Vollkasko: Mann sitzt am Steuer eines Autos und konzentriert sich auf die Straße

In den Produkten Komfort und Direct Plus bieten wir 24 Monate, im Produkt Premium sogar 36 Monate Entschädigung für den Neupreis. Dieser Zeitraum lässt sich durch eine optional abschließbare WerterhaltGarantie um weitere 24 Monate verlängern (in Komfort und Premium).

Bis zu 36 Monate Neu-/Kaufpreis-Erstattung

Was zahlt sie und wie lange ist sie sinnvoll?

Vollkasko Kfz-Versicherung

  • Vollkasko bedeutet Rundum­schutz für Ihr eigenes Auto. Die Vollkasko-Leistungen decken alle Teil­kasko­schäden plus Vanda­lismus und selbst ver­schuldete Schäden an Ihrem Pkw ab.
  • Die Vollkasko ist eine frei­willige Ver­sicherung. Hier erfahren Sie, wie lange Vollkasko sinnvoll ist.
  • Bei der Allianz beginnen die Kosten für eine Vollkasko-Deckung bei 179 Euro im Jahr.
  • Hier erfahren Sie, was ein Vollkasko­schaden ist und ob Ihr Voll­kasko­schutz zum Beispiel bei Motor­schäden greift.

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen:

Seat Arona (HSN/TSN 7593/ANP), Versicherungswechsel zur Allianz, private Nutzung, Geburtsdatum 01.01.1974, Führerscheinerwerbsjahr 1992, Versicherungsnehmer:in ist Fahrzeughalter:in, Plz Wohnort 38543, Allgemeine Berufsgruppe, Barkauf, Erstzulassung 01/2023, Erstzulassung auf Versicherungsnehmer 01/2023, Standard-Kennzeichen, 6.000 km Jahresfahrleistung, Fahrer:in: Versicherungsnehmer:in, Dauer der Vorversicherung: länger als drei Jahre, keine regulierten Haftpflicht- oder Vollkaskoschäden in den letzten drei Jahren

Umfang: Vollkasko (VK) mit Kfz-Haftpflicht (KH), SF-Klasse KH 27, SF-Klasse VK 27, mit Werkstattbindung, Teilkasko Selbstbeteiligung 150€, Vollkasko Selbstbeteiligung 300€

Produktlinie Direct, Versicherungsbeginn 01.01.2024, jährliche Zahlungsweise

Angebotsdatum ab 06.11.2023

Preis gerundet

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Was deckt eine Vollkaskoversicherung ab? Unter anderem Reparaturkosten für selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Auto. Bei der Allianz greift die Vollkasko-Deckung auch bei Vandalismus und Fahrerflucht – in allen Produktlinien und selbst bei grober Fahrlässigkeit.
Laut Kaskoschaden-Definition ist ein Vollkaskoschaden ein Schaden am eigenen Auto, bei dem die Vollkasko-Deckung greift. Unter Vollkasko­schaden fällt zum Beispiel eine von Unbekannten absichtlich zerkratzte Autotür. Oder ein Blech­schaden, der bei einem selbst ver­schuldeten Unfall am eigenen Fahrzeug entsteht. Solche Beschädigungen übernimmt die Teilkasko­versicherung nicht. Sie sind nur über eine Kfz-Versicherung mit Vollkasko­schutz abgedeckt.
Die Vollkasko übernimmt alle Teil­kasko­schäden, Schäden bei Vanda­lismus und selbst ver­schuldete Schäden am eigenen Fahr­zeug. Neben Vollkasko­schäden sind über die Teilkasko­versicherung zum Beispiel auch Elementar­schäden durch Hoch­wasser oder Unwetter (z. B. Sturm­schaden am Auto) abgedeckt. Aber auch Beschä­di­gungen durch Stein­schlag, Glasbruch, Brand, Kurz­schluss, Tierbiss (z. B. Marderbisse) oder Kollision mit Tieren aller Art (z. B. Wild­schäden). Vollkasko bedeutet Rundum­schutz für Ihr eigenes Auto.
Die Kfz-Vollkasko-Versiche­rung leistet nicht, wenn die ver­sicherte Person den Vollkasko-Schaden absicht­lich herbei­geführt oder unter Alkohol- bzw. Drogen­einfluss ver­ursacht hat. Auch Schäden durch Ver­schleiß oder über­mäßige Be­an­spruchung sind über die Voll­kasko nicht versichert.

