Die Bereitschaft eines Autofahrers, sich nach einem Unfall an den Kosten für die Schadensregulierung zu beteiligen, hat Einfluss auf Ihren Versicherungsbeitrag: Je mehr Sie von den Reparaturkosten übernehmen, desto günstiger wird Ihre Prämie.
Weitere Faktoren zur Einstufung Ihres Kfz-Versicherungstarifs sind neben der Höhe der Selbstbeteiligung unter anderem auch die Typ- und Regionalklasse Ihres Fahrzeugs, die Schadenfreiheitsklasse oder auch die allgemeine Schaden- und Kostenentwicklung.
Kratzer im Lack, Dellen in der Autotür, eine Schramme durch falsches Einparken – manchmal kann es günstiger sein, einen kleinen Schaden selbst zu übernehmen, als die Versicherung den Schaden begleichen zu lassen.
Denn: Muss der Versicherer weniger Kleinstschäden regulieren, wirkt sich das grundsätzlich positiv auf den Versicherungsbeitrag aus, da die vergleichsweise hohen Verwaltungskosten reduziert werden. Zum anderen verhindern Sie je nach Versicherungsart durch die Kostenübernahme eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse – und somit eine mögliche Erhöhung des Beitragssatzes.
Die Höhe des Selbstbehaltes hängt unter anderen vom Wert des zu versichernden Fahrzeugs ab: Bei sehr hochpreisigen Fahrzeugen kann sich eine höhere Selbstbeteiligung bei der Vollkasko lohnen, da Sie im Falle eines Schadens die Rückstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse vermeiden - und damit Kosten sparen.
Experten zufolge wählen die meisten Versicherten eine Selbstbeteiligung von 300 Euro. Das Verbraucherportal Finanztip ermittelte im Sommer 2018, dass die durchschnittliche Ersparnis damit bei jährlich 26 Prozent liegt. Steigt der eigene Anteil auf 500 Euro, sparen Autofahrer weitere 30 Prozent. Das sind nochmal vier Prozent mehr. Wer einen Selbstbehalt von 150 Euro akzeptiert, kommt auf eine durchschnittliche Gesamtersparnis von 20 Prozent im Jahr.
Die Tabelle zeigt, wie viel Fahrer unterschiedlicher Pkw-Modelle sparen:
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Höhe der Selbstbeteiligung (Vollkasko)
|
ohne Selbstbeteiligung (SB)
|
Abschlag für 150 € SB¹
|
Abschlag für 300 € SB¹
|
Abschlag für 500 € SB¹
|
---|---|---|---|---|
Volvo XC90 | 1.463 € | -31 % | -37 % | -41 % |
BMW X6 | 9.448 € | -32 % | -41 % | -45 % |
Toyota Landcruiser | 1.791 € | -33 % | -39 % | -43 % |
Mini Cooper Cabrio | 602 € | -28 % | -35 % | -38 % |
Subaru Forester | 1.110 € | -29 % | -35 % | -39 % |
VW Golf III | 508 € | -21 % | -25 % | -27 % |
¹ bezogen auf keine Selbstbeteiligung, Beträge gerundet |
Tipp:
Berücksichtigen Sie bei der Entscheidung über die Höhe des Selbstbehalts in der Vollkaskoversicherung auch Ihren Schadenfreiheitsrabatt: Zahlen Sie nämlich Schäden in Höhe von 500 bis 1.000 Euro komplett selbst, vermeiden Sie nach einem Unfall eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Vor diesem Hintergrund könnte sich eine höhere Selbstbeteiligung bei der Vollkasko also für Sie lohnen.
Sind Fahranfänger mit Ihrem versicherten Auto unterwegs oder sind Sie selbst Vielfahrer, bietet sich eine niedrigere Selbstbeteiligung an. Denn in diesen Fällen ist das Unfallrisiko größer.
Bei der Teilkasko hängt es von Ihrem Budget und Sicherheitsbedürfnis ab, wie hoch die Selbstbeteiligung ausfällt. Können Sie es sich leisten, im Schadenfall etwas mehr zu zahlen? Dann könnten Sie eine höhere Selbstbeteiligung in Höhe von 300 Euro wählen und dafür bei der Prämie sparen. Andererseits mag es für Sie vielleicht ratsamer sein, monatlich etwas mehr an die Versicherung zu bezahlen. Dafür müssen Sie nach einem Unfall zum Beispiel nur die 150 Euro übernehmen, die Sie als Selbstbehalt festgelegt haben. Finanztip ermittelte eine durchschnittliche Ersparnis von 23 Prozent bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro. Bei einem Selbstbehalt von 300 Euro steigt der mögliche Rabatt sogar auf 31 Prozent.
