Rürup Rente - Ein Mann liegt entspannt auf einem Sofa in einem hellen und modernen Wohnzimmer.
Eine Rente für alle, die sich Steuer­vorteile sichern möchten

Rürup-Renten – unsere Renten mit Rürup-Förderung

  • Eine Rürup-Rente oder Basisrente ist eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge. Die Rürup-Rentenprodukte der Allianz sind BasisRenten. Jede dieser Rürup-Renten verbindet eine lebenslange Rente mit attraktiven Steuervorteilen in der Ansparphase. So können Sie sich eine sichere Altersvorsorge steuerlich gefördert aufbauen. 
  • Die Rürup-Renten der Allianz sind die richtige Wahl für Sie, wenn Sie selbstständig, freiberuflich tätig oder Gutverdiener:in sind.
  • Mit unserer BasisSofortRente bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit einer einzigen Beitragszahlung eine sofort beginnende Rente lebenslang zu erhalten. 
  • Junge Erwachsene mit zunächst geringem Einkommen haben mit der BasisRente StartUp die Möglichkeit, mit reduzierten Anfangsbeiträgen in den Genuss einer steuerlich geförderten Altersvorsorge mit vollem Berufsunfähigkeitsschutz zu kommen.
1 von 8
Auf einen Blick
Mit den Rürup-­Renten der Allianz können Sie Ihre Vorsorge von chancen- bis sicher­heits­orientiert indivi­duell gestalten, senken Ihre Steuer­last und können Ihr aufge­bautes Vermögen durch Ihre Hinter­bliebenen schützen.
  • Steuerminderung: Ihre Beiträge in die Rürup-Rente sind in der Ansparphase steuermindernd. Machen Sie als einzelveranlagte Person 2024 bis zu 100 Prozent von 27.566 Euro als Sonderausgabe steuerlich geltend. Für zusammen­veranlagte Ehegatten und Ehegatinnen oder eingetragene Lebenspartner:innen sind bis zu 100 Prozent des Höchstbetrags von 55.132 Euro möglich. Welche individuellen steuerlichen Vorteile sich bei einer Rürup-Rente ergeben können, erfahren Sie durch unseren Rechner zur BasisRente
  • Hinter­bliebenen­schutz: Für den Fall Ihres Todes ist Ihre aufgebaute Vorsorge nicht verloren, wenn Sie vereinbaren, dass Ihre versorgungsberechtigten Hinterbliebenen eine Rente aus den gezahlten Altersvorsorgebeiträgen erhalten. Versorgungsberechtigte Personen sind Ihre Ehe- oder eingetragene Lebenspartner:in beziehungsweise kindergeldberechtigte Kinder. Über die BeitragsrückgewährPolice können Sie für den Fall Ihres Todes sogar eine beliebige Person mit einer einmaligen Kapitalauszahlung absichern.
  • Sofortrente möglich: Ihre lebenslange Rente beginnt sofort, wenn Sie einen größeren Einmalbeitrag von mindestens 3.000 Euro leisten können und sich für die BasisSofortRente der Allianz entscheiden. Ein Rentenbeginn ist ab dem 62. Geburtstag möglich.
  • Reduzierte Anfangsbeiträge für Berufseinsteiger:innen möglich: Berufseinsteigenden mit meist noch geringem Einkommen bietet die BasisRente StartUp die Möglichkeit, bei reduzierten Anfangsbeiträgen neben der steuerlich geförderten Altersvorsorge auch von Anfang an vollen Berufsunfähigkeitsschutz zu bekommen. Der Berufsunfähigkeitsschutz wird ebenfalls steuerlich gefördert.
  • Individuelle Vorsorge: Ihre Vorsorge können Sie individuell gestalten – mit den Allianz Vorsorge­konzepten von chancen- bis sicherheits­orientiert. Mit der Kombination Ihrer Basis­Rente z.B. mit dem Vorsorge­konzept Invest­Flex können Sie aus verschiedenen ETFs sowie gemanagten Fonds des qualitäts­geprüften Allianz Top­Fonds-Universums wählen und dabei auch eine steuer­liche Förderung nutzen.

