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Schadenfreiheits­klasse

Ihr Lohn für unfallfreies Fahren
Schadenfreiheitsklasse bei Kfz-Versicherung: Familie sitzt in Auto und schaut aus Autofenster

Unsere Auszeichnung

Die Kfz-Versicherung der Allianz Versicherungs AG wird von der Zeitschrift Focus Money für das fairste Preis-Leistungs-Verhältnis in der Ausgabe 11/2026 mit "Sehr gut" ausgezeichnet. Bewertet wurden 28 Kfz-Serviceversicherer in Deutschland, wovon neun weitere Anbieter ebenfalls die Note "Sehr Gut" erhalten.
  • Die Schadenfreiheitsklasse (abgekürzt: SF-Klasse) gibt Auskunft über Ihre unfall- und schaden­frei gefah­renen Jahre.
  • Je mehr Jahre Sie keine Schadenfälle Ihrem Auto­versicherer melden, desto höher ist Ihr Schaden­frei­heits­rabatt und desto niedriger Ihr Beitrag. Unsere SF-Klassen-Tabelle verschafft Überblick.
  • Es gibt getrennte SF-Klassen für Haftpflicht und Vollkasko, die Versicherer unabhängig vonei­nander berechnen. Für Teilkasko gibt es keine SF-Klassen.
  • SF-Klassen reichen von 0 bis 50. Zusätzlich gibt es die Sonderklassen ½, S und M.
  • In bestimmten Fällen können Sie von anderen Fahrer:innen die SF-Klasse übernehmen.

Die Schaden­freiheits­klasse (SF-Klasse) gibt an, wie viele Jahre Sie schadenfrei gefahren sind. Die SF-Klassen-Ein­stufung erhalten alle Ver­sicherten von ihrem Kfz-Versicherer.

Wie funktioniert die SF-Klasse?

  • Ihre Schadenfreiheitsklasse richtet sich danach, wie viele Jahre Sie bereits unfallfrei unterwegs sind. Beispiel: SF-Klasse 11 heißt, dass Sie 11 Jahre lang schadenfrei gefahren sind. "Schadenfrei" heißt: Sie meldeten Ihrer Kfz-Versiche­rung keinen Unfall und Ihr Versi­cherer regulierte für Sie keinen Schaden.
  • In der Regel steigt die SF-Klasse um eins pro unfall­frei gefahrenem Ver­sicherungs­jahr.
  • Es gibt getrennte Schadenfreiheitsklassen für Kfz-Haftpflicht und Vollkasko.
  • Für Teil­kasko gibt es keine SF-Klasse. Denn diese greift nur bei Schäden, für die Sie als Fahrer:in nicht ver­ant­wort­lich sind (z. B. Un­wetter- oder Tier­schäden).
  • Für jede SF-Klasse gibt es den sogenannten Schaden­freiheits­rabatt: Je höher die SF-Klasse, desto niedriger fällt der Kfz-Ver­sicherungs­beitrag aus.
  • Die genaue Einstufung und Höhe der Rabatte variieren von Versicherer zu Versicherer. Sie können mit der gleichen SF-Klasse bei ver­schie­denen Versicherern unter­schiedlich hohe Rabatte be­kommen.

Wie viele Schaden­freiheits­klassen gibt es?

  • Für Autofahrer:innen gibt es je nach Versicherer bis zu 50 Schaden­frei­heits­klassen. Dazu kommen drei Sonder­klassen.
  • Für die Motorrad-Versicherung gibt es kein allgemein gültiges Klassi­fizierungs­system (z. B. pro schadenfreiem Jahr eine SF-Klasse höher). Versicherer definieren ihre SF-Klassen für Motorräder selbst.
  • Einen weiteren Sonderfall gibt es bei der Wohnmobil-Versicherung: Hier unterscheiden die meisten Versicherer bis zu 20 SF-Klassen. Die Ein­stufung erfolgt nach derselben Logik wie bei Pkw.
  • In der Wohn­wagen-Versicherung gibt es keine SF-Klassen. Sie gelten nur für motorisierte Fahr­zeuge.
Infografik zeigt den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko-Kfz-Versicherung: Je höher die Schadenfreiheits-Klasse (SF-Klasse), desto günstiger wird Ihre Kfz-Versicherung aufgrund des gesunkenen Beitragssatzes bzw. steigendem Schadenfreiheitsrabatts. So zahlen versicherte Personen bei SF-Klasse 0 nur 60 Prozent des Beitragssatzes. Bei SF-Klasse 5 sinkt der Beitragssatz auf 33 Prozent, bei SF-Klasse 50 sogar auf 16 Prozent.
Infografik zeigt den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko-Kfz-Versicherung: Je höher die Schadenfreiheits-Klasse (SF-Klasse), desto günstiger wird Ihre Kfz-Versicherung aufgrund des gesunkenen Beitragssatzes bzw. steigendem Schadenfreiheitsrabatts. So zahlen versicherte Personen bei SF-Klasse 0 nur 60 Prozent des Beitragssatzes. Bei SF-Klasse 5 sinkt der Beitragssatz auf 33 Prozent, bei SF-Klasse 50 sogar auf 16 Prozent.

