Baufinanzierungs-Schutzbrief erklärt in 30 Sekunden
- Erläuterung: Der Baufinanzierungs-Schutzbrief bietet im Fall von Arbeitsunfähigkeit, Tod oder optional bei Arbeitslosigkeit eine temporäre Absicherung Ihrer Raten für eine Immobilienfinanzierung.
- Voraussetzungen: Der Schutzbrief ist bis zu 12 Monate nach Vertragsabschluss einer Immobilienfinanzierung abschließbar, egal ob Neubau, Kauf eines Hauses oder einer Wohnung oder Grundstückserwerb, Renovierung oder Anschlussfinanzierung für Immobilien bzw. Grundstücke bei gleichzeitigem Wechsel des Finanzinstituts.
- Wartezeit: Der Vertrag bietet vollen Versicherungsschutz schon nach sechs Monaten Wartezeit, bei Unfall für die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit und Tod sofort. Für den Abschluss ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.
- Für wen geeignet? Der Baufinanzierungs-Schutzbrief kann zu einer Immobilienfinanzierung abgeschlossen werden, unabhängig vom Finanzinstitut. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Eigen- oder Fremdnutzung der Immobilie oder des Grundstücks handelt.
Was leistet der Baufinanzierungs-Schutzbrief?
Mit der Rente aus dem Baufinanzierungs-Schutzbrief können Sie im Fall einer Arbeitsunfähigkeit die monatlichen Darlehensraten ganz oder teilweise, je nach vereinbarter Absicherung im Schutzbrief, temporär bezahlen. Im Fall des Todes wird ein Kapital in Höhe von 60 Arbeitsunfähigkeitsrenten ausgezahlt. Wählen Sie auch den optionalen Baustein bei Arbeitslosigkeit, so erhalten Sie Arbeitslosigkeitsrente nach Ablauf der Karenzzeit von einem Monat für die Dauer der ununterbrochenen Arbeitslosigkeit, bei zuvor abhängig Beschäftigten solange Arbeitslosengeld I bezogen wird. Dies gilt bis zu 24 Monate.
Ziel des Schutzbriefes ist es, Ihnen zu ermöglichen, in Höhe der vereinbarten Absicherungssumme temporär die Raten Ihres Darlehens bezahlen zu können. So verschaffen Sie sich Zeit für eine Neuorientierung. Der Schutzbrief soll Ihre Baufinanzierung absichern, wenn im Fall der Fälle während der Laufzeit Einkommenseinbußen durch Arbeitsunfähigkeit, Tod oder optional bei Arbeitslosigkeit entstehen. Die Laufzeit des Schutzbriefes kann zwischen 10 und 35 Jahren vereinbart werden, also passend zu vielen Baufinanzierungen.
Leistungen und Voraussetzungen im Überblick
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Baufinanzierung | Der Baufinanzierungs-Schutzbrief ist schon bei Darlehensbeantragung und bis zu 12 Monate nach Abschluss des Darlehensvertrags abschließbar. Der Arbeitslosigkeitsbaustein ist optional wählbar. |
Gesundheitsprüfung | Keine, stattdessen Wartezeit grundsätzlich 6 Monate |
Wartezeit | Grundsätzlich 6 Monate, sofortiger Versicherungsschutz bei Unfall bei Leistung Arbeitsunfähigkeit und Tod |
Karenzzeit | Die Karenzzeiten vor Zahlungen von Arbeitsunfähigkeits- und Arbeitslosigkeitsrenten beginnen bei jeder neuen Arbeitsunfähigkeit (unabhängig von der medizinischen Ursache)/Arbeitslosigkeit neu zu laufen. |
Versicherungsdauer | Mindestens 10 Jahre, maximal 35 Jahre/Gesamtlaufzeit des Darlehens |
Altersgrenzen | Mindest-/Höchsteintrittalter 18/57 Jahre, Höchstendalter 67 Jahre |
Leistungsgründe |
