0800 7 243 959 Mo bis Fr 8-20 Uhr, Sa 9-18 Uhr

Schadenfreiheits­klasse

Ihr Lohn für unfallfreies Fahren
Schadenfreiheitsklasse bei Kfz-Versicherung: Familie sitzt in Auto und schaut aus Autofenster
  • Die Schadenfreiheitsklasse (auch: SF-Klasse) gibt Auskunft über Ihre unfall- und schaden­frei gefahrenen Jahre. Sie beeinflusst den Beitrag Ihrer Kfz-Versiche­rung.
  • Es gibt SF-Klassen von 0 bis 50 sowie die Schaden­klassen S und M. Unsere SF-Klassen-Tabelle verschafft Überblick.
  • SF-Klassen berechnen Kfz-Haftpflicht und Voll­kasko­versiche­rung unab­hängig vonei­nander. Für die Beitragshöhe der Teil­kasko­ver­si­che­rung spielt die Schaden­frei­heits­klasse keine Rolle.
Die Schaden­freiheits­klasse (SF-Klasse) ist ein wichtiger Bestand­teil der Kfz-Versicherung. Alle Ver­sicherten er­halten eine Ein­stufung. Die Ein­ordnung erfolgt von 0 bis 50 und auf Basis der schaden­freien Jahre. "Schadenfrei" heißt: Sie haben Ihrer Kfz-Versiche­rung keinen Unfall gemeldet und Ihr Versi­cherer hat keinen Schaden für Sie reguliert. Die SF-Klasse-Tabelle zeigt, wie sich die Schadenfreiheitsklasse auf die Beiträge in Kfz-Haftpflicht und Vollkasko auswirkt.

Wer mehrere Jahre lang unfallfrei fährt, erhält eine höhere SF-Klasse. Für jede SF-Klasse gibt es einen Rabatt, den Schaden­freiheits­rabatt. Wer mehrere Jahre lang unfallfrei fährt, erhält eine höhere SF-Klasse. Je höher die SF-Klasse, desto niedriger sind die Kfz-Ver­sicherungs­beiträge. In der Regel steigt die SF-Klasse um eins pro unfall­frei gefahrenem Ver­sicherungs­jahr.

Für Teil­kasko gibt es keine SF-Klasse. Denn diese greift nur bei Schäden, für die Sie als Fahrer:in nicht ver­ant­wort­lich sind (z. B. Un­wetter- oder Tier­schäden). Die genaue Einstufung und Höhe der Rabatte variieren von Versicherer zu Versicherer. Sie können also mit der gleichen SF-Klasse bei ver­schiedenen Versicherern unter­schiedlich hohe Rabatte be­kommen.

Es gibt je nach Versicherer bis zu 50 Schaden­frei­heits­klassen für Autofahrer:innen. Dazu kommen drei Sonder­klassen. Die Einordnung erfolgt auf Basis der schaden­freien Jahre.

Auch für Motor­räder gibt es SF-Klassen. Aller­dings handelt es sich um einen Sonder­fall. Denn für die Motorrad-Versicherung gibt es kein allgemein gültiges Klassi­fizierungs­system (z. B. pro schadenfreiem Jahr eine SF-Klasse höher). Versicherer definieren ihr SF-Klassensystem für Motorräder selbst.

Einen weiteren Sonderfall gibt es bei der Wohnmobil-Versicherung: Hier unterscheiden die meisten Versicherer bis zu 20 SF-Klassen. Die Ein­stufung erfolgt nach derselben Logik wie bei Pkw. In der Wohn­wagen-Versicherung gibt es keine SF-Klassen. Sie gelten nur für motorisierte Fahr­zeuge.

