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Vermieterrechtsschutz: Der beste Schutz für vermietete Immobilien

Vermietetes Eigentum sinnvoll absichern
Vermieterrechtsschutz: Eine Frau sitzt in ihrem Wohnzimmer und sieht aus dem Fenster
  • Der Vermieterrechtsschutz sichert Eigentümer:innen sowie Vermieter:innen und Verpächter:innen von Wohnungen, Gewerbeeinheiten sowie zusätzlichen Garagen und Stellplätzen, vor den finanziellen Risiken von Rechtsstreitigkeiten ab.
  • Dabei kann es sich etwa um Streit mit Mietern oder Mieterinnen wegen nichtbezahlter oder geminderter Miete handeln, aber auch um rechtliche Auseinandersetzungen mit Behörden handeln.
  • Übernommen werden u. a. Anwaltsgebühren, Gerichts- und Gerichtsvollzieher:innen- oder Mediationskosten.
  • Der Vermieterrechtsschutz der Allianz kann als Baustein zusammen mit der Rechtsschutzversicherung online berechnet und abgeschlossen werden. Alternativ kann er auch einzeln bei unseren Beratern und Beraterinnen vor Ort abgeschlossen werden.

Wir beantworten Ihnen im persönlichen Gespräch gerne Ihre Fragen und informieren Sie ausführlich zu den Leistungen und Tarifen der Vermieter­rechts­schutz­versicherung. Gemeinsam finden wir die für Sie passende Absicherung.

Ein Vermieterrechtsschutz ist für all diejenigen sinnvoll, die Immobilien vermieten oder verpachten, um sich vor den Kosten mietrechtlicher Auseinandersetzungen abzusichern. Zahlt ein:e Mieter:in die Miete etwa nicht mehr oder haben Sie es gar mit Mietnomaden oder -nomadinnen zu tun, kann es zu einem kostspieligen Prozess kommen. Vor allem in Situationen, in denen Sie finanziell auf die Miete angewiesen sind, weil Sie beispielsweise von den Mieteinnahmen die Raten Ihres Immobilienkredits bezahlen, ist es sinnvoll, schnell anwaltliche Schritte einzuleiten. Hier ist eine gute rechtliche Absicherung von Vorteil.

Im Speziellen ist eine Vermieterrechtsschutzversicherung sinnvoll für:

  • Eigentümer:innen vermieteter Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Eigentümer:innen vermieteter Garagen und Stellplätze
  • Verpächter:innen von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen

Nein, ein Vermieterrechtsschutz ist keine gesetzliche Pflicht. Sie brauchen ihn nicht zwingend. Er ist jedoch eine sinnvolle finanzielle Absicherung, wenn Sie als Vermieter:in zum Beispiel in Streitigkeiten mit Mieter:innen geraten und der Fall vor Gericht geht.

Generell gesagt zahlt die Vermieterrechtsschutzversicherung immer dann, wenn Sie einen Rechtsstreit haben und dabei in Ihrer Rolle als Vermieter:in auftreten. Im Folgenden finden Sie einige konkrete Beispiele.

In diesen Fällen zahlt Ihre Vermieterrechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreits:

Gut zu wissen: Der Vermieterrechtsschutz leistet unter Umständen auch, wenn eine dritte Partei Sie als Vermieter:in in einen Rechtsstreit verwickelt. Dies ist etwa der Fall, wenn der:die Nachbar:in Ihres Mieters oder Ihrer Mieterin einen Streit über den Verlauf der Grundstücksgrenze mit Ihnen als Vermieter:in "vom Zaun bricht".

Der Baustein sichert Sie als Vermieter:in von Wohneinheiten, Gewerbeeinheiten, Grundstücken und/oder Garagen sowie Stellplätzen bis zu einer Versicherungssumme von 5 Mio. Euro ab.

Im Baustein Vermieterrechtsschutz der Allianz sind die folgenden Leistungen standardmäßig inbegriffen:

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz: z. B. Streit wegen Mietrückständen oder Nachbarschaftsstreitigkeiten.
  • Steuer-Rechtsschutz (für den Immobilienbereich): z. B. Streit mit der Behörde wegen laufender Grundstücksabgaben, etwa Abwassergebühren.
  • Kostenlose telefonische Rechtsberatung: auch bei nicht versicherten Fällen und auch ohne Einhaltung der dreimonatigen Wartezeit.
  • Übernahme von Kosten für eine außergerichtliche Einigung: z. B. eine Mediation, um den Konflikt mit Ihrem Mieter oder Ihrer Mieterin mithilfe einer Mediatorin oder eines Mediators beizulegen.

Den Vermieterrechtsschutz können Sie in allen Tarifen zusammen mit der Allianz Rechtsschutzversicherung online abschließen – oder auch separat bei einem Allianz Berater oder einer Allianz Beraterin.

