Unterschied Vollkasko Teilkasko: Pkw mit durch Steinschlag beschädigter Windschutzscheibe
Welche Kasko­ver­sicherung für Sie sinn­voll ist

Unterschied: Voll­kasko oder Teil­kasko?

  • Der Unterschied zwischen Voll­kasko und Teil­kasko: Schäden, die durch äußere Ein­flüsse (z. B. Hagel, Dieb­stahl) an Ihrem Pkw ent­stehen, zahlt die Teil­kasko. Die Voll­kasko deckt alle Teilkasko­schäden plus Vanda­lis­mus und selbst ver­schul­dete Unfall­­schäden am eigenen Auto ab.
  • Ob Vollkasko oder Teil­kasko sinn­voller ist, kommt auf Fahr­zeug­wert und Schadens­risiko an. Voll­kasko lohnt sich für Neu­wagen und Fahr­anfänger­autos. Nach etwa fünf Jahren rentiert sich ein Wechsel von Voll­kasko auf Teil­kasko.
  • Die Kosten einer Kasko­versicherung für Ihr Auto hängen von Faktoren wie Typ- und Regional­klasse ab. Im Unter­schied zur Voll­kasko ist Teil­kasko meist günstiger.
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Die Leistungen machen den Unter­schied bei Teil­kasko und Vollkasko aus: Teil­kasko greift bei Schäden durch äußere Einflüsse wie Brand, Unwetter und Dieb­stahl. Im Unter­schied zur Teil­kasko deckt Voll­kasko auch Vanda­lismus und selbst verschul­dete Schäden am eigenen Auto ab.
  • Was ist eine Kaskoversicherung?

    Eine Kfz-Kaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatz­versicherung, die Schäden am eigenen Auto abdeckt. Als Kasko­ver­sicherung für Kraft­fahr­zeuge können Sie Teil­kasko oder Voll­kasko wählen.

    Teilkasko und Voll­kasko leisten im Unter­schied zur Kfz-Haft­pflicht nicht bei Schäden, die Sie anderen mit Ihrem Pkw zufügen. Als optionaler Versicherungs­schutz zahlen Vollkasko und Teilkasko teure Reparaturen am eigenen Auto.

  • Was über­nimmt die Teil­kasko?

    Im Unterschied zur Vollkasko deckt Teilkasko Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die durch äußere Einflüsse entstehen. Dazu gehören:

    Wichtig: Bei Teilkasko-Ent­schädigungs­leistungen gibt es je nach Anbieter oft große Unter­schiede. Einige Ver­sicherer erstatten bei Unfällen mit Tieren zum Beispiel nur Zusammen­stöße mit Haar­wild (z. B. Wildunfall mit Reh).

  • Was zahlt die Voll­kasko?

    Die Vollkasko beinhaltet alle Teilkasko-Leistungen. Im Unterschied zur Teilkaskoversicherung greift Vollkasko zusätz­lich bei:

    • Schäden durch selbst ver­schuldete Unfälle
    • Vanda­lismus
    • Schäden durch Dritte, die zahlungs­unfähig bzw. nicht versichert sind

    Ausnahme: Extraschutz bietet die Allianz Vollkaskoversicherung in der Linie Premium. Sie greift auch bei un­vor­her­gesehenen und plötz­lich ein­tretenden Brems-, Betriebs- oder reinen Bruch­schäden am versicherten Pkw. In den Pro­dukten Komfort und Premium sind auch Reifen­platzer und dadurch entstehende Schäden versichert.

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Kaskoschäden
Teilkasko
Vollkasko
Totalschaden
nicht versichert

