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  • Die Schadenfreiheitsklasse – auch SF-Klasse genannt – gibt Auskunft über Ihre unfall- und schaden­frei gefahrenen Jahre. Sie beeinflusst den Beitrag Ihrer Kfz-Versiche­rung.
  • Es gibt SF-Klassen von 0 bis 50 sowie die Schaden­klassen S und M. Unsere SF-Klassen-Tabelle verschafft Überblick.
  • SF-Klassen berechnen Kfz-Haftpflicht und Voll­kasko­versiche­rung unab­hängig vonei­nander. Für die Beitrags­höhe der Teil­kasko­ver­si­che­rung spielt die Schaden­frei­heits­klasse keine Rolle.
  • Je weniger Schadensfälle Sie Ihrem Auto­versicherer melden, desto höher ist Ihr Schaden­frei­heits­rabatt und desto niedriger der Versi­che­rungs­beitrag.
  • Haben Sie eine hohe SF-Klasse und möchten das Auto­fahren aufgeben, können Ihre Ange­hörigen unter bestimmten Voraus­setzungen Ihre SF-Klasse über­nehmen
Die Einordnung in SF-Klassen (SF 0 bis SF 50) erfolgt auf Basis der schaden­freien Jahre. "Schaden­frei" heißt: Sie haben Ihrer Kfz-Versiche­rung keinen Unfall gemeldet und Ihr Versi­cherer hat keinen Schaden für Sie reguliert.

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Schadenfreie Jahre
Schadenfreiheitsklasse (SF)
Kfz-Haftpflicht-Beitragssatz
Kfz-Vollkasko-Beitragssatz
50 und mehr SF 50 16 % 16 %
44 - 49 SF 49 - 44 17 % 17 %
40 - 43 SF 43 - 40 18 % 18 %
39 SF 39 18 % 19%
36 - 38 SF 38 - 36 19 % 19 %
31 - 35 SF 35 - 31 20 - 23 % 20-22 %
25 - 30 SF 30 - 25 24 - 26 % 22-24 %
15 - 24 SF 24 - 15 27 - 31 %  24-27 %
9 - 14 SF 14 - 9 32 - 38 % 27 - 30 %
5 SF 8 - 5 39 - 44 % 30 - 33 %
4 SF 4 46 % 34 %
3 SF 3 48 % 35 %
2 SF 2 52 % 36 %
1 SF 1 58 % 38 %
  SF ½ 68 % 46 %
  S 78 %  
  0 100 % 60 %
  M 120 % 80 %
Die Verteilung der Schaden­freiheits­klassen sowie die Pro­zent­sätze sind nicht bei jedem Versi­cherer gleich. Versi­cherungs­bei­träge können trotz gleicher Scha­den­frei­heits­klasse je nach Anbieter unter­schiedlich aus­fallen. Die SF-Klasse wird jährlich bestimmt. Das heißt: Am Ende eines Versicherungs­jahres prüft die Versicherung Ihre Unfall­meldungen, ordnet Sie ent­sprechend in eine höhere oder niedrigere Schaden­freiheits­klasse ein und passt gegebenen­falls die Beitrags­sätze an.
Auch bei einer Motorrad-Versiche­rung oder Wohn­mobil-Versi­cherung gibt es Schaden­frei­heits­klassen. Eine Wohn­wagen-Versi­cherung kennt dagegen keine SF-Klassen in der Kfz-Versicherung. Fahr­anfänger:innen fallen in soge­nannte Sonder­klassen mit grund­sätzlich höheren Beiträgen, also höheren Prozentzahlen in der Tabelle.

Schadenfreiheitsklasse für Motorräder

Auch eine Motorrad-Versicherung kennt die Ein­teilung in SF-Klassen zur Fest­legung des Versi­cherungs­beitrags. Die Ein­stufung, Hoch- und Rück­stufung folgt dabei der gleichen Logik wie bei einem Pkw. Allerdings defi­nieren die Versi­cherer ihr SF-Klassen­system für Motorräder selbst, daher gibt es kein allgemein gültiges Klassi­fizierungs­system.

