Dienstunfähigkeitsversicherung erklärt in 30 Sekunden
- Die Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz bei allgemeiner Dienstunfähigkeit oder bei Berufsunfähigkeit (optional bei spezieller und/oder Teil-Dienstunfähigkeit) in Form einer monatlichen Rente.
- Vor allem zu Beginn des Beamtenverhältnisses reicht die staatliche Absicherung im Fall einer Dienstunfähigkeit meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Die Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung der Allianz berücksichtigt über zwei Phasen mit unterschiedlich abschließbaren Rentenhöhen den sich verändernden Absicherungsbedarf von Beamten und ermöglicht einen passenden Schutz.
- Wir bieten Ihnen eine echte DU-Klausel an, das heißt wir folgen bei der Feststellung der Dienstunfähigkeit der Entscheidung des Dienstherrn und nehmen keine eigene Prüfung auf Dienstunfähigkeit vor.
- Die Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung lässt sich je nach Lebenssituation flexibel gestalten – z. B. bei Erhöhung des Einkommens durch Erreichen einer höheren Besoldungsgruppe, Ernennung zum Beamten auf Probe oder zum Beamten auf Lebenszeit, bei Heirat oder Geburt des Kindes.
Darum ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte sinnvoll
Dienstunfähigkeit kann jeden Beamten treffen
Die DU-Versicherung der Allianz lässt sich flexibel anpassen

Solange die versicherte Person Beamter auf Probe oder Widerruf ist, ist sie durch ihren Dienstherrn nur sehr unzureichend gegen Dienstunfähigkeit abgesichert, mit Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit und der Erfüllung einer in der Regel fünfjährigen Wartezeit verbessert sich hingegen die Absicherung durch den Dienstherrn erheblich. Vor dem Hintergrund kann in der ersten Phase eine höhere Berufs- und Dienstunfähigkeitsrente, dem Bedarf entsprechend, versichert werden als in der zweiten Phase. Wird keine Stufe abgeschlossen, dann gibt es diese Differenzierung nicht. Der Beitrag bleibt über die Laufzeit konstant, auch wenn eine abgestufte Leistungshöhe gewählt wird. Beamte sind in beiden Phasen bei Berufs- oder Dienstunfähigkeit mit einer Rente finanziell abgesichert. Zudem sind in beiden Fällen keine Beiträge mehr zu zahlen.
Auch die Dauer der einzelnen Phasen lässt sich bei der Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung der Allianz individuell anpassen. Abhängig vom Eintrittsalter können Sie bei Vertragsabschluss für die erste Phase eine Dauer von bis zu zehn Jahren vereinbaren. Bei der Dauer der zweiten Phase haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, die Laufzeit entsprechend Ihrer Wünsche zu wählen. So kann sie bis zum gewünschten Endalter, in der Regel bis zum 67. Lebensjahr (bei Polizeivollzugsbeamten bis 62 Jahre) abgeschlossen werden.

Mit der Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie Ihre Versorgungslücke verringern
Auf die Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie sich verlassen
Die Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung im Detail
Allianz
Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung
Leistung bei Dienstunfähigkeit bzw. ab mind. 50 % Berufsunfähigkeit
gilt nur bei Berufsunfähigkeit: 6 Monate
optional für Beamte im Polizeivollzugsdienst
optional
einschließbar
Sie können bei vollem Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen mehrmals während der Vertragslaufzeit eine befristete zinslose Zahlpause (in Form einer Stundung) über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren vereinbaren. Der Versicherungsschutz bleibt während der Zahlpause in vollem Umfang bestehen. Ausgenommen davon sind die letzten fünf Versicherungsjahre. Vor einer erneuten Stundung müssen die gestundeten Beiträge aus einer früheren Stundung vollständig beglichen worden sein.
Nach Ablauf des Stundungszeitraums müssen die nicht gezahlten Beiträge nachgezahlt werden. Wenn das nicht möglich ist, wird die Beitragslücke durch Herabsetzung der versicherten Leistungen ausgeglichen.
