Die wichtigsten E-Auto-Förderungen im Überblick

Die Allianz gewährt derzeit bei der Kfz-Versicherung einen Nachlass von bis zu 10 Prozent auf rein batterieelektrisch betriebene Pkw.

Der Nachlass gilt in den Produktlinien Komfort und Premium auf den individuellen Versicherungsbeitrag. Die Berücksichtigung des Nachlasses erfolgt im Online-Rechner automatisch und wird nicht nochmals gesondert ausgewiesen.

Bis zu

10%

Nachlass für Elektro-Pkw

Überblick zu allen Förderungen

E-Auto-Förderungen

  • Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) fördert Kauf und Leasing von E-Autos mit dem so­ge­nannten Umwelt­bonus.
  • Den Umweltbonus können Sie mit weiteren Förderprogrammen und regionalen Zuschüssen kombi­nieren. Bei der Elektroauto-Versicherung gibt es ebenfalls Rabatte.
  • Die E-Auto-Förderung setzt sich aus Bundes- und Her­steller­anteil zu­sam­men. Die maximale Förder­summe beträgt bis zu 6.750 Euro (= Umwelt­bo­nus inklusive Innovations­prämie, Stand: Januar 2023).
  • Die Elektroauto-Förderung beantragen Sie elektronisch über die Home­page des BAFA.
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Der BAFA-Umweltbonus gehört zu den wichtigsten Förderungen für Elektroautos. Den Zuschuss erhalten Sie für neue und gebrauchte E-Autos sowie für Leasingfahrzeuge. Die staatliche Elektroauto-Prämie ist mit weiteren Förderprogrammen kombinierbar. Welche das sind, zeigt unsere Übersicht:
 

Diese Förderungen und Zuschüsse für Ihr E-Auto können Sie aktuell beantragen (Stand: Januar 2023):

Um Elektromobilität in Deutschland voranzutreiben hat die Bundesregierung 2016 den sogenannten Umweltbonus eingeführt. Zuständig für die Vergabe der staatlichen E-Auto-Förderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Kaufprämie finanzieren Bund und Automobilhersteller jeweils zur Hälfte.

Im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms hat die Große Koalition den Umweltbonus durch die sogenannte Innovationsprämie ersetzt. Mit ihr verdoppelt sich der staatliche Anteil der E-Auto-Prämie. Den "doppelten Umweltbonus" (= inkl. Innovationsprämie) können Sie bis Ende 2025 beim BAFA beantragen. Für Plug-in-Hybride gibt es den Umweltbonus seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr.

Neben dem Kauf subventioniert der "Elektrobonus" auch das Leasing von E-Fahrzeugen. Die Höhe der BAFA-Förderung für geleaste E-Autos hängt von der Leasingdauer ab: Leasingverträge mit mehr als 23 Monaten Laufzeit erhalten weiterhin die volle Fördersumme (= wie beim Kauf). Bei kürzeren Vertragslaufzeiten verkürzt sich die Elektroauto-Förderung entsprechend. Die Kürzung gilt sowohl für Bundesanteil als auch Herstellerbonus.

Einen E-Auto-Zuschuss erhalten seit Februar 2020 auch Käufer gebrauchter Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride. Allerdings hat der Bund die Förderung gebrauchter Hybrid-Fahrzeuge zum 31. Dezember 2022 eingestellt. Der Umweltbonus für junge Gebrauchtwagen umfasst einen Zuschuss vom Staat. Einen Herstelleranteil gibt es nicht. Die Kaufprämie für elektrische Gebrauchtfahrzeuge erhalten Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die aktuelle Umweltbonus-Richtlinie erlaubt, die BAFA-Förderung für E-Autos mit weiteren öffentlichen Förderprogrammen zu kom­bi­nie­ren. Das heißt: Eine Doppelförderung ist möglich. Vorausgesetzt, es besteht eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem jeweiligen Fördermittelgeber und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Derzeit können Sie den BAFA-Umweltbonus mit folgenden E-Auto-Förderungen kom­bi­nie­ren (Stand: Januar 2023):

  • Sofortprogramm "Saubere Luft" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
  • Flottenaustauschprogramm "Sozial und Mobil" (BMU)
  • Förderrichtlinie "Elektromobilität" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
  • Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 (BMVI)
  • Klimaschutzoffensive für den Mittelstand der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • Investitionskredit Nachhaltige Mobilität für Kommunen und Unternehmen (KfW)
  • Wirtschaftsnahe Elektromobilität WELMO (Land Berlin)
  • Förderprogramm "Inklusionstaxi" (Land Berlin)
  • Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (Land Mecklenburg-Vorpommern)
  • BW-e-Solar-Gutschein (Land Baden-Württemberg)
  • Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Prämie)
  • Taxiladekonzept für Elektrotaxis im öffentlichen Raum "TALAKO" (Stadt Köln)

Richtlinie vom 9. Dezember 2022 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), seit 1. Januar 2023 in Kraft.

