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Berufsunfähig­keitsversicherung (BU)

Ich kann auf mein Ein­kommen nicht verzichten
Allianz Berufsunfähig­keitsversicherung (BU): Ein Mann im blauen Hemd sitzt mit Tablet am Schreibtisch in seinem Büro, links daneben steht sein Rennrad.

Berufsunfähigkeit ist eines der größten existenziellen Lebens­risiken: Falls Sie berufsunfähig erkranken und Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, entstehen meist finanzielle Engpässe – die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente allein bietet häufig unzureichenden Schutz. Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz zahlt Ihnen im Leistungs­fall eine monatliche Rente und befreit Sie von den Beiträgen.

  • Flexibel: Unsere BU lässt sich flexibel bei Jobwechsel, Auslands­aufenthalt oder Arbeitslosigkeit anpassen. Schlagen Sie eine Laufbahn als Beamter oder Beamtin ein, kann die BU Premium um einen Dienst­unfähigkeits­schutz ergänzt werden.
  • Sofortschutz: Voller Versicherungs­schutz ab dem ersten Beitrag. 
  • Je früher Sie eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen, desto günstiger sind Ihre Beiträge.
Abgestimmt auf Ihre Lebenssituation und Ihr Einkommen, erhalten Sie passende Leistungen, zum Beispiel bei der BU Premium in folgenden Bereichen:
 
  • Monatliche Rente: Wenn Sie bereits seit sechs Monaten ununterbrochen mind. zu 50 Prozent berufsunfähig sind oder es voraussichtlich mindestens sechs Monate sein werden – dann unterstützt Sie die monatliche Berufsunfähigkeitsrente dabei, Ihre Lebenshaltungs­kosten zu decken. Diese erhalten Sie, solange die Berufs­unfähigkeit besteht. Maximal bis zur vereinbarten Dauer.
  • Leistung auch für Teilzeitbeschäftigte: Bei Teilzeit in Folge von Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen ist auch der zuletzt ausgeübte Vollzeitjob für die BU-Prüfung maßgeblich. Wir zahlen ebenfalls die volle BU-Leistung (Beitrags­befreiung und Rente), wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre Tätigkeit weniger als drei Stunden am Tag ausüben können.
  • Leistungen wegen Krankschreibung: Sie erhalten bereits eine Rente in Höhe der Berufsunfähigkeits­rente, wenn Sie seit sechs Monaten ununterbrochen krankgeschrieben sind, oder es voraussichtlich sein werden. Zudem sind keine Beiträge mehr zu zahlen.
  • Soforthilfe wegen Krebs: Bereits bei Eintritt von bestimmten Krebserkrankungen erhalten Sie schnell und unkompliziert eine temporäre Soforthilfe für 18 Monate in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente. Zudem sind keine Beiträge mehr zu zahlen. 
  • Reduzierte Startbeiträge für Berufseinsteiger:innen möglich: Für Auszubildende, Studierende oder Berufseinsteiger:innen mit meist noch geringem Einkommen bietet die BerufsunfähigkeitsStartPolice die Möglichkeit, auch bei reduzierten Anfangsbeiträgen vollen Berufsunfähigkeits­schutz zu bekommen.
  • Hohe Flexibilität: Ob Zahlpausen bei vollem Versicherungsschutz, umfassende Erhöhungsoptionen Ihrer versicherten BU-Rente ohne erneute Gesundheits­prüfung oder die Anpassungsoption bei Erhöhung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung - Ihr Vertrag lässt sich individuell an Ihr Leben anpassen. Schlagen Sie eine Laufbahn als Beamter oder Beamtin ein, kann die BU Premium um einen Dienstunfähigkeitsschutz ergänzt werden.
  • Assistance in der Arbeitskraftsicherung: Beim Verlust Ihrer Arbeitskraft sind wir mit einem besonderen Service an Ihrer Seite. Dieser beinhaltet eine ärztliche Zweit­meinung und psychologische Begleitung sowie Unterstützung bei sozialversicherungs­rechtlichen Fragen. Damit haben Sie die Chance auf eine schnellere Genesung und Rückkehr ins Berufsleben. Zudem haben Sie im Blick, welche Leistungen Ihnen von den Sozialversicherungs­trägern zustehen.