Arbeitsunfähigkeit (AU): Die AU muss länger als 42 Tage dauern (Karenzzeit). Nach Ablauf der Karenzzeit der AU wird für die anschließende Dauer einer ununterbrochenen AU bis zu 24 Monate die vereinbarte Monatsleistung gezahlt. Bei mehrfacher AU sind Zahlungen bis zu 60 Monate möglich. Die Beiträge sind grundsätzlich im AU-Fall weiter zu zahlen. Todesfall: einmalige Kapitalzahlung in Höhe von 60 Monatsleistungen (AU-Rente) Arbeitslosigkeit (AL): Zahlung einer Arbeitslosigkeitsrente durch die RheinLand Versicherungs AG nach Ablauf der Karenzzeit für AL von 1 Monat, jedoch nicht vor Ablauf einer eventuellen Sperrfrist nach §159 SGB III, für die Dauer der ununterbrochenen Arbeitslosigkeit, bei zuvor abhängig Beschäftigten solange Arbeitslosengeld I bezogen wird, für höchstens 24 Monate. Bei mehrfacher Arbeitslosigkeit sind Zahlungen insgesamt für höchstens 60 Monate möglich. Die Beiträge sind im AL-Fall weiter zu zahlen. Bei gleichzeitiger Arbeitsunfähigkeit (AU) und Arbeitslosigkeit (AL) wird immer nur eine Leistung gezahlt. Einschluss des AL-Bausteins ist nicht möglich u.a. bei folgenden Personen: Auszubildende, Beamte, Beamtinnen und Teilzeitkräfte mit <15h/Woche. Vollständige Beschreibung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit in den Versicherungsbedingungen |
Leistungshöhe | Arbeitsunfähigkeit: Monatlich mindestens 50 € und höchstens 2.500 €, aber maximal in Höhe der monatlichen Finanzierungsrate. Die Arbeitslosigkeitsrente entspricht i.d.R. der AU-Rente, kann aber auch kleiner gewählt werden. Eine höhere AL-Rente als die AU-Rente ist nicht möglich. |
Flexibilität | Möglichkeit zur Anpassung an den Darlehensverlauf, d. h. zur Änderung von Versicherungsdauer/-höhe; der Arbeitslosigkeits-Baustein kann während der Laufzeit wieder ausgeschlossen werden |
Beitragszahlung | Monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Zahlungsweise; Änderung während der Laufzeit möglich |
Was bedeutet Warte- und Karenzzeit?
Baufinanzierungs-Schutzbrief – kurz erklärt
Absicherungsbedarf und Ergänzungsmöglichkeiten
Der Baufinanzierungs-Schutzbrief sichert Ihre monatliche Rate Ihrer Baufinanzierung in der vereinbarten Höhe temporär ab. Mit einer Risikolebensversicherung wird Ihre Familie im Fall Ihres Todes finanziell unterstützt. Ihre eigene Arbeitskraft sichern Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Je nach Absicherungsbedarf können Sie drei oder zwei oder eine dieser Versicherungen abschließen.
Sollten Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, so kann der Baufinanzierungs-Schutzbrief eine sinnvolle Ergänzung sein, weil er bereits bei Arbeitsunfähigkeit greift. Auch kombiniert er den Schutz von Arbeitsunfähigkeit und Tod. Er eignet sich als Absicherung und schützt temporär vor finanziellen Engpässen bei der Ratenzahlung von Immobilienfinanzierungen.
Für wen ist der Baufinanzierungs-Schutzbrief geeignet?
Kann der Baufinanzierungs-Schutzbrief während seiner Laufzeit angepasst werden?
Ist die Kombination des Baufinanzierungs-Schutzbriefes mit einer Risikolebensversicherung sinnvoll?
Ist der Baufinanzierungs-Schutzbrief sinnvoll, wenn schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht?
Ist der Baufinanzierungs-Schutzbrief bei einer vermieteten Immobilie sinnvoll, wenn für deren Erwerb ein Darlehen aufgenommen wurde?
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