Fahren ohne Fahrerlaubnis: Strafen & mögliche Folgen für die Kfz-Versicherung
Ordnungs­widrig­keit oder Straf­tat?

Fahren ohne Fahr­erlaubnis: Mögliche Kon­se­quen­zen

Aktuelles: Alte Führer­scheine umtauschen
Jahrgänge 1971 oder später haben bis 19. Januar 2025 Zeit zum Umtausch +++ Betrifft Doku­mente, die vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurden +++ Grund: EU-Führer­schein im fälschungs­sicheren Scheck­karten­format wird verpflichtend +++ Recht­liche Konsequenzen vermeiden +++ Umfang­reichen Schutz der Autoversicherung der Allianz genießen +++
Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Ohne Fahrerlaubnis fahren bedeutet: Sie fahren Auto, obwohl Sie wegen eines Fahr­verbots temporär nicht ans Steuer dürfen oder nie eine Fahr­erlaubnis erworben haben. Ohne Führer­schein fahren Sie, wenn Sie das Doku­ment während der Fahrt nicht dabei haben.
  • Fahren ohne Fahr­erlaubnis ist eine Straftat, die eine Geld- oder Frei­heits­strafe nach sich zieht. Autofahren ohne Führer­schein ist dagegen eine Ordnungs­widrigkeit. Können Sie Ihren Führer­schein bei einer Verkehrs­kontrolle nicht vorzeigen, riskieren Sie ein Verwarn­ungsgeld.
  • Wer ohne Fahr­erlaubnis fährt, setzt den Schutz seiner Kfz-Ver­sicherung aufs Spiel. Kommt es zu einem Unfall, fordert die Kfz-Haft­pflicht oft einen Teil der Schadenskosten zurück. Teilkasko und Vollkasko können ihre Leistung verweigern.
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Differenzierung
Führerschein und Fahr­erlaubnis sind nicht das­selbe. Wenn Sie ohne Fahr­erlaubnis fahren, haben Sie keine staatliche Zulassung, ein Kfz im Straßen­verkehr zu bewegen. Beim Fahren ohne Führer­schein haben Sie während der Fahrt das Doku­ment nicht dabei, das Ihre Fahr­erlaubnis nachweist.

Obwohl die Begriffe umgangs­sprachlich oft gleich­gesetzt werden: Fahr­erlaubnis und Führer­schein sind zwei ver­schiedene Dinge.

  • Die Fahrerlaubnis ist eine behörd­liche Genehmigung. Sie gestattet Ihnen, ein Kraft­fahr­zeug im öffent­lichen Straßen­verkehr zu steuern.
  • Der Führerschein ist ein amt­liches Doku­ment. Es bescheinigt, dass Sie eine gültige Fahr­erlaubnis für eine oder mehrere Fahrzeug­klassen (z.B. Pkw, Motor­rad, Lkw) besitzen. In jeder Klasse gibt es weitere Unter­klassen, die sich zum Bei­spiel nach Gewicht oder Leistung unter­scheiden. Wer die Fahr­prüfung be­standen hat, erhält den Führer­schein als "Besitz­urkunde" über die Fahr­erlaubnis.
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Rechtliche Folgen
Wer sich trotz eines Fahr­verbots oder Entzugs der Fahr­erlaubnis ans Steuer setzt, begeht eine Straf­tat – und riskiert eine Geld- oder Freiheits­strafe. Im Gegen­satz dazu ist Autofahren ohne Führer­schein eine Ordnungs­widrig­keit, die ein Verwarngeld nach sich zieht.
 

Ja. Wenn Sie auf öffentlichen Straßen ohne Fahr­erlaubnis fahren, begehen Sie eine Straf­tat. Gesetz­lich geregelt ist das in Paragraf 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Das Straf­maß hängt von der Schwere des Deliktes ab.

Fahren ohne Fahr­erlaubnis zieht auch eine Strafe für den Halter oder die Halterin nach sich: Wer zu­lässt oder an­ordnet, dass eine Person ohne Fahr­erlaubnis das eigene Auto steuert, macht sich straf­bar. Denn als Fahrzeughalter oder Fahrzeughalterin sind Sie ver­pflichtet, zu über­prüfen, ob der Fahrer oder die Fahrerin die Voraus­setzungen zum Führen des Pkw erfüllt. Andern­falls verletzen Sie Ihre Sorg­falts­pflicht und riskieren recht­liche Konsequenzen.

