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Ab 2,52 € im Monat

Der Ab-Preis von zusätzlich 2,52 EUR / mtl. gilt für den Extremwetterschutz-Baustein zur Wohngebäudeversicherung.

Informationen zur Berechnungsgrundlage:

  • PLZ: 17424 Ostseebad Heringsdorf, bzw. Neuhof
  • Alter Versicherungsnehmer:in: 63 Jahre
  • Baujahr Haus: 2024
  • Gesamtwohnfläche: 100 m² ohne ausgebauten Keller
  • ohne bauliche Besonderheiten
  • ohne Vorschäden
  • Tarif: Basis
  • Laufzeit: 1 Jahr
  • monatliche Zahlweise
  • 150 EUR Selbstbeteiligung (Extremwetterschutz: 500 EUR Selbstbeteiligung bei Überschwemmungsschäden/Rückstauschäden; 3.000 EUR Selbstbeteiligung bei Erdbebenschäden)

Elementar­versicherung

Schutz vor Schäden durch Extrem­wetter
Ab 2,52 € im Monat

Der Ab-Preis von zusätzlich 2,52 EUR / mtl. gilt für den Extremwetterschutz-Baustein zur Wohngebäudeversicherung.

Informationen zur Berechnungsgrundlage:

  • PLZ: 17424 Ostseebad Heringsdorf, bzw. Neuhof
  • Alter Versicherungsnehmer:in: 63 Jahre
  • Baujahr Haus: 2024
  • Gesamtwohnfläche: 100 m² ohne ausgebauten Keller
  • ohne bauliche Besonderheiten
  • ohne Vorschäden
  • Tarif: Basis
  • Laufzeit: 1 Jahr
  • monatliche Zahlweise
  • 150 EUR Selbstbeteiligung (Extremwetterschutz: 500 EUR Selbstbeteiligung bei Überschwemmungsschäden/Rückstauschäden; 3.000 EUR Selbstbeteiligung bei Erdbebenschäden)

Elementarschutz: Vater und Sohn schaufeln im Regen Wasser vom Haus weg
Eine Elementarversicherung ist eine Absicherung gegen finanzielle Folgen von Elementarschäden wie Überschwemmung durch Starkregen, Erdrutsche sowie Lawinen oder Erdbeben. Die Elementarversicherung der Allianz heißt Extremwetterschutz. Diesen können Sie als Zusatzbaustein sowohl für Ihre Allianz Wohngebäude- als auch für Ihre Allianz Hausratversicherung abschließen. Als Zusatzbaustein zur Gebäudeversicherung schützt der Extremwetterschutz Ihre Immobilie. Als Ergänzung zur Hausratversicherung ist damit das im Haus enthaltene Inventar bei Elementarschäden abgesichert.

Als Elementarschäden werden Schäden bezeichnet, die durch das Einwirken von Naturgewalt entstehen. Dazu zählen beispielsweise Hochwasser, aber auch Lawinen, Erdbeben, Erdsenkungen (Bodensenkungen) nach wochenlangem Regen und sogar Vulkanausbrüche. Solche Elementar- oder Extremwetterschäden können Sie über die Extremwetterschutzversicherung absichern. 

Beschädigungen durch häufiger auftretende Naturphänomene, wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Frost, sind in der Regel mit einer Hausrat- oder Wohngebäude-Versicherung abgedeckt.

Zur Seite der Allianz Hausratversicherung
Zur Seite der Allianz Wohngebäudeversicherung
Elementarversicherung
Um sich vor Elementargefahren wie Überschwemmung durch Starkregen, Schneedruck oder Erdbeben abzusichern, können Sie Ihre Wohngebäude- oder Hausratversicherung mit Baustein "Extremwetterschutz" kombinieren.
Haben Sie Fragen zum Extremwetterschutz der Allianz? Kontaktieren Sie uns direkt!