Der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) ist ein Beitrags­nachlass bei der Auto­ver­si­cherung. Er belohnt unfall- und schaden­freies Fahren. In SF 0 starten Sie bei der Allianz mit 60 Pro­zent Vollkasko-Beitrags­satz. Bei schaden­freiem Verlauf sind Sie ein Jahr später bei 38 Prozent, in SF-Klasse 2 bei 36 Pro­zent und nach über drei Jahren ohne selbst ver­schul­deten Autounfall bei 35 Prozent des Ver­sicherungs­bei­tra­gs.

Wichtig: Genaue Beitrags­sätze, Zeiträume und Abstu­fungen legt jeder Versicherer selbst fest. Die Allianz belohnt schaden­freie Jahre mit besonders hohen Schaden­freiheits­rabatten. Zum Beispiel zahlen Sie in den Produkt­linien Komfort und Premium in SF 50 nur 16 Prozent vom Kfz-Tarif (Beitrags­ersparnis von 84 Prozent) – sowohl in Kfz-Haft­pflicht­versicherung als auch Voll­kasko.

Fahranfänger:innen starten in der Regel mit SF-Klasse 0, also mit Null unfallfreien Jahren. Wer den Führerschein schon länger als drei Jahre besitzt, (z.B. nach Begleitetem Fahren mit 17 "BF17") und nun das erste Auto anmeldet, steigt oft in die günstigere Klasse ½ ein.

Die Kosten lassen sich mit diesen Möglichkeiten senken:

  • Wenn Eltern, Ehe- oder Lebenspartner:innen das Fahrzeug als Zweit­wagen versichern, können Fahranfänger:innen bei der Allianz in allen Produkt­linien mit SF 1 statt SF 0 starten – und von einer Beitrags­ersparnis von bis zu 60 Pro­zent profitieren.
  • Fahr­neulinge über 25 Jahren starten unter bestimmten Voraus­setzungen sogar mit SF 3.
  • Die Allianz bietet eine bessere Einstufung anhand der Dauer des Führer­schein­besitzes als der Markt: Fahr­anfänger:innen, die ihre Fahr­erlaubnis seit mindestens einem Jahr haben, starten in SF ½ statt SF 0.
  • Bei einem Führer­schein­besitz ab vier Jahren gewährt die Allianz sogar eine Erstein­stufung in SF 1.
  • Zudem können Versicherte die Schaden­frei­heits­klasse Ihrer Moped­versicherung übernehmen.
Voraussetzung: Die Person besitzt seit vier Jahren eine gültige Fahr­er­laubnis, oder das Erst­fahrzeug von Vater oder Mutter (z.B. Pkw, Wohn­mobil, Motor­rad) hat mindestens SF ½. Voraussetzung: Ein Kraftfahrzeug mit mindestens SF-Klasse ½ in der Kfz-Haftpflicht von Ehepartner:in bzw. in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner:innen oder Elternteilen ist bereits bei der Allianz Gruppe versichert. Alle Personen im Fahrerkreis des hinzukommenden Fahrzeugs sind zudem mindestens 25 Jahre alt. Voraussetzung: Abschluss einer Allianz-Kfz-Versicherung in Produktlinie Komfort oder Premium in der Agentur.
  • Sie haben Fragen zu Auto­versicherung und SF-Klasse bei der Allianz? Unser Service-Team berät Sie gerne.

  • In wenigen Schritten den voraus­sichtlichen Beitrag Ihrer Allianz Kfz-Versicherung ermitteln.