Ausnahme: Auf Privatgelände ist Fahren ohne Fahr­erlaubnis gestattet. Um beispiels­weise ein Auto oder Motor­rad auf Ihrem Privat­grund­stück zu bewegen, brauchen Sie weder eine behörd­liche Zulassung noch einen Führer­schein als Nach­weis Ihrer Fahr­erlaubnis.

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 21 Abs. 1 sieht bei Fahren ohne Fahr­erlaubnis eine Geld­strafe von bis zu 180 Tages­sätzen oder eine Frei­heits­strafe von bis zu zwölf Monaten vor. Dabei spielt es keine Rolle, mit welchem Fahr­zeug die Per­son am Steuer den Ver­kehrs­verstoß begeht. Ab einer Geld­strafe von 90 Tages­sätzen gilt der Ver­urteilte als vor­bestraft.

Ohne gültige Fahr­erlaubnis fahren Sie zum Beispiel bei:

  • Fahrverbot: Nach § 44 des Straf­gesetz­buchs (StGB) geben Sie Ihren Führer­schein zum Beispiel nach einem Tempo­verstoß vorüber­gehend ab. Nach Ablauf des Fahr­verbots erhalten Sie ihn ohne weitere Auf­lagen zurück.
  • Entzug der Fahrerlaubnis: Ein Gericht oder eine Behörde entzieht Ihnen etwa wegen Alkohol am Steuer die Berechtigung, ein Kfz zu lenken. Nach Ablauf der Sperr­frist von mindestens sechs Monaten be­an­tragen Sie die Fahr­erlaubnis neu. Bevor die zuständige Behörde Ihnen die Fahr­erlaubnis erteilt, kann sie eine Medi­zi­nisch-Psy­cho­logische Unter­suchung (MPU) oder Nach­schulung für die betroffene Führer­schein­klasse anordnen. Bei Führer­schein­entzug wegen Drogen­missbrauchs dürfen Sie zum Bei­spiel erst wieder Auto fahren, wenn Sie die MPU erfolg­reich bestanden haben.

Wiederholungstäter riskieren bei Fahren ohne Fahr­erlaubnis eine härtere Strafe: Hat die Polizei einen Fahrer in den letzten drei Jahren bereits einmal ohne Fahr­erlaubnis am Steuer erwischt, kann sie sein Kfz einziehen.

Nein. Fahren Sie Auto ohne Führer­schein, weil Sie das Doku­ment zum Beispiel zu Hause vergessen, verlegt oder verloren haben, liegt eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vor. Im Gegen­satz zum Fahren ohne Fahr­erlaubnis ist Fahren ohne Führer­schein ein gering­fügiger Verkehrs­verstoß. Für das Ba­ga­tell­delikt sieht der Gesetz­geber diese Strafen vor:
  • Führerschein vergessen

    Sie können Ihren Führer­schein bei einer Verkehrs­kontrolle nicht vor­zeigen, weil Sie ihn zu Hause liegen gelassen haben? Dann begehen Sie eine Ordnungs­widrig­keit und zahlen laut Buß­geld­katalog zehn Euro Ver­warnungs­geld.
  • Führerschein abgelaufen

    Sie haben Ihren alten Papier­führer­schein nicht recht­zeitig in den neuen EU-Karten­führer­schein umge­tauscht? Ist das Doku­ment bei einer Polizei­kontrolle nicht mehr gültig, riskieren Sie als Strafe für die Ordnungs­widrig­keit zehn Euro Verwarn­geld.
  • Führerschein verloren oder gestohlen

    Melden Sie den Verlust oder Dieb­stahl Ihres Führer­scheins sofort der ört­lichen Führer­schein­stelle oder Polizei. Können Sie bei einer Verkehrs­kontrolle keinen vor­läufigen Führer­schein als Ersatz vorzeigen, zahlen Sie zehn Euro Ver­warnungs­geld. Sie finden Ihren gestohlen oder verloren geglaubten Führer­schein wieder und geben das Doku­ment nicht direkt bei der Führer­schein­stelle ab? Dann riskieren Sie eine 25 Euro Geld­strafe.
  • Verwarngeld nicht rechtzeitig gezahlt

