Fahrzeughalter und Fahrzeuhalterinnen, die bis zum 31. Dezember 2025 ein batteriebetriebenes Kfz erstmals zulassen, zahlen zehn Jahre lang keine Steuer. Diese Steuerbefreiung gilt bis zum 31.12.2030. Kaufen Sie heute ein E-Auto, können Sie die zehn Jahre daher nicht mehr voll ausschöpfen.
Die E-Auto-Förderung und Steuerbefreiung gilt für reine E-Autos sowie Pkw, die Sie nachträglich zu E-Autos umrüsten. Auch beim Wechsel von Fahrzeuhalter:in bleibt die Steuerbefreiung bis 2030 erhalten. Welches Elektroauto im Vergleich am besten abschneidet, hängt von Ihren Ansprüchen und Fahrgewohnheiten ab.
Vollhybride und Plug-in-Hybride profitieren nicht von diesem Steuervorteil. Für Hybridfahrzeuge ist die reguläre Kfz-Steuer fällig. Sie wird auf Basis der Schlüsselnummern HSN/TSN berechnet.