Reisekrankenversicherung: Auf den Punkt gebracht
- Das Produkt Reisekrankenversicherung heißt bei uns Allianz Reise-Krankenschutz.
- Eine leistungsstarke Reisekrankenversicherung garantiert Ihnen die bestmögliche medizinische Versorgung, wenn Sie im Ausland krank werden oder einen Unfall haben.
- Wichtig ist diese Versicherung, weil Sie Behandlungskosten im Ausland in der Regel selber tragen müssen.
- Ob Alleinreisende, Familien mit Kindern oder Langzeiturlauber:in – die Allianz bietet für alle eine passende Reisekrankenversicherung – auch last minute am Tag der Abreise.
- Neue Services bei der Allianz: Die Reisekrankenversicherung übernimmt jetzt auch Bergungs- und Rettungskosten, organisiert und bezahlt eine Kinderbetreuung sowie die An- und Rückreise einer nahestehenden Person. Details siehe unten.
- Informationen zum Allianz Reise-Krankenschutz und zur Corona-Pandemie.

Warum brauche ich eine Reisekrankenversicherung?

Was kostet eine Reisekrankenversicherung?

Vergleichen Sie jetzt, welche Versicherung am besten zu Ihnen passt und schließen Sie Ihre Reisekrankenversicherung ganz einfach online ab.
- Ab 13,90 Euro pro Jahr gibt es den Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz für Einzelpersonen.
- Für Familien geht es ab 29,90 Euro pro Jahr los. Beide Tarife gelten für Reisen bis zu maximal 56 Tage.
- Ab 1,90 Euro für Einzelpersonen / 3,90 Euro für Familien pro Reise bietet der Allianz Reise-Krankenschutz umfassenden Schutz für lange Reisen ab einem Tag (bis maximal 365 Tage).

Zwei besondere Vorteile
Die Tarife der Reisekrankenversicherung im Vergleich
für Einzelpersonen
Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz
Beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres bis zu je 56 Tagen
für Familien
Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz
Beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres bis zu je 56 Tagen
für lange Reisen
Allianz Reise-Krankenschutz
Reisen ab 1 bis 365 Tage
jeweils maximal 56 Tage
jeweils maximal 56 Tage
1 bis 365 Tage (bis 1 Jahr)
1 Jahr
je nach gewählter Reisedauer – mindestens 1 Tag
Spätestens 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres
Spätestens 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres
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Ab 13,90 € pro Jahr
Ab 29,90 € pro Jahr
Ab 1,90 € / 3,90 € pro Reise
Hohe Kundenzufriedenheit bei der Reisekrankenversicherung

Reisekrankenversicherung im Corona Fall

Welche Leistungen übernimmt meine Reisekrankenversicherung, wenn ich im Ausland an Corona erkranke?
Bin ich bei einer Erkrankung an COVID-19 im Ausland krankenversichert? Ja, wenn Sie eine Allianz Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben, sind Sie auch auf Ihrer Auslandsreise im versicherten Umfang geschützt.
Die gute Nachricht für Sie als Allianz Kunde oder Kundin?
Sofern für das Reiseziel ausschließlich eine COVID-19-bedingte Reisewarnung ausgesprochen wurde, besteht im Rahmen der Reise-Krankenversicherung Versicherungsschutz, auch wenn laut Versicherungsbedingungen generell Reisen in Gebiete, für die zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland besteht, vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.
Bei einer bereits bestehenden Auslandskrankenversicherung über die Allianz Private Krankenversicherungs AG gilt:
Die Reisekrankenversicherungs-Tarife der Allianz Private Krankenversicherungs-AG erstatten auch die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland bei Erkrankung an COVID-19.
Wie müssen Sie vorgehen?
Finden Sie weitere Antworten auf der Kundeninformationsseite rund um Coronavirus, COVID-19 und die damit verbundenen Versicherungsleistungen der Allianz.
In diesen Ländern genießen Sie Versicherungsschutz
Egal wohin es geht: Ob Sie einen Kurztrip in europäische Metropolen wie z.B. Paris, London oder Madrid, einen Strandurlaub auf Mallorca oder eine Fernreise in die USA planen: Mit der Reisekrankenversicherung verlassen Sie sich auf leistungsstarken Krankenschutz weltweit.
Im Krankheitsfall genießen Sie den Status eines Privatpatienten; die Allianz übernimmt die Kosten.

Ratgeber zu Reiseländern in Europa und weltweit

Was sind die landesspezifischen Bestimmungen für Einreise und Ausreise? Welche Reisewarnungen und Sicherheitshinweise gibt es? Welche Krankenversicherungsleistungen benötige ich für dieses Land? Wo finde ich medizinische Hinweise zu Krankheiten und Infektionen? Infos zu Kosten und zur medizinischen Versorgung?
Finden Sie in diesen Allianz Ratgebern hilfreiche Antworten und Reiseinfos (Stand 2021) zu den Ländern: Ägypten, Australien, Bulgarien, China, Frankreich, Griechenland, Italien, Kanada, Kroatien, Kuba, Österreich,
Schweiz, Spanien, Thailand, Türkei und USA.


