Baufinanzierungs-Schutzbrief erklärt in 30 Sekunden
- Erläuterung: Der Baufinanzierungs-Schutzbrief bietet im Fall von Arbeitsunfähigkeit oder Tod eine temporäre Absicherung Ihrer Raten für eine Immobilienfinanzierung.
- Voraussetzungen: Der Schutzbrief ist bis zu 12 Monaten nach Vertragsabschluss einer Immobilienfinanzierung abschließbar, egal ob Neubau, Kauf eines Hauses oder einer Wohnung oder Grundstückserwerb, Renovierung oder Anschlussfinanzierung für Immobilien bzw. Grundstücke bei gleichzeitigem Wechsel des Finanzinstituts.
- Wartezeit: Für den Abschluss ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Der Vertrag bietet vollen Versicherungsschutz schon nach sechs Monaten Wartezeit, bei Unfall sofort.
- Für wen geeignet? Der Baufinanzierungs-Schutzbrief kann zu einer Immobilienfinanzierung abgeschlossen werden, unabhängig vom Finanzinstitut. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Eigen- oder Fremdnutzung der Immobilie oder des Grundstücks handelt.
Was leistet der Baufinanzierungs-Schutzbrief?
Mit der Rente aus dem Baufinanzierungs-Schutzbrief können Sie im Fall einer Arbeitsunfähigkeit die monatlichen Darlehensraten ganz oder teilweise, je nach vereinbarter Absicherung im Schutzbrief, temporär bezahlen. Im Fall des Todes wird ein Kapital in Höhe von 60 Arbeitsunfähigkeitsrenten ausgezahlt. Die Laufzeit des Schutzbriefes kann zwischen 10 und 35 Jahren vereinbart werden.
Ziel des Schutzbriefes ist es, in Höhe der vereinbarten Absicherungssumme temporär die Ratenzahlungen Ihres Darlehens zu bezahlen. So verschaffen Sie sich Zeit für eine Neuorientierung. Der Schutzbrief soll Ihre Baufinanzierung absichern, wenn im Fall der Fälle während der Laufzeit Einkommenseinbußen durch längere Arbeitsunfähigkeitszeiten oder Tod entstehen.
Leistungen und Voraussetzungen im Überblick
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Baufinanzierung | Baufinanzierungs-Schutzbrief ist schon bei Darlehensbeantragung und bis zu 12 Monate nach Abschluss des Darlehensvertrags abschließbar. |
Gesundheitsprüfung | Keine, stattdessen Wartezeit (grundsätzlich 6 Monate, aber Sofortschutz bei Unfall) |
Versicherungsdauer | Mindestens 10 Jahre, maximal 35 Jahre/Gesamtlaufzeit des Darlehens |
Altersgrenzen | Mindest-/Höchsteintrittalter 18/57 Jahre, Höchstendalter 67 Jahre |
Leistungsgründe |
Zeitlich begrenzte Übernahme der Finanzierungsrate in Höhe der gewählten Absicherungssumme bei Arbeitsunfähigkeit (AU): Die AU muss länger als 42 Tage dauern (Karenzzeit). Nach Ablauf der Karenzzeit wird für die anschließende Dauer einer ununterbrochenen AU bis zu 24 Monate die vereinbarte Monatsleistung gezahlt. Bei mehrfacher AU sind Zahlungen bis zu 60 Monaten möglich. Todesfall: Todesfallleistung in Höhe von 60 Arbeitsunfähigkeitsrenten ausgezahlt als einmalige Leistung. Vollständige Beschreibung der Leistungen in den Versicherungsbedingungen |
Leistungshöhe | Monatlich mindestens 50 EUR und maximal in Höhe der monatlichen Finanzierungsrate, aber höchstens 2.500 EUR |
Flexibilität | Möglichkeit zur Anpassung an den Darlehensverlauf, d. h. zur Änderung von Versicherungsdauer/-höhe |
Beitragszahlung | Monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Zahlungsweise; Änderung während der Laufzeit möglich |
Was bedeutet Warte- und Karenzzeit?