Schadenfreiheitsklasse für Wohnmobile

Schadenfreiheits­klassen gibt es nur für motori­sierte Fahrzeuge wie Wohn­mobile – für Wohn­wagen gelten sie also nicht. Bei den meisten Versiche­rern gibt es bis zu 20 SF-Klassen für Wohn­mobile. Bis auf die Skalierung der Klassen verhält sich die Regelung rund um die SF-Klassen (Rück- und Hoch­stufung) parallel zur Auto­versiche­rung.

SF-Sonderklassen für z.B. Fahranfänger:innen

Neben den "normalen" Schaden­freiheits­klassen (SF 1 bis 50) gibt es Sonderklassen, zum Beispiel für Fahr­anfänger:innen. In diesen niedrigen SF-Klassen berechnen Versicherer einen Risiko­auf­schlag auf den Basis­satz von 100 Prozent. Dem­ent­sprechend zahlen Auto­fahrer:innen mit SF-Sonder­klassen höhere Beitrags­sätze.
Sie können Ihre Schadenfreiheits­klasse heraus­finden, indem Sie von Ihren unfall­freien Jahren ein Jahr abziehen. Sind Sie zum Beispiel seit sieben Jahren versichert, unfallfrei gefahren und als Fahr­anfänger:in gestartet, ist Ihre aktuelle SF-Klasse SF 6. Alternativ finden Sie Ihre Schaden­freiheits­klasse mithilfe Ihrer letzten Bei­trags­rechnung heraus. Darin ist Ihre aktuelle SF-Klasse vermerkt.

Ihre Schadenfreiheits­klasse können Sie mithilfe einer alten Versicherungs­rechnung heraus­finden. Haben Sie zum Beispiel eine drei Jahre alte Beitrags­rechnung, ermitteln Sie Ihre SF-Klasse folgender­maßen:

  • Addieren Sie zur darin aufge­führten Zahl drei hinzu.
  • Waren Sie laut Rechnung vor drei Jahren zum Beispiel in SF 15 einge­stuft und sind schaden­frei geblieben, lautet die Rechnung: 15 + 3 = 18.
  • Somit haben Sie aktuell Schaden­freiheits­klasse 18.

Sind Sie sich beim Berechnen der Schaden­freiheits­klasse unsicher, rufen Sie einfach bei Ihrem Kfz-Versi­cherer an und fragen nach.

Sie haben Fragen zu Auto­versicherung und SF-Klasse bei der Allianz? Wir beraten Sie gerne.
Nur vier Schritte: Hier den voraussichtlichen Beitrag Ihrer Allianz Autoversicherung berechnen.
Eine Schadenfreiheits­klasse bildet die unfall­freien Jahre von Versi­cherungs­nehm­er:innen ab. Je länger Sie unfall­frei fahren, desto größer der Schaden­frei­heits­rabatt auf Ihren Ver­sicherungs­beitrag. Fahr­anfäng­er:innen, Erst­versiche­rer und andere Spezial­fälle fallen in soge­nannte Sonder­klassen.

Die Schadenfreiheits­klasse, kurz SF-Klasse, bezeich­net die Anzahl der unfall­freien Jahre von Auto­fahrern und Auto­fahrer­innen. Anhand der schaden­freien Jahre berechnen Versi­cherer die Wahr­schein­lich­keit eines Unfall- und Schaden­risikos.

Der Versiche­rung gegen­über weisen Ver­sicherungs­nehm­er:innen die schaden­freien Jahre mittels ihrer SF-Klasse nach. Dabei gilt: Je mehr Jahre Sie unfall­frei fahren, desto höher Ihre Schaden­freiheits­klasse und desto niedriger die Beitrags­höhe Ihrer Kfz-Versicherung. 