Auslandsaufenthalt oder Weltreise

Sie planen für ein Jahr oder länger ins Ausland zu gehen?
Dann brauchen Sie einen speziellen Versicherungsschutz, der Sie im Studium, bei der Arbeit im Ausland oder beim Weltenbummeln begleitet. Bei der Allianz Ansprechpartnerin oder dem Ansprechpartner in Ihrer Nähe beraten wir Sie gerne persönlich zu dem für Sie passenden Tarif.
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Was ist der Unterschied zwischen einem medizinisch notwendigen und einem sinnvollen Krankenrücktransport?
Medizinisch notwendig ist ein Rücktransport beispielsweise dann, wenn Ihr Reisegebiet medizinisch unterversorgt ist – das trifft heute nur noch auf sehr wenige Länder zu. Medizinisch sinnvoll kann ein Rücktransport auch sein, wenn psychische und soziale Gesichtspunkte eine Heilung in der Heimat fördern. In einem solchen Fall gewährleistet unsere Auslandskrankenversicherung Ihren Rücktransport. -
Die private Krankenversicherung zahlt meist auch im Ausland. Warum lohnt sich die Reisekrankenversicherung trotzdem?
In vielen Tarifen der privaten Krankenversicherung ist eine Reisekrankenversicherung inklusive (z.B. im Tarif AktiMed).
Wenn Ihre private Krankenversicherung einen Bonus bei Leistungsfreiheit bezahlt, lohnt sich eine Reisekrankenversicherung zusätzlich für Sie. Diese übernimmt im Versicherungsfall die Kosten, ohne Ihren Bonus zu gefährden.
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Wann kann ich den Vertrag zur Reisekrankenversicherung kündigen?
Den Allianz Jahres-Reise-Krankenschutz können Sie spätestens 1 Monat zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Der Allianz Reise-Krankenschutz gilt exakt für die im Vertrag vereinbarte Reisedauer und der Vertrag endet danach automatisch. -
Welche Unterlagen muss ich während des Urlaubs dabeihaben?
Die Bestätigung der Reisekrankenversicherung in den Urlaub mitzunehmen, ist nicht unbedingt notwendig. Jedoch ist es hilfreich, wenn Sie auf der Reise Ihre Versicherungs-Nummer dabei haben. Die Versicherungs-Nummer finden Sie in Ihrer Versicherungs-Bestätigung, die Sie nach Abschluss per E-Mail erhalten. Wichtig ist zudem, die Notfallnummer der Allianz immer griffbereit zu haben. Die 24-Stunden-Notfallnummer lautet: +49 89 24 44 14 200. -
Was muss ich tun, wenn was passiert?
Wenn Ihnen oder Ihrer Familie im europäischen Ausland etwas passiert, ist es wichtig, dass Sie beim behandelnden Arzt oder im Krankenhaus zuerst die Karte Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (EHIC) oder den EU-Versicherungsschein vorlegen.
Im außereuropäischen Ausland ist es ausreichend, die Vertragsnummer dabei zu haben. Bitte melden Sie sich in der Notrufzentrale – die Ärztinnen und Ärzte am Telefon beraten Sie rund um die Uhr unter: +49 89 24 44 14 200. Oder per E-Mail: medizin@allianz.com
Bitte halten Sie bereit:
- Ihre Versicherungs-Nummer
- Angefallene Telefonkosten können Sie nachträglich voll zurück erstattet erhalten.
- Notieren Sie Name und Telefonnummer des behandelnden Arztes/der behandelnden Ärztin und der Klinik, damit die Notrufzentrale den Kontakt herstellen kann.
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Benötigen Sie einen Nachweis für ein Visum?
Wenn Sie ein Visum benötigen, dann wenden Sie sich bitte an den Kundenservice unter der Telefonnummer 089 624 24 400 oder senden Sie eine E-Mail an service-reise@allianz.com. Bitte geben Sie Ihre Versicherungs-Nummer an, die Reise- und Personendaten sowie das gewünschte Reiseland, für das Sie ein Visum benötigen. -
Kann ich die Reisekrankenversicherung in der Steuererklärung geltend machen?
Die Beiträge zur Reisekrankenversicherung können Sie in der Steuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendung eintragen. Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen liegt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bei 1.900 Euro pro Jahr. Wird diese Grenze von 1.900 Euro durch Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterschritten, können Sie mit Ihren übrigen Vorsorgeaufwendungen, wie der Reisekrankenversicherung, den fehlenden Betrag bis 1.900 Euro auffüllen. Die Beiträge sind dann soweit steuerlich abzugsfähig.
Wird dagegen der Betrag von 1.900 Euro überschritten, ist ein Abzug der Beiträge der Reisekrankenversicherung nicht möglich.
Wo werden die Beiträge eingetragen? Diese können Sie im Formular "Vorsorgeaufwand" in die entsprechende Zeile eintragen.
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