Bisherige Kunden und Kundinnen haben uns bewertet

Hohe Kundenzufriedenheit bei der Kfz-Versicherung

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Bei der folgenden SF-Klassen-Tabelle der Allianz gibt es 50 Schadenfreiheitsklassen. Sie zeigt Ihnen: die Anzahl schadenfreier Jahre, die ent­sprechende Schaden­freiheits­klasse und den daraus resul­tierenden Beitrags­satz der Kfz-Versicherung der Allianz (Beitrags­sätze variieren je nach Versicherer).

So lesen Sie die Tabelle: Sie sind beispiels­weise 15 Jahre schaden­frei gefahren? Dann fallen Sie in SF-Klasse 15 und zahlen nur 31 Prozent des ursprüng­lichen Beitrags­satzes Ihrer Kfz-Haft­pflicht­versicherung bei der Allianz (69 Prozent Rabatt). Haben Sie Voll­kasko abge­schlossen, zahlen Sie mit SF-Klasse 15 nur 27 Prozent Ihres Voll­kasko-Beitrags (73 Prozent Rabatt).

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Schadenfreie Jahre
Schadenfreiheitsklasse (SF)
Kfz-Haftpflicht-Beitragssatz
Kfz-Vollkasko-Beitragssatz
50 und mehr SF 50 16 % 16 %
44 - 49 SF 44 - 49 17 % 17 %
40 - 43 SF 40 - 43 18 % 18 %
39 SF 39 18 % 19 %
36 - 38 SF 36 - 38 19 % 19 %
31 - 35 SF 31 - 35 23 - 20 % 22 - 20 %
25 - 30 SF 25 - 30 26 - 24 % 24 - 22 %
15 - 24 SF 15 - 24 31 - 27 % 27 - 24 %
9 - 14 SF 9 - 14 38 - 32 % 30 - 27 %
5 SF 5 - 8 44 - 39 % 33 - 30 %
4 SF 4 46 % 34 %
3 SF 3 48 % 35 %
2 SF 2 52 % 36 %
1 SF 1 58 % 38 %
Sondereinstufung für Fahranfänger:innen mit 3 Jahren Führerscheinbesitz oder für Zweitwagen SF ½ 68 % 46 %
Sondereinstufung nach Schaden S 78 %  
Sondereinstufung für Fahranfänger:innen mit weniger als 3 Jahren Führerscheinbesitz 0 100 % 60 %
Malusklasse  M 120 % 80 %
Eine Rückstufung nimmt die Versicherung vor, wenn Sie einen Unfall melden und Ihre Versicherung Schaden­ersatz oder Reparatur­kosten für einen Haft­pflicht- oder Vollkas­koschaden bezahlt. 

Wie viele SF-Klassen falle ich nach einem Unfall zurück?

Wie viele SF-Klassen Sie verlieren, hängt von Versicherer und der Anzahl gemeldeter Schäden ab. Jede Versicherung hat ihre eigene Rückstufungs­tabelle. Diese finden Sie in den Ver­si­che­rungs­bedingungen Ihrer Kfz-Haftpflicht, Voll­kasko oder Teilkasko. Die Unterlagen erhalten Sie meist mit Ihrem Vertrag, also bei Vertrags­abschluss. Liegt Ihnen keine Rück­stufungs­tabelle vor, kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung.

Mit der Rückstufung erhöht sich Ihr Versicherungs­beitrag. Wie stark die Beitrags­kosten steigen, lässt sich nicht pauschal sagen. Je nach Versicherer und Schaden fallen Sie zum Beispiel bei einem Schaden nach 25 unfall­freien Jahren von SF 25 auf SF 10 in der Kfz-Haft­pflicht und auf SF 12 in der Vollkasko zurück.

Kann ich die Rück­stufung der SF-Klasse umgehen?

Mit der kosten­pflichtigen Zusatz­leistung Rabatt­schutz vermeiden Sie einmal im Versicherungs­jahr eine Rückstufung. Eine Alternative ist der Rück­kauf des Schadens: In der Regel haben Sie nach einem Unfall sechs Monate Zeit, Ihrem Versicherer die Schaden­summe zurück­zu­zahlen.

Bei kleinen Schäden am eigenen Auto können Sie auch eine Rückstufung umgehen, indem Sie die Repa­ratur selbst bezahlen.

