Mit der Werkstattbindung sparen Sie bei der Versicherungsprämie 20 Prozent. Eine Festlegung auf Partnerwerkstätten Ihrer Autoversicherung ist in folgenden Fällen sinnvoll:
- Wenn Ihr Kfz älter als zwei Jahre ist: Fahrzeughalter eines gebrauchten Pkw erhalten mit der Werkstattbindung nicht nur Vergünstigungen bei der Prämie. Sie profitieren auch vom Know-how der ausgewählten Premium-Werkstätten und weiteren Serviceangeboten.
- Wenn Sie Fahranfänger sind: Junge Fahrer, die eine Kaskoversicherung (mit oder ohne Selbstbeteiligung) inklusive WerkstattBonus für ihr Auto abschließen, erhalten bei der Allianz 20 Prozent Beitragsrabatt. Der vergünstigte Versicherungstarif lohnt sich für Einsteiger besonders: Da sie wenig Fahrpraxis und daher ein höheres Unfallrisiko haben, starten sie in einer niedrigen Schadenfreiheitsklasse und zahlen höhere Beiträge.
Für Neuwagen lohnt sich Werkstattbindung nicht
Für Besitzer von Neufahrzeugen ist der Zusatzbaustein Werkstattbindung bei Versicherung ihres Pkw meist nicht empfehlenswert. Neuwagen haben für zwei Jahre Herstellergarantie. Im Garantiefall übernimmt der Autohersteller Reparaturkosten zwar unabhängig davon, wo das Kfz repariert wurde. Problematisch können sich aber Kulanzleistungen nach Ablauf der Garantie gestalten. Hier setzen Hersteller in der Regel eine lückenlose Instandsetzung in eigenen Vertragswerkstätten voraus. Andernfalls ist die Kostenübernahme nicht garantiert.
Werkstattbindung bei Leasing ist nicht möglich
Es gibt keine Werkstattbindung bei Leasing. Viele Leasinggeber schreiben den Besuch einer Vertragswerkstatt des Autoherstellers vor. Ansonsten riskiert der Leasingnehmer Vertragsstrafen. Eine Werkstattbindung bei Finanzierung sollte ebenfalls wohlüberlegt sein. Viele Hersteller bestehen in ihren Kreditverträgen im Schadensfall auf Reparatur in einem von ihnen autorisierten Betrieb.
Behebt eine Partnerwerkstatt der Kfz-Versicherung den Schaden, riskiert der Kreditnehmer eine fristlose Kündigung des Autokredits. Dieses Risiko besteht, wenn der Reparaturbetrieb keine autorisierte Werkstatt des Automobilherstellers ist.
Eventuelle Kulanzleistungen seitens des Herstellers können davon auch betroffen sein. Das bedeutet: Der Versicherungsnehmer bleibt im ungünstigsten Fall auf der Rechnungssumme sitzen.