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Elementarschutz: Vater und Sohn schaufeln im Regen Wasser vom Haus weg

Der Ab-Preis von zusätzlich 2,43 € / mtl. gilt für den Extremwetterschutz-Baustein zur Wohngebäudeversicherung. Den Extremwetterschutz-Baustein zur Hausratversicherung gibt es ab zusätzlich 3,62 € / mtl.

Extremwetterschutz Wohngebäude Grundlage der Berechnung: 

  • EFH/ZFH in 17424 Neuhof
  • Alter Versicherungsnehmer:in: 63
  • Baujahr 2024
  • Gesamtwohnfläche 100 qm mit ausgebautem Keller
  • ohne bauliche Besonderheiten
  • ohne Vorschäden
  • Laufzeit 1 Jahr / Mit Lastschrift / monatliche Zahlweise
  • Tarif Basis mit 150 EUR Selbstbeteiligung (Extremwetterschutz: 500 EUR für Übersschwemmungsschäden/Rückstauschäden; 3.000 EUR für Erbebenschäden)

Extremwetterschutz Hausrat Grundlage der Berechnung:  

  • EFH in 01465 Radeberg
  • Geburtsdatum 03.03.1960
  • Gesamtwohnfläche 100 m²
  • Versicherungssumme 65.000
  • ohne Vorschäden
  • Laufzeit 1 Jahr / Mit Lastschrift / monatliche Zahlweise
  • Tarif Basis mit 150 € Selbstbeteiligung

Stand: 29.01.2024

Ab

2,43

im Monat

Schutz vor Elementarschäden

Elementar­versicherung

Das Wichtigste in 30 Sekunden
 
  • Eine Elementarversicherung ist eine Absicherung gegen finanzielle Folgen von Elementarschäden wie Überschwemmung durch Starkregen, Erdrutschen sowie Lawinen oder Erdbeben.
  • Die Elementarversicherung der Allianz heißt Extremwetterschutz. Diesen können Sie als Zusatzbaustein sowohl für Ihre Allianz Wohngebäude- als auch für Ihre Allianz Hausratversicherung abschließen.
  • Als Zusatzbaustein zur Gebäudeversicherung schützt der Extremwetterschutz Ihre Immobilie. Als Ergänzung zur Hausratversicherung ist damit das im Haus enthaltene Inventar bei Elementarschäden abgesichert.
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Definition

Als Elementarschäden werden Schäden bezeichnet, die durch das Einwirken von Naturgewalt entstehen. Dazu zählen beispielsweise Hochwasser, aber auch Lawinen, Erdbeben, Erdsenkungen (Bodensenkungen) nach wochenlangem Regen und sogar Vulkanausbrüche. Solche Elementar- oder Extremwetterschäden können Sie über die Extremwetterschutzversicherung absichern. 

Beschädigungen durch häufiger auftretende Naturphänomene, wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Frost sind in der Regel mit einer Hausrat- oder Wohngebäude-Versicherung abgedeckt.

Zur Seite der Allianz Hausratversicherung
Zur Seite der Allianz Wohngebäudeversicherung
Elementarversicherung
Um sich vor Elementarschäden wie beispielsweise Überschwemmung durch Starkregen bei Unwettern, Schneedruck oder Erdbeben abzusichern, können Sie Ihre Wohngebäude- oder Hausratversicherung um den Baustein "Extremwetterschutz" erweitern.
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Allianz Extremwetterschutz
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Überblick
Umfassender Schutz gegen extreme Wetterereignisse: Den Extremwetterschutz der Allianz – unsere Elementarversicherung – können Sie als Zusatzbaustein zur Allianz Wohngebäude­versicherung oder Hausratversicherung abschließen. Welche Leistungen Sie damit in Anspruch nehmen können, lesen Sie im Folgenden:
Extremwetterschutz Wohngebäude

Grundsätzlich sind bei der Wohngebäudeversicherung Schäden an Ihrem Gebäude durch Brand, Blitzschlag und Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel versichert.

Als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung greift der Extremwetterschutz, wenn weitere Naturgefahren wie

  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen oder
  • Rückstau

Ihr Zuhause beschädigen.

Im Schadenfall erstattet die Wohngebäudeversicherung die Kosten für alle notwendigen Reparaturarbeiten bis hin zum kompletten Wiederaufbau Ihres Gebäudes, einschließlich Baunebenkosten, wie z. B. Honorare für Architektinnen und Architekten.

