Was ist die Teilkasko?
- Die Teilkasko ist eine freiwillige Kfz-Versicherung gegen Diebstahl und Schäden am eigenen Auto. Dazu zählen zum Beispiel Schäden durch Elementarereignisse, Brand, Glasbruch oder Tierbiss.
- Im Vergleich zu vielen Mitbewerbern bietet die Allianz Teilkasko bessere Leistungen. Unter anderem sind Folgeschäden bei Kurzschluss schon im günstigsten Tarif mit bis zu 10.000 Euro abgedeckt.
- Teilkasko lohnt sich, wenn Ihr Auto kein Neuwagen mehr ist, aber noch einen Restwert von 4.000 Euro oder mehr hat.
Umfang von Teilkasko-Leistungen
Versicherungsschutz der Teilkasko
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Steinschlag: Teilkasko zahlt neue Fensterscheiben
Durch Steinschlag beschädigte Fenster oder Windschutzscheiben an Ihrem Wagen werden so schnell wie möglich ersetzt, ebenso Spiegelglas oder Leuchtenabdeckungen. Als Allianz Kunde wenden Sie sich für die Glasreparatur an spezialisierte Partnerwerkstätten (Werkstattbindung). Bei der Produktlinie Komfort wählen Sie die Werkstatt selbst oder bringen Ihr Auto in eine Allianz Vertragswerkstatt. -
Wildschaden und Marderschaden: Übernahme der Reparaturkosten
Die Allianz Teilkaskoversicherung zahlt nicht nur bei Zusammenstoß mit Haarwild (z. B. Reh, Wildschwein). Auch wenn Ihnen Haus- und Nutztiere (z. B. Hund, Rind) vors Auto laufen, übernimmt die Teilkasko die Reparaturkosten. In der Produktlinie Premium erhalten Sie nach Zusammenstoß mit einem Tier sogar den Wertverlust Ihres Fahrzeugs erstattet.
Die Teilkasko enthält auch eine Marderschaden-Versicherung. Sie greift, wenn Marder oder andere Nager Kabel oder Schläuche Ihres Pkw beschädigen. Entsteht daraus ein Folgeschaden, sind bis zu 10.000 Euro der Reparaturkosten abgedeckt.
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Teilkasko bei Diebstahl
Wurde Ihr Pkw geklaut, ersetzt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Für Neuwagen zahlt die Allianz Teilkasko bei Diebstahl den Neupreis, für Gebrauchtwagen den Kaufpreis – in Smart und SmartPlus innerhalb der ersten zwölf Monate nach Zulassung. In den Produktlinien Komfort und Premium gilt die Neu- oder Kaufpreisentschädigung während der ersten 24 bzw. 36 Monate. Danach ist der Wiederbeschaffungswert abgedeckt.
Wichtig: Bei Autodiebstahl leistet die Teilkasko nur, wenn das Auto ordnungsgemäß abgeschlossen war. Raub ist ebenfalls mitversichert.
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Hagelschaden: Reparaturkosten-Erstattung bei Elementarschäden
Die Kfz-Teilkaskoversicherung der Allianz übernimmt alle Reparaturkosten, die Ihnen durch Elementarschäden entstehen. Abgedeckt sind unter anderem Hagelschäden am Auto. Aber auch Schäden durch Sturm, Wasser, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdbeben oder Blitzschlag.
Bei Totalschaden ersetzt die Allianz Teilkasko den nachgewiesenen Neu- oder Kaufpreis des Fahrzeugs. In Smart und SmartPlus gilt die Neu- oder Kaufpreisentschädigung während der ersten zwölf Monate nach Zulassung. In Komfort sind es 24 Monate, in Premium sogar 36 Monate. Anschließend erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert erstattet.
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Teilkasko bei Überschwemmung
Die Allianz Teilkaskoversicherung zahlt, wenn Hochwasser oder Überschwemmung Ihr geparktes Auto beschädigen (z. B. Wasserschäden in Fahrerkabine). Wie bei anderen Elementarschäden übernimmt die Allianz Reparaturkosten und erstattet bei einem Totalschaden Kaufpreis oder Wiederbeschaffungswert des Pkw.
Wichtig: Fahren Sie das Kfz nicht rechtzeitig aus dem Überschwemmungsgebiet, obwohl Sie die Möglichkeit dazu haben, kann Ihre Teilkasko die Leistung verweigern. Dann zahlt nur die Vollkasko.
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Brand, Explosion und Kurzschluss: Kostenübernahme bei Reparaturen
Alle Schäden an Ihrem Auto, die durch offenes Feuer oder Explosion entstehen, ersetzt die Teilkaskoversicherung. Versichert sind auch Kurzschlussschäden an der Fahrzeugverkabelung. Bis zu 10.000 Euro zahlt die Allianz für Reparaturen von Schäden, die als Folge eines Kurzschlusses entstehen. -
Kfz-Schäden durch Fährtransport: Kostenerstattung bei Havarie
Wird Ihr Auto bei einer Fährüberfahrt beschädigt oder zerstört – zum Beispiel, weil die Fähre untergeht – ersetzt Ihnen die Teilkasko den entstandenen Schaden. -
Schutz für Sonderzubehör ist inklusive
Bei der Allianz ist fest eingebautes Sonderzubehör bis 20.000 Euro in beiden Kaskoversicherungen beitragsfrei mitversichert. Das gilt zum Beispiel für Navigationsgeräte oder Musikboxen. -
Nachhaltige Zusatzleistungen
Was ist der Unterschied zwischen Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistet Schadensersatz, wenn Sie mit Ihrem Auto andere Personen verletzen, fremdes Eigentum beschädigen oder Vermögensschäden verursachen. Der Basisschutz ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Teilkaskoversicherung: Sichert Sie gegen Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstehen. Zum Beispiel, wenn Naturgewalten wie Sturm, Blitzschlag oder Hagel Ihren Wagen beschädigen.
- Vollkaskoversicherung: Beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko fürs Auto und greift zusätzlich bei Beschädigungen durch Vandalismus und selbst verschuldete Unfälle. Nach einem Unfall übernimmt der erweiterte Kaskoschutz den Wertminderungsausgleich und leistet auch bei Fahrerflucht.