  • SF-Klasse 0: Fahranfänger:innen mit weniger als drei Jahren Fahr­erlaubnis haben das höchste Unfall­risiko. Daher stufen Versicherungs­unternehmen sie in die Schaden­freiheits­klasse 0 ein. Der Beitrags­satz dieser Sonder­klasse ist am Anfang ent­sprechend hoch. Um beispiels­weise die bei vielen Versicherern höchste Schaden­freiheits­klasse 50 zu erreichen, müssten Fahr­neulinge 51 Jahre schadenfrei bleiben.
  • SF-Klasse ½: Versichern Sie zum ersten Mal ein Auto, beginnen Sie in SF ½. Diese sogenannte Führer­schein­regelung greift bei den meisten Versicherungs­anbietern aber nur, wenn Sie Ihren Führer­schein länger als drei Jahre besitzen.
  • SF-Klasse S (Schadenklasse): Verschulden Sie als Fahrer:in mit SF 1 einen Unfall, landen Sie im nächsten Versicherungsjahr in SF S, der "Schadenklasse". In der Kfz-Versicherung steigt durch die Rückstufung Ihr Beitrag erheblich.
  • SF-Klasse M (Malusklasse): Versicherungen stufen Fahr­anfänger:innen mit SF ½ oder SF 0 in die Malusklasse zurück, wenn sie einen Unfall durch Eigen­verschulden verursachen. Es handelt sich um die schlechteste Schaden­freiheits­klasse (lat. malus = schlecht). Die Versicherungs­prämie erreicht in dieser Stufe ihren Höchstsatz.
Sie haben Fragen zu Auto­versicherung und SF-Klasse bei der Allianz? Wir beraten Sie gerne.
Berechnen Sie den voraussichtlichen Beitrag Ihrer Allianz Kfz-Versicherung in nur vier Schritten.
Den Schadenfreiheitsrabatt gewähren Kfz-Versicherungen Ihren Versicherten ohne Schadens­­auf­kommen. Bei der Allianz können Sie einen Rabatt von bis zu 84 Prozent auf ihre Beitrage erhalten, auch Fahr­anfänger:innen können unter bestimmten Voraus­setzungen vom SF-Rabatt profi­tieren.
Schadenfreiheitsrabatt: Je höher die SF-Klasse, desto günstiger Ihre Kfz-Versicherung

Der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) ist ein Beitrags­nachlass in der Auto­ver­si­cherung für unfall- und schaden­freies Fahren. Je länger Sie als Auto­fahrer:in Ihrer Ver­sicherung keinen Schaden melden, desto mehr Schaden­frei­heits­rabatt (SF-Rabatt) gewährt der Versicherer auf den Beitrags­satz.

In den ersten vier Jahren wirkt sich der Nachlass besonders hoch aus: In SF 1 beginnen Sie mit rund 100 Pro­zent Beitrags­satz. Bei schaden­freiem Verlauf sind Sie ein Jahr später bereits bei 85 Prozent, im dritten Jahr bei 70 Pro­zent und im vierten Jahr ohne selbst ver­schul­deten Autounfall bei rund 60 Prozent des Versicherungs­bei­tra­gs.

Wichtig: Es handelt sich um Richtwerte. Genaue Beitrags­sätze, Zeiträume und Abstufungen legen Versicherer selbst fest.

Schadenfreiheitsrabatt: Je höher die SF-Klasse, desto günstiger Ihre Kfz-Versicherung

Fahranfänger:innen

  • Wenn Eltern, Ehe- oder Lebenspartner:innen das Fahrzeug als Zweit­wagen versichern, können Fahranfänger:innen bei der Allianz in allen Produktlinien mit SF 1 statt SF 0 starten – und von einer Beitrags­ersparnis von bis zu 60 Pro­zent profitieren.
  • Fahr­neulinge über 25 Jahren können sogar mit SF 3 starten.
  • Die Allianz bietet zusätzlich eine bessere Führer­schein­einstufung als der Markt: Fahr­anfänger:innen, die ihre Fahr­erlaubnis seit mindestens einem Jahr haben, starten in SF ½ statt SF 0. Bei den meisten anderen Kfz-Versicherern gilt dies nach drei Jahren.
  • Bei einem Führer­schein­besitz ab vier Jahren gewährt die Allianz sogar eine Ersteinstufung in SF 1.
  • Zudem können Versicherte die Schaden­frei­heits­klasse Ihrer Roller­versicherung übernehmen.

