• Die Fahrerschutzversicherung ist ein Zusatz­baustein der Kfz-Ver­si­che­rung, der Fahrer:innen absichert. Eine Fahrer­schutz­versicherung greift bei Per­sonen­schä­den, die die Person hinter dem Lenk­rad durch einen selbst ver­schul­de­ten Un­fall erleidet – und sonst nicht ersetzt be­kommt.
  • Der Allianz FahrerSchutz deckt zum Beispiel Kosten für Schmerzens­geld, Verdienst­aus­fall und Reha-Maß­nahmen ab. Die Leistungen greifen bis zu einer Deckungs­summe von 15 Millionen Euro.
  • Prinzipiell kann für jede:n Auto­fahrer:in ein Fahrer­schutz sinn­voll sein. Vor allem, wenn er oder sie ein erhöhtes Unfall­risiko hat (z. B. als Fahr­an­fänger:in) oder im Ernst­fall nicht ander­weitig abgesichert ist.
  • Die Kosten einer Kfz-Ver­sicherung mit Fahrer­schutz betragen zwischen 19 und 50 Euro im Jahr.
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Nach einem Verkehrs­unfall übernimmt die Fahrerschutz-Versicherung des Fahrers oder der Fahrerin Un­fall- und Folge­kos­ten, die sonst kein anderer erstattet (z. B. Kran­ken­kasse). Als Fahrer­schutz­-Versicherung ist bei der Allianz der Zusatz­baustein FahrerSchutz wähl­bar. Er ­deckt unter anderem Kosten für Schmerzens­geld und Ver­dienst­aus­fall ab. Die Leistungen der Auto­versicherung mit Fahrer­schutz auf einen Blick:
  • Zahlung von Schmerzensgeld

    Bei schweren Verletzungen zahlt Ihnen die Allianz Schmerzensgeld. Voraus­setz­ung ist ein unfall­bedingter, sta­ti­onä­rer Kranken­haus­auf­ent­halt von min­des­tens drei Tagen innerhalb von sechs Mo­na­ten nach dem Unfall.
  • Bereitstellung eines Reha-Dienstleisters

    Bei der Allianz steht Ihnen während des medizinischen, beruflichen und so­zialen Genesungs- und Rehabilita­tions­pro­zesses der pro­fes­sionelle Dienst­leister reha­care unter­stüt­zend zur Seite. Auf Wunsch er­stellt Ihr Reha-Team ein indi­vi­duell auf Sie ab­ge­stimm­tes Konzept. So erhalten Sie genau die Un­ter­stützung, die Sie brauchen.
  • Entschädigung für Ver­dienst­aus­fall

    Hat der Unfall für Sie als Fahrer:in einen Ver­dienst­aus­fall zur Folge, trägt die Allianz die Kosten bis zum Renten­eintritt. Zum Bei­spiel, wenn Sie keine private Berufs­unfähig­keits­versicherung ab­ge­schlossen haben.
  • Zahlung von Hinterbliebenenrente und -geld

    Im Todesfall des berechtigten Fahrers bzw. der berechtigten Fahrerin über­nim­mt die Allianz die Hinter­blie­benen­rente bzw. Witwen- und Waisen­rente. Und zahlt Hinter­bliebenen­geld an nahe Angehörige.
  • Behindertengerechte Um­bau­maß­nah­men

    Müssen Sie aufgrund körper­licher Ein­schrän­kungen nach dem Unfall Ihre Wohnung oder Ihr Auto behinderten­gerecht umbauen lassen, über­nimmt die Allianz die Kosten.
  • Kostenübernahme für Haushaltshilfe

    Sind Sie nach dem Verkehrs­unfall auf eine Haus­halts­hilfe an­ge­wiesen, kommt die Allianz im Rahmen Ihrer Kfz-Ver­sicherung mit Fahrer­schutz dafür auf.
  • Ausgleich von Personenschäden bis 15 Millionen Euro

    Der Allianz FahrerSchutz leistet – bei selbst ver­schul­detem Unfall – bis zu der im Ver­si­che­rungs­schein genannten Höhe. Die Zahl­ungen sind dabei auf 15 Millionen Euro je ge­schä­digter Per­son begrenzt.
  • Wann zahlt die Fahrerschutz-Versicherung?