Die genauen Leistungsvoraussetzungen sind den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme der Assistanceleistungen in der Arbeitskraftsicherung. Das Angebot der Assistanceleistungen im Einzelfall steht im freien Ermessen der Allianz Leben. Die Allianz Leben behält sich vor, Dauer, Art und Umfang der Assistanceleistungen in der Arbeitskraftsicherung jederzeit abzuändern.

Assistance in der Arbeits­kraft­sicherung 
Beratung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie nur bei eine:r Allianz Ansprechpartner:in vor Ort abschließen. Sprechen Sie mit uns über die Leistungen und Tarife der Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung. Gemeinsam finden wir eine geeignete Absicherung für Ihre individuelle Lebenssituation.
Wir leisten, wenn
  • Sie für voraussichtlich 6 Monate zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind (was für Teilzeitkräfte gilt, lesen Sie in den FAQs) oder 

    Die genauen Leistungsvoraussetzungen sind den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.

  • Sie - unter bestimmten Voraussetzungen - eine unbefristete Rente der Deutschen Rentenversicherung wegen voller Erwerbsminderung erhalten oder
  • Sie voraussichtlich für mindestens 6 Monate pflegebedürftig in mindestens Pflegegrad 2 sind oder
  • Sie nur zeitweise – für mindestens 6 Monate ununterbrochen – krankgeschrieben sind (bei entsprechender Tarifauswahl, siehe z.B. BU Premium: „Leistungen wegen Krankschreibung“) oder
  • Sie an Krebs erkranken (bei entsprechender Tarifauswahl, siehe z.B. BU Premium: „Soforthilfe wegen Krebs", temporär für 18 Monate) und

    Die genauen Leistungsvoraussetzungen sind den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.

  • Sie bei Vertragsabschluss wahre Angaben gemacht haben.
Wir leisten nicht, wenn
  • Sie bei Vertragsabschluss falsche Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand gemacht oder bereits bestehende Krankheiten verschwiegen haben, die für eine spätere BU-Erkrankung verantwortlich sind.
  • Ihre Berufsunfähigkeit aus einer Krankheit resultiert, die bei Vertragsabschluss durch eine entsprechende Klausel ausgeschlossen wurde (siehe auch Option zu Krankheitsausschluss).
  • Sie nicht zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind, oder Sie Ihre Berufsunfähigkeit nicht nachweisen können.
  • Sie nicht mindestens 6 Monate ununterbrochen berufsunfähig sind oder waren.
  • Ihre Berufsunfähigkeit z. B. durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Körperverletzung oder durch einen Selbstmordversuch verursacht wurde.
Vorer­krankungen? Jetzt anonym prüfen
Sie haben Vorerkrankungen und fürchten nun die Gesundheits­fragen? Ihre Sorgen sind verständlich, oftmals aber unbegründet. Auch wenn es nicht ohne Gesundheitsfragen geht: Gute Chancen auf Annahme haben Sie generell bei Versicherern mit einer An­nahme­quote jenseits der 87-Prozent-Marke, wie etwa der Allianz. Ihr Allianz-Kontakt kann tele­fonisch unter 0800 4720 115 oder vor Ort mit Ihnen prüfen – ganz ohne Arztanfrage –, ob Ihre Vorerkrankungen für den Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung der Allianz relevant sind. Weitere Tipps zu den Gesundheitsfragen der Allianz, finden Sie in unserem Ratgeber.
Option bei Krankheits­ausschluss
Falls eine bestimmte Krankheit bei Vertragsabschluss ausgeschlossen werden sollte: Für bestimmte medizinische Ausschlussklauseln kann eine Prüfoption vereinbart werden: Die Überprüfung beschränkt sich dabei auf die Ausschluss­gründe, die in der Klausel vereinbart sind. Diese Option darf frühestens nach zwei Jahren und nur einmalig durchgeführt werden. Wenn die Überprüfung ergibt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Ausschlussklausel aus dem Vertrag entfernt.

Wie hoch sollte die BU-Rente sein?

