Durch eine private Pflegeversicherung können Sie sowohl Ihre Selbstbestimmtheit als auch Ihr Vermögen bestmöglich bewahren und zugleich diejenigen entlasten, die Ihnen am nächsten stehen.
Was ist eine private Pflegeversicherung?
Eine private Pflegeversicherung ist eine zusätzliche Absicherung gegen die finanziellen Risiken einer Pflegebedürftigkeit. Sie ergänzt die gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung, deren Leistungen nicht auf eine Vollversorgung, sondern einen Basisschutz angelegt sind.
Die private Pflegeversicherung können Sie passend zu Ihren individuellen Bedürfnissen auswählen. Damit entscheiden Sie selbst über den Umfang des Pflegeschutzes, z. B. ob Sie eine reine Pflege-Risikoabsicherung wie PflegetagegeldBest oder eine Absicherung mit Todesfallleistung wie die PflegeRente gegen Einmalbeitrag wünschen. Indem Sie eine professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen und alle Möglichkeiten der modernen Pflege nutzen, schaffen Sie Ihren Lieben wertvolle Freiräume und bleiben nicht selbst auf den Pflegekosten sitzen.
Je früher, desto besser: Denn die Beiträge sind umso geringer, je früher Ihre Versicherung beginnt. In jungen Jahren ist es zudem wahrscheinlicher, dass Sie keine gesundheitlichen Einschränkungen haben. Sie müssen sich dann auch keine Sorgen machen, ob und wann Sie pflegebedürftig werden – abgesichert sind Sie in jedem Alter, Ihr Leben lang.
Wichtig: Je nach Pflegegrad stehen Ihnen unterschiedliche Leistungen der Pflegekasse zu. Erfahren Sie mehr zu den fünf Pflegegraden.
Eine private Pflegeversicherung soll Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen. Bei der Auswahl sollten Sie auf folgende Punkte achten:
Die Allianz ist Ihr verlässlicher Partner rund um das Thema Pflegeversicherung. Lassen Sie sich beraten.
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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine vereinbarte Leistung, wenn Sie beispielsweise aufgrund einer Krankheit Ihren Beruf nicht mehr oder nur noch zu maximal 50 Prozent nachgehen können. Voraussetzung dafür ist außerdem, dass Sie für mindestens sechs Monate berufsunfähig sind (Prognosezeitraum). Die Versicherung kann dann einen möglichen Verdienstausfall teilweise abdecken.
Eine Pflegeversicherung zahlt Ihnen Leistungen im Fall einer Pflegebedürftigkeit. Berufsunfähig- und Pflegebedürftigkeit können gleichzeitig, oder auch unabhängig voneinander eintreten. Beide Versicherungen sind daher sinnvoll und in der Kombination eine sehr gute Absicherung.
Für mehr Infos zu diesem Thema, empfehlen wir Ihnen unseren Ratgeber „Berufsunfähigkeitsversicherung oder Pflegeversicherung?“
Pflegetagegeld ist eine Pflegezusatzversicherung. Im Pflegefall erhalten Sie für jeden Tag einen festen Betrag, der Ihnen monatlich ausgezahlt wird. Die Höhe des Pflegetagegelds hängt davon ab, welchen Pflegegrad Sie haben und ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden. Das Geld ist nicht zweckgebunden; Sie können also frei entscheiden, wofür Sie es ausgeben. Ein Pflegetagegeld bietet Ihnen eine flexible Absicherung zu günstigen Beiträgen.
Erfahren Sie dazu mehr im ausführlichen Pflegegeld-Ratgeber.
Bei einer Pflegerentenversicherung erhalten Sie im Pflegefall eine lebenslange garantierte Rente. Die Höhe bemisst sich am Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit. Zudem bieten manche Verträge die Möglichkeit zur flexiblen Kapitalentnahme. Darüber hinaus können Ihre Hinterbliebenen abhängig vom jeweiligen Vertrag eine Auszahlung im Todesfall erhalten.
Bei uns haben Sie die Wahl zwischen zwei Produkten:
Mit der Pflegerentenversicherung PflegePolice Flexi erhalten Sie immer eine Leistung – egal ob durch die umfassende lebenslange Pflegeabsicherung, im Todesfall, bei Beitragsfreistellung oder bei Kündigung. Durch die flexible Beitragszahlung und die garantierten Beiträge verfügen Sie über eine hohe Planungssicherheit.
Wenn Sie Ihre Pflegevorsorge mit einer einzigen Zahlung sicherstellen wollen, ist die PflegeRente gegen Einmalbeitrag ideal für Sie. Im Todesfall erhalten Ihre Hinterbliebenen selbst im Pflegefall eine Leistung. Sie können Kapital bei Bedarf auch wieder entnehmen, den Pflegeschutz nachträglich erhöhen und Unterstützungsleistungen nutzen.
Die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung können Sie in der Steuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendung eintragen. Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung:
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