Pflege Bahr Versicherung: Ihre staatliche Grundabsicherung im Pflegefall
Ihre Grund­absicherung im Pflege­fall mit staatlicher Unterstützung

Pflege Bahr

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Mit einer gesetz­lichen oder privaten Pflege­pflicht­versicherung erhalten Sie eine Grund­versorgung, falls Sie pflege­bedürftig werden sollten. Diese können Sie mit der staatlich geför­derten Pflege­zusatz­versicherung Pflege Bahr ergänzen, damit Sie eine Pflege-Mindest­absicherung erhalten.
  • Der Pflege Bahr leistet schon ab Pflege­grad 1, auch bei Demenz­erkrankungen.
  • Günstige Tarife gibt es für junge Menschen und Berufs­ein­steiger - Sichern Sie sich schon ab zehn Euro pro Monat für den Pflege­fall ab. Der Staat fördert den Pflege Bahr jährlich mit bis zu 60 Euro.
  • Weiterer Vorteil: Die Pflege Bahr Versicherung können Sie ohne Gesund­heits­prüfung abschließen.
1 von 7
Leistungen im Überblick
Die detaillierten Leistungen der Allianz PflegeBahr-Versicherung finden Sie weiter unten.
2 von 7
Trotz Grund­ab­sicherung hohe Kosten
Der Pflege­fall stellt die pflege­bedürftige Person sowie deren Ange­hörige vor große Heraus­forderungen. Wie eine Pflege Bahr-Versicherung dabei unter­stützen kann, erfahren Sie hier.

Die Pflege­pflicht­versicherung zahlt Ihnen einen Teil der Pflege­leistungen, sollten Sie pflege­bedürftig werden. Weil die Pflege­kosten im Vergleich zu den Leistungen der Pflege­pflicht­versicherung höher sind, zahlen Sie ohne private Absicherung einen hohen Anteil aus eigener Tasche. Deshalb sollten Sie vorsorgen - mit der Allianz PflegeBahr Versicherung. Eine Pflege Bahr-Versicherung ist sinn­voll, weil sie als ergänzende Mindest­absicherung im Pflege­fall dient. Für einen leistungs­starken Top-Schutz reicht sie aller­dings nicht aus. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegetagegeldversicherung.

Entnehmen Sie der folgenden Grafik, wie hoch Ihre offenen Kosten (= Pflege­lücke) sein können.

Pflege­pflicht­versicherung: Analog zu Ihrer Kranken­versicherung (GKV oder PKV) sind Sie in der gesetz­lichen Pflege­kasse oder in der privaten Pflege­pflicht­versicherung versichert. 

In der Grafik ist die gesetzliche Leistung für stationäre Pflege je Pflege­grad im 1. Jahr ausgewiesen.

Im Rahmen der Pflege­reform ab 1.1.2022 wurde ein zeitlich gestaffelter Leistungs­zuschlag auf den pflege­bedingten Eigen­anteil (entspricht dem soge­nannten Einrichtungs­einheit­lichen Eigen­anteil (EEE) inkl. Ausbildungs­vergütung (AV)) bei voll­stationärer Pflege und Pflege­grad 2-5 beschlossen. Der Leistungs­zuschlag beträgt im ersten Jahr 5% des pflege­bedingten Eigen­anteils. Im 2. Jahr beträgt dieser 25%, im 3. Jahr 45% und ab dem 4. Jahr 70%.

Quellen für bundes­weit durch­schnitt­liche stationäre Pflege­kosten: Verband der Ersatz­kassen (VdEK 07/2021) und Wissen­schaft­liches Institut der PKV (WIP-Studie 05/2020) sowie GBE-Bund.

 

Mehr Informationen zu 1:

In der Grafik ist die gesetz­liche Leistung für stationäre Pflege je Pflege­grad im ersten Jahr ausge­wiesen. Im Rahmen der Pflege­reform zahlen gesetz­liche Pflege­kassen oder die private Pflege­pflicht­versicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungs­beträgen einen von der Dauer der voll­stationären Pflege abhängigen Leistungs­zuschlag. Dieser ist bezogen auf den pflege­bedingten Eigen­anteil (genauer den soge­nannten Einrichtungs­einheitlichen Eigen­anteil (EEE) inkl. Ausbildungs­vergütung (AV)) des jeweiligen Pflege­heims bei voll­stationärer Pflege in Pflege­graden 2 bis 5. Der Leistungs­zuschlag beträgt im ersten Jahr 5 Prozent der so definierten pflege­bedingten Aufwendungen. Im zweiten Jahr beträgt dieser 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und ab dem vierten Jahr 70 Prozent.

