• Die Schadenfreiheitsklasse – auch SF-Klasse genannt – gibt Auskunft über Ihre unfall- und schadenfrei gefahrenen Jahre. Sie beeinflusst den Beitrag Ihrer Kfz-Versicherung.
  • Je weniger Schadensfälle Sie Ihrem Autoversicherer melden, desto höher ist Ihre Schadenfreiheitsklasse und desto niedriger der Versi­che­rungs­beitrag.
  • Es gibt SF-Klassen von 0 bis 50 sowie die Schadenklassen S und M. Eine SF-Klassen-Tabelle verschafft Überblick.
  • SF-Klassen berechnen Kfz-Haftpflicht und Vollkaskoversicherung unabhängig voneinander. Für die Beitragshöhe der Teil­kasko­ver­si­che­rung spielt die Schadenfreiheitsklasse keine Rolle.
1 von 10
Sie können Ihre Schadenfreiheitsklasse berechnen, indem Sie von Ihren unfall­freien Jahren ein Jahr abziehen. Sind Sie zum Beispiel seit sieben Jahren versichert, unfallfrei gefahren und als Fahr­anfänger:in gestartet, ist Ihre aktuelle SF-Klasse SF 6. Alternativ finden Sie Ihre Schaden­freiheits­klasse mithilfe Ihrer letzten Bei­trags­rechnung heraus. Darin ist vermerkt, in welcher SF-Klasse Sie aktuell eingestuft sind.

Ihre Schadenfreiheitsklasse können Sie mithilfe einer alten Versicherungs­rechnung herausfinden. Haben Sie zum Beispiel eine drei Jahre alte Beitragsrechnung, ermitteln Sie Ihre SF-Klasse folgendermaßen:

  • Addieren Sie zur darin aufgeführten Zahl drei hinzu.
  • Waren Sie laut Rechnung vor drei Jahren zum Beispiel in SF 15 eingestuft und sind schadenfrei geblieben, dann lautet die Rechnung: 15 + 3 = 18.
  • Somit haben Sie aktuell Schadenfreiheitsklasse 18.
Sind Sie sich beim Berechnen der Schadenfreiheitsklasse unsicher, rufen Sie einfach bei Ihrem Kfz-Versicherer an und fragen nach. Alternativ nutzen Sie einen Schadenfreiheitsklasse-Rechner, um Ihre SF-Klasse online zu ermitteln.
2 von 10
Die Einordnung in SF-Klassen (SF 0 bis SF 50) erfolgt auf Basis der schaden­freien Jahre. "Schadenfrei" heißt: Sie haben Ihrer Kfz-Versicherung keinen Unfall gemeldet. Ihr Versicherer hat also keinen Schaden für Sie reguliert.

Die Verteilung der Schaden­freiheits­klassen ist nicht bei jedem Versicherer gleich. Mit welchem Pro­zent­satz sich die SF-Klasse auf den Versicherungsbeitrag auswirkt, legt jeder Anbieter selbst fest: Während ein Kfz-Versicherer hohe Schaden­freiheits­rabatte gewährt, setzt ein anderer in der gleichen SF-Klasse einen deutlich höheren Beitragssatz an. Die Folge: Versicherungsbeiträge können trotz gleicher Scha­den­frei­heits­klasse je nach Anbieter unterschiedlich ausfallen.

Die Schaden­freiheits­klasse-Tabelle verschafft einen groben Überblick, in welcher Höhe sich die Prozent­werte bei Versicherern in etwa bewegen. Wichtig: Die Zahlen der Staffel sind nur Richtwerte und nicht allgemein übertragbar.

Wischen um mehr anzuzeigen

SF-Klasse
Bedingung
SF-Rabatt (in Prozent)
Beitragssatz (in Prozent)
SF 46 - 50 46 - 50 Jahre unfallfrei ca. 83 % ca. 17 %
SF 41 - 45 41 - 45 Jahre unfallfrei ca. 82 % ca. 18 % 
SF 37 - 40 37 - 40 Jahre unfallfrei ca. 81 % ca. 19 %
SF 31 - 35/36 31 - 35/36 Jahre unfallfrei ca. 80 % ca. 20 %
SF 26 - 30 26 - 30 Jahre unfallfrei ca. 75 % ca. 25 %
SF 16 - 25 16 - 25 Jahre unfallfrei ca. 65 - 70 % ca. 35 - 30 %
SF 9 - 15 9 - 15 Jahre unfallfrei ca. 55 - 60 % ca. 45 - 40 %
SF 5 - 8 5 - 8 Jahre unfallfrei ca. 45 - 50 % ca. 55 - 50 %
SF 4 4 Jahre unfallfrei ca. 40 % ca. 60 %
SF 3 3 Jahre unfallfrei ca. 30 % ca. 70 %
SF 2 2 Jahre unfallfrei ca. 15 % ca. 85 %
SF 1 1 Jahr unfallfrei ca. 0 % ca. 100 %
Auch bei einer Motorradversicherung gibt es die Einteilung in SF-Klassen zur Festlegung des prozentualen Versicherungsbeitrags. Die Einstufung, Hoch- und Rückstufung erfolgt dabei der gleichen Logik wie bei den Schadenfreiheitsklassen für Pkw. Allerdings definieren die Versicherer ihr SF-Klassensystem für Motorräder selbst, daher gibt es kein allgemein gültiges Klassifizierungssystem.
Eines gleich vorweg: Schadenfreiheitsklassen gibt es nur für motorisierte Fahrzeuge wie Wohnmobile – für Wohnwagen gelten sie also nicht. Bei den meisten Versicherern gibt es bis zu 20 SF-Klassen für Wohnmobile, die höchste Klasse ist die mit dem günstigsten Beitragssatz. Bis auf die Skalierung der Klassen verhält sich die Regelung rund um die SF-Klassen (Rückstufung, Hochstufung) parallel zu der einer Autoversicherung.

Neben den "normalen" Schaden­freiheits­klassen (SF 1 bis 50) gibt es Sonderklassen, zum Beispiel für Fahr­anfänger:innen. In diesen niedrigen SF-Klassen berechnen Versicherer einen Risiko­auf­schlag auf den Basis­satz von 100 Prozent. Dem­ent­sprechend zahlen Auto­fahrer:innen mit SF-Sonder­klassen höhere Beitrags­sätze.

Wie hoch der Versicherungs­beitrag im Markt-Durchschnitt ausfällt, zeigt folgende SF-Klasse-Tabelle. Die Allianz hat übrigens niedrigere Beitragssätze als viele Mitbewerber.

Wischen um mehr anzuzeigen

SF-Klasse
Bedingung
Beitragssatz Kfz-Haftpflicht
Beitragssatz Vollkasko
SF ½ Mindestens 3 Jahre EU-Führerschein, erstmalige Versicherung eines Fahrzeugs ca. 73 % ca. 56 %
SF S Nach Rückstufung aus SF 1 ca.  91% N/A
SF 0 Fahranfänger:in mit weniger als 3 Jahren Fahrerlaubnis, erstmalige Versicherung eines Fahrzeugs ca.  102 % ca. 68 %
SF M Rückstufung von Fahranfänger:innen mit SF 0 oder SF ½ nach Unfall durch Eigenverschulden ca. 128 % ca. 87 %
 
3 von 10
  • SF-Klasse 0: Fahranfänger:innen mit weniger als drei Jahren Fahr­erlaubnis haben das höchste Unfall­risiko. Daher stufen Versicherungs­unternehmen sie in die Schaden­freiheits­klasse 0 ein. Der Beitrags­satz dieser Sonder­klasse ist am Anfang ent­sprechend hoch. Um beispiels­weise die bei vielen Versicherern höchste Schaden­freiheits­klasse 50 zu erreichen, müssten Fahr­neulinge 51 Jahre schadenfrei bleiben.
  • SF-Klasse ½: Versichern Sie zum ersten Mal ein Auto, beginnen Sie in SF ½. Diese sogenannte Führer­schein­regelung greift bei den meisten Versicherungs­anbietern aber nur, wenn Sie Ihren Führer­schein länger als drei Jahre besitzen.
  • SF-Klasse S (Schadenklasse): Verschulden Sie als Fahrer:in mit SF 1 einen Unfall, landen Sie im nächsten Versicherungsjahr in SF S, der "Schadenklasse". Durch die Rückstufung steigt Ihr Kfz-Versicherungs­beitrag erheblich.
  • SF-Klasse M (Malusklasse): Versicherungen stufen Fahr­anfänger:innen mit SF ½ oder SF 0 in die Malusklasse zurück, wenn sie einen Unfall durch Eigen­verschulden verursachen. Es handelt sich um die schlechteste Schaden­freiheits­klasse (lat. malus = schlecht). Die Versicherungs­prämie erreicht in dieser Stufe ihren Höchstsatz.
4 von 10
Schadenfreiheitsrabatt: Je höher die SF-Klasse, desto günstiger Ihre Kfz-Versicherung

