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Auch Arbeitslosigkeit finanziell absichern

Bau­finanzierungs­raten absichern

Bau­finanzierungs-Schutz­brief

  • Erläuterung: Der Baufinanzierungs-Schutzbrief bietet im Fall von Arbeitsunfähigkeit, Tod oder optional bei Arbeitslosigkeit eine temporäre Absicherung Ihrer Raten für eine Immobilienfinanzierung.
  • Voraussetzungen: Der Schutzbrief ist bis zu 12 Monate nach Vertragsabschluss einer Immobilienfinanzierung abschließbar, egal ob Neubau, Kauf eines Hauses oder einer Wohnung oder Grundstückserwerb, Renovierung oder Anschlussfinanzierung für Immobilien bzw. Grundstücke bei gleichzeitigem Wechsel des Finanzinstituts.
  • Wartezeit: Der Vertrag bietet vollen Versicherungsschutz schon nach sechs Monaten Wartezeit, bei Unfall für die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit und Tod sofort. Für den Abschluss ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich. 
  • Für wen geeignet? Der Baufinanzierungs-Schutzbrief kann zu einer Immobilienfinanzierung abgeschlossen werden, unabhängig vom Finanzinstitut. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Eigen- oder Fremdnutzung der Immobilie oder des Grundstücks handelt.
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Erläuterung
Der Baufinanzierungs-Schutzbrief bietet Ihnen im Falle von Arbeits­unfähigkeit, Tod oder optional bei Arbeits­losigkeit schnelle finanzielle Unter­stützung zur Absicherung Ihrer Immobilien­finanzierung. Er übernimmt temporär Ihre Darlehens­raten in Höhe der gewählten Absicherungs­summe, so dass die finanzielle Situation neu geordnet werden kann.

Die eigene Immobilie ist für viele Menschen ein großer Traum. Sie bietet Lebensqualität und ist eine Vorsorge fürs Alter. Bei Erwerb einer Immobilie sind die Darlehenssummen meist hoch und die Rückzahlung wird über einen langen Zeitraum geplant. Doch was ist, wenn sich das Leben nicht an den Plan hält? Dies ist beispielsweise denkbar bei Einkommenseinbußen infolge längerer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, bei Jobverlust oder auch bei Tod des Versorgers oder der Versorgerin. Auch Arbeitslosigkeit kann zu einem finanziellen Engpass führen.

Der Baufinanzierungs-Schutzbrief bieten Ihnen schnelle temporäre finanzielle Unterstützung, um Ihre laufenden Raten für Ihre Baufinanzierung zunächst fortzuführen. 

Vorteile:

  • Keine Sorge: Schnelle finanzielle Unterstützung, um einen Notverkauf zu vermeiden
  • Keine Einschränkung: Neben Immobilienerwerb auch bei Grundstückserwerb, Renovierung und Anschlussfinanzierung bei gleichzeitigem Wechsel des Finanzinstituts möglich
  • Keine Abhängigkeit: Unabhängig vom Finanzinstitut sowie bei Eigen- oder Fremdnutzung der Immobilie oder des Grundstücks möglich
  • Keine Gesundheitsprüfung: Bei Arbeitsunfähigkeit und Tod gilt voller Versicherungsschutz nach 6 Monaten, bei Unfall sofort; bei Arbeitslosigkeit gilt voller Versicherungsschutz nach 6 Monaten

Baufinanzierungs-Schutzbrief: Den Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit und Tod bietet die Deutsche Lebensversicherung-AG und den Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit unser Partner RheinLand Versicherungs AG. Ansprechpartner für alle Kundenanliegen ist die Deutsche Lebensversicherungs-AG.

Warum die temporäre Absicherung von Darlehensraten mit dem Baufinanzierungs-Schutzbrief sinnvoll sein kann, zeigt das Video:
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Leistungen
Der Baufinanzierung-Schutzbrief sichert in der vereinbarten Höhe Ihre Finanzierungsraten vorläufig ab und ist ohne vorherige Gesundheitsprüfung abschließbar. Bei einer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie durch den Schutzbrief nach einer Karenzzeit von 42 Tagen monatlich die vereinbarte Rente. Im Todesfall erfolgt eine Einmalzahlung. Die finanzielle Absicherung bei Arbeitslosigkeit können Sie optional dazu wählen.