Ein Beispiel: Infolge heftiger Regenfälle kommt es zu einer Überschwemmung des Grundstücks und dadurch dringt Wasser in den Keller Ihres Einfamilienhauses ein. Der Allianz Extremwetterschutz ersetzt in diesem Fall unter anderem die Kosten für die Entfeuchtung und Reparatur der Wände.

Vollständige Absicherung auch für Gebäude im Bau: Auf Wunsch können Sie in der Allianz Wohngebäudeversicherung bereits ab Baubeginn den Zusatzbaustein Extremwetterschutz für die Absicherung von Elementarschäden auswählen.

Extremwetterschutz Hausrat

Die Hausratvericherung schützt grundsäzlich Ihr gesamtes Haushaltsinventar – einschließlich das Ihres Gartens – gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, austretendes Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl sowie Raub und Vandalismus nach einem Einbruch.

Wählen Sie zur Hausratversicherung den Extremwetterschutz hinzu, ist Ihr gesamter Hausrat ebenfalls bei extremen Wetter- und Naturereignissen wie

  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen oder
  • Rückstau

abgesichert.

Im Schadenfall ersetzen wir den Wert, den der versicherte Gegenstand bei Neubeschaffung kostet. Wird der Gegenstand beschädigt, erstatten wir die Reparaturkosten.

Ein Beispiel: Der nahe Ihres Hauses gelegene Fluss tritt in Folge von starken Regenfällen über die Ufer. Ihr gesamter Garten wird überschwemmt und Gartenmöbel und der Rasenmäher werden schwer beschädigt. Eine Reparatur ist nicht möglich. Der Allianz Extremschutz Ihrer Hausratversicherung greift hier und ersetzt Ihnen die Gartenmöbel und den Rasenmäher zum Neupreis.

In unserer Checkliste haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst, wie Sie vorbeugend aktiv werden können, wenn der Wetterbericht mit einem Unwetter droht. 
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Klarheit im Schadensfall
  • neben Ihrem Haus inklusive Garagen und Carports auch Gebäude­bestandteile und -zubehör durch eine Natur­katastrophe beschädigt oder zerstört werden. Damit sind neben klassischen Gebäude­schäden beispiels­weise auch sanitäre Installationen, elektrische Anlagen, Antennen oder Markisen sowie Solar-/Photovoltaik­anlagen versichert.
  • Ihr Eigenheim bzw. Ihr Inventar durch eine versicherte Naturgefahr beschädigt oder vollständig zerstört wird. Erstattet werden dann Kosten für die Reparaturarbeiten bis hin zum kompletten Wiederaufbau Ihres Gebäudes, einschließlich Baunebenkosten wie zum Beispiel Honorare für Architekten und Architektinnen.
  • Wasser aus Leitungsrohren infolge von Hochwasser ins Haus gedrückt wird und ein Rückstau entsteht.
  • Ihre Dachterrasse durch Starkregen überflutet wird und Wasser in das Haus eindringt (gilt ab dem Tarif  "Komfort").
  • eine Erdsenkung oder ein Erdrutsch menschliche Ursachen hat, beispielsweise durch Bergbau oder Erdarbeiten. Hier handelt es sich um typische Haftpflichtschäden.
  • Schäden durch Grundwasser, das nicht an die Oberfläche gedrungen ist, oder durch Sturmflut entstehen.
  • lediglich Regenwasser oder auch Starkregen in eine unterirdische Garage, zum Beispiel Tiefgarage, fließt. Hier liegt keine klassische Überschwemmung vor, die von dem Extremwetterschutz gedeckt ist.
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Beitrags­berechnung
Die Kosten der Absicherung gegen Naturgefahren lassen sich nicht pauschal festlegen. Es fließen verschiedene Faktoren bei der Berechnung der Beitragshöhe mit ein: die Art des zu versichernden Gebäudes bzw. das darin enthaltene und zu versichernde Inventar, der gewünschte Leistungsumfang der Versicherung, die benötigte Versicherungssumme sowie statistische Faktoren.
  • Die Einstufung der Bauartklasse sowie die Einordnung in das Zonierungssystem ist grundlegend für die Beitragsberechnung. Sie erfolgt automatisch, anhand von gebäude­spezifischen und geographischen Angaben. Denn je nach Bauart haben die verschiedenen Naturereignisse unterschiedlich starke Auswirkungen auf die Immobilie und richten unterschiedlich großen Schaden an. Die Einstufung zur Kostenermittlung basiert hier auf statistischen Werten und wird von den Versicherern individuell verwendet. Hinzu kommen gebäude- und inventarbezogene Angaben, die der oder die Versicherungsnehmer:in machen muss.
  • Ein weiterer Kostenfaktor ist, ob die Elementarversicherung in Bezug auf das Gebäude abgeschlossen wird oder eine zusätzliche Elementarschadenversicherung für den enthaltenen Hausrat gewünscht ist. Generell kann hier eine bestehende Wohngebäudeversicherung sowie die bereits vorhandene Hausratversicherung als Grundlage dienen und eine Anpassung des Versicherungsschutzes erfolgen.
  • Bei der Allianz bekommen Sie den Extremwetterschutz beispielsweise schon für 2,43 Euro im Monat.

