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Jetzt 2 Jahre Preisgarantie sichern

Die zweijährige Preisgarantie gilt nur für Kfz-Neuabschlüsse bei Abschluss des Bausteins Fahrerschutz in der Autoversicherung Komfort oder Premium mit Vertragsbeginn 01.01.2027 während des Aktionszeitraums. Der Aktionszeitraum beginnt am 22.09.2026 und endet am 31.12.2026. Dieser Abschluss ist nur über allianz.de oder in Ihrer Agentur vor Ort möglich.

Mit der Preisgarantie erfolgt für den Zeitraum von 24 Monaten ab Vertragsbeginn keine Anpassung des Beitrags aufgrund von einer Neukalkulation nach der Schaden- und Kostenentwicklung, einer Änderung der Regionalklasse oder der Typklasse.

Ausgenommen von der Preisgarantie sind dagegen Änderungen des Beitrags aufgrund eines beitragsrelevanten Merkmals (z.B. Fahrleistung) oder eine Änderung der Schadenfreiheitsklasse aufgrund Ihres Schadenverlaufs.

Fahrer­schutz-Versicherung

Für mehr persönliche Sicher­heit
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Die zweijährige Preisgarantie gilt nur für Kfz-Neuabschlüsse bei Abschluss des Bausteins Fahrerschutz in der Autoversicherung Komfort oder Premium mit Vertragsbeginn 01.01.2027 während des Aktionszeitraums. Der Aktionszeitraum beginnt am 22.09.2026 und endet am 31.12.2026. Dieser Abschluss ist nur über allianz.de oder in Ihrer Agentur vor Ort möglich.

Mit der Preisgarantie erfolgt für den Zeitraum von 24 Monaten ab Vertragsbeginn keine Anpassung des Beitrags aufgrund von einer Neukalkulation nach der Schaden- und Kostenentwicklung, einer Änderung der Regionalklasse oder der Typklasse.

Ausgenommen von der Preisgarantie sind dagegen Änderungen des Beitrags aufgrund eines beitragsrelevanten Merkmals (z.B. Fahrleistung) oder eine Änderung der Schadenfreiheitsklasse aufgrund Ihres Schadenverlaufs.

Fahrerschutz Versicherung: Frau auf Beifahrersitz lehnt sich an Mann, der am Steuer des Pkw sitzt

Unsere Auszeichnung

Die Kfz-Versicherung der Allianz Versicherungs AG wird von der Zeitschrift Focus Money für das fairste Preis-Leistungs-Verhältnis in der Ausgabe 11/2026 mit "Sehr gut" ausgezeichnet. Bewertet wurden 28 Kfz-Serviceversicherer in Deutschland, wovon neun weitere Anbieter ebenfalls die Note "Sehr Gut" erhalten.
  • Die Fahrerschutzversicherung ist ein Zusatz­baustein der Kfz-Ver­si­che­rung, der Fahrer:innen absichert. Eine Fahrer­schutz­versicherung greift bei Per­sonen­schä­den, die die Person hinter dem Lenk­rad durch einen selbst ver­schul­de­ten Un­fall erleidet – und sonst nicht ersetzt be­kommt.
  • Der Allianz FahrerSchutz deckt zum Beispiel Kosten für Schmerzens­geld, Verdienst­aus­fall und Reha-Maß­nahmen ab. Die Leistungen greifen bis zu einer Deckungs­summe von 15 Millionen Euro.
  • Die Kosten des Zusatzbausteins Allianz Fahrer­Schutz hängen unter anderem vom Alter des Fahrers oder der Fahrerin ab und betragen zwischen 35 und 64 Euro im Jahr.
  • Prinzipiell kann für jede:n Auto­fahrer:in ein Fahrer­schutz sinn­voll sein. Vor allem, wenn er oder sie ein erhöhtes Unfall­risiko hat (z. B. als Fahr­an­fänger:in) oder im Ernst­fall nicht ander­weitig abgesichert ist.
Nach einem Verkehrs­unfall übernimmt die Fahrerschutz-Versicherung des Fahrers oder der Fahrerin Un­fall- und Folge­kos­ten, die eine andere Versicherung nicht erstattet (z. B. Schmerzens­geld und Verdienst­ausfall). Bei der Allianz können Sie den Zusatz­baustein FahrerSchutz ab 35 Euro im Jahr abschließen. Die Leistungen der Auto­versicherung mit Fahrer­schutz auf einen Blick:
  • Sie wollen mehr zur Fahrer­schutz-Versiche­rung wissen? Unser Service-Team berät Sie gerne und meldet sich bei Ihnen.

  • Schützen Sie sich als Fahrer:in bei Unfällen – umfassend und zuverlässig. Berechnen Sie jetzt Ihre Auto­ver­siche­rung der Allianz mit FahrerSchutz.

  • ... Ihr Ehepartner oder Ihre Ehe­partnerin am Steuer sitzt und einen Unfall ver­schuldet. Der FahrerSchutz schützt nicht nur Sie als versicherte Person, sondern auch alle anderen berechtigten Fahrer:innen.
  • … Sie einen Wildunfall haben. Durch den Aufprall, etwa wenn Ihnen ein Reh vors Fahrzeug läuft, verletzen Sie sich im Auto so unglücklich, dass Sie eine Haus­halts­hilfe brauchen.
  • ... bei un­be­kannten oder mittel­losen Unfall­gegnern.

  • … Sie als Autofahrer:in einen Autounfall selbst ver­schul­den und sich dabei schwer verletzen.
  • ... Sie bei Glatteis mit dem Auto von der Fahrbahn ab­kom­men und einen Unfall verur­sachen, bei dem Sie Verlet­zungen davon­tragen.

