Zahnzusatzversicherung für Kinder: hier passenden Ansprechpartner finden!
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Zahn­zusatz­versicherung für Kinder: Ist sie sinnvoll?

  • Der Besuch beim Kieferorthopäden bleibt vielen Kindern nicht erspart! Das kann für Eltern schnell teuer werden, da die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur einen Teil der Kosten übernimmt. Darum sollten Sie frühzeitig daran denken, eine Zahn­zusatz­versicherung (ZZV) für Kinder abzuschließen.
  • Je nach Tarif erstattet die Zahnzusatzversicherung für Ihr Kind die verbleibenden Kosten für Kiefer­orthopädie und Füllungen. Auch Leistungen für professionelle Zahn­reinigung und Fissurenversiegelung werden bezahlt.
  • Gerade die Kleinen haben oft Bauchweh vor dem Zahnarztbesuch. Dann ist es gut zu wissen, dass Angst- und Schmerz­aus­schaltung mit Lachgas oder Hypnose von guten Zahntarifen übernommen werden. In den MeinZahnschutz-Tarifen der Allianz sind diese versichert.

Zu beachten sind dabei die tarifliche Zahn­staffel und die Gebühren­ordnung. Die Allianz zahlt bis zu den Höchst­sätzen laut Gebühren­ordnung für Zahnärzte (GOZ) / für Ärzte (GOÄ).

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Monatlicher Beitrag für den Tarif MeinZahnschutz 75 ohne Alterungsrückstellungen in der Altersgruppe 21–30 Jahre. Die jeweiligen Prozentsätze enthalten die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ). In den ersten drei Kalenderjahren gelten Erstattungshöchstgrenzen.

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Vorteile für Kinder
In Deutschland benötigen immer mehr Kinder eine kiefer­ortho­pädische Behandlung. Diese kann oft teuer werden, da die Kranken­kassen nicht immer alle Kosten übernehmen. Zahnzusatz­versicherungen beinhalten Leistungen für solche Behandlungen.

Kieferorthopädische Behandlungen liegen mit fast 75 % auf Platz 1 der ärztlichen Leistungen und Kosten für Kinder (siehe Tabelle zu den häufigsten ärztlichen Leistungen bei Kindern und Jugendlichen). Leider übernehmen die gesetzlichen Kranken­kassen die Kosten für Kiefer­orthopädie bei Kindern und Jugendlichen nicht immer zu 100 Prozent. Damit Sie sich deshalb keine Sorgen machen müssen, gibt es Zahnzusatz­versicherungen, die Leistungen für kiefer­orthopädische Behandlungen beinhalten. Darüber hinaus sind je nach Tarif noch weitere Leistungen enthalten, wie z.B. Fissuren­versiegelungen oder Zahnfüllungen.

Hier geht’s zu den Leistungen und Beiträgen der Allianz Tarife MeinZahnschutz. Diese haben besonders starke Leistungen für Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren bei Kiefer­orthopädie. Inklusive Extras wie farblose Keramik- oder Mini­brackets sowie Lingualtechnik.

Häufigkeits­verteilung
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Die best­mögliche Behandlung
Um Ihrem Kind die beste Behandlung und Vorsorge für gesunde Zähne zu ermöglichen, sollten Sie darauf achten, dass folgende Leistungen in der Zahn­zusatz­versicherung enthalten sind:
  • Kieferorthopädische Behandlungen

    • KIG-Stufen: Die Leistungen für eine kiefer­orthopädische Behandlung sollten alle KIG-Stufen (Kiefer­orthopädische Indikations­gruppen) 1-5 einschließen. Sie geben Aufschluss darüber, wie schwer die Fehl­stellung des Kiefers Ihres Kindes ist. Die KIG-Stufe 1 ist eine sehr leichte Fehl­stellung, die KIG-Stufe 5 eine sehr starke.
    • Erstattungshöhe der Leistungen: Diese sollte bei mindestens 1.500 Euro für Kiefer­orthopädie liegen. Je nach Tarif leisten die MeinZahnschutz-Tarife der Allianz für Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren sogar bis zu 3.000 Euro für Kieferorthopädie.
    • Anteil der GKV: Die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) übernimmt zunächst 80 Prozent bzw. bei mehreren Kindern 90 Prozent der Kosten für kiefer­orthopädische Behandlungen in den KIG 3-5. Nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung erstattet die GKV auch diesen Eigenanteil. Die GKV übernimmt keine Leistungen für KIG 1-2 sowie für Mehrkosten für außervertragliche Leistungen.
    • Außervertragliche Leistungen: Hierzu zählen z.B. zusätzliche Röntgen­bilder und Modelle, Bracket­umfeld­versiegelungen, Extras wie farblose Keramik- oder Mini­brackets, Lingual­technik oder funktionsanalytische Leistungen.
  • Fissurenversiegelung

    Bei der Fissurenversiegelung werden die Backen­zähne Ihres Kindes in der Zahnarzt­praxis mit einer dünnen Schicht, meist aus Kunst­stoff, versiegelt. Das senkt das Kariesrisiko.

