In der Regel beträgt der Aufschlag auf Ihren jährlichen Versicherungsbeitrag zwischen 15 und 30 Prozent.
Beispiel für einen zwei Jahre alten Mittelklassewagen mit SF-Klasse 10:
Ob Sie Rabattschutz benötigen bzw. ob er sich für Sie lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Je nach Anbieter und Kfz verteuert der Rückstufungsschutz Ihren Versicherungstarif um 15 bis 30 Prozent. Die Frage "Rabattschutz ja oder nein?" lässt sich daher nicht pauschal beantworten.
Sinnvoll ist er vor allem für Halter von teuren Autos mit hohen Typklassen und risikofreudige Autofahrer, die schneller in Unfälle geraten. Auch wenn Sie beruflich viel mit dem Auto unterwegs sind, sollten Sie mit Blick auf aktuelle Unfallstatistiken über den Abschluss eines Rabattschutzes nachdenken.
Nichtsdestotrotz sollte der Rabattschutz sich finanziell für Sie lohnen. Falls Ihr Tarif durch den Aufschlag ein bestimmtes Maß übersteigt, ist genaues Rechnen angesagt – zum Beispiel mit dem Rabattverlustrechner der Allianz. Experten raten zu folgender Faustregel: Sobald Sie durch den Rabattschutz für die Haftpflicht 106 Euro und für die Vollkasko 207 Euro mehr bezahlen, haben Sie einen finanziellen Nachteil. Liegt der Aufschlag hingegen unter 20 Prozent, ist der Zusatzschutz eine Überlegung wert.
Lohnt sich für Sie ein Schadenrückkauf? Hier können Sie Ihren Rabattverlust berechnen.
In der Rückstufungstabelle Ihres Versicherers ist festgelegt, um wie viele SF-Klassen Sie bei einem Unfallschaden zurückgestuft werden. So kann es passieren, dass Sie nach einem Autounfall von SF 15 auf SF 5 – also um ganze zehn Stufen – zurückfallen und deutlich höhere Beiträge auf Sie zukommen. Entscheiden Sie sich für einen Rabattschutz, sichert er Sie wie ein Schutzschild gegen die Rückstufung ab. Er gilt für Vollkasko gleichermaßen und enthält folgende Leistungen:
Wer einen Rabattschutz ab welcher Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) abschließen kann, hängt vom Versicherer ab. Die Allianz bietet den Zusatzbaustein für Versicherungsnehmer an, die mindestens in SF-Klasse 4 eingestuft sind. Da Fahranfänger meist in SF-Klasse 0 einsteigen, können sie zunächst keinen Rabattschutz wählen. Sobald sie SF-Klasse 4 erreichen, ist der Zusatzbaustein hinzubuchbar.
Außerdem muss die Zusatzvereinbarung zum Zeitpunkt des Schadens bestehen. Den Rabattschutz nachträglich abschließen – also nachdem ein Unfall passiert ist – können Sie nicht.
Damit Sie als Versicherungsnehmer der Allianz Anspruch auf Rabattschutz haben, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
Ansonsten braucht Ihr Fahrzeug keine bestimmten Voraussetzungen zu erfüllen. Von der Neuwagen-Versicherung bis zur Wohnmobil-Versicherung, vom Stadtauto bis zum SUV: Sie können den Rückstufungsschutz für jeden Autotyp und jedes Modell wählen, das grundsätzlich versicherbar ist.
Nein. Bei einem Wechsel können Sie den Rabattschutz nicht mitnehmen. Er gilt nur für Ihre bisherige Autoversicherung. Deshalb sollten Sie gut überlegen, ob Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln – insbesondere wenn Sie einen oder sogar mehrere Unfälle hatten. Denn jede neue Kfz-Versicherung würde Sie auf Basis Ihres tatsächlichen Schadenverlaufs einstufen. Sind Sie unfallfrei geblieben, behalten Sie Ihre SF-Klasse auch bei der neuen Versicherung.
Für die Teilkasko gibt es das Zusatzangebot des Rabattschutzes nicht. Der Grund: Er ist nicht notwendig, da die Teilkaskoversicherung ausschließlich für Schäden aufkommt, die Sie nicht selbst zu verantworten haben. Fremdverschuldete Teilkaskoschäden haben keinen Einfluss auf Ihre SF-Klasse. Selbst im Schadensfall erfolgt keine Rückstufung. Ein zusätzlicher Schutz ist überflüssig.
Zu den typischen Schäden, die in der Teilkasko enthalten sind, zählen zum Beispiel eine zerborstene Windschutzscheibe durch Wildunfall oder Steinschlag sowie Dellen im Autodach durch einen Hagelschaden.
In der Regel beträgt der Aufschlag auf Ihren jährlichen Versicherungsbeitrag zwischen 15 und 30 Prozent.
Beispiel für einen zwei Jahre alten Mittelklassewagen mit SF-Klasse 10:
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Versicherungsschutz
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Kosten
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---|---|
Kfz-Haftpflicht | 298 Euro |
Rabattschutz (18 %) | 54 Euro |
Vollkasko (300 Euro Selbstbeteiligung) | 353 Euro |
Rabattschutz (18 %) | 62 Euro |
Versicherungsbeitrag (pro Jahr) | 767 Euro |
Seat Arona (HSN/TSN 7593/ANP), Versicherungswechsel zur Allianz, private Nutzung, Geburtsdatum 01.01.1973, Versicherungsnehmer ist Fahrzeughalter, Plz Wohnort 38543, Allgemeine Berufsgruppe, Barkauf, Erstzulassung 01/2022, Erstzulassung auf Versicherungsnehmer 01/2022, Standard-Kennzeichen, 6.000 km Jahresfahrleistung, Fahrer: Versicherungsnehmer plus eine Person über 25 Jahre, Umfang: Kfz-Haftpflicht (KH), SF-Klasse KH 32, Produktlinie Komfort, Versicherungsbeginn 01.01.2023, jährliche Zahlungsweise, Angebotsdatum 01.10.2022, Preis gerundet.