Sie können bei vollem Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen mehrmals während der Vertragslaufzeit eine befristete zinslose Zahlpause (in Form einer Stundung) über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren vereinbaren. Der Versicherungsschutz bleibt während der Zahlpause in vollem Umfang bestehen. Ausgenommen davon sind die letzten fünf Versicherungsjahre. Vor einer erneuten Stundung müssen die gestundeten Beiträge aus einer früheren Stundung vollständig beglichen worden sein.
Nach Ablauf des Stundungszeitraums müssen die nicht gezahlten Beiträge nachgezahlt werden. Wenn das nicht möglich ist, wird die Beitragslücke durch Herabsetzung der versicherten Leistungen ausgeglichen.
ja
ja
ja
In den ersten fünf Versicherungsjahren, jedoch höchstens bis zu einem Alter von 40 Jahren, kann die Berufs- und Dienstunfähigkeitsrente (auch mehrmals) unter bestimmten Voraussetzungen ohne Angabe eines Grundes (anlassunabhängig) erhöht werden.
Bei bestimmten Anlässen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Ernennung zum Beamten auf Probe oder Beamten auf Lebenszeit, Erhöhung des Einkommens durch Erreichen einer höheren Besoldungsgruppe), jedoch höchstens bis zu einem Alter von 50 Jahren, ist eine Erhöhung ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die jährliche Berufs- und Dienstunfähigkeitsrente kann um mindestens 600 Euro und um maximal 6.000 Euro je Anlass erhöht werden. Die Summe mehrerer Erhöhungen darf insgesamt höchstens 18.000 Euro betragen.
Im Fall der Erhöhung erhöht sich auch Ihr Beitrag.
In den ersten fünf Versicherungsjahren, jedoch höchstens bis zu einem Alter von 40 Jahren, kann die Berufs- und Dienstunfähigkeitsrente (auch mehrmals) unter bestimmten Voraussetzungen ohne Angabe eines Grundes (anlassunabhängig) erhöht werden.
Bei bestimmten Anlässen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Ernennung zum Beamten auf Probe oder Beamten auf Lebenszeit, Erhöhung des Einkommens durch Erreichen einer höheren Besoldungsgruppe), jedoch höchstens bis zu einem Alter von 50 Jahren, ist eine Erhöhung ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die jährliche Berufs- und Dienstunfähigkeitsrente kann um mindestens 600 Euro und um maximal 6.000 Euro je Anlass erhöht werden. Die Summe mehrerer Erhöhungen darf insgesamt höchstens 18.000 Euro betragen.
Im Fall der Erhöhung erhöht sich auch Ihr Beitrag.
ja
ja
ja
möglich
ja
Darum eine Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung von der Allianz wählen

Finanzstark und solide

Top-Rating
Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung: Rating Produkt, Franke und Bornberg, Stand der AVB: 12/2021

Langjährige Erfahrung
Hinweise zum Bestand an BU-Versicherungen bei der Allianz
In 05/2023 wurden durch MORGEN & MORGEN die Bestandsangaben der 20 größten Versicherer nach Anzahl der BU-Verträge in Deutschland verifiziert.
Werte verifiziert durch MORGEN & MORGEN GmbH, Stand: M&M Office 4.91.00, Abb. D V23034, Stand: 05/2023
Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit – Polizeidienstunfähigkeit

Wenn sich die Dienstfähigkeit von Polizeivollzugsbeamten nicht innerhalb von in der Regel zwei Jahren wiederherstellen lässt, spricht man von einer speziellen Dienstunfähigkeit (Polizeidienstunfähigkeit).
Mit der Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung können sich Beamte im Polizeivollzugsdienst gegen die finanziellen Folgen einer speziellen Dienstunfähigkeit absichern. In der optionalen Absicherung sind berufsspezifische Anforderungen wie die Handhabung der Dienstwaffe abgedeckt. Damit sind Beamte im Polizeivollzugsdienst für den Fall abgesichert, dass sie wegen Polizeidienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst entlassen und in den Ruhestand versetzt werden. Wurde die Absicherung abgeschlossen, erbringen wir bedingungsgemäß die Leistung wie folgt: Bei Versetzung in den Ruhestand leisten wir bis zum Ende der Leistungsdauer bzw. solange die spezielle Dienstunfähigkeit vorliegt. Wird hingegen der Beamte aus dem Beamtenverhältnis entlassen, erfolgt die Leistung für 72 Monate und anschließend weiterhin, wenn eine Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent vorliegt.