Sie ersetzt und novelliert die seit 16. November 2020 gültige Umweltbonus-Richtlinie.

Die Verwaltungsvereinbarung legt fest, wie die unterschiedlichen Förderprogramme ineinandergreifen und stellt sicher, dass die haushalts- und beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Die Auflistung der Förderprogramme ist nicht abschließend. Die Fördermöglichkeiten können jederzeit durch weitere Vereinbarungen erweitert oder beschränkt werden. Einzelne Förderprogramme können wegfallen oder neue hinzukommen. Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Januar 2023

Neben der bundeseinheitlichen BAFA-Förderung für E-Autos gibt es auch regionale Fördertöpfe. Die Zuschüsse kommen in der Regel von Kommunen, Stadtwerken oder privaten Energieversorgern.
Neben Zuschüssen für Kauf und Leasing von Elektroautos gibt es zahlreiche Fördermittel für die Anschaffung einer privaten Ladestation (Wallbox-Förderung). Zum Beispiel vergeben Länder, Gemeinden, Stadtwerke und Co. für Ladestationen Elektroauto-Förderungen. Bis Ende Oktober 2021 förderte auch der Bund den Einbau privater Ladestationen. Leider sind die Mittel der KfW-Förderung seitdem ausgeschöpft. Heißt: Elektroautobesitzer erhalten von der Bundesregierung keinen Zuschuss mehr von 900 Euro pro Ladepunkt.
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Die maximale E-Auto-Förderung des BAFA beträgt 6.750 Euro. Die genaue Höhe der staatlichen E-Auto-Prämie hängt vom Netto-Listenpreis des Fahrzeugs ab. Für Neuwagen erhalten Sie außerdem eine höhere Umweltprämie als für Gebrauchtwagen. Die folgende Übersicht zeigt, welchen Zuschuss Sie laut BAFA abhängig von Fahrzeug, Kaufpreis und Zustand maximal erhalten können (Stand: Januar 2023).

Stand: Januar 2023

Die maximale Fördersumme für ein neues E-Auto setzt sich aus dem Bundesanteil (4.500 Euro) und dem Herstelleranteil (2.250 Euro) zusammen. Sie erhalten den Maximalbetrag von 6.750 Euro sowohl bei Kauf als auch bei Leasing.

Abhängig vom Netto-Listenpreis und Zustand des vollelektrischen Fahrzeugs ist eine E-Auto-Förderung von bis zu 6.750 Euro möglich.

  • Neues E-Auto bis 40.000 Euro: 4.500 Euro Bundes­anteil (inklusive Innovationsprämie) + 2.250 Euro Hersteller­anteil = insgesamt 6.750 Euro Elektro­auto-Prämie
  • Neues E-Auto über 40.000 Euro bis 65.000 Euro: 3.000 Euro Bundes­anteil (inklusive Innovations­prämie) + 1.500 Euro Herstelleranteil = insgesamt 4.500 Euro Elektro­auto-Prämie
  • Neues E-Auto über 65.000 Euro: keine BAFA-Förderung für das Elektro­auto möglich
  • Gebrauchtes E-Auto bis maximal 65.000 Euro: 3.000 Euro Bundes­anteil (inklusive Innovations­prämie) + 0 Euro Hersteller­anteil = insgesamt 3.000 Euro Elektro­auto-Prämie

Nachweis über ursprünglichen Netto-Listenpreis erforderlich. Bei gebrauchten Leasing-Fahrzeugen gibt es vom Staat je nach Mindesthaltedauer, Leasing-Laufzeit und Nettolistenpreis bis zu 3.000 Euro Umweltbonus. Allerdings müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein.

Bis zum 31. Dezember 2022 förderte der Bund Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge je nach Netto-Listenpreis und Zustand mit bis zu 6.750 Euro (inklusive Herstelleranteil). Seit 1. Januar 2023 gibt es keinen Umweltbonus für Plug-in-Hybride. Auch nicht für Gebraucht-Plug-in-Hybride.
Allianz Vorteil

Bei der Allianz sparen Käufer eines E-Autos neben der Elektroautoförderung von Staat und Hersteller beim Abschluss einer E-Auto Versicherung: In den Produktlinien Komfort und Premium erhalten sie bis zu 10 Prozent Nachlass für batterietechnisch betriebene Elektro-Pkw.