Die Entscheidung über die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist eine persönliche Entscheidung und hängt von Ihrem Absicherungsbedarf im Falle einer Berufsunfähigkeit ab. Ziel der Bedarfsermittlung ist eine ausreichende Absicherungshöhe zu ermitteln. Folgende Fragen sollten Sie sich hierbei stellen:

  • Was ist mein konkretes Vorsorgeziel?
  • Welche Einsparmöglichkeiten habe ich?
  • Welche Vorsorge ist bereits vorhanden?

Mit unserem BU-Rechner können Sie Ihren individuellen Bedarf ermitteln.

Berücksichtigen Sie bei der Höhe Ihrer BU-Rente auch einen Inflationsausgleich oder steigenden Lebensstandard. Hierfür bietet sich der Einschluss einer Dynamik an. Durch die Dynamik werden die Beiträge jährlich automatisch um einen festgelegten Prozentsatz erhöht, damit Ihre BU-Rente steigt. Bei der Allianz wird dies "Zuwachs" genannt. 

Durch eine Nachversicherungsgarantie - auch Erhöhungsoption genannt - können unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge und damit auch die BU-Rente nachträglich erhöht werden, ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zu durchlaufen. Zum Teil sind bestimmte Anlässe dafür notwendig.

Worauf ist bei einer BU besonders zu achten?

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie vor allem auf den tatsächlichen Leistungsumfang achten und nicht nur auf Ihre Beitragskosten pro Monat. Die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung Premium leistet beispielsweise bereits bei Krankschreibung, verzichtet auf eine abstrakte Verweisung und bietet hohe Flexibilität bei beruflichen Veränderungen oder auch finanziellen Engpässen.

Eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung mag zwar auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, aber werfen Sie ruhig mal einen zweiten Blick auf die sich dahinter versteckenden Rahmenbedingungen wie zum Beispiel das Verteuerungsrisiko. So sollten Sie beispielsweise nicht nur auf Ihren aktuellen Zahlbeitrag achten, sondern auch darauf, dass das Verteuerungsrisiko während der Vertragslaufzeit eher gering ausfällt, wie beispielsweise bei der Allianz.

Weitere wichtige Kriterien wie die Leistungsquote und die Finanzstärke eines Versicherers werden auch regelmäßig in Berufsunfähigkeitsversicherungs-Tests geprüft.

Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Kosten für Ihren Berufsunfähigkeitsschutz sind von mehreren Faktoren abhängig. Dazu gehören u. a. die Höhe der BU-Rente, Ihr Alter, ob Sie Raucher:in oder Nichtraucher:in sind sowie die Vertragsdauer. Welche Beitragshöhe sinnvoll ist, kommt auch darauf an, wie viel Sie generell beiseitelegen können oder wollen. Zumindest sollte sie so bemessen sein, dass Sie damit Ihren Lebensunterhalt bestreiten und eine eventuell vorhandene private Altersvorsorge weiter finanzieren können.

Die Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden, ist zudem nicht bei jedem Beruf gleich. Daher gibt es mehrere Berufsgruppen und jede berufliche Tätigkeit wird zu Versicherungsbeginn entsprechend eingruppiert. Dabei führen die einzelnen Gruppen zu unterschiedlichen Beitragshöhen für eine BU-Versicherung. Beispielsweise ist das Risiko, berufsunfähig zu werden, bei Informatiker:innen geringer als bei Verkäufer:innen im Einzelhandel.

Sechs Monate nach z.B. einem Jobwechsel, haben Sie die Option, durch uns prüfen zu lassen, ob wir Ihre neue Tätigkeit in eine günstigere Berufsgruppe einstufen können. Dadurch verringert sich Ihr zu zahlender Beitrag für die restliche Vertragslaufzeit. Vereinbarte Risiko-Zuschläge und/oder -Ausschlüsse bleiben jedoch unverändert bestehen.

Mit Kosten sind hier die Beiträge gemeint, welche Sie für eine Berufsunfähigkeitsversicherung an den Versicherer zahlen.