Ein Beispiel: Sie haben beim Ausparken die Rück­leuchte eines anderen Pkw beschädigt. Auch Ihr eigenes Auto hat einen Krat­zer abbekommen. Der Haft­pflicht­scha­den kostet wenige Hundert Euro. Bei Voll­kasko über­nehmen Sie die Repa­ra­tur­kos­ten bis zur Höhe der Vollkasko-Selbstbeteiligung – das wäre fast der gesamte Betrag. Zahlen Sie die Rechnung selbst, ist das günstiger als eine Bei­trags­erhöhung durch Rück­stufung in der Schaden­freiheits­klasse.

Wichtig: Nach einem Unfall können Sie Ihre Schadenfreiheits­klasse nicht durch Versicherungswechsel retten. Musste der Vor­versicherer einen oder mehrere Schäden regu­lieren, stuft auch der neue Kfz-Versicherer Sie in der Schaden­freiheits­klasse zurück.

Kann ich trotz Rabattschutz eine Rückstufung erhalten?

Ja, aber erst ab dem zweiten Schaden im laufenden Ver­sicherungs­jahr. Der Zusatz­baustein verhindert eine Rück­stufung pro Jahr. Nach dem zweiten Unfall spielt der erste Schaden für die Berechnung von Beitrag und SF-Klasse keine Rolle. Sprich: Die Einstufung in die niedrigere SF-Klasse erfolgt so, als wäre nur ein Schaden passiert.

Erhalte ich eine Rückstufung der SF-Klasse nach einer Vertrags­­pause?

Das kommt auf die Dauer der Vertragspause an:

  • Pausieren Sie nur für eine gewisse Zeit mit dem Autofahren, steigen Sie nach der Unterbrechung in der Regel in Ihrer alten SF-Klasse ein.
  • Auch nach Führer­schein­entzug erhält der Versicherungs­nehmer oder die Versicherungs­nehmerin wieder dieselbe SF-Klasse, die er oder sie vorher hatte.
  • Bei vielen Versicherern verfällt die SF-Klasse jedoch nach sieben Jahren Unter­brechung.

Wichtig: Bei der Allianz verlieren Sie Ihre SF-Klasse erst, wenn sie Ihren Vertrag länger als zehn Jahre pausieren.

Sondereinstufung der Allianz bei Vertragsunterbrechung in Vollkasko: Steigen Sie vorübergehend auf ein Leasing- oder Firmen­fahrzeug um, erhalten Sie bei der Allianz eine Sonder­behandlung. In Komfort und Premium stufen wir Sie wieder in Ihre alte Schaden­freiheits­klasse ein, die Sie vor Nutzung Ihres Leasing- bzw. Firmenwagens hatten. Dabei gilt:

Sie erhalten einen besseren Beitrags­satz, indem Sie eine günstige SF-Klasse aus anderen Verträgen über­nehmen. Eine Schaden­freiheits­klasse zu kaufen ist nicht möglich.

Wie kann ich die SF-Klasse aus der Versicherung eines anderen Fahr­zeugs anrechnen lassen?

Zum Beispiel, indem Sie Ihr Erstfahr­zeug über die Eltern versichern oder über Ihre:n Ehe­partner:in als Zweitwagen versichern.

In diesem Fall sammeln Sie als Zweit­wagen­fahrer:in einige unfall­freie Jahre an. Schließen Sie später eine eigene Auto­versicherung ab, dürfen Sie die günstige Schaden­freiheits­klasse über­tragen.

Kann die Schadenfreiheitsklasse übertragen werden bzw. wie übernehme ich die SF-Klasse einer anderen Person?

Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ist meist innerhalb der Familie (Ehepartner:in, Eltern, Kinder, Geschwister) möglich, um unfallfreie Jahre zu übertragen und Versicherungsbeiträge zu sparen. Geben beispielsweise Eltern oder Groß­eltern das Auto­fahren auf, können Kinder oder Enkel deren Schadenfreiheitsklasse übernehmen. So erhalten sie eine bessere Einstufung bei der Schadenfreiheitsklasse ihrer Kfz-Versicherung. Es werden nur die Jahre der schadenfreien Fahrt übertragen, nicht der konkrete Rabatt. Die Übertragung ist endgültig und fordert einen schriftlichen Antrag beim Versicherer.

