Obwohl die BAFA-Förderung für E-Autos abgeschafft ist, gibt es öffentliche Förderprogramme für E-Autos. Einige Förderungen für Elektroautos, die aktuell verfügbar sind (Stand: Juni 2024):
- Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge: Pkw mit reinem Elektroantrieb und Erstzulassung bis Ende 2025 sind bis 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit. Für Ihr 2025 neu zugelassenes E-Auto zahlen Sie also bis zu fünf Jahre lang keine Kfz-Steuer.
- Treibhausgas-Minderungsquote: Mit der THG-Prämie fürs E-Auto (auch: CO2-Prämie) können E-Auto-Halter:innen durch Verkauf sogenannter THG-Zertifikate an Mineralölfirmen dreistellige Prämien erhalten.
- Förderrichtlinie "Elektromobilität" des Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV, läuft bis Ende 2026)
- Klimaschutzoffensive für den Mittelstand (KfW, Kredit ist noch beantragbar)
- Investitionskredit Nachhaltige Mobilität für Kommunen und Unternehmen (KfW, Kredit ist noch beantragbar)
- Wirtschaftsnahe Elektromobilität WELMO (Land Berlin, verlängert bis 31. Dezember 2025)