Selbst bei bester Pflege sind gesundheitliche Probleme Ihres Pferdes, die eine kostenintensive Behandlung notwendig machen, nicht vermeidbar. Eine plötzliche schwere Kolik oder eine Verletzung am Bein – manchmal ist eine Operation die einzige Lösung. Die Leistungen der Krankenversicherung für Pferde bewahren Sie vor den hohen Tierarztkosten.
Die Kosten werden nach einem individuell gewählten Selbstbehalt bei Krankheiten oder Unfällen für versicherte Operationen unter Voll- oder Teilnarkose erstattet. Abhängig von dem gewählten Tarif ist die Kostenerstattung unbegrenzt. Die Kostenübernahme umfasst:
Folgende Leistungen sind in allen Angeboten enthalten:
„Mein Pferd Pino hat 2015 einen Griffelbeinbruch hinten links erlitten. Direkt nach OP und Genesung folgte ein offener Griffelbein-Trümmerbruch hinten rechts. Auch hier war eine Operation nötig. Dank der Allianz mussten wir uns aber nicht um unsere Finanzen sorgen. Sie hat OP- und Nachsorge-Kosten problemlos erstattet. Und Pino? Er hat alle Eingriffe gut überstanden und genießt sein Leben wieder.”
Tatjana Schellberg, Premium Kundin seit Mai 2015
Bei Antragstellung werden einige Fragen zum Gesundheitszustand des Tieres gestellt. Der Kunde soll hier alle ihm bekannten (Vor-) Erkrankungen, wie z. B. Chip / OCD beim Pferd oder Griffelbeinfraktur beim Pferd und tierärztlichen Behandlungen der letzten fünf Jahren angeben. Nach individueller Überprüfung können auch Pferde mit Vorerkrankungen in die Pferdekrankenversicherung aufgenommen werden. Für die Kosten, die sich aus diesen Erkrankungen und Folgen ergeben, besteht dann allerdings kein Versicherungsschutz.
Beispiel: Wurde ein Pferd in der Vergangenheit wegen eines Bruchs am Vorderbein operiert, dann ist das Tier zwar versicherbar – Operationen und Behandlungen, die mit der vorangegangen Operation in Zusammenhang stehen, werden jedoch nicht erstattet. Da tut eine zusätzliche Finanzspritze gut, denn Tierarztbehandlungen oder gar Operationen werden sehr schnell sehr teuer. Mit der Allianz können Sie den Rechnungen entspannt entgegensehen.
Lesen Sie mehr: Darum ist eine Pferdekrankenversicherung sinnvoll
Ein Versicherungsabschluss ist möglich, wenn Ihr Pferd acht Wochen alt ist und auch ältere Tiere erhalten eine lebenslange Absicherung von uns – sofern Sie das wünschen.
Lesen Sie mehr: Wie alt werden Pferde?
Die GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) ist eine von der Bundesregierung erlassene Rechtsordnung. Sie schreibt vor, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind, und ist für alle praktizierenden Tierärzte bindend. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem ein- bis vierfachen Gebührensatz. Einfluss auf die Höhe haben Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand und örtliche Verhältnisse (regionale Unterschiede). Eine Unter- oder Überschreitung der Sätze ist rechtlich nur in begründbaren Ausnahmefällen zulässig.
Lesen Sie mehr: Welcher Tierarzt ist der richtige?
Bei rechtzeitiger Beitragszahlung beginnt der Versicherungsschutz zum beantragten Datum, frühestens am Tag nach Antragstellung. Für Behandlungen aufgrund von Unfällen gibt es keine Wartezeit. Für Behandlungen wegen Koliken gilt eine Wartezeit von sieben Tagen und bei Behandlungen wegen Krankheit gelten drei Monate.
Die Wartezeit für Krankheiten kann erlassen werden, wenn Sie nahtlos von einem anderen Versicherer zur Allianz wechseln – oder bei Vorlage eines tierärztlichen Untersuchungsberichts (Ankaufuntersuchung), der nicht älter als vier Wochen ist und bestimmte Mindestangaben enthält: ausführliche klinische Untersuchung, also Anamnese (Vorbericht, zum Beispiel zu Vorerkrankungen oder klinischen Auffälligkeiten), Adspektion (visuelle Untersuchung), Palpation (Ab-/Durchtasten), Funktions-, Provokations-, Belastungsproben und ausführliche röntgenologische Untersuchung.