    Die Fahrerschutz-Versicherung – auch Fah­rer­un­fall­versiche­rung genannt – zahlt, wenn ...

    • ... die Fahrerin oder der Fahrer den Auto­unfall ganz oder teil­weise selbst verschuldet.
    • ... der Unfallverursacher oder die Unfall­ver­ursacherin un­be­kannt oder mittellos ist.
    • ... der Fahrer oder die Fahrerin mit Wild­tieren, Bäu­men oder anderen Hin­der­nis­sen kollidiert (sog. "Un­fälle ohne Gegner:in").
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Ihre Vorteile
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Eine Fahrerschutzversicherung ist sinnvoll, da Fahrer:innen bei einem selbst verschuldeten Unfall mit Verletzungen meist auf den Kosten sitzen bleiben. Eine Kfz-Versicherung mit Fahrer­schutz schließt diese Lücke: Sie zahlt für körperliche Schäden der Person am Steuer und dadurch ent­steh­ende Folge­kos­ten.

Eine Fahrerschutzversicherung ist sinn­voll, weil sie hohe finanzielle Belastungen abfedert, wenn Sie sich bei einem selbst ver­schul­deten Unfall am Steuer Ihres Pkw verletzen. Die Kfz-Haft­pflicht­versicherung deckt in diesem Fall keine Personen­schäden ab, die dem Fahrer oder der Fahrerin entstehen. Selbst wenn der Unfall­gegner oder die Unfall­gegnerin eine Mit­schuld trägt, zahlt die Person am Steuer einen Teil der Kosten selbst. Nur eine Kfz-Versicherung mit Fahrer­schutz sichert verletzte Fahrer:innen in diesem Fall voll ab.

Wichtig: Die Fahrerschutz­-Versicherung ist nicht zu ver­wechseln mit dem Dritt­fahrer­schutz. Diese Versicherung springt ein, wenn im Schaden­fall ein nicht ver­sicherter Zusatz­fahrer oder eine nicht versicherte Zusatz­fahrerin Ihr Auto gesteuert hat.

Besonders für Fahrer:innen mit erhöhtem Unfall­risiko ist ein Fahrer­schutz sinn­voll. Dazu zählen zum Beispiel junge Fahr­er:innen, die mit dem Zusatz­schutz ihre Fahr­anfänger-Versicherung ergänzen können. Oft rechnet sich eine Fahrer­versicherung aber auch für routinierte Auto­fah­rer:innen – vor allem, wenn sie nicht ander­weitig ab­ge­sichert sind (z. B. über private Unfall­ver­si­che­rung).

Auch für Halter:innen autonomer Fahr­zeuge kann eine Fahrer­schutz­ver­sicherung sinn­voll sein. So sind sie abgesichert, wenn der Auto­pilot einen Unfall ver­ursacht. Aber: Nicht alle Ver­sicherer bieten die Zusatz­versicherung für selbst­fahrende Kfz an. Fragen Sie vorab bei Ihrer Auto­versicherung nach.

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Gut zu wissen: Beitrags­aufschlag
Je nach Versicherungsanbieter bewegen sich Fahrer­schutz­versicherung-Kosten zwischen 19 und 50 Euro im Jahr. In der Regel macht der zusätz­liche Beitrag rund zehn Prozent der Kfz-Versicherungs­prä­mie aus.
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Die Insassenversicherung entspricht einer pri­va­ten Unfall­ver­siche­rung, die nur bei Un­fäl­len greift, die beim Lenken, Abstellen, Pfle­gen, Be- und Entladen eines Fahrzeugs oder beim Ein- oder Aus­stei­gen passieren. Sie schützt alle Insas­sen des Kfz (= Fahrer:innen und Mitfahrer:innen) vor den finanziellen Folgen unfall­be­dingter Per­so­nen­schä­den. Und zahlt zum Beispiel für Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te, Arbeitsunfähigkeit, Invalidität oder im Todesfall. Eine In­sas­sen­ver­si­che­rung leistet unabhängig vom Ver­schul­den. Einzige Voraus­setz­ung ist der recht­mä­ßige Ge­brauch des Pkw.

