• Die Fahrerschutzversicherung ist ein Zusatz­baustein der Kfz-Ver­si­che­rung, der Fahrer:innen absichert. Eine Fahrer­schutz­versicherung greift bei Per­sonen­schä­den, die die Person hinter dem Lenk­rad durch einen selbst ver­schul­de­ten Un­fall erleidet – und sonst nicht ersetzt be­kommt.
  • Der Allianz FahrerSchutz deckt zum Beispiel Kosten für Schmerzens­geld, Verdienst­aus­fall und Reha-Maß­nahmen ab. Die Leistungen greifen bis zu einer Deckungs­summe von 15 Millionen Euro.
  • Prinzipiell kann für jede:n Auto­fahrer:in ein Fahrer­schutz sinn­voll sein. Vor allem, wenn er oder sie ein erhöhtes Unfall­risiko hat (z. B. als Fahr­an­fänger:in) oder im Ernst­fall nicht ander­weitig abgesichert ist.
  • Die Kosten einer Kfz-Ver­sicherung mit Fahrer­schutz betragen zwischen 19 und 50 Euro im Jahr.
Nach einem Verkehrs­unfall übernimmt die Fahrerschutz-Versicherung des Fahrers oder der Fahrerin Un­fall- und Folge­kos­ten, die sonst kein anderer erstattet (z. B. Kran­ken­kasse). Als Fahrer­schutz­-Versicherung ist bei der Allianz der Zusatz­baustein FahrerSchutz wähl­bar. Er ­deckt unter anderem Kosten für Schmerzens­geld und Ver­dienst­aus­fall ab. Die Leistungen der Auto­versicherung mit Fahrer­schutz auf einen Blick:

Zahlung von Schmerzensgeld

Bei schweren Verletzungen zahlt Ihnen die Allianz Schmerzensgeld. Voraus­setz­ung ist ein unfall­bedingter, sta­ti­onä­rer Kranken­haus­auf­ent­halt von min­des­tens drei Tagen innerhalb von sechs Mo­na­ten nach dem Unfall.

Bereitstellung eines Reha-Dienstleisters

Bei der Allianz steht Ihnen während des medizinischen, beruflichen und so­zialen Genesungs- und Rehabilita­tions­pro­zesses der pro­fes­sionelle Dienst­leister reha­care unter­stüt­zend zur Seite. Auf Wunsch er­stellt Ihr Reha-Team ein indi­vi­duell auf Sie ab­ge­stimm­tes Konzept. So erhalten Sie genau die Un­ter­stützung, die Sie brauchen.

Entschädigung für Ver­dienst­aus­fall

Hat der Unfall für Sie als Fahrer:in einen Ver­dienst­aus­fall zur Folge, trägt die Allianz die Kosten bis zum Renten­eintritt. Zum Bei­spiel, wenn Sie keine private Berufs­unfähig­keits­versicherung ab­ge­schlossen haben.

Zahlung von Hinterbliebenenrente und -geld

Im Todesfall des berechtigten Fahrers bzw. der berechtigten Fahrerin über­nim­mt die Allianz die Hinter­blie­benen­rente bzw. Witwen- und Waisen­rente. Und zahlt Hinter­bliebenen­geld an nahe Angehörige.

Behindertengerechte Um­bau­maß­nah­men

Müssen Sie aufgrund körper­licher Ein­schrän­kungen nach dem Unfall Ihre Wohnung oder Ihr Auto behinderten­gerecht umbauen lassen, über­nimmt die Allianz die Kosten.

Kostenübernahme für Haushaltshilfe

Sind Sie nach dem Verkehrs­unfall auf eine Haus­halts­hilfe an­ge­wiesen, kommt die Allianz im Rahmen Ihrer Kfz-Ver­sicherung mit Fahrer­schutz dafür auf.

