- Die Selbstbeteiligung ist der vertraglich vereinbarte Anteil, den Sie als Versicherungsnehmer:in im Schadenfall selbst zahlen. Der Versicherer erstattet den Betrag, der über die Selbstbeteiligung hinausgeht.
- Meist können Sie zwischen verschiedenen Selbstbeteiligungen wählen. Je nach Anbieter sind Beträge ab 150 Euro in der Teilkasko bis 2.500 Euro in der Vollkasko üblich. Einige Kfz-Versicherer bieten noch höhere Selbstbehalte an.
- Eine Selbstbeteiligung ist nur bei Teil- und Vollkaskoversicherung möglich. Kfz-Haftpflicht mit Selbstbeteiligung gibt es nicht.
- Andere Bezeichnungen sind Versicherung mit Selbstbehalt, Eigenanteil, Zuzahlung oder Kostenbeteiligung.
Selbstbeteiligung in der Kfz-Versicherung

Selbstbeteiligung: Kurz erklärt
Definition: Wie funktioniert die Selbstbeteiligung bei einer Kfz-Versicherung?
Die Selbstbeteiligung ist die vertraglich festgelegte Summe, mit der sich ein:e Versicherungsnehmer:in an einem Schaden beteiligt. Oft ist auch von Selbstbehalt, Eigenanteil oder Zuzahlung die Rede. Sie können Vollkasko und Teilkasko mit oder ohne Selbstbeteiligung abschließen. Die Höhe der Selbstbeteiligung Ihrer Vollkasko oder Teilkasko legen Sie bei Versicherungsabschluss selbst fest.
Bei einem Schaden gilt: Sie zahlen Ihren vereinbarten Eigenanteil, den Rest übernimmt die Kfz-Versicherung. Zum Beispiel: Lassen Sie Ihr Auto nach einem Marderschaden für 600 Euro reparieren, beteiligen Sie sich mit 150 Euro (= Ihre Teilkasko-Selbstbeteiligung) an den Kosten. Die übrigen 450 Euro begleicht Ihr Versicherer.
Vorteil einer Autoversicherung mit Selbstbeteiligung: Übernehmen Sie im Schadenfall einen Teil der Kosten selbst, wirkt sich das positiv auf Ihren Versicherungsbeitrag aus: je höher der Selbstbehalt, desto günstiger die Prämie.
Selbstbeteiligung bei der Kfz-Haftpflicht
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung gibt es nicht. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt. Denn: Kommt ein:e Verkehrsteilnehmer:in bei einem Autounfall zu Schaden, soll die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers oder der Unfallverursacherin sie oder ihn schnellstmöglich entschädigen. Und zwar unabhängig von der Zahlungsfähigkeit der Person am Steuer, die den Unfall verschuldet hat.
Ausnahme Selbstbeteiligung Kfz-Haftpflicht: Deckt Ihre Kfz-Haftpflicht Eigenschäden ab, die Sie mit dem versicherten Pkw zum Beispiel an Ihrer Garage verursacht haben, zahlen Sie einen vertraglich vereinbarten Selbstbehalt (z. B. 500 Euro je Schadenfall).
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung je nach Schadenart?
Glasschaden
Steinschlag
Hagelschaden
Wildunfall
Autounfall
Selbstbeteiligung bei Versicherung von Mietwagen & Firmenauto
Bei gemieteten Fahrzeugen und Firmenwagen gibt es bei der Selbstbeteiligung in der Autoversicherung folgende Besonderheiten:
- Mietwagen: Bei Leihfahrzeugen ist eine Vollkasko-Versicherung oft Bestandteil des Mietvertrags. Bei einem Unfall oder Schaden zahlen Sie dann die vereinbarte Selbstbeteiligung. Den Rest übernimmt die Mietwagen-Versicherung. Je nach Anbieter variieren Teilkasko- und Vollkasko-Selbstbehalt bei Mietautos ungefähr zwischen 500 und 2.000 Euro. Bei einigen Autovermietungen buchen Sie die Mietwagen-Versicherung extra hinzu. Dann können Sie oft nur zwischen einem niedrigen oder hohen Selbstbehalt wählen. Wer den Mietvertrag ohne Selbstbeteiligung abschließt, zahlt bei den meisten Schäden und Autodiebstahl nichts dazu. Dafür sind die Leihgebühren in der Regel höher.
- Firmenauto: Normalerweise schließt der Arbeitgeber die Kfz-Versicherung für Dienstfahrzeuge ab und zahlt die laufenden Beiträge. Bei einem Schaden übernimmt meist die angestellte Person den vereinbarten Selbstbehalt. Bei einer Vollkaskoversicherung für Firmenwagen sind das häufig 150 bis 1.000 Euro. Bei einem unverschuldeten Autounfall reguliert die Kfz-Versicherung der Unfallverursacherin oder des Unfallverursachers den Schaden am Dienstwagen. Ist der oder die Angestellte für die Kollision verantwortlich, zahlt er oder sie die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Kosten für Selbstbeteiligung von der Steuer absetzen?

Unfall auf Dienstfahrt
Kommt es auf dem Arbeitsweg oder während einer Dienstfahrt zu einem Schaden, können Sie die Selbstbeteiligung als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Zahlen Sie den Schaden komplett selbst, um eine Rückstufung in eine schlechtere SF-Klasse zu vermeiden, dürfen Sie die gesamten Unfallkosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Darunter fallen nicht nur Werkstattkosten, sondern auch Leihgebühren für ein Ersatzfahrzeug, Abschleppkosten, Schadensersatzzahlungen und Ausgaben für Sachverständige oder einen Rechtsbeistand.
Tipp: Für Rückfragen des Finanzamts sollten Sie mit der Steuererklärung den polizeilichen Unfallbericht, Fotos und (falls vorhanden) einen Gutachterbericht abgeben. Hilfreich ist auch eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie beruflich unterwegs waren.
Unfall auf dem Weg zum Arzt
Passiert ein Unfall auf einer privaten Fahrt, dürfen Sie die Kosten der Selbstbeteiligung unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung (laut § 33 Einkommensteuergesetz) von der Steuer absetzen. Zum Beispiel, wenn Sie ein krankes Kind oder behindertes Familienmitglied transportiert haben. Hatten Sie auf dem Weg in die Arztpraxis oder ins Krankenhaus einen Unfall, ist der Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung ebenfalls absetzbar.
Im Fall einer außergewöhnlichen Belastung gilt: Zahlen Sie den gesamten Schaden selbst, können Sie Reparaturkosten, Schäden an privaten Gegenständen (z. B. an Garage, Gartenzaun) und Ausgaben für Gutachter:in, Rechtsbeistand oder Gericht komplett in der Steuererklärung angeben.
Häufige Fragen zur Selbstbeteiligung
Welchen Vorteil hat die Selbstbeteiligung bei der Kfz-Versicherung?
Kann ich die Höhe der Selbstbeteiligung nachträglich ändern?
Wann und von wem kann ich die Selbstbeteiligung zurückfordern?
Ist es möglich, die Selbstbeteiligung zu umgehen?
Ist bei der Elektroauto-Versicherung eine Selbstbeteiligung möglich?


