Ist ein Beamter auf Lebenszeit für längere Zeit wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage seiner Tätigkeit nachzugehen, darf ihn der Dienstherr wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzen. Liegt ein anderer Beamtenstatus vor, kann er das Beamtenverhältnis auch beenden. Vor allem für junge Beamte, die am Anfang ihrer Karriere stehen, kann dies zu finanziellen Problemen führen, da sie nur geringe gesetzliche Ansprüche auf Versorgung haben. Auch bauen sich diese nur langsam auf. So haben Beamte auf Lebenszeit bei allgemeiner Dienstunfähigkeit grundsätzlich erst nach fünf Jahren einen Anspruch auf Ruhegehalt gegenüber ihrem Dienstherrn. Die Höhe des Ruhegehalts steigt mit den Dienstjahren und reicht bei jüngeren Beamten oft nicht alleine zum Leben aus. Wer seinen Lebensunterhalt für den Fall der Dienstunfähigkeit dauerhaft finanziell absichern möchte, sollte sich daher frühzeitig um eine private Einkommensvorsorge kümmern.
Selbst vermeintlich ungefährliche Bürojobs bergen Risiken, denn Faktoren wie Bewegungsmangel, einseitige Belastung durch langes Sitzen und Stress können zu Erkrankungen führen. Häufig sind psychische Krankheiten wie Depressionen und Burnout die Ursache für Dienstunfähigkeit. Aber auch Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates sowie Herz- und Kreislauferkrankungen sind nicht selten die Gründe für vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst. Bei Lehrern sind es häufig Faktoren wie ständiger Lärm, anstrengende Schüler sowie der Druck durch Eltern, die sich negativ auf die Gesundheit auswirken können.
Bei der Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung können zwei Phasen gewählt werden. Der Grund für die beiden Phasen liegt im stark unterschiedlichen Absicherungsbedarf im Laufe eines Beamtenverhältnisses. Solange die versicherte Person Beamter auf Probe oder Widerruf ist, ist sie durch ihren Dienstherrn nur sehr unzureichend gegen Dienstunfähigkeit abgesichert, mit Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit und der Erfüllung einer in der Regel fünfjährigen Wartezeit verbessert sich hingegen die Absicherung durch den Dienstherrn erheblich. Vor dem Hintergrund kann in der ersten Phase eine höhere Berufs- und Dienstunfähigkeitsrente, dem Bedarf entsprechend, versichert werden als in der zweiten Phase. Wird keine Stufe abgeschlossen, dann gibt es diese Differenzierung nicht. Der Beitrag bleibt über die Laufzeit konstant, auch wenn eine abgestufte Leistungshöhe gewählt wird. Beamte sind in beiden Phasen bei Berufs- oder Dienstunfähigkeit mit einer Rente finanziell abgesichert. Zudem sind in beiden Fällen keine Beiträge mehr zu zahlen.
Auch die Dauer der einzelnen Phasen lässt sich bei der Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung der Allianz individuell anpassen. Abhängig vom Eintrittsalter können Sie bei Vertragsabschluss für die erste Phase eine Dauer von bis zu zehn Jahren vereinbaren. Bei der Dauer der zweiten Phase haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, die Laufzeit entsprechend Ihrer Wünsche zu wählen. So kann sie bis zum gewünschten Endalter, in der Regel bis zum 67. Lebensjahr (bei Polizeivollzugsbeamten bis 63 Jahre) abgeschlossen werden.
Allianz
Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung
Leistung bei Dienstunfähigkeit bzw. ab mind. 50 % Berufsunfähigkeit
gilt nur bei Berufsunfähigkeit: 6 Monate
optional für Beamte im Polizeivollzugsdienst
möglich
ja
ja
ja
ja
ja
möglich
ja
Polizisten können in ihrem Beruf teilweise hohen körperlichen und seelischen Belastungen ausgesetzt sein. Dies kann dazu führen, dass sie den besonderen gesundheitlichen Anforderungen ihres Berufs nicht mehr genügen. Wenn sich die Dienstfähigkeit von Polizeivollzugsbeamten nicht innerhalb von in der Regel zwei Jahren wiederherstellen lässt, spricht man von einer speziellen Dienstunfähigkeit (Polizeidienstunfähigkeit).
Mit der Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung können sich Beamte im Polizeivollzugsdienst gegen die finanziellen Folgen einer speziellen Dienstunfähigkeit absichern. In der optionalen Absicherung sind berufsspezifische Anforderungen wie die Handhabung der Dienstwaffe abgedeckt. Damit sind Beamte im Polizeivollzugsdienst für den Fall abgesichert, dass sie wegen Polizeidienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst entlassen und in den Ruhestand versetzt werden. Wurde die Absicherung abgeschlossen, erbringen wir bedingungsgemäß die Leistung wie folgt: Bei Versetzung in den Ruhestand leisten wir bis zum Ende der Leistungsdauer bzw. solange die spezielle Dienstunfähigkeit vorliegt. Wird hingegen das Beamtenverhältnis beendet, erfolgt die Leistung für 36 Monate und anschließend weiterhin, wenn eine Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent vorliegt.
