Der Führerschein ist die amtliche Bescheinigung dafür, dass Sie die Fahrerlaubnis für eine oder mehrere Fahrzeugklassen wie Kfz, Motorrad oder Lkw besitzen. Früher war der Führerschein auf rosafarbenes Papier gedruckt, seit 1999 gibt es ihn im Scheckkartenformat. Sie erhalten dieses "Nachweisdokument", wenn Sie die praktische Fahrprüfung erfolgreich absolviert haben.
Erst dann sind Sie berechtigt, Fahrzeuge der entsprechenden Fahrzeugklasse auf öffentlichen Straßen zu führen. Auf Privatgelände ist Fahren ohne Führerschein dagegen jederzeit möglich. Hier benötigen Sie weder eine Fahrerlaubnis, noch müssen Sie eine Fahrprüfung meistern.
Zu den gängigen EU-Fahrzeugklassen gehören Pkw, Motorrad, Lkw, Bus, Zugmaschinen, Roller und E-Roller. In jeder Klasse gibt es weitere Unterklassen, die sich beispielsweise nach Fahrzeugaufbau, Gewicht oder Leistung unterscheiden. Hier finden sich Fahrzeuge wie Quads oder Enduro-Motorräder. Sind Sie ohne Führerschein unterwegs, weil Sie das Dokument zu Hause vergessen oder verlegt haben, liegt lediglich eine Ordnungswidrigkeit vor.
Fahren Sie dagegen auf öffentlichen Straßen, ohne einen Führerschein zu besitzen, handelt es sich um eine Straftat. Ihr Vergehen: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis ist die staatliche Zulassung zum Führen eines Fahrzeugs. Gesetzlich geregelt ist dies in Paragraf § 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FEV). Das Strafmaß hängt sehr von der Schwere des Verstoßes ab.
Negativ auf Ihre Strafe wirkt sich beispielsweise aus, wenn Sie einen Unfall verursachen oder Fahrerflucht begehen. Fahren Motorrad-, Roller-, E-Roller- oder Mofafahrer ohne Fahrerlaubnis bzw. Führerschein über öffentliche Straßen, stellt das ebenfalls einen Straftatbestand dar und hat Konsequenzen. Für diese Zweiradfahrer macht der Gesetzgeber keine Ausnahme.
Sie machen sich übrigens auch strafbar, wenn Sie als Fahrzeughalter zulassen oder anordnen, dass ein Fahrer ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis Ihr Auto steuert. Fahrzeughalter müssen überprüfen, ob Fahrer die Voraussetzungen zum Führen eines Fahrzeugs erfüllen. Andernfalls kommen Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nicht nach und tragen die Konsequenzen.
Obwohl Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat ist, setzen sich immer mehr Automobilisten – ohne die Voraussetzungen zu erfüllen – hinters Steuer. Selbst teils saftige Geld- oder Haftstrafen des Gesetzgebers halten Autofahrer nicht davon ab. Im Gegenteil: Die Zahl der Verkehrsverstöße steigt.
Ertappte die Polizei laut Kraftfahrtbundesamt (KBA) 2010 noch 104.000 "Schwarzfahrer", die trotz Fahrverbots ohne Fahrerlaubnis mit ihrem Fahrzeug unterwegs waren, erwischten Gesetzeshüter 2019 bereits 138.000. Die Dunkelziffer liegt sicherlich höher.
Viele Verkehrsteilnehmer scheinen sich über die weitreichenden Folgen ihres Handelns nicht im Klaren zu sein. Sie gefährden andere Verkehrsteilnehmer und riskieren, dass Behörden ihr Auto einziehen.
Mit diesen Strafen müssen Sie rechnen, wenn Sie ohne Führerschein fahren oder Ihre Verwarnstrafe nicht pünktlich bezahlen:
Nein, denn anders als Fahren ohne Fahrerlaubnis ist Fahren ohne Führerschein kein eintragungspflichtiger Verkehrsverstoß. Erst ab einem Bußgeld von 60 Euro werden Verstöße im Verkehrsregister in Flensburg erfasst. Wie oft ein Autofahrer bereits ohne Führerschein unterwegs war, ist behördlich also nicht registriert.
Wie lange Ihre Führerscheinsperre dauert, hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Bei einem sogenannten Führerscheinentzug, etwa wenn die Polizei Sie betrunken am Steuer erwischt, beträgt die Sperrfrist mindestens sechs Monate. Danach ist die offizielle Neuerteilung der Fahrerlaubnis erforderlich.
Waren Alkohol, Drogen oder Aggressivität im Straßenverkehr der Grund für den Führerscheinentzug, gelten zusätzliche Auflagen – etwa das erfolgreiche Bestehen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Erst dann dürfen Sie wieder Autofahren.
Die Sperrfrist lässt sich übrigens nicht mit einem neu gemachten EU-Führerschein umgehen. Einerseits können Sie im Ausland einen Führerschein nur erwerben, wenn Sie dort seit mindestens sechs Monaten Ihren festen Wohnsitz haben. Andererseits gilt der neue "Lappen" während der Sperre nicht in Deutschland.
Fürs Fahren eines Mofas benötigen Zweiradlenker keinen Führerschein. Ihnen reicht es bei einer Kontrolle die Prüfbescheinigung vorzulegen. Besitzen Mofafahrer das Dokument nicht, liegt kein Verstoß nach §21 StVG, Fahren ohne Fahrerlaubnis, vor. Das Vergehen ist nicht strafbar. Gesetzeshüter ahnden es allerdings mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt. Klemmen Sie sich ohne Berechtigung hinters Steuer und die Polizei erwischt Sie, drohen Ihnen Führerscheinsperre und hohe Geld- und Freiheitsstrafen.
Der Verkehrsverstoß zieht laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 21 Abs. 1 eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Monaten nach sich. Die Strafe greift auch, wenn das Gericht dem Fahrer das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder nach § 25 verboten hat.
Dabei spielt es keine Rolle, mit welchem Fahrzeug der Fahrzeuglenker den Verstoß begangen hat. Hinzu kommt: Ab einer verhängten Geldstrafe von 90 Tagessätzen gelten Verurteilte als vorbestraft. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) oder eine Nachschulung für die betroffene Führerscheinklasse anordnen, bevor sie den Antrag auf Erteilung oder Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis stattgibt.
Übrigens: Wiederholungstäter bestraft der Gesetzgeber härter. Im ungünstigsten Fall zieht die Polizei das Fahrzeug ein. Diese Konsequenz droht allerdings nur, wenn Ordnungshüter den Fahrer in den letzten drei Jahren schon einmal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aus dem Verkehr gezogen haben.
Brechen Sie überstürzt auf, um zum Beispiel ein verletztes Familienmitglied ins Krankenhaus zu bringen, bleiben Geldbörse samt Führerschein schnell mal zu Hause liegen. Da Fahren ohne Führerschein eine Ordnungswidrigkeit darstellt, drohen selbst unter diesen Umständen zehn Euro Verwarnungsgeld.
Erwischt die Polizei Sie trotz Fahrverbot oder Führerscheinentzug beim Autofahren, begehen Sie auch dann eine Straftat, wenn es sich um eine Notfallsituation handelt. Vor Gericht wird allerdings abgewogen, was schwerer wiegt: Fahren trotz Fahrverbot und ohne Fahrerlaubnis oder unterlassene Hilfeleistung – etwa wenn Sie einen Schwerverletzten nicht ins Krankenhaus bringen.
Für Rollerfahrer gelten auf öffentlichen Straßen die gleichen Gesetze wie für alle anderen Lenker jeglicher Fortbewegungsmittel: Wer ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, macht sich strafbar. Im schlimmsten Fall drohen Führerscheinsperre, Gefängnis oder Verlust des Fahrzeugs. Das Strafmaß legen Richter im Einzelfall fest.
Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt bei einem Roller auch vor, wenn der Flitzer zu schnell ist. Ein Roller mit 50 ccm darf eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten. Hat der Fahrer verbotenerweise seinen Untersatz beispielsweise auf 70 km/h frisiert und wird mit dieser Geschwindigkeit erwischt, ist er wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis dran.
Was für Rollerfahrer gilt, trifft auch für Biker zu: Motorradfahren ohne Führerschein zieht eine Strafe von 10 Euro nach sich, wenn der Lenker das Dokument zuhause vergessen hat und bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen kann. Strafbar machen sich Easy Rider, wenn sie keinen Führerschein und keine Fahrerlaubnis besitzen.
Wie beispielsweise in der Schweiz. Wer auf eidgenössischen Straßen ohne gültigen Führerschein unterwegs ist, macht sich eines strafrechtlichen Vergehens schuldig.
Das Schweizer Gesetz sieht dafür Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen von bis zu 360 Tagessätzen vor. In manchen Fällen ziehen Behörden sogar das Fahrzeug ein.
