Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Die Fahrerschutzversicherung ist ein Zusatzbaustein der Kfz-Versicherung, der die Per­son hin­ter dem Lenk­rad absichert. Eine Fahrer­schutz­versicherung greift bei Per­sonen­schä­den, die der Fahrer durch einen selbst­ ver­schul­de­ten Un­fall erleidet – und sonst nicht ersetzt be­kommt.
  • Die Kfz-Haftpflicht des Fah­rers kommt für Schäden ande­rer Un­fall­be­tei­lig­ter auf. Die Voll­kasko zahlt Schä­den am eigenen Auto. Ver­letzt sich der Fahrer bei dem Unfall, erhält er jedoch keine Ent­schädigung.
  • Die Fahrerschutz­versicherung kommt zum Bei­spiel für Verdienst­aus­fall, Reha-Maßnahmen oder eine Haus­halts­hilfe auf.
  • Der Allianz FahrerSchutz über­nimmt unter an­de­rem Kosten für Schmer­zens­geld, Hin­ter­blie­ben­en­rente oder be­hin­der­ten­ge­rech­te Um­bau­maß­nah­men der Wohnung. Und zwar bis zu einer Deck­ungs­sum­me von 15 Millionen Euro.
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Im Schadenfall

Die Fahrerschutzversicherung des Fahrers übernimmt nach einem Verkehrsunfall Un­fall- und Folge­kos­ten, die ihm sonst kein anderer erstattet – etwa die Kran­ken­kasse (z.B. durch Kranken­geld­zahlung). Je nach Versicherer deckt die Fahrer­schutz­ver­si­che­rung zum Beispiel fol­gen­de Leistungen ab:

  • Schmerzensgeld
  • Reha-Maßnahmen
  • Entschädigung für Ver­dienst­aus­fall
  • Hinterbliebenenrente
  • behindertengerechte Um­bau­maß­nah­men
  • Haushaltshilfe

Die Fahrerschutzversicherung – auch Fah­rer­un­fall­versiche­rung genannt – zahlt, wenn...

  • ... der Fahrer den Autounfall ganz oder teil­weise selbst verschuldet.
  • ... der Unfallverursacher un­be­kannt oder mittellos ist.
  • ... der Fahrer mit Wildtieren, Bäu­men oder anderen Hin­der­nis­sen kollidiert (sog. "Un­fäl­le ohne Gegner").
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Ihre Vorteile
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Gut zu wissen: Gute Gründe

Eine Fahrerschutzversicherung ist sinnvoll, da der Fahrer bei einem selbst verschuldeten Unfall meist auf den Kosten sitzen bleibt, wenn er sich verletzt. Eine Kfz-Versicherung mit Fahrer­schutz schließt diese Lücke, indem sie für kör­per­li­che Schäden des Fahrers und dadurch ent­steh­ende Folge­kos­ten zahlt. Hintergrund: Seine Kfz-Haftpflichtversicherung springt in die­sem Fall nicht ein. Und selbst, wenn der Unfallgegner eine Mit­schuld trägt, trägt der Fahrer einen Teil der Kosten selbst.

Besonders empfehlenswert ist der Zusatz­schutz für Fahranfänger, da sie ein erhöhtes Unfallrisiko haben. Aber auch routinierte Auto­fah­rer profitieren von einer zu­sätz­li­chen Fahrer­versicherung. Das gilt vor allem, wenn sie ansonsten nicht abgesichert sind – zum Beispiel durch eine private Unfall­ver­si­che­rung.

Fahrer autonomer Fahrzeuge sollten ebenfalls eine Fahrerschutz­ver­sicherung abschließen. Sie sind auch dann geschützt, wenn der Autopilot einen Unfall verursacht. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach. Nicht alle bieten den Zusatzschutz für selbstfahrende Fahrzeuge an.

Übrigens: Die Fahrerschutzversicherung ist nicht zu verwechseln mit dem Drittfahrerschutz. Diese Versicherung springt ein, wenn im Schadenfall ein nicht ver­sicherter Zusatz­fahrer Ihr Auto gesteuert hat.