Bei Berufsunfähigkeit, die jeden treffen kann, drohen oftmals existenzielle finanzielle Risiken. Allein die staatliche Unterstützung, etwa durch die Erwerbsminderungs­rente, bietet hier häufig unzureichende Unterstützung. Ihren bisherigen Lebens­standard können Sie mit einer vernünftigen Arbeitskraftsicherung aufrecht erhalten. Deshalb lohnt sich eine BU in der Regel für alle Berufstätigen, auch für Freiberufler:innen (z.B. Ärzte und Ärztinnen) oder Selbstständige. Auch Kranken-, Pflege- oder Unfallversicherung können die Einkommens­verluste nicht abdecken, die durch eine Berufsunfähigkeit entstehen.

  • Ihre Krankenkasse bezahlt in erster Linie medizinische Behandlungen, um Ihre Gesundheit wiederherzustellen: Unterschiede Krankenversicherung und BU
  • Wenn Sie pflegebedürftig sind, deckt Ihre Pflege­versicherung in der Regel die anfallenden Kosten für häusliche, stationäre oder ambulante Pflege ab. Einen möglichen Verdienst­ausfall jedoch nicht, sodass schnell ein finanzieller Engpass drohen kann. Eine Arbeitskraft­sicherung ist daher häufig sinnvoll. Mit einer BU der Allianz können Sie Ihre Berufsunfähigkeits­versicherung einfach mit einer Pflegevorsorge kombinieren - und das in einem Vertrag.
  • Gesetzliche und private Unfall­versicherungen decken bleibende körperliche Beeinträchtigungen ab und kommen für bestimmte Kosten auf, jedoch nur aufgrund einer durch einen Unfall verursachten Invalidität: Unterschiede Unfallversicherung und BU
Die Berufsunfähigkeitsversicherung Wir zahlen, wenn Dein Körper nicht mehr mitspielt.
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Was passiert, wenn mein Körper nicht mehr mit­spielt? Haben Sie si­ch die Frage schon einmal gestellt? Jede:r 4. Erwerbs­tätige wird im Lauf seines bzw. ihres Arbeits­lebens zumindest zeitweise berufs­unfähig. Berufs­unfähigkeit ist heute eines der größten exi­sten­ziellen Lebens­risiken, denn falls Sie berufs­unfähig werden und Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, ent­stehen meist finan­zielle Eng­pässe und die gesetz­liche Erwerbs­minderungsrente allein bietet häufig nur einen unzurei­chen­den Schutz. Was Sie tun können, um auch in diesem Fall gut abge­sichert zu sein, erfahren Sie in Folge 21 der Versicherungs­plauderei.
 
Stand: 05.12.2023
Die Ursachen einer Berufsunfähigkeit sind vielfältig. Statistisch betrachtet wird jede 4. Person irgendwann im Laufe ihres Arbeitslebens berufsunfähig. Selten führen Unfälle zu einer Berufsunfähigkeit. In mehr als 90 Prozent der Fälle hat eine Berufsunfähigkeit andere Ursachen. Selbst diejenigen, die in einem vermeintlich „harmlosen“ Bürojob arbeiten, können beispielsweise aufgrund eines Burnouts oder Rückenleidens berufsunfähig werden. Insgesamt verursachen Erkrankungen der Psyche oder des Stütz- und Bewegungsapparats mehr als die Hälfte aller Fälle von Berufsunfähigkeit.

Quelle: Aktuar Aktuell – Mitteilungen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. Ausgabe 55; September 2021.

Für Berufseinsteigende

Die Allianz bietet mit ihren Tarifen für Berufseinsteiger:innen mit meist noch geringem Einkommen eine Kombination aus Arbeitskraftsicherung und Altersvorsorge. Dabei profitieren Sie von reduzierten Versiche­rungsbeiträgen in den ersten Jahren und erhalten dennoch vollen Berufsunfähigkeitsschutz.

Mit der PrivatRente StartUp setzen Sie auf flexible Gestaltungsmöglichkeiten. Mit der BasisRente StartUp genießen Sie gleichzeitig die Steuervorteile einer Rürup-Rente. Die StartPolice Perspektive bietet Ihnen eine sicherheitsorientierte Kapitalanlage. Wenn Sie nur eine reine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit Start­vorteilen wünschen, ist die  BerufsunfähigkeitsStartPolice für Sie richtig.

