Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Die Selbstbeteiligung ist der vertraglich verein­barte Anteil, den ein Versicherungs­nehmer im Schaden­fall selbst zahlt. Der Versicherer erstat­tet den Betrag, der über die Selbst­be­teili­gung hinausgeht.
  • Meist können Sie zwischen verschiedenen Selbst­beteiligungen wählen. Je nach Anbieter sind Beträge ab 150 Euro in der Teilkasko bis 1.500 Euro in der Vollkasko üblich. Einige Kfz-Versicherer bieten noch höhere Selbst­behalte an.
  • Eine Selbst­beteiligung ist nur bei Teil- und Vollkasko­versicherung möglich. Kfz-Haft­pflicht mit Selbstbeteiligung gibt es nicht.
  • Andere Bezeichnungen sind Versicherung mit Selbst­behalt, Eigen­anteil, Zuzahlung oder Kosten­beteiligung.
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Definition

Die Selbstbeteiligung ist die vertraglich festgelegte Summe, mit der sich ein Versicherungsnehmer an einem Schaden beteiligt. Oft ist auch von Selbstbehalt, Eigenanteil oder Zuzahlung die Rede. Sie können Vollkasko und Teilkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen. Die Höhe der Selbstbeteiligung Ihrer Vollkasko oder Teilkasko legen Sie bei Versicherungsabschluss selbst fest.

Bei einem Schaden gilt: Sie zahlen Ihren vereinbarten Eigenanteil, den Rest übernimmt die Kfz-Versicherung. Zum Beispiel: Lassen Sie Ihr Auto nach einem Marderschaden für 600 Euro reparieren, beteiligen Sie sich mit 150 Euro (= Ihre Teilkasko-Selbstbeteiligung) an den Kosten. Die übrigen 450 Euro begleicht Ihr Versicherer.

Vorteil einer Autoversicherung mit Selbstbeteiligung: Übernehmen Sie im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst, wirkt sich das positiv auf Ihren Versicherungsbeitrag aus: je höher der Selbstbehalt, desto günstiger die Prämie.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung gibt es nicht. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt. Denn: Kommt ein Verkehrsteilnehmer bei einem Autounfall zu Schaden, soll die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers ihn schnellstmöglich entschädigen. Und zwar unabhängig von der Zahlungsfähigkeit des Fahrers, der den Unfall verschuldet hat.
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Eigenanteil bei Teilkasko & Vollkasko
Oft ist es günstiger, kleinere Vollkaskoschäden selbst zu zahlen. Denn springt Ihr Autoversicherer ein, stuft er Sie in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurück – und erhöht Ihre Beiträge. Mit welcher Selbstbeteiligung Sie bei Teilkasko und Vollkasko am meisten sparen, lesen Sie hier.
 

Viele Versicherungsnehmer wählen einen Teilkasko-Selbstbehalt in Höhe von 150 Euro. Dieser Eigenanteil lohnt sich statistisch gesehen am meisten. Je nach Kfz-Versicherer sind auch 300 Euro oder höhere Summen als Teilkasko-Selbstbeteiligung möglich.

Rechenbeispiel:

  • Teilkasko ohne Selbstbeteiligung: 415 Euro im Jahr
  • Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung: 360 Euro im Jahr
  • Beitragsersparnis: 55 Euro jährlich (= 13 Prozent)

Bei der Vollkasko sind 300 Euro Selbst­be­teili­gung (inklusive 150 Euro Teilkasko-Selbstbe­teili­gung) üblich. Je nach Kfz-Ver­si­che­rung sind aber auch höhere Summen möglich. Welchen Eigen­an­teil Sie vereinbaren, hängt unter anderem vom Wert des versicher­ten Pkw ab: Bei hoch­prei­si­gen Fahr­zeu­gen ist ein höherer Vollkasko-Selbst­be­halt (z.B. 500 Euro) oft sinn­voll. Damit vermeiden Sie bei kleineren Schä­den die Rück­stufung in eine schlech­te­re SF-Klasse. Das heißt: Ihr Schaden­frei­heits­rabatt ändert sich nicht – und Sie erhalten im nächsten Versi­che­rungs­jahr keine Beitrags­erhöhung.