Wischen um mehr anzuzeigen

Schadenfreie Jahre
Schadenfreiheitsklasse (SF)
Kfz-Haftpflicht-Beitragssatz
Kfz-Vollkasko-Beitragssatz
50 und mehr SF 50 16 % 16 %
44 - 49 SF 49 - 44 17 % 17 %
40 - 43 SF 43 - 40 18 % 18 %
39 SF 39 18 % 19%
36 - 38 SF 38 - 36 19 % 19 %
31 - 35 SF 35 - 31 20 - 23 % 20-22 %
25 - 30 SF 30 - 25 24 - 26 % 22-24 %
15 - 24 SF 24 - 15 27 - 31 % 24-27 %
9 - 14 SF 14 - 9 32 - 38 % 27 - 30 %
5 SF 8 - 5 39 - 44 % 30 - 33 %
4 SF 4 46 % 34 %
3 SF 3 48 % 35 %
2 SF 2 52 % 36 %
1 SF 1 58 % 38 %
  SF ½ 68 % 46 %
  S 78 %  
  0 100 % 60 %
  M 120 % 80 %
agent-img
Haben Sie Fragen zur Einstufung Ihrer Kfz-Versicherung? Kontaktieren Sie uns direkt!

Wir freuen uns, Ihnen weiterhelfen zu können, %agencyName%

Haben Sie Fragen zur Einstufung Ihrer Kfz-Versicherung? Wir freuen uns auf ein Gespräch!
Sie können Ihre aktuelle Schaden­freiheits­klasse heraus­finden, indem Sie von Ihren unfall­freien Jahren ein Jahr abziehen. Die Einstufung in die Schaden­freiheits­klasse steht auch auf Ihrer letzten Bei­trags­rechnung.

Für die Berechnung der Schadenfreiheits­klasse brauchen Sie eine alte Versicherungs­rechnung:

  • Rechenformel: SF-Klasse aus Beitragsrechnung + unfallfreie Jahre = aktuelle SF-Klasse
  • Beispiel: Waren Sie laut Beitragsrechnung vor drei Jahren in SF 15 einge­stuft und sind schaden­frei geblieben, lautet die Rechnung: 15 + 3 = 18.
  • Somit haben Sie aktuell Schaden­freiheits­klasse 18.

Sind Sie sich beim Berechnen der Schaden­freiheits­klasse unsicher, fragen Sie einfach bei Ihrem Kfz-Versi­cherer nach.

Sie haben Fragen zu Auto­versicherung und SF-Klasse bei der Allianz? Wir beraten Sie gerne.
Nur vier Schritte: Hier den voraus­sichtlichen Beitrag Ihrer Allianz Auto­versicherung berechnen.
Eine Rückstufung nimmt die Versicherung vor, wenn sie nach einem Unfall zum Beispiel Reparaturkosten zahlt.

Wann nimmt eine Kfz-Versicherung eine Rückstufung in der SF-Klasse vor?

Die Kfz-Versicherung stuft Sie in eine niedrigere SF-Klasse zurück, wenn sie einen Kfz-Haftpflicht- oder Vollkasko-Schaden für Sie über­nimmt. Durch die Rück­stufung der Schaden­freiheits­klasse steigt im nächsten Ver­sicherungs­jahr Ihr Beitrag.

Wie viele SF-Klassen falle ich nach einem Unfall zurück?

Wie viele SF-Klassen Sie verlieren, hängt von Versicherer und Anzahl der gemeldeten Schäden ab. Jede Versicherung hat ihre eigene Rückstufungs­tabelle. Diese finden Sie in den Ver­si­che­rungs­bedingungen Ihrer Kfz-Haftpflicht, Voll­kasko oder Teilkasko. Die Unterlagen erhalten Sie meist mit Ihrem Vertrag, also bei Vertrags­abschluss. Liegt Ihnen keine Rück­stufungs­tabelle vor, kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung.

Mit der Rückstufung erhöht sich Ihr Versicherungs­beitrag. Wie stark die Beitragskosten steigen, lässt sich nicht pauschal sagen. Je nach Versicherer und Schaden fallen Sie zum Beispiel bei einem Schaden nach 25 unfallfreien Jahren von SF 25 auf SF 10 in der Kfz-Haft­pflicht und auf SF 12 in der Vollkasko zurück.

Kann ich die Rück­stufung der SF-Klasse umgehen?

Mit der kosten­pflichtigen Zusatz­leistung Rabatt­schutz vermeiden Sie einmal im Versicherungsjahr eine Rückstufung. Eine Alternative ist der Rück­kauf des Schadens: In der Regel haben Sie nach einem Unfall sechs Monate Zeit, Ihrem Versicherer die Schaden­summe zurück­zu­zahlen.

