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Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Eine Rechtsschutzversicherung schützt vor hohen Kosten, wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen durchsetzen müssen.
  • Mit einer Familienrechtsschutzversicherung können Sie auch Ihre Angehörigen in diesen Schutz mit einbinden, sodass auch sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen nicht allein auf den Kosten und Risiken sitzen bleiben.
  • Bei der Allianz können Sie eine Rechtsschutzversicherung für sich und Ihre Familie, bzw. Angehörigen abschließen
Allianz wird von Focus Money als Fairster Rechtsschutz-Versicherer in der Ausgabe 34/2024 ausgezeichnet. Im Test waren 27 Rechtsschutzversicherer in Deutschland. Davon erhielten neun weitere Anbieter die Note "Sehr Gut".
Im Streitfall kompetenten Beistand haben
Die Rechts­schutz­versicherung der Allianz
Allianz wird von Focus Money als Fairster Rechtsschutz-Versicherer in der Ausgabe 34/2024 ausgezeichnet. Im Test waren 27 Rechtsschutzversicherer in Deutschland. Davon erhielten neun weitere Anbieter die Note "Sehr Gut".
 
  • Telefonische Rechtsberatung
  • Kostenübernahme bei Rechtsstreitigkeiten
  • Mediationskosten für außergerichtliche Schlichtungen
  • Ab 14,69 Euro im Monat

Rechtsschutzversicherung (Basis Tarif), Privat- und Verkehrsrechtsschutz mit erweiterter telefonischer Beratung, Alter 20 Jahre, Single ohne Kind, keine Vorschäden, Wohnort in PLZ 09548, Selbstbeteiligung 150 €, Vertragslaufzeit ein Jahr bei jährlicher Zahlungsweise.

Familienrechts­schutz­versicherung für Kinder, Partner:innen und Verwandte
Mit einer Familienrechtsschutzversicherung sind nicht nur Sie, sondern auch Ihre Angehörigen vor den finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten abgesichert. Dazu zählen Ihre Kinder, Ihr Ehe- oder Lebenspartner:innen sowie weitere Familienmitglieder.
 

Wer genau ist mitversichert und unter welchen Bedingungen gilt der Schutz?

  • Kinder: Ihre Kinder sind im Rahmen der Familienrechtsschutzversicherung abgesichert, solange sie im Haushalt des oder der Versicherungsnehmer:in leben. Auch wenn sie ausziehen, bleiben sie mitversichert, bis sie eine dauerhafte berufliche Tätigkeit aufnehmen. Ist Ihr Kind in einer Pflegeeinrichtung untergebracht, bleibt der Schutz immer bestehen.
  • (Ehe-)Partner:innen: Ihr:e Ehepartner:in oder eingetragene:r Lebenspartner:in ist unabhängig vom Wohnort mitversichert. Lebt Ihr:e Partner:in in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen und hat dort seinen, bzw. ihren Erstwohnsitz, besteht ebenfalls Versicherungsschutz. Dieser Schutz gilt auch, wenn Ihr:e Partner:in in einer Pflegeeinrichtung lebt.
  • Weitere Familienmitglieder: Alle Personen, die mit Ihnen in einem Haushalt in einer häuslichen Gemeinschaft leben und dort ihren Erstwohnsitz haben, sind mitversichert. Das können beispielsweise die Eltern oder Großeltern sein. Auch wenn diese in einer Pflegeeinrichtung untergebracht sind, besteht Versicherungsschutz.
Lohnt sich die Familienrechtsschutzversicherung?

Bei der Allianz Rechtsschutzversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich selbst, Ihre:n Partner:in und Ihre Kinder in den Bereichen Privat-, Arbeits- und/oder Verkehrsrechtsschutz abzusichern. Zudem können Sie sich für die Bausteine "Strafrechtsschutz im Beruf" und "
Vermieter Rechtsschutz
" entscheiden. Die Höhe der Selbstbeteiligung bestimmen Sie selbst.

Für Alleinerziehende, die nur sich und Ihre Kinder versichern möchten (ohne Partner:in), bietet die Allianz zudem einen eigenen Tarif "Single mit Kind".

Der Umfang der Familienrechtsschutzversicherung hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Ihre Allianz Vertretung berät Sie gerne bei Ihren Fragen rund um die Familienrechtsschutzversicherung. 

Berechnen Sie jetzt online Ihren individuellen Tarif zur Familienrechtsschutzversicherung.
Sie wünschen eine persönliche Beratung? Schreiben Sie uns hier Ihr Anliegen.

Folgende Leistungen sind in allen Angeboten enthalten:

  • Kostenübernahme bei Rechtsstreitigkeiten
  • Telefonische Rechtsberatung (auch in nicht versicherten Fällen)
  • Mediationskosten für außergerichtliche Schlichtungen

Berechnungsgrundlage für die in der Tabelle genannten Preise:

Unabhängig davon, ob ein Sachverhalt versichert ist, erhält der Versicherte eine erste Einschätzung von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin. Die Selbstbeteiligung wird nicht abgezogen.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die notwendigen Kosten für Rechtsstreitigkeiten (dazu zählen insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten) bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Eine Mediation ist eine Schlichtung des Streits, ohne vor Gericht zu gehen. Ein Mediator oder eine Mediatorin bemüht sich darum, die Interessen beider Parteien bestmöglich zu berücksichtigen und den Konflikt einvernehmlich zu lösen.