Voraussetzung: Die Person besitzt seit vier Jahren eine gültige Fahr­er­laubnis, oder das Erst­fahrzeug von Vater oder Mutter (z.B. Pkw, Wohn­mobil, Motor­rad) hat mindestens SF ½.

Voraussetzung: Ein Kraftfahrzeug mit mindestens SF-Klasse ½ in der Kfz-Haftpflicht von Ehepartner:in bzw. in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner:innen oder Elternteilen ist bereits bei der Allianz Gruppe versichert. Alle Personen im Fahrerkreis des hinzukommenden Fahrzeugs sind zudem mindestens 25 Jahre alt.

Voraussetzung: Abschluss einer Allianz-Kfz-Versicherung in Produktlinie Komfort oder Premium in der Agentur.

Hohe SF-Rabatte bei der Allianz

Die Auto­versicherung der Allianz belohnt schaden­freie Jahre mit hohen Schaden­freiheits­rabatten. Zum Beispiel zahlen Sie in den Produkt­linien Komfort und Premium in SF 50 nur 16 Prozent vom Kfz-Tarif (Beitrags­ersparnis von 84 Prozent) – sowohl in Kfz-Haft­pflicht­versicherung als auch Voll­kasko.

Sondereinstufungen bei Vertragsunterbrechung in Vollkasko

Steigen Sie vorübergehend auf ein Leasing- oder Firmen­fahrzeug um, erhalten Sie bei der Allianz eine Sonder­behandlung. In Komfort und Premium stufen wir Sie wieder in Ihre alte Schaden­freiheits­klasse ein, die Sie vor Nutzung Ihres Leasing- bzw. Firmenwagens hatten. Dabei gilt:

  • Bestand der Vertrag mindestens sechs Monate im Kalenderjahr, über­nehmen wir den Schaden­verlauf, als hätte es keine Unterbrechung gegeben.
  • Bestand er weniger als sechs Monate, über­nehmen wir den Stand des Schaden­verlaufs vor der Unter­brechung.

Wichtig: Bei vielen Versicherern verfällt die SF-Klasse nach sieben Jahren Unter­brechung. Bei der Allianz verlieren Sie Ihre SF-Klasse erst, wenn sie Ihren Vertrag länger als zehn Jahre pausieren.

Die passende Versicherung
Optimal abge­sichert mit der Allianz Kfz-Ver­sicherung
Es ist nicht möglich, eine Schaden­freiheits­klasse zu kaufen. Aller­dings können Sie eine günstige SF-Klasse über­nehmen und so einen besseren Beitrags­satz erhalten. Sie haben folgende Optionen:
Ist Ihr Erstfahrzeug in einer SF-Klasse eingestuft, erhält Ihr zweites Kfz eine bessere Einstufung (Zweit­wagen­regelung). Oder Sie lassen Ihr Fahr­zeug bei Eltern oder Ehe­partner:in als Zweitwagen versichern. Sobald der Zweit­wagen­fahrer oder die Zweit­wagen­fahrerin einige unfall­freie Jahre ansammelt, kann er oder sie eine eigene Auto­versicherung ab­schlie­ßen und die günstige Schaden­freiheits­klasse übertragen.
Geben Eltern oder Groß­eltern aus Alters­gründen das Auto­fahren auf, können Kinder oder Enkel deren Schaden­freiheits­klasse über­nehmen und so eine bessere Einstufung in der Kfz-Versicherung erhalten. Auch Ehe­partner:innen können die Sf-Klasse über­tragen. Viele Ver­siche­rungen erlauben dies auch für Lebens­partner:innen. Im Todes­fall können Angehörige der verstor­benen Person (zum Beispiel Ehe­partner) deren Kfz-Versiche­rung über­nehmen. Oft führen sie dabei einfach den laufenden Ver­sicherungs­vertrag weiter.
Wenn Sie Ihr Motorrad abmelden und einen Pkw versichern, können Sie Ihre SF-Klasse mit­nehmen. Dabei zählt nicht die Einstufung, sondern die tat­sächlich schaden­frei gefahrene Zeit: das soge­nannte Rabatt­grundjahr. Haben Sie SF 20 als höchst­mögliche Schaden­freiheits­klasse fürs Motorrad erreicht, fahren insgesamt aber schon 24 Jahre unfallfrei, über­nimmt die Auto­versicherung 24 Jahre und stuft Sie in SF 24 ein. Als Nach­weis legen Sie den Vertrag Ihrer alten Motorrad-Versicherung vor.

