicherung?
Ihre Zahnzusatzversicherung zahlt je nach Tarif
-
... für Zahnersatz, Inlays, Implantate, Zahnbehandlung (wie Kunststofffüllungen), Wurzelkanalbehandlung (oft Zahnwurzelbehandlung genannt) und Prophylaxe.
-
... für Parodontitis.
-
... für Kieferorthopädie bis zum 21. Geburtstag.
-
... bis zu den jeweiligen Höchstsätzen für Ärzte und Zahnärzte (Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte GOÄ/GOZ).
Ihre Zahnzusatzversicherung zahlt je nach Tarif nicht
-
... wenn Sie bei Neuabschluss bereits in einer laufenden Behandlung sind oder Ihr Zahnarzt die Behandlungsbedürftigkeit festgestellt hat.
-
... wenn Sie rein kosmetische Zusatzleistungen, zum Beispiel ein Zahnbleaching durchführen lassen möchten. Die medizinische Notwendigkeit ist in allen Tarifen die Voraussetzung für eine Erstattung.
-
... für Kieferorthopädie bei Erwachsenen bzw. nur in seltenen Ausnahmefällen (z.B. schwere Kieferanomalien)
Zahnzusatzversicherung abschließen
Nur zwei Gesundheitsfragen beantworten und abschließen
In den Tarifen DentalBest und DentalPlus gibt es im Zahnzusatz Rechner lediglich zwei Fragen zu Ihrer Gesundheit. Nach der Eingabe erhalten Sie Ihren persönlichen Beitrag angezeigt und kommen mit wenigen weiteren Angaben zum Online Abschluss.
- Sind Sie aktuell in zahnärztlicher oder kieferorthopädischer Behandlung bzw. ist eine solche angeraten oder beabsichtigt?
- Fehlen Ihnen Zähne? Wenn ja: Wie viele?
Vorteil Sofortschutz: Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeiten

- Für die Zahntarife (ZahnFit, DentalPlus &
DentalBest) gilt: Es gibt keine Wartezeiten! Das bedeutet für Sie, dass Sie die versicherten Leistungen der Zahntarife sofort, ohne Wartezeiten in Anspruch nehmen können. - Zu beachten: Auch wenn es bei diesen Tarifen keine Wartezeit zu berücksichtigen gibt, ist der Leistungsumfang in den ersten 48 Monaten begrenzt. In dieser Zeit erhalten Sie sogenannte Erstattungshöchstbeträge, die sich nach der Zahnstaffel richten.
- Tipp: Versichern Sie Ihre Zahngesundheit möglichst frühzeitig. Denn wenn Ihr Zahnarzt bereits festgestellt hat, dass eine Behandlung nötig ist, zahlt die Zusatzversicherung diese üblicherweise nicht.
Die Leistungen sind in den ersten 48 Monaten gestaffelt nach sogenannten Erstattungsbeträgen. In den ersten 12/24/36/48 Monaten leistet die Allianz bis zu folgenden Beträgen:
- ZahnFit: 300/600/900/1.200 Euro
- DentalPlus: 800/1.600/2.400/3.200 Euro
- DentalBest: 900/1.800/2.700/3.600 Euro
Ab dem 49. Monat oder nach einem Unfall erhalten Sie die volle Leistung.

Schon gewusst? Das kleine Zahn 1 x 1

- Zahnprophylaxe dient der Vorbeugung von Krankheiten im Mund- und Kieferbereich. Umgangssprachlich wird die Zahnprophylaxe oft als professionelle Zahnreinigung bezeichnet. Die professionelle Zahnreinigung sollte regelmäßig (mindestens 1 x pro Jahr) beim Zahnarzt durchgeführt werden.
- Eine Zahnbehandlung dient dem Zahnerhalt bei bereits eingetretener Erkrankung z.B. Karies. Dabei können oftmals höhere Kosten entstehen, als die GKV bezahlt. Zum Beispiel durch hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzelkanalbehandlungen oder Ähnliches.
- Bei Zahnersatz unterscheidet man zwischen einem festsitzenden Zahnersatz (z.B. Zahnbrücken, Kronen) und herausnehmbaren Zahnersatz (z.B. Prothesen). Weitere Versorgungsmöglichkeiten sind Inlays (wie Keramikinlays oder Goldinlays).
- In unserem Glossar zum Thema Zahn finden Sie noch weitere Begrifflichkeiten einfach erklärt.

