Ja, laut Gesetz dürfen Elektro-Scooter ohne Versicherung nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Art des E-Rollers spielt dabei keine Rolle. Ausschlaggebend ist, dass für das Gefährt eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), Einzelbetriebserlaubnis (EBE) oder Certificate of Conformity (COC) nach § 20 StVZO vorliegt. Nur dann ist der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung für das eKF möglich.
Wichtig: Für E-Scooter gibt es keine Vollkaskoversicherung. Kommt Ihr Elektro-Roller bei einem selbst verschuldeten Unfall oder durch Vandalismus zu Schaden, tragen Sie die Kosten dafür selbst. Hintergrund: Kfz-Versicherer können derzeit noch nicht abschätzen, wie oft derartige Schäden bei elektrischen Rollern eintreten. Daher bieten sie in der Regel keine Vollkasko-Tarife für die Kleinstfahrzeuge an.
Kfz-Haftpflicht
Selbstbeteiligung 150 €
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Mehrprämie: 9,90 €
Die E-Scooter Versicherung der Allianz gibt es für Fahrer ab 14 Jahren bereits ab 48 Euro pro Versicherungsjahr. Ab 25 Jahren startet der Tarif bei 28 Euro. Wie hoch der Beitrag exakt ausfällt, hängt von Fahreralter, Versicherungsumfang und -beginn ab. Wie bei Policen für Mofa, Mopeds und Roller startet das Versicherungsjahr am 1. März.
Schließen Sie die E-Roller-Versicherung zum Beispiel erst am 1. Juli ab, zahlen Sie für das restliche Jahr entsprechend weniger Beitrag. Bei Verkauf oder Verlust des Elektro-Scooters vor Ablauf des Versicherungsjahres erhalten Sie den zu viel bezahlten Beitrag erstattet. Experten sprechen hier vom sogenannten Wagniswegfall.
Das eKF-Versicherungsjahr beginnt offiziell zum 1. März. Der Versicherungsschutz tritt aber erst an dem Tag in Kraft, an dem Sie den Vertrag abschließen und Ihre Versicherungsplakette erhalten. Das kann zum Beispiel erst am 2. Mai sein.
Ihre Plakette ist maximal ein Jahr gültig – und zwar unabhängig vom Vertragsbeginn bis zum Ende des Verkehrsjahrs. Das heißt: Am 28./29. Februar des Folgejahres endet Ihr Schutz automatisch. Eine Kündigung ist nicht erforderlich. Im neuen Versicherungsjahr brauchen Sie eine neue Versicherungsplakette für Ihren Elektro-Roller.
Ein reguläres Kfz-Kennzeichen bzw. Schild aus Blech oder Kunststoff benötigen Sie für Ihren Elektro-Tretroller nicht – dafür eine Versicherungsplakette. Deren Farbe ändert sich mit Start des neuen Versicherungsjahres: 2020 war der Sticker schwarz. Ab 1. März 2021 erhalten E-Scooter eine blaue Plakette.
Optisch ähnelt der Aufkleber einem Mofa- oder Mopedkennzeichen. Er ist jedoch etwas größer und verfügt über einen Dokumentationsteil, den Sie abtrennen und in Ihren Unterlagen aufbewahren. Über den aufgedruckten QR-Code können Sie Details zu Ihrer Versicherung per Smartphone abrufen.
Das Versicherungskennzeichen für E-Scooter kleben Sie an der Rückseite Ihres Gefährts möglichst unter die Schlussleuchte. Der Aufkleber muss laut Gesetz auf eine Entfernung von mindestens acht Metern lesbar sein. Bei der Allianz gibt es den Sticker direkt zum Mitnehmen in einer Agentur in Ihrer Nähe.
Um eine Versicherungsplakette für Ihren Elektro-Flitzer zu beantragen, halten Sie folgende Dokumente bereit:
Daneben benötigt Ihr Versicherer in der Regel Angaben zu:
Versicherungsschutz für elektrische Kleinstfahrzeuge besteht innerhalb der geografischen Grenzen Europas, zum Beispiel in Österreich oder der Schweiz sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Besitzen Sie eine Internationale Versicherungskarte (ehemals: "Grüne Karte"), erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz auch auf dort genannte, nicht europäische Länder. Hierzu zählen Israel, Marokko, Tunesien sowie die außereuropäischen Teile der Türkei, Spaniens (Kanarische Inseln) und Portugals (Madeira-Inseln).
Wie beim Auto sollte ein D-Aufkleber auf das Herkunftsland des Elektro-Stehrollers hinweisen. Ratsam ist auch, sich vor Urlaubsbeginn zu erkundigen, ob das Fahren von E-Scootern im jeweiligen Reiseland erlaubt ist. Ansonsten nützt Ihnen die Versicherung im Schadenfall nichts.
