Elektroauto-Steuern: Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesregierung belohnt den Kauf von Elektrofahrzeugen mit Steuervorteilen. E-Autos sind weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Das gilt auch für Elektro-Autos, die erstmals zwischen 2020 und 2025 zugelassen wurden.
- Nach Ablauf der Steuerbefreiung entrichten Sie für E-Autos bis 3,5 Tonnen 50 Prozent der regulären Kraftfahrzeugsteuer. Entscheidend für die Berechnung ist das Gewicht des E-Fahrzeugs.
- Vollhybrid- und Plug-in-Hybrid-Pkw sind nicht steuerbefreit. Die Kfz-Steuer fällt aufgrund der niedrigeren CO₂-Emissionen allerdings günstiger aus als bei reinen Verbrennern.
- Elektrisch betriebene Firmenwagen sind steuervergünstigt: Nutzen Sie ein reines E-Fahrzeug beruflich, machen Sie nur 0,25 Prozent statt 1 Prozent des Listenpreises steuerlich geltend.
Elektroautos-Steuervorteile: Profitieren Sie von der Vergünstigung

Fahrzeughalter, die bis zum 31. Dezember 2020 ein batteriebetriebenes Kfz angemeldet haben, zahlen zehn Jahre lang keine Steuer. Stromer mit einer Erstzulassung vor dem 18. Mai 2011 profitierten "nur" fünf Jahre von der Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos.
DieE-Auto Förderung und steuerliche Behandlung mit Vorzügen gilt für reine Stromer sowie Pkw, die Sie nachträglich zu E-Autos umrüsten. Welches Elektroauto im Vergleich am besten abschneidet, hängt auch von Ihren Ansprüchen und Fahrgewohnheiten ab.
Für Hybridfahrzeuge ist die reguläre Kfz-Steuer fällig und kann auf Basis der Schlüsselnummern HSN/TSN berechnet werden.
Elektroauto-Steuern berechnen: Wie Sie die Kosten ermitteln
Nach Ablauf der zehnjährigen Frist sind Steuern für Ihr E-Auto fällig. Im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sind die von der Steuer erhobenen allerdings deutlich geringer. Denn die Kraftfahrzeugsteuer für Stromer bis 3.500 Kilogramm beträgt höchstens 50 Prozent der Steuerabgaben von Benzinern oder Dieselfahrzeugen.
Bei Verbrennern sind unter anderem Antriebsart, Hubraum und Schadstoffausstoß ausschlaggebend für die Höhe der Kfz-Steuer. Bei einem Elektroauto versteuern Sie nur das zulässige Gesamtgewicht (zGG). Je nach Gewichtsklasse fällt pro 200 Kilogramm angefangenem Gesamtgewicht ein fixer Betrag an:
- Fahrzeuge bis 2.000 kg: 5,62 Euro pro 200 kg
- Fahrzeuge zwischen 2.001 und 3.000 kg: 6,01 Euro pro 200 kg
- Fahrzeuge ab 3.000 kg: 6,39 Euro pro 200 kg
Die errechnete Steuersumme runden Sie immer auf. Ermitteln Sie beispielsweise 36,32 Euro, zahlen Sie für das E-Fahrzeug 37 Euro Kfz-Steuer.
Rechenbeispiel: Kfz-Steuer für Ihren BMW i3
Angenommen, Sie möchten die Kfz-Steuer für Ihren BMW i3 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.350 Kilogramm ermitteln. Der Rechenweg sieht wie folgt aus:
1.350 kg ÷ 200 kg = 7
7 × 5,62 Euro = 39,34 Euro
Den Betrag von 39,34 Euro runden Sie auf. Das E-Auto kostet Sie jährlich 40 Euro Kfz-Steuer.


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Die Allianz gewährt derzeit bei der Kfz-Versicherung einen Nachlass von bis zu 20 Prozent auf rein batterieelektrisch betriebene Pkw.
Der Nachlass gilt in den Produktlinien Komfort und Premium auf den individuellen Versicherungsbeitrag. Die Berücksichtigung des Nachlasses erfolgt im Online-Rechner automatisch und wird nicht nochmals gesondert ausgewiesen.

