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Bau­finanzierungs­raten absichern

Bau­finanzierungs-Schutz­brief

  • Erläuterung: Der Baufinanzierungs-Schutzbrief bietet im Fall von Arbeitsunfähigkeit oder Tod eine temporäre Absicherung Ihrer Raten für eine Immobilienfinanzierung.
  • Voraussetzungen: Der Schutzbrief ist bis zu 12 Monaten nach Vertragsabschluss einer Immobilienfinanzierung abschließbar, egal ob Neubau, Kauf eines Hauses oder einer Wohnung oder Grundstückserwerb, Renovierung oder Anschlussfinanzierung für Immobilien bzw. Grundstücke bei gleichzeitigem Wechsel des Finanzinstituts.
  • Wartezeit: Für den Abschluss ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Der Vertrag bietet vollen Versicherungsschutz schon nach sechs Monaten Wartezeit, bei Unfall sofort.
  • Für wen geeignet? Der Baufinanzierungs-Schutzbrief kann zu einer Immobilienfinanzierung abgeschlossen werden, unabhängig vom Finanzinstitut. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Eigen- oder Fremdnutzung der Immobilie oder des Grundstücks handelt.
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Erläuterung
Der Baufinanzierungs-Schutzbrief bietet Ihnen im Falle von Arbeits­unfähigkeit oder Tod schnelle finanzielle Unterstützung zur Absicherung Ihrer Immobilienfinanzierung. Er übernimmt temporär Ihre Darlehensraten in Höhe der gewählten Absicherungssumme, so dass die finanzielle Situation neu geordnet werden kann.

Die eigene Immobilie ist für viele Menschen ein großer Traum. Sie bietet Lebensqualität und ist eine Vorsorge fürs Alter. Bei Erwerb einer Immobilie sind die Darlehenssummen meist hoch und die Rückzahlung wird über einen langen Zeitraum geplant. Doch was ist, wenn sich das Leben nicht an den Plan hält? Zum Beispiel bei Einkommenseinbußen infolge längerer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall. Bei Tod des Versorgers fällt dessen Einkommen weg.

Der Baufinanzierungs-Schutzbrief bieten Ihnen schnelle finanzielle Unterstützung, um Ihre laufenden Raten für Ihre Baufinanzierung zunächst fortzuführen. 

Vorteile:

  • Keine Sorge: Schnelle finanzielle Unterstützung, um einen Notverkauf zu vermeiden
  • Keine Einschränkung: Neben Immobilienerwerb auch bei Grundstückserwerb, Renovierung und Anschlussfinanzierung bei gleichzeitigem Wechsel des Finanzinstituts möglich
  • Keine Abhängigkeit: Unabhängig vom Finanzinstitut sowie bei Eigen- oder Fremdnutzung der Immobilie oder des Grundstücks möglich
  • Keine Gesundheitsprüfung: Insoweit garantierte Annahme, voller Versicherungsschutz nach 6 Monaten, Sofortschutz bei Unfall

Die Deutsche Lebensversicherungs-AG bietet den Baufinanzierungs-Schutzbrief an. Sie verfügt über langjähriges Wissen und Erfahrung im Bereich Risiko- und Kreditabsicherung. Sie ist ein Unternehmen der Allianz.

Warum die temporäre Absicherung von Darlehensraten mit dem Baufinanzierungs-Schutzbrief sinnvoll sein kann, zeigt das Video:
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Leistungen
Der Baufinanzierung-Schutzbrief sichert in der vereinbarten Höhe Ihre Finanzierungsraten vorläufig ab und ist ohne vorherige Gesundheitsprüfung abschließbar. Bei einer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie durch den Schutzbrief nach einer Karenzzeit von 42 Tagen monatlich die vereinbarte Rente. Im Todesfall erfolgt eine Einmalzahlung.

Mit der Rente aus dem Baufinanzierungs-Schutzbrief können Sie im Fall einer Arbeitsunfähigkeit die monatlichen Darlehensraten ganz oder teilweise, je nach vereinbarter Absicherung im Schutzbrief, temporär bezahlen. Im Fall des Todes wird ein Kapital in Höhe von 60 Arbeitsunfähigkeitsrenten ausgezahlt. Die Laufzeit des Schutzbriefes kann zwischen 10 und 35 Jahren vereinbart werden.

Ziel des Schutzbriefes ist es, in Höhe der vereinbarten Absicherungssumme temporär die Ratenzahlungen Ihres Darlehens zu bezahlen. So verschaffen Sie sich Zeit für eine Neuorientierung. Der Schutzbrief soll Ihre Baufinanzierung absichern, wenn im Fall der Fälle während der Laufzeit Einkommenseinbußen durch längere Arbeitsunfähigkeitszeiten oder Tod entstehen.