versichert
Vandalismus
nicht versichert

versichert
Selbst verursachter Schaden (z. B. Parkschaden)
nicht versichert

versichert
Fahrerflucht
nicht versichert

versichert
Brand
versichert

versichert
Kurzschluss
versichert

versichert
Diebstahl
versichert

versichert
Steinschlag
versichert

versichert
Glasbruch
versichert

versichert
Tierbiss
versichert

versichert
Zusammenstoß mit Tieren (teils nur Haarwild)
versichert

versichert
Allianz Vorteile
Bei der Allianz bieten Teil­­kasko und Voll­kasko im Unter­­schied zu vielen anderen Ver­sicherern umfassendere Leistungen. Abge­deckt sind unter anderem:
  • Grob fahr­lässig ver­ursachte Schäden (Teil­kasko und Voll­kasko)
  • Schäden durch Kollision mit Tieren aller Art (Teilkasko)
  • Folgeschäden durch Tierbiss (z. B. Marder­schaden), bei Allianz Komfort und Pre­mium auch Folge­­schäden durch Kurz­schluss (Teil­kasko)
  • Schäden an fest im Fahrzeug ver­bauter Sonder­­aus­­stattung (Voll­kasko)
  • Reparatur- oder Ersatz­­kosten für Ihr Auto bei Unfall mit Fahrer­­flucht (Vollkasko)

Außerdem beinhaltet Ihre Allianz Voll­­kasko oder Teil­­kasko in Komfort und Pre­mium nach­­haltige Zusatz­­leistungen. Zum Beispiel erhalten Sie 2.500 Euro Wechsel­­prämie, wenn Sie bei Dieb­­stahl oder Total­­schaden Ihres Ver­­brenners oder Plug-in-Hybrids auf ein E-Auto um­steigen. Auch eine fiktive Ab­rechnung ist möglich.

Persönliche Beratung zur Vollkasko oder Teilkasko gewünscht? Schreiben Sie uns hier Ihr Anliegen.
Nur vier Schritte: Hier den individuellen Bei­trag Ihrer Allianz Teil­kasko oder Vollkasko berechnen.
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Für Neu­wagen, Leasing­fahr­zeuge und Einsteiger­autos lohnt sich Voll­kasko. Teilkasko reicht für Gebraucht­wagen und selten genutzte Pkw. Fahrzeug­wert und per­sön­licher Absicherungs­bedarf bestimmen, ab wann Teil­kasko statt Voll­kasko sinnvoll ist.
  • Teilkasko vs. Vollkasko für Leasing- und Neuwagen

    • Neuwagen: Für neue oder wenige Jahre alte Autos ist Voll­kasko sinn­voll. Je nach Ver­sicherer und Tarif be­kom­men Sie bei Total­schaden zum Beispiel inner­halb der ersten zwölf Monate den Neu­preis des Pkw erstattet.
    • Finanzierte Autos: Oft dienen finanzierte Pkw als Sicher­heit für die kredit­gebende Bank. Mit Voll­kasko er­hal­ten Sie den Fahr­zeug­wert. Die Kfz-Kasko­versicherung zahlt Reparatur­kosten auch bei selbst ver­schuldeten Schäden und sorgt bei Total­schaden für gleich­wertigen Ersatz.
    • Leasingfahrzeuge: Ver­sichern Sie Ihr Leasing­auto selbst, schreiben Leasing­geber meist Voll­kasko vor. Er­gän­zend ist eine GAP-Deckung sinn­voll. Die Zusatz­versicherung ersetzt bei Verlust oder Total­schaden die Differenz aus Wieder­beschaffungs­wert und Leasing-Rest­kosten. Ohne GAP-Schutz bleiben Leasing­nehmer:innen oft auf mehreren Tausend Euro sitzen.
  • Vollkasko vs. Teilkasko für Gebrauchtwagen

    Ab wann Teilkasko statt Vollkasko sinnvoll ist, kommt auf den Fahrzeugwert an. Zum Beispiel: Ihr Auto ist fünf bis zehn Jahre alt und hat deutlich an Wert verloren. Dann lohnt es sich oft, von Voll­kasko auf Teil­kasko zu wechseln. Bei Pkw ab zehn Jahren fahren Sie meist günstiger, wenn Sie von Kfz-Kasko­versicherung auf Haft­pflicht umsteigen. Re­para­tur­kosten (z. B. für Lack­kratzer und andere Bagatell­schäden) zahlen Sie selbst, sparen dafür aber den höheren Beitrag für Vollkasko oder Teilkasko.
  • Voll- und Teilkasko für Youngtimer & Oldtimer