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Haben Sie Fragen zum Extremwetterschutz der Allianz? Wir freuen uns auf ein Gespräch!
Umfassender Schutz gegen extreme Wetterereignisse: Den Extremwetterschutz der Allianz – unsere Elementarversicherung – können Sie als Zusatzbaustein zur Wohngebäude­versicherung oder Hausratversicherung abschließen. Welche Leistungen Sie damit in Anspruch nehmen können, lesen Sie im Folgenden:
Extremwetterschutz Wohngebäude

Grundsätzlich sind bei der Wohngebäudeversicherung Schäden an Ihrem Gebäude durch Brand, Blitzschlag und Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel versichert.

Als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung greift der Extremwetterschutz, wenn weitere Naturgefahren wie

  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen oder
  • Rückstau

Ihr Zuhause beschädigen.

Im Schadenfall erstattet die Wohngebäudeversicherung die Kosten für alle notwendigen Reparaturarbeiten bis zum kompletten Wiederaufbau Ihres Gebäudes, einschließlich Baunebenkosten, wie z. B. Honorare für Architektinnen und Architekten.

Ein Beispiel: Infolge heftiger Regenfälle kommt es zu einer Überschwemmung des Grundstücks und dadurch dringt Wasser in den Keller Ihres Einfamilienhauses ein. Der Allianz Extremwetterschutz ersetzt in diesem Fall unter anderem die Kosten für die Entfeuchtung und Reparatur der Wände.

Vollständige Absicherung auch für Gebäude im Bau: Auf Wunsch können Sie in der Allianz Wohngebäudeversicherung bereits ab Baubeginn den Zusatzbaustein Extremwetterschutz für die Absicherung von Elementarschäden auswählen.

Berechnen Sie jetzt Ihren Tarif für den Extrem­wetter­schutz als Teil der Wohn­ge­bäu­dever­siche­rung.
Extremwetterschutz Hausrat

Die Hausratversicherung schützt grundsätzlich Ihr gesamtes Haushaltsinventar – einschließlich das Inventar Ihres Gartens – gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, austretendes Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl sowie Raub und Vandalismus nach einem Einbruch.

Wählen Sie zur Hausratversicherung den Extremwetterschutz hinzu, ist Ihr gesamter Hausrat ebenfalls bei extremen Wetter- und Naturereignissen wie

  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen oder
  • Rückstau

abgesichert.

Im Schadenfall ersetzen wir den Wert, den der versicherte Gegenstand bei Neubeschaffung kostet. Wird der Gegenstand beschädigt, erstatten wir die Reparaturkosten.

Ein Beispiel: Der nahe Ihrem Haus gelegene Fluss tritt infolge von starken Regenfällen über die Ufer. Ihr gesamter Garten wird überschwemmt und Gartenmöbel und der Rasenmäher werden schwer beschädigt. Eine Reparatur ist nicht möglich. Der Allianz Extremschutz Ihrer Hausratversicherung greift hier und ersetzt Ihnen die Gartenmöbel und den Rasenmäher zum Neupreis.

Berechnen Sie jetzt Ihren Tarif für den Extrem­wetter­schutz als Teil der Hausratver­siche­rung.
In unserer PDF-Checkliste haben wir die wichtigsten Maßnahmen zusammengestellt, mit denen Sie sich bei Unwetterwarnungen wirksam vor Schäden schützen können.

Bei der Allianz bekommen Sie den Extremwetterschutz zur Wohngebäudeversicherung beispielsweise schon für 2,52 Euro im Monat. Den Extremwetterschutz zur Hausratversicherung gibt es bereits ab 0,95 Euro im Monatzusätzlich. Es fließen verschiedene Faktoren bei der Berechnung der Beitragshöhe mit ein: die Art des zu versichernden Gebäudes bzw. das darin enthaltene und zu versichernde Inventar, der gewünschte Leistungsumfang der Versicherung, die benötigte Versicherungssumme sowie statistische Faktoren.