Warum brauche ich eine Zahnzusatzversicherung?
Wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
Für Sie persönlich: Wann ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Auf was muss man bei einer Zahnzusatzversicherung achten?
Ihre Experten für Allianz Zahnzusatzversicherungen
- Digital. DentalPlus und DentalBest sind zwei leistungsstarke Tarife mit unterschiedlichen Absicherungsniveaus zur Rundumabsicherung für Zahnbehandlung und Zahnersatz: Diese Tarife können Sie online abschließen. ZahnFit: Der günstige Tarif für Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe: Diesen Tarif einfach online beantragen.
- Persönlich. Für folgende Tarife erhalten Sie eine persönliche Beratung bei Ihrem Ansprechpartner vor Ort: ZahnPlus und ZahnBest: Zwei verschiedene Absicherungsniveaus für Zahnersatz mit langfristig stabilen Beiträgen. ZahnAmbulantPlus: Der Kombitarif für Zahnersatz (Implantate, Inlays) und ambulante Leistungen wie Heilpraktiker und Sehhilfen. ZahnPrivat: Der Privatpatienten-Status beim Zahnarzt für eine erstklassige Erstattung Ihrer Kosten ohne Kompromisse.
Was möchten Sie gerne wissen?
-
Werden Alterungsrückstellungen für die Tarife DentalPlus und DentalBest gebildet?
In den Tarifen DentalPlus und DentalBest werden keine sogenannten Alterungsrückstellungen gebildet. Dies bedeutet, dass die Tarife besonders für junge Leute geeignet sind, da die Einstiegsbeiträge sehr günstig sind. Mit dem 21. Geburtstag und ab dem 41. Geburtstag steigen die Beiträge dann alle fünf Jahre bis zum 61. Geburtstag an. -
Kann ich die Zahnzusatzversicherung steuerlich absetzen?
Die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung können Sie in der Steuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendung eintragen. Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen liegt zum Beispiel für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bei 1.900 Euro pro Jahr. Für Selbstständige sind es 2.800 Euro pro Jahr. Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Ausführliche Informationen, wie Sie die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung angeben, finden Sie hier im Ratgeber. -
Wann kann ich den Vertrag wechseln bzw. kündigen?
Die Mindestlaufzeit beträgt zwei Jahre. Zum Ende dieser Mindestlaufzeit ist eine Kündigung möglich - mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Es ist grundsätzlich möglich, dass Sie bei der Allianz von einem Zahnzusatztarif in den anderen wechseln. Beim Wechsel in einen höheren Tarif ist jedoch eine Gesundheitsprüfung erforderlich. -
Was bedeutet Zahnstaffel?
Die Zahnstaffel besagt, dass die Leistungen in den ersten 48 Monaten gestaffelt sind nach sogenannten Erstattungsbeträgen. Das heißt, in den ersten 12/24/36/48 Monaten leistet die Allianz bis zu folgenden Beträgen:
- Bei ZahnFit werden gestaffelt 300/600/900/1.200 Euro erstattet
- Bei DentalPlus leistet sie in den genannten Monaten 800/1.600/2.400/3.200 Euro
- Bei DentalBest je nach Monaten 900/1.800/2.700/3.600 Euro
- Ab dem 49. Monat oder nach einem Unfall erhalten Sie in diesen Tarifen die volle Leistung.
-
Rechnung einreichen: Wie reiche ich bei meiner Zahnzusatz eine Rechnung ein?
- Rechnung erhalten? Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung haben, bekommen Sie direkt von Ihrem Zahnarzt oder Kieferorthopäden die Rechnung. Auf der Rechnung sehen Sie die Gesamtkosten der Behandlung aufgelistet – abzüglich des Anteils, den Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt.
