Folgende Leistungen sind in allen Angeboten enthalten:
Selbst, wenn Ihr Hund gut erzogen ist, ein Schaden entsteht schnell. Als Hundehalter sind Sie gesetzlich verpflichtet, für Schäden, die Ihr privat gehaltener Hund Dritten zufügt, aufzukommen. Sie müssen auch dann Schadensersatz leisten, wenn Sie die nötige Sorgfalt haben walten lassen und keine Schuld an dem entstandenen Schaden tragen. Die so genannte "Tiergefahr" führt zu Ihrer Verantwortlichkeit als Hundehalter. Das bedeutet: durch das willkürliche Verhalten des Hundes ausgelöst. Für den privaten Hundehalter gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Um hohe Kosten zu vermeiden, schützt Sie eine Hundehaftpflicht, wenn Ihr Hund Dritten einen Schaden zufügt und hieraus Schadensersatzansprüche entstehen.
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