Ein Beispiel:
Wenn die Teilkaskoversicherung für einen Mittelklassewagen pro Jahr 415 Euro kostet, sinkt die Prämie bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro auf rund 320 Euro. Mit dem doppelten Selbstbehalt von 300 Euro würden die Kosten um weitere 34 Euro sinken. Daher ist es empfehlenswert, sich die jährliche Gesamtersparnis genau auszurechnen, bevor Sie die Höhe der Selbstbeteiligung festlegen.
Die Tabelle zeigt, wie viel Fahrer verschiedener Automodelle jährlich sparen.
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Höhe der Selbstbeteiligung (Teilkasko)
|
0 € (ohne Abschlag)
|
Abschlag für 150 €¹
|
Abschlag für 300 €¹
|
---|---|---|---|
Volvo XC90 | 901 € | -29 % | -38 % |
BMW X6 | 3.756 € | -30 % | -34 % |
Toyota Landcruiser | 1.462 € | -35 % | -44 % |
Mini Cooper Cabrio | 358 € | -26 % | -36 % |
Subaru Forester | 1.023 € | -36 % | -49 % |
VW Golf III | 364 € | -16 % | -18 % |
¹ bezogen auf keine Selbstbeteiligung, Beträge gerundet |
Bei diesem Grundschutz, der in Deutschland für jeden Autofahrer Pflicht ist, gibt es keine Möglichkeit zur Selbstbeteiligung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für die Schäden auf, die Sie anderen mit Ihrem Fahrzeug zufügen.
Indem der Gesetzgeber eine Selbstbeteiligung bei der Kfz-Haftpflicht ausschließt, stellt er sicher, dass der Geschädigte stets den vollen Kostenersatz vom Versicherer des Unfallgegners erhält – und nicht darauf angewiesen ist, dass der Unfallverursacher auch zahlen kann.
Wie viel Sie für Reparaturen an Ihrem Auto zahlen müssen, hängt von der Art des Schadens ab. Natürlich auch von der Höhe des Selbstbehalts, den Sie mit Ihrer Autoversicherung vereinbart haben. Sind Sie vollkaskoversichert? Dann sind alle Leistungen der Teilkasko inbegriffen und Sie bezahlen bei Teilkaskoschäden nur den Selbstbehalt Ihrer Teilkaskoversicherung. Gar nichts zahlen Sie dagegen in der Regel, wenn Ihr Fahrzeug einen Glasschaden davongetragen hat, der repariert werden kann.
Glasreparaturen an Ihrer Windschutzscheibe übernimmt die Teilkaskoversicherung in der Regel ohne Abzug der Selbstbeteiligung. Je nach Tarif müssen Sie allerdings darauf achten, ob die Reparatur gegebenenfalls bei einem Glaspartner Ihres Versicherers durchgeführt werden muss.
Je nach Versicherungsgesellschaft reichen Sie die Reparaturrechnung ein und bekommen die Kosten komplett erstattet, oder die Werkstatt rechnet direkt mit der Versicherung ab.
Wird Ihre Windschutzscheibe durch Steinschlag beschädigt und muss repariert werden, springt Ihre Teilkasko für diesen Glasschaden ein – ohne den Selbstbehalt abzuziehen. Das gilt grundsätzlich nur bei Reparatur, ohne Scheibentausch.
Lackschäden durch Steinschlag dagegen, zum Beispiel auf der Motorhaube, fallen unter den Versicherungsschutz der Vollkasko. Haben Sie einen Vollkaskoschutz mit Selbstbeteiligung abgeschlossen, zahlen Sie nur die vereinbarte Summe.
Sämtliche Kosten, die durch Hagelschäden entstehen, übernimmt die Teilkaskoversicherung. Das können Reparaturkosten für Blechschäden oder auch kaputte Scheiben sein. Sind Sie über die Vollkasko versichert, sind alle Leistungen der Teilkasko inbegriffen. Daher behalten die Versicherer bei der Erstattung Ihrer Reparaturkosten lediglich den günstigeren Selbstbeteiligungsbetrag der Teilkasko ein.