Daneben gibt es weitere Allianz e-Mobility Angebote:

  • Mit unserem Angebot THG Quote verkaufen bieten wir Ihnen in Kooperation mit unserem Partner ADAC e.V. eine attraktive THG Prämie für Ihr E-Fahrzeug an. Jetzt Top-Prämie sichern.
  • Dank Allianz E-Charge App & Ladekarte laden Sie unterwegs einfach und günstig Strom – per App und Ladekarte, an über 500.000 Lade­punkten im EnBW HyperNetz.
  • Zu Hause können Sie mit unseren Allianz Wallbox Lösungen, hoch­wertigen Wall­boxen und Installations­services von unserem Partner E.ON Drive, bequem und sicher Strom laden.

Die Allianz gewährt derzeit bei der Kfz-Versicherung einen Nachlass von bis zu 10 Prozent auf rein batterieelektrisch betriebene Pkw.

Der Nachlass gilt in den Produktlinien Komfort und Premium auf den individuellen Versicherungsbeitrag. Die Berücksichtigung des Nachlasses erfolgt im Online-Rechner automatisch und wird nicht nochmals gesondert ausgewiesen.

Sie haben Fragen zu den Leistungen der Elektroauto-Versicherung? Wir beraten Sie gerne.
Sie wollen online Ihren Tarif berechnen? Das ist hier in wenigen Schritten möglich.
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Die BAFA-Förderung für Elektroautos erhalten Sie unter bestimmten Bedingungen. Grundvoraussetzung ist ein förderfähiges Elektrofahrzeug. Diese Kriterien müssen Sie und Ihr Fahrzeug ebenfalls erfüllen:
 
  • Welche Elektroautos sind förderfähig?

    Den Umweltbonus beantragen können Sie für alle Stromer, die sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge – kurz BAFA-Liste – befinden. Das PDF-Dokument ist auf der Webseite des BAFA abrufbar und wird laufend aktualisiert.

    Als förderfähig gelten diese Fahrzeug­kategorien:

    • reine Batterie­elektro­fahrzeuge
    • Brennstoff­zellen­fahrzeuge (= Kfz, die mit Wasserstoff oder Methanol fahren) und Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emissionen aufweisen
  • Bedingungen für Zuschuss bei neuen E-Autos

    • Das Fahrzeugmodell befindet sich auf der BAFA-Liste der förderfähigen Fahrzeuge
    • Der Netto-Listenpreis für das Basismodell beträgt maximal 65.000 Euro
    • Erwerb (Kauf oder Leasing) fand nach dem 18. Mai 2016 statt, die Erstzulassung des E-Autos erfolgt zwischen 5. November 2019 und 31. Dezember 2025
    • Sonderfall "Innovationsprämie": Für Erstzulassungen nach dem 3. Juni 2020 erhalten Sie seit 1. Januar 2023 den doppelten Bundesanteil von bis zu 6.750 Euro. Bis zum 31. Dezember 2022 gab es noch bis zu 9.000 Euro
    • Der Förderantrag geht spätestens ein Jahr nach Erstzulassung beim BAFA ein
    • Das Elektrofahrzeug ist in Deutschland zugelassen und bleibt mindestens zwölf Monate auf Ihren Namen angemeldet
  • Voraussetzungen für E­-Auto-Prämie­ bei Gebrauchtwagen

    • Das Fahrzeugmodell befindet sich auf der BAFA-Liste der förderfähigen Fahrzeuge
    • Es handelt sich um einen "jungen" Gebraucht­wagen, der maximal zwölf Monate erst­zugelassen war
    • Die Zulassung als Gebraucht­fahrzeug (= insgesamt zweite Zulassung) erfolgte nach dem 4. November 2019
    • Sonderfall "Innovations­prämie": Fand die Erst­zulassung (als Neuwagen) nach dem 4. November 2019 und die Zweit­zulassung nach dem 3. Juni 2020 statt, können Sie den doppelten Umwelt­bonus für Ihr gebrauchtes E-Fahrzeug erhalten
    • Der Förderantrag geht spätestens zwölf Monate nach der Zweit­zulassung beim BAFA ein
    • Das Fahrzeug hat den BAFA-Umwelt­bonus noch nicht erhalten. Dasselbe gilt für eine vergleich­bare staatliche Elektro­auto-Förderung in einem anderen EU-Staat
    • Das gebrauchte E-Auto hat eine maximale Lauf­leistung von 15.000 Kilo­metern auf dem Tacho
    • Der Kaufpreis des Gebraucht­wagens beträgt maximal 80 Prozent des Listen­preises des Neu­fahrzeugs (brutto, inklusive Sonder­ausstattung)
    • Das Gebrauchtfahrzeug ist in Deutsch­land angemeldet und bleibt mindestens zwölf Monate auf Ihren Namen zugelassen
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Automobilhersteller ziehen ihren Anteil am Umweltbonus direkt im Kauf- oder Leasingvertrag ab. Um den Bundesanteil zu erhalten, stellen Sie einen Antrag über das Online-Portal des BAFA.
 

