Wenn Sie auf der Suche nach der besten Reisekrankenversicherung für Ihre Bedürfnisse sind, spielen meist nicht nur die Leistungen, sondern auch die Kosten eine Rolle. Mit welchem Tarif Sie aber wirklich sparen, hängt unter anderem von der Reisedauer und der Anzahl der Personen ab. Vergleichen Sie jetzt, welche Versicherung am besten zu Ihnen passt und schließen Sie Ihre Reisekrankenversicherung ganz einfach online ab.
Für Einzelpersonen
Für Familien
1 Jahr
fristlos zum Ende des Versicherungsjahres
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Bin ich bei einer Erkrankung an COVID-19 im Ausland krankenversichert? Ja, wenn Sie eine Allianz Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben, sind Sie auch auf Ihrer Auslandsreise umfassend geschützt.
Urlaubern wird die Heimreise wegen der Pandemie aktuell oftmals verwehrt oder es ist Ihnen aufgrund stornierter Flüge nicht möglich, nach Hause zu kommen. Die Allianz hat bereits auf die Lage reagiert. Normalerweise gilt der Versicherungsschutz bei den Auslands- bzw. Reisekrankenversicherungen nur für begrenzte Zeit (maximal acht Wochen, bzw. 365 Tage bei der Langzeit-Auslandskrankenversicherung).
Bitte wenden Sie sich am besten per E-Mail an krankenversicherung@allianz.de mit dem Betreff und Ihrer Versicherungsnummer: „Verlängerung Reisekrankenversicherung AK-xxx“. Sollten die 14 Tage nicht ausreichen, können Sie sich erneut bei uns melden.
Finden Sie weitere Antworten auf der Kundeninformationsseite rund um Coronavirus, COVID-19 und die damit verbundenen Versicherungsleistungen der Allianz.
Egal wohin es geht: Ob Sie einen Kurztrip in europäische Metropolen wie z.B. Paris, London oder Madrid, einen Strandurlaub auf Mallorca oder eine Fernreise in die USA planen. Mit der Reisekrankenversicherung verlassen Sie sich auf leistungsstarken Krankenschutz weltweit.
Im Krankheitsfall genießen Sie den Status eines Privatpatienten; die Allianz übernimmt die Kosten.
Reisen in Deutschland sind durch die Reisekrankenversicherung übrigens nicht versichert. Lediglich bei dem Tarif LangeGesundeReise sind Aufenthalte in Deutschland bis 14 Tage versichert, wenn eine Auslandsreise unterbrochen wird.
Was sind die landesspezifischen Bestimmungen für Einreise und Ausreise? Welche Reisewarnungen und Sicherheitshinweise gibt es? Welche Krankenversicherungsleistungen benötige ich für dieses Land? Wo finde ich medizinische Hinweise zu Krankheiten und Infektionen? Infos zu Kosten und zur medizinischen Versorgung?
Finden Sie in diesen Allianz Ratgebern hilfreiche Antworten und Reiseinfos (Stand 2020) zu den Ländern: Ägypten, Australien, Bulgarien, China, Frankreich, Griechenland, Italien, Kanada, Kroatien, Kuba, Österreich, Russland, Schweiz, Spanien, Thailand, Türkei und USA.
Dann brauchen Sie einen speziellen Versicherungsschutz, der Sie im Studium, bei der Arbeit im Ausland oder beim Weltenbummeln begleitet. In der Allianz Agentur in Ihrer Nähe beraten wir Sie gerne persönlich zu dem für Sie passenden Tarif.
In vielen Tarifen der privaten Krankenversicherung ist eine Reisekrankenversicherung inklusive (z.B. im Tarif AktiMed).
Wenn Ihre private Krankenversicherung einen Bonus bei Leistungsfreiheit bezahlt, lohnt sich eine Reisekrankenversicherung zusätzlich für Sie. Diese übernimmt im Versicherungsfall die Kosten, ohne Ihren Bonus zu gefährden.
Wenn Ihnen oder Ihrer Familie im europäischen Ausland etwas passiert, ist es wichtig, dass Sie beim behandelnden Arzt oder im Krankenhaus zuerst die Karte Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (EHIC) oder den EU-Versicherungsschein vorlegen.
Im außereuropäischen Ausland ist es ausreichend, die Vertragsnummer dabei zu haben. Bitte melden Sie sich in der Notrufzentrale – die Ärzte am Telefon beraten Sie rund um die Uhr unter: +49 89 67 85 12 34. Oder per E-Mail: medizin@allianz.com
Bitte halten Sie bereit:
Weitere Informationen zum richtigen Verhalten im Notfall finden Sie in unserem Reise-Informationsblatt.
Arztrechnungen bezahlen Sie im Ausland vor Ort.
Dann reichen Sie die Rechnung schnell und einfach bei der Allianz ein: Entweder mit der Gesundheits-App oder ohne App einfach einscannen und hochladen.
Die Rechnungen sollten
und können auch in der Landessprache verfasst sein.
Die Beiträge zur Reisekrankenversicherung können Sie in der Steuererklärung als sogenannte Vorsorgeaufwendung eintragen. Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung:
Der steuerlich absetzbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen liegt für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bei 1.900 Euro pro Jahr. Wird diese Grenze von 1.900 Euro durch Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterschritten, können Sie mit Ihren übrigen Vorsorgeaufwendungen, wie der Reisekrankenversicherung, den fehlenden Betrag bis 1.900 Euro auffüllen. Die Beiträge sind dann soweit steuerlich abzugsfähig.
Wird dagegen der Betrag von 1.900 Euro überschritten, ist ein Abzug der Beiträge der Reisekrankenversicherung nicht möglich.
Wo werden die Beiträge eingetragen? Diese können Sie im Formular "Vorsorgeaufwand" in die entsprechende Zeile eintragen.