Die Selbstbeteiligung ist die vertraglich festgelegte Summe, mit der sich ein:e Versicherungsnehmer:in an einem Schaden beteiligt. Oft ist auch von Selbstbehalt, Eigenanteil oder Zuzahlung die Rede. Sie können Vollkasko und Teilkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen. Die Höhe der Selbstbeteiligung Ihrer Vollkasko oder Teilkasko legen Sie bei Versicherungsabschluss selbst fest.
Bei einem Schaden gilt: Sie zahlen Ihren vereinbarten Eigenanteil, den Rest übernimmt die Kfz-Versicherung. Zum Beispiel: Lassen Sie Ihr Auto nach einem Marderschaden für 600 Euro reparieren, beteiligen Sie sich mit 150 Euro (= Ihre Teilkasko-Selbstbeteiligung) an den Kosten. Die übrigen 450 Euro begleicht Ihr Versicherer.
Vorteil einer Autoversicherung mit Selbstbeteiligung: Übernehmen Sie im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst, wirkt sich das positiv auf Ihren Versicherungsbeitrag aus: je höher der Selbstbehalt, desto günstiger die Prämie.