Reparatur selbst bezahlen verhindert Rückstufung

Sie haben beim Ausparken die Rück­leuchte eines anderen Pkw beschädigt. Auch Ihr eigenes Auto hat einen Krat­zer abbekommen. Der Haft­pflicht­scha­den kostet wenige Hundert Euro. Bei Voll­kasko über­nehmen Sie die Repa­ra­tur­kos­ten bis zur Höhe der Vollkasko-Selbstbeteiligung – das wäre fast der gesamte Betrag.

Zahlen Sie die Rechnung besser selbst. Das ist günstiger als eine Bei­trags­erhöhung durch Rück­stufung in der Schaden­freiheits­klasse.

Fahranfänger:innen profitieren von Familientarifen

Viele Versicherer bieten jungen Fahrer:innen die Möglichkeit, mit einer besseren Scha­den­frei­heits­klas­se als SF 0 zu starten und damit Geld zu sparen. Das geht oft, wenn die Eltern ihr Auto beim selben Unter­nehmen versichert haben. Fragen Sie am besten beim Versicherer der Eltern nach, ob es spezielle Kunden­kinder-Tarife gibt.

Schaden­freiheits­klasse mit Rabatt­schutz erhalten

Bei vielen Auto­versicherungen können Sie Ihre Kfz-Haft­pflicht oder Voll­kasko optional mit einem Rabatt­schutz (auch Rabattretter) erweitern. Der Zusatz­baustein sorgt dafür, dass Ihr Beitrag nach einem Unfall­schaden stabil bleibt.

Je nach Vertrag haben Sie im Jahr zum Beispiel einen Schaden je Ver­si­che­rungs­art frei. Sprich: Der Rabatt­schutz verhindert die Rück­stufung und Ihre SF-Klasse bleibt im Folge­jahr unver­ändert.

Gut zu wissen: Was passiert mit der SF-Klasse?

Bei Leasing­fahrzeugen:

  • Läuft die Kfz-Versicherung über den Leasing­anbieter, ändert sich Ihre SF-Klasse Ihres zuletzt versicherten Autos nicht.
  • Versichern Sie das Leasing­auto dagegen selbst, steigt Ihre SF-Klasse wie gehabt mit jedem schaden­freien Jahr weiter.

Bei Dienstwagen:

  • Ist der Arbeitgeber Versicherungs­nehmer und Sie wechseln später auf ein privates Auto, können Sie den in dieser Ver­sicherungs­zeit erwor­benen Schaden­freiheits­rabatt für gewöhnlich nicht in Ihr neues Ver­sicherungs­verhält­nis mitnehmen.
  • Ausnahmen hängen von Ihrem Versi­cherer ab: Dieser kann Ihre Jahre aus Kulanz anerkennen.
Wie sich Ihre Schaden­freiheits­klasse verändert, hängt von Ihrer Versicherung und Unfall­quote ab. Haben Sie bis zum Jahres­ende keinen Schaden gemeldet, rechnet Ihnen Ihr Versi­cherer das neue schaden­freie Jahr auto­matisch an. Wie häufig diese Ein­stufung erfolgt (z. B. jährlich oder alle zwei, drei bzw. fünf Jahre), steht in Ihren Versi­cherungs­bedingungen.

