Kratzer im Lack, Dellen in der Autotür, eine Schramme durch falsches Einparken – manchmal kann es günstiger sein, einen kleinen Schaden selbst zu übernehmen, als die Versicherung den Schaden begleichen zu lassen.
Denn: Muss der Versicherer weniger Kleinstschäden regulieren, wirkt sich das grundsätzlich positiv auf den Versicherungsbeitrag aus, da die vergleichsweise hohen Verwaltungskosten reduziert werden. Zum anderen verhindern Sie je nach Versicherungsart durch die Kostenübernahme eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse – und somit eine mögliche Erhöhung des Beitragssatzes.
Die Höhe des Selbstbehaltes hängt unter anderen vom Wert des zu versichernden Fahrzeugs ab: Bei sehr hochpreisigen Fahrzeugen kann sich eine höhere Selbstbeteiligung bei der Vollkasko lohnen, da Sie im Falle eines Schadens die Rückstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse vermeiden - und damit Kosten sparen.
Experten zufolge bringt eine Selbstbeteiligung von 300 Euro den besten Preisvorteil. Das Verbraucherportal Finanztip ermittelte im Jahr 2016, dass die durchschnittliche Ersparnis dann bei jährlich 24 Prozent liegt. Steigt der eigene Anteil auf 500 Euro, sparen Autofahrer 27 Prozent, also nur weitere drei Prozent. Und wer einen Selbstbehalt von 1.000 Euro akzeptiert, kommt auf eine durchschnittliche Gesamtersparnis von 32 Prozent im Jahr.
Die Tabelle zeigt, wie viel Fahrer unterschiedlicher Pkw-Modelle sparen können:
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Höhe der Selbstbeteiligung (Vollkasko)
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0 €
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150 €
|
300 €
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500 €
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1.000 €
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---|---|---|---|---|---|
Volvo V40 | 1.861 € | -21 % | -26 % | -29 % | -36 % |
BMW 5er (monatliche Zahlung) | 267 € | -25 % | -31 % | -35 % | -41 % |
Toyota Auris | 694 € | -20 % | -24 % | -28 % | -33 % |
Nissan Micra (monatliche Zahlung) | 42 € | -17 % | -21 % | -25 % | -30 % |
Subaru Forester | 1.284 € | -22 % | -27 % | -32 % | -36 % |
VW Golf (monatliche Zahlung) | 59 € | -10 % | -13 % | -15 % | -18 % |
Tipp:
Berücksichtigen Sie bei der Entscheidung über die Höhe des Selbstbehalts in der Vollkaskoversicherung auch Ihren Schadenfreiheitsrabatt: Zahlen Sie nämlich Schäden in Höhe von 500 bis 1.000 Euro komplett selbst, vermeiden Sie nach einem Unfall eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Vor diesem Hintergrund könnte sich eine höhere Selbstbeteiligung bei der Vollkasko also für Sie lohnen.
Sind Fahranfänger mit Ihrem versicherten Auto unterwegs oder sind Sie selbst Vielfahrer, bietet sich eine niedrigere Selbstbeteiligung an. Denn in diesen Fällen ist das Unfallrisiko größer.
Bei der Teilkasko hängt es von Ihrem Budget und Sicherheitsbedürfnis ab, wie hoch die Selbstbeteiligung ausfällt. Können Sie es sich leisten, im Schadenfall etwas mehr zu zahlen? Dann könnten Sie eine höhere Selbstbeteiligung in Höhe von 300 Euro wählen und dafür bei der Prämie sparen. Andererseits mag es für Sie vielleicht ratsamer sein, monatlich etwas mehr an die Versicherung zu bezahlen. Dafür müssen Sie nach einem Unfall zum Beispiel nur die 150 Euro übernehmen, die Sie als Selbstbehalt festgelegt haben.
Ein Beispiel:
Wenn die Teilkaskoversicherung für einen Mittelklassewagen pro Jahr 415 Euro kostet, sinkt die Prämie bei einer Selbstbeteiligung von 150 Euro auf 361 Euro. Mit dem doppelten Selbstbehalt von 300 Euro würden die Kosten um weitere 24 Euro sinken. Daher ist es empfehlenswert, sich die jährliche Gesamtersparnis genau auszurechnen, bevor Sie die Höhe der Selbstbeteiligung festlegen.
Die Tabelle zeigt, wie viel die Fahrer verschiedener Automodelle jährlich sparen können.
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Höhe der Selbstbeteiligung (Teilkasko)
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0 €
|
150 €
|
300€
|
---|---|---|---|
Volvo V40 | 769 € | -18 % | -24 % |
BMW 5er (monatliche Zahlung) | 126 € | -27 % | -37 % |
Toyota Auris | 501 € | -25 % | -32 % |
Nissan Micra (monatliche Zahlung) | 27 € | -19 % | -26 % |
Subaru Forester | 911 € | -30 % | -41 % |
VW Golf (monatliche Zahlung) | 48 € | -15 % | -19 % |
Wie viel Sie für Reparaturen an Ihrem Auto zahlen müssen, hängt von der Art des Schadens und natürlich der Höhe des Selbstbehalts ab, den Sie mit Ihrer Autoversicherung vereinbart haben. Sind Sie vollkaskoversichert? Dann sind alle Leistungen der Teilkasko inbegriffen und Sie brauchen bei Teilkaskoschäden auch nur den Selbstbehalt Ihrer Teilkaskoversicherung zu bezahlen. Gar nichts zahlen müssen Sie dagegen in der Regel, wenn Ihr Fahrzeug einen Glasschaden davongetragen hat, der repariert werden kann.