Der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) ist ein Beitrags­nachlass in der Auto­ver­si­cherung für unfall- und schaden­freies Fahren. Je länger Sie als Auto­fahrer:in Ihrer Ver­sicherung keinen Schaden melden, desto mehr Schaden­frei­heits­rabatt (SF-Rabatt) gewährt der Versicherer auf den Beitrags­satz. In den ersten vier Jahren wirkt sich der Nach­lass besonders hoch aus. Ihr Beitrags­satz reduziert sich deutlich:

In SF 1 beginnen Sie mit rund 100 Pro­zent Beitrags­satz. Bei schaden­freiem Verlauf sind Sie ein Jahr später bereits bei 85 Prozent, im dritten Jahr bei 70 Pro­zent und im vierten Jahr ohne selbst ver­schul­deten Autounfall bei rund 60 Prozent des Versicherungs­bei­tra­gs.

Wichtig: Es handelt sich um Richtwerte. Genaue Beitrags­sätze, Zeiträume und Abstufungen legen Versicherer selbst fest.

Schadenfreiheitsrabatt: Je höher die SF-Klasse, desto günstiger Ihre Kfz-Versicherung
5 von 10
Die Kfz-Versicherung der Allianz belohnt versicherte Personen ohne Schadens­aufkommen mit hohen Schaden­freiheits­rabatten. Kunden und Kundinnen der Allianz Auto­versicherungen Komfort und Premium zum Beispiel sparen 84 Prozent in der höchsten Schaden­freiheits­klasse.

Die Autoversicherung der Allianz belohnt schadenfreie Jahre mit hohen Schadenfreiheitsrabatten. Zum Beispiel zahlen Sie in den Produktlinien Komfort und Premium in SF 50 nur 16 Prozent vom Kfz-Tarif. Sprich: Ihre Beitragsersparnis beträgt 84 Prozent. Das gilt sowohl in Kfz-Haft­pflicht­versicherung als auch Vollkasko.

Steigen Sie vorübergehend auf ein Leasing- oder Firmenfahrzeug um, erhalten Sie bei der Allianz eine Sonderbehandlung. In Komfort und Premium stufen wir Sie wieder in Ihre alte Schadenfreiheitsklasse ein­, die Sie vor Nutzung Ihres Leasing- bzw. Firmenwagens hatten. Dabei gilt:

  • Bestand der Vertrag im Kalenderjahr der Unterbrechung mindestens sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, als wäre der Versicherungsschutz nicht unterbrochen worden.
  • Bestand der Vertrag weniger als sechs Monate, übernehmen wir den Schadenverlauf, wie er vor der Unterbrechung bestand.

Wichtig: Pausieren Sie Ihren Vertrag länger als zehn Jahre, übernehmen wir den Schadenverlauf nicht. Bei vielen anderen Versicherern verfällt die SF-Klasse in diesem Fall schon nach sieben Jahren Unterbrechung.

Weitere Besonderheit bei der Allianz in allen Produktlinien der Autoversicherung: Fahranfänger:innen beginnen mit SF 1 statt SF 0, wenn die Eltern das Fahrzeug als Zweit­wagen versichern. Die Beitrags­ersparnis beträgt in diesem Fall bis zu 60 Pro­zent. Voraus­setzung: Der Versicherungsnehmer besitzt seit mindestens vier Jahren eine gültige Fahrerlaubnis oder das Erstfahrzeug von Vater oder Mutter (z.B. Pkw, Wohnmobil, Motorrad) ist mindestens mit SF ½ in der Kfz-Haftpflicht eingestuft. Dasselbe gilt für Ehe- oder Lebens­partner:innen.