Wie viele SF-Klassen falle ich nach einem Unfall zurück?

  • Verursachen Sie mit Ihrem Auto einen von Ihrer Kfz-Versi­cherung über­nommenen Schaden, fallen Sie im nächsten Ver­sicherungs­jahr in eine niedrigere Schaden­freiheits­klasse
  • Wie viele SF-Klassen Sie verlieren, hängt von Ihrem Versicherer und der Anzahl der gemeldeten Schäden ab. Jede Versicherung besitzt ihre eigene Rückstufungs­tabelle.  
  • Mit der Rückstufung erhöht sich Ihr Versicherungs­eitrag. Um wie viel die Beitragskosten steigen, lässt sich nicht pauschal sagen. Je nach Versicherer und Schaden können Sie zum Beispiel bei einem Schaden nach 25 Jahren unfallfreien Fahrens von SF 25 auf SF 10 in der Kfz-Haft­pflicht und auf SF 12 in der Vollkasko fallen.

Kann ich die Rück­stufung der SF-Klasse umgehen?

Mit der kosten­pflichtigen Zusatz­leistung Rabatt­schutz oder durch Rück­kauf des Schadens können Sie eine Rück­stufung vermeiden. Bei einem Rückkauf haben Sie nach einem Unfall in der Regel sechs Monate Zeit, Ihrem Versicherer die Schaden­summe zurück­zu­zahlen.

Sie können Ihre Schadenfreiheits­klasse jedoch nicht retten, indem Sie nach einem Unfall Ihre Auto­versicherung wechseln. Musste der Vor­versicherer einen Unfall oder mehrere Schäden regu­lieren, stuft der neue Kfz-Versicherer Sie ebenso in der Schaden­freiheits­klasse zurück.

Welche SF-Klasse habe ich nach einer Vertrags­­pause?

Wenn Sie länger kein Auto fahren und damit keine Kfz-Versicherung bean­spruchen, können Sie in der Regel in Ihre alte SF-Klasse einsteigen. Gelegentlich müssen Antrags­steller:innen nachweisen, dass sie während der Unter­brechung durch­weg im Besitz eines Führer­scheins waren. Auch nach Führer­schein­entzug beginnt der Versicherungs­nehmer oder die Versicherungs­nehmerin wieder in derselben SF-Klasse, die er oder sie vorher hatte.

Wie lange muss ich in einem Jahr versichert sein, damit die SF-Klasse sinkt?

Grundlage ist das Kalender­jahr vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Versicherungs­dauer muss mindestens sechs Monate betragen. Besteht in diesem Zeit­raum Schaden­freiheit, gewährt die Versiche­rung zum Jahres­anfang die bessere SF-Klasse. Wer sich bis zum 1. Juli eines Jahres versichert, profitiert von der besseren Schaden­freiheits­klasse. Danach steigt die SF-Klasse erst nach einem weiteren Jahr unfall­freien Fahrens.

Verfällt meine SF-Klasse irgend­wann?

Verfallsfristen und Regelungen für eine Vertrags­unter­brechung sind bei Versicherern verschieden definiert. Für gewöhnlich bleibt Ihre Schaden­freiheits­klasse nach Abmelden Ihres Autos sieben Jahre erhalten. Danach kann es sein, dass Sie nicht mehr auf Ihre alte SF-Klasse zurück­greifen können. Auch wer seinen laufenden Pkw-Versicherungs­vertrag sieben Jahre unter­bricht,  riskiert den Verfall der Schaden­freiheits­klasse.

Tipp: Lassen Sie sich bei Kündi­gung Ihrer alten Auto­ver­sicherung am besten Ihre letzte Schaden­freiheits­klasse, vom Ver­sicherer regulierte Schäden und Dauer des Versicherungs­verhältnisses bestätigen. Das verein­facht eine spätere Über­nahme der SF-Klasse.