  • Die Einstufung der Bauartklasse sowie die Einordnung in die Risikozone, bzw. das Zonierungssystem sind grundlegend für die Beitragsberechnung. Sie erfolgt automatisch, anhand von gebäude­spezifischen und geografischen Angaben. Denn je nach Bauart haben die verschiedenen Naturereignisse unterschiedlich starke Auswirkungen auf die Immobilie und richten unterschiedlich großen Schaden an. Die Einstufung zur Kostenermittlung basiert hier auf statistischen Werten und wird von den Versicherern individuell verwendet. Hinzu kommen gebäude- und inventarbezogene Angaben, die der oder die Versicherungsnehmer:in machen muss.
  • Ein weiterer Kostenfaktor ist, ob eine zusätzliche Elementarschadenversicherung für das Gebäude oder den Hausrat abgeschlossen wird. Generell kann hier eine bestehende Wohngebäudeversicherung sowie die bereits vorhandene Hausratversicherung als Grundlage dienen und eine Anpassung des Versicherungsschutzes erfolgen.

 

Informationen zur Berechnungsgrundlage:

  • PLZ: 17424 Ostseebad Heringsdorf, bzw. Neuhof
  • Alter Versicherungsnehmer:in: 63 Jahre
  • Baujahr Haus: 2024
  • Gesamtwohnfläche: 100 m² ohne ausgebauten Keller
  • ohne bauliche Besonderheiten
  • ohne Vorschäden
  • Tarif: Basis
  • Laufzeit: 1 Jahr
  • monatliche Zahlweise
  • 150 EUR Selbstbeteiligung (Extremwetter­schutz: 500 EUR Selbstbeteiligung bei Überschwemmungs­schäden/Rückstaus­chäden; 3.000 EUR Selbst­beteiligung bei Erdbeben­schäden)

Informationen zur Berechnungsgrundlage:

  • Tarif: Basis
  • Alter: 25 Jahre
  • Wohnort: 80797 München
  • 40 m² Wohnfläche, ständig bewohnt
  • 150 EUR Selbstbehalt
  • Versicherungssumme: 26.000 EUR
  • Vertragslaufzeit: 3 Jahre
  • Zahlweise: monatlich

Berechnen Sie jetzt Ihren Tarif für den Extrem­wetter­schutz als Teil der Wohn­ge­bäu­de- oder Haus­rat­ver­siche­rung.
Sie hätten gerne noch eine persönliche Beratung zum Extremwetterschutz? Vereinbaren Sie hier eine Beratung.
Je größer die Gefahr einer Naturkatastrophe in Ihrem Wohngebiet oder am Standort Ihres Hauses ist, desto höher die Einstufung als Risikogebiet – und desto höher auch der Versicherungsbeitrag.
Die Infografik zeigt die drei Starkregengefährdungsklassen (SGK), die der GDV zur besseren Einschätzung von Starkregenschäden eingeführt hat. Gebäude werden je nach Lage einer von drei Klassen zugeordnet: SGK 1 (geringere Gefährdung) für Gebäude auf Kuppen oder an oberen Hangbereichen, SGK 2 (mittlere Gefährdung) für Gebäude in der Ebene oder an mittleren/untenliegenden Hangbereichen, jedoch nicht in Bachnähe, und SGK 3 (hohe Gefährdung) für Gebäude in Tälern oder nahe an Bächen. Eine statistische Verteilung zeigt, dass rund 12 % aller Adressen in Deutschland in SGK 3 liegen, 66 % in SGK 2 und 23 % in SGK 1. Versicherer nutzen diese Einteilung für individuelle Risikobewertungen und Hochwasserschutzberatungen.
Die Infografik zeigt die drei Starkregengefährdungsklassen (SGK), die der GDV zur besseren Einschätzung von Starkregenschäden eingeführt hat. Gebäude werden je nach Lage einer von drei Klassen zugeordnet: SGK 1 (geringere Gefährdung) für Gebäude auf Kuppen oder an oberen Hangbereichen, SGK 2 (mittlere Gefährdung) für Gebäude in der Ebene oder an mittleren/untenliegenden Hangbereichen, jedoch nicht in Bachnähe, und SGK 3 (hohe Gefährdung) für Gebäude in Tälern oder nahe an Bächen. Eine statistische Verteilung zeigt, dass rund 12 % aller Adressen in Deutschland in SGK 3 liegen, 66 % in SGK 2 und 23 % in SGK 1. Versicherer nutzen diese Einteilung für individuelle Risikobewertungen und Hochwasserschutzberatungen.