Für Beamte und Beamtinnen

Viele Beamte und Beamtinnen unterschätzen das Risiko der Dienstunfähigkeit und denken, sie seien über den Staat ausreichend abgesichert.

Doch: Bei Beamten und Beamtinnen auf Lebenszeit besteht grundsätzlich erst nach einer Dienstzeit von fünf Jahren ein Ruhegehaltsanspruch gegenüber dem Dienstherrn. Bei jüngeren Beamten bzw. Beamtinnen ist das Ruhegehalt zudem oftmals nicht ausreichend, um den Lebensstandard zu halten, da sich die Höhe des Ruhegehalts auch nach den abgeleisteten Dienstjahren richtet. Beamte und Beamtinnen auf Probe oder Widerruf haben bei Dienstunfähigkeit noch keinen Versorgungsanspruch als Beamte oder Beamtinnen. Für sie tritt nachträglich nur die Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ein.

Die Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung der Allianz richtet sich am Absicherungsbedarf von Beamten und Beamtinnen aus. Versichert ist eine Dienstunfähigkeitsabsicherung. Darüber hinaus sind Sie zusätzlich finanziell bei Berufsunfähigkeit abgesichert

Für alle körperlich Tätigen
Die Allianz KörperSchutzPolice, die mehr als eine Grundfähigkeitsversicherung ist, ist eine gute Lösung für alle körperlich Tätigen. Sie erhalten eine Rente bei Beeinträchtigung von bestimmten körperlichen oder geistigen Fähigkeiten wie Heben oder Tragen, Gehen, den Arm- oder Handgebrauch unabhängig davon, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können oder nicht. Darüber hinaus können Sie verschiedene Wahlleistungen wie eine temporäre Leistung wegen Krankschreibung oder eine einmalige Kapitalzahlung bei Eintritt einer der versicherbaren schweren Krankheiten vereinbaren.

Warum gibt es Tarif-Unterschiede zwischen Raucher:innen und Nichtraucher:innen?

Wer raucht, hat ein höheres gesundheitliches Risiko. Daher ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Nichtraucher:innen – bei ansonsten gleichen Vorgaben – im Vergleich zu Raucher:innen günstiger. 

Die Allianz versteht unter Rauchen zum einen das Konsumieren von Tabak unter Feuer, beispielsweise den Genuss von Zigaretten, Zigarillos, Zigarren oder Pfeifen. Zum anderen fällt unter das Rauchen auch die Verwendung elektrischer Verdampfer und Erhitzer, wie beispielsweise E-Zigaretten, E-Zigarren, E-Pfeifen oder Tabakerhitzer (Heat-not-burn), die Verwendung von Wasserpfeifen (zum Beispiel Shisha) sowie das Konsumieren von Schnupf- und Oraltabak (zum Beispiel Snus).

Nichtraucher ist bei der Allianz, wer in den letzten 12 Monaten vor Antragsstellung nicht aktiv geraucht hat und auch beabsichtigt, in Zukunft nicht zu rauchen.

Wie lange sollte die BU-Versicherung laufen?

Die Vertragsdauer sollte individuell auf Ihr Renteneintrittsalter abgestimmt sein, damit Ihre Arbeitskraft das ganze Berufsleben über finanziell gesichert ist und Sie über die BU ein monatliches Einkommen erhalten. Je früher Sie eine BU abschließen, umso besser und in der Regel günstiger ist sie für Sie. 

Ab wann kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Oftmals kann bereits für Schüler:innen ab einem Alter von 10 Jahren eine BU-Versicherung abgeschlossen werden.

Was zählt: Sie sollten frühzeitig über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Als Berufseinsteiger:in zum Beispiel haben Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente, sollten Sie aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit erwerbsgemindert werden. Auch Auszubildende bekommen sie nur in besonderen Ausnahmefällen.

Fakt ist: Für jede Person, die im Berufs­leben steht, ist der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung sinnvoll. Insbesondere junge Leute sollten sich mit dem Abschluss auseinandersetzen. Aber auch für diejenigen, die noch nicht fest im Berufs­leben stehen, wie zum Beispiel Personen im Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst, ist eine BU-Absicherung empfehlens­wert. 
Denn je früher Sie eine BU-Versicherung abschließen, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge.