Noch größeres Spar­potenzial gibt es für Fahr­neulinge über 25 Jahren. Sie starten sogar mit SF 3, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen: Auf Ehepartner:in bzw. in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner:in oder Elternteil ist bereits ein Pkw, Kraftrad, Wohnmobil oder Nutzfahrzeug mit mindestens SF-Klasse ½ in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Unternehmen der Allianz Gruppe versichert und alle Fahrer:innen des hinzukommenden Fahrzeugs sind mindestens 25 Jahre alt.

Die Allianz bietet zusätzlich eine bessere Führer­schein­einstufung als der Markt: Fahr­anfänger:innen, die ihre Fahr­erlaubnis seit mindestens einem Jahr haben und eine Allianz Autoversicherung Komfort oder Premium in der Agentur abschließen, starten in SF ½ statt SF 0. Die meisten anderen Kfz-Versicherer setzen hierfür drei Jahre Führerscheinbesitz voraus. Bei einem Führer­schein­besitz ab vier Jahren gewährt die Allianz sogar eine Ersteinstufung in SF 1

Außerdem können Versicherte die Schaden­frei­heits­klasse von Ihrer Roller­versicherung übernehmen.

Sie haben Fragen zu Schaden­freiheits­klassen bei der Auto­versicherung der Allianz? Wir beraten Sie gerne.
6 von 10
Wie sich Ihre Schadenfreiheits­klasse verändert, hängt von Ihrer Versicherung und Unfallquote ab. Ihr Versicherer prüft am Jahresende, ob Sie einen Schaden gemeldet haben. Wenn nicht, rechnet er Ihnen das neue schaden­freie Jahr automatisch an. Wie häufig diese Einstufung erfolgt (z. B. jährlich oder alle zwei, drei bzw. fünf Jahre), steht in einer Tabelle. Diese finden Sie in Ihren Versicherungs­bedingungen.

Wenn Sie mit Ihrem Auto einen Schaden verursachen und Ihre Kfz-Versicherung zahlen muss, kommen Sie im nächsten Versicherungsjahr in eine niedrigere Schadenfreiheits­klasse. Wie viele SF-Klassen das sind, hängt vom Versicherungs­unter­nehmen ab – und von der Anzahl der von Ihnen gemeldeten Schäden.

Beispiele für Rückstufung:

  • Wer zuvor zwölf Jahre unfallfrei gefahren ist, kann nach einem Unfall in der Kfz-Haftpflicht im darauf­fol­gen­den Versicherungs­jahr in SF 3 rutschen.
  • Sie sind 25 Jahre unfallfrei gefahren und verschulden dann doch einen Unfall. In der Kfz-Haft­pflicht kann Sie das von SF 25 auf SF 10 und in der Vollkasko auf SF 12 zurück­werfen – je nachdem, was Ihr Versicherer in seiner Rückstufungs­tabelle festgelegt hat.

Sie können Ihre Schadenfreiheits­klasse nicht retten, indem Sie nach einem Unfall Ihre Autoversicherung wechseln. Versicherungs­gesellschaften tauschen sich aus. Musste der Vorversicherer einen Unfall oder mehrere Schäden regulieren, stuft der neue Kfz-Versicherer Sie ebenso in der Schadenfreiheits­klasse zurück.

Übrigens: Mit der kostenpflichtigen Zusatzleistung "Rabattschutz" oder durch Rückkauf des Schadens können Sie eine Rückstufung vermeiden. Bei der Option "Rückkauf" haben Sie nach einem Unfall in der Regel sechs Monate Zeit, Ihrem Versicherer die Schadensumme zurückzuzahlen.

