Der Unterschied von Haftpflichtversicherung, Vollkasko oder Teilkasko liegt im jeweiligen Leistungsumfang.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Wenn Sie eine fremde Person mit Ihrem Fahrzeug verletzen oder gar töten, wenn Sie Sachen beschädigen oder zerstören, springt Ihre Kfz-Haftpflicht für Sie ein.
Das Gleiche gilt für etwaige Vermögensschäden. Zum Beispiel: Ein Fahrzeughalter parkt sein Auto vor der Garage seines Nachbarn. Dieser kommt mit seinem Wagen nicht aus dem Unterstellplatz und verpasst seinen Flug. Dadurch entsteht ihm ein finanzieller Nachteil. Für den Vermögensschaden des Nachbarn kommt die Haftpflichtversicherung des Falschparkers auf.
Teilkaskoversicherung: Damit sichern Sie sich gegen Schäden ab, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen – zum Beispiel, wenn Ihr Auto durch Hagel oder Steinschlag beschädigt wird. Sie bezahlt auch bei allen weiteren Unwetterschäden (inklusive Lawinen), Diebstahl, Glasbruch, Wildunfällen, Marderschäden sowie Brand, Explosion und Kurzschluss inklusive Folgeschaden bis 5.000 Euro.
Vollkaskoversicherung: Zusätzlich zu allen Teilkaskoschäden sichert die Vollkasko Ihr Fahrzeug auch gegen vorsätzliche Beschädigung durch Dritte ab. Außerdem bezahlt sie selbstverschuldete Schäden an Ihrem Auto, die zum Beispiel durch einen Unfall entstanden sind, den Sie aus Unvorsicht verursacht haben.
Übrigens: Bei beiden Kaskoversicherungen ist Sonderzubehör bis zu 10.000 Euro beitragsfrei mitversichert – sofern es im Kfz fest verbaut ist. Das gilt beispielsweise für ein internes Navigationsgerät oder nachträglich eingebaute Musikboxen. Zusätzlich übernehmen sowohl Teilkasko als auch Vollkasko Wertminderungsausgleich nach einem Unfall.