Mit der Rente aus dem Baufinanzierungs-Schutzbrief können Sie im Fall einer Arbeitsunfähigkeit die monatlichen Darlehensraten ganz oder teilweise, je nach vereinbarter Absicherung im Schutzbrief, temporär bezahlen. Im Fall des Todes wird ein Kapital in Höhe von 60 Arbeitsunfähigkeitsrenten ausgezahlt. Wählen Sie auch den optionalen Baustein bei Arbeitslosigkeit, so erhalten Sie Arbeitslosigkeitsrente nach Ablauf der Karenzzeit von einem Monat für die Dauer der ununterbrochenen Arbeitslosigkeit, bei zuvor abhängig Beschäftigten solange Arbeitslosengeld I bezogen wird. Dies gilt bis zu 24 Monate.

Ziel des Schutzbriefes ist es, Ihnen zu ermöglichen, in Höhe der vereinbarten Absicherungssumme temporär die Raten Ihres Darlehens bezahlen zu können. So verschaffen Sie sich Zeit für eine Neuorientierung. Der Schutzbrief soll Ihre Baufinanzierung absichern, wenn im Fall der Fälle während der Laufzeit Einkommenseinbußen durch Arbeitsunfähigkeit, Tod oder optional bei Arbeitslosigkeit entstehen. Die Laufzeit des Schutzbriefes kann zwischen 10 und 35 Jahren vereinbart werden, also passend zu vielen Baufinanzierungen.

Die Ausgestaltung, Flexibilität und Grundvoraussetzungen des Baufinanzierungs-Schutzbriefes sind in der Tabelle aufgelistet. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Baufinanzierungs-Schutzbrief flexibel anzupassen, zum Beispiel bei einer Ratenänderung, die aufgrund einer Neufestlegung der Zinsbindungszeit erfolgen kann.

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Baufinanzierung Der Baufinanzierungs-Schutzbrief ist schon bei Darlehensbeantragung und bis zu 12 Monate nach Abschluss des Darlehensvertrags abschließbar. Der Arbeitslosigkeitsbaustein ist optional wählbar.
Gesundheitsprüfung Keine, stattdessen Wartezeit grundsätzlich 6 Monate
Wartezeit Grundsätzlich 6 Monate, sofortiger Versicherungsschutz bei Unfall bei Leistung Arbeitsunfähigkeit und Tod
Karenzzeit Die Karenzzeiten vor Zahlungen von Arbeitsunfähigkeits- und Arbeitslosigkeitsrenten beginnen bei jeder neuen Arbeitsunfähigkeit (unabhängig von der medizinischen Ursache)/Arbeitslosigkeit neu zu laufen.
Versicherungsdauer Mindestens 10 Jahre, maximal 35 Jahre/Gesamtlaufzeit des Darlehens
Altersgrenzen Mindest-/Höchsteintrittalter 18/57 Jahre, Höchstendalter 67 Jahre
Leistungsgründe

Arbeitsunfähigkeit (AU): Die AU muss länger als 42 Tage dauern (Karenzzeit). Nach Ablauf der Karenzzeit der AU wird für die anschließende Dauer einer ununterbrochenen AU bis zu 24 Monate die vereinbarte Monatsleistung gezahlt. Bei mehrfacher AU sind Zahlungen bis zu 60 Monate möglich. Die Beiträge sind grundsätzlich im AU-Fall weiter zu zahlen.

Todesfall: einmalige Kapitalzahlung in Höhe von 60 Monatsleistungen (AU-Rente)

Arbeitslosigkeit (AL): Zahlung einer Arbeitslosigkeitsrente durch die RheinLand Versicherungs AG nach Ablauf der Karenzzeit für AL von 1 Monat, jedoch nicht vor Ablauf einer eventuellen Sperrfrist nach §159 SGB III, für die Dauer der ununterbrochenen Arbeitslosigkeit, bei zuvor abhängig Beschäftigten solange Arbeitslosengeld I bezogen wird, für höchstens 24 Monate. Bei mehrfacher Arbeitslosigkeit sind Zahlungen insgesamt für höchstens 60 Monate möglich. Die Beiträge sind im AL-Fall weiter zu zahlen. Bei gleichzeitiger Arbeitsunfähigkeit (AU) und Arbeitslosigkeit (AL) wird immer nur eine Leistung gezahlt. Einschluss des AL-Bausteins ist nicht möglich u.a. bei folgenden Personen: Auszubildende, Beamte, Beamtinnen und Teilzeitkräfte mit <15h/Woche.

