Infos: THG Quote verkaufen
Was ist die THG Quote?
Wie funktioniert der THG Quotenhandel?
Sie könnten das Zertifikat für die THG Quote zwar selbst beim Umweltbundesamt beantragen. Der Prozess ist allerdings sehr aufwendig und mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden. In Kooperation mit unserem Partner ADAC e.V. können wir Ihnen eine attraktive Prämie verschaffen – ganz ohne Kopfschmerzen.
Der ADAC e.V. kümmert sich für Sie um das Einreichen Ihrer Anträge beim Umweltbundesamt und kann über große Mengen an gebündelten THG Quoten vorteilhafte Preise für E-Fahrzeughalter erzielen. Für Sie bedeutet das: kein Mehraufwand, dafür eine attraktive Prämie – vollkommen stressfrei!

Muss ich jedes Jahr neu die THG Quote verkaufen?

Sie möchten Ihre THG Quote verkaufen?
THG Quote verkaufen: Was Sie wissen müssen
-
Was ist die THG Quote und deren Handel?
Die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG Quote, ist eine Klimaschutz-Maßnahme der deutschen Bundesregierung. Mit der Treibhausgasquote schreibt der Gesetzgeber Mineralölunternehmen einen bestimmten Anteil an emissionsärmeren Kraftstoffen wie Biodiesel oder E-Auto-Strom vor. Ziel ist, den Ausstoß von Treibhausgasen im Verkehrssektor zu senken. Und erneuerbare Kraftstoffe preislich attraktiver als fossile Energie zu machen.
Viele Kraftstoffkonzerne schaffen es nicht, ihre Quotenverpflichtung allein durch Verkauf emissionsärmerer Kraftstoffe zu erfüllen. Um Strafzahlungen zu vermeiden, können sie CO2-Einsparungen Dritter ankaufen. Anrechenbar ist zum Beispiel Strom, der im Bereich Elektromobilität zum Einsatz kommt. Am THG Quotenhandel können sich zum Beispiel Stromanbieter oder Betreiber öffentlicher Ladestationen beteiligen. Und seit 1. Januar 2022 auch Halter privater E-Fahrzeuge: Wer ein reines Batterieelektrofahrzeug auf sich zugelassen hat, kann selbst oder über einen Dienstleister seine THG Quote vom Umweltbundesamt bescheinigen lassen und gegen Geld an quotenpflichtige Unternehmen übertragen.
-
Welcher Personenkreis und welche Fahrzeugklassen sind für den Quotenhandel berechtigt?
Berechtigt ist der Fahrzeughalter (privat oder gewerblich), auf den ein oder mehrere rein batterie-betriebene(s) Elektrofahrzeug(e) in Deutschland zugelassen sind, d. h. derjenige, der in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter eines E-Fahrzeuges eingetragen ist. Voraussetzung ist, dass für das Fahrzeug eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausgestellt wurde. THG-quotenberechtigt sind damit E-Pkw, E-Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklassen N1, N2, N3), E-Busse (Fahrzeugklasse M3), E-Transporter und auch E-Motorräder.
Aktuell sind zulassungsfreie E-Fahrzeuge nicht quotenberechtigt, auch wenn sie freiwillig zugelassen sind und damit eine Zulassungsbescheinigung Teil I für das E-Fahrzeug vorliegt.
Freiwillig zugelassene E-Fahrzeuge erhalten erst dann eine Bescheinigung über die THG-Quote, wenn für die entsprechende Fahrzeugklasse ein eigener Schätzwert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) bekanntgegeben wurde. Derzeit gibt es keinen Schätzwert für zulassungsfreie E-Fahrzeuge. Begründet wird dies damit, dass zulassungsfreie E-Fahrzeuge (z.B. elektrische Leichtkrafträder und Kleinkrafträder oder Elektrokleinstfahrzeuge) im Jahr nur sehr geringe Strommengen benötigen.
Die Berechtigung zum Quotenhandel gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde, solange derjenige, der die THG-Quote geltend machen möchte, in der Zulassungsbescheinigung als Fahrzeughalter eingetragen ist. Berechtigt sind auch Volljährige, die bevollmächtigt sind, für Fahrzeughalter die THG-Quote zu beantragen.
-
Wann, von wem und in welcher Höhe bekomme ich meine THG Prämie überwiesen?
