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E Auto Förderung: Elektroaouto ist per Ladekabel an Ladesäule angeschlossen

Die Allianz gewährt derzeit bei der Kfz-Versicherung einen Nachlass von bis zu 10 Prozent auf rein batterieelektrisch betriebene Pkw.

Der Nachlass gilt in den Produktlinien Komfort und Premium auf den individuellen Versicherungsbeitrag. Die Berücksichtigung des Nachlasses erfolgt im Online-Rechner automatisch und wird nicht nochmals gesondert ausgewiesen.

Bis zu

10 %

Nachlass für Elektro-Pkw

Förder­möglich­keiten im Über­blick

E-Auto- & Wall­box-För­de­rungen

  • Am 18. Dezember 2023 endete die BAFA-Förderung für E-Autos. Eine E-Auto-Prämie bieten nur noch einzelne Auto­hersteller an (Stand: Juni 2024).
  • Eine Wallbox-Förderung gibt es in Bayern und Nord­rhein-Westfalen, aber auch durch Kom­mu­nen und regio­nale Energie­versorger. Unter welchen Voraus­setzungen eine Förderung für Lade­stationen verfügbar ist und wie hoch Förder­summen sind, hängt vom Förder­programm ab.
  • In der Regel stellen Sie den Förder­antrag, bevor Sie die Wall­box in­stal­lie­ren. Die Förder­summe erhalten Sie nach­träglich erstattet.
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Die Bundes­regierung hat Umwelt­bonus und Inno­vations­prämie ab­ge­schafft: Seit 18. Dezember 2023 können Fahrzeug­halter:innen keine staat­liche Förderung für E-Autos mehr be­an­tragen. Ein Zuschuss fürs Elektro­auto ist aus­schließ­lich über regionale und öffent­liche Förder­pro­gramme sowie die THG-Prämie für E-Autos möglich. Einige Her­steller gewähren zeit­lich begrenzt eigene E-Auto-Prämien und Rabatte.

Welche Förderprogramme für Elektroautos gibt es?

Obwohl die BAFA-Förderung für E-Autos abgeschafft ist, gibt es öffent­liche För­der­pro­gram­me für E-Autos. Einige För­derungen für Elektro­autos, die aktuell verfügbar sind (Stand: Juni 2024):

  • Steuerbefreiung für Elektro­fahrzeuge: Pkw mit reinem Elektro­antrieb und Erst­zu­las­sung bis Ende 2025 sind bis 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit. Für Ihr 2025 neu zu­ge­las­senes E-Auto zahlen Sie also bis zu fünf Jahre lang keine Kfz-Steuer.
  • Treibhausgas-Minderungs­quote: Mit der THG-Prämie fürs E-Auto (auch: CO2-Prämie) können E-Auto-Halter:innen durch Verkauf sogenannter THG-Zerti­fikate an Mineral­öl­firmen drei­stellige Prämien erhalten.
  • Förderrichtlinie "Elektromobilität" des Bundes­ministerium für Digitales und Verkehr (BMDV, läuft bis Ende 2026)
  • Klimaschutzoffensive für den Mittel­stand (KfW, Kredit ist noch beantrag­bar)
  • Investitionskredit Nach­haltige Mobilität für Kommunen und Unter­nehmen (KfW, Kredit ist noch be­antragbar)
  • Wirtschaftsnahe Elektro­mobilität WELMO (Land Berlin, verlängert bis 31. Dezember 2025)

Gibt es regionale E-Auto-Zuschüsse?

Obwohl die bundes­ein­heit­liche BAFA-Förderung für E-Autos am 18. Dezember 2023 ein­ge­stellt wurde: Regionale För­der­töpfe gibt es weiter­hin. Zuschüsse für Elektro­autos gewähren zum Beispiel Kommunen, Stadt­werke und private Energie­versorger.

