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Etwas Gutes für Ihren Geldbeutel und die Umwelt! In Kooperation mit unserem Partner ADAC e.V. fördern wir Elektromobilität und bringen Sie bequemer, schneller und sicherer an Ihre THG Prämie.

Für Privat- und Firmen-E-Fahr­zeuge
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Unser Partner ADAC e.V. ist für die Inhalte im THG-Portal ver­ant­wort­lich. Mit Abschluss des THG Quoten­vertrags gehen Sie ein Vertrags­verhältnis mit dem ADAC e.V. ein.

Wissens­wertes
Was hat es mit der Treib­haus­gas­min­derungs­quote auf sich? Und warum können E-Auto-Halter ihre THG Quote privat ver­kaufen? Die wichtigsten Infos im Überblick.
Die Treibhausgas­minderungs­quote, kurz THG Quote, ist ein Klimaschutz-Instrument der deutschen Bundes­regierung, um den Aus­stoß von Treib­haus­gasen im Verkehrs­sektor schritt­weise zu senken. Die THG Quote gilt für Mineral­öl­konzerne, die in Deutsch­land fossile Kraft­stoffe wie Benzin oder Diesel verkaufen. Sie ver­pflichtet die Unter­nehmen dazu, durch ihre Pro­dukte verursachte CO₂-Emissionen von Jahr zu Jahr zu reduzieren. 2022 lag die THG Quote bei sieben Pro­zent. Im Jahr 2030 werden es bereits 25 Prozent sein.
Quotenpflichtige Mineralölkonzerne können die gesetzlichen CO2-Einsparungs­ziele allein oft nicht erreichen. Um Straf­zahlungen zu ver­meiden, können sie THG Quoten handeln. Zum Beispiel mit Unter­nehmen, die "saubere" Energie wie Öko­strom produzieren. Seit Anfang 2022 dürfen sich auch private E-Fahrzeughalter am Quoten­handel beteiligen. Das heißt: Wer ein voll­elek­trisches Fahr­zeug hat, kann seine Treib­haus­gas­ein­sparungen vom Umwelt­bundes­amt zerti­fizieren lassen und an Kraft­stoff­pro­du­zenten weiterverkaufen.

In Kooperation mit dem ADAC und ein Service des ADAC e.V.

Sie könnten das Zertifikat für die THG Quote zwar selbst beim Umwelt­bundes­amt beantragen. Der Pro­zess ist allerdings sehr aufwendig und mit hohem Ver­waltungs­aufwand ver­bunden. In Ko­operation mit unserem Partner ADAC e.V. können wir Ihnen eine attraktive Prämie verschaffen – ganz ohne Kopf­schmerzen.

Der ADAC e.V. kümmert sich für Sie um das Einreichen Ihrer Anträge beim Umwelt­bundes­amt und kann über große Mengen an gebündelten THG Quoten vorteilhafte Preise für E-Fahr­zeug­halter erzielen. Für Sie bedeutet das: kein Mehr­aufwand, dafür eine attraktive Prämie – vollkommen stressfrei!

Gut zu wissen: Beantragung
Ja, Sie müssen diese jedes Jahr neu beantragen. Die THG Quote Ihres E-Fahrzeuges kann unser Partner ADAC e.V. dann beim Umwelt­bundes­amt für Sie bescheinigen lassen und die THG Prämie an Sie auszahlen. Voraus­gesetzt, Sie sind immer noch der Fahrzeug­halter und haben in die Speicherung Ihrer Daten für die neue Antrags­periode eingewilligt.

Aus organisatorischen Gründen können Sie die THG Quote über unseren Partner ADAC e.V. für das jeweilige Kalenderjahr nur bis 31.01. des Folgejahres geltend machen.

Registrieren Sie sich mit wenigen Klicks online auf unserem Partner-THG-Portal und erhalten Sie sicher 300 Euro THG Prämie für Ihr E-Auto.
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FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um den Service THG Quote verkaufen.
  • Was ist die THG Quote und deren Handel?

    Die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG Quote, ist eine Klimaschutz-Maßnahme der deutschen Bundesregierung. Mit der Treibhausgasquote schreibt der Gesetzgeber Mineralölunternehmen einen bestimmten Anteil an emissionsärmeren Kraftstoffen wie Biodiesel oder E-Auto-Strom vor. Ziel ist, den Ausstoß von Treibhausgasen im Verkehrssektor zu senken. Und erneuerbare Kraftstoffe preislich attraktiver als fossile Energie zu machen.