Wenn Sie länger kein Auto fahren und damit keine Kfz-Versicherung beanspruchen, können Sie in der Regel in Ihre alte SF-Klasse einsteigen. Gelegentlich müssen Antragssteller:innen nachweisen, dass sie während der Unterbrechung durchweg im Besitz eines Führerscheins waren. Auch nach Führerscheinentzug beginnt der Versicherungs­nehmer oder die Versicherungsnehmerin wieder in derselben SF-Klasse, die er oder sie vorher hatte.

Verfallsfristen und Regelungen für eine Vertragsunter­brechung sind bei Versicherern verschieden definiert. Bei vielen Anbietern bleibt Ihre Schadenfreiheitsklasse nach Abmelden Ihres Autos für sieben Jahre erhalten. Liegt die Abmeldung länger zurück, kann es sein, dass Sie nicht mehr auf Ihre alte SF-Klasse zurückgreifen können. Auch wer seinen laufenden Pkw-Versicherungs­vertrag sieben Jahre unterbricht – beispielsweise, weil Sie den Wagen längere Zeit nicht brauchen – riskiert den Verfall seiner Schadenfreiheits­klasse.

Tipp: Lassen Sie sich bei Kündigung Ihrer alten Autoversicherung am besten Ihre letzte Schadenfreiheits­klasse, vom Versicherer regulierte Schäden und Dauer des Versicherungs­verhältnisses bestätigen. Das vereinfacht eine spätere Übernahme der SF-Klasse.

Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, können Sie Ihre hohe Schaden­freiheits­klasse verlieren. Nämlich dann, wenn sie das Ergebnis einer Rabatt­schutz­regelung ist. Diese Zusatzleistung bewahrt Sie nach einem Schadensfall vor Rückstufung beim aktuellen Versicherer. In diesem Fall übernimmt der neue Versicherer nicht Ihre SF-Klasse, sondern orientiert sich an der tatsächlichen Schadenbilanz.
Gut zu wissen: Orientierung
Die Rückstufungs­regelungen Ihres Versicherers sind als Tabelle in den Ver­si­che­rungs­bedingungen Ihrer Kfz-Haftpflicht, Voll­kasko oder Teilkasko ent­halten. Diese erhalten Sie meist mit Ihrem Vertrag, also bei Vertrags­abschluss. Liegt Ihnen keine Rück­stufungs­tabelle vor, kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung.
Reinhören, mehr erfahren, mehr wissen
Schaden­freiheits­klasse – Folge 1 Ihr Lohn für unfall­freies Fahren
00:00 00:00
Versicherungsthemen im Podcast. Klingt langweilig? Nicht mit der Allianz. Wenn bekannte Bayern-3-Moderatoren und -Moderatorinnen mitmischen und unseren Experten bzw. Expertinnen auf den Zahn fühlen, dann ist das alles – nur nicht langweilig. Zum Start widmen sie sich dem Thema "Schadenfreiheitsrabatt". Unterhaltsam. Kurzweilig. Wissenswert. Viel Spaß!
7 von 10
Gut zu wissen: Leasing- oder Firmenauto

Das hängt davon ab, ob das Leasingfahrzeug über Sie oder die Leasingfirma versichert ist:

  • Läuft die Kfz-Versicherung über den Leasinganbieter, ändert sich Ihre SF-Klasse, die Sie bei Ihrem letzten versicherten Auto hatten, nicht. Ausnahme: Bei manchen Firmentarifen können Sie sich mit dem Leasing-Pkw gesammelte schaden­freie Jahre vom Ver­si­che­rer bestätigen lassen, um sie später für Ihre eigene Kfz-Versicherung nutzen.
  • Versichern Sie das Leasingauto selbst, steigt Ihre SF-Klasse wie gehabt mit jedem schadenfreien Jahr weiter.

Bei Dienstwagen ist üblicherweise der Arbeitgeber Versicherungsnehmer. Wenn Sie später auf ein privates Auto wechseln, können Sie den in dieser Versicherungszeit erworbenen Schadenfreiheitsrabatt unter Umständen nicht in Ihr neues Versicherungs­verhältnis mitnehmen. Es sei denn, Ihre Versicherung er­kennt Ihnen diese Jahre aus Kulanz an.