Wenn Sie bereits die Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung der Allianz abgeschlossen haben und erst später Polizeivollzugsbeamter werden, können Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme dieser Tätigkeit die Absicherung bei Polizeidienstunfähigkeit sogar ohne Risikoprüfung einschließen.
Fazit: Erst mit der Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit sind Polizeivollzugsbeamte bedarfsgerecht für den Fall der Dienstunfähigkeit finanziell abgesichert.
Den Baustein Allianz Berufsunfähigkeitszusatzversicherung mit Dienstunfähigkeitsabsicherung können Sie mit den beiden Produkten BasisRente InvestFlex und BasisRente StartUp Invest kombinieren – beides Rürup-Rentenprodukte der Allianz. Auch hier erhalten Sie bei Berufs- oder Dienstunfähigkeit eine monatliche Rente und müssen keine Beiträge mehr bezahlen. Die Beitragsbefreiung gilt auch für Ihren Altersvorsorgevertrag.
Die BasisRente ist eine steuerlich geförderte Altersvorsorge mit einer lebenslangen Rente. Die Beiträge zur BasisRente können bis zu bestimmten Höchstgrenzen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Die BasisRente StartUp Invest mit reduzierten Startbeiträgen richtet sich vor allem an junge bzw. angehende Beamte, die von Steuervorteilen profitieren möchten.
Mit dem Vorsorgekonzept InvestFlex können Sie von den Renditechancen der Kapitalmärkte profitieren und zudem die Ausrichtung Ihrer Kapitalanlagen individuell gestalten.
Als allgemein dienstunfähig gelten Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen ihres körperlichen Zustands dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst auszuüben. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet hat und zudem keine Aussicht darauf besteht, dass die Dienstfähigkeit in den folgenden sechs Monaten wieder vollständig hergestellt ist.
Die Feststellung der Dienstunfähigkeit trifft der Dienstherr. Als Grundlage für die Entscheidung dienen das Gutachten eines Amtsarztes sowie ggf. weitere Gutachten. Der Antrag auf Dienstunfähigkeit kann aber auch vom Beamten selbst ausgehen. Bis zur endgültigen Feststellung der Dienstunfähigkeit haben Beamte Anspruch auf ihre Dienstbezüge in voller Höhe.
Der Beamte hat immer die Möglichkeit, innerhalb bestimmter Fristen, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Zudem ist die Feststellung der Dienstunfähigkeit nicht unumkehrbar. So ist der Beamte verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zur Wiederherstellung zu seiner vollen Dienstunfähigkeit zu ergreifen. Bis zu zehn Jahre nach der Feststellung kann ein Beamter in den aktiven Dienst zurückgerufen werden, wenn seine Dienstfähigkeit wiederhergestellt ist.
Berufsunfähigkeit liegt nach der gesetzlichen Definition vor, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. In der Regel haben die Versicherer die gesetzliche BU-Definition in die Versicherungsbedingungen übernommen und es reicht aus, wenn Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent für einen Zeitraum von z.B. sechs Monaten (wie bei der BU Plus der Allianz) gegeben ist. Die Feststellung erfolgt durch den behandelnden oder vom Versicherer beauftragten Arzt. Die Berufsunfähigkeitsdefinition ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Versicherer enthalten.
Die Dienstunfähigkeit ist u.a. im Bundesbeamtengesetz und den Landesbeamtengesetzen geregelt. Als allgemein dienstunfähig gelten Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen ihres körperlichen Zustands dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst auszuüben. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer innerhalb eines halben Jahres mehr als drei Monate wegen Krankheit keinen Dienst geleistet hat und zudem keine Aussicht darauf besteht, dass die Dienstfähigkeit in den folgenden sechs Monaten wieder vollständig hergestellt ist. Es gibt keine 50-Prozent-Grenze wie bei der Berufsunfähigkeit. Über die Dienstunfähigkeit entscheidet der Dienstherr weitgehend unabhängig und auf der Grundlage von amtsärztlichen Gutachten. Wer dienstunfähig ist, gilt nicht automatisch auch als berufsunfähig. Dies kann bedeuten, dass der Versicherte zwar ein Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit erhält, die Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung aber verweigert wird, da die Person (theoretisch) noch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben (abstrakte Verweisung). Die Allianz verzichtet seit vielen Jahren auf die abstrakte Verweisung. Die Dienstunfähigkeitsdefinition ist ebenfalls in den jeweiligen Versicherungsbedingungen enthalten.
Die Dienstunfähigkeitsklausel in der DU-Versicherung regelt, in welchen Fällen Beamte Leistungen erhalten. Je nach DU-Versicherung kann es sich um eine echte, unechte, vollständige oder unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel handeln.