    Üblicherweise bezahlt die GKV nur eine Fissuren­versiegelung der großen Backen­zähne. Meist ist es aber sinnvoll, auch die vorderen kleinen Backen­zähne bei Kindern vom Zahnarzt oder der Zahnärztin versiegeln zu lassen, wenn die Zähne anfällig für Karies sind.

  • Zahnfüllungen

    Treten bei Ihrem Kind Zahnschmerzen abends oder nachts auf, die sich nicht durch Zahnwechsel oder einen Wackselzahn erklären lassen? Auch die Milchzähne können bereits durch Karies angegriffen werden, Zahnschmerzen verursachen und Löcher bekommen. Mit einer Zahn­zusatz­versicherung bekommt Ihr Kind in der Zahnarzt­praxis nicht die üblichen "Kassen­füllungen". Dank einer Kinder­zahn­versicherung hat es je nach Tarif und ähnlich wie ein Privat­patient Anspruch auf eine hochwertige Zahnfüllung, zum Beispiel Mehrschichtfüllungen.

    Doch manchmal reicht eine Füllung nicht mehr aus, z. B. bei größeren Karies­schäden oder einem abge­brochenen Zahn nach einem Sturz. Informieren Sie sich daher vorab, in welchem Umfang Ihre Zahn­zusatz­versicherung Kinder einen Zuschuss Zahn­ersatz inkludiert. Bei Milch­zähnen und Kindern unter 15 Jahren übernimmt die gesetzliche Kranken­versicherung die Kosten für einfache Kunststofffüllungen.

  • Prophylaxe

    Eine sorg­fältige und professionelle Zahnreinigung ist auch in jungen Jahren schon wichtig. Vor allem dann, wenn Ihr Kind eine Zahnspange trägt oder genetisch bedingt eher schlechte Zähne hat. Bei der professionellen Zahn­reinigung entfernt die Zahnärztin oder der Zahnarzt unter anderem Zahnstein und Ablagerungen wie Plaque.

    Das bezahlt die gesetzliche Kranken­versicherung

    Die Kranken­kassen bezahlen einfache Prophylaxen. Das sind nur Unter­suchungen des Mundraums, eine gründliche Reinigung der Zähne, die Fluoridierung der Zähne, die Erklärung der Zahn­pflege für zu Hause und die Prävention von Karies oder Gingivitis. Dabei handelt es sich allerdings um keine professionelle Zahn­reinigung, diese wird von der GKV nicht übernommen. Einige Kassen erstatten jedoch (freiwillige) Zuschüsse für die umfassende Zahn­reinigung.

  • Angst- und Schmerzausschaltung

    Bei Kindern und Jugendlichen, die Angst vor dem Zahnarzt-Besuch haben, kann eine Zahn­zusatz­versicherung finanziell entlasten: Gute Tarife übernehmen beispiels­weise die Kosten auch für alternative Angst- und Schmerz­ausschaltung mit Hypnose oder Akupunktur. Mit diesen Maßnahmen können Ängste vor einem Besuch in der Zahnarzt­praxis abgebaut und spätere Zahn­behandlungen im Erwachsenen­alter wie ein notwendiger Zahnersatz, erleichtert werden.
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Unterschiedliche Leistungs­pakete
Mit einer Allianz Zahnzusatz­versicherung für Ihr Kind müssen Sie sich keine Sorgen mehr über unerwartet hohe Kosten für Zahn­behandlungen oder Kieferorthopädie machen.
Für eine Zahnzusatzversicherung Kinder können Sie mit den Allianz Mein Zahnschutz-Tarifen monatlich mit gleich­bleibenden Kosten ab ca. 8 bis etwa 17 Euro rechnen. Die Kosten variieren zum Beispiel je nach Leistungs­umfang und Alter des Kindes. Eine Übersicht über wichtige Basis­leistungen, die in einer guten Zahn­zusatz­versicherung Kinder ganz oder in Teilen übernommen werden sollten, finden Sie in der untenstehenden Tabelle. Dazu zählen beispiels­weise regelmäßige Prophylaxe, Jugend­zahnpflege oder Kiefer­orthopädie.
Bei der Allianz können Sie für Ihr Kind einen eigenen Vertrag abschließen. Wenn Sie selbst bereits bei der Allianz versichert sind, können Sie Ihr Kind auch in Ihren Vertrag aufnehmen.

