- Personen ab 14 Jahren dürfen E-Scooter fahren.
- Für E-Scooter besteht Versicherungspflicht. Ohne E-Scooter-Haftpflicht dürfen die Kleinstfahrzeuge nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
- Eine E-Tretroller-Versicherung mit Vollkasko gibt es nicht. Denn: Kfz-Versicherer können noch nicht abschätzen, wie oft Vollkaskoschäden (z.B. durch selbst verschuldete Unfälle) bei E-Tretrollern vorkommen.
- Ein Führerschein ist für E-Scooter nicht notwendig.
- Es gibt keine Helmpflicht für E-Scooter. Trotzdem ist es sinnvoll, während der Fahrt einen Helm zu tragen.
- E-Scooter fahren innerorts und außerorts auf dem Radweg. Fahren auf dem Fußgängerweg ist nicht erlaubt. Ist kein Radweg vorhanden, geht es auf die Straße.
- Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
- Vorder- und Rücklicht sind für E-Scooter vorgeschrieben, ebenso Seitenreflektoren. Blinker sind kein Muss, der Fahrer kann per Handzeichen abbiegen.
- Ob Sie E-Scooter in Bus und Bahn transportieren dürfen, entscheidet das Verkehrsunternehmen. Bei der Deutschen Bahn dürfen zusammenklappbare E-Scooter kostenfrei mit. Für nicht faltbare Gefährte brauchen Sie ein extra Ticket.
- Als E-Scooter-Diebstahlschutz sind spezielle Schlösser erhältlich.
Wichtig: Für elektrisch angetriebene Kleinstgefährte, die nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind, können Sie keine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Dazu zählen zum Beispiel Monowheel (selbstbalancierendes Einrad), Hoverboard (selbstbalancierendes E-Board mit zwei seitlichen Rädern) und E-Skateboard.