Gewerbliches Leasing: So sparen Sie Elektroauto-Steuer

In Unternehmen, die ihre Dienstwagenflotte auf Elektroantrieb umstellen, profitieren die Mitarbeiter von Steuervorteilen.
Nutzen Sie Ihr batteriebetriebenes Firmenfahrzeug auch privat, geben Sie bei der Steuererklärung 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil an. Bis 31. Dezember 2019 waren es noch 0,5 Prozent. Diese Regelung gilt für reine Elektro-Dienstfahrzeuge mit einem Listenpreis von bis zu 60.000 Euro und einer Erstzulassung zwischen 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2030. Für Stromer mit einem Listenpreis über 60.000 Euro geben Sie 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil an.
Firmenwagen mit Hybridantrieb versteuern Sie nach wie vor mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises. Allerdings muss die elektrische Reichweite mindestens 60 Kilometer betragen, es handelt sich um einen Plug-in-Hybriden und der Wagen darf höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer nach WLTP-Norm ausstoßen. Zum Vergleich: Nutzen Sie einen konventionellen Verbrenner als Firmenwagen, geben Sie ein Prozent des Bruttolistenpreises an.
Hybridfahrzeuge: Keine Vergünstigung, aber weniger Steuern

Für Autos mit Hybridmotor gibt es weder eine Steuerbefreiung noch steuerliche Vergünstigungen. Das gilt auch für Elektroautos mit Range-Extender. In ihnen sind spezielle Aggregate verbaut, welche die Reichweite des Pkw erhöhen. Da Hybridfahrzeuge aber weniger Schadstoffe ausstoßen als Verbrenner, fällt die Kfz-Steuer für sie meist günstiger aus.
Für die Steuerberechnung sind CO2-Ausstoß und Hubraum entscheidend. Überschreiten die Emissionen die Freigrenze von 95 Gramm CO2 pro Kilometer, zahlen Sie für jedes zusätzliche Gramm zwei Euro.
Bei Hybridautos liegt der CO2-Ausstoß in der Regel unter diesem Grenzwert. Entsprechend berechnet sich die Steuer nur über den Hubraum. Besitzt Ihr Voll- oder Plug-in-Hybrid neben dem E-Antrieb einen benzinbetriebenen Motor, zahlen Sie zwei Euro pro 100 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum. Bei der seltenen Kombination aus Elektro- und Dieselmotor sind 9,50 Euro pro 100 ccm fällig.
Kfz-Steuer berechnen für Hybridfahrzeuge
In der Regel zahlen Sie für teilelektrische Pkw einen deutlich günstigeren Steuersatz als für reine Verbrenner. Wer über die Anschaffung eines Hybridautos nachdenkt, kann die Kfz-Steuer 2023 bereits im Vorfeld ermitteln.
Ein Rechenbeispiel: Ihr Toyota Prius Hybrid 1.8 mit 1.798 ccm Hubraum verzeichnet einen CO2-Ausstoß von 92 g/km. Damit liegt das Fahrzeug unter dem Grenzwert. Für die Kfz-Steuer ist nur die Hubraumgröße relevant.
1.798 ccm ÷ 100 ccm = 17,98
17,98 × 2 Euro = 35,96 Euro
Den Betrag von 35,96 Euro runden Sie auf. Der Hybrid-Pkw kostet Sie 36 Euro Kfz-Steuer pro Jahr.

Kann ich die Kfz-Versicherung für E-Autos von der Steuer absetzen?

Ob Sie die Versicherungsbeiträge Ihres Stromers steuerlich geltend machen können, hängt von dessen Nutzung ab. Fahren Sie das E-Auto überwiegend privat, können Sie als Arbeitnehmer grundsätzlich nur die Kfz-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen. Selbstständige haben die Möglichkeit, auch die Vollkasko oder Teilkasko steuerlich geltend zu machen.
In der Einkommenssteuererklärung können Angestellte jährlich maximal 1.900 Euro als Sonderausgaben unter "sonstige Versorgungsaufwände" abschreiben. Bei Selbstständigen sind es höchstens 2.800 Euro. Oftmals ist dieser Freibetrag schon mit der Krankenversicherung erreicht. Dann bringt die Angabe der Kfz-Versicherung keine weitere Steuerersparnis.
Bei beruflich genutzten E-Autos fallen die Beiträge zur Kfz-Haftpflicht unter Werbungskosten. Bis zu welcher Höhe diese steuerlich absetzbar sind, ist bei jedem Steuerzahler unterschiedlich.
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