Der Ab-Preis von zusätzlich 2,43 € / mtl. gilt für den Extremwetterschutz-Baustein zur Wohngebäudeversicherung. Den Extremwetterschutz-Baustein zur Hausratversicherung gibt es ab zusätzlich 3,62 € / mtl.

 

Extremwetterschutz Wohngebäude Grundlage der Berechnung: 

  • EFH/ZFH in 17424 Neuhof
  • Alter Versicherungsnehmer:in: 63
  • Baujahr 2024
  • Gesamtwohnfläche 100 qm mit ausgebautem Keller
  • ohne bauliche Besonderheiten
  • ohne Vorschäden
  • Laufzeit 1 Jahr / Mit Lastschrift / monatliche Zahlweise
  • Tarif Basis mit 150 EUR Selbstbeteiligung (Extremwetterschutz: 500 EUR für Übersschwemmungsschäden/Rückstauschäden; 3.000 EUR für Erbebenschäden)

Extremwetterschutz Hausrat Grundlage der Berechnung:  

  • EFH in 01465 Radeberg
  • Geburtsdatum 03.03.1960
  • Gesamtwohnfläche 100 m²
  • Versicherungssumme 65.000
  • ohne Vorschäden
  • Laufzeit 1 Jahr / Mit Lastschrift / monatliche Zahlweise
  • Tarif Basis mit 150 € Selbstbeteiligung

Stand: 29.01.2024

Berechnen Sie jetzt Ihren Tarif für den Extrem­wetter­schutz als Teil der Wohn­ge­bäu­de- oder Haus­rat­ver­siche­rung.
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Kosten­faktor
Je größer die Gefahr einer Naturkatastrophe in Ihrem Wohngebiet oder am Standort Ihres Hauses ist, desto höher die Einstufung als Risikogebiet – und desto höher auch der Versicherungsbeitrag.
Allianz-Grafik: Deutschlandkarte mit dem Anteil von Gebäuden in den einzelnen Bundesländern, die Elementarschutz genießen
Allianz-Grafik: Deutschlandkarte mit dem Anteil von Gebäuden in den einzelnen Bundesländern, die Elementarschutz genießen

Um die Versicherungsbeiträge für den Extremwetterschutz richtig kalkulieren zu können, hat der Gesamtverband der deutschen Versicherer ein vierstufiges System von Risikozonen entwickelt, das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS). Hier wird die Gefährdung durch Elementarschäden für die einzelnen Regionen in Deutschland eingestuft.

Vier Risikozonen bzw. Gefährdungsklassen (GK) bilden die statistische Schadenshäufigkeit für Hochwasser ab:

  • GK 1: seltener als einmal in 200 Jahren
  • GK 2: einmal in 100 bis 200 Jahren
  • GK 3: einmal in 10 bis 100 Jahren
  • GK 4: einmal in 10 Jahren

20,1 der 21,7 Millionen Adressen des ZÜRS-Systems liegen in Gebieten der Gefährdungs­klasse 1. Das heißt, dass dort statistisch gesehen seltener als alle 200 Jahre ein Hochwasser droht. In Klasse 2 sind es nach Kenntnisstand 2020 1,3 Millionen Häuser, nur 239.000 Immobilien liegen in Zone 3. Häuser in Gefahrenklasse 4 sind mit mindestens einem Hoch­wasser in zehn Jahren dem größten Risiko ausgesetzt.

Die meisten dieser rund 104.000 Adressen liegen zu diesem Zeitpunkt in Bayern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Niedersachsen.

Ist das Zonierungssystem verbindlich?

Die statistische Erfassung, die Ermittlung der Werte und die Einstufung in eine Risikozone erfolgt durch die jeweilige Regierung der einzelnen Bundesländer. Die Versicherungsgesell­schaften können dann die Daten für ihre eigene Klassifizierung verwenden und die Risikoabstufung in Bezug auf die geografischen Gegebenheiten vornehmen. Das Zonierungssystem ist keine verbindliche Richtlinie

Übrigens: Auch das Erdbebenrisiko wird regional unterschiedlich bewertet und fließt in die Kalkulation der Beiträge ein. Die übrigen Elementargefahren werden dagegen einheitlich in der Beitragsberechnung berücksichtigt.