    Viele Kraftstoffkonzerne schaffen es nicht, ihre Quotenverpflichtung allein durch Verkauf emissionsärmerer Kraftstoffe zu erfüllen. Um Strafzahlungen zu vermeiden, können sie CO2-Einsparungen Dritter ankaufen. Anrechenbar ist zum Beispiel Strom, der im Bereich Elektromobilität zum Einsatz kommt. Am THG Quotenhandel können sich zum Beispiel Stromanbieter oder Betreiber öffentlicher Ladestationen beteiligen. Und seit 1. Januar 2022 auch Halter privater E-Fahrzeuge: Wer ein reines Batterieelektrofahrzeug auf sich zugelassen hat, kann selbst oder über einen Dienstleister seine THG Quote vom Umweltbundesamt bescheinigen lassen und gegen Geld an quotenpflichtige Unternehmen übertragen.

  • Welcher Personenkreis und welche Fahrzeugklassen sind für den Quotenhandel berechtigt?

    Berechtigt ist der Fahrzeughalter (privat oder gewerblich), auf den ein oder mehrere rein batterie-betriebene Elektrofahrzeug(e) in Deutschland zugelassen sind, d. h. jeder der in der Zulassungsbescheinigung/im Fahrzeugschein als Halter eines E-Fahrzeuges steht. Es sind alle Fahrzeugklassen zum THG-Quotenhandel berechtigt, Voraussetzung ist jedoch, dass für das Fahrzeug eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ausgestellt wurde. Darunter fallen neben E-Pkw, E-Busse, E-LKW, E-Transporter, auch E-Motorräder oder E-Leichtfahrzeuge. Zulassungsfreie Kleinkrafträder der EG-Fahrzeugklassen L1e und L2e sind hingegen nicht zum THG-Quotenhandel berechtigt. Werden zulassungsfreie Kleinkrafträder allerdings freiwillig zugelassen, erhalten sie damit eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 und können am THG-Quotenhandel teilnehmen. Darunter können auch Speed-Pedelecs fallen. Die Berechtigung zum Quotenhandel gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug gekauft, geleast oder finanziert wurde, solange derjenige, der die THG-Quote geltend machen möchte, in der Zulassungsbescheinigung als Fahrzeughalter eingetragen ist. Berechtigt sind auch Volljährige, die bevollmächtigt sind, für Fahrzeughalter die THG-Quote zu beantragen.
  • Wann, von wem und in welcher Höhe bekomme ich meine THG Prämie überwiesen?

    Wenn Sie die THG Quote Ihres E-Fahrzeuges über den Service "Allianz THG Quote verkaufen" geltend machen, dann erhalten Sie pro E-Fahrzeug von unserem Kooperationspartner ADAC e.V. die zugesicherte Prämie auf Ihr Konto überwiesen. Es handelt sich hierbei um einen fest vereinbarten Betrag i.H.v. 300 Euro pro E-Fahrzeug für das Jahr 2023. Die Auszahlung kann erst nach der Bescheinigung des Bundesumweltamtes erfolgen, dies kann bis zu einigen Wochen dauern. Das Geld wird innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang der Bescheinigung des UBA beim ADAC an Sie durch ADAC e.V. ausbezahlt.
  • Muss ich Allianz Kunde sein, um vom Service „Allianz THG Quote verkaufen" zu profitieren?

    Nein. Die "Allianz Quoten verkaufen" THG Prämie kann von allen E-Fahrzeug-Halter (privat und gewerblich) beantragt werden. Vorausgesetzt bei Ihrem E-Auto handelt sich um rein batteriebetriebene Elektrofahrzeug(e) und es ist auf Sie zugelassen.
  • Was benötige ich für den Verkauf meiner THG Quote?

    Damit Sie Ihre THG Prämie über "Allianz THG Quote verkaufen" beantragen können, werden folgende Angaben und Unterlagen von Ihnen benötigt, diese werden in dem THG Antragsprozess abgefragt:

    • Vor- und Nachnamen
    • E-Mail-Adresse
    • Passwort
    • Ein Foto bzw. Scan der aktuellen deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), jeweils der Vorder- und der Rückseite im Format jpg oder pdf. (jpg, png, heic bis zu fünf Fahrzeuge, über fünf Fahrzeuge alle Fahrzeugscheine per pdf)
    • Kontodaten für die Überweisung
    • Soweit Sie als Unternehmen handeln, benötigen wir noch die Firma (Name) Ihres Unternehmens und die Steueridentifikationsnummer.
  • Muss ich die Prämie für die THG Quote versteuern?

    Nach einer bundeseinheitlich abgestimmten Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern aus Rheinland-Pfalz vom 10.5.2022 ist die Veräußerung der THG Quote für Fahrzeuge im Privatvermögen (Privatfahrzeuge) nicht zu versteuern. Für Fahrzeuge im Betriebsvermögen (Geschäftsfahrzeuge) gelten die allgemeinen steuerlichen Regelungen. Sowohl wir als auch unser Kooperationspartner ADAC e.V. dürfen keine Steuerberatung erbringen. Bitte klären Sie die Besteuerung bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater.
  • Kann ich die THG Quote für mehrere E-Fahrzeuge gleichzeitig geltend machen?

  • Wie kann ich die THG Prämie für das Folgejahr beantragen?

    Hierfür müssen Sie erneut die THG Prämie über unser Partner-THG-Portal beantragen. Somit kann unser Partner ADAC e.V. die THG Quote ihres E-Fahrzeuges beim Umweltbundesamt für Sie im neuen Kalenderjahr bescheinigen lassen und die Prämie an Sie auszahlen, solange Sie der Fahrzeughalter sind und Sie in die Speicherung Ihrer Daten für die neue Antragsperiode eingewilligt haben.
  • Was passiert mit der THG Quote, wenn ich mein E-Fahrzeug verkaufe?

    Die THG Quote eines E-Fahrzeugs darf nur einmal im Kalenderjahr geltend gemacht werden. Das Umweltbundesamt vergibt die Pauschale jährlich vollständig an den ersten Antragssteller. Das heißt, bei einem unterjährigen Fahrzeugverkauf hat der neue Halter keine Berechtigung, wenn der Vorgänger-Halter die THG Quote für dieses Kalenderjahr bereits beantragt hat. Das heißt aber auch für den Fall, dass Sie nach Geltendmachung der THG Quote in unserm Partner-THG-Portal Ihr E-Fahrzeug verkaufen, trotzdem mit Blick auf die Auszahlung der THG Prämie berechtigt sind bzw. bleiben.
  • Weitere Fragen zur Berechtigung

    Muss ich nachweisen, dass ich eine Ladestation (Wallbox) habe?

    Nein, das müssen Sie nicht nachweisen. Für die Bescheinigung der THG Quote genügt es, dass auf Sie ein reines E-Fahrzeug zugelassen ist.

    Kann die THG Prämie auch von Unternehmen beantragt werden?

    Ja, auch Unternehmen können vom "Allianz THG Quote verkaufen" profitieren. Wählen Sie bei der Registrierung den Button "Unternehmen" und geben Sie die erforderlichen Daten ein. Für jedes vertragsgegenständliche Elektrofahrzeug, das auf ein Unternehmen zugelassen ist, erhält der Halter nach Vorliegen einer Bescheinigung der THG Quote durch das Umweltbundesamt innerhalb von 14 Kalendertagen eine E-Mail von unserem Partner ADAC e.V., in der er aufgefordert wird, dem ADAC e.V. zeitnah eine gesetzeskonforme Schlussrechnung zu übersenden. Der ADAC e.V. stellt dem Halter hierfür ein Formular für eine Musterrechnung zur Verfügung. Nach Erhalt und positiver Rechnungsprüfung wird der in der Schlussrechnung ausgewiesene Rechnungsbetrag vom ADAC e.V. auf das im THG-Portal hinterlegte Bankkonto überwiesen.

    Profitieren auch Fahrzeughalter von Fahrzeugen der Klassen N1 oder M3 vom Service "Allianz THG Quote verkaufen"?

    Der Service "Allianz THG Quote verkaufen" kann auch von Haltern der Fahrzeugklassen N1 und M3 in Anspruch genommen werden. Diese Fahrzeuge haben eine erhöhte Einsparung an CO2-Emissionen. Im Markt können daher höhere THG Quoten erzielt werden. Für ein reines Elektrofahrzeug der Fahrzeugklasse N1 (leichte Nutzfahrzeuge) beträgt die THG Prämie 450 Euro und der Klasse M3 (Busse) 11.000 Euro.

  • Weitere Fragen zur Beantragung

    Bis wann kann ich die THG Quote für das jeweilige Kalenderjahr geltend machen?

    Die Bescheinigung der THG Quote kann bis zum 28.2. des Folgejahres beim UBA beantragt werden. Aus organisatorischen Gründen können Sie die THG Quote über unseren Partner ADAC e.V. für das jeweilige Kalenderjahr nur bis 31.1. des Folgejahres geltend machen. Das bedeutet, dass Sie die betreffende Zulassungsbescheinigung Teil I in lesbarer Art und Weise in unserem Partner-THG-Portal bis 31.1. des Folgejahres hochgeladen haben müssen.

    Kann ich die gesamte THG Quote auch dann geltend machen, wenn ein E-Fahrzeug nicht das gesamte Jahr auf mich zugelassen ist?

    Ja, Sie können die gesamte THG Quote geltend machen, soweit das E-Fahrzeug mindestens einen Tag auf Sie zugelassen ist/war und kein Dritter die THG Quote für das betreffende Kalenderjahr geltend gemacht hat.

  • Weitere Fragen zur Auszahlung

    Wie komme ich, nachdem ich die erforderlichen Schritte im THG-Portal vorgenommen habe, zu meinem Geld?