Wichtig: Sie können Ihre Schadenfreiheits­klasse nicht retten, indem Sie nach einem Unfall Ihre Auto­versicherung wechseln. Musste der Vor­versicherer einen oder mehrere Schäden regu­lieren, stuft auch der neue Kfz-Versicherer Sie in der Schaden­freiheits­klasse zurück.

Kann ich trotz Rabattschutz eine Rückstufung erhalten?

Ja, aber erst ab dem zweiten Schaden im laufenden Versicherungsjahr. Der Zusatzbaustein verhindern eine Rückstufung pro Jahr. Nach dem zweiten Unfall spielt der erste Schaden für die Berechnung von Beitrag und SF-Klasse keine Rolle. Sprich: Die Einstufung in die niedrigere SF-Klasse erfolgt so, als wäre nur ein Schaden passiert.

Erhalte ich eine Rückstufung der SF-Klasse nach einer Vertrags­­pause?

Pausieren Sie länger mit dem Autofahren, steigen Sie nach der Unterbrechung in der Regel in Ihrer alten SF-Klasse ein. Gelegentlich ist ein Nachweis nötig, dass der oder die Antragstellende während der Vertragspause durch­weg im Besitz eines Führer­scheins war. Auch nach Führer­schein­entzug beginnt der Versicherungs­nehmer oder die Versicherungs­nehmerin wieder in derselben SF-Klasse, die er oder sie vorher hatte.

Verliere ich meine SF-Klasse bei Ver­siche­rungs­­wechsel?

Ja, falls Sie den Zusatzbaustein Rabattschutz in Anspruch nehmen: Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, können Sie Ihre hohe Schaden­freiheits­klasse verlieren, wenn sie das Ergebnis einer Rabatt­schutz­regelung ist. Diese Zusatz­leistung verhindert nach einem Schaden­fall die Rück­stufung beim aktuellen Versicherer. Für den neuen Versicherer spielt der Zusatzbaustein aber keine Rolle. Der Anbieter über­nimmt die SF-Klasse nicht, sondern orientiert sich an der tat­sächlichen Schaden­bilanz.
In der Regel starten Fahr­neu­linge in Schaden­frei­heits­klasse 0. Ohne eigene Fahr­praxis haben sie noch keine unfall­frei gefahrenen Jahre vorzu­weisen. Es gibt aber Sonder­fälle, die Ver­sicherer berück­sichtigen.

Manche Fahr­anfänger:innen haben kein eigenes Auto. Daher lassen sie sich als Fahrer:in in der Kfz-Ver­siche­rung der Eltern, Ehe- oder Lebens­partner:in eintragen. So sammeln sie Fahr­praxis und erhalten später eine höhere SF-Klasse.

Besitzen Fahr­an­fänger:innen ein eigenes Auto, können sie ihr Fahrzeug als Zweit­wagen bei Eltern, Ehe- oder Lebenspartner:in versichern. Wenn sie das erste eigene Fahr­zeug nach einer be­stimmten Zeit über­nehmen, profitieren sie eben­falls von einer besseren Einstufung.

Bei der Allianz erhalten Fahranfänger:innen SF-Klasse ½ nach nur einem Jahr Fürerscheinbesitz. SF-Klasse 1 gibt es nach vier Jahren ohne selbst versichertes Auto. Bei Fahrer:innen über 25 Jahren ist unter bestimmten Voraussetzungen sogar SF-Klasse 3 möglich.

Die passende Versicherung
Optimal abge­sichert mit der Allianz Kfz-Ver­sicherung
Bei den meisten Kfz-Versiche­rungen wirkt sich der Schaden­frei­heits­rabatt in den ersten Jahren beson­ders stark aus. Bei der Allianz erhalten Sie bis zu 84 Prozent Rabatt: In SF-Klasse 50 zahlen Sie nur 16 Prozent des Beitrags.
Infografik zeigt den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko-Kfz-Versicherung: Je höher die Schadenfreiheits-Klasse (SF-Klasse), desto günstiger wird Ihre Kfz-Versicherung aufgrund des gesunkenen Beitragssatzes bzw. steigendem Schadenfreiheitsrabatts. So zahlen versicherte Personen bei SF-Klasse 0 nur 60 Prozent des Beitragssatzes. Bei SF-Klasse 5 sinkt der Beitragssatz auf 33 Prozent, bei SF-Klasse 50 sogar auf 16 Prozent.