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Alternativen zum Fahrerschutz

Die Insassenversicherung entspricht einer pri­va­ten Unfall­ver­siche­rung, die nur bei Un­fäl­len greift, die beim Lenken, Abstellen, Pfle­gen, Be- und Entladen eines Fahrzeugs passieren. Oder beim Ein- oder Aus­stei­gen. Sie schützt alle Insas­sen des Kfz (= Fahrer und Mitfahrer) vor den finanziellen Folgen unfall­be­dingter Per­so­nen­schä­den. Und zahlt zum Beispiel für Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te, Arbeitsunfähigkeit, Invalidität oder im Todesfall. Eine In­sas­sen­ver­si­che­rung leistet unabhängig vom Ver­schul­den. Einzige Voraus­setz­ung ist der recht­mä­ßige Ge­brauch des Pkw.

Ob eine Insassenversicherung sinnvoll ist, hängt vom Preis-Leistungs-Verhältnis ab. Laut ADAC, Bund der Versicherten (BdV) und Stiftung Warentest ist der Abschluss einer Insassenunfallversicherung meist nicht nötig. Denn: Unter anderem decken Kfz-Haft­pflicht und private Krankenversicherung die glei­chen Leistungen ab.

Bei einer Unfallversicherung vereinbaren Ver­si­che­rung und Versicherungsnehmer üblicher­wei­se eine feste Versiche­rungs­sum­me, zum Beispiel 100.000 Euro, für den Fall einer Inva­li­di­tät. Damit ist die dauerhafte Be­ein­träch­ti­gung der kör­per­li­chen und/oder geis­ti­gen Leis­tungs­fäh­ig­keit ge­meint.

Im Schadenfall ersetzt die Unfall­ver­si­che­rung nicht den tatsächlich ent­stan­de­nen Schaden, sondern leistet bis zur vereinbarten Versiche­rungs­sum­me. Man spricht daher auch von einer Sum­men­ver­si­che­rung. Übersteigen die Unfall­kos­ten 100.000 Euro, zahlt der Versicherte sie aus eigener Tasche.

Im Gegensatz dazu deckt eine Fahrer­schutz­ver­si­che­rung durch den Unfall tatsäch­lich ent­stan­de­ne Perso­nen­schä­den ab. Höhe und Um­fang der Ent­schä­di­gung richten sich also nicht nach einer vorab ver­ein­bar­ten Versicherungssumme. Die Zahl­ungen sind aber auf 15 Millionen Euro be­grenzt.

Dann schreiben Sie uns. Ihr Allianz Ansprechpartner vor Ort wird sich umgehend bei Ihnen melden.
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Klarheit im Schadensfall
  • … Sie als Autofahrer einen Verkehrsunfall selbst ver­schul­den und sich dabei schwer verletzen.
  • … Sie einen Wildunfall haben. Durch den Aufprall, etwa wenn Ihnen ein Reh vor das Fahrzeug läuft, verletzen Sie sich im Auto so unglücklich, dass Sie eine Haus­halts­hilfe brauchen.
  • ... Sie bei Glatteis mit dem Auto von der Fahrbahn ab­kom­men und einen Unfall verursachen, bei dem Sie Verletzungen davontragen.
  • ... Ihr Ehepartner am Steuer sitzt und einen Unfall ver­schuldet. Der FahrerSchutz sichert nicht nur Sie als Versicherungsnehmer, sondern auch alle anderen berechtigten Fahrer ab.
  • … Sie den Autounfall vorsätzlich herbeigeführt haben oder nicht angeschnallt waren.
  • … Sie zum Unfallzeitpunkt unter Alkohol- und Drogen­ein­fluss standen.
  • … Sie den Unfall bei einem Autorennen verursachen, bei dem es auf das Erzielen einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.
  • ... der Unfall, bei dem Sie sich verletzen, beim Ein- oder Aussteigen, Be- oder Entladen Ihres Pkw passiert.
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Häufige Fragen
  • Was kostet eine Fahrerschutzversicherung?

    Je nach Versicherungsunternehmen kostet eine Fahrerschutzversicherung zwischen 19 und 50 Euro im Jahr. In der Regel macht der zusätzliche Beitrag rund zehn Prozent Ihrer Kfz-Versicherungs­prä­mie aus.
  • Kann ich eine Fahrerschutzversicherung abschließen, wenn mein Kfz bei einer anderen Versicherung versichert ist?

    Nein. Als Zusatzbaustein können Sie den Fahrer­schutz nur bei derjenigen Versicherungs­gesell­schaft hinzubuchen, bei der Sie Ihr Auto ver­si­chert haben. Fahrer­schutz und Kfz-Versicherung sind immer gekoppelt.
  • In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?