Neben der Kfz-Haftpflicht als Basisschutz sind weitere Zusatzversicherungen für E-Scooter-Fahrer durchaus sinnvoll. Für Besitzer hochwertiger E-Roller lohnt sich zum Beispiel der Abschluss einer Teilkaskoversicherung. Diese greift bei Diebstahl oder Brandschäden.
Ergänzender Schutz durch eine Unfallversicherung ist ebenfalls eine Überlegung wert. Denn selbst bei Geschwindigkeiten von maximal 20 km/h kann es bei einem Sturz zu schwerwiegenden Verletzungen kommen. In diesem Fall bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzliche finanzielle Sicherheit.
Selbst kleine Unaufmerksamkeiten oder Nachlässigkeiten können große Schäden verursachen. Daher kann eine private Haftpflichtversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur E-Scooter-Versicherung sein. Im Schadenfall prüft die Privat-Haftpflichtversicherung, ob und in welcher Höhe Schadenersatzpflicht gegenüber Dritten oder deren Eigentum besteht. Sind die Ansprüche berechtigt, übernimmt sie die Kosten.
Um als elektrisches Kleinstfahrzeug (eKf) am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen, muss Ihr Scooter folgende Voraussetzungen erfüllen:
Mit Einführung der elektrischen Tretroller erweiterte sich der Bußgeldkatalog um Regeln der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Wer seinen Elektro-Roller zum Beispiel ohne Kfz-Haftpflichtversicherung im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, riskiert 40 Euro Geldstrafe. Weitere Beispiele für Bußgelder zeigt folgende Tabelle:
Wischen um mehr anzuzeigen
Tatbestand
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Bußgeld
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---|---|
Elektrokleinstfahrzeug ohne die erforderliche Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt | 70 € |
Die Inbetriebnahme eines Elektrokleinstfahrzeugs ohne die erforderliche Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen angeordnet oder zugelassen | 70 € |
Elektrokleinstfahrzeug ohne gültige Versicherungsplakette auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt | 40 € |
Die Inbetriebnahme eines Elektrokleinstfahrzeugs auf öffentlichen Straßen ohne die erforderliche Versicherungsplakette angeordnet oder zugelassen | 40 € |
Fahrzeug in Betrieb genommen, dessen Versicherungskennzeichen oder -plakette nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet ist; ausgenommen ist das Fehlen des vorgeschriebenen Versicherungskennzeichens oder der vorgeschriebenen Versicherungsplakette | 10 € |
Elektrokleinstfahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt | 30 € |
Elektrokleinstfahrzeug unter Verstoß gegen die Vorschriften über die Anforderungen an die lichttechnischen Einrichtungen im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb gesetzt | 20 € |
Nein, das müssen Sie nicht. Leihen Sie Ihr Gefährt von einem gewerblichen Vermieter, schützt Sie automatisch dessen Haftpflicht. Als Halter ist er für den Versicherungsschutz verantwortlich. Ohne entsprechende Police und Zulassung darf der Verleiher Kunden keine E-Stehroller zur Nutzung auf öffentlichen Straßen zur Verfügung stellen.
Das gilt auch im Privatbereich: Borgen Sie sich den Elektro-Roller eines Bekannten, muss das Fahrzeug versichert sein. Fragen Sie nach der Versicherungsbestätigung, bevor Sie losrollen. Nur mit gültigem Vertrag wickelt der Versicherer des Halters von Ihnen verursachte Schäden ab.
Sind Sie unter Einfluss von Alkohol oder Drogen in einen Unfall verwickelt, ist der Versicherungsschutz Ihres Elektroroller gefährdet. Informieren Sie sich in diesem Fall am besten direkt bei Ihrem Versicherungsvertreter vor Ort.
Für E-Scooter-Fahrer gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das heißt: Sie dürfen einen Promillewert von 0,5 nicht überschreiten. Ansonsten begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat. Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit dürfen unter Alkoholeinfluss weder ans Steuer eines Pkw, noch auf E-Roller steigen. Für sie gilt eine 0,0-Promille-Grenze.
Für Elektro-Scooter gibt es auf europäischer Ebene keine gesetzliche Regelung. Die Typgenehmigungsverordnung (EU) Nr. 168/2013 schließt selbstbalancierende Fahrzeuge und Fahrzeuge ohne Sitz ausdrücklich von ihrem Anwendungsbereich aus.
In Deutschland trat 2019 daher die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft. Erst mit dieser Regelung ermöglichte es das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dass E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Zuvor war auf deutschen Straßen nur die Nutzung bestimmter selbstbalancierender Mobilitätshilfen (z.B. Segways) zulässig.