Rechenbeispiel:

  • Vollkasko ohne Selbstbeteiligung: 600 Euro im Jahr
  • Vollkasko mit 300 Euro Selbstbeteiligung: 450 Euro im Jahr
  • Beitragsersparnis: 150 Euro jährlich (= 20 Prozent)

Welche Selbstbeteiligung Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung am besten wählen, hängt vom Fahrzeugwert, Schadensrisiko und Ihrem finan­ziellen Spielraum ab. Wenn Sie zum Bei­spiel einen teuren Neuwagen versichern, kann sich ein höherer Eigenanteil (z.B. 1.000 Euro) lohnen. Für junge Fahrer mit schmalem Budget dagegen reichen 150 Euro Teilkasko-Selbstbehalt oder 300 Euro Vollkasko-Selbst­be­tei­li­gung meist aus. Wichtig ist, dass Sie den Eigen­anteil im Schadenfall problemlos aus eigener Tasche zahlen können.

Um herauszufinden, welcher Selbstbehalt in der Kfz-Versicherung für Sie am günstigsten ist, rechnen Sie vorab aus, welche jährliche Gesamt­er­spar­nis sich mit unterschiedlich hohen Eigen­an­tei­len ergibt. Für routinierte Fahrer mit hoher SF-Klasse rentiert sich beispielsweise oft eine höhere Zuzahlung, um bei den laufenden Beiträgen zu sparen.

Am meisten sparen Versicherungs­nehmer mit 150 Euro Selbst­beteili­gung in der Teilkasko. Laut Verbraucher­portalen liegt die Beitrags­ersparnis im Vergleich zur Teil­kasko ohne Selbst­beteiligung bei zehn bis 30 Prozent. Wer sich mit 300 Euro an den Schadens­kosten beteiligt, kann seine Versiche­rungs­beträge um weitere fünf bis zehn Prozent senken.

In der Vollkasko können Sie im Unterschied zur Teilkasko mit einer Selbst­be­teiligung von 300 Euro oder 500 Euro am meisten sparen. Mit beiden Vollkasko-Selbst­behalten sind Beitragsnachlässe von bis zu 30 Prozent möglich.

Höhe der Zuzahlung

Bei der Allianz Autoversicherung können Sie sowohl Vollkasko als auch Teil­kasko mit oder ohne Selbst­beteiligung ab­schlie­ßen. Diese Eigen­anteile sind möglich:

  • Teilkasko-Selbstbehalt: 0 Euro, 150 Euro, 300 Euro, 500 Euro oder 1.000 Euro
  • Vollkasko-Selbstbeteiligung: 0 Euro, 300 Euro, 500 Euro, 1.000 Euro, 2.500 Euro, 5.000 Euro oder 10.000 Euro

Übrigens: Bei der Allianz gibt es eine Sonderregelung für Glasbruchschäden. Sie müssen keine Selbstbeteiligung zahlen, wenn Sie beispielsweise einen Steinschlag an der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs beheben lassen. Das gilt allerdings nur, wenn die Werkstatt die Scheibe nicht austauschen musste und Sie uns die Rechnung vorlegen.

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Glasschaden, Steinschlag & Co.
Sind Sie vollkaskoversichert, zahlen Sie bei Teilkaskoschäden (z.B. Wildunfall, Hagelschaden) den Selbstbehalt Ihrer Teilkaskoversicherung. Nur bei Vollkaskoschäden ist die Vollkasko-Selbstbeteiligung fällig. Hier erfahren Sie, welchen Selbstbehalt Sie abhängig von der Schadenart zahlen.
  • Glasschaden

    Glasreparaturen an Ihrer Windschutz­scheibe übernimmt die Teilkaskoversicherung meist ohne Abzug der Selbst­be­teili­gung. Manche Tarife setzen voraus, dass ein Glaspartner der Kfz-Versicherung die Reparatur durchführt. Je nach Versicherungs­gesell­schaft reichen Sie die Reparaturrechnung ein und bekommen die Kosten komplett erstattet. Oder die Werkstatt rechnet direkt mit dem Versicherer ab.
  • Steinschlag

