Förderung für Elektroautos: Kurz erklärt
- Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Kauf und Leasing von E-Autos mit dem sogenannten Umweltbonus.
- Den Umweltbonus können Sie mit weiteren Förderprogrammen und regionalen Zuschüssen kombinieren. Bei der Elektroauto-Versicherung gibt es ebenfalls Rabatte.
- Die E-Auto-Förderung setzt sich aus Bundes- und Herstelleranteil zusammen. Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 6.750 Euro (= Umweltbonus inklusive Innovationsprämie, Stand: Januar 2023).
- Die Elektroauto-Förderung beantragen Sie elektronisch über die Homepage des BAFA.
Überblick zu E-Auto-Förderungen

Welche E-Auto-Förderungen gibt es?
Diese Förderungen und Zuschüsse für Ihr E-Auto können Sie aktuell beantragen (Stand: Januar 2023):
- Umweltbonus und Innovationsprämie (durch BAFA)
- E-Auto-Förderung für Leasingfahrzeuge und Gebrauchtwagen (durch BAFA)
- Staatliche Förderprogramme (von Bundesministerien und Bundesländern)
- Regionale Zuschüsse (von Kommunen, Stadtwerken und Energieversorgern)
Umweltbonus für E-Autos und Innovationsprämie
Um Elektromobilität in Deutschland voranzutreiben hat die Bundesregierung 2016 den sogenannten Umweltbonus eingeführt. Zuständig für die Vergabe der staatlichen E-Auto-Förderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Kaufprämie finanzieren Bund und Automobilhersteller jeweils zur Hälfte.
Im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms hat die Große Koalition den Umweltbonus durch die sogenannte Innovationsprämie ersetzt. Mit ihr verdoppelt sich der staatliche Anteil der E-Auto-Prämie. Den "doppelten Umweltbonus" (= inkl. Innovationsprämie) können Sie bis Ende 2025 beim BAFA beantragen. Für Plug-in-Hybride gibt es den Umweltbonus seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr.
Elektroauto-Prämie für Leasing- und Gebrauchtwagen
Neben dem Kauf subventioniert der "Elektrobonus" auch das Leasing von E-Fahrzeugen. Die Höhe der BAFA-Förderung für geleaste E-Autos hängt von der Leasingdauer ab: Leasingverträge mit mehr als 23 Monaten Laufzeit erhalten weiterhin die volle Fördersumme (= wie beim Kauf). Bei kürzeren Vertragslaufzeiten verkürzt sich die Elektroauto-Förderung entsprechend. Die Kürzung gilt sowohl für Bundesanteil als auch Herstellerbonus.
Einen E-Auto-Zuschuss erhalten seit Februar 2020 auch Käufer gebrauchter Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride. Allerdings hat der Bund die Förderung gebrauchter Hybrid-Fahrzeuge zum 31. Dezember 2022 eingestellt. Der Umweltbonus für junge Gebrauchtwagen umfasst einen Zuschuss vom Staat. Einen Herstelleranteil gibt es nicht. Die Kaufprämie für elektrische Gebrauchtfahrzeuge erhalten Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Weitere Förderprogramme für Elektroautos
Die aktuelle Umweltbonus-Richtlinie erlaubt, die BAFA-Förderung für E-Autos mit weiteren öffentlichen Förderprogrammen zu kombinieren. Das heißt: Eine Doppelförderung ist möglich. Vorausgesetzt, es besteht eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem jeweiligen Fördermittelgeber und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Derzeit können Sie den BAFA-Umweltbonus mit folgenden E-Auto-Förderungen kombinieren (Stand: Januar 2023):
- Sofortprogramm "Saubere Luft" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
- Flottenaustauschprogramm "Sozial und Mobil" (BMU)
- Förderrichtlinie "Elektromobilität" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
- Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 (BMVI)
- Klimaschutzoffensive für den Mittelstand der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Investitionskredit Nachhaltige Mobilität für Kommunen und Unternehmen (KfW)
- Wirtschaftsnahe Elektromobilität WELMO (Land Berlin)
- Förderprogramm "Inklusionstaxi" (Land Berlin)
- Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (Land Mecklenburg-Vorpommern)
- BW-e-Solar-Gutschein (Land Baden-Württemberg)
- Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Prämie)
- Taxiladekonzept für Elektrotaxis im öffentlichen Raum "TALAKO" (Stadt Köln)
Richtlinie vom 9. Dezember 2022 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), seit 1. Januar 2023 in Kraft.
Sie ersetzt und novelliert die seit 16. November 2020 gültige Umweltbonus-Richtlinie.
Regionale Zuschüsse für neue und geleaste E-Autos
Ladestation mit Elektroauto-Förderung
Voraussetzungen für BAFA-Förderung bei E-Autos
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Welche Elektroautos sind förderfähig?
Den Umweltbonus beantragen können Sie für alle Stromer, die sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge – kurz BAFA-Liste – befinden. Das PDF-Dokument ist auf der Webseite des BAFA abrufbar und wird laufend aktualisiert.
Als förderfähig gelten diese Fahrzeugkategorien:
- reine Batterieelektrofahrzeuge
- Brennstoffzellenfahrzeuge (= Kfz, die mit Wasserstoff oder Methanol fahren) und Fahrzeuge, die keine lokalen CO2-Emissionen aufweisen
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Bedingungen für Zuschuss bei neuen E-Autos
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Voraussetzungen für E-Auto-Prämie bei Gebrauchtwagen
E-Auto-Förderungen beantragen