Wenn Sie bereits die Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung der Allianz abgeschlossen haben und erst später Polizeivollzugsbeamter werden, können Sie innerhalb von zwölf Monaten nach Aufnahme dieser Tätigkeit die Absicherung bei Polizeidienstunfähigkeit gegen einen Mehrbeitrag sogar ohne Risikoprüfung einschließen.
Fazit: Erst mit der Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit sind Polizeivollzugsbeamte bedarfsgerecht für den Fall der Dienstunfähigkeit finanziell abgesichert.
Absicherung der Teil-Dienstunfähigkeit
Beamte können während ihrer Laufbahn auch teildienstunfähig werden und Teil-Dienstunfähigkeit führt wie die Dienstunfähigkeit ebenfalls zu finanziellen Einbußen. Um dann frühzeitig eine Leistung zu erhalten, die Ihr Einkommen absichern kann, können Sie optional den Schutz für den Fall der Teil-Dienstunfähigkeit mit vereinbaren.
Wir leisten bereits eine anteilige DU-Rente, sofern eine Arbeitszeitverkürzung von mind. 20 Prozent vorliegt. Voraussetzung ist, dass die Arbeitszeit vom Dienstherr ausschließlich wegen medizinisch festgestellter begrenzter Dienstfähigkeit verkürzt wurde.
Sofern eine Polizeidienstunfähigkeit (spezielle DU) abgesichert ist, gilt die Teil-Dienstunfähigkeitsabsicherung auch in Bezug auf den Versicherungsschutz gegen Polizeidienstunfähigkeit.
Für wen ist die Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung geeignet?
Die Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung eignet sich …
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… für junge Beamte zu Beginn ihrer Laufbahn, Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe mit nur unzureichender Absicherung durch den Dienstherrn.
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… für Beamte in Dienstzeit, um Versorgungslücken zu schließen.
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… für Studenten, die eine Beamtenlaufbahn anstreben.
Die Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung eignet sich nicht …
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… für Personen, die keine Beamtenlaufbahn anstreben.
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… für Angestellte z. B. Tarifbeschäftigte im Öffentlichen Dienst.
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… für Beamte, die Altersvorsorge mit Berufsunfähigkeitsvorsorge verbinden möchten.
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Wie hoch sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung sein?
Die Höhe der gewählten Berufs- und Dienstunfähigkeitsrente sollte sich an dem individuellen Bedarf orientieren. Bei Beamten auf Lebenszeit kann der Bedarf je nach abgeleisteten Dienstjahren unterschiedlich ausfallen. Vor allem für Beamte auf Probe bzw. auf Widerruf besteht eine große Versorgungslücke aufgrund unzureichender gesetzlicher Ansprüche; für sie ist eine private Arbeitskraftsicherung besonders wichtig. In jedem Fall ist es sinnvoll, die persönliche Versorgungslücke im Fall einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit von einem Berater ermitteln zu lassen. -
Wie lange zahlt die DU-Versicherung der Allianz?
So lange Sie berufs- oder dienstunfähig sind, erhalten Sie von der Allianz im Rahmen der Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung eine Rente in vereinbarter Höhe – längstens bis zum festgelegten Vertragsende. Das festgelegte Vertragsende sollte sich am Eintritt in den Ruhestand orientieren. Für die Dauer der Berufs- oder Dienstunfähigkeit sind keine Beiträge zu zahlen. -
Wann gilt man als dienstunfähig und wer stellt das fest?
Als allgemein dienstunfähig gelten Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen ihres körperlichen Zustands dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst auszuüben. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet hat und zudem keine Aussicht darauf besteht, dass die Dienstfähigkeit in den folgenden sechs Monaten wieder vollständig hergestellt ist.
Die Feststellung der Dienstunfähigkeit trifft der Dienstherr. Als Grundlage für die Entscheidung dienen das Gutachten eines Amtsarztes sowie ggf. weitere Gutachten. Der Antrag auf Dienstunfähigkeit kann aber auch vom Beamten selbst ausgehen. Bis zur endgültigen Feststellung der Dienstunfähigkeit haben Beamte Anspruch auf ihre Dienstbezüge in voller Höhe.