Wenn Sie die THG Quote Ihres E-Fahrzeuges über den Service "Allianz THG Quote verkaufen" geltend machen, dann erhalten Sie pro E-Fahrzeug von unserem Kooperationspartner ADAC e.V. die zugesicherte Prämie auf Ihr Konto überwiesen. Es handelt sich hierbei um einen fest vereinbarten Betrag i.H.v. 260 Euro pro E-Fahrzeug für das Jahr 2023. Die Auszahlung kann erst nach der Bescheinigung des Bundesumweltamtes erfolgen, dies kann bis zu einigen Wochen dauern. Das Geld wird innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang der Bescheinigung des UBA beim ADAC an Sie durch ADAC e.V. ausbezahlt.
-
Muss ich Allianz Kunde sein, um vom Service „Allianz THG Quote verkaufen" zu profitieren?
Nein. Die "Allianz Quoten verkaufen" THG Prämie kann von allen E-Fahrzeug-Halter (privat und gewerblich) beantragt werden. Vorausgesetzt bei Ihrem E-Auto handelt sich um rein batteriebetriebene Elektrofahrzeug(e) und es ist auf Sie zugelassen. -
Was benötige ich für den Verkauf meiner THG Quote?
Damit Sie Ihre THG Prämie über "Allianz THG Quote verkaufen" beantragen können, werden folgende Angaben und Unterlagen von Ihnen benötigt, diese werden in dem THG Antragsprozess abgefragt:
- Vor- und Nachnamen
- E-Mail-Adresse
- Passwort
- Ein Foto bzw. Scan der aktuellen deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), jeweils der Vorder- und der Rückseite im Format jpg oder pdf. (jpg, png, heic bis zu fünf Fahrzeuge, über fünf Fahrzeuge alle Fahrzeugscheine per pdf)
- Kontodaten für die Überweisung
- Soweit Sie als Unternehmen handeln, benötigen wir noch die Firma (Name) Ihres Unternehmens und die Steueridentifikationsnummer.
-
Muss ich die Prämie für die THG Quote versteuern?
Nach einer bundeseinheitlich abgestimmten Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern aus Rheinland-Pfalz vom 10.5.2022 ist die Veräußerung der THG Quote für Fahrzeuge im Privatvermögen (Privatfahrzeuge) nicht zu versteuern. Für Fahrzeuge im Betriebsvermögen (Geschäftsfahrzeuge) gelten die allgemeinen steuerlichen Regelungen. Sowohl wir als auch unser Kooperationspartner ADAC e.V. dürfen keine Steuerberatung erbringen. Bitte klären Sie die Besteuerung bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater. -
Kann ich die THG Quote für mehrere E-Fahrzeuge gleichzeitig geltend machen?
Ja, Sie können als Neukunde für max. 10 E-Fahrzeuge gleichzeitig die THG Quote über das THG-Portal des ADAC e.V. geltend machen, wenn Sie in der Zulassungsbescheinigung jeweils als Halter eingetragen sind. Die Zulassungsbescheinigungen können hierfür einzeln als Foto oder Scan hochgeladen werden, bei mehr als fünf E-Fahrzeugen benötigen wir einen Sammelupload als PDF. Sollten Sie mehr als 10 E-Fahrzeuge pro Kalenderjahr registrieren wollen, wenden Sie sich bitte anservice-thg-bonus@adac.de
Neukunden sind Kunden, die ab 18.7.2023 den THG-Quotenvertrag mit dem ADAC schließen. Für Kunden, die ihren Vertrag vor dem 18.7.2023 geschlossen haben gelten die vereinbarten Konditionen unverändert weiter.
-
Wie kann ich die THG Prämie für das Folgejahr beantragen?
Hierfür müssen Sie erneut die THG Prämie über unser Partner-THG-Portal beantragen. Somit kann unser Partner ADAC e.V. die THG Quote ihres E-Fahrzeuges beim Umweltbundesamt für Sie im neuen Kalenderjahr bescheinigen lassen und die Prämie an Sie auszahlen, solange Sie der Fahrzeughalter sind und Sie in die Speicherung Ihrer Daten für die neue Antragsperiode eingewilligt haben. -
Was passiert mit der THG Quote, wenn ich mein E-Fahrzeug verkaufe?