    Für wert­volle Young- und Oldtimer lohnt sich eine Voll­kasko, die Reparaturen zum Bei­spiel auch bei eigenem Ver­schul­den zahlt. Bei der Oldtimer-Versicherung gilt: Je mehr das Lieb­haber­stück wert ist, desto höher ist die Prämie.
  • Teil- und Vollkasko für Fahranfänger:innen

    Fahranfängerinnen und Fahranfänger haben statistisch gesehen ein höheres Unfall­risiko als routinierte Auto­fahrer:innen. Für Ein­steiger:innen lohnt sich deswegen eine Voll­kasko­versicherung, die selbst ver­ursachte Schäden abdeckt. Im Unter­schied zur Vollkasko zahlt Teil­kasko zum Beispiel keine Unfall- oder Park­schäden am eigenen Pkw, an denen die Person am Steuer schuld ist.
  • Kfz-Kaskoversicherung für Roller, Motorrad und Anhänger

    • Rollerversicherung: Für neue Klein­kraft­räder (z. B. Mofa, Motor­roller) lohnt sich eine Roller-Teilkasko. Der Zusatz­schutz greift unter anderem bei Kurz­schluss, Glas­bruch, Dieb­stahl, Un­wetter und Zusammen­stoß mit Tieren. Im Unterschied zur Teilkasko ist meist keine Voll­kasko für Klein­kraft­räder abschließbar.
    • Motorradversicherung bzw. Elektro-Motorrad-Versicherung: Ob Teilkasko fürs Motorrad oder Voll­kasko fürs Motorrad sinnvoll ist, hängt von Modell und per­sönlicher Risiko­bereit­schaft ab. Je mehr das Bike wert ist, desto eher rechnet sich Voll­kasko. Auch für Nach­wuchs­fahrer:innen ist Rundum­schutz empfehlens­wert. Denn im Unter­schied zur Voll­kasko deckt Teil­kasko keine Unfall­schäden am Zwei­rad ab, die selbstverschuldet sind.
    • Anhängerversicherung: Für neue und wertvolle Anhänger kann Vollkasko statt Teilkasko sinnvoll sein (z. B. Bootstrailer- oder Pferde­anhänger-Versicherung. Für ältere Hänger, die selten im Ein­satz sind, reicht oft Teil­kasko.
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Bei der Allianz kostet Teil­kasko ab 138 Euro im Jahr, Vollkasko ab 179 Euro im Jahr. Der in­di­vi­duelle Beitrag Ihrer Voll­kasko oder Teil­kasko hängt von Faktoren wie Selbst­beteiligung, Typ- und Regional­klasse ab.

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen:

Seat Arona (HSN/TSN 7593/ANP), Versicherungswechsel zur Allianz, private Nutzung, Geburtsdatum 01.01.1974, Führerscheinerwerbsjahr 1992, Versicherungsnehmer:in ist Fahrzeughalter:in, Plz Wohnort 38543, Allgemeine Berufsgruppe, Barkauf, Erstzulassung 01/2023, Erstzulassung auf Versicherungsnehmer 01/2023, Standard-Kennzeichen, 6.000 km Jahresfahrleistung, Fahrer:in: Versicherungsnehmer:in, Dauer der Vorversicherung: länger als drei Jahre, keine regulierten Haftpflicht- oder Vollkaskoschäden in den letzten drei Jahren

Umfang: Teilkasko mit Kfz-Haftpflicht (KH), SF-Klasse KH 27, mit Werkstattbindung, Teilkasko Selbstbeteiligung 150€

Produktlinie Direct, Versicherungsbeginn 01.01.2024, jährliche Zahlungsweise

Angebotsdatum ab 06.11.2023

Preis gerundet

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen:

Seat Arona (HSN/TSN 7593/ANP), Versicherungswechsel zur Allianz, private Nutzung, Geburtsdatum 01.01.1974, Führerscheinerwerbsjahr 1992, Versicherungsnehmer:in ist Fahrzeughalter:in, Plz Wohnort 38543, Allgemeine Berufsgruppe, Barkauf, Erstzulassung 01/2023, Erstzulassung auf Versicherungsnehmer 01/2023, Standard-Kennzeichen, 6.000 km Jahresfahrleistung, Fahrer:in: Versicherungsnehmer:in, Dauer der Vorversicherung: länger als drei Jahre, keine regulierten Haftpflicht- oder Vollkaskoschäden in den letzten drei Jahren

