Die Dienstunfähigkeitsklausel in der DU-Versicherung regelt, in welchen Fällen Beamte und Beamtinnen Leistungen erhalten. Je nach DU-Versicherung kann es sich um eine echte, unechte, vollständige oder unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel handeln.
Den vollen Versicherungsschutz erhalten Beamte und Beamtinnen nur mit der echten DU-Klausel. Hier folgt der Versicherer der Entscheidung des Dienstherrn und verzichtet auf die eigene Prüfung der Dienstunfähigkeit. Ist in der Versicherung eine echte DU-Klausel enthalten, dann leistet der Versicherer bei bestehendem Versicherungsschutz bereits, wenn Sie als Beamter oder Beamtin wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und aus dem aktiven Dienst entlassen wurden. Die Kriterien für Berufsunfähigkeit müssen nicht erfüllt sein.
Eine vollständige Dienstunfähigkeitsklausel leistet bei der Entlassung von Beamten auf Probe und Beamten auf Widerruf aus dem Beamtenverhältnis sowie bei Beamten oder Beamtinnen auf Lebenszeit bei der Versetzung in den Ruhestand. Somit erhalten Beamte und Beamtinnen im Falle der Dienstunfähigkeit stets eine Leistung.
Die unvollständige DU-Klausel bezieht sich im Gegensatz zur vollständigen nur auf Beamte oder Beamtinnen auf Lebenszeit. Beamte oder Beamtinnen auf Probe oder auf Widerruf sind nicht berücksichtigt.
Die schwächste Form der Absicherung bietet die unechte Dienstunfähigkeitsklausel. Hier leisten Versicherer nur, wenn eine Dienstunfähigkeit nach ihren eigenen Definitionen vorliegt.
In der Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung der Allianz ist die echte DU-Klausel enthalten. Das heißt der Versicherer folgt der Entscheidung des Dienstherrn und stößt keine eigene Prüfung auf Dienstunfähigkeit an. Deshalb können Kundinnen und Kunden direkt mit einer Leistung ihres DU-Versicherers rechnen, sobald der Dienstherr den Beamten bzw. die Beamtin in den Ruhestand versetzt hat und er fortlaufend Ruhegehalt nach dem Beamtenversorgungsgesetz erhält. Zudem sind bei der Allianz bereits Beamte und Beamtinnen auf Widerruf und Beamte und Beamtinnen auf Probe gegen Dienstunfähigkeit abgesichert. Werden diese aufgrund der DU entlassen und das Beamtenverhältnis wird beendet, erhalten sie für 36 Monate die DU-Leistung. Liegt im Anschluss daran weiterhin BU vor, wird die vereinbarte BU-Leistung erbracht.