Nach einem Zusammenstoß mit einem Tier, egal welcher Art, kommt die Teilkaskoversicherung für Schäden am eigenen Auto auf – abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Die Obergrenze der Kostenerstattung richtet sich nach dem aktuellen Fahrzeugwert: Hat der Wildunfall einen Totalschaden zur Folge, zahlt die Kfz-Versicherung wie beim Hagelschaden nur den Wiederbeschaffungswert, also den Preis, den Sie auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt für ein Auto gleicher Qualität und Güte zahlen müssten. Selbstbehalt und Restwert werden abgezogen. Der Restwert ist der Preis, den Sie beim Verkauf für Ihr total beschädigtes Fahrzeug bekommen würden.
Wird Ihr Fahrzeug durch einen Autounfall beschädigt, den Sie selbst verursacht haben, springt Ihre Vollkasko ein und bezahlt die Reparaturkosten. In diesem Fall müssen Sie sich als Betroffener selbst an den Kosten beteiligen. Die Höhe des Selbstbehalts richtet sich danach, was Sie mit dem Versicherer ausgemacht haben.
Bei einem Firmenwagen schließt der Arbeitgeber die Kfz-Versicherung ab und bezahlt den Beitrag. Die vereinbarte Selbstbeteiligung geht im Schadenfall in der Regel auf Kosten des Angestellten. Er haftet bei dienstlichen Fahrten allerdings nur in Höhe der üblichen Selbstbeteiligung. Das sind im Rahmen einer Vollkaskoversicherung für Dienstwagen zwischen 150 und 1.000 Euro.
Hat es gekracht, ist die Schuldfrage ausschlaggebend für die weitere Abrechnung. Trifft den Fahrer des Firmenwagens keine Schuld, reguliert der Versicherer des Unfallverursachers den Schaden. Eine Selbstbeteiligung fällt für den Fahrer des Firmenwagens nicht an. War der Lenker des Dienstwagens Auslöser des Crashs, hängt die Regulierungsbereitschaft der Versicherung vom Grad der Fahrlässigkeit ab. Bei groben Verstößen nimmt die Versicherung den Unfallfahrer in die Pflicht. Die vereinbarte Selbstbeteiligung ist in jedem Fall fällig.
Beim Anmieten eines Autos am Urlaubsort fragen Mitarbeiter des Autoverleihs meist nach, ob der Anmieter seinen Mietwagen mit oder ohne Selbstbeteiligung versichern möchte. Das kennt jeder, der sich privat bereits ein Fahrzeug ausgeliehen hat. "Mit Selbstbeteiligung" bedeutet, dass der Erholungsuchende im Fall eines Unfalls einen festgelegten Betrag aus eigener Tasche bezahlt. Die genaue Summe ist im Mietvertrag niedergeschrieben. Diese variiert von Vermieter zu Vermieter. Entscheidet sich der Reisende für den Abschluss ohne Selbstbeteiligung, bleibt sein Geldbeutel in den meisten Schadenfällen verschont.
Die Kosten der Selbstbeteiligung können Sie in zwei Fällen von der Steuer absetzen: wenn Sie während einer Dienstfahrt verunglückt sind. Oder wenn Sie privat im Rahmen einer außergewöhnlichen Belastung unterwegs waren – wenn Sie etwa ein krankes Kind transportiert haben.
Ereignet sich ein Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit oder während einer Dienstfahrt, dürfen Sie die Selbstbeteiligung als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Zahlen Sie den Schaden komplett selbst, um eine Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden, dürfen Sie die gesamten Unfallkosten als Werbungskosten angeben. Dazu gehören neben der Werkstattrechnung auch Kosten für einen Leihwagen während der Reparatur, Abschleppkosten, Schadenersatzzahlungen sowie Ausgaben für Sachverständige und Anwälte.
Für Rückfragen des Finanzamts empfiehlt es sich, mit der Steuererklärung auch den polizeilichen Unfallbericht, Fotos und, falls vorhanden, einen Gutachterbericht abzugeben. Hilfreich ist auch eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie beruflich unterwegs waren.
Passiert ein Unfall auf einer privaten Fahrt, dürfen Sie die Kosten der Selbstbeteiligung unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung (laut § 33 Einkommensteuergesetz) von der Steuer absetzen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie ein krankes Kind oder ein behindertes Familienmitglied transportiert haben. Auch wenn Sie auf dem Weg zum Arzt oder ins Krankenhaus einen Unfall hatten, ist der Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung absetzbar.
Im Fall der außergewöhnlichen Belastung gilt ebenfalls: Übernehmen Sie den gesamten Schaden selbst, dürfen Sie Reparaturkosten, Schäden an privaten Gegenständen, wie etwa am Gartenzaun, Ausgaben für Gutachter, einen Anwalt und das Gericht komplett in der Steuererklärung angeben.