  • … Sie den Autounfall vorsätzlich herbei­geführt haben oder nicht angeschnallt waren.

  • … Sie zum Unfallzeitpunkt unter Drogen­ein­fluss standen. Auch bei einem Unfall mit Alkohol zahlt die Versicherung nicht.
  • … Sie den Unfall bei einem Autorennen verursachen, bei dem es auf das Erzielen einer Höchst­geschwindig­keit ankommt.

  • ... der Unfall, bei dem Sie sich ver­letzen, beim Ein- oder Aus­steigen, Be- oder Entladen Ihres Pkw passiert.

Hohe Kundenzufriedenheit bei der Kfz-Versicherung

4.8/5

Aus 369 Bewertungen bei eKomi

eKomi Kundenauszeichnung Gold

Neben der Fahrerschutzversicherung schließen Versicherte teils eine Insassen­versicherung oder Unfall­versicherung ab. Entscheiden Sie selbst, ob der Zusatz­schutz für Sie eine sinnvolle Ergänzung ist.

Eine Fahrerschutzversicherung ist sinnvoll für alle, die keine Unfall­versicherung oder private Berufs­unfähig­keits­versicherung besitzen. Der Fahrerschutz in der Kfz-Versicherung schließt diese Lücke: Sie zahlt für körperliche Schäden der Person am Steuer und dadurch ent­steh­ende Folge­kos­ten.

Besonders für Fahrer:innen mit erhöhtem Unfall­risiko ist eine Kfz-Versicherung mit Fahrer­schutz sinn­voll. Weil die Fahrerversicherung Sie unabhängig davon schützt, ob Ihnen das Auto gehört oder nicht, lohnt sie sich vor allem für:

  • Fahranfänger:innen und Studierende, die mit dem Zusatz­schutz ihre Fahr­anfänger-Versicherung ergänzen können.
  • Viel- und Berufsfahrer:innen, die Dienstwagen nutzen oder gewerbliche Fahrten mit PKWs oder Lieferwagen durch­führen, zum Beispiel für die Diakonie.
  • Nutzer von Fremdfahrzeugen, zum Beispiel von Mietwagen oder Carsharing.
  • Selbstständige, die im Fall eines unfallbedingten Arbeitsausfalls keine Lohn­fort­zahlung erhalten.
  • Personen, die mehrere Fahrzeuge besitzen, zum Beispiel einen Oldtimer oder Young­timer zusätzlich zum Erstwagen.
  • Erfahrenere Auto­fah­rer:innen, die nicht ander­weitig ab­ge­sichert sind, zum Beispiel über eine private Unfall­ver­si­che­rung.
  • Sie haben Fragen zur Fahrerschutz-Versicherung? Unser Service-Team berät Sie gerne. Einfach Termin vereinbaren, wir melden uns dann bei Ihnen.

  • Schützen Sie sich als Fahrer:in bei Unfällen – umfassend und zuverlässig. Berechnen Sie hier Ihre Autoversicherung der Allianz mit FahrerSchutz.

Hat der Fahrerschutz Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt?

Nein. Nehmen Sie nach einem selbst verschuldeten Un­fall Ihre Fahrerschutz­-Versicherung in Anspruch, bleibt die Schadenfreiheitsklasse Ihrer Kfz-Haftpflicht unverändert. Sprich: Ihr Schadenfreiheitsrabatt ändert sich nicht.

Aber: Meist ist bei einem Auto­un­fall nicht nur Ihr eigener Pkw, son­dern auch ein gegnerisches Fahrzeug oder sonstiges Fremdeigentum beschädigt. Melden Sie den Schaden Ihrer Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung, stuft der Versicherer Sie in eine schlech­tere SF-Klasse ein. Durch die Rückstufung erhöht sich im nächsten Versicherungsjahr Ihr Beitrag.

In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?

Beim Allianz FahrerSchutz besteht Versicherungs­schutz für den Fahrer oder die Fahrerin in den geo­graphischen Grenzen Europas (hierzu zählt auch der europäische Teil der Türkei), dem asiatischen Teil der Türkei sowie den außer­europäischen Gebieten, die zum Geltungs­bereich der Europäischen Union gehören.

Wie kann ich den Fahrerschutz bei der Kfz-Versicherung hinzufügen?

Die Fahrerunfallversicherung schließen Sie als Zusatzbaustein zu Ihrer Kfz-Versicherung ab. Sie haben zwei Mög­lich­kei­ten: Entweder Sie erweitern Ihre Police bei der Angebots­erstellung mit dem Fahrerschutz. Oder Sie buchen ihn nach­träg­lich dazu. Einzige Voraussetzung ist eine bestehende Kfz-Haftpflicht.

Um Ihren Versicherungsvertrag an­passen zu lassen, reicht bei den meisten An­bie­tern ein Anruf aus. In der Regel gilt der Zu­satz­schutz bereits ab dem Folgetag. Bei Fra­gen wenden Sie sich an Ihren Versicherungsvertreter, Ihre Ver­siche­rungs­ver­tre­terin oder eine Versicherungsagentur in Ihrer Nähe.

Ob und wann Sie den Fahrerschutz hinzubuchen, ist Ihre Entscheidung. Beachten Sie aber, dass der Versicherungs­schutz­ nicht rückwirkend gilt, sondern immer vorsorglich abzuschließen ist.

Kann ich eine Fahrerschutzversicherung abschließen, wenn mein Kfz bei einer anderen Versicherung versichert ist?

Nein. Als Zusatzbaustein können Sie den Fahrer­schutz nur bei derjenigen Versicherungs­gesell­schaft hinzubuchen, bei der Sie Ihr Auto ver­si­chert haben. Fahrer­schutz und Kfz-Versicherung sind immer gekoppelt.
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