Umfang: Vollkasko (VK) mit Kfz-Haftpflicht (KH), SF-Klasse KH 27, SF-Klasse VK 27, mit Werkstattbindung, Teilkasko Selbstbeteiligung 150€, Vollkasko Selbstbeteiligung 300€

Produktlinie Direct, Versicherungsbeginn 01.01.2024, jährliche Zahlungsweise

Angebotsdatum ab 06.11.2023

Preis gerundet

  • Gibt es bei Voll­kasko und Teil­kasko einen Preis­unterschied?

    Je nach Tarif und Anbieter ist bei den Beiträgen von Voll­kasko und Teilkasko ein Preisunter­schied von mehreren Hundert Euro möglich. In der Regel ist Teil­kasko günstiger als Vollkasko. Der Grund: Im Unterschied zu Vollkasko deckt Teilkasko weniger Leistungen ab.

    Ausnahme: Haben Sie eine hohe Schaden­frei­heits­klasse, kann im Unter­schied zur Teil­kasko Voll­kasko günstiger sein. Denn Schaden­frei­heits­rabatt für jedes unfall­freie Jahr erhalten Sie nur bei Voll­kasko.

  • Wovon hängen Kasko­versicherung-Kosten ab?

    Die Kosten Ihrer Kasko­versicherung be­ein­flussen mehrere Kriterien. Je nach Kfz-Ver­sicherung sind unter anderem diese Faktoren für die Bei­trags­berechnung relevant:

    • Fahrzeugart: Motor­rad, Pkw, Wohn­mobil oder Oldtimer
    • Fahrzeug­nutzung: geschäft­lich oder privat
    • Typklasse: Unfall- und Schadens­bilanz des Fahrzeug­modells (bei Kraft­rädern: Motorrad-Versicherungs­klassen)
    • Regionalklasse: Schadens­risiko im Zulassungs­bezirk, in dem Fahrzeug­halter:in das Kfz angemeldet hat
    • Vollkasko- oder Teilkasko-Selbst­beteiligung: je höher der Selbst­behalt, desto niedriger der Beitrag der Voll­kasko oder Teil­kasko
    • Schadenfreiheitsklasse (nur bei Voll­kasko): je mehr unfall­freie Jahre, desto höher die SF-Klasse – und umso günstiger die Kasko­versicherung fürs Auto
  • Macht eine Kasko­ver­sicherung mit Selbst­be­tei­li­gung Sinn?

    In der Regel ist eine Teilkasko oder Vollkasko mit Selbst­beteiligung sinn­voll, um Beiträge zu sparen. Denn Ihre laufenden Kasko­ver­sicherung-Kosten sinken, wenn Sie sich finanziell an Teilkasko- oder Voll­kasko-Schäden beteiligen. Mit Selbst­behalt kann der Beitrags­satz von Vollkasko­ oder Teilkasko bis zu 20 Prozent günstiger sein.

    Die Höhe Ihres Eigen­anteils legen Sie bei Vertrags­abschluss fest. Meist ver­ein­baren Sie für Teil­kasko und Voll­kasko unterschiedliche Selbst­behalte. Zum Beispiel 150 Euro bei Teil­kasko und bei Vollkasko 300 Euro. Einige Ver­sicherer bieten Kasko­versicherungen ohne Selbst­beteiligung an – mit entsprechend höheren Prämien.

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Gut zu wissen: Vertragsanpassung

Oft ist der Wechsel von Voll­kasko zu Teilkasko sinn­voll bei einem Fahr­zeug­alter ab fünf Jahren. Ab wann auf Teil­kasko wechseln sich lohnt, finden Sie mit einem Voll­kasko-oder-Teil­kasko-Rechner heraus. Oder Sie wägen diese Punkte ab, bevor Sie den Vertrag Ihrer Voll­kasko oder Teilkasko anpassen:

  • Wie hoch sind die Beiträge Ihrer Teilkasko oder Voll­kasko?
  • Wie alt ist das Fahr­zeug bzw. welchen Wert hat es?
  • Welcher Wieder­beschaffungs­wert ist zu erwarten?
  • Können Sie Reparaturen selbst zahlen?

