Immobilienrechtsschutz
- Eine Immobilienrechtsschutzversicherung sichert Vermieter:innen, Mieter:innen, Verpächter:innen, Pächter:innen und Eigentümer:innen einer Immobilie ab.
- Von Grundstücksgrenzen über Mietrückstände bis hin zur Eigenbedarfskündigung: Streitigkeiten rund um Immobilien sind teuer. Ihre Immobilienrechtsschutzversicherung trägt für Sie das finanzielle Risiko.
- Der Rechtsschutz für Immobilien wird häufig als Ergänzung zur allgemeinen Rechtsschutzversicherung angeboten. So können Sie sich ein Versicherungspaket zusammenstellen, das ganz an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst ist – so sichert auch die Allianz Rechtsschutzversicherung Ihre Immobilie optimal ab.
Welche Kosten übernimmt die Immobilienrechtsschutzversicherung?
Kommt es zum Schadenfall, übernimmt Immobilienrechtsschutz die folgenden Kosten:
- Anwaltsgebühren
- Gerichtskosten (z. B. Zeugengelder)
- Kosten für Sachverständige und Gutachter:innen
- Gebühren der Verwaltungsbehörden
- Bei einem verlorenen Prozess: Prozesskosten der Gegenseite
Wie hoch die Gerichtskosten ausfallen, hängt maßgeblich vom Streitwert ab. Bei mietrechtlichen Streitigkeiten zur Kündigung setzen Gerichte hier in der Regel die Jahresnettomiete an.
Wie schließe ich einen Immobilienrechtsschutz ab?
Eine Immobilienrechtsschutzversicherung wird immer in Abhängigkeit an das spezifische Objekt abgeschlossen. Sie müssen im Antrag genau festlegen, welches Haus oder welche Wohnung abgesichert werden soll.
Immobilienrechtsschutz ist objektgebunden
Immobilienrechtsschutz für Vermieter:in, Mieter:in, Pächter:in und Co.
Wenn Sie Ihren Antrag ausfüllen, müssen Sie neben der Angabe des Objekts auch noch festlegen, in welcher Rolle Sie die Versicherung abschließen. Immobilienrechtsschutz gibt es für:
- Vermieter:innen
- Mieter:innen
- Verpächter:innen
- Pächter:innen
- Eigentümer:innen
- Berechtigte Nutzer:innen einer Immobilie
Immobilienrechtsschutz: Mit oder ohne Wartezeit?
Wie bei vielen anderen Versicherungen auch, müssen Sie beim Abschluss der Allianz Immobilienrechtsschutzversicherung eine Wartezeit mit einrechnen. Diese beträgt in der Regel drei Monate. Das bedeutet: Schließen Sie die Versicherung Anfang Juni ab, können Sie einen Schaden, bzw. Versicherungsfall nur melden, wenn dieser ab Anfang September entstanden ist. Während der Wartezeit können Sie allerdings schon einige der Allianz Rechtsschutzleistungen, wie die kostenlose telefonische Rechtsberatung, nutzen.
Eine Ausnahme gibt es jedoch: Bestand bereits eine Immobilienrechtsschutzversicherung und wechseln Sie lediglich den Versicherer, greift die Folgeversicherung meist ohne Wartezeit. Bedingung hierfür ist in der Regel, dass der Wechsel lückenlos erfolgt ist und dass die Konditionen der beiden Tarife einander ähneln.