Im Todes­fall über­nehmen Angehörige der verstor­benen Person (z. B. Ehe­partner:in) deren Kfz-Versiche­rung, indem sie den laufenden Ver­sicherungs­vertrag weiterführen.

Sie können Ihre aktuelle Schaden­freiheits­klasse heraus­finden, indem Sie Ihre schaden- und unfall­freien Jahre addieren. Die Einstufung in die Schaden­freiheits­klasse steht auch auf Ihrer letzten Bei­trags­rechnung

Ihnen liegt keine aktuelle Beitragsrechnung vor und Sie wissen die genaue Zahl Ihrer schaden­freien Jahre nicht auswendig? Dann können Sie für die Berechnung der Schaden­freiheits­klasse auch eine alte Ver­sicherungs­rechnung zur Hand nehmen:

Rechenformel: SF-Klasse aus alter Beitragsrechnung + seitdem unfallfrei gefahrene Jahre = aktuelle SF-Klasse.

Neben den Schaden­freiheits­klassen von 0 bis 50 gibt es die Sonder­klassen 0, ½, S und M. Diese gelten für Versi­cherungs­nehm­er:innen mit wenig Fahr­praxis wie Fahr­anfäng­er:innen und andere Spezial­fälle.

  • SF-Klasse 0: Fahr­anfänger:innen mit weniger als drei Jahren Fahr­erlaubnis haben das höchste Unfall­risiko. Daher starten sie bei der Auto­ver­siche­rung in SF 0. Der Beitrags­satz dieser Sonder­klasse ist am Anfang ent­sprechend hoch. Um die bei vielen Ver­sicherern höchste SF 50 zu erreichen, müssten Fahr­neulinge 51 Jahre schaden­frei bleiben.
  • SF-Klasse ½: Haben Sie Ihren Führer­schein länger als drei Jahre und versichern zum ersten Mal ein Auto, beginnen Sie bei den meisten Ver­sicherungs­an­bietern in SF ½.
  • SF-Klasse S (Schadenklasse): Verschulden Sie als Fahrer:in mit SF 1 einen Unfall, landen Sie im nächsten Ver­sicherungs­jahr in SF S, der "Schaden­klasse". In der Kfz-Ver­sicherung steigt durch die Rück­stufung Ihr Beitrag erheblich.
  • SF-Klasse M (Malusklasse): Ver­sicherungen stufen Fahr­anfänger:innen mit SF ½ oder SF 0 in die Malus­klasse zurück, wenn sie einen Unfall durch Eigen­ver­schulden verursachen. Es handelt sich um die schlechteste Schaden­freiheits­klasse (lat. malus = schlecht). Die Ver­sicherungs­prämie erreicht in dieser Stufe den Höchst­satz.
  • Sie haben Fragen zu Auto­versicherung und SF-Klasse bei der Allianz? Wir beraten Sie gerne.
  • Ermitteln Sie den voraussichtlichen Beitrag Ihrer Allianz Kfz-Versicherung in nur vier Schritten.

Bei einem Versicherungs­wechsel können Sie die Einstufung Ihrer SF-Klasse in der Regel mit­nehmen. Die meisten Ver­si­che­rungs­unternehmen berück­sichtigen Ihre bisher schaden­frei gefahrenen Jahre, obwohl Sie diese bei der alten Kfz-Versicherung gesammelt haben. Bei Antrag­stellung geben Sie Ihre aktuelle Schaden­freiheits­klasse an, die zum Zeit­punkt des neuen Ver­si­che­rungs­beginns gilt. Beantragen Sie die Um­stellung etwa zum 28.12.2026, geben Sie Ihre Schaden­freiheits­klasse von 2026 an.

Ja, wenn Ihre SF-Klasse das Ergebnis eines kosten­pflichtigen Rabatt­schutzes ist, der eine Rück­stufung verhindert hat. Für den neuen Versicherer spielt der Zusatz­baustein keine Rolle. Der Anbieter über­nimmt die SF-Klasse nicht, sondern orientiert sich an der tat­sächlichen Schadens­bilanz. Oder Ihre Schadenfreiheitsklasse kam wegen einer Sonder­einstufung zustande, zum Beispiel für eine Zweit­wagen­versicherung. Auch in diesem Fall ist Ihre tat­sächliche Schadens­bilanz entscheidend für die Ein­stufung der SF-Klasse.