    Unser Partner ADAC e.V. bündelt die registrierten Zulassungsbescheinigungen und reicht diese fortlaufend, nach Ablauf der Widerruffrist von 14 Tagen, im eigenen Namen beim Umweltbundesamt ein. Nach erfolgter Prüfung stellt das Umweltbundesamt Bescheinigungen, die die jeweilige THG Quote feststellen, aus. Diese Prüfung kann aufgrund des aktuellen Volumens einige Wochen dauern. Sobald der ADAC e.V. die Bescheinigung über die THG Quote vom Umweltbundesamt erhalten hat, wird Ihnen die Auszahlung Ihrer THG Prämie angekündigt. Die Auszahlung Ihrer THG Prämie für Privatfahrzeuge erfolgt in der Regel 14 Tage nach Zugang der Bescheinigung über die THG Quote des Umweltbundesamtes beim ADAC e.V. und für Fahrzeuge, die auf Unternehmen zugelassen sind, in der Regel 14 Tage nach Rechnungsstellung an den ADAC e.V..

    Muss der Fahrzeug-Halter auch Kontoinhaber sein?

    Nein, Kontoinhaber kann eine beliebige Person / Unternehmen sein.

  • Weitere Fragen rund um die THG Quote

    Wie berechnet sich der Wert der THG Quote?

    Die Höhe der THG Quote berechnet sich aus der eingesparten Menge CO2 und dem Marktpreis, den Mineralölunternehmen für diese eingesparte Menge CO2 zahlen. Wie viel Kohlendioxid sich durch Elektromobilität im Verkehr einsparen lässt, ist dabei abhängig von der Fahrzeugkategorie (Pkw, Krafträder, Busse, Nutzfahrzeuge). Das Umweltbundesamt bescheinigt jährlich die für die Fahrzeugklasse anrechenbare Menge elektrischen Stroms. Dieser amtlich festgelegte Durchschnittswert ist die Grundlage für den Quotenhandel. Seine Nutzung ist gesetzlich verpflichtend.

    Ist die THG Quote unabhängig vom Umweltbonus bzw. der Innovationsprämie?

    Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert mit dem Umweltbonus und der Innovationsprämie die Anschaffung von Pkw mit nachhaltigen Antriebstechnologien. Der Handel mit der THG Quote ist ein davon unabhängiges politisches Instrument, das durch die 38. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) geregelt wird. Die THG Quote ist keine staatliche Förderung von E-Fahrzeugen, sondern eine von mehreren Optionen zur Verringerung der CO2-Emissionen der im Straßenverkehr genutzten Energie. Sie können also als Halter eines E-Fahrzeugs sowohl vom Umweltbonus und der Innovationsprämie, wie auch von der THG Quote profitieren.

    Kann ich die THG Quote auch selbst verkaufen?

    Sie könnten die Bescheinigung, mit dem die THG Quote festgestellt wird, auch selbst beim Umweltbundesamt beantragen. Der Prozess ist allerdings sehr aufwendig, zudem kaufen quotenverpflichtete Unternehmen nur große Stückzahlen von Bescheinigungen an, da sich sonst der Verwaltungsaufwand nicht lohnt. Unser Kooperationspartner ADAC e.V. bündelt große Mengen von einzelnen THG Quoten und erzielt somit attraktive Preise für E-Fahrzeughalter.

"Allianz THG Quote verkaufen" ist ein Service des ADAC e.V. Über den Button "Jetzt Prämie sichern" erfolgt eine Weiterleitung auf die Webseite unseres Partners ADAC e.V., für deren Inhalte allein der ADAC e.V. verantwortlich ist. Mit Abschluss des THG Quotenvertrags wird ein Vertragsverhältnis mit dem ADAC e.V., Hansastraße 19, 80686 München geschlossen. Durch die Registrierung übermittelt die Person ihre zur Registrierung benötigen Daten an den ADAC e.V., der auch alle weiteren Prozesse und Services zur Verfügung stellt.

Alle Anfragen zum Vertrag oder zur Abrechnung sind an den ADAC e.V. per E-Mail zu richten an service-thg-bonus@adac.de. Es gelten die AGBs und Datenschutzerklärungen des ADAC e.V.

Kontakt

Wir sind für Sie da! Bei Fragen zu Voraussetzungen, Antrag oder Auszahlung wenden Sie sich bitte per Mail an unseren Partner-Kundenservice: service-thg-bonus@adac.de.

Sie können innerhalb von 24 Stunden mit einer Antwort rechnen.

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Versicherungsthemen im Podcast. Klingt langweilig? Nicht mit der Allianz. Wenn bekannte Bayern-3-Moderatoren mitmischen und unseren Experten auf den Zahn fühlen, dann ist das alles – nur nicht langweilig. In Folge 6 widmen sie sich dem Thema "THG Quote verkaufen". Unterhaltsam. Kurzweilig. Wissenswert. Viel Spaß!
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