Das System der Schadenfreiheitsklassen ist das wichtigste Belohnungssystem für unfallfreies Fahren. Wer keine Kosten durch selbst verschuldete Unfälle verursacht, wird belohnt. Zum Beispiel: Bleiben Sie vier Jahre lang unfall- und schadenfrei, erhalten Sie eine höhere und bessere Kfz-Versicherungs-Einstufung und steigen beispielsweise von SF-Klasse 3 auf SF 4 hoch.
Daran gekoppelt ist der Schadenfreiheitsrabatt – eine Vergünstigung auf den Versicherungsbeitrag, die jeder Anbieter selbst festlegt. Je höher Sie in den SF-Klassen aufsteigen, desto höher ist auch Ihr SF-Rabatt. Die Folge: Ihr Tarif wird günstiger und Sie zahlen geringere Beiträge.
Nein. Im Falle eines Unfalls, also bei der Rückstufung in niedrigere SF-Klassen, werden Haftpflichtversicherung und Vollkasko unterschiedlich behandelt.
Fahren Sie 20 Jahre unfallfrei und haben dann Ihren ersten selbst verschuldeten Schadensfall, würde die SF-Klasse Ihrer Vollkasko auf 8 sinken. In der Haftpflicht würden Sie auf SF 7 zurückfallen. Ihre Versicherungsprämie würde um zwölf Prozent ansteigen. Mit jedem weiteren Unfall würden Sie weiter zurückgestuft.
Wenn Sie Ihr Auto abmelden, weil Sie es stilllegen, verkaufen oder gerade nicht benötigen, gehen Ihre Prozente nicht verloren. Schließen Sie eine neue Kfz-Versicherung ab, rechnet sie Ihnen Ihre bisherige Schadenfreiheitsklasse an. Das gilt sowohl für Ihren alten Anbieter als auch jedes andere Versicherungsunternehmen. Der neue Kfz-Versicherer erkundigt sich bei Ihrem ehemaligen Anbieter über die Höhe Ihrer SF-Klasse.
Wie lange der Schadenfreiheitsrabatt nicht verfällt, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Meist sind es sieben bis zehn Jahre. Einige Versicherungen bieten sogar an, den alten SF-Rabatt mit einer speziellen Bescheinigung zeitlich unbegrenzt zu reaktivieren.
Aus Datenschutzgründen kann es passieren, dass die Versicherung Ihre Informationen nach einigen Jahren löscht. In diesem Fall weisen Sie Ihre letzte SF-Klasse anhand von Unterlagen nach, um sie wieder "aufleben" zu lassen. Andernfalls können Sie keine Ansprüche geltend machen. Die Einstufung erfolgt nach Ihrem realen Schadensverlauf.
Falls Sie in SF 25 oder höher eingestuft sind, haben Sie in Ihrer Versicherung vielleicht einen sogenannten Rabattretter. Mit dieser Leistung belohnten Versicherungen ihre Kunden früher für langjähriges Fahren ohne Schaden. Der Rabattretter hat die gleiche Wirkung wie der Rabattschutz, ist im Unterschied dazu aber kostenlos. Im Schadensfall erfolgt keine Rückstufung. Sowohl in der Kfz-Haftpflicht als auch in der Vollkasko wird bei Tarifen mit Rabattretter jeweils ein Unfallschaden pro Jahr reguliert, ohne dass sich Schadenfreiheitsrabatt oder Versicherungsprämie verändern.
Haben Sie einen älteren Versicherungsvertag, können Sie diese Vereinbarung möglicherweise heute noch in Anspruch nehmen. In neueren Verträgen gibt es in der Regel keine Rabattretter mehr.
Verursachen Sie mit einem geliehenen Wagen einen Unfall, reguliert nicht Ihre Kfz-Versicherung den Schaden, sondern die des Fahrzeughalters. Der Nachteil: Nicht Ihnen, sondern dem Halter drohen eine eventuelle Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse und künftig höhere Beiträge.
In einem solchen Fall lohnt sich ein Blick in die Bedingungen Ihres Privathaftpflicht-Vertrages. Einige Policen bieten eine sogenannte Rabattklausel an. Dann leistet Ihre private Haftpflichtversicherung einen finanziellen Ausgleich an den benachteiligten Fahrzeughalter.
Zum Beispiel: Sie verschulden mit dem Pkw eines Bekannten einen Unfall. Die Versicherung Ihres Freundes übernimmt den Schaden und stuft ihn von der günstigen SF-Klasse 16 auf SF-Klasse 7 zurück. Dadurch zahlt Ihr Bekannter für seine Kfz-Versicherung in den darauffolgenden Jahren fast 2.000 Euro mehr. Zum Glück bietet Ihre Privathaftpflicht eine Rabattschutz-Klausel an. Sie gleicht seine Rückstufung mit 750 Euro aus. Das entspricht den Mehrkosten für fünf Jahre Rückstufung. Den Restbetrag in Höhe von 1.250 Euro zahlen Sie Ihrem Bekannten aus eigener Tasche.