Für die BeitragsrückgewährPolice ist ein zusätzlicher Beitrag zu zahlen. Für diesen zusätzlichen Beitrag gilt nicht der Sonderausgabenabzug für Beiträge zur BasisRente. Es ist aber ein Abzug als sonstige Vorsorgeaufwendungen möglich.

2 von 8
Das passende Produkt für Sie
Drei besondere Vorteile
3 von 8
Nachhaltigkeit
Die Allianz Lebensversicherung nimmt ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und ihren Kunden und Kundinnen wahr. Dazu verfolgt sie eine Nachhaltigkeitsstrategie in der Kapitalanlage.
4 von 8
Entscheidungshilfen
Eine Basis­Rente ist geeignet, wenn Sie als Besser­verdiener:in eine hohe Versorgungs­lücke erwartet, Sie mit einem Einmal­beitrag lebenslang vorsorgen möchten oder Sie Ihre Riester-­Förderung ausge­schöpft haben. Die Basis­Rente ist mit verschie­denen Vorsorge­konzepten kombinier­bar.
Geeignet
  • Für selbstständig oder freiberuflich tätige Personen, die keine Pflicht­beiträge in die Deutsche Renten­versicherung oder ein Versorgungs­werk einzahlen.
  • Für Besserverdienende, die aufgrund des Steuersatzes in der Ansparphase von einem attraktiven Steuervorteil profitieren können und deren Versorgungslücke in der Regel besonders hoch ist.
  • Für Personen, die kurz vor der Rente stehen und mit einer einmaligen Beitragszahlung in eine Rürup-Rente lebenslang für ihr Alter vorsorgen möchten.
  • Für Personen, die die Riester-Förderung bereits voll ausgeschöpft haben.
Weniger geeignet
  • Für Personen ohne steuerpflichtiges Einkommen.
  • Für Personen, die während der Ansparphase die Möglichkeit haben wollen, auf ihr Kapital zuzugreifen.
  • Für Personen, die im Alter eine Kapitalauszahlung benötigen.
5 von 8
Rürup-Rente – sofort mit einer Einmalzahlung
Die Basis­Sofort­Rente der Allianz garantiert Ihnen eine lebens­lange Sofort­Rente gegen einen Einmalbeitrag, die steuerliche Vorteile und verlässliche Einkünfte bietet.

Die BasisSofortRente der Allianz ist die ideale Rürup-Rente für Sie, wenn Sie kurz vor dem Rentenbeginn stehen und bei Vertragsabschluss einen Betrag von mindestens 3.000 Euro aufwenden können. So funktioniert sie: Sie zahlen einen einmaligen Betrag ein – die Allianz garantiert Ihnen dafür eine Rente, ab sofort, so lange Sie leben. Während des Rentenbezugs kann Ihre Rente noch steigen, da wir Sie weiterhin an den Überschüssen beteiligen. So haben Sie auf Dauer verlässliche Einkünfte und profitieren steuerlich.

Die Rentenzahlungen aus BasisRenten, also auch Rentenzahlungen aus der BasisSofortRente, werden wie die gesetzliche Rente nachgelagert besteuert.

Die BasisSofortRente ist dadurch besonders geeignet für Besserverdienende ab dem vollendeten 62. Lebensjahr, die mit einer einmaligen Beitragszahlung einen sofortigen, steuerlich begünstigten und sicheren Rentenanspruch erwerben wollen.

6 von 8
Sinnvolle Ergän­zungen
Die Rürup-­Renten der Allianz können mit Zusatz­bau­steinen wie der Berufs­unfähigkeits­vorsorge, der Dienst­unfähigkeits­vorsorge und der Hinter­bliebenen­vorsorge erweitert werden, um Ihre Arbeits­kraft und Ihre Hinter­bliebenen abzusichern.

BasisRente: Sichern Sie zusätzlich Ihre Arbeitskraft ab

  • Im Fall der Berufsunfähigkeit müssen Sie keine Beiträge mehr für Ihren gesamten Vertrag und die zugehörigen Zusatz­bausteine zahlen.
  • Ab 50 Prozent Berufs­unfähigkeit über einen voraus­sichtlichen Zeitraum von ununter­brochen mindestens sechs Monaten bekommen Sie Ihre vereinbarte Berufs­unfähig­keitsrente.
  • Auch die Beiträge zur Berufs­unfähigkeits­zusatz­versiche­rung werden steuer­lich gefördert.

