Teilkasko: Blonder Junge sitzt auf Auto-Rückbank und blickt aus dem Fenster

Bei Verlust Ihres Neu­wagens erstattet Ihnen die Allianz inner­halb der ersten zwölf Monate nach Erst­zulassung den Neu­preis – bereits im günstigsten Tarif. Der Groß­teil der Wett­bewerber bietet die Neu­preis­entschädigung nur für sechs Monate an.

12 Monate Neupreis-Entschädigung

Schutz bei Dieb­stahl, Unwetter­schäden & Co.

Was zahlt die Teilkasko?

  • Die Teilkasko versichert Ihr Auto gegen Dieb­stahl und Schäden durch äußere Einflüsse. Was ist in der Teil­kasko versichert? Unter anderem Schäden durch Elementar­ereignisse, Brand, Glas­bruch oder Tierbiss.
  • Im Vergleich zu vielen Mit­bewerbern bietet die Allianz Teilkasko bessere Leistungen. Zum Bei­spiel sind Folge­schäden bei Kurz­schluss schon im günstigsten Tarif mit bis zu 10.000 Euro abgedeckt.
  • Teilkasko lohnt sich, wenn Ihr Auto kein Neu­wagen mehr ist, aber noch einen Rest­wert von 4.000 Euro oder mehr hat.
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Allianz Produkte
Die Allianz bietet mit Smart, SmartPlus und Komfort drei online abschließbare Produkte an. Die Grund­leistungen sind identisch, Unter­schiede gibt es etwa bei der Erstattung von Eigen­schäden, Reparatur von Glas­schäden und wähl­baren Zusatz­leistungen.
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Bisherige Kunden und Kundinnen haben uns bewertet
Hohe Zufriedenheit bei der Kfz-Versicherung
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Bei der Allianz umfasst die Teil­kasko-Abdeckung unter anderem Elementar- und Unwetter­schäden sowie Schäden durch Tiere. Außer­dem greift die Teil­kasko bei Dieb­stahl. Selbst ver­schuldete Unfälle sind über die Teil­kasko fürs Auto nicht versichert.
Bei Teilkasko und Voll­kasko unter­scheiden sich die Leistungen in der Kfz-Versicherung. Die Teil­kasko versichert Ihr Auto gegen Brand­schäden, Unwetter- und Glas­schäden, sowie gegen Zer­störung oder Verlust. Die Voll­kasko versichert zusätz­lich noch alle Schäden, die Fahrer selbst am eigenen Fahr­zeug verursachen. Was die Teil­kasko zahlt, lesen Sie hier:

Ist Ihre Windschutz­scheibe oder ein Fenster durch Stein­schlag beschädigt, zahlt Ihre Teilkasko für die neue Scheibe oder Reparatur. Spiegel­glas oder Leuchten­abdeckungen werden so schnell wie möglich ersetzt. Auch Kosten für Reparaturen an Schein­werfern, Rück­leuchten, Panorama- und Schiebe­dächern sind abgedeckt. Durch Steinschlag verursachte Lack­schäden über­nimmt die Vollkasko.

Als Allianz Kunde wenden Sie sich für die Glas­reparatur an spezialisierte Partner­werkstätten (Werkstatt­bindung). Bei der Produkt­linie Komfort wählen Sie die Werk­statt selbst oder bringen Ihr Auto in eine Allianz Vertrags­werkstatt.

Wird Ihr Pkw geklaut, ist der entstandene Schaden über die Teil­kasko versichert. Für Neu­wagen zahlt die Allianz Teilkasko bei Dieb­stahl den Neu­preis, für Gebraucht­wagen den Kaufpreis – in Smart und SmartPlus inner­halb der ersten zwölf Monate nach Zulassung. In den Produkt­linien Komfort und Premium gilt die Neu- oder Kauf­preis­entschädigung während der ersten 24 bzw. 36 Monate. Danach deckt die Teilkasko den Wieder­beschaffungs­wert ab.

Wichtig: Die Teilkasko zahlt bei Auto­diebstahl nur, wenn der Pkw ordnungs­gemäß abgeschlossen war. Auch Raub ist über die Teil­kasko versichert.

