Neben den wichtigen Geld- und Beratungsleistungen nach einem Unfall bietet unsere Unfallversicherung insbesondere für Kinder interessante Leistungen:
Erleidet Ihr kleiner Weltenentdecker eine Gesundheitsschädigung z. B. durch eine Impfung, eine Infektion durch einen Zeckenstich/Zeckenbiss oder eine Vergiftung (außer durch Nahrungsmittel), so erhalten Sie auch dann Leistungen aus der Unfallversicherung.
Der Versicherungsschutz für Ihr Kind bleibt unter bestimmten Voraussetzungen ohne weitere Beitragszahlung bis zum 18. Geburtstag bestehen, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt.