Betriebliche Alters­versorgung

Die attraktive Rente über den Arbeit­geber
Allianz Betriebliche Altersversorgung: Eine Gruppe Arbeitskollegen sitzen gemeinsam in einem Besprechungsraum und diskutieren.
Mit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV), oder auch Betriebsrente genannt, kommen Sie begünstigt zu mehr Rente. Verringern Sie Ihre Rentenlücke mit Hilfe Ihres Arbeitgebers durch eine betriebliche Altersversorgung. Dank staatlicher Förderung sparen Sie Steuern und Sozialabgaben. Nehmen Sie Ihren Rechtsanspruch wahr, seit 2002 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Für die betriebliche Altersversorgung bei der Allianz stehen mehrere Produkte zur Auswahl: Direktversicherung, Pensionszusage und Unterstützungskasse. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, welche Form der Altersversorgung in seinem Unternehmen angeboten wird. Sie können den Vertrag mitnehmen, wenn Sie Ihren Arbeitgeber wechseln, oder Ihre betriebliche Altersversorgung aus eigenen Mitteln fortführen.
Für viele ist die Rentenlücke nur ein abstrakter Begriff. Wirklich greifbar wird sie erst im Alter, wenn die finanziellen Einschnitte Wirklichkeit werden und der gewohnte Lebensstandard nicht mehr gehalten werden kann. Nur wer heute erkennt, wie viel Geld ihm im Alter wirklich fehlt und wie groß die Rentenlücke sein wird, kann gegensteuern und die Lücke verringern. Die Musterrechnung zeigt auch, wie die beispielhafte Versorgungslücke von 1.091 Euro sogar noch größer wird, wenn Sie vorzeitig in den Ruhestand gehen. Hinweise zur Musterrechnung:

Eckdaten: Eintrittsalter 35

Steuer und Sozialversicherung: Bruttoeinkommen mtl. 3.500 EUR, StKl. I, KiSt. 8 %, GKV inkl. Zusatzbeitrag von 2,5 %, GPV-Beitragssatz 4,2 % für Kinderlose.

Die Berechnungen basieren auf den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Jahres 2025.

Hinweis: Basis ist eine geschätzte mtl. Regelaltersrente in Höhe von 1.421 Euro brutto mit 67 Jahren vor Steuern und Abgaben, ohne Berücksichtigung von Inflation, Gehalt und Rentenanpassungen. Prognostizierte Abgaben zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und Steuern sind berücksichtigt (Stand 2025).

Jede:r rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer:in in Deutschland hat seit 2002 einen Rechtsanspruch darauf, sich per Entgeltumwandlung eine Betriebsrente zu finanzieren. Mit einer Altersversorgung über Ihre Firma sparen Sie auf diese Weise Steuern und in der Regel auch Sozialabgaben. So könnten zum Beispiel 100 Euro monatlich aus Ihrem Bruttoeinkommen in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt werden. Weil Sie dabei aber Steuern und in der Regel Sozialabgaben sparen, haben Sie tatsächlich nur einen Nettoaufwand von rund 50 Euro. Bei Sozialversicherungsersparnis kommt je nach Ausgestaltung noch ein gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss hinzu, der Ihren Beitrag zur Betriebsrente erhöht.
Soweit die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sozialabgabenfrei ist, ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss  i. H. v. bis zu 15 % des umgewandelten Entgelts bis 4 % der BBG verpflichtet.

Hinweise zum Beispiel: Steuerersparnis i. H. v. ca. 30 %; Sozialversicherungsbeiträge i.H.v. zirka 20 %. Die Entgeltumwandlung kann zu geringeren Leistungen aus den gesetzlichen Sozialsystemen und ggf. zur Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung führen. Die Leistungen sind individuell zu versteuern und unterliegen in der Regel der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Darstellung ist insbesondere im Hinblick auf die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben nicht abschließend. Alternativ kann für die Entgeltumwandlung auch die Förderung mit Zulagen und ggf. Sonderausgabenabzug (sog. Riesterförderung) in Anspruch genommen werden.

Die Infografik zeigt einen Beitrag in eine betriebliche Rente von 115 Euro, aufgeteilt in verschiedene Finanzierungsquellen. Der Nettoeigenaufwand beträgt 50 Euro, die Förderung vom Staat beläuft sich auf 50 Euro und der Arbeitgeberzuschuss beträgt 15 Euro.
Sie können auch mehr aus Ihren vermögenswirksamen Leistungen (VL) machen. Wenn Sie die VL für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) verwenden, profitieren Sie auch hier von allen Vorzügen und sparen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.
Um Ihren Lebensstandard im Alter halten zu können, reicht die gesetzliche Rente nicht aus. Deshalb sollten Sie unbedingt zusätzlich vorsorgen. Dafür haben Sie im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: die private Rentenversicherung und die betriebliche Altersversorgung (bAV).
Die betriebliche Altersversorgung ist für Sie besonders attraktiv, weil Sie durch Steuervorteile mehr Geld für die Altersversorgung einsetzen können. So reduzieren Sie mit der bAV Ihre Rentenlücke besonders bequem: Sie können in der Ansparphase staatliche Förderung nutzen (z.B. durch Steuerersparnis und Sozialabgabenfreiheit). Bekommen je nach Ausgestaltung einen gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss, sofern Ihr Arbeitgeber bei Entgeltumwandlung Sozialabgaben spart. ;Hinterbliebenenschutz und Arbeitskraftsicherung sind möglich.
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) profitieren auch Arbeitnehmer:innen in kleinen und mittleren Betrieben sowie Beschäftigte mit geringem Einkommen von den Vorteilen der betrieblichen Altersversorgung.
eine betriebliche Altersversorgung anbietet oder bereit ist, für Sie eine abzuschließen.
im Angestelltenverhältnis arbeiten und Ihre Versorgungslücke bei der Rente mit einer betrieblichen Altersversorgung verringern möchten.
einen Teil Ihres Gehalts in Form der Entgeltumwandlung in die Altersversorgung einzuzahlen.
Lehrjahre sind keine Herrenjahre  und vieles ist ungewiss. Trotzdem ist diese Zeit ganz besonders wertvoll. Denn die Erfahrung, die Sie jetzt sammeln, ist entscheidend für Ihren weiteren Beruf. Die Bezahlung ist dagegen meist noch knapp. Etwa 950 Euro brutto bekommt beispielsweise ein Zerspanungsmechaniker im ersten Lehrjahr. Lohnt es sich da schon Rücklagen fürs Alter zu bilden? Ja, denn auf den Teil Ihres Ausbildungsgehalts, den Sie in die betriebliche Altersversorgung einzahlen, können Sie schon heute Steuern und Sozialabgaben sparen. Und meist legt auch der Arbeitgeber noch einen Zuschuss für Ihre Altersversorgung obendrauf.
Hoch motiviert, den Kopf voller Ideen! Als Berufseinsteiger:in wollen Sie beweisen, dass Sie den Sprung in die Arbeitswelt gut meistern. Da zählt vor allem das Hier und Jetzt. Aber schon beim Umgang mit dem ersten Gehalt lohnt es sich, über den Tellerrand hinaus zu blicken – insbesondere für Ihre eigene Lebensplanung. Jetzt schon vertragliche Bindungen für die Altersversorgung eingehen – ist das schlau? Ja, denn eine betriebliche Altersversorgung können Sie zu einem neuen Arbeitgeber mitnehmen. So legen Sie heute schon den Grundstein für eine solide Absicherung im Alter – ganz gleich, wohin Sie Ihr Weg führt.
Kinder wachsen am besten in den eigenen vier Wänden auf. Wenn Sie eine Immobilie besitzen, schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Wohneigentum ist ein sicherer Ort für Ihre Familie und gleichzeitig eine wichtige Größe für Ihre Altersversorgung. Denn Sie zahlen ja später keine Miete. Dennoch brauchen Sie auch dann finanzielle Reserven: Einerseits für Wartungsarbeiten und Renovierungen, andererseits, um Ihren gewohnten Lebensstandard zu halten. Mit einer Entgeltumwandlung über die bAV haben Sie die Möglichkeit, effektiv mehr Geld auf die Seite zu legen, als wenn Sie die Sparbeiträge privat aus Ihrem Nettoeinkommen abzweigen. Und was passiert, wenn Ihnen was passiert? Hier hat die betriebliche Altersversorgung ein weiteres Plus: Sie können Ihren Vertrag grundsätzlich um den Schutz bei Berufsunfähigkeit oder der Hinterbliebenen ergänzen.
Als Fachkraft, zum Beispiel als Maschinenbautechniker:in, zählen Sie zu den gefragten Beschäftigten. Als erfahrene Spezialistin oder Spezialist sind Sie umworben. Wenn Sie in einer solchen Position sind: Sind Ihnen Beständigkeit und Sicherheit wichtig? Vielleicht arbeiten Sie schon viele Jahre im gleichen Unternehmen und nutzen bereits die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung, zum Beispiel eine Direktversicherung. Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber jetzt eine weitere Absicherung über eine Unterstützungskasse anbietet, fragen Sie sich eventuell: Lohnt es sich, eine weitere Altersversorgung abzuschließen?
Ja, der Ausbau der betrieblichen Altersversorgung lohnt sich, auch wenn Sie bereits vorsorgen. Denn häufig sind Ihr Einkommen und Ihr Lebensstandard gestiegen, seit Sie mit der Vorsorge begonnen haben. Nutzen Sie die Gelegenheit nachzurechnen, wie hoch Ihre verbleibende Rentenlücke unter den aktuellen Bedingungen ausfallen wird. Verringern Sie einfach die Lücke und profitieren Sie von der staatlichen Förderung, die die bAV bietet.

Was ist eine betriebliche Altersversorgung?

Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinen Beschäftigten aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Durch die Spareffekte bei Steuern und Sozialabgaben ist die Vermögensbildung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine der attraktivsten Vorsorgeformen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Wie funktioniert eine betriebliche Altersversorgung?

Wenn Sie sich bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) für eine Entgeltumwandlung entscheiden, wird der mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarte Teil Ihres Gehaltes für diese zusätzliche Altersversorgung umgewandelt. Sie bauen so im Laufe Ihres Erwerbslebens Vorsorgeansprüche auf, die Ihnen zu Rentenbeginn als Kapital oder als lebenslange Rente oder als Mischung aus beidem zufließen. Im Rahmen der Entgeltumwandlung sind Ihre Vorsorgeansprüche für den Fall geschützt, dass Sie den Arbeitgeber wechseln. Der Gesetzgeber spricht hier von der sogenannten Unverfallbarkeit der Ansprüche. Details dazu regelt das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, kurz BetrAVG.

Für wen lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung?

Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Einbringen von Gehaltsteilen in eine betriebliche Altersversorgung. Die Beiträge in eine bAV gehen in der Regel vom Bruttogehalt ab, d.h. bei der sogenannten Entgeltumwandlung spart man innerhalb gewisser Grenzen neben Steuern in der Regel auch Sozialversicherungsbeiträge. Je nach Höhe der Ersparnis kann der Beitrag in die Altersversorgung doppelt so hoch ausfallen, als wenn er aus dem privaten Netto aufgewendet werden würde. Alternativ kann für die Entgeltumwandlung auch die staatliche Förderung mit Zulagen und gegebenenfalls Sonderausgabenabzug (also die sogenannte Riester-Förderung) in Anspruch genommen werden. In diesem Fall erfolgt die Beitragszahlung aus dem Nettogehalt.
Besonders lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung, wenn sich Ihr Unternehmen an den eingezahlten Beiträgen beteiligt. Neben freiwilligen Arbeitgeberzuschüssen gilt: Soweit die Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sozialabgabenfrei ist, ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss bis zu 15 % des umgewandelten Entgelts bis 4 % der BBG/DRV verpflichtet. Durch die staatliche Förderung lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung daher in der Regel für alle Beschäftigten.

Wird meine Betriebsrente auf die Grundsicherung angerechnet?

Bisher wurden Leistungen aus einer freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung auf die staatlich zugesicherte Mindestversorgung, auch Grundsicherung genannt, angerechnet. Jetzt wurde zum 01.01.2018 ein Freibetrag bei der Grundsicherung eingeführt, so dass sich eine Zusatzrente nun für alle lohnt. Beziehen Rentner:innen gesetzliche Leistungen aus der Grundsicherung, können sie zum Beispiel aus einer Betriebsrente bis zu 281,50 Euro monatlich erhalten, ohne dass diese auf die Grundsicherung angerechnet werden.