Was zahlt die Teil­kasko? Bei der Allianz zahlt die Teil­kasko nicht nur alle Schäden, die durch äußere Einflüsse an Ihrem Auto entstehen. Sondern bietet auch diese Extra­leistungen für mehr Nach­haltigkeit:

  • Die Allianz zahlt 2.500 Euro Wechsel­prämie, wenn Sie sich bei Total­schaden oder Dieb­stahl Ihres Verbrenners oder Plug-in-Hybrids als Ersatz­fahrzeug ein reines Elektro­auto zulegen. Voraus­gesetzt, der Stromer ist zulassungs­pflichtig und der Schaden ereignet sich innerhalb des Zeit­raums der Neupreis­entschädigung.
  • Die Allianz informiert Sie, ob der Kasko­schaden an Ihrem Pkw für eine nach­haltige Reparatur in einer unserer Partner­werkstätten infrage kommt. Außerdem ist eine fiktive Abrechnung möglich. Sinn­voll ist das zum Beispiel bei kleinen optischen Mängeln. Sie verzichten auf eine Reparatur, wir erstatten die Schaden­summe.
Bei der Allianz ist fest einge­bautes Sonder­zubehör bis 20.000 Euro beitrags­frei in Voll- und Teilkasko mit­versichert. Das gilt zum Beispiel für Navigations­geräte und Musikboxen.

Bei der Allianz Teilkasko sind Schäden durch Tiere jeder Art versichert. Sprich: Die Teilkasko­versicherung zahlt nicht nur bei Zusammen­stoß mit Haar­wild (z. B. Reh, Wild­schwein). Sondern auch, wenn Ihnen ein Haus- oder Nutz­tier (z. B. Hund, Rind) vors Auto läuft.

Was deckt die Teil­kasko ab? Die Allianz über­nimmt nach Zusammen­stoß mit einem Tier die Reparatur­kosten Ihres Pkw. In der Produkt­linie Premium erhalten Sie sogar den Wert­verlust Ihres Fahr­zeugs erstattet. Zusätz­lich beinhaltet die Teil­kasko für Ihr Auto eine Marder­schaden-Versicherung. Sie greift, wenn Nager Kabel oder Schläuche Ihres Pkw beschädigen. Entsteht daraus ein Folge­schaden, zahlt die Teil­kasko bis zu 10.000 Euro der Reparatur­kosten.

  • Hagelschaden: Repara­tur­kosten-­Erstattung bei Elemen­tar­schä­den

    Die Allianz Kfz-Teilkaskoversicherung über­nimmt alle Reparatur­kosten, die Ihnen durch Elemen­tar­schä­den entstehen. Zum Beispiel zahlt die Teil­kasko Hagel­schäden am Auto. Aber auch Schäden durch Sturm, Wasser, Lawinen, Vulkan­ausbruch, Erd­beben oder Blitz­schlag.

    Bei Totalschaden ist der nach­ge­wie­sene Neu- oder Kaufpreis des Fahr­zeugs über die Allianz Teil­kasko versichert. In Smart und SmartPlus gilt die Neu- oder Kaufpreis­ent­schädigung während der ersten zwölf Monate nach Zu­lassung. In Komfort sind es 24 Monate, in Premium sogar 36 Monate. Anschließend zahlt Ihre Teil­kasko den Wieder­beschaffungs­wert.

  • Brand, Explosion und Kurz­schluss: Kosten­­über­­nahme bei Reparaturen

    Die Teilkasko versichert alle Schäden an Ihrem Auto, die durch offenes Feuer oder Explosion entstehen. Auch Kurz­schluss­schäden an der Fahrzeug­verkabelung sind über die Teil­kasko abgedeckt. Bei der Allianz zahlt die Teil­kasko bis zu 10.000 Euro für Repa­ra­turen von Schäden, die als Folge eines Kurz­schlusses entstehen.
  • Kfz-Schäden durch Fähr­transport: Kosten­­erstattung bei Havarie

    Ihre Allianz Teilkasko zahlt, wenn Ihr Auto bei einer Fährüberfahrt beschädigt oder zerstört wird. Geht die Fähre zum Beispiel unter, ist der entstandene Schaden über die Teilkasko versichert.
  • Teilkasko bei Überschwemmung

    Die Allianz Teilkaskoversicherung zahlt, wenn Hochwasser oder Überschwemmung Ihr geparktes Auto beschädigen (z. B. Wasserschäden in Fahrerkabine) oder zerstören. Wie bei anderen Elementarschäden übernimmt die Teilkasko Reparaturkosten und erstattet bei Totalschaden Kaufpreis oder Wiederbeschaffungswert des Pkw.