Kann ich die Beiträge für meine Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen?

Ja, Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie im Rahmen der Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Um die Beträge einer BU-Versicherung steuerlich geltend zu machen, müssen Sie diese in der Einkommen­steuer­erklärung im Vordruck "Anlage Vor­sorge­aufwand" unter "Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" angeben. Die Höchst­beträge sind zumeist durch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung aufgebraucht, sodass sich die Beiträge zu einer privaten BU-Versicherung steuerlich nicht mehr auswirken.

Weitere Informationen zu Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuer finden Sie hier.

Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei Rentenbezug?

Ja, denn die Berufsunfähigkeitsrente wird weder auf eine Erwerbsminderungsrente noch auf sonstige Rentenansprüche angerechnet. Schließlich soll der „Lohnersatz“ mögliche Verdienstausfälle kompensieren und dabei helfen, Ihren aktuellen Lebensstandard abzusichern. Wieder andere Vorzeichen gelten allerdings, wenn Sie Bürgergeld (Sozialhilfe) beantragen.

Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch, wenn ich in Teilzeit arbeite?

Ja. Sind Sie aufgrund Ihrer Teilzeittätigkeit nicht bereits zu mind. 50 Prozent berufsunfähig, so gilt: Wir zahlen ebenfalls die volle BU-Leistung (Beitragsbefreiung und Rente), wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre Tätigkeit weniger als drei Stunden am Tag ausüben können. Bei Teilzeit in Folge von Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen ist auch der zuletzt ausgeübte Vollzeitjob für die BU-Prüfung maßgeblich.

Drei Fälle zur Verdeutlichung: Es wird von einem 8-Stunden Tag bei 5 Arbeitstagen pro Woche ausgegangen (100 Prozent Vollzeittätigkeit).

Fall 1:
Ausgangssituation: Sabine arbeitet täglich 4 Stunden (Teilzeittätigkeit 50 Prozent ). Nun kann Sabine krankheitsbedingt nur noch 2 Stunden am Tag arbeiten.
Die BU-Leistung erfolgt, weil Sabine zu mind. 50 Prozent  berufsunfähig ist.

Fall 2:
Ausgangssituation: Georg arbeitet täglich 3 Stunden (Teilzeittätigkeit 37,5 Prozent). Aufgrund eines Bandscheibenvorfalls kann Georg nur noch 2 Stunden am Tag arbeiten.
Die BU-Leistung erfolgt, weil Georg weniger als 3 Stunden am Tag seiner Tätigkeit nachgehen kann.

Fall 3:
Ausgangssituation: Johannes arbeitet zunächst täglich 8 Stunden (Vollzeittätigkeit 100 Prozent ). Wegen der Pflege seiner Mutter reduziert er auf 5 Stunden am Tag (Teilzeittätigkeit 62,5 Prozent). Nun kann er krankheitsbedingt nur noch 4 Stunden am Tag arbeiten.
Die BU-Leistung erfolgt, weil Johannes seine Arbeitszeit aufgrund von Pflege von Angehörigen reduziert hat und somit der zuletzt ausgeübte Vollzeitjob für die BU-Prüfung maßgeblich ist (zu mind. 50 Prozent berufsunfähig ist in Vollzeitjob gegeben).

Erhalte ich eine doppelte Leistung, wenn ich aufgrund meiner Krebserkrankung auch gleichzeitig krankgeschrieben bin?

Sie erhalten bei der BU Premium (mit Pflege) eine Leistung entweder wegen Krebs oder wegen Krankschreibung oder wegen Berufsunfähigkeit. Das bedeutet, dass wir keine doppelten Leistungen erbringen. Beispiel: Sie beziehen wegen einer Krebserkrankung eine temporäre Rente als Soforthilfe (für 18 Monate) und werden im 17. Monat wegen einer anderen Krankheit länger als 6 Monate krankgeschrieben. Dann erbringen wir bis zum 18. Monat die „Soforthilfe wegen Krebs“ und anschließend die verbleibenden 35 Monate (von max. 36 Monaten) „Leistungen wegen Krankschreibung“. Mehrmalige „Soforthilfen wegen Krebs“ während der Versicherungsdauer sind möglich. Außerdem kann auch immer ein Leistungsanspruch wegen Berufsunfähigkeit gegeben sein.