    Sie erhalten für Fahren ohne Führer­schein ein Ver­warn­geld und kommen der Zahlungs­auf­forderung nicht pünkt­lich nach? Dann kann aus dem Ver­warnungs­geld ein Buß­geld werden. Zusätz­lich zu den zehn Euro fallen dann mindestens 28,50 Euro für Gebühren und Auslagen an.
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Schweiz, Österreich & Co.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist auch in anderen Ländern ver­boten. Wer gegen die vor Ort geltenden Vor­schriften verstößt, riskiert oft deut­lich höhere Strafen als in Deutsch­land. Neben hohen Geldstrafen kann je nach Land sogar eine Freiheitsstrafe verhängt werden.

So sehen die Strafen in anderen europäischen Ländern aus:

  • Schweiz: Fahren ohne gültige Fahr­erlaubnis ahnden die Schweizer Behörden mit bis zu drei Jahren Frei­heits­strafe oder einer Geld­strafe von bis zu 360 Tages­sätzen. Teils wird das Fahr­zeug eingezogen. Bei Erst­tätern sind die Sanktionen meist milder als bei Wieder­holungs­täter:innen. Auch Fahr­zeug­halter:innen, die ihr Kfz wissent­lich einer Per­son ohne Fahr­erlaubnis über­lassen, machen sich in der Schweiz strafbar.
  • Österreich: Bei Fahren ohne Fahr­laubnis sind mindestens 363 Euro fällig. Teil­weise beträgt die Geld­strafe schon beim ersten Ver­stoß bis zu 2.180 Euro, beim zweiten Mal mindestens 767 Euro. Zusätz­lich ist eine Haft­strafe von bis zu sechs Wochen möglich. Erwischt die öster­rei­chische Polizei einen Fahrer oder eine Fahrerin drei­mal oder öfter ohne Fahr­erlaubnis am Steuer, drohen hohe Geld- oder Freiheits­strafen.
  • Frankreich: Wer ohne gültige Fahr­erlaubnis Auto fährt, riskiert bis zu 4.500 Euro Strafe. Mitunter beschlag­nahmen französische Behörden das Fahrzeug.
  • Großbritannien: Im Vereinigten König­reich drohen bei Fahren ohne Fahr­erlaubnis bis zu 5.500 Euro Geld­strafe und bis zu zwölf Monate Fahrverbot für England bzw. ganz Großbritannien.
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Versicherungsschutz
Wer sich ohne Fahrerlaubnis hinters Lenkrad setzt und einen Unfall ver­ursacht, riskiert hohe Regress­forderungen seiner Kfz-Haftpflicht. Teil­kasko und Voll­kasko bieten bei Fahren ohne Fahr­erlaubnis in der Regel keinen Versicherungs­schutz.

Wer trotz Führerschein­entzugs (z.B. wegen Alkohol am Steuer) Auto fährt und einen Unfall hat, riskiert seinen Ver­sicherungs­schutz. Ob und was die Auto­versicherung zahlt, hängt von der Ver­sicherungs­art ab: Die Kfz-Haftpflicht über­nimmt zwar Schadens­kosten Dritter. Sie kann aber bis zu 5.000 Euro zurück­fordern, wenn der Unfall­verursacher keine gültige Fahr­erlaubnis hat.

Teilkasko und Vollkasko sind bei Fahren ohne Fahr­erlaubnis mit Unfall nicht zur Leistung ver­pflichtet. Das heißt: Für Unfall­schäden am eigenen Auto kommt der oder die Versicherte im Zweifel selbst auf. Das gilt auch, wenn Sie Ihren Pkw jemandem leihen, der oder die keine Fahr­erlaubnis hat. Ver­ursacht zum Beispiel ein Bekannter oder eine Bekannte während der Leih­zeit mit Ihrem Auto einen Unfall, zahlt Ihre Kasko­versicherung meist nicht für Schäden an Ihrem Fahrzeug.