    Steinschlagschäden erstattet die Teilkasko meist, ohne Selbstbehalt abzuziehen. Ist ein Scheibentausch nötig, zahlen Sie Ihren vereinbarten Eigenanteil. Bei Lackschäden durch Steinschlag greift die Vollkasko. Lassen Sie zum Beispiel Kratzer auf der Motorhaube über Ihre Autoversicherung reparieren, beteiligen Sie sich mit der vereinbarten Zuzahlung an den Kosten.
  • Hagelschaden

    Einen Hagelschaden am Auto deckt die Teilkaskoversicherung ab. Sie übernimmt zum Beispiel Reparaturkosten für Blechschäden oder kaputte Scheiben. In der Regel zahlen Sie Ihren Teilkasko-Selbstbehalt. Den Rest begleicht Ihr Kfz-Versicherer. Haben Sie eine Vollkasko abgeschlossen, sind alle Leistungen der Teilkasko inbegriffen. Bei Hagelschäden zahlen Sie die günstigere Teilkasko-Selbstbeteiligung.
  • Wildunfall

    Ein Zusammenstoß mit einem Wildtier ist ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Sie kommt für Schäden an Ihrem eigenen Auto auf – abzüglich der vereinbarten Teilkasko-Selbstbeteiligung. Das gilt auch, wenn der Wildunfall einen Totalschaden zur Folge hat. Dann zahlt Ihre Kfz-Versicherung den Wiederbeschaffungswert (= Preis, den Sie auf dem Gebrauchtwagenmarkt für ein Auto gleicher Qualität und Güte zahlen). Selbstbehalt und Restwert (= Preis, den Sie bei Verkauf des beschädigten Fahrzeugs erzielen würden) zieht die Autoversicherung von Ihrer Entschädigungssumme ab.
  • Autounfall

    Ist Ihr eigener Pkw nach einem selbst verschuldeten Autounfall beschädigt, übernimmt Ihre Vollkasko die Reparatur. An den Kosten beteiligen Sie sich mit Ihrem Vollkasko-Selbstbehalt. Er ist im Unterschied zur Teilkasko-Zuzahlung in der Regel höher.
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Sonderfälle

Bei gemieteten Fahrzeugen und Firmenwagen gibt es bei der Selbstbeteiligung in der Autoversicherung folgende Besonderheiten:

  • Mietwagen: Bei Leihfahrzeugen ist eine Vollkasko-Versicherung oft Bestandteil des Mietvertrags. Bei einem Unfall oder Schaden zahlen Sie dann die vereinbarte Selbstbeteiligung. Den Rest übernimmt die Mietwagen-Versicherung. Je nach Anbieter variieren Teilkasko- und Vollkasko-Selbstbehalt bei Mietautos zwischen etwa 500 und 2.000 Euro. Bei einigen Autovermietungen buchen Sie die Mietwagen-Versicherung extra hinzu. Dann können Sie oft nur zwischen einem niedrigen oder hohen Selbstbehalt wählen. Wer den Mietvertrag ohne Selbstbeteiligung abschließt, zahlt meist niedrigere Leihgebühren. Dafür tragen Sie die Kosten im Schadenfall aber in voller Höhe selbst.
  • Firmenauto: Normalerweise schließt der Arbeitgeber die Kfz-Versicherung für Dienstfahrzeuge ab und zahlt die laufenden Beiträge. Bei einem Schaden übernimmt meist der Angestellte den vereinbarten Selbstbehalt. Bei einer Vollkaskoversicherung für Firmenwagen sind das in der Regel 150 bis 1.000 Euro. Bei einem unverschuldeten Autounfall reguliert die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers den Schaden am Dienstwagen. Ist der Angestellte für die Kollision verantwortlich, zahlt er die vereinbarte Selbstbeteiligung.
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Steuererklärung
Die Kosten der Selbstbeteiligung können Sie in zwei Fällen steuerlich absetzen: Wenn Sie während einer Dienst­fahrt einen Unfall hatten. Oder wenn Sie zum Schadens­zeit­punkt zum Beispiel ein krankes Familien­mitglied zum Arzt gefahren haben.
 