Abgeschafft: BAFA-Förderung für E-Autos

Die staatliche Förderung für E-Autos endete am 18. De­zem­ber 2023. Das Bundes­amt für Wirtschaft und Ausfuhr­kon­trolle (BAFA) bewilligte den Umwelt­bonus inklusive Inno­vations­prämie für Anträge, die bis ein­schließlich 17. De­zem­ber 2023 ein­ge­gangen sind. Bund und Auto­mobil­hersteller finan­zierten die E-Auto-Prämie je­weils zur Hälfte. Zuletzt lag der E-Auto-Zuschuss bei maximal 6.750 Euro. Die staat­liche Förderung senkte den Kaufpreis batterie­betriebener Fahr­zeuge deutlich und be­ein­flusste auch den Wert­verlust bei E-Autos.

Verfügbar war die BAFA-Förderung für neue E-Autos mit Erst­zu­lassung zwischen 5. November 2019 und 17. De­zem­ber 2023. Auch Leasing­nehmer:innen konnten die E-Auto-Förderung be­an­tragen. Die Höhe des Umwelt­bonus hing von der Leasing­dauer ab: Leasing­verträge mit mehr als 23 Monaten Lauf­zeit erhielten die volle Förder­summe. Bei kürzeren Lauf­zeiten reduzierte sich die E-Auto-Prämie anteilig. Ohne Hersteller­anteil gab es E-Auto-Zuschuss auch für batterie­betriebene Gebraucht­wagen, deren Zulassung nach 4. November 2019 und spätestens bis 17. Dezember 2023 erfolgte.

Stand: Juni 2024

Die maximale Fördersumme für ein neues E-Auto setzte sich aus Bundesanteil (4.500 Euro) und Herstelleranteil (2.250 Euro) zusammen. Fahrzeughalter:innen erhielten den Maximalbetrag von 6.750 Euro sowohl bei Kauf als auch bei Leasing bis zum 17. Dezember 2023.

Welche Hersteller zahlen einen E-Auto-Zuschuss?

Nach Ende der BAFA-Förderung für E-Autos zahlten mehrere Her­steller den Umwelt­bonus zeitweise frei­willig weiter. Einige Automarken gewähren auch dauerhafte Rabattaktionen. Die meisten Rabatt- und Förderprogramme von E-Auto-Herstellern liefen spätestens am 30. Juni 2024 aus. Einige Beispiele:

  • BYD: Der chinesische Hersteller senkte die Preise seiner Listenmodelle je nach Baureihe um bis zu 14,9 Prozent. Bis zum 31. März 2024 zog BYD zusätzlich 3.000 Euro als Wechselprämie von den Listenpreisen ab. 
  • Smart: Die Rabattaktion für Privatkunden und -kundinnen für die Modelle Smart #1 und Smart #3 betrug 3.285 Euro. Diese war ursprünglich bis zum 29. Februar 2024 begrenzt, wurde jedoch bis zum 30. Juni 2024 verlängert.
  • Volkswagen: Für alle ID.-Reihen (außer ID. Buzz) gewährte der Hersteller eine E-Auto-Prämie in Höhe von 3.570 Euro. Ende Juni 2024 lief der E-Auto-Zuschuss endgültig aus. Da aber der Absatz von Elektroautos ins Stocken geriet, senkten VW sowie weitere Hersteller die Verkaufspreise teils deutlich. 

Alle Angaben laut Webseiten der Autohersteller (Stand: Juni 2024)

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Allianz Vorteile

Auch nach Ende der staat­lichen För­de­rung sparen E-Auto-Käufer:innen bei Ab­schluss einer Allianz Elektro­auto-Versicherung: In Komfort und Premium erhalten Sie bis zu 10 Prozent Nach­lass für batterie­betriebene Elektro-Pkw. Außer­dem ist Ihre private Lade­station inklusive Zubehör mitversichert:

  • Ladestation: Beschädigen Fremde Ihre Wall­box oder unterläuft Ihnen ein Fehler beim Laden, sind in Komfort und Premium Schäden in un­be­grenzter Höhe abgedeckt. Eine separate Wallbox-Versicherung ist nicht nötig.
  • Ladezubehör: Entwenden Diebe während des Auf­ladens das Lade­kabel Ihres E-Autos oder die mobile Lade­station, über­nimmt Ihre Teil- oder Vollkasko in allen Produkt­linien die Kosten. Übrigens auch bei Tierbiss. Bei Komfort und Premium sind zusätzlich Lade­karte und fest installierte Lade­station geschützt.