Wird zu einer BasisRente eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ausschließlich in Form einer Beitragsbefreiung abgeschlossen, wird unter bestimmten Voraussetzungen stets auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet. In diesem Fall gilt dann eine Wartezeit von drei Jahren.

BasisRente: Sichern Sie zusätzlich als Beamter oder Beamtin Ihre Arbeitskraft ab

  • Bei Dienstunfähigkeit erhalten Sie die vereinbarte Dienstun­fähigkeits­rente.
  • Ab 50 Prozent Berufs­unfähigkeit über einen voraussichtlichen Zeitraum von ununter­brochen mindestens sechs Monaten bekommen Sie Ihre vereinbarte Berufs­unfähigkeits­rente.
  • Bei Berufs- oder bei Dienstunfähigkeit müssen Sie keine Beiträge mehr für Ihren gesamten Vertrag und die zuge­hörigen Zusatz­bausteine zahlen.
  • Auch die Beiträge zur Berufs­unfähigkeits­vorsorge mit Dienstunfähig­keitsabsiche­rung werden steuerlich gefördert.

BasisRente und BasisSofortRente: Kapitalzahlung für Ihre Hinterbliebenen

  • Für die BeitragsrückgewährPolice können Sie für den Fall Ihres Todes eine beliebige Person mit einer einmaligen Kapital­zahlung absichern.
  • Ihre eingezahlten Beiträge bleiben dadurch im Todesfall für Ihre Hinterblie­benen erhalten, auch wenn es keine im gesetzlichen Sinne Versorgungs­berechtigten gibt. Die Beitrags­rückgewähr­Police eignet sich somit zum Beispiel besonders für unverheiratete Paare.
  • Besonderheit: Sie können bei Ihrer BasisRente wiederholt Ihre Beiträge erhöhen und flexibel Zuzahlungen leisten. Dadurch kann der Hinterbliebe­nenschutz angepasst werden.

BasisSofortRente: Sichern Sie Ihre Hinterbliebenen mit einer Rente ab

  • Im Falle Ihres Todes wird die vereinbarte Hinterbliebenenrente lebens­lang ausgezahlt.
  • Dieser Zusatzbaustein ergänzt so eine mögliche gesetzliche Hinterbliebe­nenrente.
  • Als Hinterbliebene:r kann nur der oder die Ehe- oder einge­tragene Lebenspartner:in verein­bart werden.
7 von 8
So profitieren Sie von der Besteuerung
Eine Rürup-­Rente wird nach­gelagert besteuert und während der Einzahlungs­phase können Sie 100 Prozent Ihrer Beiträge steuerlich geltend machen.
  • 2024 werden Ihre Beiträge für die Rürup-Rente bis zu 100 Prozent steuerlich berücksichtigt.
  • Dadurch können Sie aktuell bis maximal 100 Prozent von 55.132 Euro für zusammen­veranlagte Eheleute oder Lebenspartner:innen steuerlich geltend machen.
  • Für einzelveranlagte Personen liegt der Höchstbetrag bei maximal 100 Prozent von 27.566 Euro.
  • Die Rentenzahlungen aus der Rürup-Rente unterliegen wie die gesetzliche Rente der nachgelagerten Besteuerung. Bei Rentenbeginn im Jahr 2024 unterliegen 83 Prozent der Rente der Einkommensteuer (ggf. zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Renten, die ab dem Jahr 2058 beginnen, sind in vollem Umfang zu versteuern.

Welche individuellen steuerlichen Vorteile sich bei einer Rürup-Rente ergeben können, erfahren Sie durch unseren Rechner zur BasisRente.

8 von 8
Häufige Fragen

Was ist eine Rürup-Rente (BasisRente)?

Die Rürup-Rente ist eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge. Mit einer Rürup-Rente können Sie Ihre Rentenlücke schließen und dabei von Steuervorteilen profitieren.