In der Regel übernimmt Ihre Kfz-Ver­sicherung bei einem Unfall ohne Führer­schein alle Kosten. Sprich: Haben Sie zu Hause Ihren Führerschein vergessen und verursachen einen Autounfall, leistet Ihre Autoversicherung auch ohne Führerschein. Aber: Das Verwarngeld von zehn Euro zahlen Sie selbst, wenn Sie einen Unfall ohne Führerschein haben und den Polizeibeamt:innen den Nachweis Ihrer Fahrerlaubnis am Unfallort nicht vorzeigen können.

Ergänzend zur Kfz-Versicherung ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung empfehlens­wert. Der Allianz Rechtsschutz Verkehr deckt Anwalts- und Gerichtskosten ab, übernimmt Mediationskosten für außergerichtliche Schlichtungen, bietet u.a. telefonische Rechtsberatung oder unterstützt wenn Sie:

  • … bei Entzug der Fahrerlaubnis einen Anwalt oder Anwältin konsultieren möchten.
  • ... Fragen zur Strafprozessordnung haben 
  • … einen Antrag auf Sperr­frist­verkürzung stellen, um Ihre Führer­schein­sperre vor­zeitig aufzuheben.
Mehr Schutz im Straßen­verkehr
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Fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge
Einige Fahrzeuge dürfen Sie ohne Fahr­erlaubnis auf öffent­lichen Straßen nutzen. Zu fahr­erlaubnis­freien Kfz – umgangs­sprachlich auch führer­schein­freie Kfz genannt – zählen zum Bei­spiel E-Scooter, Mofas und land­wirt­schaftliche Zug- oder Arbeits­maschinen.
 

Zu den fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen zählen in Deutschland:

  • E-Scooter mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • Mofas, Fahrräder mit Hilfsmotor und andere Kfz mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
  • landwirtschaftliche Fahrzeuge wie Zugmaschinen, Flurförderfahrzeuge oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit 6 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • Elektrische Krankenfahrstühle mit 10 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • Mobilitätshilfen bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • elektrische Krankenfahrstühle bis 15 km/h Höchstgeschwindigkeit

Wichtig: Bei einigen Fahrzeugen legen Sie eine spezielle Fahrprüfung ab, bevor Sie damit auf die Straße dürfen. Für Mofas ist zum Beispiel eine Prüfbescheinigung notwendig, die Jugendliche ab 15 Jahren erwerben können. Sie berechtigt ausschließlich zum Führen von Kleinkrafträdern mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h. Wer etwa ein 25 km/h Auto mit Mofaführerschein fährt, macht sich strafbar.

Nein. Wenn Sie ohne Fahr­erlaubnis Roller fahren, begehen Sie eine Straf­tat. Je nach Schwere des Ver­stoßes drohen Führer­schein­sperre, Freiheits­strafe oder Ver­lust des Fahrzeugs. Das Straf­maß legen Richter:innen im Einzelfall fest.

Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt bei einem Roller auch vor, wenn das Zwei­rad zu schnell ist. Ein Roller mit 50 Kubik­zenti­metern (ccm) Hub­raum darf die Höchst­ge­schwindig­keit von 45 km/h nicht über­schreiten. Erwischt die Polizei einen Roller­fahrer oder eine Rollerfahrerin, der oder die das Klein­kraft­rad auf 70 km/h getunt hat, mit diesem Tempo, macht er oder sie sich wegen Fahrens ohne Fahr­erlaubnis strafbar.

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Häufige Fragen
  • Ist das Führen eines Rollers ohne Fahrerlaubnis strafbar?

    Ja. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist auch eine Straftat, wenn Sie mit einem Motorroller oder Moped unterwegs sind. Erwischt Sie die Polizei, kann eine Geldstrafe von bis zu 180 Tages­sätzen oder eine Freiheits­strafe von bis zu einem Jahr die Folge sein.
  • Wie kann ich einen Führerscheinentzug in eine Geldstrafe umwandeln?

    Ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln können Sie nur in Ausnahmefällen. Voraussetzung ist, dass Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Führerscheinentzug einlegen. Außerdem haben Sie vor Gericht nachzuweisen, dass Sie beruflich auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind (z.B. als Lkw- oder Taxifahrer:in). Können Sie nachvollziehbar verargumentieren, dass ein Härtefall vorliegt, erhalten Sie statt des Fahrverbots eine höhere Geldstrafe.
  • Was ist die Konsequenz, wenn ich zweimal beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt werde?