Ersttäter kommen in der Regel glimpflicher davon als unverbesserliche Wiederholungstäter. Und Halter, die wissentlich ihren Wagen einem Bekannten ohne Fahrerlaubnis überlassen, machen sich ebenfalls strafbar und werden gleichermaßen zur Rechenschaft gezogen.
Ähnlich konsequent ahndet Österreich Fahren ohne Lenkerlaubnis. Minimum sind bei unseren österreichischen Nachbarn 363 Euro Strafe fällig. Wer Pech hat, ist bereits beim ersten Verstoß bis zu 2.180 Euro los. Beim zweiten Mal beträgt die Geldstrafe mindestens 767 Euro.
Zusätzlich ist eine Haftstrafe von bis zu sechs Wochen möglich. Wen die Gesetzeshüter dreimal oder öfter ohne einen Führerschein zu besitzen am Steuer eines Wagens erwischen, muss mit hohen Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen.
In Frankreich verstehen die Behörden beim Fahren ohne gültigen Führerschein ebenfalls keinen Spaß. Bei 4.500 Euro Strafe sollten es sich Fahrer genau überlegen, ob sie sich hinters Steuer klemmen. Dazu kommt, dass französische Behörden mitunter ebenfalls den Wagen beschlagnahmen.
Auch in Großbritannien geht es ans Eingemachte: 5.600 Euro Geldstrafe und ein mehrmonatiger Gefängnisaufenthalt sind im Königreich die Konsequenzen von Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Für Ihren Versicherungsschutz hat Fahren ohne Mitführen des Führerscheins keine Konsequenzen. Das heißt: Liegt das Dokument zu Hause, wenn Sie einen Autounfall verursachen, kommt Ihre Kfz-Versicherung für den Schaden auf. Das Verwarngeld von zehn Euro zahlen Sie aus eigener Tasche. Das ist fällig, weil Sie ohne Führerschein gefahren sind und das Dokument den Polizeibeamten am Unfallort nicht vorzeigen können.
Anders verhält es sich bei einem Unfall, wenn der Fahrer keinen gültigen Führerschein besitzt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Polizei diesen nach einer Trunkenheitsfahrt zur Verwahrung eingezogen hat. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt zwar den Schaden des Gegners. Allerdings kann sich der Versicherer das Geld vom Versicherten zurückholen und Regressforderungen von bis zu 5.000 Euro geltend machen.
Im ungünstigsten Fall leistet die Kaskoversicherung nicht. Das ist schlecht für den Unfallverursacher ohne gültigen Führerschein: Er bleibt auf den Schadenskosten des eigenen Fahrzeugs sitzen. Gleiches gilt, wenn Sie Ihr Fahrzeug an einen Bekannten verleihen, der keinen Führerschein besitzt.
Baut der Freund einen Unfall, zahlt die Kaskoversicherung keinen Cent, die Haftpflicht könnte einen Teil der geleisteten Schadenssumme von Unfallverursacher und Versichertem zurückfordern.
In wenigen Ausnahmefällen ist es möglich, bestimmte Kfz ohne Führerschein zu lenken, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
Auch in diesem Fall gilt: Haben Sie Ihren Führerschein vergessen und geraten in eine Polizeikontrolle, ahnden das die Polizeibeamten mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro. Das Fahren ohne Führerschein und die Überladung des Kfz stehen dabei in keinem Zusammenhang.
Die Geldstrafe für die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs richtet sich laut Bußgeldkatalog nach dem Umfang der Überladung: Ist die zulässige Gesamtmasse bis fünf Prozent überschritten, löhnen Sie zehn Euro, bis zehn Prozent 30 Euro. Beides gilt als Ordnungswidrigkeit. Bei Überbeladung zwischen zehn und 20 Prozent des zulässigen Gesamtgewichts sind 95 Euro fällig, bei 20 bis 30 Prozent 235 Euro. In beiden Fällen kassieren Sie neben der Geldbuße zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
Ja, das ist es. Als Staatsbürger eines Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Lands wie beispielsweise Russland, Kasachstan, Serbien oder Türkei haben Sie ein halbes Jahr Zeit, Ihre Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen. In Kombination mit einem Internationalen Führerschein dürfen Sie mit Ihrer Prüfbescheinigung innerhalb dieser ersten sechs Monate auf deutschen Straßen fahren.
Kommen Sie der Umschreibung nicht nach und werden erwischt, machen Sie sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Der Gesetzgeber ahndet das in der Regel mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Stammen Sie aus einem EU- oder EWR-Staat, betrifft Sie das nicht. Ihre ausländische Fahrerlaubnis ist in Deutschland unbegrenzt gültig, ohne diese umschreiben zu müssen.