Die THG Quote eines E-Fahrzeugs darf nur einmal im Kalenderjahr geltend gemacht werden. Das Umweltbundesamt vergibt die Pauschale jährlich vollständig an den ersten Antragssteller. Das heißt, bei einem unterjährigen Fahrzeugverkauf hat der neue Halter keine Berechtigung, wenn der Vorgänger-Halter die THG Quote für dieses Kalenderjahr bereits beantragt hat. Das heißt aber auch für den Fall, dass Sie nach Geltendmachung der THG Quote in unserm Partner-THG-Portal Ihr E-Fahrzeug verkaufen, trotzdem mit Blick auf die Auszahlung der THG Prämie berechtigt sind bzw. bleiben. -
Weitere Fragen zur Berechtigung
Muss ich nachweisen, dass ich eine Ladestation (Wallbox) habe?
Nein, das müssen Sie nicht nachweisen. Für die Bescheinigung der THG Quote genügt es, dass auf Sie ein reines E-Fahrzeug zugelassen ist.
Kann die THG Prämie auch von Unternehmen beantragt werden?
Ja, auch Unternehmen können vom "Allianz THG Quote verkaufen" profitieren. Wählen Sie bei der Registrierung den Button "Unternehmen" und geben Sie die erforderlichen Daten ein. Für jedes vertragsgegenständliche Elektrofahrzeug, das auf ein Unternehmen zugelassen ist, erhält der Halter nach Vorliegen einer Bescheinigung der THG Quote durch das Umweltbundesamt innerhalb von 14 Kalendertagen eine E-Mail von unserem Partner ADAC e.V., in der er aufgefordert wird, dem ADAC e.V. zeitnah eine gesetzeskonforme Schlussrechnung zu übersenden. Der ADAC e.V. stellt dem Halter hierfür ein Formular für eine Musterrechnung zur Verfügung. Nach Erhalt und positiver Rechnungsprüfung wird der in der Schlussrechnung ausgewiesene Rechnungsbetrag vom ADAC e.V. auf das im THG-Portal hinterlegte Bankkonto überwiesen.
Profitieren auch Fahrzeughalter von Fahrzeugen der Klassen N1 oder M3 vom Service "Allianz THG Quote verkaufen"?
Der ADAC THG-Bonus kann auch von Haltern der Fahrzeugklassen N1, N2, N3 und M3 in Anspruch genommen werden. Diese Fahrzeuge haben eine erhöhte Einsparung an CO2-Emissionen. Im Markt können daher höhere THG-Quoten erzielt werden. Für ein reines Elektrofahrzeug der Fahrzeugklasse N1 (bis 3,5 Tonnen) beträgt der ADAC THG-Bonus 380 Euro für das Jahr 2023, für die Fahrzeugklasse N2 (mehr als 3,5 Tonnen bis zu 12 Tonnen) 2.600 Euro und für N3 (mehr als 12 Tonnen) 4.200 Euro. Für die Klasse M3 (Busse) beträgt der ADAC THG-Bonus 9.000 Euro.
Neukunden sind Kunden, die ab 18.7.2023 den THG-Quotenvertrag mit dem ADAC schließen. Für Kunden, die ihren Vertrag vor dem 18.7.2023 geschlossen haben gelten die vereinbarten Konditionen unverändert weiter.
-
Weitere Fragen zur Beantragung
Bis wann kann ich die THG Quote für das jeweilige Kalenderjahr geltend machen?
Die Bescheinigung der THG Quote kann bis zum 15.11. des Kalenderjahres 2023 beim UBA beantragt werden. Aus organisatorischen Gründen können Sie die THG Quote über unseren Partner ADAC e.V. für das Jahr 2023 nur bis 31.10. des Kalenderjahres 2023 geltend machen. Das bedeutet, dass Sie die betreffende Zulassungsbescheinigung Teil I in lesbarer Art und Weise in unserem Partner-THG-Portal bis 31.10. des Kalenderjahres 2023 hochgeladen haben müssen.
Kann ich die gesamte THG Quote auch dann geltend machen, wenn ein E-Fahrzeug nicht das gesamte Jahr auf mich zugelassen ist?
Ja, Sie können die gesamte THG Quote geltend machen, soweit das E-Fahrzeug mindestens einen Tag auf Sie zugelassen ist/war und kein Dritter die THG Quote für das betreffende Kalenderjahr geltend gemacht hat.
-
Weitere Fragen zur Auszahlung
Wie komme ich, nachdem ich die erforderlichen Schritte im THG-Portal vorgenommen habe, zu meinem Geld?
