1. Fahrzeug
Der GDV listet jedes in Deutschland zugelassene Pkw-Modell mit konkreter Motorleistung (kW/PS), und Ausführung (Antriebsart, Karosserievariante, Baujahr) auf. So gibt es beispielsweise den Porsche Cayenne 3.0 TDI mit unterschiedlich starken Motoren (PS-Leistung) und aus verschiedenen Herstellungsjahren (z.B. 2011 bis 2014 und 2014 bis 2018). Ein Porsche Cayenne mit 193 kW (262 PS) ist nicht gleichzusetzen mit der 180-kW-Version (244 PS) und auch keiner anderen Variante des Cayenne 3.0 TDI.
2. Haftpflicht- oder Kaskoversicherung
Für jede Modellvariante erstellt der GDV eine eigene Unfall- und Schadensstatistik – für Kfz-Haftpflicht, Teil- und Vollkasko. Je nach Versicherungsart fließen unterschiedliche Schäden in die Statistik ein:
- Für die Bilanz der Kfz-Haftpflichtversicherung sind ausschließlich Versicherungsleistungen für geschädigte Dritte nach Verkehrsunfällen relevant.
- In die Unfallbilanz der Teilkaskoversicherung fließen nur Teilkaskoschäden (u.a. Autodiebstähle, Fahrzeugbrände, Glasschäden oder Teilentwendungen) ein.
- Bei der Vollkasko sind Schäden am eigenen Auto nach selbst verschuldeten Verkehrsunfällen und Teilkaskoschäden maßgeblich.
Je nach Ergebnis (hohe oder niedrige Schadensbilanz) teilt der GDV die Typklassen den verschiedenen Autoversicherungsklassen (Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko) zu. Das heißt: Jedes Automodell hat mindestens drei verschiedene Typklassen. Gibt es mehrere Modellvarianten (z.B. fünf) erhöht sich die Anzahl der Typklassen entsprechend (3 x 5 = 15 verschiedene Typklassennummern).