Teilkaskoschaden melden

Einen Teilkaskoschaden melden Sie der Allianz so schnell wie möglich online. Bleiben Sie unterwegs mit Ihrem Auto liegen und brauchen schnelle Pannenhilfe, kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0800 11 22 33 44 (aus dem Ausland: 00800 11 22 33 44).
Bei Teilkaskoschäden an der Fahrzeugverglasung wenden Sie sich an einen Allianz Glaspartner. Einfach online Partnerbetrieb in der Nähe suchen, Postleitzahl eingeben und Glaspartner auswählen.
Was möchten Sie noch zur Teilkasko wissen?
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Wer ist in der Teilkasko versichert?
Die Teilkasko sichert diejenige Person ab, die den Versicherungsvertrag abschließt. Versicherungsnehmer ist meist der Halter des Fahrzeugs. Ihr Partner oder andere Fahrer, die das Auto regelmäßig nutzen, sind nicht automatisch mitversichert. Zudem ist der Versicherungsschutz nicht übertragbar.
Möchten Sie weitere Fahrer in die Teilkasko aufnehmen, kontaktieren Sie Ihren Kfz-Versicherer, um den erweiterten Personenkreis in den Versicherungsbedingungen festzuhalten.
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Wann kann ich die Teilkasko fürs Auto kündigen?
Sie können Ihre Teilkasko-Versicherung entweder ordentlich zum Ablauf des Versicherungsvertrags beenden. Stichtag ist in der Regel der 30. November. Oder Sie nutzen Ihr Sonderkündigungsrecht und steigen während der Laufzeit aus dem Vertrag aus. Das ist zum Beispiel nach Beitragserhöhungen, einem Schadenfall oder Fahrzeugwechsel möglich. Dann können Sie mit einer Frist von vier Wochen kündigen. -
Zahlt die Teilkasko Neuwert oder Zeitwert?
Bei Verlust oder Totalschaden Ihres Neuwagens ersetzt die Allianz Teilkasko den Neuwert statt des Zeitwerts. Vorausgesetzt, der Schaden passiert innerhalb der ersten zwölf Monate nach Erstzulassung des Fahrzeugs. In den Produktlinien Komfort und Premium gilt die Neupreisentschädigung bis zu 36 Monate. -
Greift bei einem Brandschaden die Teilkasko?
Ja, die Teilkasko für Ihr Auto deckt Schäden ab, die Ihnen unmittelbar durch Brand oder Explosion entstehen. Zum Beispiel, wenn sich im Motorraum Feuer entwickelt, weil Kraftstoffleitungen undicht sind. Oder, wenn ein Defekt an der Fahrzeugelektrik einen Teilkasko-Brandschaden verursacht. -
Greift die Teilkasko, wenn Scheinwerfer nach einem Unfall beschädigt sind?
Unfallschäden an Scheinwerfern oder Fahrzeugverglasung sind kein Fall für die Teilkasko. Je nachdem, wer den Unfall verschuldet hat, greift entweder die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners oder die eigene Vollkasko. Die Teilkasko greift bei Unfall mit Eigenverschulden grundsätzlich nicht.
Bremst das Auto vor Ihnen zum Beispiel abrupt ab und verursacht so einen Auffahrunfall, ist Ihre Teilkasko für Schäden am Vorderlicht Ihres Pkw nicht zuständig. Die Reparatur des Scheinwerferglases zahlt die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers.
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Habe ich Anspruch auf einen Leihwagen nach einem Teilkaskoschaden?
Haben Sie die Teilkasko für Ihr Auto mit dem Allianz Premium Schutzbrief erweitert, haben Sie bei Teilkaskoschäden Anspruch auf einen Mietwagen. Ist Ihr Pkw zum Beispiel nach Zusammenstoß mit einem Tier so stark beschädigt, dass die Reparatur mehrere Tage dauert, stellt die Allianz Ihnen ein Leihfahrzeug für bis zu 14 Tage. -
Kennzeichen gestohlen: Zahlt die Teilkasko?
Hat jemand Ihr Kennzeichen gestohlen, übernimmt Ihre Teilkasko oder Vollkasko teilweise Gebühren, die bei Behördengängen entstehen. Ob und in welchem Umfang Sie Kosten erstattet erhalten, kommt auf Ihren Kaskovertrag an.



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