• Eine Knirscher­schiene ist eine meist zahn­ärztlich verordnete Kunst­stoff­schiene zum Schutz Ihrer Zähne. Sie lindert gesund­heitliche Probleme, die durch Zähne­knirschen (Bruxismus) verursacht werden.
  • Denn un­bewusstes und nächtliches Zähne­knirschen kann viel­fältige Symptome hervor­rufen, wie z. B. Kopf-, Ohren- und Zahn­schmerzen. Auch schwer­wiegende kiefer­ortho­pädische Probleme können auftreten.
  • Die Kosten für eine Knirscher­schiene betragen im Durchschnitt zwischen 150 und 1.000 Euro. Sie sind abhängig vom Schienen­typ und werden von der gesetz­lichen Kranken­versicherung (GKV) häufig nicht übernommen.
  • Ein Vorteil einiger privater Zahn­zusatz­versicherungen, wie etwa der Allianz Mein­Zahnschutz Tarife: Sie erstatten bis zu 100 Prozent der Kosten für die Anfertigung, Anpassung und Behandlung mit Knirscherschienen.
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Erklärung
Eine Knirscher­schiene schützt Ihre Zähne vor den negativen Folgen von Zähne­knirschen. Bei Bedarf wird dieser Knirscher­schutz aus Kunst­stoff ärztlich verordnet. Knirscher­schienen zählen zu den bewährten kiefer­orthopädischen Therapie­maßnahmen bei Bruxismus und cranio­mandibulärer Dysfunktion

Fast 10 Prozent der deutschen Bevölkerung knirscht mit den Zähnen. Zähne­knirschen (Bruxismus) kann zum Verschleiß der Zähne führen oder Symptome wie Kopf- und Ohren­schmerzen auslösen. Aber auch Zahn­fehl­stellungen oder komplexe Kiefer­gelenks­beschwerden wie die cranio­mandi­buläre Dys­funktion (CMD) können die Folge sein. Betroffene bemerken das Knirschen häufig nicht (unbewusstes Zähne­knirschen), da es meist während des Schlafens auftritt (nächtliches Zähne­knirschen).

Die Behandlung erfolgt in der Regel über kiefer­orthopädische Maßnahmen wie einer Aufbiss­schiene oder Knirscher­schiene, umgangs­sprachlich auch Knirsch­schiene genannt. Je nach Art der Knirscher­schiene sollen diese Kunststoff­schienen (weiteren) Zahn­beschädigungen vorbeugen oder Fehl­stellungen des Gebisses korrigieren.

  • Bruxismus

    Bruxismus bezeichnet eine Be­we­gungs­störung, bei der die Pa­tientinnen und Pa­tien­ten un­gewollt Zähne­knirschen oder ihre Zähne zusammen­pressen. Der genaue Grund für Bruxismus ist nicht bekannt. Aber Auslöser wie Stress, Angst, Schlaf­störungen und bestimmte Medi­kamente können eine Rolle spielen. Meist erfolgt die Behandlung mit einer speziellen Knirscher­schiene oder Nacht­schiene. Ergänzende Behandlungs­optionen wie entspannende Medikamente oder eine Verhaltens­änderung (Entspannungs­therapie) können nächtliches Zähne­knirschen reduzieren.

    Zu den Symptomen von Bruxismus zählen:

    • Kopf­schmerzen, besonders am Morgen
    • Zahn­schmerzen, Schmerzen im Kiefer, der Kau­muskulatur und im Gesicht
    • Ohren­schmerzen ohne erkennbare Ursache
    • Ver­spannungen im Kiefer
    • Beschädigte Zähne, Zahnfleisch und Zahn­prothesen
    • Schlaf­störungen
    • Geräusche beim Zähne­knirschen oder Zusammen­pressen, die von Schlaf­partnern gehört werden können
  • Craniomandibuläre Dysfunktion

    Eine cranio­mandibuläre Dysfunktion (CMD) bezieht sich auf Probleme mit dem Kiefer­gelenk und den an­grenzenden Muskeln und Strukturen. Eine solche Fehl­regulation des Kau­apparats kann zu Schmerzen im Kiefer, im Gesicht, im Ohr, im Nacken und in der Schulter führen. CMD kann zudem Probleme beim Kauen, Sprechen und Schlucken verursachen. Zu den möglichen Folgen zählen auch eine Fehl­anpassung der Zähne oder Ver­schiebungen im Kiefer. Die Behandlung von CMD erfolgt durch eine Kombination aus manuellen Techniken, kiefer­orthopädischen Maßnahmen und einer Veränderung des Lebens­stils.