Der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) ist ein Beitrags­nachlass bei der Auto­ver­si­cherung. Er belohnt unfall- und schaden­freies Fahren. In SF 0 starten Sie bei der Allianz mit 60 Pro­zent Vollkasko-Beitrags­satz. Bei schaden­freiem Verlauf sind Sie ein Jahr später bei 38 Prozent, in SF-Klasse 2 bei 36 Pro­zent und nach über drei Jahren ohne selbst ver­schul­deten Autounfall bei 35 Prozent des Versicherungs­bei­tra­gs.

Wichtig: Genaue Beitrags­sätze, Zeiträume und Abstufungen legt jeder Versicherer selbst fest.

Infografik zeigt den Schadenfreiheitsrabatt der Vollkasko-Kfz-Versicherung: Je höher die Schadenfreiheits-Klasse (SF-Klasse), desto günstiger wird Ihre Kfz-Versicherung aufgrund des gesunkenen Beitragssatzes bzw. steigendem Schadenfreiheitsrabatts. So zahlen versicherte Personen bei SF-Klasse 0 nur 60 Prozent des Beitragssatzes. Bei SF-Klasse 5 sinkt der Beitragssatz auf 33 Prozent, bei SF-Klasse 50 sogar auf 16 Prozent.

Fahranfänger:innen

  • Wenn Eltern, Ehe- oder Lebenspartner:innen das Fahrzeug als Zweit­wagen versichern, können Fahranfänger:innen bei der Allianz in allen Produktlinien mit SF 1 statt SF 0 starten – und von einer Beitrags­ersparnis von bis zu 60 Pro­zent profitieren.
  • Fahr­neulinge über 25 Jahren starten unter bestimmten Voraussetzungen sogar mit SF 3.
  • Die Allianz bietet zusätzlich eine bessere Führer­schein­einstufung als der Markt: Fahr­anfänger:innen, die ihre Fahr­erlaubnis seit mindestens einem Jahr haben, starten in SF ½ statt SF 0.
  • Bei einem Führer­schein­besitz ab vier Jahren gewährt die Allianz sogar eine Ersteinstufung in SF 1.
  • Zudem können Versicherte die Schaden­frei­heits­klasse Ihrer Moped­versicherung übernehmen.

Voraussetzung: Die Person besitzt seit vier Jahren eine gültige Fahr­er­laubnis, oder das Erst­fahrzeug von Vater oder Mutter (z.B. Pkw, Wohn­mobil, Motor­rad) hat mindestens SF ½.

Voraussetzung: Ein Kraftfahrzeug mit mindestens SF-Klasse ½ in der Kfz-Haftpflicht von Ehepartner:in bzw. in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner:innen oder Elternteilen ist bereits bei der Allianz Gruppe versichert. Alle Personen im Fahrerkreis des hinzukommenden Fahrzeugs sind zudem mindestens 25 Jahre alt.

Voraussetzung: Abschluss einer Allianz-Kfz-Versicherung in Produktlinie Komfort oder Premium in der Agentur.

Hohe SF-Rabatte bei der Allianz

Die Auto­versicherung der Allianz belohnt schaden­freie Jahre mit hohen Schaden­freiheits­rabatten. Zum Beispiel zahlen Sie in den Produkt­linien Komfort und Premium in SF 50 nur 16 Prozent vom Kfz-Tarif (Beitrags­ersparnis von 84 Prozent) – sowohl in Kfz-Haft­pflicht­versicherung als auch Voll­kasko.

Sondereinstufung bei Vertragsunterbrechung in Vollkakso

Steigen Sie vorübergehend auf ein Leasing- oder Firmen­fahrzeug um, erhalten Sie bei der Allianz eine Sonder­behandlung. In Komfort und Premium stufen wir Sie wieder in Ihre alte Schaden­freiheits­klasse ein, die Sie vor Nutzung Ihres Leasing- bzw. Firmenwagens hatten. Dabei gilt:

  • Bestand der Vertrag mindestens sechs Monate im Kalenderjahr, über­nehmen wir den Schaden­verlauf, als hätte es keine Unterbrechung gegeben.
  • Bestand er weniger als sechs Monate, über­nehmen wir den Stand des Schaden­verlaufs vor der Unter­brechung.