Daneben haben Allianz Kundinnen und Kunden Anspruch auf unsere e-Mobility Angebote:

  • Mit unserem Angebot THG Quote verkaufen bieten wir Ihnen eine attraktive THG-Prämie für Ihr Elektro-Fahrzeug. Jetzt mit Ihrem E-Auto Geld verdienen und Top-Prämie sichern!
  • Dank Allianz E-Charge App & Ladekarte laden Sie unter­wegs einfach und günstig Strom – per App und Lade­karte, an über 500.000 Lade­punkten im EnBW HyperNetz.

Die Allianz gewährt derzeit bei der Kfz-Versicherung einen Nachlass von bis zu 10 Prozent auf rein batterieelektrisch betriebene Pkw.

Der Nachlass gilt in den Produktlinien Komfort und Premium auf den individuellen Versicherungsbeitrag. Die Berücksichtigung des Nachlasses erfolgt im Online-Rechner automatisch und wird nicht nochmals gesondert ausgewiesen.

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Wallbox-Förderungen gibt es 2025 Nordrhein-West­falen (NRW). Teil­s be­zu­schussen auch Städte und Kom­munen die Instal­lation privater Lade­stationen. Für die Wallbox-KfW-För­de­rung stellt der Bund 2025 keine Förder­mittel zur Verfü­gung.

Wallbox-Förderung durch Bundesländer

Ob und in welcher Höhe Privat­personen und Unter­nehmen eine Lade­station-Elektro­auto-För­de­rung erhalten, variiert je nach Bundes­land. Landes­weite Förder­programme für Wallboxen gibt es aktuell nur in Nord­rhein-West­falen.

Wallbox-Förderung NRW: Im Zuge des Förder­programms "Progres.NRW" erhalten Privat­personen bei Kauf und Er­richtung einer nicht-mobilen, steuer­baren Wallbox oder Lade­säule bis zu 1.500 Euro. Amt 2. Februar 2024 hatte das Land den Förder­topf mit weiteren 23 Millio­nen Euro aufge­füllt.

Wallbox-Zuschuss durch Städte und Kommunen

Auf regionaler Ebene gibt es verschiedene Förder­möglich­keiten für private und öffentlich zugängliche Wall­boxen. Oft bieten Stadt­werke kommunale Förder­programme für Lade­stationen. Ob an Ihrem Wohnort ein Förderprogramm für Wallbox verfügbar ist, erfahren Sie zum Bei­spiel online über das Stadt­portal oder bei Ihrer Gemeinde­verwaltung.

Keine Anträge mehr möglich: Wallbox-KfW-Förderung

Die Kreditanstalt für Wieder­aufbau (KfW) unter­stützte 2023 die Anschaf­fung einer E-Auto-Lade­station inklusive Photo­vol­taik­anlage und Solar­strom­speicher mit dem KfW-Zuschuss 442 "Solar­strom für Elektro­autos". Der Förder­topf für 2023 in Höhe von 300 Millionen Euro war inner­halb kürzester Zeit aus­ge­schöpft. Förder­gelder für 2024 in Höhe von 200 Millionen Euro hat der Bund im Zuge der Abschaf­fung der staat­lichen E-Auto-Prämie gestrichen. Wer den Antrag schon gestellt und eine Zu­sage bekommen hat, erhält einen Wall­box-Zuschuss für:

  • Ladestation mit mindestens 11 Kilo­watt (kW) Leistung: 600 Euro pauschal bzw. 1.200 Euro pauschal für Wall­box mit bi­direktionaler Lade­fähigkeit
  • Photovoltaik­anlage mit mindestens 5 Kilo­watt­peak (kWp): 600 Euro pro kWp, bis zu 6.000 Euro
  • Solarstrom­speicher mit mindestens 5 Kilo­watt­stunden (kWh) Kapa­zität: 250 Euro pro kWh, bis zu 3.000 Euro

Daneben förderte die KfW gewerb­liche Lade­infra­struktur mit dem Zuschuss 441 "Lade­stationen für Elektro­fahrzeuge – Unter­nehmen". Aktuell ist keine Antrag­stellung möglich (Stand: Juni 2024). Den Investitions­zuschuss in Höhe von maximal 900 Euro pro Lade­punkt konnten unter anderem Einzel­unter­nehmer:innen und Frei­berufler:innen in Anspruch nehmen. Eine KfW-Förderung für Elektro­autos ist derzeit nicht verfügbar.