Schnell und unkompliziert

Sie haben einen Schaden erlitten – durch Unwetter, Wasserrohrbruch oder Feuer? Melden Sie uns Ihren Schaden telefonisch oder online: Wir sind für Sie da!

  • Sie erreichen uns 365 Tage im Jahr – telefonisch oder ganz bequem über unser Online-Portal. 
  • Wir kümmern uns schnell und unkompliziert um die Abwicklung. 
  • Wir halten Sie über unser Kundenportal Meine Allianz oder per E-Mail auf dem Laufenden.
Zu unserem Online-Schaden-Portal
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Alle Ihre Verträge und Infos rund um Ihren Schaden finden Sie auf unserem Kundenportal.
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Versicherungs­plauderei: Der neue Allianz Podcast
Versicherungsthemen im Podcast. Klingt langweilig? Nicht mit der Allianz. Wenn bekannte Bayern-3-Moderatoren und Moderatorinnen mit­mischen und unseren Experten auf den Zahn fühlen, dann ist das alles – nur nicht lang­weilig.
Extrem­wetter­schutz – Folge 7 Schutz vor Natur­ge­walten
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In Folge 7 erfahren Sie, wie Sie sich mit dem Zusatz­bau­stein "Extrem­wetter­schutz" optimal gegen Elementar­schäden absichern können, was das kostet und wie die Allianz im Schadens­fall konkret hilft. Unter­haltsam. Kurz­weilig. Wissens­wert. Viel Spaß!
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Häufige Fragen
Was möchten Sie noch zum Allianz Extremwetterschutz wissen?
Sind alle Ihre Fragen rund um den Extremwetterschutz beantwortet? Falls nicht, hier finden Sie sicher die passenden Antworten.
  • Sind die Kosten für die Elementar­versicherung umlagefähig?

    Ja, die Kosten für eine Extremwetterversicherung sind umlagefähig. Das bedeutet, dass Mieter die Kosten der Versicherung über die Nebenkosten zumindest anteilig tragen.
  • Worauf sollte ich beim Vertrags­abschluss einer Elementarversicherung achten?

    • Beitragshöhe: Vergleichen Sie Anbieter und Tarife. Bei der Bewertung des Zusatzbausteins Extremwetterschutz lohnt sich zunächst ein Beitragsvergleich. Sie variieren von Versicherer zu Versicherer teils enorm, was unter anderem durch die unterschiedlichen Risikoeinstufungen bedingt ist. Das gilt übrigens auch für die Höhe des Selbstbehaltes.
    • Leistungsumfang: Schauen Sie außerdem in die Versicherungsbedingungen. Die wesentlichen Leistungen sind in der Regel gleich, der Unterschied liegt im Detail: zum Beispiel was die Absicher­ung von Garagen oder Nebengebäuden betrifft. Was bei dem einem Versicherer automatisch im Versicherungsschutz enthalten ist, muss bei dem anderen zusätzlich versichert werden.
    • Wartezeiten: Wenn Sie sich zeitnah absichern wollen, achten Sie darauf, welche Wartezeiten in Ihrem Versicherungsschutz gelten.
  • Ist eine Elementar­­versicherung sinnvoll oder nicht?

    Eine Elementarversicherung ist sinnvoll, denn Naturgefahren wie Überschwemmungen können in Deutschland jeden treffen. Aufgrund des Klimawandels kommt es längst nicht nur in Risikoregionen wie den Überschwemmungsgebieten großer Flüsse zu Unwetterschäden in Millionenhöhe. In höher liegenden Gebieten können zusätzlich Schäden durch Schneedruck, Lawinen und Erdrutsche durch Starkregen entstehen, die eine reguläre Wohngebäude- oder Hausratversicherung nicht abdeckt.
  • Eigentümer oder Mieter – wer benötigt eine Elementarversicherung?

    Sowohl Immobilieneigentümer als auch Mieter sollten einen Extremwetterschutz abschließen, um Ihr Gebäude und das darin enthaltene Inventar zu schützen.

    Haben Sie als Mieter beispielsweise keine Elementarversicherung und ein Extremwetterereignis zerstört Ihre Möbel und sämtliches Inventar, ist dieser Schaden nicht abgesichert – auch nicht, wenn der Eigentümer des Hauses oder der Wohnung eine Elementarversicherung besitzt. Diese greift nur für Schäden am Gebäude.

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