Die Ausgestaltung, Flexibilität und Grundvoraussetzungen des Baufinanzierungs-Schutzbriefes sind in der Tabelle aufgelistet. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Baufinanzierungs-Schutzbrief flexibel anzupassen, zum Beispiel bei einer Ratenänderung, die aufgrund einer Neufestlegung der Zinsbindungszeit erfolgen kann.

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Baufinanzierung Baufinanzierungs-Schutzbrief ist schon bei Darlehensbeantragung und bis zu 12 Monate nach Abschluss des Darlehensvertrags abschließbar.
Gesundheitsprüfung Keine, stattdessen Wartezeit (grundsätzlich 6 Monate, aber Sofortschutz bei Unfall)
Versicherungsdauer Mindestens 10 Jahre, maximal 35 Jahre/Gesamtlaufzeit des Darlehens
Altersgrenzen Mindest-/Höchsteintrittalter 18/57 Jahre, Höchstendalter 67 Jahre
Leistungsgründe Zeitlich begrenzte Übernahme der Finanzierungsrate in Höhe der gewählten Absicherungssumme bei Arbeitsunfähigkeit (AU): Die AU muss länger als 42 Tage dauern (Karenzzeit). Nach Ablauf der Karenzzeit wird für die anschließende Dauer einer ununterbrochenen AU bis zu 24 Monate die vereinbarte Monatsleistung gezahlt. Bei mehrfacher AU sind Zahlungen bis zu 60 Monaten möglich.
Todesfall: Todesfallleistung in Höhe von 60 Arbeitsunfähigkeitsrenten ausgezahlt als einmalige Leistung. Vollständige Beschreibung der Leistungen in den Versicherungsbedingungen
Leistungshöhe Monatlich mindestens 50 EUR und maximal in Höhe der monatlichen Finanzierungsrate, aber höchstens 2.500 EUR
Flexibilität Möglichkeit zur Anpassung an den Darlehensverlauf, d. h. zur Änderung von Versicherungsdauer/-höhe
Beitragszahlung Monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Zahlungsweise; Änderung während der Laufzeit möglich
Nach Abschluss des Baufinanzierungs-Schutzbriefes besteht eine Wartezeit von 6 Monaten. Wenn der versicherte Darlehensnehmer innerhalb dieser Wartezeit arbeitsunfähig wird oder stirbt, wird nur dann eine Leistung erbracht, wenn die Arbeitsunfähigkeit oder der Tod infolge eines Unfalls eintreten. Darüber hinaus ist bei einer Arbeitsunfähigkeit die sog. Karenzzeit zu berücksichtigen. In dieser Zeit gibt es meistens eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit gilt wieder eine Karenzzeit von 42 Tagen. Karenzzeit ist die Zeit zwischen der Arbeitsunfähigkeit und dem Beginn der Leistung. 
Wie der Baufinanzierungs-Schutzbrief funktioniert und wann er Ihnen helfen kann, zeigt das Video.
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Wie hoch ist der Beitrag?
In einer Beispielrechnung wird veranschaulicht, welcher monatliche Beitrag für den Schutzbrief erforderlich sein kann.
Die Berechnung zeigt den monatlichen Versicherungsbeitrag für den Schutzbrief bei einem Versicherungsnehmer im Alter von 30 Jahren und einem Versicherungszeitraum von 20 Jahren bei Abschluss.

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  Beispiel 
Immobilienerwerb
Finanzierung

    Darlehenssumme 200.000 EUR

    Darlehensrate monatlich 800 EUR

    Zinsbindungszeit 20 Jahre

Leistung
Baufinanzierungs-Schutzbrief

Der Baufinanzierungs-Schutzbrief soll eine vorläufige Weiterzahlung der Darlehensraten sicherstellen bei:

  • Arbeitsunfähigkeit: Rente von 800 EUR
  • Tod: 60 Arbeitsunfähigkeitsrenten in Höhe von 800 EUR/Monat = 48.000 EUR als Einmalzahlung
Eintrittsalter
Baufinanzierungs-Schutzbrief
30 Jahre
Versicherungsdauer
Baufinanzierungs-Schutzbrief
20 Jahre
Monatsbeitrag
Baufinanzierungs-Schutzbrief
19,98 EUR
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Zusätzlicher Schutz
Der Bau­finanzierungs-Schutzbrief eignet sich als Basisschutz sowie als Ergänzung zu einer bestehenden Absicherung Ihres Lebensstandards, wie z. B. einer Berufs­unfähigkeits- oder Risiko­lebens­versicherung.

Die Kombination des Baufinanzierungs-Schutzbriefes mit einer Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung stellt einen über den Schutz zum Erhalt des Lebensstands hinausgehenden Schutz der Finanzierung im Fall von Arbeitsunfähigkeit oder Tod dar.