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Je nach Förderprogramm sind für einen Wallbox-Zuschuss ver­schiedene Bedingungen zu erfüllen. Unter anderem ist nicht jede Wand­lade­station förder­fähig. In der Regel stellen Sie den Antrag auf Wall­box-Förderung, bevor Sie die Lade­station kaufen und installieren.

Unter welchen Bedingungen Sie eine Förderung für Ihre Lade­station erhalten, ist je nach Förder­programm unter­schied­lich. In der Regel sind diese Kriterien entschei­dend:

  • Antragsteller:in: Meist ist die Förderung Privat­personen vor­be­halten, die eine Ladestation als Eigen­tümer:innen oder Ver­mieter:innen für das eigene Wohn­gebäude anschaffen (z. B. Wallbox in Miet­wohnung). Förder­gelder für öffentliche Lade­stationen können in der Regel nur Gewerbe­treibende und Kommunen bean­tragen.
  • Förderfähige Wallbox: Zuschüsse gibt es oft nur für Wall­boxen mit intelligenter Steuerung oder einer bestimmten Lade­leistung. Welche Wall­boxen förder­fähig sind, hängt vom Förder­programm ab.
  • Energieversorgung: Viele Anbieter fördern Wall­boxen nur, wenn der Strom aus erneuer­baren Energien stammt. Zum Beispiel Solarstrom, den die Photo­voltaik­anlage des Wohn­gebäudes in die Lade­station speist.
  • Installations­kosten: Ein Wallbox-Zuschuss ist teils nur verfügbar, wenn die Kosten für Kauf und Installation der Lade­station mindestens so hoch wie die Förder­summe sind.
  • Installationsort: Regionale Förder­pro­gramme bezuschussen Wall­box-Installationen häufig in einem begrenz­ten Gebiet, etwa inner­halb einer Gemeinde. Ausschlag­gebend ist auch, ob die Lade­station auf Privat­gelände (z. B. Garage, Carport) installiert wurde oder öffentlich zugänglich ist.
  • Mehrfach­förderung: Nutzen Sie bereits eine Wall­box-Förderung, erhalten Sie in der Regel keine weiteren Zu­schüsse. Haben Sie zum Bei­spiel einen Antrag auf Wall­box-KfW-Förderung gestellt, haben Sie meist keinen An­spruch auf kommunale Förderung für Lade­stationen.
Ob Wallbox-KfW-Förderung oder kommunale Zuschüsse: Die Wallbox-Förderung beantragen Sie vor Kauf und Installation der Lade­station. Meist stellen Sie den Antrag wie folgt:
1. Angebot einholen
Wählen Sie die Wallbox aus, für die Sie eine Förderung be­an­tragen möchten. Beachten Sie, welche Modelle förder­fähig sind. Je nach Förder­programm muss die Lade­station zum Beispiel bestimmte technische Merkmale erfüllen. In der Regel brauchen Sie einen Kosten­vor­anschlag, um den Förder­antrag zu stellen. Holen Sie mehrere Angebote für die Anschaf­fung der Lade­station ein und vergleichen Sie Kosten und Leis­tungen zertifi­zierter Fach­betriebe, die die Instal­lation durchführen.
2. Förderantrag stellen

Die Ladestation-Elektroauto-Förderung beantragen Sie in der Regel online. Meist sind dabei folgende Angaben notwendig:

  • Antragsteller:in (Name, Adresse, Kontaktdaten)
  • Umsatzsteuer-Iden­ti­fikations­nummer oder Steuer­nummer
  • Hersteller und Modell­bezeichnung der Wallbox
  • Ladeleistung der Ladestation
  • Adresse des Objekts, an dem die Wallbox installiert wird

Nachdem Sie den Wallbox-Förderung-Antrag eingereicht haben, prüft der Förder­geber Ihre Unterlagen. Teils ist eine Identitäts­bestä­tigung (z. B. per Schufa-Identi­täts-Check, Video-Iden­ti­fi­zie­rung) erforderlich.