    Was zahlt die Teilkasko bei Eigenverschulden? Fahren Sie das Kfz nicht recht­zeitig aus dem Über­schwem­mungs­ge­biet, obwohl Sie die Möglich­keit dazu haben, kann Ihre Teilkasko die Leistung verweigern. Dann zahlt nur die Vollkasko.

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Quiz: Fahrertyp
Welcher Persönlichkeits­typ sind Sie im Straßen­verkehr?

Haben Sie Spaß am Fahren und sind routiniert am Steuer? Oder sind Sie eher vorsichtig unter­wegs und nutzen Ihren Pkw nur gelegent­lich? Je nachdem, welcher Fahrertyp Sie sind, reagieren Sie unter­schiedlich im Straßen­verkehr – und sichern sich daher nach individuellen Bedürfnissen ab.

Mit der Allianz Autoversicherung bieten wir Ihnen seit Jahren aus­ge­zeichnete Absicherung und umfang­reichen Service im Schadenfall. Mit den passenden Zusatz­bausteinen stimmen Sie Ihren Versicherungs­schutz noch weiter auf Ihr persönliches Sicherheits­bedürfnis ab. Machen Sie den Test, finden Sie heraus, welcher Fahrer­typ Sie sind – und welcher Zusatz­baustein für Sie passend ist.

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Ihre Vorteile
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Was zahlt Teilkasko, was Voll­kasko und Haft­pflicht? Hinsichtlich Vertrags­bedingungen und Deckungs­umfang gibt es Unter­schiede. Die Versicherungs­arten im Überblick:
  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistet Schadensersatz, wenn Sie mit Ihrem Auto andere Personen verletzen, fremdes Eigentum beschä­di­gen oder Vermögensschäden verursachen. Der Basisschutz ist gesetzlich vorge­schrie­ben.
  • Teilkaskoversicherung: Sichert Sie gegen Schäden ab, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstehen. Zum Beispiel, wenn Naturgewalten wie Sturm, Blitzschlag oder Hagel den Wagen beschädigen.
  • Vollkaskoversicherung: Beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko fürs Auto und greift zusätzlich bei Beschädigungen durch Vandalismus und selbst verschuldete Unfälle. Nach einem Unfall leistet der erweiterte Kaskoschutz Wert­minderungs­ausgleich und greift auch bei Fahrerflucht.
Persönliche Beratung zur Teilkasko für Ihr Auto gewünscht? Unser Service-Team ist gerne für Sie da.
Nur vier Schritte: Berechnen Sie Ihre voraussichtlichen Teilkasko-Kosten schnell und einfach online.
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Ab wann Sie Ihr Auto mit Teilkasko versichern und was das kostet, kommt auf Alter und Wert des Pkw an. So lohnt sich bei älteren Gebrauchtwagen mit sehr geringem Fahrzeugwert eine Teilkaskoversicherung in der Regel nicht.
Im Versicherungsjahr kostet die Allianz Teilkasko ab 151 Euro. Faktoren wie Wohnort und Fahreranzahl bestimmen, wie hoch die Teilkasko-Kosten pro Jahr sind. Auch Ihre Schadenfreiheitsklasse und die Typklasse des Pkw beeinflussen Teilkaskoversicherung-Auto-Kosten.

Informationen zu den Berechnungsgrundlagen:

Seat Arona (HSN/TSN 7593/ANP), Versicherungswechsel zur Allianz, private Nutzung, Geburtsdatum 01.01.1973, Versicherungsnehmer ist Fahrzeughalter, Plz Wohnort 38543, Allgemeine Berufsgruppe, Barkauf, Erstzulassung 01/2022, Erstzulassung auf Versicherungsnehmer 01/2022, Standard-Kennzeichen, 6.000 km Jahresfahrleistung, Fahrer: Versicherungsnehmer plus eine Person über 25 Jahre, Umfang: Teilkasko mit Kfz-Haftpflicht (KH), SF-Klasse KH 32, Produktlinie Komfort, Versicherungsbeginn 01.01.2023, jährliche Zahlungsweise, Angebotsdatum 01.10.2022, Preis gerundet.

  • Wann lohnt sich Kfz-Haftpflicht, wann Teilkasko?

    In der Regel ist eine Teilkasko sinnvoll, wenn Ihr Auto zwischen fünf und 14 Jahre alt und 4.000 Euro oder mehr Wert ist. Wann Teil­kasko sich nicht mehr lohnt und Sie besser auf Kfz-Haft­pflicht umsteigen, lässt sich nicht pauschal sagen. Als grobe Orientiertung gilt: Rentieren sich größere Reparaturen nicht mehr, reicht für das Kfz meist der gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht­schutz.
  • Ist eine Teilkasko für ein altes Auto sinnvoll?