Wenn Sie die Umweltprämie für ein neues oder gebrauchtes Elektrofahrzeug beantragen, brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • Neue E-Autos: Rechnung bzw. Kaufvertrag, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben.
  • Gebrauchte E-Fahrzeuge: Zusätzlich zu den genannten Unterlagen neuer Elektroautos benötigen Sie eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass er alleiniger Ersthalter war. Außerdem Angaben zur Erstzulassung und zur Kfz-Abmeldung, sowie Bestätigung einer Prüforganisation oder eines Sachverständigen, dass die maximale Laufleistung des gebrauchten Stromers 15.000 Kilometer nicht übersteigt.
So gehen Sie vor, wenn Sie den Umweltbonus für Ihr Elektroauto auf der BAFA-Webseite beantragen:
  1. Förderantrag ausfüllen, Formular senden und Unterlagen auf Ihrem Computer speichern
  2. Wahrheitserklärung ausdrucken und unterschreiben
  3. E-Mail-Postfach auf Eingangsbestätigung mit Ihrer Vorgangsnummer und Link zum Upload-Portal prüfen
  4. Im Portal unterschriebene Wahrheitserklärung als PDF hochladen. Ist das Ergebnis positiv, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid
  5. BAFA prüft Ihren Antrag. Sind Sie förderberechtigt, erhalten Sie den Bundesanteil am Umweltbonus per Überweisung
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Gut zu wissen: Steuern

Neben der E-Auto-Förderung erhalten Besitzer von Elektro- und Hybrid­fahr­zeugen Steuervorteile und Ver­güns­ti­gun­gen. Zum Beispiel zahlen Fahr­zeug­halter zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer für Elektroautos, die sie bis 31. Dezember 2020 erstmalig zugelassen haben. Auch das Aufladen von Hybrid- oder Elektro­autos am Arbeitsplatz ist steuerfrei. Damit liegen die Elektroauto-Preise deutlich unter denen von Verbrennern.

Darüber hinaus können Sie Autos mit E-Kenn­zeichen in vielen deutschen Städten gebühren­frei im öffentlichen Park­raum abstellen.

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  • Wie lange gibt es die E-Auto-Förderung noch?

    Die Bundesregierung hat sowohl Umweltbonus als auch Innovationsprämie bis Ende 2025 verlängert. Das heißt: Sie können die BAFA-Prämie noch bis zum 31. Dezember 2025 beantragen. Falls der Fördertopf früher ausgeschöpft ist, könnte die Elektroauto-Förderung vorzeitig auslaufen – es sei denn, der Bund gibt daraufhin weitere Fördermittel frei.

    Für Plug-in-Hybride gibt es seit 1. Januar 2023 keinen Umweltbonus. Der Bund konzentriert sich bei den Fördermitteln stärker auf Klimaschutz. Da haben Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge gegenüber reinen Stromern und Brennstoffzellen-Autos das Nachsehen.

  • Was ist der BAFA-Listenpreis?

    Der BAFA-Listenpreis ist der Netto-Listenpreis, den ein Fahrzeug bei Markteinführung in Deutschland hat. Es handelt sich immer um den Listenpreis des Basismodells (ohne Sonderausstattung).

    Wie hoch der BAFA-Listenpreis eines Elektroautos ist, können Sie in der BAFA-Liste der förderfähigen Fahrzeuge nachlesen.

  • Wer darf die BAFA-För­derung für Elektroautos be­antragen?

    Einen Antrag zur Förderung eines Fahrzeugs mit alternativem Antrieb können nur noch wenige stellen. Das war bis zum 31. August 2023 anders. Damals waren zum Beispiel antragsberechtigt:

    • Privatpersonen
    • Unternehmen (endete am 31. August 2023)
    • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung (endete am 31. August 2023)
    • Stiftungen (endete am 31. August 2023)
    • Körperschaften (endete am 31. August 2023)
    • Vereine (endete am 31. August 2023)

    Ausgeschlossen sind der Bund, die Bundesländer, ihre Einrichtungen und Kommunen sowie Automobilhersteller, die sich an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligen.

  • BAFA-Förderantrag für Leasingfahrzeug stellen: Wie geht das?

    Um die BAFA-Förderung für ein geleastes Elektroauto zu erhalten, brauchen Sie diese Dokumente:

    • Leasingvertrag
    • Nachweis über verbindliche Bestellung des Leasingfahrzeugs
    • Kalkulation der Leasingrate
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Abtretungserklärung (nur bei gewerblichem Leasing)
    • Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben
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