Informationen zum Wettbewerbsvergleich

Mögliche Beitragsersparnis im Vergleich mit ausgewählten Anbietern für den Beispielfall:

Audi A6 2.0 TDI (HSN 0588 / TSN AQY); Erstzulassung 07.09.2012; Zulassung auf Halter:in 08.06.2016; Finanzierung: eigenfinanziert; Versicherungsnehmer:in ist Fahrzeughalter:in, geboren 17.06.1978, Wohnort Halle/Saale (Plz 06116); Familienstand: ledig, weitere Fahrer: nein; Angestellte:r; Führerscheinerwerb: 17.06.1998; Fahrzeugnutzung privat; Stellplatz: sonstiges; festgelegter Fahrerkreis; Fahrleistung 9.000 Kilometer pro Jahr; Kennzeichen: normal; Vorversicherung: LVM; Dauer: länger als 5 Jahre;  Zahlungsweise: jährlich per Lastschrift; Haftpflicht, gewählte SF-Klasse: SF 25, Selbstbehalt 300 Euro, Vollkasko gewählte SF-Klasse: SF 18, Selbstbehalt Teilkasko 300 Euro; Deckungssumme: Höchstdeckung; Versicherungsbeginn: 01.01.2024; Angebotsdatum: 23.10.2023

Alle im Tarif-Rechner verwendeten Angaben finden Sie hier.

Quelle: Quelle: NAFI, www.nafiauto.de, Stand: 23.10.2023

 
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  • Vollkasko bei Motorschaden

    Welche Versicherung bei Motorschaden zahlt, hängt von der Schadens­ursache ab. Zum Beispiel greift die Voll­kasko bei einem Motor­schaden, der durch einen selbst verschuldeten Unfall entstanden ist. Kommt es infolge von Tier­biss zu einem Motor­schaden, ist nicht Vollkasko zuständig, sondern Teilkasko. Der Abschluss einer speziellen Motor­schaden-Versicherung ist nicht nötig.

    Was zahlt die Allianz Vollkasko? Bei einem Motor­schaden sind Reparatur­kosten abgedeckt. Bei Total­schaden erhalten Sie den Kauf­preis oder Wieder­be­schaf­fungs­wert abzüglich des Rest­werts. Ausnahme: Sind technische Mängel, Betriebs­fehler oder Verschleiß die Ursache, zahlt die Vollkasko den Motor­schaden nicht.

  • Hagelschäden

    Haben Sie Hagelschäden am Auto oder an den Fenster­scheiben, über­nimmt die Vollkasko die Reparatur­kosten. Wird Ihr Auto vollständig zerstört, ersetzt die Allianz Ihnen unter Berück­sichtigung entsprechender Fristen Kaufpreis oder Wieder­beschaffungs­wert. Zudem gleicht sie den entstandenen Wert­verlust aus (GAP-Deckung). Hagelschäden sind nicht nur in der Vollkasko, sondern auch über Teilkasko-Versicherungen abgedeckt.
  • Diebstahl und Totalschaden

    Bei Autodiebstahl oder Total­schaden Ihres Neu­wagens bietet Ihnen die Allianz in den Produktlinien Direct Plus, Komfort und Premium eine Neuwert­entschädigung. Bei Gebraucht­wagen erhalten Sie als Geschädigte:r unter Berück­sichtigung ent­sprechender Fristen den Kauf­preis. Dieser kann höher als der Wieder­beschaffungs­wert sein. Erleiden Sie hingegen einen Wert­verlust, greift die GAP-Deckung. Autodiebstahl wird als Leistung auch von Teilkasko-Versicherungen übernommen.
  • Austausch alter Autoteile

    Werden bei der Reparatur eines Schadens an Ihrem Pkw alte gegen neue Fahr­zeug­teile ausge­tauscht, über­nimmt die Allianz Vollkasko die Kosten – selbst bei älteren Autos.
  • Vandalismus und Fahrerflucht

    Beschädigen oder zerstören Un­be­kannte Ihr Auto mut­willig, ent­steht oft ein großer finanzieller Schaden. Die Kfz-Voll­kasko­versicherung schützt Sie vor diesem Risiko und haftet für Schäden durch unbekannte Dritte (z. B. Van­da­lis­mus­schäden). Begeht Ihre Unfall­gegnerin oder Ihr Unfall­gegner Fahrer­flucht und wird nicht gefunden, kommt die Voll­kasko für Ihren Schaden auf.
  • Vollkasko-Schaden an Sonderausstattung