Wichtig: Nicht der Beitragssatz (Prozente), sondern die schadenfreien Jahre werden übertragen. Das liegt daran, weil Versicherer unterschiedliche SF-Staffeln nutzen.

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Versicherungs­plauderei: Der neue Allianz Podcast
Schaden­freiheits­klasse Ihr Lohn für unfall­freies Fahren
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Versicherungsthemen im Podcast. Klingt langweilig? Nicht mit der Allianz. Wenn bekannte Bayern-3-Modera­toren und -Moderator­innen mitmischen und unseren Experten bzw. Expertinnen auf den Zahn fühlen, dann ist das alles – nur nicht lang­weilig. Zum Start widmen sie sich dem Thema "Schadenfreiheitsrabatt". Unter­haltsam. Kurzweilig. Wissenswert. Viel Spaß!

Langjähriger Führerscheinbesitz, noch nie ein Auto versichert: Welche SF-Klasse habe ich?

Sie besitzen Ihren Führer­schein schon seit einigen Jahren. Trotzdem haben Sie noch nie selbst ein Auto versichert. In dem Fall bekommen Sie in der Regel SF-Klasse ½. Bei vielen Kfz-Versicherern ist das die Sonder­einstufung für Personen, die ihre erste Fahr­zeug­versicherung ab­schließen und ihren Führer­schein länger als drei Jahre haben.

Mit wie viel Prozent steige ich in die Kfz-Versicherung ein?

Grundsätzlich orientiert sich der Prozentsatz an Ihrer Schaden­frei­heits­klasse (SF-Klasse). Als Fahr­anfänger:in steigen Sie in der Regel mit SF ½ oder 0 ein. Das entspricht je nach Versi­cherer einem Beitrags­satz in der Kfz-Haft­pflicht von durch­schnittlich 73 Prozent, in der Voll­kasko von durch­schnittlich 56 Prozent bei SF ½. In der Kfz-Haft­pflicht betragen die Werte bei SF 0 durch­schnitt­lich 102 Prozent bzw. 68 Prozent in der Voll­kasko­versiche­rung.

Kann ich meine SF-Klasse bei einem Wechsel der Autoversicherung mitnehmen?

Bei einem Versicherungs­wechsel können Sie die Einstufung Ihrer SF-Klasse in der Regel mit­nehmen. Die meisten Ver­si­che­rungs­unternehmen berück­sichtigen Ihre bisher schaden­frei gefahrenen Jahre, obwohl Sie diese bei der alten Kfz-Versicherung gesammelt haben. Bei Antrag­stellung geben Sie Ihre aktuelle Schaden­freiheits­klasse an, die zum Zeit­punkt des neuen Ver­si­che­rungs­beginns gilt. Beantragen Sie die Um­stellung etwa zum 28.12.2026, geben Sie Ihre Schaden­freiheits­klasse von 2026 an.

Ausnahme: Ihre SF-Klasse ist das Ergebnis eines kosten­pflichtigen Rabatt­schutzes, der eine Rück­stufung verhindert hat. Oder einer Sonder­einstufung, zum Beispiel für eine Zweit­wagen­versicherung. In beiden Fällen ist Ihre tat­sächliche Schadens­bilanz entscheidend für die Ein­stufung der SF-Klasse.

Ist bei Schadenfreiheitsklasse Rückstufung ohne Unfall möglich?

In der Regel ist das nicht möglich. Der Versicherer stuft Sie nur bei einem Unfall in eine schlechtere SF-Klasse zurück und erhöht Ihre Schaden­freiheits­klasse bei schaden­freien Jahren.

Ausnahme: Sie wechseln Ihre Kfz-Versicherung und haben bei Ihrem alten Versicherer Rabatt­schutz in Anspruch genommen, um Ihre günstige SF-Klasse zu retten. Dann stuft der neue Versicherer Sie auto­matisch in die SF-Klasse zurück, in der Sie ohne Rabatt­schutz gelandet wären.

Entstehen beim Übertragen der Schadenfreiheitsklasse Nachteile?