Wichtig: Bei vielen Versicherern verfällt die SF-Klasse nach sieben Jahren Unter­brechung. Bei der Allianz verlieren Sie Ihre SF-Klasse erst, wenn sie Ihren Vertrag länger als zehn Jahre pausieren.

Sie haben Fragen zu Auto­versicherung und SF-Klasse bei der Allianz? Wir beraten Sie gerne.
In wenigen Schritten den voraus­sichtlichen Beitrag Ihrer Allianz Kfz-Versicherung berechnen.
Sie erhalten einen besseren Beitrags­satz, indem Sie eine günstige SF-Klasse aus anderen Verträgen über­nehmen. Eine Schadenfreiheitsklasse zu kaufen ist nicht möglich.

Für Ihr zweites Kfz erhalten Sie eine bessere Einstufung als für Ihren Erstwagen (= Zweitwagenregelung). Damit sparen Sie auch, wenn Sie Ihr Erstfahr­zeug über Eltern oder Ehe­partner:in als Zweitwagen versichern. Dann sammeln Sie als Zweit­wagen­fahrer:in einige unfall­freie Jahre an. Schließen Sie eine eigene Auto­versicherung ab, dürfen Sie die günstige Schaden­freiheits­klasse übertragen. Auf gleichem Weg können Sie auch Ihren Drittwagen versichern.

Wenn Sie Ihr Motorrad abmelden und einen Pkw versichern, übertragen Sie den Schaden­freiheits­rabatt, indem Sie Ihre SF-Klasse mit­nehmen. Dabei zählt nicht die Einstufung. Sie bekommen die tat­sächlich schaden­frei gefahrene Zeit angerechnet: das soge­nannte Rabatt­grundjahr. SF 20 ist die höchst­mögliche Schaden­freiheits­klasse fürs Motorrad. Fahren Sie aber insgesamt schon 24 Jahre unfallfrei, über­nimmt die Auto­versicherung 24 Jahre und stuft Sie in SF 24 ein. Als Nach­weis legen Sie den Vertrag Ihrer alten Motorrad-Versicherung vor.

Geben Eltern oder Groß­eltern das Auto­fahren auf, können Kinder oder Enkel deren SF-Klasse über­nehmen. So erhalten sie eine bessere Einstufung bei der Schadenfreiheitsklasse ihrer Kfz-Versicherung. Auch zwischen Ehe­partner:innen ist es möglich die SF-Klasse zu über­tragen. Je nach Ver­siche­r gilt das auch für Lebens­partner:innen.

Im Todes­fall über­nehmen Angehörige der verstor­benen Person (z. B. Ehe­partner:in) deren Kfz-Versiche­rung, indem sie den laufenden Ver­sicherungs­vertrag weiterführen.

Schaden­freiheits­klasse mit Rabatt­schutz erhalten

Viele Auto­versicherungen bieten eine Erweiterung der Kfz-Haft­pflicht oder Voll­kasko mit einem optionalen Rabatt­schutz (auch: Rabattretter) an. Der Zusatz­baustein hält Ihre Schaden­freiheits­klasse nach Unfall stabil. Je nach Vertrag haben Sie zum Beispiel je Ver­si­che­rungs­art einen Schaden im Jahr frei. Sprich: Der Rabatt­schutz verhindert die Rück­stufung, Ihre SF-Klasse bleibt im Folge­jahr unver­ändert.

Reparatur selbst bezahlen verhindert Rückstufung

Sie haben beim Ausparken die Rück­leuchte eines anderen Pkw beschädigt. Auch Ihr eigenes Auto hat einen Krat­zer abbekommen. Der Haft­pflicht­scha­den kostet wenige Hundert Euro. Bei Voll­kasko über­nehmen Sie die Repa­ra­tur­kos­ten bis zur Höhe der Vollkasko-Selbstbeteiligung – das wäre fast der gesamte Betrag.

Zahlen Sie die Rechnung besser selbst. Das ist günstiger als eine Bei­trags­erhöhung durch Rück­stufung in der Schaden­freiheits­klasse.