    Vollkasko – was ist versichert? Bei der Allianz ersetzt die Vollkasko im Schadensfall alle Teile, die fest in Ihrem Auto verbaut sind, bis zu einem Wert von 20.000 Euro. Sonderzubehör ist übrigens auch über die Teilkasko mitversichert.
  • Vollkasko-Leistungen bei grober Fahrlässigkeit

    Sie überfahren eine rote Ampel und verursachen einen Unfall? Bei der Regulierung verzichtet die Allianz auf den Einwand grober Fahr­lässig­keit und kürzt Ihre Vollkasko-Leistungen nicht. Aber: Fahren Sie alkoholisiert oder wird Ihr Auto gestohlen, weil der Schlüssel noch steckte, gilt das nicht. Solche selbst­ ver­ursachten Schäden zahlen Sie aus eigener Tasche.
  • Nachhaltige Zusatzleistungen

    • In Komfort und Premium erhalten Sie von der Allianz 2.500 Euro Wechsel­prämie. Vorausgesetzt, Sie wählen bei Total­schaden oder Dieb­stahl Ihres Ver­brenners oder Plug-in-Hybriden als Ersatz ein reines Elektro­auto. Wir leisten, wenn das E-Mobil zulassungs­pflichtig ist und sich der Schaden inner­halb des Zeitraums der Neu­preis­entschädigung ereignet.
    • Obendrein informiert Sie die Allianz, ob der Kasko­schaden an Ihrem Fahrzeug für eine nach­haltige Reparatur in einer unserer Partner­werk­stätten zugelassen ist. Natür­lich können Sie den Schaden fiktiv abrechnen – zum Beispiel, wenn bei kleinen optischen Mängeln (z. B. Kratzer am Auto) Ihre Voll­kasko für den ent­standenen Scha­den zahlt, Sie aber auf eine Reparatur verzichten.
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  • Wie lange ist eine Voll­kasko sinn­voll?

    Wie lange sich eine Vollkasko für Ihr Auto lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab. Beispielsweise von Alter und Wert des Fahrzeugs, aber auch von Ihrer persönlichen Situation. Meist ist eine Vollkasko sinnvoll, wenn:

    • … das Auto nicht älter als fünf Jahre ist und einen hohen Wert hat.
    • … Sie auf das Auto angewiesen sind und nach einem Totalschaden ein Ersatzauto nicht bezahlen oder finanzieren könnten.
    • … Ihr Auto geleast oder finanziert ist.
    • Fahranfänger:innen Ihr Auto mitbenutzen und das Unfallrisiko damit höher ist.

    Wichtig: Ob sich Vollkasko-Leistungen für Sie lohnen, entscheiden Sie immer individuell. Vollkasko kann auch für ein 10-jähriges Auto sinnvoll sein, wenn der Pkw gut in Schuss und entsprechend wertvoll ist. Für Versicherungs­nehmer:innen mit hoher Schaden­freiheits­klasse ist Voll­kasko sogar oft günstiger als Teil­kasko. Denn während der Vollkasko­-Beitrag mit jedem schaden­freien Jahr günstiger wird, gibt es bei der Teil­kasko­versicherung keinen Schaden­freiheits­rabatt.

  • Wann lohnt sich ein Um­stieg auf Voll­kasko?

    Ein Umstieg von Teil­kasko auf Voll­kasko lohnt sich in der Regel nur, wenn der Fahrzeug­wert deutlich steigt – zum Beispiel durch Nach­rüstung hochwertiger Sonder­ausstattung. Im Normal­fall stocken Sie den Ver­sicherungs­schutz nicht auf. Die meisten Fahrzeug­halter:innen schließen Vollkasko als Neu­wagen-Versicherung ab und steigen nach einigen Jahren auf eine günstigere Teilkasko um.
  • Ab wann lohnt sich eine Voll­kasko nicht mehr?

    Oft lohnt sich eine Vollkasko nicht mehr, wenn das Auto fünf Jahre oder älter ist und deutlich an Wert verloren hat. Dann reicht in der Regel eine Teilkasko als Gebrauchtwagen-Versicherung aus.
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Kosten für eine Vollkasko­versicherung starten bei der Allianz bei 179 Euro im Jahr. Sie sparen unter anderem, wenn Sie eine Vollkasko mit Selbst­beteiligung vereinbaren oder bestimmte Bausteine hinzufügen.

