Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist Voraussetzung für die Zulassung oder Ummeldung eines Pkw und wird seit 2008 elektronisch über die eVB-Nummer - eine siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben - übermittelt. Damit hat die Kfz-Versicherung bestätigt, dass für das Auto ein Haftpflichtversicherungsschutz besteht.
Wer vor 2008 schon mal ein Auto zugelassen hat, dem dürfte die sogenannte Doppelkarte oder Deckungskarte noch ein Begriff sein. Bei der Anmeldung musste die Deckungskarte vorgelegt werden. Einen Teil davon hat die Zulassungsstelle behalten, der andere wurde an die Versicherung zurückgeschickt. Diesen bürokratischen Aufwand hat man inzwischen abgeschafft.
Anstelle der Versicherungsdoppelkarte enthält die eVB-Nummer die wichtigsten Angaben über Fahrzeug und Versicherungsnehmer. Alle Zulassungsstellen haben Zugriff auf diese Datenbank und können die eVB-Nummer jederzeit online abrufen.
Hinweis: In manchen Dokumenten finden Sie die eVB-Nummer übrigens auch unter der Bezeichnung VBÜ (kurz für "Versicherungsbestätigung für die Übermittlung").
Ja, diesen Nachweis als Versicherungsbestätigung benötigen Sie. Wie für ein reguläres Kfz-Kennzeichen ist die eVB-Nummer auch für Saisonkennzeichen kostenlos. Für den Erhalt einer eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen wenden Sie sich am besten an Ihren Versicherungsvertreter vor Ort. Das Aushändigen der Versicherungsbestätigung erfolgt in der Regel gegen Zahlung eines einmaligen Betrags. Das Kurzzeitkennzeichen ist dann fünf Tage lang gültig.
Gute Nachricht: Die eVB-Nummer erhalten Sie sofort kostenlos, nachdem Sie diese bei Ihrem Kfz-Versicherer angefordert haben. Sind Sie dagegen noch nicht versichert, müssen Sie zuerst eine Kfz-Versicherung abschließen. Erst danach kann Ihnen das Versicherungsunternehmen Ihre eVB-Nummer zusenden.
Das heißt: Die einzig anfallenden Kosten sind die der Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie müssen übrigens auch nichts für die Versicherungsbestätigung bezahlen, wenn Sie sie beantragen, am Ende aber kein Auto zulassen.
Zur Kasse bittet Sie der Versicherer allerdings, wenn Sie Ihren Pkw anmelden und kurz darauf die Versicherung kündigen. Sie bezahlen dann für den Zeitraum, in dem Ihr Versicherungsschutz aktiv war.
Bei einem Fahrzeugwechsel benötigen Sie eine eVB, um Ihr neues Kfz bei der Zulassungsstelle anmelden zu können. Wollen Sie Ihr Auto ummelden, brauchen Sie ebenfalls eine neue eVB-Nummer. Die Gültigkeit einer eVB-Nummer verfällt nämlich mit der erfolgten Zulassung automatisch. Das heißt, eine eVB-Nummer mehrmals zu verwenden, ist nicht möglich.
Verwenden Sie dazu einfach den Antragsdialog in unserem Kfz-Online-Rechner. Direkt nach der Bestätigung des Antrags können Sie diesen mitsamt der eVB online unter Meine Allianz ausdrucken – schnell und ganz bequem. Gerne können Sie sich Ihre eVB-Nummer auch persönlich in Ihrer Allianz Agentur geben lassen.
Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung bei der Allianz haben, kontaktieren Sie uns einfach online in "Meine Allianz". Wir lassen Ihnen danach Ihre neue eVB sofort zukommen. Für die Ummeldung Ihres Kfz müssen Sie keinen aufwändigen Antrag stellen und in diesem Fall Ihre Daten auch nicht erneut in unserem Angebotsrechner eingeben.
Nein, Fahrten mit einem zulassungspflichtigen Fahrzeug ohne Zulassung sind verboten. Die eVB-Nummer dient der Zulassungsstelle als Indiz für eine bestehende Kfz-Versicherung. Diese ist Voraussetzung zum Erhalt von Kennzeichen mit HU-Plakette und Zulassungsbescheinigungen. Erst wenn Sie im Besitz dieser Dokumente sind, dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.
Bei Verstößen sieht der Gesetzgeber eine Strafe von 70 Euro und einem Punkt im Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg vor. Ausnahme: Sie starten eine Fahrt zur Anbringung der Stempelplakette und haben bereits die von der Zulassungsstelle zugeteilten Kennzeichen bekommen.
Die Zulassungsbehörden dürfen die vom Versicherer übermittelten Daten nicht verändern. Daher ist es wichtig, dass Sie die korrekten Halter- bzw. Versicherungsnehmerdaten in Ihrem Antrag angeben, so wie sie im Personalausweis enthalten sind. Achten Sie dabei besonders darauf, falls Sie mehrere Vornamen haben: Ihr Rufname allein genügt zur Zulassung nicht.
Sollte der Mitarbeiter der Zulassungsbehörde eine eVB-Nummer trotzdem wegen abweichender Daten nicht akzeptieren, können Sie sich telefonisch eine neue eVB-Nummer ausstellen lassen. Die Telefonnummer der Allianz eVB-Hotline ist auf der eVB aufgedruckt. Die korrigierten Daten werden dann unverzüglich an die Zulassungsbehörde übermittelt.
Ihr Fahrzeug ist bereits versichert. Schließlich ist die eVB-Nummer der Nachweis einer bestehenden Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug. In dem Moment, wenn Sie die Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle vorgelegt und Ihr Fahrzeug zugelassen haben, ist es versichert. Sie benötigen dann die eVB-Nummer nicht mehr.
Wollen Sie ein anderes Fahrzeug versichern oder Ihre Versicherung wechseln, benötigen Sie eine neue Bestätigung. Läuft die eVB-Nummer ab, bevor Sie Ihr Auto angemeldet haben, bekommen Sie auf Anfrage kostenlos eine neue.
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