Ausgleich von Personenschäden bis 15 Millionen Euro

Der Allianz FahrerSchutz leistet – bei selbst ver­schul­detem Unfall – bis zu der im Ver­si­che­rungs­schein genannten Höhe. Die Zahl­ungen sind dabei auf 15 Millionen Euro je ge­schä­digter Per­son begrenzt.
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Eine Fahrerschutzversicherung ist sinnvoll, da Fahrer:innen bei einem selbst verschuldeten Unfall mit Verletzungen meist auf den Kosten sitzen bleiben. Eine Kfz-Versicherung mit Fahrer­schutz schließt diese Lücke: Sie zahlt für körperliche Schäden der Person am Steuer und dadurch ent­steh­ende Folge­kos­ten.

Eine Fahrerschutzversicherung ist sinn­voll, weil sie hohe finanzielle Belastungen abfedert, wenn Sie sich bei einem selbst ver­schul­deten Unfall am Steuer Ihres Pkw verletzen. Die Kfz-Haft­pflicht­versicherung deckt in diesem Fall keine Personen­schäden ab, die dem Fahrer oder der Fahrerin entstehen. Selbst wenn der Unfall­gegner oder die Unfall­gegnerin eine Mit­schuld trägt, zahlt die Person am Steuer einen Teil der Kosten selbst. Nur eine Kfz-Versicherung mit Fahrer­schutz sichert verletzte Fahrer:innen in diesem Fall voll ab.

Wichtig: Die Fahrerschutz­-Versicherung ist nicht zu ver­wechseln mit dem Dritt­fahrer­schutz. Diese Versicherung springt ein, wenn im Schaden­fall ein nicht ver­sicherter Zusatz­fahrer oder eine nicht versicherte Zusatz­fahrerin Ihr Auto gesteuert hat.

Besonders für Fahrer:innen mit erhöhtem Unfall­risiko ist ein Fahrer­schutz sinn­voll. Dazu zählen zum Beispiel junge Fahr­er:innen, die mit dem Zusatz­schutz ihre Fahr­anfänger-Versicherung ergänzen können. Oft rechnet sich eine Fahrer­versicherung aber auch für routinierte Auto­fah­rer:innen – vor allem, wenn sie nicht ander­weitig ab­ge­sichert sind (z. B. über private Unfall­ver­si­che­rung).

Auch für Halter:innen autonomer Fahr­zeuge kann eine Fahrer­schutz­ver­sicherung sinn­voll sein. So sind sie abgesichert, wenn der Auto­pilot einen Unfall ver­ursacht. Aber: Nicht alle Ver­sicherer bieten die Zusatz­versicherung für selbst­fahrende Kfz an. Fragen Sie vorab bei Ihrer Auto­versicherung nach.

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Klarheit im Schadensfall
  • … Sie als Autofahrer:in einen Autounfall selbst ver­schul­den und sich dabei schwer verletzen.
  • … Sie einen Wildunfall haben. Durch den Aufprall, etwa wenn Ihnen ein Reh vors Fahrzeug läuft, verletzen Sie sich im Auto so unglücklich, dass Sie eine Haus­halts­hilfe brauchen.
  • ... Sie bei Glatteis mit dem Auto von der Fahrbahn ab­kom­men und einen Unfall verursachen, bei dem Sie Verletzungen davon­tragen.
  • ... Ihr Ehepartner oder Ihre Ehe­partnerin am Steuer sitzt und einen Unfall ver­schuldet. Der FahrerSchutz schützt nicht nur Sie als versicherte Person, sondern auch alle anderen berechtigten Fahrer:innen.
  • ... der Unfallverursacher oder die Unfall­ver­ursacherin un­be­kannt oder mittellos ist.
  • … Sie den Autounfall vorsätzlich herbeigeführt haben oder nicht angeschnallt waren.
  • … Sie zum Unfallzeitpunkt unter Drogen­ein­fluss standen. Auch bei einem Unfall mit Alkohol zahlt die Versicherung nicht.
  • … Sie den Unfall bei einem Autorennen verursachen, bei dem es auf das Erzielen einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.
  • ... der Unfall, bei dem Sie sich ver­letzen, beim Ein- oder Aus­steigen, Be- oder Entladen Ihres Pkw passiert.
Ihre Vorteile
Gut zu wissen: Beitrag
Je nach Versicherungsanbieter bewegen sich Fahrer­schutz­versicherung-Kosten zwischen 19 und 50 Euro im Jahr. In der Regel macht der zusätz­liche Beitrag rund zehn Prozent der Kfz-Versicherungs­prä­mie aus.
Neben der Fahrerschutzversicherung schließen Versicherte gerne eine Insassenversicherung oder Unfallversicherung ab. Entscheiden Sie selbst, ob der Zusatzschutz für Sie eine sinnvolle Ergänzung ist.