Sollten Sie bereits eine Absicherung besitzen, so kann der Baufinanzierungs-Schutzbrief eine sinnvolle Ergänzung sein, weil er schon vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit greift. Auch kombiniert er den Schutz von Arbeitsunfähigkeit und Tod. Er eignet sich als Basisabsicherung und schützt temporär vor finanziellen Engpässen bei der Ratenzahlung von Immobilienfinanzierungen.

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Klarheit für Ihre Absicherung
Für alle, die eine Baufinanzierung abschließen und Ihre Darlehensrate temporär bei Arbeitsunfähigkeit oder Tod absichern wollen, ist der Baufinanzierungs-Schutzbrief die passende Versicherung.
Der Schutzbrief ist für Finanzierungszwecke von Immobilien- und Grundstückserwerb sowie bei Renovierung und Anschlussfinanzierung mit gleichzeitigem Wechsel des Finanzinstituts vorgesehen. Dabei ist es egal, ob die Immobilie eigen- oder fremdgenutzt ist.
  • für jeden, der eine Baufinanzierung abschließt und diese mit einem unkomplizierten Basisschutz ergänzen möchte

    Für Immobilienerwerb, Grundstückserwerb, Renovierung, Anschlussfinanzierung bei gleichzeitigem Wechsel des Finanzinstituts, bei Eigen- und Fremdnutzung der Immobilie / des Grundstücks

  • für die Absicherung von Finanzierungsraten bei Arbeitsunfähigkeit und Tod und
  • falls diese Absicherung für eine gewissen Zeitraum genügt.
  • falls keine Baufinanzierung oder diese vor mehr als 12 Monaten abgeschlossen wurde.
  • falls der Schutz eine vollständige Restratenzahlung bieten soll.
  • falls keine Wartezeit gewünscht wird.
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Fragen zum Bau­finanzierungs-Schutzbrief für Sie zusammengestellt.
  • Kann der Baufinanzierungs-Schutzbrief während seiner Laufzeit angepasst werden?

    Ja, während der Laufzeit können Sie die Höhe der Leistungen und die Dauer des Vertrags verändern. D.h. die Leistung kann zum Beispiel erhöht werden, verbunden mit einer Wartezeit von 6 Monaten für Leistungen aus dem erhöhten Anteil. Die Erhöhung ist unter bestimmten Voraussetzungen bis zur vollen Darlehensrate möglich. Sie können sich auch dafür entscheiden, die Leistung zu senken. Ändert sich der Darlehensverlauf, so können Sie Ihren Baufinanzierungs-Schutzbrief daran anpassen.
  • Ist die Kombination des Baufinanzierungs-Schutzbriefes mit einer Risikolebensversicherung sinnvoll?

    Eine Kombination beider Versicherungen kann sinnvoll sein. Es kommt jedoch auf den Einzelfall an. Der Schutzbrief sichert Ihre Rate für eine bestimmte Zeit ab und das schon bei Arbeitsunfähigkeit zum Beispiel durch Unfall oder Krankheit. Die Risikolebensversicherung (RLV) dient dazu, den Lebensstandard für die Hinterbliebenen zu sichern. Eine RLV leistet im Todesfall. Das Geld wird als Gesamtbetrag ausgezahlt und kann meist frei verwendet werden. So können Raten oder die gesamte Restschuld bezahlt werden. 
  • Ist der Baufinanzierungs-Schutzbrief sinnvoll, wenn schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht?

    Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung sichern Sie Ihren eigenen Lebensstandard bei Berufsunfähigkeit finanziell ab. Zusätzlich bietet der Baufinanzierungs-Schutzbrief bei einer Immobilienfinanzierung im Fall von Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall sowie bei Tod die temporäre Übernahme der Darlehensrate in Höhe der vereinbarten Absicherungssumme.
  • Ist der Baufinanzierungs-Schutzbrief bei einer vermieteten Immobilie sinnvoll, wenn für deren Erwerb ein Darlehen aufgenommen wurde?

    Bei einer vermieteten Immobilie haben Sie monatliche Mieteinnahmen. Damit können viele Kosten gedeckt werden. Jedoch nicht nur die Darlehensraten müssen bezahlt werden, sondern zum Beispiel auch nicht umlegbare Nebenkosten und Instandhaltungsrücklagen. Nicht immer decken die Mieteinnahmen auch die komplette Finanzierungsrate. Zusätzlich bestehen ein Mietausfallrisiko und die Möglichkeit neuer gesetzlicher Auflagen für Gebäude. Mit dem Schutzbrief bleiben Ihnen mehr Optionen zum Handeln. Mit ihm lassen sich auch die Darlehensraten für eine Kapitalanlage in Form einer (vermieteten) Immobilie temporär absichern.
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