Um die Versicherungsbeiträge für den Extremwetterschutz richtig kalkulieren zu können, hat der Gesamtverband der deutschen Versicherer ein vierstufiges System von Risikozonen entwickelt, das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS). Hier wird die Gefährdung durch Elementarschäden für die einzelnen Regionen in Deutschland eingestuft.

Vier Risikozonen bzw. Gefährdungsklassen (GK) bilden die statistische Schadenshäufigkeit für Hochwasser ab:

  • GK 1: seltener als einmal in 200 Jahren
  • GK 2: einmal in 100 bis 200 Jahren
  • GK 3: einmal in 10 bis 100 Jahren
  • GK 4: einmal in 10 Jahren

20,5 der 22,2 Millionen Adressen des ZÜRS-Systems liegen in Gebieten der Gefährdungs­klasse 1. Das heißt, dass dort statistisch gesehen seltener als alle 200 Jahre ein Hochwasser droht. In Klasse 2 sind es nach Kenntnisstand 2023 1,35 Millionen Häuser, nur 244.200 Immobilien liegen in Zone 3. Häuser in Gefahrenklasse 4 sind mit mindestens einem Hoch­wasser in zehn Jahren dem größten Risiko ausgesetzt.

Die meisten dieser knapp 89.000 Adressen liegen zu diesem Zeitpunkt in Bayern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Niedersachsen.

Ist das Zonierungssystem verbindlich?

Die statistische Erfassung, die Ermittlung der Werte und die Einstufung in eine Risikozone erfolgt durch die jeweilige Regierung der einzelnen Bundesländer. Die Versicherungsgesell­schaften können dann die Daten für ihre eigene Klassifizierung verwenden und die Risikoabstufung in Bezug auf die geografischen Gegebenheiten vornehmen. Das Zonierungssystem ist keine verbindliche Richtlinie.

Übrigens: Auch das Erdbebenrisiko wird regional unterschiedlich bewertet und fließt in die Kalkulation der Beiträge ein. Die übrigen Elementargefahren werden dagegen einheitlich in der Beitragsberechnung berücksichtigt.

Prüfen Sie das Extremwetterrisiko jetzt für Ihren Wohnort:

Wie sicher ist Ihr Zuhause? Mit unserem Tool finden Sie in wenigen Sekunden heraus, wie hoch das Risiko für Elementargefahren wie Hochwasser, Starkregen oder Erdrutsch an Ihrem Wohnort ist – einfach, schnell und kostenlos.
Unsere Übersicht zeigt Ihnen auf einen Blick, in welchen Fällen Ihre Elementarversicherung leistet und wann kein Versicherungsschutz besteht. Klar, verständlich und transparent.
  • neben Ihrem Haus inklusive Garagen und Carports auch Gebäude­bestandteile und -zubehör durch eine Natur­katastrophe beschädigt oder zerstört werden. Damit sind neben klassischen Gebäude­schäden beispiels­weise auch sanitäre Installationen, elektrische Anlagen, Antennen oder Markisen sowie Solar-/Photovoltaik­anlagen versichert.
  • Ihr Eigenheim bzw. Ihr Inventar durch eine versicherte Naturgefahr beschädigt oder vollständig zerstört wird. Erstattet werden dann Kosten für die Reparaturarbeiten bis zum kompletten Wiederaufbau Ihres Gebäudes, einschließlich Baunebenkosten wie Honorare für Architekten und Architektinnen.
  • Wasser aus Leitungsrohren infolge von Hochwasser ins Haus gedrückt wird und ein Rückstau entsteht.
  • Ihre Dachterrasse durch Starkregen überflutet wird und Wasser in das Haus eindringt (gilt ab dem Tarif  "Komfort").
  • eine Erdsenkung oder ein Erdrutsch menschliche Ursachen hat, beispielsweise durch Bergbau oder Erdarbeiten. Hier handelt es sich um typische Haftpflichtschäden.
  • Schäden durch Grundwasser, das nicht an die Oberfläche gedrungen ist, oder durch Sturmflut entstehen.
  • lediglich Regenwasser oder auch Starkregen in eine unterirdische Garage, zum Beispiel Tiefgarage, fließen. Hier liegt keine klassische Überschwemmung vor, die von dem Extremwetterschutz gedeckt ist.
Ver­sicherungs­plauderei: Der Podcast mit Axel-Robert Müller
Extrem­wetter­schutz Schutz vor Natur­ge­walten
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Ein Podcast über Versicherungsthemen – das klingt langweilig? Nicht bei uns! Wenn Bayern-3-Moderator Axel-Robert Müller mit­mischt und unseren Experten auf den Zahn fühlt, dann wird auch ein Versicherungsthema zur kurzweiligen Unterhaltung. In dieser Folge erfahren Sie, wie Sie sich mit dem Zusatz­bau­stein "Extrem­wetter­schutz" optimal gegen Elementar­schäden an Ihrem Zuhause absichern können, was das kostet und wie die Allianz im Schadens­fall konkret hilft. Unter­haltsam. Informativ. Hörenswert. Viel Spaß!
Häufige Fragen
Was möchten Sie noch zum Allianz Extremwetterschutz wissen?
Sind alle Ihre Fragen rund um den Extremwetterschutz beantwortet? Falls nicht, hier finden Sie sicher die passenden Antworten.

