Je nachdem, welche Versicherung für Ihr Elektromotorrad Sie wählen, sind unterschiedliche Leistungen abgedeckt:
- Kfz-Haftpflicht für E-Motorrad: Ist als Basisschutz gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig von Fahrzeugwert und Leistung. Die Kfz-Haftpflicht leistet Schadensersatz, wenn Sie mit Ihrem Elektro-Bike jemanden verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen. Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht abgedeckt.
- Elektro-Motorrad-Teilkasko: Deckt fremdverschuldete Schäden ab, die zum Beispiel durch Unwetter, Diebstahl, Brand oder Zusammenstoß mit Tieren aller Art an Ihrem eigenen Zweirad entstehen.
- Elektro-Motorrad-Vollkasko: Beinhaltet alle Teilkasko-Leistungen. Zusätzlich sind Schäden durch Vandalismus und selbst verschuldete Unfälle versichert.