Baufinanzierungs-Schutzbrief – kurz erklärt
Absicherungsbedarf und Ergänzungsmöglichkeiten
Die Kombination des Baufinanzierungs-Schutzbriefes mit einer Risikolebensversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung stellt einen über den Schutz zum Erhalt des Lebensstands hinausgehenden Schutz der Finanzierung im Fall von Arbeitsunfähigkeit oder Tod dar.
Sollten Sie bereits eine Absicherung besitzen, so kann der Baufinanzierungs-Schutzbrief eine sinnvolle Ergänzung sein, weil er schon vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit greift. Auch kombiniert er den Schutz von Arbeitsunfähigkeit und Tod. Er eignet sich als Basisabsicherung und schützt temporär vor finanziellen Engpässen bei der Ratenzahlung von Immobilienfinanzierungen.
Für wen ist der Baufinanzierungs-Schutzbrief geeignet?
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Kann der Baufinanzierungs-Schutzbrief während seiner Laufzeit angepasst werden?
Ja, während der Laufzeit können Sie die Höhe der Leistungen und die Dauer des Vertrags verändern. D.h. die Leistung kann zum Beispiel erhöht werden, verbunden mit einer Wartezeit von 6 Monaten für Leistungen aus dem erhöhten Anteil. Die Erhöhung ist unter bestimmten Voraussetzungen bis zur vollen Darlehensrate möglich. Sie können sich auch dafür entscheiden, die Leistung zu senken. Ändert sich der Darlehensverlauf, so können Sie Ihren Baufinanzierungs-Schutzbrief daran anpassen. -
Ist die Kombination des Baufinanzierungs-Schutzbriefes mit einer Risikolebensversicherung sinnvoll?
Eine Kombination beider Versicherungen kann sinnvoll sein. Es kommt jedoch auf den Einzelfall an. Der Schutzbrief sichert Ihre Rate für eine bestimmte Zeit ab und das schon bei Arbeitsunfähigkeit zum Beispiel durch Unfall oder Krankheit. Die Risikolebensversicherung (RLV) dient dazu, den Lebensstandard für die Hinterbliebenen zu sichern. Eine RLV leistet im Todesfall. Das Geld wird als Gesamtbetrag ausgezahlt und kann meist frei verwendet werden. So können Raten oder die gesamte Restschuld bezahlt werden. -
Ist der Baufinanzierungs-Schutzbrief sinnvoll, wenn schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht?
Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung sichern Sie Ihren eigenen Lebensstandard bei Berufsunfähigkeit finanziell ab. Zusätzlich bietet der Baufinanzierungs-Schutzbrief bei einer Immobilienfinanzierung im Fall von Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall sowie bei Tod die temporäre Übernahme der Darlehensrate in Höhe der vereinbarten Absicherungssumme. -
Ist der Baufinanzierungs-Schutzbrief bei einer vermieteten Immobilie sinnvoll, wenn für deren Erwerb ein Darlehen aufgenommen wurde?
Bei einer vermieteten Immobilie haben Sie monatliche Mieteinnahmen. Damit können viele Kosten gedeckt werden. Jedoch nicht nur die Darlehensraten müssen bezahlt werden, sondern zum Beispiel auch nicht umlegbare Nebenkosten und Instandhaltungsrücklagen. Nicht immer decken die Mieteinnahmen auch die komplette Finanzierungsrate. Zusätzlich bestehen ein Mietausfallrisiko und die Möglichkeit neuer gesetzlicher Auflagen für Gebäude. Mit dem Schutzbrief bleiben Ihnen mehr Optionen zum Handeln. Mit ihm lassen sich auch die Darlehensraten für eine Kapitalanlage in Form einer (vermieteten) Immobilie temporär absichern.
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