Sie leiden unter Bruxismus oder CMD? Dann ist es wichtig, dass diese Bewegungs­störung schnellst­möglich behandelt wird. Nur so können Sie lang­fristige Schäden an Zahn­fleisch und Zähnen vermeiden.

  • Unser Tipp: Prüfen Sie vor einer Zahn­behandlung mit Knirscher­schiene den Leistungs­umfang Ihrer gesetzlichen Kranken­kasse. Um etwaige Versorgungs­lücken auszu­gleichen, empfiehlt sich eine Zahnzusatz­versicherung wie die Tarife der Allianz MeinZahnschutz. Je nach gewähltem Tarif werden Ihnen bis zu 100 Prozent der Kosten für individuell angefertigte Aufbiss­schienen oder Knirscher­schienen erstattet.
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Kosten
Die Kosten für einen Knirsch­erschutz variieren je nach Art der Knirscher­schiene und dem Anbieter. Einfachere Kunststoff­schienen, die nur das Abnutzen der Zähne verhindern sollen, kosten zwischen 150 und 500 Euro. Individuell gefertigte Schienen zur Biss­korrektur kosten bis zu 1.000 Euro oder mehr.
Die  Art der Knirscher­schiene und die Herstellungs­kosten bestimmen den Preis einer Aufbiss­schiene. So gibt es einfachere Schienen aus weichem Kunststoff für die obere (Ober­kiefer Knirscher­schiene) und untere Zahnreihe (Unter­kiefer Knirscher­schiene). Hierunter fallen sogenannte weiche Schienen und nicht adjustierte Schienen. Sie dienen dem Schutz der Zähne und sollen weitere Zahn­schäden durch Bruxismus verhindern. Individuelle kiefer­orthopädische An­fertigungen aus hartem Kunststoff hingegen sollen Fehl­stellungen des Gebisses korrigieren und die Knirsch­aktivität reduzieren. Zu diesem Typ Knirscher­schiene zählen harte Schienen und adjustierte Schienen.
In der folgenden Tabelle finden Sie einen Überblick über die voraussichtlichen Kosten und Charakteristika der verschiedenen Knirscher­schiene Arten:

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Knirscherschiene
Kosten
Charakteristika
Weiche Schiene ca. 150- 500 € Gummiartige Schiene aus farblosem Kunststoff mit hohem Tragekomfort
Harte Schiene ca. 150- 500 € Hartes, transparentes Kunststoffmaterial (ähnlich einer Zahnspange); effektivere Korrektur von Kieferfehlstellungen
Adjustierte Schiene ca. 300- 1.000 € Aufwändig an den Kiefer angepasste harte Schiene zur Korrektur der Bisslage und Reduktion der Knirschaktivität
Nicht adjustierte Schiene ca. 150- 500 € Weicher Kunststoffüberzug über den Zahnbogen mit reiner Schutzfunktion ("Miniplastschiene" genannt)

Die Kosten für die An­fertigung und An­passung einer Knirscher­schiene müssen gesetzlich Versicherte zumindest teil­weise privat tragen. Denn in Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Knirscher­schiene nur bei einer medizinischen Not­wendigkeit. In vielen Fälle trägt die GKV die Kosten nicht. Beispiels­weise, wenn das Knirschen lediglich ein nervöses Verhalten ist oder die Schiene nur zur Vermeidung von Zahn­ab­nutzung verwendet wird. Auch zahlt die gesetz­liche Kranken­versicherung meist nicht für:

  • Funktions­analyse (Gnathologie)
  • Funktions­therapie
  • die präzise computer­gestützte Konstruktion und Fertigung der Schiene
  • Die Allianz MeinZahnschutz Tarife übernehmen, abhängig von der gewählten Absicherung, der Behandlung und dem Schienentyp, bis zu 100 Prozent der Kosten für eine Knirscherschiene oder Aufbissschiene.
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Versicherungs­schutz
Die GKV übernimmt häufig nicht alle Kosten für eine medizinisch sinnvolle Knirscher­schiene, wenn Sie unter Zähne­knirschen leiden. Es ist daher wichtig, sich vor Beginn einer zahn­ärztlichen Behandlung über die Leistungen der eigenen Versicherung zu informieren.