Rechtsschutzversicherung (Basis Tarif), Privat- und Verkehrsrechtsschutz mit erweiterter telefonischer Beratung, Alter 20 Jahre, Single ohne Kind, keine Vorschäden, Wohnort in PLZ 09548, Selbstbeteiligung 150 €, Vertragslaufzeit ein Jahr bei jährlicher Zahlungsweise.

Dokumente der aktuellsten Tarifgeneration. Bitte beachten Sie, dass diese von älteren Tarifgenerationen abweichen können.

Die Produkte der Allianz sind modular aufgebaut und können so Ihrem Bedarf angepasst werden. Die vorliegenden Versicherungsbedingungen zeigen eine beispielhafte Zusammenstellung. Ihre persönlichen Versicherungsbedingungen werden entsprechend Ihres gewählten Versicherungsschutzes aufgebaut. Sie erhalten diese bei Antragsstellung im Online-Tarifrechner oder bei Ihrer Allianz Agentur.

Für welche Fälle Sie durch Ihren Familienrechtsschutz versichert sind, hängt von Ihrem Versicherer und dem abgeschlossenen Angebot ab. 
Bei der Allianz sind – je nach Tarif – folgende Lebens- und Rechtsbereiche in der Rechtsschutzversicherung für Familien abgedeckt:
  • Privatrechtsschutz: z. B. bei Kaufverträgen, Reiseverträgen, Handyverträgen.
  • Berufs- und Arbeitsrechtsschutz: Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, beispielsweise bei Kündigungen.
  • Verkehrsrechtsschutz: Hilfe bei Streitigkeiten im Straßenverkehr, wie nach Unfällen. Versichert sind Sie als
  • Fahrer:in
  • Fußgänger:in
  • Radfahrer:in
  • Fahrgast
  • Fahrer:in von gemieteten Fahrzeugen
  • Wohnen-Rechtsschutz: Unterstützung bei Konflikten mit Nachbarn und Nachbarinnen oder Vermietern und Vermieterinnen.
  • Beratungsrechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht.
Sie sind in einen Rechtsstreit geraten und wissen nicht weiter? Nutzen Sie als Allianz Rechtsschutz Kundin oder Kunde unser Rechtsschutz-Servicetelefon zur kostenlosen Erstberatung. +++ Telefonische Rechtsberatung auch gegen Einmalzahlung nutzbar, wenn Sie kein Allianz Rechtsschutz Kunde oder Kundin sind – klicken Sie auf "Mehr Infos zur Erstberatung" +++ Jetzt Rechtsberatung in Anspruch nehmen!
Die Leistungen der Rechts­schutz­versicherung
Wenn die Rechtsschutzversicherung die Kostendeckung zugesagt hat, übernimmt sie in der Regel nicht nur die Anwaltskosten. 
 

Im versicherten Rechtsschutzfall zahlt die Allianz die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die Allianz Rechtsschutz zahlt folgende Kosten:

  • Gesetzliche Anwaltsgebühren: Die Kosten für Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin gemäß der gesetzlichen Gebührenordnung.
  • Gerichtskosten: Alle anfallenden Kosten für Gerichtsverfahren, einschließlich Verwaltungs- und Verfahrenskosten.
  • Zeugenauslagen: Entschädigungen und Auslagen für Zeugen und Zeuginnen, die im Rahmen des Verfahrens auftreten müssen.
  • Gerichtliche Sachverständigenkosten: Honorare für Sachverständige, die vom Gericht beauftragt werden.
  • Dolmetscherkosten: Gebühren für Dolmetscher:innen, die für die Verständigung im Verfahren notwendig sind.
  • Kosten der Gegenseite: Übernahme der Kosten der gegnerischen Partei, sofern Sie zur Erstattung verpflichtet sind.
  • Notwendige Vorschüsse: Vorauszahlungen, die für die genannten Leistungen erforderlich sind.

Bei vielen Versicherern, wie auch beim Familienrechtsschutz der Allianz, ist kostenlose telefonische Rechtsberatung durch einen Anwalt oder eine Anwältin enthalten – auch bei nichtversicherten Fällen.

Bei Rechtsschutzversicherungen gilt es aber auch, die Wartezeiten zu beachten. Unter Umständen müssen Sie eine Wartezeit, auch Karenzzeit genannt, abwarten. In diesem Zeitraum greift Ihre Rechtsschutzversicherung noch nicht.

Bei der Allianz gilt für den Privat-Rechtsschutz eine Wartzeit von drei Monaten. Beim Verkehrsrechtsschutz entfällt diese Wartezeit.

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