Sind die Kosten für die Elementar­versicherung umlagefähig?

Ja, die Kosten für eine Extremwetterversicherung sind umlagefähig. Das bedeutet, dass Mieter die Kosten der Versicherung über die Nebenkosten zumindest anteilig tragen.

Worauf sollte ich beim Vertrags­abschluss einer Elementarversicherung achten?

  • Beitragshöhe: Vergleichen Sie Anbieter und Tarife. Bei der Bewertung des Zusatzbausteins Extremwetterschutz lohnt sich zunächst ein Beitragsvergleich. Sie variieren von Versicherer zu Versicherer teils enorm, was unter anderem durch die unterschiedlichen Risikoeinstufungen bedingt ist. Das gilt übrigens auch für die Höhe des Selbstbehalts.
  • Leistungsumfang: Schauen Sie außerdem in die Versicherungsbedingungen. Die wesentlichen Leistungen sind in der Regel gleich, der Unterschied liegt im Detail: zum Beispiel was die Absicher­ung von Garagen oder Nebengebäuden betrifft. Was bei dem einen Versicherer automatisch im Versicherungsschutz enthalten ist, muss bei dem anderen zusätzlich versichert werden.
  • Wartezeiten: Wenn Sie sich zeitnah absichern wollen, achten Sie darauf, welche Wartezeiten in Ihrem Versicherungsschutz gelten.

Ist eine Elementar­­versicherung sinnvoll oder nicht?

Eine Elementarversicherung ist sinnvoll, denn Naturgefahren wie Überschwemmungen können in Deutschland jeden treffen. Aufgrund des Klimawandels kommt es längst nicht nur in Risikoregionen wie den Überschwemmungsgebieten großer Flüsse zu Unwetterschäden in Millionenhöhe. In höher liegenden Gebieten können zusätzlich Schäden durch Schneedruck, Lawinen und Erdrutsche durch Starkregen entstehen, die eine reguläre Wohngebäude- oder Hausratversicherung nicht abdeckt.

Eigentümer oder Mieter – wer benötigt eine Elementarversicherung?

Sowohl Immobilieneigentümer als auch Mieter sollten einen Extremwetterschutz abschließen, um Ihr Gebäude und das darin enthaltene Inventar zu schützen.

Haben Sie als Mieter beispielsweise keine Elementarversicherung und ein Extremwetterereignis zerstört Ihre Möbel und sämtliches Inventar, ist dieser Schaden nicht abgesichert – auch nicht, wenn der Eigentümer des Hauses oder der Wohnung eine Elementarversicherung besitzt. Diese greift nur für Schäden am Gebäude.

Wählen Sie den Extremwetterschutz entweder als Zusatzbaustein zu Ihrer Allianz Wohngebäudeversicherung (zum Schutz Ihrer Immobilie) oder Hausratversicherung (zum Schutz Ihres Inventars). Wir informieren Sie gerne kostenlos und finden mit Ihnen gemeinsam den für Sie passenden Versicherungsschutz.
Service und Kontakt
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