Damit Sie im Zweifels­fall nicht auf den hohen Kosten sitzen bleiben, kann sich der Abschluss einer Zusatz­versicherung lohnen. Die Allianz MeinZahnschutz-Tarife übernehmen für Aufbiss­schienen bis zu 100 Prozent der Kosten und erstatten vollständig Ihre Rechnungen für Zahn­reinigung, Prophylaxe und Zahn­behandlung ohne Begrenzung.

  • Wichtig: Wurde von ärztlicher Seite bereits vor dem Abschluss einer Zahn­zusatz­versicherung eine solche Behandlung angeraten, ist eine nach­trägliche Kosten­übernahme beim Versicherungs­wechsel in der Regel nicht mehr möglich.
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Pro und Contra
Knirscher­schienen oder Aufbiss­schienen können das Leben für Menschen, die regel­mäßig Zähne­knirschen, deutlich erleichtern. Abhängig von der Art der Schiene und dem Grad Ihrer Beschwerden ist diese Behandlungs­option in manchen Fällen nicht ausreichend.
  • Schutz Ihrer Zähne vor Abnutzung oder Zahn­beschädigungen
  • Sanfte Behandlung von Kiefer­fehlstellungen wie CMD
  • Schmerz­linderung bei Kopf-, Ohren- oder Nacken­schmerzen und anderen Begleit­erscheinungen von Zähne­knirschen
  • Bis zu 100 Prozent Erstattung der Kosten für Anfertigung und Anpassung einer Knirscher­schiene bei einer privaten Zahnzusatz­versicherung wie der Allianz MeinZahnschutz
  • Ein Knirscher­schutz kann anfangs Schmerzen beim Tragen (Zahn­schmerzen, Schmerzen des Zahn­fleischs) verursachen. Die Erfahrung mit Knirscherschienen zeigt, dass dies jedoch meist nur zu Beginn der Fall ist.
  • Eine einfache Aufbiss­schiene aus Kunststoff ist ungeeignet zur Korrektur von Zahn­fehl­stellungen. Hier sind spezielle Zahn­schienen zur Zahn­korrektur oder andere kiefer­orthopädische Maßnahmen wie eine Zahn­spange ggf. sinnvoller.
  • Die Kosten für eine Knirscher­schiene müssen gesetzlich Kranken­versicherte meist selbst tragen. Die GKV erstattet nur, wenn eine medizinische Not­wendigkeit für den Knirscher­schutz vorliegt.
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Reinigung und Pflege
Patientinnen und Patienten mit einer Knirscher­schiene, Aufbiss­schiene oder Nacht­schiene nutzen diese im Normalfall täglich zum Schutz ihrer Zähne. Umso wichtiger ist die gründliche Reinigung der Knirscher­schiene. Zur Pflege Ihres Knirscher­schutzes empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
  1. Entfernen Sie die Schiene aus dem Mund und waschen Sie sie gründlich mit warmem Wasser.
  2. Verwenden Sie eine Zahn­bürste mit weichen Borsten, um die Knirsch­schiene gründlich zu reinigen. Vermeiden Sie es, harte Bürsten oder Reinigungs­mittel zu verwenden, da dies die Schiene beschädigen kann. Sie können zur Reinigung auch eine Zahn­pasta verwenden. Achten Sie aber darauf, dass es sich um eine weiche Paste handelt. Und spülen Sie die Schiene gründlich mit Wasser ab, nachdem Sie die Paste verwendet haben.
  3. Trocknen Sie die Knirsch­schiene mit einem sauberen Tuch ab.
  4. Lassen Sie die Schiene trocknen und setzen Sie sie nach dem Zähne­putzen ein. Es ist wichtig, die Knirsch­schiene täglich zu reinigen, um sicher­zustellen, dass sie hygienisch und frei von Bakterien und Plaque ist.
Ja, Sie können in der Regel mit einer Knirsch­schiene essen und trinken. Allerdings gibt es einige Ein­schränkungen und Empfehlungen, die Sie beachten sollten. Essen Sie vorwiegend weiche Lebens­mittel, wie Kartoffel­püree, Suppen und gekochtes Gemüse. Von harten und krachenden Lebens­mitteln wie Karotten, Äpfeln oder Nüssen ist bei einer Aufbiss­schiene abzuraten. Beim Trinken empfiehlt es sich, zunächst nur dünn­flüssige und kalte Getränken zu konsumieren oder die Schiene zum Trinken heraus­zunehmen. Fragen Sie bei Un­sicherheiten Ihren Zahnarzt oder Ihre Kiefer­orthopädin, um sicher­zustellen, dass Sie Ihre Knirscher­schiene richtig pflegen und tragen. Reinigen Sie Ihrer Knirscher­schiene regel­mäßig, um Speisereste zu entfernen.
Es ist nicht empfehlens­wert, mit einer Knirsch­erschiene zu rauchen. Rauchen kann dazu führen, dass die Schiene sich verfärbt oder beschädigt wird. Auch kann die Wirkung der Schiene beeinträchtigt werden. Es wäre ratsam, das Rauchen vorüber­gehend aufzuhören oder zumindest zu reduzieren, während Sie die Knirsch­erschiene tragen.
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Häufige Fragen
  • Was ist der Unterschied zwischen einer Aufbissschiene und einer Knirscherschiene?