Was ist der Unterschied zwischen einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Im täglichen Sprachgebrauch werden beide Begriffe oft synonym verwendet, obwohl sie unterschiedliche Dinge meinen: Wer arbeitsunfähig ist, war beim Arzt oder bei der Ärztin und wurde von diesem für einen bestimmten Zeitraum krankgeschrieben – zum Beispiel, wegen eines Magen-Darm-Infekts. Durch die Krankschreibung ist die Person für diesen Zeitraum nicht arbeitsfähig, aber noch nicht berufsunfähig.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt hingegen nicht bei „kurzer“ Krankheit, sondern erst bei andauernden gesundheitlichen Einschränkungen, die weiteres Arbeiten unmöglich machen.

Mittlerweile haben aber einige BU-Versicherer – wie auch die Allianz – ein „Zusatzfeature“ in Ihre BU-Tarife eingebaut. Das heißt für Sie z.B. bei der BU Premium der Allianz: Wir zahlen die vereinbarte Leistung bereits dann, wenn Sie für mindestens 6 Monate ununterbrochen krankgeschrieben sind – und nicht erst, wenn Sie wirklich auf lange Sicht nicht mehr Ihrem Beruf nachgehen können. Die Leistungen wegen Krankschreibung können schon vor Ablauf von 6 Monaten fällig werden, wenn die Dauer der Krankschreibung insgesamt mindestens 6 Monate beträgt.
BU-Versicherungen, die eine Leistung bei Krankschreibung vorsehen, werden häufig auch umgangssprachlich „Arbeitsunfähigkeitsversicherung“ genannt.

Wie lange zahlt die private Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz?

Die Leistungen erhalten Sie solange, wie Ihre Berufsunfähigkeit besteht, aber maximal bis zur vereinbarten Dauer. D. h.: Ihr Versicherungsschutz gilt bis zum Erreichen des Alters, das Sie in unserem Rechner ausgewählt haben. Werden Sie vorher berufsunfähig, bekommen Sie für die Dauer der Berufsunfähigkeit maximal bis zum Versicherungsjahrestag nach Erreichen dieses Alters die monatliche Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Die Vertragsdauer sollte individuell auf Ihr Renteneintrittsalter abgestimmt sein, damit Ihre Arbeitskraft das ganze Berufsleben über finanziell gesichert ist und Sie über die Berufsunfähigkeitsvorsorge ein monatliches Einkommen erhalten.

Was versteht man unter “abstrakter Verweisung”?

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, gibt es wichtige Details, die Sie unbedingt beachten sollten. Z.B., ob die Versicherungsbedingungen eine „abstrakte Verweisung“ vorsehen. Das bedeutet, sollten Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können, kann der Versicherer prüfen, ob Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine vergleichbare andere Tätigkeit ausüben können. Aus diesem Grund sollten Sie die Versicherungsbedingungen vor der Vertragsunterzeichnung genau studieren. Idealerweise verzichtet der Versicherer in seinen Vertragsbedingungen – wie seit vielen Jahren die Allianz - komplett auf diesen Punkt. 

Wie sind die Kündigungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den wichtigsten Absicherungen. Sie zu kündigen sollte daher wohl überlegt sein. Bei finanziellen Engpässen sollten auch andere Lösungen in Betracht gezogen werden, um nicht den Versicherungsschutz zu verlieren. Die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist zum Ende der vereinbarten Versicherungsperiode (meistens ein Jahr) möglich. Details finden Sie in Ihren Versicherungsbedingungen. Ihre Kündigung kann bei uns via E-Mail oder Brief eingehen. Oder Sie nutzen einfach unseren Online-Service.

Bitte beachten Sie, dass die Kündigung und der Abschluss einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung eine erneute Gesundheitsprüfung und möglicherweise höhere Beiträge zur Folge haben kann. Weil viele Versicherer für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Altersgrenze setzen (meistens ein Alter von 50 bis 55 Jahre), kann es möglicherweise schwierig sein, nach einer Kündigung, überhaupt nochmal eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu können.

Weitere Informationen zur  Kündigung  und eine Mustervorlage für die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

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