- Unser Tipp: Fordern Sie vor umfangreicheren Behandlungen (Zahnersatz) den sogenannten Heil- und Kostenplan an. Reichen Sie diesen ein. Dann erhalten Sie eine transparente Übersicht, welche Kosten von der gesetzlichen und welche Kosten im tariflichen Umfang von der privaten Zusatzversicherung übernommen werden. Wenn Sie bei der Allianz versichert sind, reichen Sie die Rechnung ein und wir erstatten Ihnen dann die Kosten im tariflichen Rahmen.
- Rechnung online einreichen: Sie können Ihre Rechnungen ganz einfach digital über unser Online-Portal Meine Allianz oder mit der Allianz Gesundheits-App einreichen. Dazu müssen Sie lediglich Ihre Belege einscannen bzw. abfotografieren und an uns übermitteln.
- Finden Sie hier weitere Informationen zur digitalen Rechnungseinreichung.
- Rechnung erhalten? Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung haben, bekommen Sie direkt von Ihrem Zahnarzt oder Kieferorthopäden die Rechnung. Auf der Rechnung sehen Sie die Gesamtkosten der Behandlung aufgelistet – abzüglich des Anteils, den Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt.
Gratis Philips Sonicare Schallzahnbürste
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Aktionsbedingungen: Wie lauten die Bedingungen der vom 01.03. bis 13.07.2022 laufenden Aktion?
Bei dieser Aktion handelt es sich um eine Verkaufsförderungsmaßnahme der Allianz Kunde und Markt GmbH, Königinstraße 28, 80802 München.
- Bei der Aktion Sonicare-Zahnbürste erhalten Kunden der Allianz Privaten Krankenversicherung (APKV), die erstmalig eine Zahnzusatzversicherung in den Tarifen DentalPlus oder DentalBest mit Antragsdatum im Zeitraum 01.03.2022 bis 13.07.2022 sowie mit Versicherungsbeginn 01.04.2022 bis 01.07.2022 abschließen, einen Code von Philips. Mit diesem bekommen sie eine gratis Philips Sonicare 2100 Series Schallzahnbürste in der Farbe Weiß (HX3651/13) oder Hellblau (HX3651/12) (mit Einlösewert von EUR 30,00) von Philips zugesandt.
- Die Aktion gilt nicht für Bestandskunden der APKV, die in den Zahntarifen nur eine Vertragsänderung vornehmen, bspw. einen Tarifwechsel.
- Der Code kann bis zum 31.10.2022 auf der Philips Aktionsseite eingelöst werden.
- Der Anspruch auf den Code entsteht, sobald der Kunde seine Versicherungspolice für die zuvor genannten Tarife erhalten hat und das neu abgeschlossene Versicherungsverhältnis nach Ablauf der gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsfrist weiterhin besteht und der Kunde die erste Versicherungsprämie gezahlt hat. Wird der Vertrag aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts beendet, so entsteht kein Anspruch auf die Ausgabe eines Codes. Gleiches gilt, sofern die APKV das Vertragsverhältnis aus einem sonstigen Grund, bspw. wegen der Nichtzahlung der Versicherungsbeiträge durch den Kunden, beendet.
- Der Code wird durch die APKV an den Kunden ausgegeben und in einem Zeitraum von ca. 7 Wochen nach Versicherungsbeginn per Postversand verschickt.
- Bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung in den zuvor genannten Tarifen wird pro versicherter Person ein Code ausgegeben.
- Der Code von Philips berechtigt den Kunden allein zum Abruf und zum Erhalt der vorgenannten Zahnbürste von Philips. Der Gegenwert des Codes bzw. der Zahnbürste wird weder von der APKV noch von Philips in Bargeld ausgezahlt oder verzinst oder bei Rückgabe der Zahnbürste erstattet.
- Die APKV behält sich eine Verlängerung des Aktionszeitraums vor.
- Dieses Angebot kann nicht mit anderen Aktionen, Angeboten, Sonderangeboten, Rabatten oder Sondervereinbarungen der APKV kombiniert werden.
- Bezüglich des Codes sind im Übrigen die Aktionsbedingungen von Philips anzuwenden, einschließlich der dort geregelten Einlösungsmodalitäten.
- Der Code wird an den Kunden der APKV ausgegeben und ist nicht übertragbar.
Haben Sie noch Fragen zur Zahnzusatzversicherung?



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