    Ob für ein altes Auto Teilkasko sinnvoll ist, kommt auf dessen Wert und Ihren individuellen Absicherungs­bedarf an. Ein Beispiel: Ihr 20 Jahre altes Auto ist top gepflegt und bald ein erhaltungs­würdiger Youngtimer. In diesem Fall braucht man eine Teilkasko, um den Fahrzeugwert zu erhalten. Dasselbe gilt für Sondermodelle und seltene Fahrzeuge, die trotz ihres Alters einen hohen Marktwert haben. Lohnen sich größere Instandsetzungen bei in die Jahre gekommenen Pkw mit geringem Restwert nicht mehr, ist eine Teilkasko unnötig.
  • Wird die Teilkasko nach einem Schaden teurer? Werde ich nach einem Schaden hochgestuft?

    Nein, es gibt nach einem Teilkasko­schaden keine Höher­stufung in der Schaden­frei­heits­klasse. Melden Sie zum Beispiel einen Marder- oder Hagel­schaden, steigen Ihre Teilkasko-Kosten nicht. Hinter­grund: Die Kfz-Versicherung stuft Sie nur bei Kfz-Haft­pflicht und Vollkasko in SF-Klassen ein. Das bedeutet aber auch: Sie erhalten keine Teil­kasko-Prozente durch Schaden­freiheits­rabatt.
  • Ab wann lohnt sich Teilkasko nicht mehr?

    Ab wann Teilkasko sich nicht mehr rentiert, hängt vom Wert des Autos ab. Für gut erhaltene Pkw-Modelle ab 4.000 Euro Restwert ist Teilkaskoschutz meist sinnvoll. Bei älteren Gebraucht­wagen, die nur noch wenige Tausend Euro Wert sind, rechnen sich die höheren Teil­kasko-Kosten pro Jahr oft nicht mehr. Dann lohnt es sich in der Regel, auf Kfz-Haftpflicht umzusteigen.
  • Wie hoch sind Teilkasko-Kosten monatlich?

    Die Allianz Teilkasko kostet monat­lich ab 12,58 Euro – das sind 151 Euro im Jahr. Aber: Die durch­schnitt­lichen Kosten einer Teil­kasko pro Monat sind nicht pauschal ermittel­bar. Denn wie hoch Teil­kasko-Kosten monat­lich sind, hängt von Faktoren wie Automodell, Regional- und Typ­klasse ab. Der monatliche Beitrag ist meist etwas höher als die jährliche Zahlweise.

    Informationen zu den Berechnungsgrundlagen:

    Seat Arona (HSN/TSN 7593/ANP), Versicherungswechsel zur Allianz, private Nutzung, Geburtsdatum 01.01.1973, Versicherungsnehmer ist Fahrzeughalter, Plz Wohnort 38543, Allgemeine Berufsgruppe, Barkauf, Erstzulassung 01/2022, Erstzulassung auf Versicherungsnehmer 01/2022, Standard-Kennzeichen, 6.000 km Jahresfahrleistung, Fahrer: Versicherungsnehmer plus eine Person über 25 Jahre, Umfang: Teilkasko mit Kfz-Haftpflicht (KH), SF-Klasse KH 32, Produktlinie Komfort, Versicherungsbeginn 01.01.2023, jährliche Zahlungsweise, Angebotsdatum 01.10.2022, Preis gerundet.

Sie möchten sich zur Teilkasko für Ihr Auto beraten lassen? Unsere Service-Mitarbeiter sind gerne für Sie da.
Nur vier Schritte: Berechnen Sie schnell und einfach Ihre Teilkaskoversicherung-Auto-Kosten.
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Gut zu wissen: Im Ernstfall

Einen Teilkasko­schaden melden Sie der Allianz so schnell wie möglich online. Bleiben Sie unter­wegs mit Ihrem Auto liegen und brauchen schnelle Pannen­hilfe, kontaktieren Sie uns tele­fo­nisch unter 0800 11 22 33 44 (aus dem Ausland: 00800 11 22 33 44).

Bei Teilkasko­schäden an der Fahrzeug­verglasung wenden Sie sich an einen Allianz Glas­partner. Einfach online Partner­betrieb in der Nähe suchen, Post­leit­zahl eingeben und Glas­partner auswählen.

