Fahrzeuhalter und Fahrzeughalterinnen, die bis zum 31. Dezember 2020 ein batteriebetriebenes Kfz angemeldet haben, zahlen zehn Jahre lang keine Steuer. Stromer mit einer Erstzulassung vor dem 18. Mai 2011 profitierten "nur" fünf Jahre von der Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos.
DieE-Auto Förderung und steuerliche Behandlung mit Vorzügen gilt für reine Stromer sowie Pkw, die Sie nachträglich zu E-Autos umrüsten. Welches Elektroauto im Vergleich am besten abschneidet, hängt auch von Ihren Ansprüchen und Fahrgewohnheiten ab.
Für Hybridfahrzeuge ist die reguläre Kfz-Steuer fällig und kann auf Basis der Schlüsselnummern HSN/TSN berechnet werden.