Bei einem Versicherungswechsel können Sie die Einstufung Ihrer SF-Klasse in der Regel mitnehmen. Die meisten Versicherungsunternehmen berücksichtigen Ihre bisher schadenfrei gefahrenen Jahre, obwohl Sie diese bei der alten Kfz-Versicherung gesammelt haben. Bei Antragstellung geben Sie Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse an, die zum Zeitpunkt des neuen Versicherungsbeginns gilt. Beantragen Sie die Umstellung etwa zum 28.12.2025, geben Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse von 2025 an.
Ausnahme: Ihre SF-Klasse ist das Ergebnis eines kostenpflichtigen Rabattschutzes, der eine Rückstufung verhindert hat. Oder einer Sondereinstufung, zum Beispiel für eine Zweitwagenversicherung. In beiden Fällen ist Ihre tatsächliche Schadensbilanz entscheidend für die Einstufung der SF-Klasse.