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  • Wer ist in der Teilkasko versichert?

    Die Teilkasko sichert die­jenige Person ab, die den Versicherungs­vertrag abschließt. Versicherungs­nehmer ist meist der Halter des Fahr­zeugs. Ihr Partner oder andere Fahrer, die das Auto regel­mäßig nutzen, sind nicht auto­ma­tisch in der Teilkasko mit­versichert. Außer­dem ist der Versicherungs­schutz nicht übertragbar.

    Möchten Sie weitere Fahrer in die Teil­kasko aufnehmen, kontaktieren Sie Ihren Kfz-Versicherer, um den erweiterten Personen­kreis in den Versicherungs­bedingungen festzuhalten.

  • Wann kann ich die Teilkasko fürs Auto kündigen?

    Sie können Ihre Teilkasko-Ver­sicherung entweder ordentlich zum Ab­lauf des Ver­si­che­rungs­vertrags beenden. Stich­tag ist in der Regel der 30. November. Oder Sie nutzen Ihr Sonder­kün­di­gungs­recht und steigen während der Laufzeit aus dem Vertrag aus. Das ist zum Beispiel nach Beitrags­er­hö­hun­gen, einem Schaden­fall oder Fahrzeug­wechsel möglich. Dann können Sie mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
  • Zahlt die Teilkasko Neuwert oder Zeitwert?

    Bei Verlust oder Totalschaden Ihres Neuwagens ersetzt die Allianz Teilkasko den Neu­wert statt des Zeit­werts. Voraus­gesetzt, der Schaden passiert inner­halb der ersten zwölf Monate nach Erst­zulassung des Fahrzeugs. In den Produkt­linien Komfort und Premium gilt die Neupreis­entschädigung bis zu 36 Monate.
  • Welche Schäden übernimmt die Teilkasko bei einem Brand?

    Die Teilkasko für Ihr Auto zahlt alle Schäden, die Ihnen unmittel­bar durch Brand oder Explosion ent­stehen. Zum Bei­spiel, wenn sich im Motor­raum Feuer entwickelt, weil Kraftstoff­leitungen undicht sind. Oder, wenn ein Defekt an der Fahrzeug­elektrik einen Teil­kasko-Brandschaden verursacht.
  • Greift die Teilkasko, wenn Scheinwerfer nach einem Unfall beschädigt sind?

    Unfallschäden an Scheinwerfern oder Fahrzeug­verglasung sind kein Fall für die Teilkasko. Je nachdem, wer den Unfall verschuldet hat, greift entweder die Kfz-Haft­pflicht des Unfall­gegners oder die eigene Vollkasko. Die Teilkasko zahlt bei Unfall mit Eigenverschulden grundsätzlich nicht.

    Bremst das Auto vor Ihnen zum Beispiel abrupt ab und verursacht so einen Auffahr­unfall, ist Ihre Teilkasko für Schäden am Vorderlicht Ihres Pkw nicht zuständig. Die Reparatur des Schein­werfer­glases zahlt die Kfz-Haftpflicht des Unfall­verursachers.

  • Habe ich Anspruch auf einen Leihwagen nach einem Teilkaskoschaden?

    Haben Sie die Teilkasko für Ihr Auto mit dem Allianz Premium Schutzbrief erweitert, haben Sie bei Teilkasko­schäden Anspruch auf einen Mietwagen. Ist Ihr Pkw zum Beispiel nach Zusammen­stoß mit einem Tier so stark beschädigt, dass die Reparatur mehrere Tage dauert, stellt die Allianz Ihnen ein Leih­fahrzeug für bis zu 14 Tage.
  • Kennzeichen gestohlen: Zahlt die Teilkasko?

    Hat jemand Ihr Kennzeichen gestohlen, zahlt Ihre Teilkasko oder Voll­kasko teil­weise Gebühren, die bei Behörden­gängen entstehen. Ob und in welchem Umfang Sie Kosten erstattet erhalten, kommt auf Ihren Kasko­vertrag an.
  • Was deckt die Teilkasko nicht ab?

    Verursachen Sie einen Unfall, deckt die Teil­kasko keine Schäden ab, die an Ihrem eigenen Auto entstehen. Eine Teil­kasko­versicherung zahlt nur für Schäden an Ihrem Fahr­zeug, die durch äußere Ein­flüsse (z. B. andere Per­sonen, Tiere, Natur­gewalten) entstanden sind. Bei Eigen­verschulden springt die Vollkasko ein.
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