Ob eine Insassenversicherung sinnvoll ist, hängt vom Preis-Leistungs-Verhältnis ab. Laut ADAC, Bund der Versicherten (BdV) und Stiftung Warentest ist der Abschluss einer Insassenunfallversicherung meist nicht nötig. Denn: Kfz-Haft­pflicht und private Krankenversicherung decken die glei­chen Leistungen ab.

Bei einer privaten Unfallversicherung vereinbaren Ver­si­che­rer und versicherte Person üblicher­wei­se eine feste Versiche­rungs­sum­me (z. B. 100.000 Euro) für den Fall einer Inva­li­di­tät. Damit ist die dauerhafte Be­ein­träch­ti­gung der kör­per­li­chen und/oder geis­ti­gen Leis­tungs­fäh­ig­keit ge­meint.

Im Schadenfall ersetzt die Unfall­ver­si­che­rung nicht den tatsächlich ent­stan­de­nen Schaden, sondern leistet bis zur vereinbarten Versiche­rungs­sum­me. Man spricht daher auch von einer Sum­men­ver­si­che­rung. Übersteigen die Unfall­kos­ten 100.000 Euro, zahlt der oder die Versicherte sie aus eigener Tasche.

Im Gegensatz dazu deckt eine Kfz-Versicherung mit Fahrer­schutz Perso­nen­schä­den ab, die durch den Unfall tatsäch­lich ent­stan­de­n sind. Höhe und Um­fang der Ent­schä­di­gung richten sich nicht nach einer vorab ver­ein­bar­ten Versicherungssumme. Die Zahl­ungen sind aber auf 15 Millionen Euro be­grenzt.

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Klarheit im Schadensfall
  • … Sie als Autofahrer:in einen Verkehrsunfall selbst ver­schul­den und sich dabei schwer verletzen.
  • … Sie einen Wildunfall haben. Durch den Aufprall, etwa wenn Ihnen ein Reh vors Fahrzeug läuft, verletzen Sie sich im Auto so unglücklich, dass Sie eine Haus­halts­hilfe brauchen.
  • ... Sie bei Glatteis mit dem Auto von der Fahrbahn ab­kom­men und einen Unfall verursachen, bei dem Sie Verletzungen davon­tragen.
  • ... Ihr Ehepartner oder Ihre Ehe­partnerin am Steuer sitzt und einen Unfall ver­schuldet. Der FahrerSchutz schützt nicht nur Sie als versicherte Person, sondern auch alle anderen berechtigten Fahrer:innen.
  • … Sie den Autounfall vorsätzlich herbeigeführt haben oder nicht angeschnallt waren.
  • … Sie zum Unfallzeitpunkt unter Drogen­ein­fluss standen. Auch bei einem Unfall mit Alkohol zahlt die Versicherung nicht.
  • … Sie den Unfall bei einem Autorennen verursachen, bei dem es auf das Erzielen einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.
  • ... der Unfall, bei dem Sie sich ver­letzen, beim Ein- oder Aus­steigen, Be- oder Entladen Ihres Pkw passiert.
Die passende Versicherung
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  • Was bedeutet Fahrerschutz?

    Eine Fahrerschutz-Versicherung bedeutet Vollkasko­schutz für die Person am Steuer. Die Zusatz­versicherung greift bei Personen­schäden, die der Fahrer oder die Fahrerin bei einem selbst ver­schuldeten Auto­unfall erleidet. Abgedeckt sind unter anderem Kosten für Verdienst­ausfall, Schmerzens­geld oder Reha-Maß­nahmen, die der verletzten Person am Lenk­rad sonst niemand erstattet.
  • Kann ich eine Fahrerschutzversicherung abschließen, wenn mein Kfz bei einer anderen Versicherung versichert ist?

    Nein. Als Zusatzbaustein können Sie den Fahrer­schutz nur bei derjenigen Versicherungs­gesell­schaft hinzubuchen, bei der Sie Ihr Auto ver­si­chert haben. Fahrer­schutz und Kfz-Versicherung sind immer gekoppelt.
  • In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?

    Der Allianz FahrerSchutz greift innerhalb der geografischen Grenzen Europas und in außer­eu­ro­päischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Dazu zählen unter anderem Schweiz, Israel, Marokko, Tu­ne­sien und die Kanarischen Inseln.
  • Zahlt die Fahrerschutzversicherung auch, wenn zum Unfallzeitpunkt der Autopilot fährt?