Neben den Schaden­freiheits­klassen von 0 bis 50 gibt es sogenannte Sonder­klassen. Diese gelten für Versi­cherungs­nehm­er:innen mit wenig Fahr­praxis wie Fahr­anfäng­er:innen und andere Spezial­fälle.
  • SF-Klasse 0: Fahr­anfänger:innen mit weniger als drei Jahren Fahr­erlaubnis haben das höchste Unfall­risiko. Daher starten sie bei der Auto­ver­siche­rung in SF 0. Der Beitrags­satz dieser Sonder­klasse ist am Anfang ent­sprechend hoch. Um die bei vielen Ver­sicherern höchste SF 50 zu erreichen, müssten Fahr­neulinge 51 Jahre schaden­frei bleiben.
  • SF-Klasse ½: Haben Sie Ihren Führer­schein länger als drei Jahre und versichern zum ersten Mal ein Auto, beginnen Sie bei den meisten Ver­sicherungs­an­bietern in SF ½.
  • SF-Klasse S (Schadenklasse): Verschulden Sie als Fahrer:in mit SF 1 einen Unfall, landen Sie im nächsten Ver­sicherungs­jahr in SF S, der "Schaden­klasse". In der Kfz-Ver­sicherung steigt durch die Rück­stufung Ihr Beitrag erheblich.
  • SF-Klasse M (Malusklasse): Ver­sicherungen stufen Fahr­anfänger:innen mit SF ½ oder SF 0 in die Malus­klasse zurück, wenn sie einen Unfall durch Eigen­ver­schulden verursachen. Es handelt sich um die schlechteste Schaden­freiheits­klasse (lat. malus = schlecht). Die Ver­sicherungs­prämie erreicht in dieser Stufe den Höchst­satz.
Sie haben Fragen zu Auto­versicherung und SF-Klasse bei der Allianz? Wir beraten Sie gerne.
Berechnen Sie den voraussichtlichen Beitrag Ihrer Allianz Kfz-Versicherung in nur vier Schritten.
Reinhören, mehr erfahren, mehr wissen
Versicherungs­plauderei: Der neue Allianz Podcast
Schaden­freiheits­klasse Ihr Lohn für unfall­freies Fahren
00:00 00:00
Versicherungsthemen im Podcast. Klingt langweilig? Nicht mit der Allianz. Wenn bekannte Bayern-3-Modera­toren und -Moderator­innen mitmischen und unseren Experten bzw. Expertinnen auf den Zahn fühlen, dann ist das alles – nur nicht lang­weilig. Zum Start widmen sie sich dem Thema "Schadenfreiheitsrabatt". Unter­haltsam. Kurzweilig. Wissenswert. Viel Spaß!

Langjähriger Führerscheinbesitz, noch nie ein Auto versichert: Welche SF-Klasse habe ich?

Sie besitzen Ihren Führer­schein schon seit einigen Jahren. Trotzdem haben Sie noch nie selbst ein Auto versichert. In dem Fall bekommen Sie in der Regel SF-Klasse ½. Bei vielen Kfz-Versicherern ist das die Sonder­einstufung für Personen, die ihre erste Fahr­zeug­versicherung ab­schließen und ihren Führer­schein länger als drei Jahre haben.

Mit wie viel Prozent steige ich in die Kfz-Versicherung ein?

Grundsätzlich orientiert sich der Prozentsatz an Ihrer Schaden­frei­heits­klasse (SF-Klasse). Als Fahr­anfänger:in steigen Sie in der Regel mit SF ½ oder 0 ein. Das entspricht je nach Versi­cherer einem Beitrags­satz in der Kfz-Haft­pflicht von durch­schnittlich 73 Prozent, in der Voll­kasko von durch­schnittlich 56 Prozent bei SF ½. In der Kfz-Haft­pflicht betragen die Werte bei SF 0 durch­schnitt­lich 102 Prozent bzw. 68 Prozent in der Voll­kasko­versiche­rung.

Kann ich meine SF-Klasse bei einem Wechsel der Autoversicherung mitnehmen?

Bei einem Versicherungs­wechsel können Sie die Einstufung Ihrer SF-Klasse in der Regel mit­nehmen. Die meisten Ver­si­che­rungs­unternehmen berück­sichtigen Ihre bisher schaden­frei gefahrenen Jahre, obwohl Sie diese bei der alten Kfz-Versicherung gesammelt haben. Bei Antrag­stellung geben Sie Ihre aktuelle Schaden­freiheits­klasse an, die zum Zeit­punkt des neuen Ver­si­che­rungs­beginns gilt. Beantragen Sie die Um­stellung etwa zum 28.12.2025, geben Sie Ihre Schaden­freiheits­klasse von 2025 an.