    Bei einer Knirscher­schiene handelt es sich eigentlich um eine Unterart der Aufbiss­schienen. Knirscher­schienen sollen vor allem die Auswirkungen des nächt­lichen Zähne­knirschens minimieren. Aufbiss­schienen generell beugen Über­lastungen der Zähne und des Kiefer­gelenks bzw. der Kiefer­muskulatur vor. Darüber hinaus bewahren Sie die Zahn­oberfläche vor Druck und Abrieb.
  • Kann eine Knirscherschiene gegen Schnarchen vorbeugen?

    Eine Knirscher­schiene ist in erster Linie dazu gedacht, unbewusstes Zähne­knirschen während des Schlafens zu verhindern. Sie kann indirekt das Schnarchen beeinflussen, wenn dieses durch den Bruxismus verstärkt wird. Zur Schnarch­prävention wurden solche Nacht­schienen jedoch nicht entwickelt. Für Behandlungs­möglichkeiten gegen Schnarchen sollten Sie jedem Fall Ihre Hausarzt­praxis sowie eine Fach­ärztin oder einen Facharzt konsultieren.
  • Kann das Tragen einer Knirscherschiene Kopfschmerzen verursachen?

    Zu Beginn der Behandlung kann das Tragen einer Knirscher­schiene Schmerzen verursachen oder zu anderen Beschwerden führen. Darunter fallen auch Kopf­schmerzen. Nach einer Eingewöhnungs­phase mit dem Knirscher­schutz sollten diese allerdings nachlassen. Bei anhaltenden Schmerzen durch die Knirscher­schiene wenden Sie sich bitte an Ihre Zahn­ärztin oder Ihren Zahnarzt bzw. Kiefer­orthopäden oder Kieferorthopädin.
  • Ab wann wird das Zähneknirschen bei Kindern problematisch?

    Führt Zähne­knirschen bei Kindern zu Zahnschäden, Schmerzen im Kiefer­bereich oder anhaltenden Kopf­schmerzen, besteht Handlungs­bedarf. Eltern sollten ihr Kind in diesen Fällen dringend zahn­ärztlich untersuchen lassen. Nur so lassen sich mögliche Folgen für das kindliche Gebiss analysieren und bewerten. Die Behandlung mit einer Knirscher­schiene bei Kindern, oder anderen kiefer­orthopädischen Maßnahmen wie einer Zahn­spange, ist daher nicht ungewöhnlich.

    • Unser Tipp: Klären Sie in diesen Fällen vorab, welche Kosten von Ihrer Familien­versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung oder einer Zahn­zusatz­versicherung für Kinder über­nommen werden. Die Tarife Allianz MeinZahnschutz erstattet Ihnen je nach gewählter Absicherung bis zu 100 Prozent der Kosten für individuell angefertigte Knirscher- oder Aufbiss­schienen.
  • Wann setzt die Wirkung einer Knirscherschiene ein?

    Die Wirkung eine Knirscher­schiene (umgangs­sprachlich auch Knirsch­schiene) lässt nicht lange auf sich warten. Sie kann sich sofort beim ersten Tragen einstellen, da sie das Zähne­knirschen direkt unterbindet. Eine merkliche Besserung von Schmerzen oder Begleit­symptomen kann allerdings einige Tage bis Wochen in Anspruch nehmen. 
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