Insassenversicherung

Die Insassenversicherung entspricht einer pri­va­ten Unfall­ver­siche­rung, die nur bei Un­fäl­len greift, die beim Lenken, Abstellen, Pfle­gen, Be- und Entladen eines Fahrzeugs oder beim Ein- oder Aus­stei­gen passieren. Sie schützt alle Insas­sen des Kfz (= Fahrer:innen und Mitfahrer:innen) vor den finanziellen Folgen unfall­be­dingter Per­so­nen­schä­den. Und zahlt zum Beispiel für Kran­ken­haus­auf­ent­hal­te, Arbeitsunfähigkeit, Invalidität oder im Todesfall. Eine In­sas­sen­ver­si­che­rung leistet unabhängig vom Ver­schul­den. Einzige Voraus­setz­ung ist der recht­mä­ßige Ge­brauch des Pkw.

 

Ob eine Insassenversicherung sinnvoll ist, hängt vom Preis-Leistungs-Verhältnis ab. Laut ADAC, Bund der Versicherten (BdV) und Stiftung Warentest ist der Abschluss einer Insassenunfallversicherung meist nicht nötig. Denn: Kfz-Haft­pflicht und private Krankenversicherung decken die glei­chen Leistungen ab.

Unfallversicherung

Bei einer privaten Unfallversicherung vereinbaren Ver­si­che­rer und versicherte Person üblicher­wei­se eine feste Versiche­rungs­sum­me (z. B. 100.000 Euro) für den Fall einer Inva­li­di­tät. Damit ist die dauerhafte Be­ein­träch­ti­gung der kör­per­li­chen und/oder geis­ti­gen Leis­tungs­fäh­ig­keit ge­meint.

 

Im Schadenfall ersetzt die Unfall­ver­si­che­rung nicht den tatsächlich ent­stan­de­nen Schaden, sondern leistet bis zur vereinbarten Versiche­rungs­sum­me. Man spricht daher auch von einer Sum­men­ver­si­che­rung. Übersteigen die Unfall­kos­ten 100.000 Euro, zahlt der oder die Versicherte sie aus eigener Tasche.

Im Gegensatz dazu deckt eine Kfz-Versicherung mit Fahrer­schutz Perso­nen­schä­den ab, die durch den Unfall tatsäch­lich ent­stan­de­n sind. Höhe und Um­fang der Ent­schä­di­gung richten sich nicht nach einer vorab ver­ein­bar­ten Versicherungssumme. Die Zahl­ungen sind aber auf 15 Millionen Euro be­grenzt.

Die passende Versicherung

Was bedeutet Fahrerschutz?

Eine Fahrerschutz-Versicherung bedeutet Vollkasko­schutz für die Person am Steuer. Die Zusatz­versicherung greift bei Personen­schäden, die der Fahrer oder die Fahrerin bei einem selbst ver­schuldeten Auto­unfall erleidet. Abgedeckt sind unter anderem Kosten für Verdienst­ausfall, Schmerzens­geld oder Reha-Maß­nahmen, die der verletzten Person am Lenk­rad sonst niemand erstattet.

Kann ich eine Fahrerschutzversicherung abschließen, wenn mein Kfz bei einer anderen Versicherung versichert ist?

Nein. Als Zusatzbaustein können Sie den Fahrer­schutz nur bei derjenigen Versicherungs­gesell­schaft hinzubuchen, bei der Sie Ihr Auto ver­si­chert haben. Fahrer­schutz und Kfz-Versicherung sind immer gekoppelt.

In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?

Der Allianz FahrerSchutz greift innerhalb der geografischen Grenzen Europas und in außer­eu­ro­päischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Dazu zählen unter anderem Schweiz, Israel, Marokko, Tu­ne­sien und die Kanarischen Inseln.