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen:

Seat Arona (HSN/TSN 7593/ANP), Versicherungswechsel zur Allianz, private Nutzung, Geburtsdatum 01.01.1974, Führerscheinerwerbsjahr 1992, Versicherungsnehmer:in ist Fahrzeughalter:in, Plz Wohnort 38543, Allgemeine Berufsgruppe, Barkauf, Erstzulassung 01/2023, Erstzulassung auf Versicherungsnehmer 01/2023, Standard-Kennzeichen, 6.000 km Jahresfahrleistung, Fahrer:in: Versicherungsnehmer:in, Dauer der Vorversicherung: länger als drei Jahre, keine regulierten Haftpflicht- oder Vollkaskoschäden in den letzten drei Jahren

Umfang: Vollkasko (VK) mit Kfz-Haftpflicht (KH), SF-Klasse KH 27, SF-Klasse VK 27, mit Werkstattbindung, Teilkasko Selbstbeteiligung 150€, Vollkasko Selbstbeteiligung 300€

Produktlinie Direct, Versicherungsbeginn 01.01.2024, jährliche Zahlungsweise

Angebotsdatum ab 06.11.2023

Preis gerundet

Der Versicherungs­beitrag hängt von Faktoren wie der Schaden­freiheits­klasse (SF-Klasse) ab. Auch die jährliche Fahr­leistung und Höhe der Selbst­beteiligung be­ein­flussen die Vollkasko-Kosten.

Was kostet eine Vollkasko im Monat? Entscheiden Sie sich für monat­liche statt jährliche Zahlungs­weise, sind die Beitrags­kosten etwas höher. Welchen Preis­unter­schied die Zahl­weise aus­macht, finden Sie mit unserem Vollkasko-Rechner heraus.

Eine Vollkasko­versicherung muss nicht teuer sein. Mit diesen Spar­tipps reduzieren Sie Ihre Vollkasko-Kosten:

  • Hohen Selbstbehalt wählen: Vereinbaren Sie eine Voll­kasko-Selbst­beteiligung von 0, 300, 500, 1.000 oder 2.500 Euro. Je höher der Eigen­anteil bei einem Schaden, desto günstiger ist Ihr Beitrag.
  • Werkstattbindung ver­einbaren: Wer in den Allianz Auto­versicherungen Komfort oder Premium Vollkasko­schutz mit Werkstatt­bindung wählt, lässt sein Auto in einer Partner­werk­statt der Allianz reparieren. Und erhält im Gegen­zug 20 Prozent Nach­lass auf den Beitrag der Kasko­versicherung.
  • Geringe Jahresfahrleistung: Wer weniger fährt, hat ein geringeres Unfall­risiko und zahlt deswegen weniger Beitrag.
  • BonusDrive nutzen: Wer voraus­schauend fährt, kann jedes Jahr bis zu 30 Pro­zent Extra-Bonus auf seinen Ver­siche­rungs­beitrag erhalten. Der Tele­matik-Tarif gilt für die Linien Komfort und Premium.

Wichtig: Selbst wenn Ihre Vollkasko nur Kratzer im Autolack reguliert, stuft der Versicherer Sie in eine schlechtere Schaden­freiheits­klasse zurück. Sprich: Im nächsten Versicherungs­jahr erhöht sich Ihr Beitrag. Je nach SF-Klasse kann es sich daher lohnen, kleinere Vollkasko-Schäden selbst zu zahlen. Lassen Sie Voll­kasko-Kratzer bei Eigen­verschulden auf eigene Rechnung reparieren, bleibt Ihre SF-Klasse und damit Ihr Schaden­freiheits­rabatt unverändert.

Bisherige Kunden und Kundinnen haben uns bewertet

Die Kundenbewertungen von eKomi beziehen sich auf die Kfz-Versicherung der Allianz Versicherungs-AG

Hohe Zufriedenheit bei der Kfz-Versicherung
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Die Allianz bietet Vollkasko­versicherungen nicht nur für Pkw, sondern auch für viele weitere Fahr­zeug­arten an. Zum Beispiel können Sie eine Voll­kasko für Ihr Motor­rad oder Camping­fahrzeug abschließen.