Den vollen Versicherungsschutz erhalten Beamte nur mit der echten DU-Klausel. Hier folgt der Versicherer der Entscheidung des Dienstherrn und verzichtet auf die eigene Prüfung der Dienstunfähigkeit. Ist in der Versicherung eine echte DU-Klausel enthalten, dann leistet der Versicherer bei bestehendem Versicherungsschutz bereits, wenn Sie als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und aus dem aktiven Dienst entlassen wurden. Die Kriterien für Berufsunfähigkeit müssen nicht erfüllt sein.
Eine vollständige Dienstunfähigkeitsklausel leistet bei der Entlassung von Beamten auf Probe und Beamten auf Widerruf aus dem Beamtenverhältnis sowie bei Beamten auf Lebenszeit bei der Versetzung in den Ruhestand. Somit erhalten Beamte im Falle der Dienstunfähigkeit stets eine Leistung.
Die unvollständige DU-Klausel bezieht sich im Gegensatz zur vollständigen nur auf Beamte auf Lebenszeit. Beamte auf Probe oder auf Widerruf sind nicht berücksichtigt.
Die schwächste Form der Absicherung bietet die unechte Dienstunfähigkeitsklausel. Bei dieser DU-Klausel leistet der Versicherer nur, wenn auch Berufsunfähigkeit vorliegt.
In der Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung der Allianz ist die echte DU-Klausel enthalten. Das heißt der Versicherer folgt der Entscheidung des Dienstherrn und stößt keine eigene Prüfung auf Dienstunfähigkeit an. Deshalb kann der Kunde direkt mit einer Leistung seines DU-Versicherers rechnen, sobald der Dienstherr den Beamten in den Ruhestand versetzt hat und er fortlaufend Ruhegehalt nach dem Beamtenversorgungsgesetz erhält. Zudem sind bei der Allianz bereits Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe gegen Dienstunfähigkeit abgesichert. Werden diese aufgrund der DU entlassen und das Beamtenverhältnis wird beendet, erhalten sie für 36 Monate die DU-Leistung. Liegt im Anschluss daran weiterhin BU vor, wird die vereinbarte BU-Leistung erbracht.
Die allgemeine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter die allgemeinen Dienstpflichten nicht mehr erfüllen kann. Sie ist in den Beamtengesetzen des Bundes und der Länder geregelt.
Die spezielle Dienstunfähigkeit dagegen betrifft hauptsächlich Polizeivollzugsbeamte, Feuerwehrleute, und Justizvollzugsbeamte. Diese Berufsgruppen haben höhere Anforderungen an besondere Fähigkeiten und an ihre Gesundheit. So kann ein Polizeivollzugsbeamter polizeidienstunfähig sein, wenn er seinen Zeigefinger nicht richtig bewegen kann und dadurch der Gebrauch der Dienstwaffe nicht mehr möglich ist. Während bei Verwaltungsbeamten die Absicherung der allgemeinen Dienstunfähigkeit ausreichend ist, sollte bei Vollzugsbeamten auch die spezielle Dienstunfähigkeit abgedeckt sein.
Beamte im Polizeivollzugsdienst können im Rahmen der Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung optional die Absicherung der Polizeidienstunfähigkeit (spezielle DU) einschließen, um auch spezielle, berufsspezifische Anforderungen abzudecken.
Die Beiträge für die Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung sind grundsätzlich als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar, solange die steuerlichen Höchstgrenzen eingehalten werden. Für Arbeitnehmer und Beamte gilt für Vorsorgeaufwendungen eine Höchstgrenze von 1.900 Euro pro Jahr. Selbständige können jährlich bis zu 2.800 Euro geltend machen. Häufig werden diese Höchstgrenzen aber bereits von den Beiträgen z.B. zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung aufgebraucht, sodass die Beiträge für die BU- und DU-Versicherung nicht mehr steuerlich absetzbar sind.
Die Beiträge zur Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung sind im Rahmen der Steuererklärung als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ einzutragen.
Stand 28.12.2020
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist generell für alle Beamten sinnvoll, die ihr Einkommen absichern möchten und sich dabei nicht nur auf die gesetzliche Absicherung verlassen wollen. So müssen Sie nicht auf ihren gewohnten Lebensstandard verzichten, wenn Sie ihren Dienst nicht mehr ausüben können. Vor allem für junge Beamte ist die Absicherung wichtig, da Beamte auf Probe bzw. auf Widerruf im Falle einer Dienstunfähigkeit nur unzureichende gesetzliche Ansprüche haben. Lediglich Beamte auf Lebenszeit haben nach einer in der Regel 60-monatigen Wartefrist gegenüber ihrem Dienstherrn einen Anspruch auf Ruhegehalt. Dieser baut sich aber erst mit steigender Anzahl der Dienstjahre auf.
Die Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung ist außerdem für diejenigen sinnvoll, die z.B. heute schon wissen, dass sie eine Beamtenlaufbahn einschlagen wollen, z.B. für Lehramtsstudierende. Für die Zeit des Studiums sind sie nämlich auch bei Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert.
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