Umweltbonus für neues oder gebrauchtes E-Auto beantragen
Wenn Sie die Umweltprämie für ein neues oder gebrauchtes Elektrofahrzeug beantragen, brauchen Sie folgende Unterlagen:
- Neue E-Autos: Rechnung bzw. Kaufvertrag, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben.
- Gebrauchte E-Fahrzeuge: Zusätzlich zu den genannten Unterlagen neuer Elektroautos benötigen Sie eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass er alleiniger Ersthalter war. Außerdem Angaben zur Erstzulassung und zur Kfz-Abmeldung, sowie Bestätigung einer Prüforganisation oder eines Sachverständigen, dass die maximale Laufleistung des gebrauchten Stromers 15.000 Kilometer nicht übersteigt.
Elektroauto-Umweltbonus online beantragen
- Förderantrag ausfüllen, Formular senden und Unterlagen auf Ihrem Computer speichern
- Wahrheitserklärung ausdrucken und unterschreiben
- E-Mail-Postfach auf Eingangsbestätigung mit Ihrer Vorgangsnummer und Link zum Upload-Portal prüfen
- Im Portal unterschriebene Wahrheitserklärung als PDF hochladen. Ist das Ergebnis positiv, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid
- BAFA prüft Ihren Antrag. Sind Sie förderberechtigt, erhalten Sie den Bundesanteil am Umweltbonus per Überweisung
Häufige Fragen zu E-Auto-Förderungen
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Wie lange gibt es die E-Auto-Förderung noch?
Die Bundesregierung hat sowohl Umweltbonus als auch Innovationsprämie bis Ende 2025 verlängert. Das heißt: Sie können die BAFA-Prämie noch bis zum 31. Dezember 2025 beantragen. Falls der Fördertopf früher ausgeschöpft ist, könnte die Elektroauto-Förderung vorzeitig auslaufen – es sei denn, der Bund gibt daraufhin weitere Fördermittel frei.
Für Plug-in-Hybride gibt es seit 1. Januar 2023 keinen Umweltbonus. Der Bund konzentriert sich bei den Fördermitteln stärker auf Klimaschutz. Da haben Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge gegenüber reinen Stromern und Brennstoffzellen-Autos das Nachsehen.
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Was ist der BAFA-Listenpreis?
Der BAFA-Listenpreis ist der Netto-Listenpreis, den ein Fahrzeug bei Markteinführung in Deutschland hat. Es handelt sich immer um den Listenpreis des Basismodells (ohne Sonderausstattung).
Wie hoch der BAFA-Listenpreis eines Elektroautos ist, können Sie in der BAFA-Liste der förderfähigen Fahrzeuge nachlesen.
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Wer darf die BAFA-Förderung für Elektroautos beantragen?
Einen Antrag zur Förderung eines Fahrzeugs mit alternativem Antrieb können nur noch wenige stellen. Das war bis zum 31. August 2023 anders. Damals waren zum Beispiel antragsberechtigt:
Ausgeschlossen sind der Bund, die Bundesländer, ihre Einrichtungen und Kommunen sowie Automobilhersteller, die sich an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligen.
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BAFA-Förderantrag für Leasingfahrzeug stellen: Wie geht das?
Um die BAFA-Förderung für ein geleastes Elektroauto zu erhalten, brauchen Sie diese Dokumente:



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