Ausnahme: Ihre SF-Klasse ist das Ergebnis eines kosten­pflichtigen Rabatt­schutzes, der eine Rück­stufung verhindert hat. Oder einer Sonder­einstufung, zum Beispiel für eine Zweit­wagen­versicherung. In beiden Fällen ist Ihre tat­sächliche Schadens­bilanz entscheidend für die Ein­stufung der SF-Klasse.

Ist bei Schadenfreiheitsklasse Rückstufung ohne Unfall möglich?

In der Regel ist das nicht möglich. Der Versicherer stuft Sie nur bei einem Unfall in eine schlechtere SF-Klasse zurück und erhöht Ihre Schaden­freiheits­klasse bei schaden­freien Jahren.

Ausnahme: Sie wechseln Ihre Kfz-Versicherung und haben bei Ihrem alten Versicherer Rabatt­schutz in Anspruch genommen, um Ihre günstige SF-Klasse zu retten. Dann stuft der neue Versicherer Sie auto­matisch in die SF-Klasse zurück, in der Sie ohne Rabatt­schutz gelandet wären.

Entstehen beim Übertragen der Schadenfreiheitsklasse Nachteile?

Wer seine SF-Klasse überträgt, verliert seinen Schaden­freiheits­rabatt endgültig. Unter Um­ständen kann der oder die Versicherte nicht die komplette Ermäßigung weiter­geben. Zum Beispiel: Sie sind in SF 15 eingestuft und möchten diese auf Ihr Kind über­tragen, das seit fünf Jahren seinen Führer­schein hat. In diesem Fall über­tragen Sie nur fünf Jahre. Denn: Die erwer­bende Person kann nur so viele SF-Klassen über­nehmen wie sie selbst Auto fährt. Sprich: Die restlichen zehn unfall­freien Jahre gehen verloren.

Wie werden die im Ausland erworbenen Schadenfreiheitsklassen (SF-Rabatt) übertragen?

Sie können sich den Schaden­freiheits­rabatt eines aus­ländischen Vor­versicherers je nach Einzel­fall anrechnen lassen. Voraus­gesetzt, Sie legen eine Schaden­verlaufs­bestätigung des aus­ländischen Vor­versicherers in deutscher oder englischer Sprache mit folgenden Angaben vor:

  • Art des bisher versicherten Fahrzeugs
  • Name des Versicherers
  • Ausstellungsdatum
  • Name, Adresse und Geburtsdatum der versicherten Person
  • Versicherungsbeginn und -ende
  • Anzahl der schaden­freien Jahre im Kalender­jahr der Beendi­gung
  • Anzahl und Zeit­punkt der Schäden während der letzten fünf Jahre oder ggf. kürzeren Vertrags­laufzeit. Bei Angaben zu einer Voll­kasko­versicherung ist zusätzlich die Art des Schadens erforderlich.

Was passiert mit der SF-Klasse bei Nutzung von Leasing- oder Firmenwagen?

Bei Leasing­fahrzeugen gilt: Läuft die Kfz-Versicherung über den Leasing­anbieter, ändert sich die SF-Klasse Ihres zuletzt versicherten Autos nicht. Versichern Sie das Leasing­auto selbst, steigt Ihre SF-Klasse wie gehabt mit jedem schaden­freien Jahr.

Bei Dienstwagen gilt: Ist der oder die Arbeitgeber:in Versicherungs­nehmer:in und Sie wechseln später auf ein privates Auto, können Sie den in dieser Ver­sicherungs­zeit erwor­benen Schaden­freiheits­rabatt für gewöhnlich nicht in Ihr neues Ver­sicherungs­verhält­nis mitnehmen. Manche Versicherer erkennen diese Zeit in Ausnahmefällen aus Kulanz an.

Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns ein Feedback
Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur Kfz-Versicherung der Allianz?
Allianz Service: Schreiben Sie uns Ihr Anliegen
Schreiben Sie Ihr Anliegen in unser Kontakt­formular – wir kümmern uns darum.
Finden Sie den passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Kfz-Versicherung.