Je nach Fahrzeug­zustand und Sicherheits­bedürfnis kann sich Voll­kasko auch länger lohnen. Zum Beispiel, wenn Ihr Pkw in eine niedrige Typ­klasse eingestuft ist oder Sie eine hohe Schaden­freiheits­klasse haben.

Die passende Versicherung
Optimal abge­sichert mit der Allianz Kfz-Ver­sicherung
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  • Vollkasko oder Teilkasko: Was ist besser?

    Welche Kaskoversicherung fürs Auto besser ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Ob für Ihr Fahrzeug Teil­kasko- oder Voll­kaskoschutz sinn­voller ist, hängt von mehreren Kriterien ab. Dazu zählen unter anderem Modell und Alter des versicherten Pkw, Fahr­verhalten und persönliches Sicher­heits­bedürfnis.
  • Gibt es eine Vollkasko ohne Teilkasko?

    Nein, eine Vollkasko ohne Teilkasko gibt es nicht. Entschei­den Sie sich für Voll­kasko, sind Teil­kasko-Leistungen auto­matisch inbe­griffen. Eine Teilkasko ohne Vollkasko ist im Unter­schied dazu problem­los abschließbar.
  • Was zahlt die Vollkasko und die Teilkasko nicht?

    Die Vollkasko zahlt Schäden, die bei selbst ver­schuldeten Unfällen, durch Vandalismus und Fahrer­flucht bzw. zahlungs­unfähige Dritte entstehen. Im Unter­schied zur Voll­kasko bietet Teil­kasko weniger Leistungen und greift in diesen Fällen nicht.
  • Wie alt sollte ein Auto maximal sein, wenn ich es Vollkasko versichern will?

    Der Wechsel von Vollkasko auf Teilkasko ist oft sinnvoll, wenn ein Auto fünf bis zehn Jahre alt ist. Ab wann Teilkasko statt Vollkasko sich rechnet, kommt grund­sätzlich auf den Fahr­zeug­zustand und Ihr individuelles Sicher­heits­bedürfnis an. Außer­dem sollten Sie vor einem Wechsel die Beiträge mit einem Online-Rechner ermitteln. Bei hoher SF-Klasse und niedriger Typ­klasse kann Voll­kasko günstiger als Teilkasko sein.
  • Was bekommt man von der Vollkasko bei einem Totalschaden?

    Das kommt auf das Alter des Fahr­zeugs und Ihre Versicherungs­bedingungen an. Je nach An­bieter erhalten Sie bei Total­schaden Ihres Neu -oder Gebraucht­wagens innerhalb eines bestimmten Zeit­raums (z. B. bis zu zwölf Monate nach erst­maliger Zulassung auf Sie) den Neu- oder Kauf­preis erstattet. Bei älteren Pkw ersetzt die Kasko­versicherung meist den Wieder­beschaffungs­wert – also die Kosten für ein gleich­wertiges Fahr­zeug.
  • Was zahlt die Teilkasko bei Eigenverschulden?

    Nur die Voll­kasko zahlt bei selbst verschul­deten Unfällen. Wer sein Auto mit Teil­kasko versichert hat und zum Beispiel beim Ein­parken gegen einen Poller stößt, erhält von der Teil­kasko keine Leistung für die Behebung des Blech­schadens.
  • Ist ein Motorschaden ein Teil- oder Vollkasko Schaden?

    Das ist je nach Einzelfall unterschiedlich. Zum Beispiel: Steuert jemand sein Auto auf eine über­flutete Straße und gelangt Wasser in den Motor­raum, ist der Schaden ein Fall für die Voll­kasko. Beschädigt Hoch­wasser den Motor eines parkenden Pkw, weil ein nahe gelegener Fluss unerwartet über die Ufer getreten ist, leistet in der Regel die Teil­kasko.
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