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Leistung
Zusatzkosten
Angst- oder Schmerzausschaltung 100 € - 600 €
Aufbissschienen 0 € - 400 €
Fissurenversiegelung 15 € - 50 € pro Zahn
Kieferorthopädie (unter 21 Jahren) 1.000 € - 6.500 €
Füllungen 50 € - 700 €
Zahnprophylaxe 50 € - 150 €
 
Finden Sie jetzt heraus, was die Tarife MeinZahnschutz der Allianz leisten und kosten.
Optimaler Gesundheits­schutz

Die Kinder­pakete der Allianz bieten eine ausgezeichnete Gesundheits­versorgung, wenn ein Pflaster mal nicht mehr ausreicht. Sie beinhalten unter anderem die Behandlung bei einer Ärztin und einem Heilpraktiker, einer Zahnärztin sowie im Krankenhaus. Je nach gewähltem Paket werden bis zu 90 Prozenz der Kosten übernommen – für Implantate, Inlays, Brücken, Kronen und kieferorthopädische Behandlungen. Bei Füllungen sind es bis zu 100 Prozent Kostenerstattung. 
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Wenn die Milchzähne da sind
Sie fragen sich, ab wann es sinnvoll ist, eine Zahnzusatz­versicherung für Kinder abzuschließen? Ein Mindestalter hierfür gibt es nicht, generell gilt: Je eher, desto besser. In der Regel können Sie jedoch warten, bis sich das Milchzahn­gebiss vollständig entwickelt hat.
Die Milchzähne sind meist im Alter von drei Jahren komplett vorhanden. Zu diesem Zeitpunkt sollten Sie sich um eine Zahn­zusatz­versicherung kümmern. Denn es ist wichtig, dass Sie die Zahn­versicherung für Ihr Kind abschließen, bevor eine Fehl­stellung im Kiefer oder eine andere Behandlungs­bedürftigkeit festgestellt wird. Hat die Kiefer­orthopädin oder der Kiefer­orthopäde bei Ihrem Kind eine Behandlung angeraten, bevor Sie die Versicherung abgeschlossen haben? Dann wird das Versicherungs­unternehmen in der Regel die damit zusammen­hängenden Behandlungen aus dem Leistungs­umfang ausschließen und somit nicht bezahlen. Informieren Sie sich, welche Möglichkeiten für eine nachträgliche Zahnzusatzversicherung bestehen. Warum eine Zahn­zusatz­versicherung noch wichtig ist, erfahren Sie hier:
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Tarife für Kinder
Kindern oder Jugendlichen werden ähnliche Tarife angeboten, wie sie auch Erwachsene abschließen können. In den meisten Fällen sind die Tarife gestaffelt nach Alter. So gibt es bei den Kinder­paketen der Allianz MeinZahnschutz-­Tarife beispielsweise einen Beitrag für Kinder, der von 0 bis 16 Jahren gilt und einen weiteren für junge Erwachsene von 16 - 21 Jahren. Ab 21 Jahren gelten entsprechende Beiträge für Erwachsenen-Tarife.

Besonders im Kindes­alter kann jedoch das Thema Kiefer­orthopädie hohe Kosten verursachen. Es empfiehlt sich für Eltern daher, frühzeitig eine Zahnzusatz­versicherung für Kinder abzuschließen. Wichtige Fragen, die Sie sich als Eltern dabei stellen sollten:

  • Wie lange ist die Wartezeit? Mit den Allianz MeinZahnschutz Tarifen können Sie und Ihr Kind Leistungen sofort in Anspruch nehmen – ganz ohne Wartezeiten.
  • Wie hoch liegt die Zahn­staffel, also die Grenze für Kosten­erstattungen in den ersten Versicherungs­jahren?
  • Wie hoch sind die Erstattungs­höchst­grenzen bei Kieferorthopädie? Und wie hoch fällt der Eigen­anteil an kiefer­ortho­pädischen Behandlungen aus?

Denn sind kiefer­ortho­pädische Maßnahmen einmal angeraten, bevor die Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wurde, werden sie von den meisten Versicherern nicht mehr übernommen.

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Häufige Fragen
  • Wie sinnvoll ist eine Zahnzusatzversicherung inklusive Kieferorthopädie für Kinder?