Unser Partner ADAC e.V. bündelt die registrierten Zulassungsbescheinigungen und reicht diese fortlaufend, nach Ablauf der Widerruffrist von 14 Tagen, im eigenen Namen beim Umweltbundesamt ein. Nach erfolgter Prüfung stellt das Umweltbundesamt Bescheinigungen, die die jeweilige THG Quote feststellen, aus. Diese Prüfung kann aufgrund des aktuellen Volumens einige Wochen dauern. Sobald der ADAC e.V. die Bescheinigung über die THG Quote vom Umweltbundesamt erhalten hat, wird Ihnen die Auszahlung Ihrer THG Prämie angekündigt. Die Auszahlung Ihrer THG Prämie für Privatfahrzeuge erfolgt in der Regel 14 Tage nach Zugang der Bescheinigung über die THG Quote des Umweltbundesamtes beim ADAC e.V. und für Fahrzeuge, die auf Unternehmen zugelassen sind, in der Regel 14 Tage nach Rechnungsstellung an den ADAC e.V..
Muss der Fahrzeug-Halter auch Kontoinhaber sein?
Nein, Kontoinhaber kann eine beliebige Person / Unternehmen sein.
-
Weitere Fragen rund um die THG Quote
Wie berechnet sich der Wert der THG Quote?
Die Höhe der THG Quote berechnet sich aus der eingesparten Menge CO2 und dem Marktpreis, den Mineralölunternehmen für diese eingesparte Menge CO2 zahlen. Wie viel Kohlendioxid sich durch Elektromobilität im Verkehr einsparen lässt, ist dabei abhängig von der Fahrzeugkategorie (Pkw, Krafträder, Busse, Nutzfahrzeuge). Das Umweltbundesamt bescheinigt jährlich die für die Fahrzeugklasse anrechenbare Menge elektrischen Stroms. Dieser amtlich festgelegte Durchschnittswert ist die Grundlage für den Quotenhandel. Seine Nutzung ist gesetzlich verpflichtend.
Ist die THG Quote unabhängig vom Umweltbonus bzw. der Innovationsprämie?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert mit dem Umweltbonus und der Innovationsprämie die Anschaffung von Pkw mit nachhaltigen Antriebstechnologien. Der Handel mit der THG Quote ist ein davon unabhängiges politisches Instrument, das durch die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) geregelt wird. Die THG Quote ist keine staatliche Förderung von E-Fahrzeugen, sondern eine von mehreren Optionen zur Verringerung der CO2-Emissionen der im Straßenverkehr genutzten Energie. Sie können also als Halter eines E-Fahrzeugs sowohl vom Umweltbonus und der Innovationsprämie, wie auch von der THG Quote profitieren.
Kann ich die THG Quote auch selbst verkaufen?
Sie könnten die Bescheinigung, mit dem die THG Quote festgestellt wird, auch selbst beim Umweltbundesamt beantragen. Der Prozess ist allerdings sehr aufwendig, zudem kaufen quotenverpflichtete Unternehmen nur große Stückzahlen von Bescheinigungen an, da sich sonst der Verwaltungsaufwand nicht lohnt. Unser Kooperationspartner ADAC e.V. bündelt große Mengen von einzelnen THG Quoten und erzielt somit attraktive Preise für E-Fahrzeughalter.
Rechtliche Hinweise zu Ihrem Vertragspartner ADAC
"Allianz THG Quote verkaufen" ist ein Service des ADAC e.V. Über den Button "Jetzt Prämie sichern" erfolgt eine Weiterleitung auf die Webseite unseres Partners ADAC e.V., für deren Inhalte allein der ADAC e.V. verantwortlich ist. Mit Abschluss des THG Quotenvertrags wird ein Vertragsverhältnis mit dem ADAC e.V., Hansastraße 19, 80686 München geschlossen. Durch die Registrierung übermittelt die Person ihre zur Registrierung benötigen Daten an den ADAC e.V., der auch alle weiteren Prozesse und Services zur Verfügung stellt.
Alle Anfragen zum Vertrag oder zur Abrechnung sind an den ADAC e.V. per E-Mail zu richten an service-thg-bonus@adac.de. Es gelten die AGBs und Datenschutzerklärungen des ADAC e.V.
Sie haben noch Fragen zu "THG Quote verkaufen"?

Wir sind für Sie da! Bei Fragen zu Voraussetzungen, Antrag oder Auszahlung wenden Sie sich bitte per Mail an unseren Partner-Kundenservice: service-thg-bonus@adac.de.
Sie können innerhalb von 24 Stunden mit einer Antwort rechnen.

Versicherungsplauderei: Der neue Allianz Podcast
Weitere Allianz e-Mobility Angebote für Privatkunden



passenden Tarif