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Fahrzeughalter, die bis zum 31. Dezember 2020 ein batteriebetriebenes Kfz angemeldet haben, zahlen zehn Jahre lang keine Steuer. Stromer mit einer Erstzulassung vor dem 18. Mai 2011 profitierten "nur" fünf Jahre von der Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos.
Die Förderung für Elektroauto und steuerliche Behandlung mit Vorzügen gilt für reine Stromer sowie Pkw, die Sie nachträglich zu E-Autos umrüsten.
Für Hybridfahrzeuge ist die reguläre Kfz-Steuer fällig.
Nach Ablauf der zehnjährigen Frist sind Steuern für Ihr E-Auto fällig. Im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sind die Kosten allerdings deutlich geringer. Denn die Kraftfahrzeugsteuer für Stromer bis 3.500 Kilogramm beträgt höchstens 50 Prozent der Steuerabgaben von Benzinern oder Dieselfahrzeugen.
Bei Verbrennern sind unter anderem Antriebsart, Hubraum und Schadstoffausstoß ausschlaggebend für die Höhe der Kfz-Steuer. Bei einem Elektroauto versteuern Sie nur das zulässige Gesamtgewicht (zGG). Je nach Gewichtsklasse fällt pro 200 Kilogramm angefangenem Gesamtgewicht ein fixer Betrag an:
Die errechnete Steuersumme runden Sie immer auf. Ermitteln Sie beispielsweise 36,32 Euro, zahlen Sie für das E-Fahrzeug 37 Euro Kfz-Steuer.
Angenommen, Sie möchten die Kfz-Steuer für Ihren BMW i3 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.350 Kilogramm ermitteln. Der Rechenweg sieht wie folgt aus:
1.350 kg ÷ 200 kg = 7
7 × 5,62 Euro = 39,34 Euro
Den Betrag von 39,34 Euro runden Sie auf. Das E-Auto kostet Sie jährlich 40 Euro Kfz-Steuer.
In Unternehmen, die ihre Dienstwagenflotte auf Elektroantrieb umstellen, profitieren die Mitarbeiter von Steuervorteilen.
Nutzen Sie Ihr batteriebetriebenes Firmenfahrzeug auch privat, geben Sie bei der Steuererklärung 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil an. Bis 31. Dezember 2019 waren es noch 0,5 Prozent. Diese Regelung gilt für reine Elektro-Dienstfahrzeuge mit einem Listenpreis von bis zu 40.000 Euro und einer Erstzulassung zwischen 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2030.
Firmenwagen mit Hybridantrieb versteuern Sie nach wie vor mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises. Zum Vergleich: Nutzen Sie einen konventionellen Verbrenner als Firmenwagen, geben Sie ein Prozent des Bruttolistenpreises an.
Für Autos mit Hybridmotor gibt es weder eine Steuerbefreiung noch steuerliche Vergünstigungen. Das gilt auch für Elektroautos mit Range-Extender. In ihnen sind spezielle Aggregate verbaut, welche die Reichweite des Pkw erhöhen. Da Hybridfahrzeuge aber weniger Schadstoffe ausstoßen als Verbrenner, fällt die Kfz-Steuer für sie meist günstiger aus.
Für die Steuerberechnung sind CO2-Ausstoß und Hubraum entscheidend. Überschreiten die Emissionen die Freigrenze von 95 Gramm CO2 pro Kilometer, zahlen Sie für jedes zusätzliche Gramm zwei Euro.
Bei Hybridautos liegt der CO2-Ausstoß in der Regel unter diesem Grenzwert. Entsprechend berechnet sich die Steuer nur über den Hubraum. Besitzt Ihr Voll- oder Plug-in-Hybrid neben dem E-Antrieb einen benzinbetriebenen Motor, zahlen Sie zwei Euro pro 100 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum. Bei der seltenen Kombination aus Elektro- und Dieselmotor sind 9,50 Euro pro 100 ccm fällig.
In der Regel zahlen Sie für teilelektrische Pkw einen deutlich günstigeren Steuersatz als für reine Verbrenner. Wer über die Anschaffung eines Hybridautos nachdenkt, kann die Kfz-Steuer 2021 bereits im Vorfeld ermitteln.
Ein Rechenbeispiel: Ihr Toyota Prius Hybrid 1.8 mit 1.798 ccm Hubraum verzeichnet einen CO2-Ausstoß von 92 g/km. Damit liegt das Fahrzeug unter dem Grenzwert. Für die Kfz-Steuer ist nur die Hubraumgröße relevant.
1.798 ccm ÷ 100 ccm = 17,98
17,98 × 2 Euro = 35,96 Euro
Den Betrag von 35,96 Euro runden Sie auf. Der Hybrid-Pkw kostet Sie 36 Euro Kfz-Steuer pro Jahr.
Ob Sie die Versicherungsbeiträge Ihres Stromers steuerlich geltend machen können, hängt von dessen Nutzung ab. Fahren Sie das E-Auto überwiegend privat, können Sie als Arbeitnehmer grundsätzlich nur die Kfz-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen. Selbstständige haben die Möglichkeit, auch die Vollkasko oder Teilkasko steuerlich geltend zu machen.
In der Einkommenssteuererklärung können Angestellte jährlich maximal 1.900 Euro als Sonderausgaben unter "sonstige Versorgungsaufwände" abschreiben. Bei Selbstständigen sind es höchstens 2.800 Euro. Oftmals ist dieser Freibetrag schon mit der Krankenversicherung erreicht. Dann bringt die Angabe der Kfz-Versicherung keine weitere Steuerersparnis.
Bei beruflich genutzten E-Autos fallen die Beiträge zur Kfz-Haftpflicht unter Werbungskosten. Bis zu welcher Höhe diese steuerlich absetzbar sind, ist bei jedem Steuerzahler unterschiedlich.
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