Fest steht: Sie können sich bei den meisten Versicherern wieder in Ihre alte Schadenfreiheitsklasse ein­stufen lassen, die Sie vor Ihrem Leasing- bzw. Firmenwagen hatten – sofern die Ver­trags­pause nicht länger als sieben Jahre dauert. Da­nach verfällt Ihre SF-Klasse in der Regel.

8 von 10
Es ist nicht möglich, eine Schaden­freiheits­klasse zu kaufen. Aller­dings können Sie eine günstige SF-Klasse über­nehmen und so einen besseren Beitrags­satz erhalten. Sie haben folgende Optionen:
Ist Ihr Erstfahrzeug in einer SF-Klasse eingestuft, erhält Ihr zweites Kfz eine bessere Einstufung (Zweit­wagen­regelung). Oder Sie lassen Ihr Fahrzeug bei Eltern oder Ehe­partner:in als Zweitwagen versichern. Sobald der Zweit­wagen­fahrer oder die Zweit­wagen­fahrerin einige unfall­freie Jahre ansammelt, kann er oder sie eine eigene Autoversicherung abschließen und die günstige Schaden­freiheits­klasse übertragen.
Wenn Sie Ihr Motorrad abmelden und einen Pkw versichern, können Sie Ihre SF-Klasse mit­nehmen. Dabei zählt nicht die Einstufung, sondern die tat­sächlich schaden­frei gefahrene Zeit, das sogenannte Rabatt­grundjahr. Das heißt: Haben Sie SF 20 als höchst­mögliche Schaden­freiheits­klasse fürs Motorrad erreicht, fahren insgesamt aber schon 24 Jahre unfallfrei, übernimmt die Auto­versicherung 24 Jahre und stuft Sie in SF 24 ein. Als Nachweis legen Sie den Vertrag Ihrer alten Motorrad-Versicherung vor.

Angenommen, Ihr Großvater möchte Ihnen seinen Wagen samt günstiger Versicherung überlassen. Da Sie das Auto in den vergangenen Jahren bereits überwiegend selbst gefahren sind, haben Sie gute Voraus­setzungen, von der hohen SF-Klasse Ihres Groß­vaters zu profitieren. Seinen Vertrag samt SF-Klasse können Sie zwar nicht über­nehmen. Sie müssen nämlich eine neue Versicherung abschließen. Diese rechnet Ihnen in der Regel so viele schadenfreie Jahre an, wie Sie Ihren Führerschein besitzen. Gleiches gilt, wenn Ihr Opa verstirbt und Sie dessen Auto, Versicherung und Scha­den­frei­heits­klasse erben.

In der Regel ist es möglich, die SF-Klasse innerhalb der Familie zu übernehmen. Sprich: Kinder, Ehe­partner:innen, Enkel­kinder oder Eltern können profitieren. Manche Versicherer akzeptieren sogar Lebens­gefährten bzw. Lebens­gefährtinnen oder nicht leibliche Kinder.

9 von 10
Die passende Versicherung
Optimal abge­sichert mit der Allianz Kfz-Ver­sicherung
10 von 10
  • Wozu gibt es Schadenfreiheitsklassen in der Kfz-Versicherung?

    Für Versicherungen sind Schadenfreiheitsklassen ein wichtiger Faktor zum Berechnen der Autoversicherungsprämie. SF-Klassen spiegeln das Unfallrisiko der versicherten Person wider. Fahranfängern oder Fahranfängerinnen fehlt Fahrpraxis. Deshalb ist ihre Wahr­schein­lichkeit, einen Schaden zu verursachen, höher als bei Fahrern bzw. Fahrerinnen mit mehrjähriger Erfahrung am Steuer.

    Darum starten Fahrneulinge in der Regel in der niedrigsten SF-Klasse 0. Je länger Autofahrer:innen keinen Schaden verur­sachen und nicht von ihrer Versicherung Gebrauch machen, desto höher ist ihre Schadenfreiheitsklasse. Dadurch steigt der Schadenfreiheitsrabatt (SFR), der Beitrag sinkt.

  • Was ist der Unterschied zwischen Rabattretter und Rabattschutz?

