- Monatliche Rente und Beitragsbefreiung: Wenn eine der versicherten Grundfähigkeiten voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen beeinträchtigt ist, erhalten Sie eine Rente und müssen in dieser Zeit keine weiteren Beiträge zahlen. Sie bekommen ebenfalls eine Rente und werden von der künftigen Beitragszahlung befreit, wenn Sie z.B. eine Leistung bei Diagnose einer schweren Depression oder bei voller Erwerbsminderung aufgrund einer psychischen Erkrankung (mind. 12 Monate) vereinbart haben. Auch ein zusätzlicher finanzieller Schutz für spezielle berufliche Anforderungen sowie eine temporäre Leistung wegen längerer Krankschreibung sind beispielsweise möglich.
- Optionale Kapitalleistung gegen einen Mehrbeitrag einschließbar: Bei Eintritt einer der versicherbaren schweren Krankheiten, wie zum Beispiel einem Herzinfarkt oder Schlaganfall, erhalten Sie eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe einer oder zwei Jahresrenten.
- Beide Leistungen zugleich: Liegen die Voraussetzungen sowohl für die Zahlung der monatlichen Rente als auch der Einmalzahlung vor, erhalten Sie beide Leistungen aus der Versicherung.
- Erhöhungsmöglichkeiten: Sie können die vereinbarte Rente unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich erhöhen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Außerdem können Sie die Höhe der Rente durch jährlich steigende Beiträge anpassen. Damit stärken Sie Ihre Vorsorge gegen Inflation.
- Wechseloption: Zu bestimmten Anlässen wie z.B. einer bestandenen Meisterprüfung und unter weiteren gewissen Voraussetzungen können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Selbstständige BU-Versicherung wechseln. Ihr Beitrag und die Leistungen werden hierbei neu berechnet.
Allianz KörperSchutzPolice erklärt in 30 Sekunden
- Die KörperSchutzPolice ist weit mehr als eine Grundfähigkeitsversicherung. Sie bietet eine zuverlässige Absicherung gegen die finanziellen Folgen bei Beeinträchtigung von bestimmten körperlichen oder geistigen Fähigkeiten. Außerdem kann über verschiedene Wahlleistungen eine zusätzliche Absicherung wie eine temporäre Leistung wegen Krankschreibung oder eine einmalige Kapitalzahlung bei Eintritt einer der versicherbaren schweren Krankheiten gewählt werden.
- Ideale Vorsorge für alle, die beruflich größtenteils körperlich oder handwerklich tätig sind.
- Umfassender Schutz: Die KörperSchutzPolice versichert z.B. Fähigkeiten wie den Gebrauch einer Hand oder eines Armes, Heben und Tragen, Knien oder Bücken sowie Sehen und Sprechen. Sie schützt auch finanziell bei Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 2). Zudem ist eine Leistung beispielsweise für den Fall einer schweren Depression, einer längeren Krankschreibung oder der Beeinträchtigung spezieller beruflicher Anforderungen zusätzlich wählbar.
- Bei Beeinträchtigung bestimmter Grundfähigkeiten erhalten Sie eine monatliche Rente. Sofern Sie den Baustein „Schwere Krankheiten“ mitversichert haben, erfolgt eine einmalige Kapitalzahlung oder beides in Kombination. Die Zahlung bekommen Sie unabhängig davon, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können oder nicht.
Diese Grundfähigkeiten sind versichert


Die KörperSchutzPolice einfach erklärt
Was sind überhaupt Grundfähigkeiten? Und welche Grundfähigkeiten sind bei der Allianz KörperSchutzPolice mit abgesichert?
In diesem Erklärfilm beschreibt Sven, wie die KörperSchutzPolice funktioniert und mit welchen Bausteinen Sie den Grundschutz erweitern können.
Wann wird die Rente oder die Kapitalzahlung fällig?

Entscheidend für die Leistung ist ausschließlich die Folge, zum Beispiel durch eine Erkrankung. Es ist dabei unerheblich, ob die „Berufsfähigkeit“ eingeschränkt ist.
Die in den folgenden Fallbeispielen genannten Berufe sollen mögliche körperliche Beeinträchtigungen nur anschaulicher machen. Ob davon ein Handwerker oder ein Florist betroffen ist, spielt für die Leistung der KörperSchutzPolice keine Rolle.




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