  • Rechtsschutzversicherung inkl. Vermieterrechtsschutz online berechnen und auf Wunsch gleich abschließen. 

  • Sie wünschen eine Beratung oder möchten den Vermieterrechtsschutz als einzelne Versicherung abschließen? Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter.

  • Alle Infos zur Rechtsschutzversicherung der Allianz.

Klarheit im Schadenfall: Ein Rechtsstreit mit Mieter:innen oder Behörden kann schnell teuer werden. Doch mit unserer Vermieterrechtsschutzversicherung müssen Sie sich über die finanziellen Risiken, eines Rechtsstreits keine Sorgen machen. Pro Versicherungsfall werden die Kosten bis zur im Versicherungsschein bzw. in den Versicherungsbedingungen vereinbarten Höhe übernommen.

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Zeugen und Zeuginnen
  • Sachverständige und Gutachter:innen
  • Bei verlorenem Rechtsstreit: Kosten der Gegenseite

  • Mediationsverfahren, um sich außergerichtlich zu einigen

  • kostenlose telefonische Rechtsberatung

  • Kosten bei mutwilliger Klageführung

  • Kosten für vorsätzlich herbeigeführte Streitigkeiten

  • Kosten für Fälle vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit

  • Vereinbarte Selbstbeteiligung pro Rechtsschutzfall

Die Kosten, die Sie für eine Rechtsschutzversicherung, inklusive Vermieterrechtsschutz, zahlen müssen, können Sie ganz einfach mit unserem Online-Rechner ermitteln, oder Sie lassen sich von einem unserer Berater:innen ein persönliches Angebot machen.

Generell hängt die Höhe der Kosten unserer Vermieter-Rechtsschutzversicherung von vielen einzelnen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem:

  • Anzahl der vermieteten Einheiten
  • Größe und Lage der vermieteten Einheit
  • Art der Einheiten (z. B. Wohneinheiten, Gewerbeobjekte, Garagen, Stellplätze)
  • Höhe der Mieteinnahmen
  • Höhe der gewählten Selbstbeteiligung
  • Kosten für Rechtsschutzversicherung inkl. Vermieterrechtsschutz online berechnen und abschließen. 

  • Sie möchten den Vermieterrechtsschutz als einzelne Versicherung abschließen? Oder benötigen eine Beratung? Wir sind gerne für Sie da.

Können die Kosten für Vermieterrechtsschutz auf den Mieter oder die Mieterin umgelegt werden?

Nein, eine Umlage der Kosten für Vermieterrechtsschutz ist nicht möglich. Der Versicherungsbeitrag gehört nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten und ist daher vom Vermieter oder von der Vermieterin zu zahlen.

Für wie viele Immobilien greift die Versicherung?

Sie können unseren Vermieterrechtsschutz für eine beliebige Anzahl an Immobilien abschließen. Wichtig ist jedoch, dass jedes Objekt gesondert versichert werden muss. Dies gilt in der Regel selbst dann, wenn Sie mehrere vermietete Wohnungen in einem einzigen Mehrparteienhaus besitzen.

Kann Vermieterrechtsschutz rückwirkend beantragt werden?

Nein, der Vermieterrechtsschutz greift in der Regel nur bei Schäden, die nach Abschluss der Versicherung entstanden sind. Rückwirkend können Sie sich und Ihre vermietete Immobilie nicht versichern.

Welche Wartezeit greift bei Vermieterrechtsschutz?

Bei der Allianz gilt wie bei den meisten Vermieterrechtsschutzversicherungen eine Wartezeit von drei Monaten. Ein Vermieter- Rechtsschutz ohne Wartezeit ist meist nur möglich, wenn Sie den Versicherer wechseln und einen direkten Folgevertrag abschließen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Übergang in den neuen Vertrag lückenlos erfolgt.

Wie beantrage ich eine Vermieterrechtsschutzversicherung?

Den Vermieterrechtsschutz können Sie einfach und bequem als Baustein zur Rechtsschutzversicherung online abschließen. Geben Sie hierzu einfach alle relevanten Informationen an, berechnen Sie Ihre individuelle Beitragshöhe und reichen Sie den Antrag ein. Die Versicherung prüft diesen dann und schickt Ihnen bei Annahme den Versicherungsschein zu.

Alternativ können Sie auch unsere , die Ihnen Ihre Fragen sehr gerne beantworten. Auf Wunsch können Sie auch bei unseren Berater:innen vor Ort den Vermieterrechtsschutz als alleiniges Produkt abschließen.

Kann ich meine Vermieterrechtsschutzversicherung steuerlich geltend machen?

Grundsätzlich können Sie als Vermieter:in die Beiträge zum Vermieterrechtsschutz steuerlich geltend machen. Da es sich bei dieser Information jedoch lediglich um eine allgemeine Auskunft handelt, sollten Sie die Details vorab mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin klären.

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