    Autonomes Fahren nimmt auf deutschen Straßen langsam Fahrt auf. Aktuell ist Mercedes-Benz der einzige Hersteller, der in Deutschland eine Level-3-Zertifizierung für Fahren mit Autopilot erhalten hat (Stand: Dezember 2023). Wie Versicherer Verkehrsunfälle bei Fahr­zeu­gen mit autonomen Fahrassistenzsystemen hand­haben, variiert je nach Anbieter. Es gibt bereits einige Gesellschaften, zum Beispiel die Allianz (in Produktlinie Premium), die Autopilot-Fahrer:innen über eine Fahrerschutz-Versicherung absichern.

    Natürlich sind Fahrer:innen verpflichtet, im Not­fall ein­zu­grei­fen – auch wenn der Auto­pilot das Fahrzeug lenkt. Tun sie das nicht, kann der Ver­si­che­rer dies als grobe Fahrlässigkeit werten. Viele Kfz-Versicherer decken grob fahrlässig ver­ursachte Unfallfolgen zwar mit ab. Im Zwei­fels­fall entscheidet ein Gericht, ob Fahrer oder Fahrerin den Verkehrs­un­fall durch Fehl­ver­halten verursacht hat oder ob ein tech­nischer Fehler am Fahrzeug vorlag.

  • Wie kann ich den Fahrerschutz bei der Kfz-Versicherung hinzufügen?

    Die Fahrerunfallversicherung schließen Sie als Zusatzbaustein zu Ihrer Kfz-Versicherung ab. Sie haben zwei Mög­lich­kei­ten: Entweder Sie erweitern Ihre Police bei der Angebots­erstellung mit dem Fahrerschutz. Oder Sie buchen ihn nach­träg­lich dazu. Einzige Voraussetzung ist eine bestehende Kfz-Haftpflicht.

    Um Ihren Versicherungsvertrag an­passen zu lassen, reicht bei den meisten An­bie­tern ein Anruf aus. In der Regel gilt der Zu­satz­schutz bereits ab dem Folgetag. Bei Fra­gen wenden Sie sich an Ihren Versicherungsvertreter, Ihre Ver­siche­rungs­ver­tre­terin oder eine Versicherungsagentur in Ihrer Nähe.

    Ob und wann Sie den Fahrerschutz hinzubuchen, ist Ihre Entscheidung. Beachten Sie aber, dass der Versicherungs­schutz­ nicht rückwirkend gilt, sondern immer vorsorglich abzuschließen ist.

  • Hat der Fahrerschutz Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt?

    Nein. Nehmen Sie nach einem selbst verschuldeten Un­fall Ihre Fahrerschutz­-Versicherung in Anspruch, bleibt die Schadenfreiheitsklasse Ihrer Kfz-Haftpflicht unverändert. Sprich: Ihr Schadenfreiheitsrabatt ändert sich nicht.

    Aber: Meist ist bei einem Auto­un­fall nicht nur Ihr eigener Pkw, son­dern auch ein gegnerisches Fahrzeug oder sonstiges Fremdeigentum beschädigt. Melden Sie den Schaden Ihrer Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung, stuft der Versicherer Sie in eine schlech­tere SF-Klasse ein. Durch die Rückstufung erhöht sich im nächsten Versicherungsjahr Ihr Beitrag.

  • Welche Musterbedingungen sieht der GDV für Fahrerschutzversicherungen vor?

    Für den Fahrerschutz sieht der Gesamt­verband der Deutschen Versicherungs­wirt­schaft e.V. (GDV) keine separaten Muster-Ver­siche­rungs­beding­ungen vor. Angaben dazu finden Sie nur in der Mustervorlage zur allgemeinen Kfz-Versicherung.

    Hintergrund: Der GDV bietet auf seiner Webseite Muster­bedingungen für zahl­reiche Ver­si­che­rungen an. Sie dienen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men als Leitfaden, um ihre eigenen Produkte und Vertragsbedingungen (AGBs) zu gestalten. Die Leistungen und Be­ding­ungen, die der GDV auflistet, sind für Versicherer nicht ver­pflich­tend.

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