Kommt es auf dem Arbeitsweg oder während einer Dienstfahrt zu einem Schaden, können Sie die Selbstbeteiligung als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Zahlen Sie den Schaden komplett selbst, um eine Rückstufung in eine schlechtere SF-Klasse zu vermeiden, dürfen Sie die gesamten Unfallkosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Darunter fallen nicht nur Werkstattkosten, sondern auch Leihgebühren für ein Ersatzfahrzeug, Abschlepp­kosten, Schadensersatzzahlungen und Ausgaben für Sachverständige oder Anwälte.

Tipp: Für Rückfragen des Finanzamts sollten Sie mit der Steuererklärung den polizeilichen Unfallbericht, Fotos und (falls vorhanden) einen Gutachterbericht abgeben. Hilfreich ist auch eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie beruflich unterwegs waren.

Passiert ein Unfall auf einer privaten Fahrt, dürfen Sie die Kosten der Selbstbeteiligung unter bestimmten Umständen als außer­gewöhnliche Belastung (laut § 33 Einkommen­steuergesetz) von der Steuer absetzen. Zum Beispiel, wenn Sie ein krankes Kind oder behindertes Familienmitglied transportiert haben. Wenn Sie auf dem Weg zum Arzt oder ins Kranken­haus einen Unfall hatten, ist der Selbstbehalt der Vollkasko­versicherung ebenfalls absetzbar.

Im Fall einer außergewöhnlichen Belastung gilt: Zahlen Sie den gesamten Schaden selbst, können Sie Reparatur­kosten, Schäden an privaten Gegen­ständen (z.B. an Garage, Garten­zaun) und Ausgaben für Gutachter, Anwalt oder Gericht komplett in der Steuer­erklärung angeben.

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Häufige Fragen
  • Welchen Vorteil hat die Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung?

    Eine Selbstbeteiligung bei Teilkasko oder Vollkasko hat für Versicherungsnehmer einen finanziellen Vorteil. Denn wenn Sie eine Versicherung mit Selbstbeteiligung abschließen, ist Ihr laufender Beitrag günstiger.
  • Kann ich die Höhe der Selbstbeteiligung nachträglich ändern?

    Ja. Das ist wie viele andere Vertragsänderungen jederzeit bei Ihrem Versicherungsvertreter möglich. Hier können Sie schnell und einfach Ihren passenden Ansprechpartner vor Ort finden.
  • Wann und von wem kann ich die Selbstbeteiligung zurückfordern?

    Die Versicherung Ihres Unfallgegners erstattet Ihnen den Eigenanteil unter bestimmten Umständen. Zum Beispiel: Sie hatten einen Autounfall, bei dem die Rechtslage zunächst unklar ist. Sie lassen Ihr Auto reparieren und wickeln die Kosten über Ihre Vollkasko mit Selbstbeteiligung ab. Später stellt sich heraus, dass Ihr Unfall­gegner für den Schaden haftbar ist. Deswegen erhalten Sie Ihre Zuzahlung nachträglich von dessen Kfz-Haftpflicht erstattet.
  • Ist es möglich, die Selbstbeteiligung zu umgehen?

    Nein. Die Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung zu umgehen, ist rechtlich nicht zulässig. Das zeigen Fälle einiger Kfz-Werkstätten. Diese boten Kunden an, auf die Selbst­beteiligung zu verzichten. Allerdings nur, wenn der Auftrag­geber im Gegenzug einen Werbeaufkleber an der Wind­schutz­scheibe seines Pkw anbringt. In einem konkreten Fall urteilte das Ober­landes­gericht Köln, dass ein solches Verhalten seitens der Werkstatt unzulässig und abmahnfähig war (AZ: 6 U 93/12).
  • Ist bei der Elektroauto-Versicherung eine Selbstbeteiligung möglich?

    Ja. Auch wenn Sie ein E-Auto versichern, können Sie bei der Kaskoversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Bei der Kfz-Haftpflicht für Elektrofahrzeuge ist dagegen kein Selbstbehalt möglich. Schließen Sie einen Vertrag mit Selbstbeteiligung ab, fallen Ihre Teilkasko- oder Vollkasko-Elektroauto-Kosten günstiger aus.
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