Die wichtigsten Fragen und Antworten zur eVB-Nummer finden Sie hier auf einen Blick:
Die eVB ist eine siebenstellige Abfolge aus Ziffern und Buchstaben. Ihr Kfz-Versicherer stellt Ihnen den Code als Nachweis über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung aus. So kann eine eVB-Nummer zum Beispiel aussehen:
Sie brauchen die eVB-Nummer bei der Kfz-Zulassungsstelle, wenn Sie:
Das Kürzel "eVB" steht für elektronische Versicherungsbestätigung. Eingeführt wurde die eVB 2008 im Zuge der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Seitdem sind Kfz-Versicherer verpflichtet, die Versicherungsbestätigung elektronisch an die Kfz-Behörden zu übermitteln.
Um die eVB-Nummer auszustellen, braucht Ihr Kfz-Versicherer folgende Angaben:
Die eVB-Nummer fordern Sie bei Ihrem Kfz-Versicherer an. Bei den meisten Anbietern ist die Beantragung online möglich. Das Unternehmen schickt Ihnen die Nummer anschließend per E-Mail, SMS oder Post zu.
Ihr Kfz-Versicherer lässt Ihnen die eVB direkt nach Beantragung zukommen. Per SMS oder E-Mail erhalten Sie die Nummer sofort, per Post innerhalb weniger Tage.
Eine eVB-Nummer besitzt drei Monate Gültigkeit. Danach können Sie die Zahlen-Buchstaben-Kombination nicht mehr verwenden. Beantragen Sie als Privatperson eine eVB, dient diese dem einmaligen Gebrauch. Das heißt: Innerhalb des Gültigkeitszeitraums können Sie die eVB genau einmal nutzen, um beispielsweise ein Auto anzumelden.
Nach erfolgter Neuzulassung oder Ummeldung des Wagens verfällt die eVB automatisch – wie eine benutzte Fahrkarte. Die Zulassung mehrerer Fahrzeuge mit derselben eVB-Nummer ist nicht möglich. Pro Auto beantragen Sie eine separate eVB bei Ihrem Kfz-Versicherer. Die Gültigkeitsdauer beträgt ebenfalls drei Monate.
Die eVB-Nummer erhalten Sie kostenlos von Ihrem Kfz-Versicherer. Ist Ihr Auto noch nicht versichert, schließen Sie zunächst eine Kfz-Versicherung ab. Direkt im Anschluss stellt der Anbieter Ihnen die eVB kostenfrei zur Verfügung.
Das heißt: Sie zahlen nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Auch wenn Sie anschließend kein Fahrzeug anmelden, fallen für die eVB-Nummer keine Kosten an. Zur Kasse bittet Sie Ihr Versicherer, sobald Sie Ihren Pkw zulassen – selbst wenn Sie die Versicherung kurz darauf wieder kündigen. Sie zahlen dann für den Zeitraum, in dem Ihr Versicherungsschutz aktiv war.
Melden Sie Ihren Wagen mit der eVB bei der Kfz-Zulassungsstelle an, ist er sofort abgesichert. Verursachen Sie auf der Rückfahrt von der Behörde nach Hause einen Autounfall, greift Ihre Kfz-Versicherung – auch wenn Ihnen noch kein Versicherungsschein vorliegt.
Wie genau der vorläufige Versicherungsschutz aussieht, hängt davon ab, welche Police Sie für Ihren Pkw wählen. In der Regel zählt die Deckung der Kfz-Haftpflichtversicherung zu den Grundleistungen. Das bedeutet: Ihr Versicherer springt bei Schäden ein, die Dritten durch Ihr Kfz entstehen. Die meisten Autoversicherungen bieten im Zuge der vorläufigen Deckung auch Kaskoleistungen an.
Haben Sie also eine Teilkasko abgeschlossen, greift der vorläufige Schutz etwa bei Diebstahl oder Hagelschäden. Mit einer Vollkasko sind Sie darüber hinaus bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus abgesichert. Voller Versicherungsschutz besteht jedoch erst, wenn Sie den Versicherungsvertrag unterschrieben und den Versicherungsschein erhalten haben.
Eine elektronische Versicherungsbestätigung ist nicht erforderlich, wenn Sie von Kfz-Haftpflicht auf Vollkasko oder Teilkasko umsteigen – oder umgekehrt. Denn: Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Kaskoversicherung für Ihr Fahrzeug freiwillig. Die Zulassungsbehörde ist nur bei der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht daran interessiert, über die eVB-Nummer herauszufinden, ob für Ihr Auto Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Ja. Lassen Sie Ihr Fahrzeug mit einem der folgenden Kfz-Kennzeichen zu, erhalten Sie von Ihrem Versicherer eine spezielle eVB-Nummer: Kurzzeitkennzeichen, Saisonkennzeichen und rotes Händlerkennzeichen. Folgende Besonderheiten sind dabei zu beachten:
Eine Ausnahmeregelung gilt für Exportfahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen: Als Versicherungsnachweis stellt Ihnen die Kfz-Versicherung keine eVB-Nummer, sondern eine gelbe Versicherungsbestätigungskarte (Doppelkarte) aus.
Ja, für Motorräder gilt dasselbe wie für Autos. Schließen Sie eine Motorradversicherung bei der Allianz ab, erhalten Sie die eVB-Nummer zusammen mit Ihrer Antragsbestätigung.
Übrigens: Ein elektronischer Versicherungsnachweis ist nicht nur bei Pkw und Krafträdern, sondern auch bei Wohnmobilen und Wohnwagen erforderlich. Eine eigene eVB-Nummer brauchen Sie auch für Anhänger, die Sie bei der Zulassungsbehörde an- oder ummelden.
Ja, wenn Sie die Kfz-Versicherung wechseln oder ein anderes Fahrzeug versichern, ist eine neue eVB-Nummer erforderlich. Läuft die elektronische Versicherungsbestätigung ab, bevor Sie Ihr Auto angemeldet haben, erhalten Sie auf Anfrage kostenlos eine neue.
Erfolgt der Versicherungswechsel, nachdem Sie die eVB für die Zulassung eines Kfz genutzt haben, ist das ebenfalls kein Problem: Ihr neuer Versicherer leitet den Versicherungsnachweis automatisch an die Kfz-Behörde weiter. Um den "Austausch" der eVB-Nummer brauchen Sie sich als Versicherungsnehmer nicht zu kümmern.
Solange Sie die eVB-Nummer nicht nutzen, um ein Auto an- oder umzumelden, ist sie nicht bindend. Das bedeutet: Sie können Ihre Kfz-Versicherung und damit die eVB-Nummer noch wechseln. Was aber, wenn Sie sich für einen anderen Versicherungsanbieter entscheiden, wenn Sie die eVB bereits für die Zulassung Ihres Pkw verwendet haben?
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kfz-Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Ihnen der Versicherungsschein zugeht. Wichtig: Lösen Sie den Versicherungsvertrag nachträglich auf, endet Ihr Versicherungsschutz sofort und rückwirkend. Ihr Wagen ist dann nicht mehr geschützt. Achten Sie deshalb darauf, dass der neue Kfz-Versicherer den Pkw rückwirkend ab dem Tag der Zulassung versichert. Die eVB-Nummer des neuen Anbieters gilt ebenfalls rückwirkend. Der Versicherer übermittelt die Versicherungsbestätigung automatisch an die Zulassungsstelle – Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.
Nein, Fahrten zur Kfz-Zulassung ohne amtliches Kfz-Kennzeichen sind auch mit vorliegender eVB-Nummer verboten. Erst wenn Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie Nummernschilder mit HU-Stempelplakette erhalten haben, dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Verstöße ahndet der Gesetzgeber mit 70 Euro Geldbuße und einem Punkt in Flensburg.
Ausnahme: Sie starten eine Fahrt zur Anbringung der Stempelplakette und haben bereits die von der Kfz-Behörde zugeteilten ungestempelten Kennzeichen bekommen.
Im Vergleich zur alten Versicherungsbestätigungskarte (Deckungs- oder Doppelkarte) bietet das papierlose eVB-Verfahren folgende Vorteile:
Die eVB finden Sie in der E-Mail oder SMS, die Ihr Kfz-Versicherer Ihnen nach Eingang des Versicherungsantrags schickt. Sie können die Nummer auch per Post anfordern oder online über das Kundenportal Ihres Versicherers abrufen.
Wichtig: In manchen Dokumenten ist die eVB-Nummer unter der Bezeichnung VBÜ (kurz für "Versicherungsbestätigung für die Übermittlung") vermerkt.