    Der Allianz FahrerSchutz greift innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in außer­eu­ro­päischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Dazu zählen unter anderem Schweiz, Israel, Marokko, Tu­ne­sien oder die Kanarischen Inseln.
  • Zahlt die Fahrerschutzversicherung auch, wenn zum Unfallzeitpunkt der Autopilot fährt?

    Autonomes Fahren nimmt langsam auch auf deutschen Straßen Fahrt auf. Aktuell ist Mercedes-Benz der einzige Hersteller, der in Deutschland eine Level-3-Zertifizierung für Fahren mit Autopilot erhalten hat. Wie Versicherer Verkehrsunfälle bei Fahr­zeu­gen mit autonomen Fahrassistenzsystemen hand­haben, hängt vom je­wei­li­gen Versicherungsunternehmen ab. Es gibt bereits Anbieter wie die Allianz (in Produktlinie Premium), die Autopilot-Fahrer über eine Fahrerschutzversicherung absichern. 

    Natürlich ist der Fahrer – selbst wenn der Auto­pilot das Fahrzeug lenkt – verpflichtet, im Not­fall ein­zu­grei­fen. Tut er das nicht, kann der Ver­si­che­rer dies als grobe Fahrlässigkeit werten. Viele Kfz-Versicherer decken grob fahrlässig ver­ursachte Unfallfolgen zwar mit ab. Im Zwei­fels­fall muss aber ein Gericht entscheiden, ob der Fahrer den Verkehrs­un­fall durch sein Fehl­ver­halten verursacht hat oder ob ein tech­nischer Fehler am Fahrzeug vorlag.

  • Wie kann ich den Fahrerschutz bei der Kfz-Versicherung hinzufügen?

    Die Fahrerunfallversicherung schließen Sie als Zusatzbaustein zu Ihrer Kfz-Versicherung ab. Sie haben zwei Mög­lich­kei­ten: Entweder Sie erweitern Ihre Police bei der Angebots­erstellung mit dem Fahrerschutz. Oder Sie buchen ihn nach­träg­lich dazu. Einzige Voraussetzung ist eine bestehende Kfz-Haftpflicht- oder Kasko­ver­si­che­rung.

    Um Ihre Versicherungsverträge entsprechend an­passen zu lassen, reicht bei den meisten An­bie­tern ein Anruf aus. In der Regel gilt der Zu­satz­schutz bereits ab dem Folgetag. Bei Fra­gen kön­nen Sie sich jederzeit an Ihren Ver­siche­rungs­ver­tre­ter oder eine Versicherungsagentur in Ihrer Nähe wenden.

    Ob und wann Sie den Fahrerschutz hinzubuchen, ist Ihre Entscheidung. Beachten Sie jedoch, dass der Versicherungs­schutz­ nicht rückwirkend gilt, sondern immer vorsorglich abzuschließen ist.

  • Hat der Fahrerschutz Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt?

    Nehmen Sie nach einem selbst verschuldeten Un­fall Ihre Fahrerschutz­versicherung in Anspruch, hat dies keine Aus­wirk­ungen auf die Schadenfreiheitsklasse Ihrer Kfz-Haftpflicht. Ihr Schadenfreiheitsrabatt ändert sich nicht.

    In den meisten Fällen kommt bei einem Auto­un­fall aber nicht nur Ihr eigener Wagen, son­dern auch ein gegnerisches Fahrzeug oder sonstiges Fremdeigentum zu Schaden. Melden Sie den Schadenfall Ihrer Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung, damit sie Geschädigten Ersatz leistet, stuft Ihr Versicherer Sie in eine schlech­tere SF-Klasse ein. Durch die Rückstufung erhöhen sich im nächsten Kalenderjahr Ihre Versicherungsbeiträge.

  • Welche Musterbedingungen sieht der GDV für Fahrerschutzversicherungen vor?

    Für den Fahrerschutz sieht der Gesamt­verband der Deutschen Versicherungs­wirt­schaft e.V. (GDV) keine separaten Muster-Ver­siche­rungs­beding­ungen vor. Angaben dazu finden Sie bisher nur in der Mustervorlage zur allgemeinen Kfz-Versicherung.

    Hintergrund: Der GDV bietet auf seiner Webseite Muster­bedingungen für zahl­reiche Ver­si­che­rungen an. Sie dienen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men als Leitfaden, um ihre eigenen Produkte und Vertragsbedingungen (AGBs) zu gestalten. Die vom GDV aufgelisteten Leistungen und Be­ding­ungen sind für Versicherer nicht ver­pflich­tend.

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