Wer seine SF-Klasse überträgt, verliert seinen Schaden­freiheits­rabatt endgültig. Unter Um­ständen kann der oder die Versicherte nicht die komplette Ermäßigung weiter­geben. Zum Beispiel: Sie sind in SF 15 eingestuft und möchten diese auf Ihr Kind über­tragen, das seit fünf Jahren seinen Führer­schein hat. In diesem Fall über­tragen Sie nur fünf Jahre. Denn: Die erwer­bende Person kann nur so viele SF-Klassen übernehmen, wie sie selbst Auto fährt. Sprich: Die restlichen zehn unfall­freien Jahre gehen verloren.

Wie werden die im Ausland erworbenen Schadenfreiheitsklassen (SF-Rabatt) übertragen?

Sie können sich den Schaden­freiheits­rabatt eines aus­ländischen Vor­versicherers je nach Einzel­fall anrechnen lassen. Voraus­gesetzt, Sie legen eine Schaden­verlaufs­bestätigung des aus­ländischen Vor­versicherers in deutscher oder englischer Sprache mit folgenden Angaben vor:

  • Art des bisher versicherten Fahrzeugs
  • Name des Versicherers
  • Ausstellungsdatum
  • Name, Adresse und Geburtsdatum der versicherten Person
  • Versicherungsbeginn und -ende
  • Anzahl der schaden­freien Jahre im Kalender­jahr der Beendi­gung
  • Anzahl und Zeit­punkt der Schäden während der letzten fünf Jahre oder ggf. kürzeren Vertrags­laufzeit. Bei Angaben zu einer Voll­kasko­versicherung ist zusätzlich die Art des Schadens erforderlich.

Was passiert mit der SF-Klasse bei Nutzung von Leasing- oder Firmenwagen?

Bei Leasing­fahrzeugen gilt: Läuft die Kfz-Versicherung über den Leasing­anbieter, ändert sich die SF-Klasse Ihres zuletzt versicherten Autos nicht. Versichern Sie das Leasing­auto selbst, steigt Ihre SF-Klasse wie gehabt mit jedem schaden­freien Jahr.

Bei Dienstwagen gilt: Ist der oder die Arbeitgeber:in Versicherungs­nehmer:in und Sie wechseln später auf ein privates Auto, können Sie den in dieser Ver­sicherungs­zeit erwor­benen Schaden­freiheits­rabatt für gewöhnlich nicht in Ihr neues Ver­sicherungs­verhält­nis mitnehmen. Manche Versicherer erkennen diese Zeit in Ausnahmefällen aus Kulanz an.

Kann ich die SF-Klasse von Motorrad auf Pkw übertragen?

Ja, Sie können Ihr Motorrad abmelden und den Schaden­freiheits­rabatt auf Ihren Pkw übertragen. Dabei zählt nicht die Einstufung. Stattdessen bekommen Sie die tat­sächlich schaden­frei gefahrene Zeit angerechnet: das soge­nannte Rabatt­grundjahr. SF 20 ist die höchst­mögliche Schaden­freiheits­klasse fürs Motorrad. Fahren Sie aber insgesamt schon 24 Jahre unfallfrei, über­nimmt die Auto­versicherung 24 Jahre und stuft Sie in SF 24 ein. Als Nach­weis legen Sie den Vertrag Ihrer alten Motorrad-Versicherung vor.

Gibt es je Fahrzeugart unterschiedliche SF-Klassen?

  • Für Autofahrer:innen gibt es je nach Versicherer bis zu 50 Schadenfreiheitsklassen. Dazu kommen drei Sonderklassen.
  • Für die Motorradversicherung gibt es kein allgemein gültiges Klassifizierungssystem (z.B. pro schadenfreiem Jahr eine Schadenklasse höher). Versicherer definieren selbst ihre SF-Klassen für Motorräder.
  • Einen weiteren Sonderfall gibt es bei der Wohnmobil-Versicherung. Hier unterscheiden die meisten Versicherer bis zu 20 SF-Klassen. Die Einstufung erfolgt nach derselben Logik wie bei Pkw.
  • In der Wohnwagen-Versicherung gibt es keine SF-Klassen. Diese gelten nur für motorisierte Fahrzeuge.
  • Youngtimer- und Oldtimer-Versicherungen nutzen in der Regel keine Schadenfreiheitsklassen. Stattdessen zahlen Fahrzeughalter:innen feste Versicherungsprämien, die auf Fahrzeugwert und limitierter Fahrleistung basieren. Ein Unfall führt meist nicht zur Rückstufung.
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