Vollständige Beschreibung der Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit und Tod in den Versicherungsbedingungen

Vollständige Beschreibung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit in den Versicherungsbedingungen

Leistungshöhe Arbeitsunfähigkeit: Monatlich mindestens 50 € und höchstens 2.500 €, aber maximal in Höhe der monatlichen Finanzierungsrate. Die Arbeitslosigkeitsrente entspricht i.d.R. der AU-Rente, kann aber auch kleiner gewählt werden. Eine höhere AL-Rente als die AU-Rente ist nicht möglich.
Flexibilität Möglichkeit zur Anpassung an den Darlehensverlauf, d. h. zur Änderung von Versicherungsdauer/-höhe; der Arbeitslosigkeits-Baustein kann während der Laufzeit wieder ausgeschlossen werden
Beitragszahlung Monatliche, viertel-, halb- oder jährliche Zahlungsweise; Änderung während der Laufzeit möglich
Nach Abschluss des Baufinanzierungs-Schutzbriefes besteht eine Wartezeit von 6 Monaten. Dies bedeutet: Wenn die versicherte Person innerhalb dieser Wartezeit arbeitsunfähig wird oder stirbt, wird nur dann eine Leistung erbracht, wenn die Arbeitsunfähigkeit oder der Tod infolge eines Unfalls eintreten. Bei Arbeitslosigkeit wird in den ersten 6 Monaten keine Leistung erbracht. Darüber hinaus ist bei einer Arbeitsunfähigkeit die Karenzzeit von 42 Tagen zu berücksichtigen. In dieser Zeit gibt es meistens eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit gilt wieder eine Karenzzeit von 42 Tagen. Karenzzeit ist die Zeit zwischen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit und dem Beginn der Leistung. Bei Arbeitslosigkeit erfolgt die Zahlung nach Ablauf der Karenzzeit von 1 Monat. Bei erneuter Arbeitslosigkeit gilt wieder die Karenzzeit von 1 Monat.
Wie der Baufinanzierungs-Schutzbrief funktioniert und wann er Ihnen helfen kann, zeigt das Video.
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Wie hoch ist der Beitrag?
In einer Beispielrechnung wird veranschaulicht, welcher monatliche Beitrag für den Schutzbrief erforderlich sein kann.
Die Berechnung zeigt den monatlichen Versicherungsbeitrag für den Schutzbrief bei einem Versicherungsnehmer oder bei einer Versicherungsnehmerin im Alter von 30 Jahren und einem Versicherungszeitraum von 20 Jahren bei Abschluss.

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  Beispiel 
Immobilienerwerb
Finanzierung

    Darlehenssumme 200.000 EUR

    Darlehensrate monatlich 800 EUR

    Zinsbindungszeit 20 Jahre

Leistung
Baufinanzierungs-Schutzbrief

Der Baufinanzierungs-Schutzbrief soll eine vorläufige Weiterzahlung der Darlehensraten in der vereinbarten Höhe sicherstellen bei:

  • Arbeitsunfähigkeit: Rente von 800 EUR monatlich
  • Tod: 60 Arbeitsunfähigkeitsrenten in Höhe von 800 EUR/Monat = 48.000 EUR als Einmalzahlung
  • Optional Arbeitslosigkeit: Rente von 800 EUR monatlich

Bei gleichzeitiger Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit wird immer nur eine Leistung gezahlt.

Eintrittsalter
Baufinanzierungs-Schutzbrief
30 Jahre
Versicherungsdauer
Baufinanzierungs-Schutzbrief
20 Jahre
Monatsbeitrag
Arbeitsunfähigkeit /Tod
zzgl. optional Arbeitslosigkeit

   19,98 EUR
+ 25,67 EUR
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Zusätzlicher Schutz
Der Bau­finanzierungs-Schutzbrief eignet sich als Basisschutz zur Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit, Tod und optional bei Arbeitslosigkeit.

Der Baufinanzierungs-Schutzbrief sichert Ihre monatliche Rate Ihrer Baufinanzierung in der vereinbarten Höhe temporär ab. Mit einer Risikolebensversicherung wird Ihre Familie im Fall Ihres Todes finanziell unterstützt. Ihre eigene Arbeitskraft sichern Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Je nach Absicherungsbedarf können Sie drei oder zwei oder eine dieser Versicherungen abschließen.

Sollten Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, so kann der Baufinanzierungs-Schutzbrief eine sinnvolle Ergänzung sein, weil er bereits bei Arbeitsunfähigkeit greift. Auch kombiniert er den Schutz von Arbeitsunfähigkeit und Tod. Er eignet sich als Absicherung und schützt temporär vor finanziellen Engpässen bei der Ratenzahlung von Immobilienfinanzierungen.