Der Beamte hat immer die Möglichkeit, innerhalb bestimmter Fristen, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Zudem ist die Feststellung der Dienstunfähigkeit nicht unumkehrbar. So ist der Beamte verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zur Wiederherstellung seiner vollen Dienstfähigkeit zu ergreifen. Bis zu zehn Jahre nach der Feststellung kann ein Beamter in den aktiven Dienst zurückgerufen werden, wenn seine Dienstfähigkeit wiederhergestellt ist.
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Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?
Berufsunfähigkeit kann mit einem privaten Versicherungsvertrag abgesichert werden und liegt nach der gesetzlichen Definition vor, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Bei BU-Versicherern ist diese gesetzliche Definition des § 172 VVG Bestandteil der Versicherungsbedingungen – Abweichungen zugunsten der Versicherten sind möglich. So ist es mittlerweile Standard, dass eine Berufsunfähigkeit als nachgewiesen gilt, wenn sie zu mindestens 50 Prozent für einen Zeitraum von z.B. sechs Monaten (wie bei der BU Plus der Allianz) gegeben ist. Die Feststellung erfolgt durch den behandelnden oder vom Versicherer beauftragten Arzt. Die Berufsunfähigkeitsdefinition ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Versicherer enthalten.
Die Dienstunfähigkeit ist u.a. im Bundesbeamtengesetz und den Landesbeamtengesetzen geregelt. Als allgemein dienstunfähig gelten Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen ihres körperlichen Zustands dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst auszuüben. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer innerhalb eines halben Jahres mehr als drei Monate wegen Krankheit keinen Dienst geleistet hat und zudem keine Aussicht darauf besteht, dass die Dienstfähigkeit in den folgenden sechs Monaten wieder vollständig hergestellt ist. Es gibt keine 50-Prozent-Grenze wie bei der Berufsunfähigkeit. Über die Dienstunfähigkeit entscheidet der Dienstherr weitgehend unabhängig und auf der Grundlage von amtsärztlichen Gutachten. Wer dienstunfähig ist, gilt nicht automatisch auch als berufsunfähig. Dies kann bedeuten, dass der Versicherte zwar ein Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit erhält, die Leistung aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung aber verweigert wird, da die Person (theoretisch) noch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben ( abstrakte Verweisung). Die Allianz verzichtet seit vielen Jahren auf die abstrakte Verweisung. Die Dienstunfähigkeitsdefinition der Versicherer ist ebenfalls in den jeweiligen Versicherungsbedingungen enthalten.
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Was ist die Dienstunfähigkeitsklausel und was ist der Unterschied zwischen echter und unechter?
Die Dienstunfähigkeitsklausel in der DU-Versicherung regelt, in welchen Fällen Beamte Leistungen erhalten. Je nach DU-Versicherung kann es sich um eine echte, unechte, vollständige oder unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel handeln.
Den vollen Versicherungsschutz erhalten Beamte nur mit der echten DU-Klausel. Hier folgt der Versicherer der Entscheidung des Dienstherrn und verzichtet auf die eigene Prüfung der Dienstunfähigkeit. Ist in der Versicherung eine echte DU-Klausel enthalten, dann leistet der Versicherer bei bestehendem Versicherungsschutz bereits, wenn Sie als Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und aus dem aktiven Dienst entlassen wurden. Die Kriterien für Berufsunfähigkeit müssen nicht erfüllt sein.
Eine vollständige Dienstunfähigkeitsklausel leistet bei der Entlassung von Beamten auf Probe und Beamten auf Widerruf aus dem Beamtenverhältnis sowie bei Beamten auf Lebenszeit bei der Versetzung in den Ruhestand. Somit erhalten Beamte im Falle der Dienstunfähigkeit stets eine Leistung.
Die unvollständige DU-Klausel bezieht sich im Gegensatz zur vollständigen nur auf Beamte auf Lebenszeit. Beamte auf Probe oder auf Widerruf sind nicht berücksichtigt.