    Wenn Sie nach vielen unfallfreien Jahren die höchste Schadenfreiheits­klasse erreichen und dann einen Unfall verursachen, wird durch die Rückstufung die Schadenfreiheitsklasse zwar niedriger. Aber: Der Beitragssatz bleibt gleich. Diese Regelung wird im Volksmund "Rabattretter" genannt. Allerdings bieten die meisten Versicherer diesen nicht mehr an.

    Der Rabattschutz ist dagegen eine kostenpflichtige Zusatzleistung vieler Versicherer auf den Grundbeitrag. Mit diesem Schutz verbleibt der Vertrag im Folgejahr trotz Schadenfall in der gleichen SF-Klasse.

  • Sind die Schadenfreiheitsrabatte bei allen versicherten Personen gleich?

    Nein, die prozentualen Beitragssätze für die einzelnen Schadenfreiheitsklassen sind nicht einheitlich (siehe SF-Klasse-Tabelle). Jede Versicherung legt für sich fest, wie viel Rabatt sie Ihnen gibt und ob sich Ihr Beitragssatz jedes Jahr, alle zwei Jahre oder alle drei Jahre verändert. Dass Sie nach jedem unfallfreien Jahr eine Schaden­frei­heits­klasse höher eingestuft werden, ist jedoch bei allen Anbietern gleich.
  • Wie werden die im Ausland erworbenen Schadenfreiheitsklassen (SF-Rabatt) übertragen?

    Haben Sie im europäischen Ausland gelebt oder gearbeitet und dort eine Kfz-Versicherung abgeschlossen, können Sie die dort erworbene Schadenfreiheitsklasse in einen deutschen Versicherungsvertrag übertragen. Voraussetzungen:

    • Sie haben einen Nachweis über das Ende der ausländischen Vorversicherung. Diese Bescheinigung benötigt der deutsche Versicherer im Original und übersetzt ins Deutsche bzw. Englische. Enthalten sein sollten der Name, Versicherungsdauer und gemeldete Schäden.
    • Das Vertragsende darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
    • Sie sind als versicherte Person der oder die Fahrzeughalter:in. Alternativ Ihr eingetragener Lebens-/Ehepartner bzw. Ihre eingetragene Lebens-/Ehepartnerin oder Ihr Kind mit Steuervergünstigung (nach § 3a KraftStG).
    • Es darf keine deutsche Vorversicherung vorliegen.

    Sind diese Kriterien erfüllt, übernimmt der deutsche Versicherer den Schadenfreiheits­rabatt der ausländischen Versicherung in der Regel. Die Berechnungsgrundlage kann allerdings abweichen.

    Bei der Allianz gilt:

    Sie können sich den Schadenfreiheitsrabatt eines ausländischen Vorversicherers je nach Einzelfall anrechnen lassen. Vorausgesetzt, Sie legen eine Schadenverlaufsbestätigung des ausländischen Vorversicherers in deutscher oder englischer Sprache mit folgenden Angaben vor:

    • Art des bisher versicherten Fahrzeugs
    • Name des Versicherers
    • Ausstellungsdatum
    • Name, Adresse und Geburtsdatum der versicherten Person
    • Versicherungsbeginn und -ende
    • Anzahl der schadenfreien Jahre im Kalenderjahr der Beendigung
    • Anzahl und Zeitpunkt der Schäden während der letzten fünf Jahre oder ggf. kürzeren Vertragslaufzeit. Erhalten wir Angaben zur Vollkaskoversicherung, ist zusätzlich die Art des Schadens erforderlich.

    Wichtig: Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Übernahme der ausländischen schadenfreien Zeiten. Jeder Vorgang ist eine Einzelfallentscheidung. Die Anerkennung ist bei Vorversicherern eines EU-Mitgliedslands und folgender Nicht-EU-Staaten möglich: Andorra, Bosnien-Herzegowina, Großbritannien, Island, Japan, Kanada, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Serbien, Ukraine, Vatikanstadt, USA. In Ausnahmefällen akzeptiert die Allianz auch Sonderzusagen durch Underwriter für nicht aufgeführte Länder.

  • Wie lange muss ich in einem Jahr versichert sein, damit die SF-Klasse sinkt?