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Klarheit für Ihre Absicherung
Der Baufinanzierungs-Schutzbrief kann die passende Versicherung sein für alle, die eine Baufinanzierung abschließen und Ihre Darlehensraten bei Arbeitsunfähigkeit, Tod und optional bei Arbeitslosigkeit temporär absichern wollen.
Den Baufinanzierungs-Schutzbrief können Sie zu einem Darlehen bei Immobilienerwerb (wohnwirtschaftliche Verwendung), Grundstückserwerb, Renovierung, Anschlussfinanzierung (bei gleichzeitigem Wechsel des Kreditinstituts) abschließen; unabhängig davon, ob die Immobilie/das Grundstück eigen- oder fremdgenutzt wird.
  • für jeden, der eine Baufinanzierung abschließt und diese mit einem unkomplizierten Basisschutz ergänzen möchte

    Für Immobilienerwerb, Grundstückserwerb, Renovierung, Anschlussfinanzierung bei gleichzeitigem Wechsel des Finanzinstituts, bei Eigen- und Fremdnutzung der Immobilie / des Grundstücks

  • für die Absicherung von Finanzierungsraten in Höhe der gewählten Absicherungssumme bei Arbeitsunfähigkeit, Tod oder optional bei Arbeitslosigkeit und
  • falls diese Absicherung für eine gewissen Zeitraum genügt.
  • falls keine Baufinanzierung oder diese vor mehr als 12 Monaten abgeschlossen wurde.
  • falls der Schutz eine vollständige Restratenzahlung bieten soll.
  • falls keine Wartezeit gewünscht wird.
  • für die Absicherung bei Arbeitslosigkeit von bestimmten Personengruppen wie z. B. Auszubildende, Beamte, Beamtinnen oder Angestellte in Teilzeit mit weniger als 15 Stunden pro Woche
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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Fragen zum Bau­finanzierungs-Schutzbrief für Sie zusammengestellt.
  • Kann der Baufinanzierungs-Schutzbrief während seiner Laufzeit angepasst werden?

    Ja, während der Laufzeit können Sie die Höhe der Leistungen und die Dauer des Vertrags verändern. D.h. die Leistung kann zum Beispiel erhöht werden, verbunden mit einer Wartezeit von 6 Monaten für Leistungen aus dem erhöhten Anteil. Die Erhöhung ist unter bestimmten Voraussetzungen bis zur vollen Darlehensrate möglich. Sie können sich auch dafür entscheiden, die Leistung zu senken. Ändert sich der Darlehensverlauf, so können Sie Ihren Baufinanzierungs-Schutzbrief daran anpassen. Sie können die Leistung zum Beispiel bei einer neuen Zinsfestschreibung anpassen oder bei der Verlängerung der Versicherungsdauer bei z.B. Tilgungsplanänderung.
  • Ist die Kombination des Baufinanzierungs-Schutzbriefes mit einer Risikolebensversicherung sinnvoll?

    Eine Kombination beider Versicherungen kann sinnvoll sein. Es kommt jedoch auf den Einzelfall an. Der Baufinanzierungs-Schutzbrief dient der Absicherung in der gewählten Höhe von Darlehensraten bei Arbeitsunfähigkeit und Tod und optional bei Arbeitslosigkeit. Wenn Absicherungsbedarf für die Familie besteht, ist es möglicherweise sinnvoll, daneben eine Risikolebensversicherung abzuschließen.
  • Ist der Baufinanzierungs-Schutzbrief sinnvoll, wenn schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht?

    Mit dem Baufinanzierungs-Schutzbrief können bei einer Immobilienfinanzierung im Fall von Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall sowie bei Tod oder optional bei Arbeitslosigkeit temporär die Darlehensraten in Höhe der vereinbarten Absicherungssumme weitergezahlt werden. Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung sichern Sie Ihren eigenen Lebensstandard bei Berufsunfähigkeit finanziell ab.
  • Ist der Baufinanzierungs-Schutzbrief bei einer vermieteten Immobilie sinnvoll, wenn für deren Erwerb ein Darlehen aufgenommen wurde?

    Bei einer vermieteten Immobilie haben Sie monatliche Mieteinnahmen. Damit können viele Kosten gedeckt werden. Jedoch nicht nur die Darlehensraten müssen bezahlt werden, sondern zum Beispiel auch nicht umlegbare Nebenkosten und Instandhaltungsrücklagen. Nicht immer decken die Mieteinnahmen auch die komplette Finanzierungsrate. Zusätzlich bestehen ein Mietausfallrisiko und die Möglichkeit neuer gesetzlicher Auflagen für Gebäude. Mit dem Baufinanzierungs-Schutzbrief bleiben Ihnen mehr Optionen zum Handeln. Mit ihm lassen sich auch die Darlehensraten für eine Kapitalanlage in Form einer (vermieteten) Immobilie temporär absichern.
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