Bis zu welchen Grenzen ist die betriebliche Altersversorgung steuer-/sozialabgabenfrei?

Die eingezahlten Beiträge in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds bleiben bis zu 7.728 Euro steuerfrei – das entspricht 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung. Pauschal versteuerte Beiträge werden auf den Dotierungsrahmen von 8 % angerechnet. Die Beiträge in eine Unterstützungskasse und eine Pensionszusage sind dagegen unbegrenzt steuerfrei.
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht gelten folgende gesetzliche Regelungen: Beiträge in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind jährlich bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Deutschen Rentenversicherung sozialversicherungsfrei. Das sind bis zu 3.864 Euro in 2025. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge in eine Unterstützungskasse oder Pensionszusage sind in unbegrenzter Höhe und Beiträge aus Entgeltumwandlung bis 4 % der genannten Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei.

Werden im Alter Abgaben auf die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung fällig?

Die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) werden im Alter besteuert – in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Wenn Sie als Rentner gesetzlich krankenversichert sind, zahlen Sie außerdem in der Regel auch Beiträge zur gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung aus Ihrer Rente. Privatversicherte sind hier beitragsfrei.
Dies gilt nicht für eine riestergeförderte bAV.

Welche Auswirkung hat die Entgeltumwandlung auf die gesetzlichen Sozialsysteme?

Durch die Verringerung Ihres Bruttogehalts aufgrund sozialabgabenfreier Entgeltumwandlung zahlen Sie auch weniger in die gesetzlichen Sozialsysteme ein. Deshalb bekommen Sie eventuell auch etwas weniger heraus, wenn Sie die Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- oder Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Oft beträgt der Unterschied allerdings nur wenige Euro. Sinkt Ihr Bruttoeinkommen unter die Grenze von 73.800 Euro (die Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung, Stand 2025), kann die Entgeltumwandlung außerdem dazu führen, dass Sie statt in die private wieder in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen müssen.

Was passiert, wenn ich in der Ansparphase lange krank bin?

Wenn Sie als Angestellte:r in der Ansparphase so lange Zeit krank sind, dass Sie deswegen kein Gehalt mehr beziehen, ruht das bestehende Angestelltenverhältnis. In dieser Phase ist die Beitragszahlung eingestellt. Ihr späterer Versorgungsanspruch reduziert sich entsprechend. Dann haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können die Versicherung beitragsfrei stellen. Oder Sie bezahlen die Beiträge aus eigener Tasche weiter. Bitte beachten Sie, dass für private Beitragszahlungen steuerliche Besonderheiten gelten.

Wie wirkt sich Kurzarbeit auf Ihre betriebliche Altersversorgung aus?

Sowohl das Kurzarbeitergeld als auch ein evtl. Zuschuss sind eine sogenannte „Entgeltersatzleistung“ und können somit nicht für Ihre betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Sobald erneut Entgelt gezahlt wird, fließen auch wieder Beiträge in Ihre betriebliche Altersversorgung.
Arbeiten Sie jedoch in einem geringeren Umfang weiter und erhalten neben dem Kurzarbeitergeld auch einen Teil Ihres Lohns, dann bestehen die Entgeltumwandlungsvereinbarung und damit Ihre betriebliche Altersversorgung grundsätzlich fort. Die genaue Beitragshöhe hängt dabei von Ihrer individuellen Entgeltumwandlungsvereinbarung ab. Ist beispielsweise ein fester Entgeltumwandlungsbetrag vereinbart, können Sie im Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber den Beitrag reduzieren.

Kann ich die Beiträge zu meiner betrieblichen Altersversorgung stunden?

Ja, auch in der betrieblichen Altersversorgung ist eine Beitragsstundung grundsätzlich möglich. Vorteil: Im Unterschied zu einer Beitragsfreistellung bleibt der Versicherungsschutz während der Stundung in vollem Umfang bestehen. Allerdings ist das Vorgehen in Abhängigkeit von der Art der betrieblichen Altersversorgung unterschiedlich.
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