Die schwächste Form der Absicherung bietet die unechte Dienstunfähigkeitsklausel. Hier leisten Versicherer nur, wenn eine Dienstunfähigkeit nach ihren eigenen Definitionen vorliegt.
In der Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung der Allianz ist die echte DU-Klausel enthalten. Das heißt der Versicherer folgt der Entscheidung des Dienstherrn und stößt keine eigene Prüfung auf Dienstunfähigkeit an. Deshalb kann der Kunde direkt mit einer Leistung seines DU-Versicherers rechnen, sobald der Dienstherr den Beamten in den Ruhestand versetzt hat und er fortlaufend Ruhegehalt nach dem Beamtenversorgungsgesetz erhält. Zudem sind bei der Allianz bereits Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe gegen Dienstunfähigkeit abgesichert. Werden diese aufgrund der DU entlassen und das Beamtenverhältnis wird beendet, erhalten sie für 36 Monate die DU-Leistung. Liegt im Anschluss daran weiterhin BU vor, wird die vereinbarte BU-Leistung erbracht.
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Was ist eine spezielle Dienstunfähigkeit?
Die allgemeine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter die allgemeinen Dienstpflichten nicht mehr erfüllen kann. Sie ist in den Beamtengesetzen des Bundes und der Länder geregelt.
Die spezielle Dienstunfähigkeit dagegen betrifft hauptsächlich Polizeivollzugsbeamte, Feuerwehrleute, und Justizvollzugsbeamte. Diese Berufsgruppen haben höhere Anforderungen an besondere Fähigkeiten und an ihre Gesundheit. So kann ein Polizeivollzugsbeamter polizeidienstunfähig sein, wenn er seinen Zeigefinger nicht richtig bewegen kann und dadurch der Gebrauch der Dienstwaffe nicht mehr möglich ist. Während bei Verwaltungsbeamten die Absicherung der allgemeinen Dienstunfähigkeit ausreichend ist, sollte bei Vollzugsbeamten auch die spezielle Dienstunfähigkeit abgedeckt sein.
Beamte im Polizeivollzugsdienst können im Rahmen der Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung optional die Absicherung der Polizeidienstunfähigkeit (spezielle DU) einschließen, um auch spezielle, berufsspezifische Anforderungen abzudecken.
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Kann man die DU-Versicherung der Allianz von der Steuer absetzen?
Die Beiträge für die Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung sind grundsätzlich als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar, solange die steuerlichen Höchstgrenzen eingehalten werden. Für Arbeitnehmer und Beamte gilt für Vorsorgeaufwendungen eine Höchstgrenze von 1.900 Euro pro Jahr. Selbständige können jährlich bis zu 2.800 Euro geltend machen. Häufig werden diese Höchstgrenzen aber bereits von den Beiträgen z.B. zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung aufgebraucht, sodass die Beiträge für die BU- und DU-Versicherung nicht mehr steuerlich absetzbar sind.
Die Beiträge zur Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung sind im Rahmen der Steuererklärung als „sonstige Vorsorgeaufwendungen“ einzutragen.
Stand 21.12.2022
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Für wen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist generell für alle Beamten sinnvoll, die mit einer privaten Arbeitskraftsicherung ihr Einkommen schützen möchten und sich dabei nicht nur auf die gesetzliche Absicherung verlassen wollen. So müssen Sie nicht auf ihren gewohnten Lebensstandard verzichten, wenn Sie ihren Dienst nicht mehr ausüben können. Vor allem für junge Beamte ist die Absicherung wichtig, da Beamte auf Probe bzw. auf Widerruf im Falle einer Dienstunfähigkeit nur unzureichende gesetzliche Ansprüche haben. Lediglich Beamte auf Lebenszeit haben nach einer in der Regel 60-monatigen Wartefrist gegenüber ihrem Dienstherrn einen Anspruch auf Ruhegehalt. Dieser baut sich aber erst mit steigender Anzahl der Dienstjahre auf.
Die Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung ist außerdem für diejenigen sinnvoll, die z.B. heute schon wissen, dass sie eine Beamtenlaufbahn einschlagen wollen, z.B. für Lehramtsstudierende. Für die Zeit des Studiums sind sie nämlich auch bei Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert.
Haben Sie noch Fragen zur Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung der Allianz?


