Für alle Autofahrer, deren Fahrzeug älter als zwei Jahre ist, ist die Werkstattbindung eine sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Versicherung. Denn sie profitieren dank dieser Klausel vom Know-How der ausgewählten Premium-Werkstätten, weiteren Serviceangeboten – und sparen beim Kaskobeitrag.
Das hohe Sparpotential von bis zu 20 Prozent ergibt sich u.a. aus der Weitergabe von Rabatten, die die Versicherungsgesellschaft mit ihren Partnerwerkstätten aushandeln und an ihre Versicherungsnehmer weitergeben. Auch die Partnerbetriebe profitieren: Sie generieren durch die Partnerschaft eine höhere Auslastung.
Für Neuwagenbesitzer ist der Zusatzbaustein in der Regel nicht empfehlenswert. Ihr Fahrzeug genießt für zwei Jahre Herstellergarantie. Im Garantiefall übernimmt der Autobauer die Reparaturkosten zwar unabhängig davon, wo das Kfz repariert wurde. Problematisch könnten sich allerdings Kulanzleistungen nach Ablauf der Garantie gestalten. Hier setzen Automobilhersteller in der Regel eine lückenlose Instandsetzung in eigenen Vertragswerkstätten voraus. War das nicht der Fall, ist die Kostenübernahme nicht gesichert.
Insbesondere für Fahranfänger macht eine Versicherung mit Werkstattbindung Sinn: Durch ihre geringere Fahrpraxis haben sie ein höheres Unfallrisiko und starten in einer niedrigen Schadenfreiheitsklasse. Das wiederum bedeutet einen höheren Beitragssatz in den Kaskoversicherungen.
Wenn Sie als Fahranfänger dagegen für Ihren Wagen eine Teilkasko oder Vollkaskoversicherung (mit oder ohne Selbstbeteiligung) abgeschlossen haben, sparen Sie mit der Werkstattbindung bei der Allianz 20 Prozent Ihres Versicherungstarifs.
Für Leasingfahrzeuge gibt es keine Werkstattbindung. Der Leasinggeber schreibt meist den Besuch einer Vertragswerkstatt des Autoherstellers vor. Ansonsten drohen dem Versicherungsnehmer Vertragsstrafen. Eine Werkstattbindung bei Finanzierung sollte ebenfalls wohl überlegt sein. Viele Hersteller bestehen in ihren Kreditverträgen im Schadenfall auf Reparatur in einer von ihnen autorisierten Reparaturwerkstatt.
Erfolgt das Beheben des Schadens in einer Partnerwerkstatt des Versicherungsunternehmens, riskiert der Kreditnehmer eine fristlose Kündigung des Autokredits. Die Gefahr besteht dann, wenn der Reparaturbetrieb nicht zu den autorisierten Werkstätten des Automobilherstellers gehört.
Eventuelle Kulanzleistungen seitens des Herstellers können davon ebenfalls betroffen sein. Das bedeutet, der Versicherte bleibt im ungünstigsten Fall auf seinen Rechnungskosten sitzen.
Sie hatten beispielsweise einen Hagelschaden und sind gleich in die nächste Werkstatt gefahren? Das ist ungünstig und kostet Sie bares Geld. Der Grund: Wer als Versicherungskunde nicht an seine vertragliche Abmachung denkt, umgeht die Werkstattbindung.
Entsprechend konnte Ihre Versicherung Ihnen keinen Reparaturpartner nennen, eine fremde Werkstatt setzte das Fahrzeug instand.
In diesem Fall übernimmt die Versicherung nicht die vollen Reparaturkosten. Sie erstattet in der Regel nur 80 Prozent – wie auch die Allianz. Je nach Schwere des Verschuldens behalten sich einige Versicherer vor, die Leistung komplett zu verweigern.
Sie haben beim Rangieren im Parkhaus einen Kotflügel eingedellt? Oder jemand hat Ihr Fahrzeug angefahren und sich unbekannt davongemacht? Eigentlich regelt den Schaden für Sie die Vollkaskoversicherung.
Trotzdem sollten Sie nicht vorschnell handeln. Überlegen Sie eventuell schon am Unfallort, ob es sich lohnt, den Schaden Ihrer Versicherung zu melden. Manchmal ist es für Unfallgeschädigte günstiger, den Makel selbst zu beheben.
Hintergrund: Sobald Sie eine Leistung der Kfz-Haftpflicht oder Vollkasko in Anspruch nehmen, verschlechtert sich Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Das tritt beispielsweise ein, indem Sie das Fahrzeug in der Partnerwerkstatt reparieren lassen. Das gilt auch, wenn Sie die Entschädigung lieber fiktiv abrechnen und im Rahmen Ihrer Werkstattbindung das Geld ausbezahlt bekommen möchten. Schließen Sie allerdings den Zusatzbaustein "Rabattschutz" ab, verhindern Sie ein Herabstufen seitens des Versicherers. Mit dem Zusatzschutz haben Sie einen Schaden pro Jahr frei.
Bei kleineren Schäden (Bagatellschaden) kann es daher sinnvoller sein, Reparaturkosten selbst zu begleichen. Klären Sie daher idealerweise vorher, wie sich die Schadenregulierung auf Ihren künftigen Versicherungsbeitrag auswirkt. Das gilt übrigens auch für Vollkaskoschäden: Hier haben Autofahrer ebenfalls die Möglichkeit, Entschädigungsleistungen ihrer Versicherung innerhalb einer Frist zurückzuzahlen, um ihren Schadenfreiheitsrabatt des Versicherungsvertrags beizubehalten.
Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto? Oder ein anderes Fahrzeug beschädigt? Ein Schadenfall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter - und tun alles, um die Abwicklung für Sie so einfach wie möglich zu machen.
Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Online-Tool. Alternativ erreichen Sie uns auch telefonisch unter 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).
In den Autoversicherungen Smart und Smart Plus ist die Werkstattbindung bei Glasschaden in den Vertragsbedingungen bereits enthalten. Wenn Ihre Windschutzscheibe also zum Beispiel durch Steinschlag zu Bruch gegangen ist, wird sie bei einem unserer Glaspartner repariert – egal, ob mit oder ohne WerkstattBonus. Unsere auf Autoglas spezialisierten Partner Carglass, Euromaster, junited Autoglas oder Wintec sind dann für Sie da.
Sie können direkt zur nächsten Filiale fahren und Ihr Auto reparieren lassen. Unsere Glaspartner melden uns den Schaden und rechnen direkt mit uns ab.
Die Tarife Komfort und Premium ermöglichen freie Werkstattwahl. Den Zusatzbaustein WerkstattBonus müssen Sie extra wählen. Glas- und Steinschlagschäden fallen dann ebenfalls unter Werkstattbindung. Das heißt: Beheben des Schadens erfolgt in einem der Allianz angeschlossenen Reparaturbetriebe. Im Gegenzug erhalten Sie für Ihre Versicherungspolice 20 Prozent Nachlass auf den Haftpflicht-Beitrag.