3. Wallbox kaufen
Ist der Wallbox-Zuschuss offiziell be­willigt, kaufen Sie das Gerät und beauf­tragen die Instal­la­tion durch einen Fach­be­trieb.
4. Fördersumme erhalten
Nach Einbau reichen Sie als Ver­wendungs­nach­weise die Rechnungen für Wallbox-Kauf und Instal­la­tion ein. In der Regel ist das online möglich. Im Anschluss erhalten Sie die Förder­summe auf Ihr Konto überwiesen.
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Welche Vorteile haben Elektroauto-Besitzer:innen?

Neben der zeitlich begrenzten Förderung von E-Auto-Her­stellern gibt es Steuer­vorteile und Ver­güns­ti­gun­gen für Halter:innen von Elektro- oder Hybrid­autos. Zum Bei­spiel zahlen Sie bis zu zehn Jahre keine Kfz-Steuer für ein Elektro­auto, das Sie bis 31. Dezember 2020 erst­malig zugelassen haben. Auch das Aufladen von Hybrid- oder Elektro­autos am Arbeits­platz ist steuer­frei. Außer­dem parken Pkw mit E-Kenn­zeichen in vielen deutschen Städten gebühren­frei.

Wie viel kostet eine Wallbox für zu Hause?

Ein­fa­che Wand­lade­stationen für Garage oder Einfahrt sind ab rund 400 Euro erhält­lich. Intelli­gente Modelle mit hoher Lade­leistung kosten oft mehrere Tau­send Euro. Wallbox-Kosten variieren stark je nach Modell und Lade­leistung. Teurer als die An­schaffung der Lade­box ist oft die Installation – vor allem, wenn für den Netz­anschluss größere Umbau­arbeiten not­wendig sind. Um die Wall­box zu installieren, fallen Gesamt­kosten von bis zu 6.000 Euro an.

Was ist der Unterschied zwischen Ladestation, Wallbox und Ladepunkt?

Eine Ladestation ist eine "Strom­zapf­säule", an der Sie Ihr Elektro­auto aufladen. Das kann zum Beispiel eine Ladesäule an öffentlichen Park­plätzen oder Auto­bahn­rast­stätten sein. Aber auch eine private Lade­möglichkeit, die sich zum Beispiel auf Ihrem Grund­stück oder an Ihrem Arbeitsplatz befindet.

Eine Wallbox ist eine Wand­lade­station, die E-Auto-Besitzer:innen meist im privaten Bereich nutzen, um ihr Fahr­zeug schnell und sicher auf­zuladen. Wall­boxen können zum Bei­spiel an der Haus­wand oder in der Garage installiert sein.

Ladepunkt heißt der Anschluss an der Ladestation. Eine Wallbox oder Ladesäule kann mehrere Ladepunkte haben – also Buchsen oder fest angebrachte Ladekabel, an denen jeweils ein E-Auto laden kann.

Gibt es eine Wallbox-Förderung 2025?

Förderungen für Wall­boxen gibt es derzeit in einem Bundesländern (Stand: Dezember 2024):

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  • Die Wallbox-Förderung in NRW richtet sich an Privat­personen. Zuletzt wurde der Förder­topf im Februar 2024 um weitere 23 Millionen Euro erhöht.

Auf regionaler Ebene gibt es vereinzelt weitere Förder­möglich­keiten für private und öffent­lich zugäng­liche Wall­boxen. Fragen Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeinde­verwaltung nach, ob ein solches Förder­programm existiert.

Sind Anschaffungskosten einer Wallbox steuerlich absetzbar?

Als Privatperson können Sie die An­schaffungs­kosten einer Wallbox teil­weise von der Steuer absetzen. Geltend machen können Sie den Arbeits­lohn der Hand­werker:innen bzw. die Instal­lations­kosten. Die Summe geben Sie in Ihrer Steuererklärung als haushalts­nahe Kosten an. Die Höchst­grenze liegt bei 20 Prozent für Rech­nungen von bis zu 6.000 Euro. Der maximal von der Steuer absetz­bare Betrag liegt entspre­chend bei 1.200 Euro.
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