Versicherbar sind Nicht-Pkw bei der Allianz Versicherungs-AG, dem Service-Versicherer Sach der Allianz Gruppe in Deutschland. Die Allianz Versicherungs-AG für die Allianz Direct Versicherungs-AG, der Direktversicherer der Allianz Gruppe in Deutschland, bietet Kfz-Versicherungen ausschließlich für Pkw an.

Eine Vollkaskoversicherung können Sie bei der Allianz nicht nur für Pkw abschließen. In den Linien Komfort und Premium ist Vollkasko-Schutz auch für folgende Fahr­zeuge verfügbar:

  • Vollkasko für Motorrad: Wählen Sie eine Motor­rad-Versicherung oder Elektro-Motorrad-Versicherung mit Voll­kasko, ist Ihre Maschine auch bei selbst ver­schuldeten Unfall­schäden und Vanda­lismus (z. B. auf­ge­schlitzter Motor­radsitz) geschützt. Mit dem Zusatz­baustein RabattSchutz bleiben Ihre Motorrad-Vesicherungs­klassen nach einem Kfz-Haft­pflicht- oder Vollkasko-Schaden unverändert.
  • Vollkasko für Leichtkraftrad oder Quad: Bei der Allianz können Sie sich sowohl bei der Leicht­kraftrad-Versicherung (für Roller und Motor­räder bis 125 ccm) als auch Quad-Versicherung für Voll­kasko entscheiden. Und damit selbst ver­schuldete Unfall­schäden und Vandalismus absichern.
  • Vollkasko für Wohn­mobil oder Wohn­wagen: Als Rundum­schutz für Ihr WoMo schließen Sie bei der Allianz eine Wohnmobil­versicherung mit Voll­kasko ab. Auch bei der Wohnwagen­versicherung ist Vollkasko-Schutz möglich.
  • Vollkasko für Anhänger: Wenn Sie Ihre Pkw-Anhänger­versicherung berechnen, haben Sie die Wahl zwischen Kfz-Haftpflicht, Teil­kasko und Voll­kasko. Auch für andere Anhänger­typen ist eine Vollkasko­versicherung verfügbar (z. B. Pferde­anhänger-Versicherung). Bei der Anhänger­versicherung decken die Vollkasko-Leistungen unter anderem Park­schäden und andere selbst verursachte Schäden am Hänger ab.
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  • Beinhaltet die Vollkasko eine Haftpflicht?

    Ja, in Vollkasko ist Kfz-Haftpflicht automatisch enthalten. Im Unterschied zu Vollkasko oder Teilkasko leistet sie Schadensersatz, wenn Sie zum Beispiel bei einem Unfall mit Ihrem Auto fremdes Eigentum beschädigen. Über die Kaskoversicherung sind Schäden an Ihrem eigenen Wagen abgedeckt.
  • Was ist die Eigenschadendeckung in der Vollkasko?

    Bei der Allianz beinhaltet die bei Vollkasko inkludierte Kfz-Haft­pflicht­versicherung in den Produktlinien Direct Plus, Komfort und Premium eine Eigen­schaden­deckung. Sie greift bei­spiels­weise, wenn Sie mit dem versicherten Pkw Schäden an Ihrem Eigen­tum (z. B. Garage, Zweit­wagen) verursachen.
  • Wieso ist eine Vollkasko bei Leasingfahrzeugen sinnvoll?

    Leasingautos sind in der Regel Neu­fahrzeuge, für die Voll­kasko­schutz sinnvoll ist. Deswegen verlangen die meisten Leasing­anbieter eine Vollkasko-Deckung. Die Kosten trägt die Leasing­nehmerin oder der Leasing­nehmer. Ist im Leasing­vertrag nichts anderes ver­ein­bart, schließen Sie selbst eine Voll­kasko­versicherung für den Leasing­wagen ab.

    Neben Vollkasko­schutz ist für Leasing­fahrzeuge GAP-Deckung sinnvoll. Bei Total­schaden oder Diebstahl über­nimmt sie die Differenz zwischen Wieder­beschaffungs­wert (den die Voll­kasko auszahlt) und Ablöse­wert (Leasing­rest­wert), den Sie der Leasing­firma schulden. Übrigens: In unserem Ratgeber " Elektroauto kaufen oder leasen?" informieren wir, was für Kauf und was für Leasing spricht.