    Grundlage ist das Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Versicherungsdauer muss mindestens sechs Monate betragen. Besteht in diesem Zeitraum Schadenfreiheit, gewährt die Versiche­rung zum Jahresanfang die bessere SF-Klasse. Wer sich bis zum 1. Juli eines Jahres versichert, profitiert von der besseren Schadenfreiheits­klasse. Wer bis 1. August wartet, darf sich erst ein Jahr später über günstigere Beiträge freuen – vorausgesetzt, er oder sie fährt weiter schadenfrei.
  • Kann ich meine SF-Klasse bei einem Wechsel der Autoversicherung mitnehmen?

    Bei einem Versicherungs­wechsel können Sie die Einstufung Ihrer SF-Klasse in der Regel mitnehmen. Die meisten Ver­si­che­rungs­unternehmen berücksichtigen Ihre bisher schadenfrei gefahrenen Jahre, obwohl Sie diese bei der alten Kfz-Versicherung gesammelt haben. Bei Antrag­stellung geben Sie Ihre aktuelle Schaden­freiheits­klasse an, die zum Zeit­punkt des neuen Ver­si­che­rungs­beginns gilt. Beantragen Sie die Um­stellung etwa zum 28.12.2024, geben Sie Ihre Schaden­freiheits­klasse von 2024 an.

    Ausnahme: Ihre SF-Klasse ist das Ergebnis eines kosten­pflichtigen Rabatt­schutzes, der eine Rückstufung verhindert hat. Oder einer Sondereinstufung, zum Beispiel für eine Zweitwagen­versicherung. In beiden Fällen ist Ihre tatsächliche Schadensbilanz entscheidend für die Einstufung der SF-Klasse.

  • Gibt es auch bei Anhänger eine Schadenfreiheitsklasse?

    Nein, bei einer Anhängerversicherung bieten Versicherungsgesellschaften keine Schadenfreiheitsklassen an. Folglich gewähren Versicherer auch keine Schadenfreiheitsrabatte für schadenfreies Fahren mit Anhänger.
  • Entstehen beim Übertragen der Schadenfreiheitsklasse Nachteile?

    Wer seine SF-Klasse überträgt, verliert seinen Schaden­freiheits­rabatt – und zwar endgültig. Unter Umständen kann der oder die Versicherte nicht die komplette Ermäßigung weitergeben. Haben Sie beispiels­weise SF 15 und möchten diese auf Ihr Kind über­tragen, das erst seit fünf Jahren seinen Führerschein besitzt, können Sie nur fünf Jahre über­tragen. Denn: Die erwerbende Person kann nur so viele SF-Klassen über­nehmen wie sie Jahre Auto fährt. Das heißt: Die restlichen zehn unfallfreien Jahre gelten nicht und gehen verloren.
  • Langjähriger Führerscheinbesitz, noch nie ein Auto versichert: Welche SF-Klasse bekomme ich?

    Wenn Sie Ihren Führerschein schon seit einigen Jahren besitzen, aber noch nie selbst ein Auto versichert haben, bekommen Sie oft die SF-Klasse ½. Bei vielen Kfz-Versicherern ist das die Sondereinstufung für Personen, die ihre erste Fahrzeugversicherung abschließen und ihren Führerschein bereits länger als drei Jahre haben.
  • Mit wie viel Prozent steige ich in die Kfz-Versicherung ein?

    Grundsätzlich orientiert sich der Prozent-Satz an Ihrer Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Als Fahranfänger:in steigen Sie in der Regel mit SF ½ oder 0 ein. Das entspricht je nach Versicherer einem Beitragssatz in der Kfz-Haftpflicht von durchschnittlich 73 Prozent, in der Vollkasko von durchschnittlich 56 Prozent bei SF ½. In der Kfz-Haftpflicht betragen die Werte bei SF 0 durchschnittlich 102 Prozent bzw. 68 Prozent in der Vollkaskoversicherung.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns ein Feedback
Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur Kfz-Versicherung der Allianz?
Allianz Service: Schreiben Sie uns Ihr Anliegen
Schreiben Sie Ihr Anliegen in unser Kontaktformular - wir kümmern uns darum.
Finden Sie den
passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Kfz-Versicherung.