Verliere ich meine SF-Klasse bei Ver­siche­rungs­­wechsel?

Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, können Sie Ihre hohe Schaden­freiheits­klasse verlieren, wenn sie das Ergebnis einer Rabatt­schutz­regelung ist. Diese Zusatz­leistung be­wahrt Sie nach einem Schadens­fall vor Rück­stufung beim aktuellen Versicherer. In diesem Fall über­nimmt der neue Versicherer nicht Ihre SF-Klasse, sondern orientiert sich an der tat­sächlichen Schaden­bilanz.
Gut zu wissen: Orientierung
Die Rück­stufungs­regelungen Ihres Versicherers sind als Tabelle in den Ver­si­che­rungs­bedingungen Ihrer Kfz-Haftpflicht, Voll­kasko oder Teilkasko ent­halten. Diese erhalten Sie meist mit Ihrem Vertrag, also bei Vertrags­abschluss. Liegt Ihnen keine Rück­stufungs­tabelle vor, kontaktieren Sie Ihre Kfz-Versicherung.
Reinhören, mehr erfahren, mehr wissen
Schaden­freiheits­klasse – Folge 1 Ihr Lohn für unfall­freies Fahren
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Versicherungsthemen im Podcast. Klingt langweilig? Nicht mit der Allianz. Wenn bekannte Bayern-3-Modera­toren und -Moderator­innen mitmischen und unseren Experten bzw. Expertinnen auf den Zahn fühlen, dann ist das alles – nur nicht lang­weilig. Zum Start widmen sie sich dem Thema "Schadenfreiheitsrabatt". Unter­haltsam. Kurzweilig. Wissenswert. Viel Spaß!

Was gilt, wenn Ihre Schadenverlaufsbescheinigung im EWR-Ausland (Europäischer Wirtschaftsraum) ausgestellt wurde?

Die Prämie in der Kfz-Versicherung hängt bei vielen Fahr­zeug­arten auch von der Anzahl der nach­gewiesenen schaden­freien Versicherungs­jahre des Versicherungs­nehmers bzw. der Versicherungs­nehmerin ab. Die Allianz berück­sichtigt im EWR-Ausland aus­gestellte Beschei­nigungen über den Schaden­verlauf genauso wie eine im Inland aus­gestellte Beschei­nigung ent­sprechend der Versi­cherungs­bedingungen für die Kfz-Ver­sicherung (AKB). Laden Sie zur Orien­tierung gerne die Übersicht aller SF-Klassen verschiedener Fahr­zeuge herunter.

Wie werden die im Ausland erworbenen Schadenfreiheitsklassen (SF-Rabatt) übertragen?

Sie können sich den Schaden­freiheits­rabatt eines aus­ländischen Vor­versicherers je nach Einzel­fall anrechnen lassen. Voraus­gesetzt, Sie legen eine Schaden­verlaufs­bestätigung des aus­ländischen Vor­versicherers in deutscher oder englischer Sprache mit folgenden Angaben vor:

  • Art des bisher versicherten Fahrzeugs
  • Name des Versicherers
  • Ausstellungsdatum
  • Name, Adresse und Geburtsdatum der versicherten Person
  • Versicherungsbeginn und -ende
  • Anzahl der schaden­freien Jahre im Kalender­jahr der Beendi­gung
  • Anzahl und Zeit­punkt der Schäden während der letzten fünf Jahre oder ggf. kürzeren Vertrags­laufzeit. Bei Angaben zu einer Voll­kasko­versicherung ist zusätzlich die Art des Schadens erforderlich.

Kann ich meine SF-Klasse bei einem Wechsel der Autoversicherung mitnehmen?