  • Wann muss ich der Versicherung meinen Vollkaskoschaden melden?

    Vollkasko-Schäden sollten Sie Ihrem Versicherer schnellstmöglich melden. Informieren Sie Ihre Vollkasko­ver­sicherung am besten inner­halb einer Woche über den Vollkasko­-Schaden. Bei Autodiebstahl, Raub oder Vandalismus handeln Sie sofort und geben eine Anzeige bei der Polizei auf.

    So kann Ihre Versicherung Unfall­folgen zeitnah prüfen und den tat­säch­lichen Schaden feststellen. Bei Meinungs­verschieden­heiten haben Sie die Möglich­keit, einen Sach­verständigen­ausschuss anzurufen. Dafür benennen Sie und Ihre Auto­versicherung je einen Kfz-Sach­verständigen, die dann gemein­sam eine Lösung suchen. Kosten für das Ver­fahren tragen beide beteiligten Parteien nach dem Verhältnis ihres Erfolges.

  • Was sind die wichtigsten Einstufungskriterien bei der Vollkasko und wann werde ich hochgestuft?

    Typklasse, Regionalklasse und Schaden­freiheits­klasse sind für Kfz-Versicherer die drei wichtigsten Kriterien, um Sie einzustufen und den Beitrag Ihrer Vollkasko zu berechnen. Typ- und Regional­klassen sind bei allen Versicherungen gleich. Unter­schiede gibt es bei der individuellen Ein­ordnung in SF-Klassen. Je nachdem, wie viele Jahre Sie schon Auto fahren, ob und wie viele Unfälle Sie verursacht haben, stuft die Versicherung Sie in eine bessere oder schlechtere SF-Klasse ein. Eine Hoch­stufung erfolgt, wenn Ihr Versicherer einen Schaden für Sie abwickelt. Zum Beispiel: Lassen Sie einen Park­schaden oder Kratzer am Auto von der Voll­kasko regulieren, rutschen Sie im nächsten Ver­siche­rungs­jahr in eine schlechtere SF-Klasse.

    Planen Sie einen Versicherungs­wechsel (Kündigungs­frist nicht ver­gessen!), sollten Sie Tarife ver­schiedener Anbieter vergleichen. Beim erst­maligen Abschluss einer Vollkasko­versicherung orientiert sich die Ein­stufung meist an der SF-Klasse, die Sie bereits in der Kfz-Haft­pflicht hatten. Waren Sie zum Beispiel in SF-Klasse 5, erhalten Sie in der Vollkasko­versicherung eben­falls Rabattstufe 5.

  • Gilt die Vollkaskoversicherung auch im Ausland?

    Die Kfz-Vollkaskoversicherung der Allianz schützt Sie innerhalb der geo­grafischen Grenzen Europas und in euro­päischen Gebieten, die zum Geltungs­bereich der EU gehören. Damit sind Sie in beliebten europäischen Urlaubs­ländern wie Österreich, Italien, Frankreich und der Schweiz genauso versichert wie in Deutschland. Im außer­euro­päischen Ausland (z. B. in Neuseeland, USA) gilt Ihr Vollkasko­schutz im Schadensfall nicht.
  • Sichert die Vollkasko auch meinen Mietwagen im Ausland ab?

    Die Vollkasko deckt nur Schäden an Ihrem eigenen Fahr­zeug ab. Auf andere Autos über­tragen können Sie die Voll­kasko-Deckung nicht. Miet­wagen haben in der Regel aber eine separate Kfz-Ver­sicherung, die bei Unfällen und Co. greift. Den besten Schutz im Ausland bieten Miet­wagen mit Vollkasko ohne Selbst­beteiligung oder sehr geringem Eigen­anteil.
  • Zahlt die Vollkasko einen Kratzer?

    Ob die Vollkasko Kratzer an Ihrem Auto zahlt, kommt darauf an, wer an dem Schaden schuld ist. Hat eine andere Auto­fahrerin oder ein anderer Auto­fahrer den Kratzer an Ihrem abgestellten Pkw beim Ein­parken ver­schuldet, ist ihre bzw. seine Kfz-Haftpflicht zuständig. Kam der Schaden durch Vanda­lismus (z. B. mut­willig zer­kratzte Motor­haube) oder Ihr eigenes Ver­schulden (z. B. Park­schaden an privatem Car­port) zustande, springt Ihre Vollkasko ein.
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