Glasreparaturen an Ihrer Windschutzscheibe übernimmt die Teilkaskoversicherung in der Regel ohne Abzug der Selbstbeteiligung. Je nach Tarif müssen Sie allerdings darauf achten, ob die Reparatur gegebenenfalls bei einem Glaspartner Ihres Versicherers durchgeführt werden muss.
Je nach Versicherungsgesellschaft reichen Sie die Reparaturrechnung ein und bekommen die Kosten komplett erstattet, oder die Werkstatt rechnet direkt mit der Versicherung ab.
Wird Ihre Windschutzscheibe durch Steinschlag beschädigt und muss repariert werden, springt Ihre Teilkasko für diesen Glasschaden ein – ohne den Selbstbehalt abzuziehen. Das gilt grundsätzlich nur bei Reparatur, ohne Scheibentausch.
Lackschäden durch Steinschlag dagegen, zum Beispiel auf der Motorhaube, fallen unter den Versicherungsschutz der Vollkasko. Haben Sie einen Vollkaskoschutz mit Selbstbeteiligung abgeschlossen, zahlen Sie nur die vereinbarte Summe.
Sämtliche Kosten, die durch Hagelschäden entstehen, übernimmt die Teilkaskoversicherung. Das können Reparaturkosten für Blechschäden oder auch kaputte Scheiben sein. Sind Sie über die Vollkasko versichert, sind alle Leistungen der Teilkasko inbegriffen. Daher behalten die Versicherer bei der Erstattung Ihrer Reparaturkosten lediglich den günstigeren Selbstbeteiligungsbetrag der Teilkasko ein.
Nach einem Zusammenstoß mit einem Tier, egal welcher Art, kommt die Teilkaskoversicherung für Schäden am eigenen Auto auf – abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Die Obergrenze der Kostenerstattung richtet sich nach dem aktuellen Fahrzeugwert: Hat der Wildunfall einen Totalschaden zur Folge, zahlt die Kfz-Versicherung wie beim Hagelschaden nur den Wiederbeschaffungswert, also den Preis, den Sie auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt für ein Auto gleicher Qualität und Güte zahlen müssten. Selbstbehalt und Restwert werden abgezogen. Der Restwert ist der Preis, den Sie beim Verkauf für Ihr total beschädigtes Fahrzeug bekommen würden.
Wird Ihr Fahrzeug durch einen Autounfall beschädigt, den Sie selbst verursacht haben, springt Ihre Vollkasko ein und bezahlt die Reparaturkosten. In diesem Fall müssen Sie sich als Betroffener selbst an den Kosten beteiligen. Die Höhe des Selbstbehalts richtet sich danach, was Sie mit dem Versicherer ausgemacht haben.
Die Kosten der Selbstbeteiligung können Sie in zwei Fällen von der Steuer absetzen: wenn Sie während einer Dienstfahrt verunglückt sind. Oder wenn Sie privat im Rahmen einer außergewöhnlichen Belastung unterwegs waren – wenn Sie etwa ein krankes Kind transportiert haben.
Ereignet sich ein Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit oder während einer Dienstfahrt, dürfen Sie die Selbstbeteiligung als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Zahlen Sie den Schaden komplett selbst, um eine Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden, dürfen Sie die gesamten Unfallkosten als Werbungskosten angeben. Dazu gehören neben der Werkstattrechnung auch Kosten für einen Leihwagen während der Reparatur, Abschleppkosten, Schadenersatzzahlungen sowie Ausgaben für Sachverständige und Anwälte.
Für Rückfragen des Finanzamts empfiehlt es sich, mit der Steuererklärung auch den polizeilichen Unfallbericht, Fotos und, falls vorhanden, einen Gutachterbericht abzugeben. Hilfreich ist auch eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie beruflich unterwegs waren.
Passiert ein Unfall auf einer privaten Fahrt, dürfen Sie die Kosten der Selbstbeteiligung unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung (laut § 33 Einkommensteuergesetz) von der Steuer absetzen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie ein krankes Kind oder ein behindertes Familienmitglied transportiert haben. Auch wenn Sie auf dem Weg zum Arzt oder ins Krankenhaus einen Unfall hatten, ist der Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung absetzbar.
Im Fall der außergewöhnlichen Belastung gilt ebenfalls: Übernehmen Sie den gesamten Schaden selbst, dürfen Sie Reparaturkosten, Schäden an privaten Gegenständen, wie etwa am Gartenzaun, Ausgaben für Gutachter, einen Anwalt und das Gericht komplett in der Steuererklärung angeben.
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