- Der Rabattschutz ist per Definition, wie zum Beispiel auch der Telematik-Tarif, ein Zusatzschutz in der Kfz-Versicherung, mit dem Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) nach einem Unfall beibehalten. Mit anderen Worten: Er bewahrt Sie im Schadenfall vor einer Rückstufung und schützt Sie so vor einer Erhöhung Ihres Versicherungsbeitrags für mehrere Jahre.
- Bei der Allianz Autoversicherung heißt der Zusatzbaustein RabattSchutz. Mit der freiwilligen Leistung erweitern Sie in den Produktlinien Komfort und Premium Ihre Kfz-Haftpflicht oder Vollkasko.
- Mit Rückstufungsschutz haben Sie einen Unfallschaden im Kalenderjahr frei. Rabattschutz ist beispielsweise sinnvoll, wenn Sie viel Auto fahren oder ein teures Pkw-Modell versichern.
Rabattschutz: Keine Rückstufung bei Autounfall

Rabattschutz: Was ist das?
Häufige Fragen zum Rabattschutz in der Autoversicherung
Rabattsicherung: Welche Alternativen gibt es, damit ich meine SF-Klasse behalten kann?
Was ist ein Rabattretter und wie kann ich ihn nutzen?
Sind Sie in SF 25 oder höher eingestuft, haben Sie in Ihrer Kfz-Versicherung vielleicht einen sogenannten Rabattretter. Mit dieser Leistung belohnten Versicherer ihre Kundinnen und Kunden früher für langjähriges Fahren ohne Schaden. Der Rabattretter hat die gleiche Wirkung wie der Rabattschutz, ist im Unterschied dazu aber kostenlos. Im Schadenfall erfolgt keine Rückstufung.
Sowohl in Kfz-Haftpflicht als auch Vollkasko reguliert der Versicherer bei Tarifen mit Rabattretter jeweils einen Unfallschaden pro Jahr, ohne dass sich Schadenfreiheitsrabatt oder Prämie ändern. Wer einen älteren Versicherungsvertrag hat, kann die Vereinbarung möglicherweise noch in Anspruch nehmen. In neueren Verträgen gibt es in der Regel keine Rabattretter mehr.
Was verbirgt sich hinter einer Rabattklausel?
Gilt der Rabattschutz auch für die Teilkasko?
Wie lange gilt mein Schadenfreiheitsrabatt?
Wenn Sie Ihr Auto abmelden, weil Sie es stilllegen, verkaufen oder temporär nicht brauchen, gehen Ihre schadenfreien Jahre nicht verloren. Schließen Sie eine neue Kfz-Versicherung ab, rechnet der Anbieter Ihnen Ihre bisherige Schadenfreiheitsklasse an. Das gilt nicht nur für Pkw, sondern auch für die Schadenfreiheitsklasse beim Motorrad.
Wie lange der Schadenfreiheitsrabatt nicht verfällt, ist je nach Versicherer unterschiedlich. Meist sind es sieben bis zehn Jahre. Einige Gesellschaften bieten an, den alten SF-Rabatt zeitlich unbegrenzt zu reaktivieren. Aus Datenschutzgründen kann es passieren, dass die Kfz-Versicherung Ihre Informationen nach einigen Jahren löscht. In diesem Fall können Sie Ihre letzte SF-Klasse anhand von Unterlagen nachweisen und wieder geltend machen. Andernfalls erfolgt die Einstufung in der Kfz-Versicherung anhand Ihres realen Schadensverlaufs.
Ist der Rabattschutz bei Versicherungswechsel übertragbar?