    Mit drei Jahren ist das Milchzahn­gebiss von Kindern vollständig angelegt, spätestens zum Schul­anfang (mit 6-7 Jahren) beginnt bei den meisten Kindern der Austausch der Milchzähne gegen die bleibenden Zähne. Mit dem Zahn­wechsel kommen oft auch die ersten Probleme, machen sich fehlende oder schief nach­wachsende Zähne sowie Fehl­stellungen bemerkbar. Immer mehr Kinder benötigen inzwischen eine kiefer­ortho­pädische Behandlung, deren Kosten die gesetzliche Krankenkasse kaum oder nur zum Teil übernimmt. Es lohnt sich daher, schon früh eine Zahnzusatz­versicherung Kinder Kiefer­orthopädie bzw. eine Zahnzusatz­versicherung für Zahn­spangen bei Kindern abzuschließen, die solche Leistungen abdeckt. Wissenswertes zu einer Zahnzusatz­versicherung für die ganze Familie und wertvolle Tipps lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema: 

    Zahnzusatz für die ganze Familie

  • Gibt es Wartezeiten beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder?

    Bei der Allianz gibt es keine Wartezeiten in den ZZV-Tarifen. Das bedeutet, dass Sie die versicherten Leistungen der MeinZahnschutz Tarife sofort in Anspruch nehmen können. Zu berücksichtigen ist lediglich der begrenzte Leistungs­umfang in den ersten drei Versicherungs­jahren. In dieser Zeit erhalten Sie Erstattungs­höchst­beträge, die sich nach der sogenannten Zahnstaffel richten.

    Die Zahnstaffel besagt, dass die Leistungen in den ersten Versicherungsjahren gestaffelt sind nach sogenannten Erstattungs­beträgen. Das heißt, die Allianz leistet im 1./1.-2./1.-3./ab 4. Kalender­jahr bis zu folgenden Beträgen:

    Bei MeinZahnschutz 75 werden gestaffelt 1.000 Euro/1.500 Euro/2.000 Euro/unbegrenzt erstattet

    Bei MeinZahnschutz 90 werden gestaffelt 1.000 Euro/2.000 Euro/3.000 Euro/unbegrenzt erstattet

    Bei MeinZahnschutz 100 werden gestaffelt 1.000 Euro/2.500 Euro/4.000 Euro/unbegrenzt erstattet

    Ab dem 4. Kalenderjahr leistet die Allianz unbegrenzt.

  • Kann das Kind auch bei der Zahnzusatzversicherung der Eltern mitversichert werden?

    Wenn Sie selbst bereits eine Zahn­zusatz­versicherung abgeschlossen haben, können Sie Ihr Kind innerhalb von zwei Monaten ab Geburt ohne Gesundheits­prüfung in demselben Tarif nachversichern. Natürlich können Sie Ihr Kind auch mit Gesundheits­prüfung in einem anderen Tarif oder bei einem anderen Anbieter versichern.
  • Trägt die Zahnzusatzversicherung meines Kindes auch die Kosten für eine Zahnspange?

    Wenn Sie eine Zahnzusat­zversicherung abschließen, achten Sie darauf, dass in der Zahnzusatz­versicherung Kinder Kiefer­orthopädie Leistungen enthalten sind. Hierzu zählt auch eine vom Zahnarzt bzw. von der Kiefer­orthopädin empfohlene Zahn­spange. Wichtig ist, dass Sie eine solche Zahn­versicherung rechtzeitig abschließen – bevor Ihnen Zahn­behandlungen vom Zahnarzt oder der Zahnärztin angeraten wurden. Zwar müssen Sie auch bei einer Kinder­zahn­versicherung oder Zahn­zusatz-versicherung junge Erwachsene (bis 21 Jahre) je nach Tarif mit einem Eigenanteil rechnen. Das betrifft die Zahnzusatz­versicherung Leistungen (z. B. Zahnspange Jugendliche), die über die Basis­versorgung der Kranken­kasse hinausgehen. Ohne eine Zahnzusatz­versicherung für Zahn­spangen bei Kindern müssen Sie die Kosten jedoch in der Regel zum großen Teil selbst übernehmen.
  • Kann man die Zahnzusatzversicherung für Kinder von der Steuer absetzen?

    Ob und unter welchen Umständen Sie eine Zahnzusatz­versicherung steuerlich geltend machen können, hängt entscheidend von Ihrer beruflichen und privaten Lebens­situation ab sowie Ihren Beiträgen für die Krankenkasse und Pflegepflicht­versicherung. Denn in vielen Fällen liegen die gesamten Beiträge über der jährlichen Absetzungs­grenze für diese sogenannten Vorsorge­aufwendungen, sodass sich der Aufwand kaum lohnt. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Zahnzusatz­versicherung und Steuererklärung.
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