    Ertappt die Polizei Sie zweimal oder öfter beim Fahren ohne Fahr­erlaubnis, fällt die Strafe härter aus. Wieder­holungs­täter:innen riskieren eine Freiheits­strafe von bis zu einem Jahr. Und zusätz­liche Sanktionen wie Punkte in Flens­burg oder die Beschlag­nahmung ihres Fahrzeugs.
  • Mir wurde der Führerschein entzogen. Ab wann darf ich kein Fahrzeug mehr führen?

    Ab dem Zeitpunkt, zu dem das Urteil rechtskräftig ist, dürfen Sie kein Kfz mehr im öffentlichen Straßenverkehr führen. Die Entscheidung des Gerichts ist rechtskräftig, sobald keine Seite mehr dagegen vorgehen kann (z.B. durch Einlegen von Berufung bzw. Revision).
  • Benötige ich einen Führerschein, um ein Motocross-Motorrad oder Quad zu fahren?

    Quads und Motocross-Maschinen ohne Straßen­zulassung dürfen Sie nur auf Privat­gelände nutzen. Eine Führer­schein­prüfung legen Sie dafür nicht ab. Ist das Fahr­zeug für den öffent­lichen Ver­kehr zugelassen, ist eine Fahr­erlaubnis Pflicht, um mit dem zwei- oder vier­rädrigen Kfz auf die Straße zu dürfen.
  • Was passiert, wenn ich Roller, Moped oder Motorrad ohne Führerschein fahre?

    Sind Sie ohne Führerschein mit einem Roller, Moped oder Motorrad unterwegs, riskieren Sie ein Verwaltungsgeld von zehn Euro, wenn Sie in eine Polizeikontrolle geraten. Vorausgesetzt, Sie besitzen eine gültige Fahrerlaubnis für das Zweirad ab 50 ccm und können das Führerscheindokument in den nächsten Tagen vorlegen.

    Fahren Sie ein Mofa bis 50 ccm ohne Führerschein, legen Sie bei einer Kontrolle die Mofa-Prüfbescheinigung vor. Haben Sie das Dokument nicht dabei, zahlen Sie ebenfalls zehn Euro Verwarngeld.

  • Kann ich auf einem Verkehrsübungsplatz ohne Führerschein Auto fahren?

    Autofahren ohne Führerschein ist auf einem Verkehrsübungsplatz ab 16 Jahren möglich. Weitere Bedingung: Der oder die Probefahrer:in darf nicht alleine auf dem Gelände unterwegs sein. Der oder die Begleitfahrer:in muss mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens drei Jahren eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Dann spricht auf dem Übungsgelände nichts gegen Fahren ohne Führerschein mit dem Auto.
  • Ist das Fahren ohne umgeschriebene ausländische Fahrerlaubnis strafbar?

    Ja. Staatsbürger eines Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Lands wie Russland, Kasachstan oder der Türkei haben ein halbes Jahr Zeit, um ihre Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen. In Kombination mit einem Internationalen Führerschein dürfen sie mit der ausländischen Prüfbescheinigung in diesem Zeitraum auf deutschen Straßen fahren. Wer die Umschreibung nicht innerhalb der sechs Monate vornehmen lässt und erwischt wird, macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. In der Regel ist eine Geld- oder Freiheitsstrafe die Folge.

    Stammen Sie aus einem EU- oder EWR-Staat, betrifft Sie diese Regelung nicht. Ihre ausländische Fahrerlaubnis ist in Deutschland ohne Umschreibung unbegrenzt gültig.

  • Ist Fahren trotz Fahrverbot im Notfall erlaubt?

    Nein. Sie begehen auch dann eine Straf­tat, wenn Sie in einer Not­situation trotz Fahr­verbots oder Führer­schein­entzugs Auto fahren. Vor Gericht wird aber abgewogen, was schwerer wiegt: Fahren ohne Fahr­erlaubnis oder unter­lassene Hilfe­leistung – zum Beispiel, wenn Sie einen Schwer­verletzten oder eine Schwerverletzte nicht ins Kranken­haus bringen.
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