Bei einem Versicherungs­wechsel können Sie die Einstufung Ihrer SF-Klasse in der Regel mit­nehmen. Die meisten Ver­si­che­rungs­unternehmen berück­sichtigen Ihre bisher schaden­frei gefahrenen Jahre, obwohl Sie diese bei der alten Kfz-Versicherung gesammelt haben. Bei Antrag­stellung geben Sie Ihre aktuelle Schaden­freiheits­klasse an, die zum Zeit­punkt des neuen Ver­si­che­rungs­beginns gilt. Beantragen Sie die Um­stellung etwa zum 28.12.2024, geben Sie Ihre Schaden­freiheits­klasse von 2024 an.

Ausnahme: Ihre SF-Klasse ist das Ergebnis eines kosten­pflichtigen Rabatt­schutzes, der eine Rück­stufung verhindert hat. Oder einer Sonder­einstufung, zum Beispiel für eine Zweit­wagen­versicherung. In beiden Fällen ist Ihre tat­sächliche Schadens­bilanz entscheidend für die Ein­stufung der SF-Klasse.

Gibt es auch eine Schadenfreiheitsklasse für Anhänger?

Nein, bei einer Anhänger­versicherung bieten Ver­sicherungs­gesell­schaften keine Schaden­freiheits­klassen an. Folglich gewähren Versicherer auch keine Schaden­freiheits­rabatte für schaden­freies Fahren mit Anhänger.

Entstehen beim Übertragen der Schadenfreiheitsklasse Nachteile?

Wer seine SF-Klasse überträgt, verliert seinen Schaden­freiheits­rabatt – und zwar endgültig. Unter Um­ständen kann der oder die Versicherte nicht die komplette Ermäßigung weiter­geben. Haben Sie beispiels­weise SF 15 und möchten diese auf Ihr Kind über­tragen, das erst seit fünf Jahren seinen Führer­schein besitzt, können Sie nur fünf Jahre über­tragen. Denn: Die erwer­bende Person kann nur so viele SF-Klassen über­nehmen wie sie Jahre Auto fährt. Das heißt: Die restlichen zehn unfall­freien Jahre gelten nicht und gehen verloren.

Langjähriger Führerscheinbesitz, noch nie ein Auto versichert: Welche SF-Klasse bekomme ich?

Wenn Sie Ihren Führer­schein schon seit einigen Jahren besitzen, aber noch nie selbst ein Auto versichert haben, bekommen Sie oft die SF-Klasse ½. Bei vielen Kfz-Versicherern ist das die Sonder­einstufung für Personen, die ihre erste Fahr­zeug­versicherung ab­schließen und ihren Führer­schein bereits länger als drei Jahre haben.

Mit wie viel Prozent steige ich in die Kfz-Versicherung ein?

Grundsätzlich orientiert sich der Prozent-Satz an Ihrer Schaden­frei­heits­klasse (SF-Klasse). Als Fahr­anfänger:in steigen Sie in der Regel mit SF ½ oder 0 ein. Das entspricht je nach Versi­cherer einem Beitrags­satz in der Kfz-Haft­pflicht von durch­schnittlich 73 Prozent, in der Voll­kasko von durch­schnittlich 56 Prozent bei SF ½. In der Kfz-Haft­pflicht betragen die Werte bei SF 0 durch­schnitt­lich 102 Prozent bzw. 68 Prozent in der Voll­kasko­versiche­rung.

Ist bei Schadenfreiheitsklasse Rückstufung ohne Unfall möglich?

In der Regel ist das nicht möglich. Der Versicherer stuft sie nur im Falle eines Unfalls in eine schlechtere SF-Klasse zurück und erhöht Ihre Schaden­freiheits­klasse bei schaden­freien Jahren.

Ausnahme: Sie wechseln Ihre Kfz-Versicherung und haben bei Ihrem alten Versicherer Rabatt­schutz in Anspruch genommen, um Ihre günstige SF-Klasse zu retten. Dann stuft der neue Versicherer Sie auto­matisch in die SF-Klasse zurück, in der Sie ohne Rabatt­schutz gelandet wären.

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