Bei der Allianz stehen Ihnen drei verschiedene Rentenprodukte zur Verfügung, bei denen Rürup-Förderung möglich ist. Diese drei Produkte heißen BasisRente, BasisSofortRente und BasisRente StartUp.

Wie berechnet sich der maximal steuerlich geförderte Beitrag?

Bei den Höchstbeträgen sind auch die Gesamtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen oder Versorgung der landwirtschaftlichen Alterskasse zu berücksichtigen. Das bedeutet: Um Ihren maximal steuerlich geförderten Beitrag zur Rürup-Rente zu ermitteln, ist der Höchstbeitrag um diese Beiträge zu kürzen.

Was ist, wenn ich nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliege?

Bei Beamten bzw. Beamtinnen und gleich zu behandelnden Personen gibt es Besonderheiten. Gleich zu behandelnde Personen sind insbesondere beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer:innen, die anlässlich ihrer Tätigkeit einen Anspruch auf Altersversorgung erwerben. Wenn Sie zu einer der genannten Personengruppen gehören, wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Allianz-Kontakt.

Was ist der Unterschied zwischen Rürup-Rente und Riester-Rente?

Die Rürup-Rente belohnt die private Altersvorsorge mit Steuervorteilen: Die Beiträge können (zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken und landwirtschaftlichen Alterskassen) bis zu 100 Prozent von 27.566 Euro (für Einzelveranlagte) beziehungsweise bis zu 100 Prozent von 55.132 Euro (für zusammenveranlagte Eheleute oder eingetragene Lebenspartner:innen) im Jahr 2024 steuerlich geltend gemacht werden.

Die Riester-Rente belohnt die Vorsorge mit Zulagen und möglichen Steuervorteilen – die Beiträge werden bis zu 2.100 Euro pro Jahr gefördert und steuerlich berücksichtigt.

Die beiden Produkte sind jeweils für einen unterschiedlichen Personenkreis besonders geeignet. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrem persönlichen Allianz-Kontakt vor Ort.

Wie wird die Rürup-Rente im Alter versteuert?

Die Rürup-Rente wird wie die Rente aus der Deutschen Rentenversicherung nachgelagert besteuert. Bis zum Jahr 2058 gilt eine Übergangsregelung, nach der nur ein Teil der Rente besteuert wird. Für jeden Rentnerjahrgang wird zunächst ein Besteuerungsanteil festgesetzt. 2024 liegt er bei 83 Prozent. Das heißt, von 1.000 Euro Rente müssen 830 Euro versteuert werden.

Ab dem Folgejahr wird dann der nicht versteuerte Anteil (im Beispiel also die restlichen 170 Euro) lebenslang als Rentenfreibetrag festgesetzt. Regelmäßige Erhöhungen der Rente haben keine Auswirkungen auf die Höhe des Freibetrags.

Unterliegt die Rürup-Rente im Alter der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung?

Wird die Rürup-Rente ausgezahlt, müssen Sie davon keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abzweigen, soweit Sie Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Sind Sie hingegen freiwilliges Mitglied, besteht Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Beiträge sind allerdings gedeckelt: Im Jahr 2024 beträgt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung 5.175 Euro im Monat (62.100 Euro pro Jahr).

Sind Sie privat kranken- und pflegeversichert, dann sind Ihre Einnahmen aus der Rürup-Rente irrelevant. Ihre Beiträge richten sich hier ausschließlich nach dem Vertrag mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen.

Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zu den Allianz Rürup-Renten?
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schreiben Sie Ihr Anliegen in unser Kontaktformular – wir kümmern uns darum.
Finden Sie den passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur BasisRente.
Zum Download
Muster-Produkt­informations­blätter (PIBs) nach AltZertG
Alle Muster-Produktinformationsblätter (PIBs) zu Tarifen der Allianz BasisRente gemäß § 7 Absatz 4 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) finden Sie als PDFs zum Herunterladen, Nachlesen und Ausdrucken auf unserer PIB Übersichtsseite.
Gemeinsam vorsorgen. Für ein lebenswertes Morgen. Mehr zur Nachhaltigkeit bei der Allianz Lebensversicherung