Zahlt die Fahrerschutzversicherung auch, wenn zum Unfallzeitpunkt der Autopilot fährt?

Autonomes Fahren nimmt auf deutschen Straßen langsam Fahrt auf. Aktuell ist Mercedes-Benz der einzige Hersteller, der in Deutschland eine Level-3-Zertifizierung für Fahren mit Autopilot erhalten hat (Stand: Dezember 2023). Wie Versicherer Verkehrsunfälle bei Fahr­zeu­gen mit autonomen Fahrassistenzsystemen hand­haben, variiert je nach Anbieter. Es gibt bereits einige Gesellschaften, zum Beispiel die Allianz (in Produktlinie Premium), die Autopilot-Fahrer:innen über eine Fahrerschutz-Versicherung absichern.

Natürlich sind Fahrer:innen verpflichtet, im Not­fall ein­zu­grei­fen – auch wenn der Auto­pilot das Fahrzeug lenkt. Tun sie das nicht, kann der Ver­si­che­rer dies als grobe Fahrlässigkeit werten. Viele Kfz-Versicherer decken grob fahrlässig ver­ursachte Unfallfolgen zwar mit ab. Im Zwei­fels­fall entscheidet ein Gericht, ob Fahrer oder Fahrerin den Verkehrs­un­fall durch Fehl­ver­halten verursacht hat oder ob ein tech­nischer Fehler am Fahrzeug vorlag.

Wie kann ich den Fahrerschutz bei der Kfz-Versicherung hinzufügen?

Die Fahrerunfallversicherung schließen Sie als Zusatzbaustein zu Ihrer Kfz-Versicherung ab. Sie haben zwei Mög­lich­kei­ten: Entweder Sie erweitern Ihre Police bei der Angebots­erstellung mit dem Fahrerschutz. Oder Sie buchen ihn nach­träg­lich dazu. Einzige Voraussetzung ist eine bestehende Kfz-Haftpflicht.

Um Ihren Versicherungsvertrag an­passen zu lassen, reicht bei den meisten An­bie­tern ein Anruf aus. In der Regel gilt der Zu­satz­schutz bereits ab dem Folgetag. Bei Fra­gen wenden Sie sich an Ihren Versicherungsvertreter, Ihre Ver­siche­rungs­ver­tre­terin oder eine Versicherungsagentur in Ihrer Nähe.

Ob und wann Sie den Fahrerschutz hinzubuchen, ist Ihre Entscheidung. Beachten Sie aber, dass der Versicherungs­schutz­ nicht rückwirkend gilt, sondern immer vorsorglich abzuschließen ist.

Hat der Fahrerschutz Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt?

Nein. Nehmen Sie nach einem selbst verschuldeten Un­fall Ihre Fahrerschutz­-Versicherung in Anspruch, bleibt die Schadenfreiheitsklasse Ihrer Kfz-Haftpflicht unverändert. Sprich: Ihr Schadenfreiheitsrabatt ändert sich nicht.

Aber: Meist ist bei einem Auto­un­fall nicht nur Ihr eigener Pkw, son­dern auch ein gegnerisches Fahrzeug oder sonstiges Fremdeigentum beschädigt. Melden Sie den Schaden Ihrer Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung, stuft der Versicherer Sie in eine schlech­tere SF-Klasse ein. Durch die Rückstufung erhöht sich im nächsten Versicherungsjahr Ihr Beitrag.

Welche Musterbedingungen sieht der GDV für Fahrerschutzversicherungen vor?

Für den Fahrerschutz sieht der Gesamt­verband der Deutschen Versicherungs­wirt­schaft e.V. (GDV) keine separaten Muster-Ver­siche­rungs­beding­ungen vor. Angaben dazu finden Sie nur in der Mustervorlage zur allgemeinen Kfz-Versicherung.

Hintergrund: Der GDV bietet auf seiner Webseite Muster­bedingungen für zahl­reiche Ver­si­che­rungen an. Sie dienen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men als Leitfaden, um ihre eigenen Produkte und Vertragsbedingungen (AGBs) zu gestalten. Die Leistungen und Be­ding­ungen, die der GDV auflistet, sind für Versicherer nicht ver­pflich­tend.

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