Quellen für bundesweit durchschnittliche stationäre Pflegekosten: Verband der Ersatzkassen (VdEK 07/2021) und Wissenschaftliches Institut der PKV (WIP-Studie 05/2020) sowie GBE-Bund.

3 von 7
Die passende Versicherung
 
Pflegezusatzversicherung
PflegeBahr
mit staatlicher Förderung
UNSERE LEISTUNGEN

UNSERE LEISTUNGEN

Pflegegrad 5 ambulant / stationär

Pflegegrad 5 ambulant / stationär

100 % ambulant  / 100 % stationär

Pflegegrad 4 ambulant / stationär

Pflegegrad 4 ambulant / stationär

80 % ambulant / 80 % stationär

Pflegegrad 3 ambulant / stationär

Pflegegrad 3 ambulant / stationär

50 % ambulant / 50 % stationär 

Pflegegrad 2 ambulant / stationär

Pflegegrad 2 ambulant / stationär

20 %ambulant / 20 % stationär 

Pflegegrad 1 ambulant / stationär

Pflegegrad 1 ambulant / stationär

10 % ambulant / 10 % stationär

Alter

Alter

ab 18 Jahren abschließbar und ohne Höchstaufnahmealter

Staatliche Förderung

Staatliche Förderung

Inflationsschutz

Inflationsschutz

Leistung ab Vertragsschluss

Leistung ab Vertragsschluss

Gesundheitsprüfung

Gesundheitsprüfung

keine

Ruhensmöglichkeiten

Ruhensmöglichkeiten

Internationale Leistung

Internationale Leistung

EU / EWR / Schweiz
Tagessatz

Tagessatz

min. 20 €

4 von 7
Ihre Vorteile
Solider Einstieg in die private Pflege­versicherung: Sie erhalten eine Pflege­absicherung in jedem Pflegegrad.
Allianz - Testsiegel: Gutes Preis-Leistungsverhältnis
Leistungsstark und preis­wert: Sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis
Zukunftssichere Förder­pflege: Die Pflege­vorsorge wird an Gesetzes­änderungen ange­passt. Eine staatliche Förderung von bis zu 60 Euro ist jährlich möglich.
5 von 7
Weitere Informationen
Welche Voraus­setzungen gibt es bei einer Pflege Bahr-Versicherung und wie erhalten Sie die staatliche Förderung?
  • Die staatliche Förderung für Pflege Bahr erhalten Sie ab mindestens 10 Euro Eigen­beitrag monatlich.
  • Die Förderung von 5 Euro im Monat = 60 Euro im Jahr bekommen Sie ab dem 18. Geburts­tag. Außer­dem ist die Förderung unab­hängig von Ihrem Einkommen.
  • Die Pflege Bahr-Versicherung können Sie ohne Gesund­heits­fragen abschließen.
  • Der Tages­satz ist alters­abhängig und ab mindestens 20 Euro abschließbar.
  • Zulagenberechtigte (§ 126 SGB XI): Für die Förder­fähig­keit von Pflege Bahr sind folgende weitere Voraus­setzungen zu erfüllen: Sie sind in der sozialen oder privaten Pflege­versicherung versichert (SPV oder PPV) und es liegt einer auf ihren Namen lautenden privaten Pflegezusatz­versicherung vor, welche die Kriterien für die Förder­fähig­keit erfüllt. Sie können den Pflege Bahr, umgangs­sprachlich als "Förder Bahr" bezeichnet, ab dem 18. Geburts­tag abschließen. Der Versicherungs­nehmer darf noch keine Leistungen aus der Pflege­versicherung in Anspruch genommen haben.
Die Wartezeit beim Pflege Bahr beträgt fünf Jahre. Danach haben Sie Anspruch auf die versicherten Leistungen auf Pflege Bahr. Diese Warte­zeit für Pflege Bahr entfällt, wenn Sie durch einen Unfall pflege­bedürftig werden. In diesem Fall erhalten Sie sofort Unterstützung.
Der Abschluss des Pflege Bahrs erfolgt ohne Gesund­heits­prüfung. Versicherungs­unter­nehmen machen bei dieser Basis­versicherung keine Einschränkungen in Bezug auf Vorer­krankungen. Im Allianz Tarif PflegeBahr gibt es keine Risiko­zuschläge oder Leistungsausschlüsse.
Gut zu wissen
Ja, Sie können den Eigen­anteil des Pflege Bahrs grund­sätzlich steuerlich absetzen. Nutzen Sie dazu die "Anlage Vorsorge­auf­wand" in Ihrer Steuer­erklärung. Sie müssen dazu gegebenen­falls Nach­weise Ihrer Versicherung dem Finanz­amt vorlegen.
6 von 7
Unterschiede im Überblick
Die Pflege Bahr-Versicherung ist eine Mindest­absicherung im Pflege­fall. Die staatlich geförderte Pflege Bahr-Versicherung im Vergleich zum Premium-Schutz PflegetagegeldBest – lesen Sie nach, wie sich die privaten Pflege­zusatz­versicherungen unterscheiden:

Wischen um mehr anzuzeigen

 
Allianz Pflegezusatz:
  Grundabsicherung mit PflegeBahr
Allianz Pflegezusatz:
  Premium-Schutz mit PflegetagegeldBest
Tagessatz

21 € bis 34 € (bis 34 Jahre)

20 € (ab 35 Jahren)

Bis 150 €
Staatliche Förderung Ja Nein
Wartezeiten Ja (entfällt bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit) Nein
Gesundheitsprüfung Nein Ja
Risikozuschläge Nein Nein
Dynamische Anpassungen 5 % alle 3 Jahre (max. Inflationsrate) 10 % alle 3 Jahre
Persönliche Erhöhungsoption Nein Ja
Serviceleistungen Nein Ja
7 von 7
Häufige Fragen
  • Kann die PflegeBahr-Versicherung mit einer weiteren Pflegezusatzversicherung kombiniert werden?

    Neben einem Pflege Bahr können Sie sich jederzeit mit einer weiteren Pflege­zusatz­versicherung absichern. Aller­dings dürfen Sie nicht zwei staatlich geförderte Versicherungen parallel abschließen. Sie können aber eine andere private Vorsorge nutzen, die im Pflege­fall ein vereinbartes Tage­geld auszahlt, etwa eine unge­förderte Pflege­zusatz­versicherung oder eine Pflegerentenversicherung.
  • Ist der Allianz PflegeBahr kündbar?

    Sie können Ihre Versicherung zum Ende eines Jahres kündigen. Dabei müssen Sie eine Frist von drei Monaten ein­halten. Bei einer Beitrags­erhöhung haben Sie zudem ein Sonder­kündigungs­recht. Wenn Sie kündigen, erhalten Sie im Pflege­fall allerdings auch keine Leistungen aus der Versicherung. Der Vertrag kann alternativ auch bis zu drei Jahre ruhen, sofern Sie Grund­sicherung bzw. Sozial­hilfe empfangen.
  • Welche Auswirkungen hat das Pflegestärkungsgesetz (PSG) II?

    Seit 2017 gelten neue Regeln, wer in welchem Maße pflege­bedürftig ist. Statt der bisherigen drei Pflege­stufen gibt es jetzt fünf Pflege­grade. Dadurch sollen mehr Menschen Leistungen aus der Pflege­pflicht­versicherung erhalten. Außer­dem sei die individuelle Pflege­bedürftig­keit stärker berück­sichtigt, lautete ein weiteres Argument für die Reform. Trotz der verbesserten Leistungen bleibt die Versorgungs­lücke aller­dings groß. Die Pflege­pflicht­versicherung ist somit nur eine Grund­ab­sicherung. Sie sollten sich daher mit einer privaten Pflege­versicherung aus­reichend absichern.
  • Unterscheidet sich die Allianz PflegeBahr-Versicherung je nach Vorerkrankungen?

    Nein, Vorerkrankungen spielen bei der Allianz PflegeBahr-Versicherung keine Rolle. Der Abschluss erfolgt ohne Gesund­heits­prüfung. Es dürfen aller­dings noch keine Leistungen aus der Pflege­versicherung bezogen worden sein.
  • Wie erhalte ich die staatliche Förderung für den PflegeBahr?

    Wenn Sie sich für die staatlich geförderte Pflege­zusatz­versicherung Allianz PflegeBahr entscheiden und die Voraus­setzungen erfüllen, kümmert sich die Allianz auto­matisch darum, dass Sie die staatliche Förderung von maximal 60 EUR pro Jahr erhalten.

    Der Vertrag ist ab 18 Jahren abschließ­bar und der Monats­beitrag orientiert sich am Eintritts­alter und gewählten Tages­satz (mind. 20 Euro). Gefördert wird mit maximal 60 Euro im Jahr (wenn Sie einen Mindest­beitrag von zehn Euro selbst leisten, gibt es den monat­lichen Förder­zuschuss von fünf Euro).

Seit Juli 2023 gilt die neue Pflege­reform. Wie hoch ist Ihr Beitrag in der Pflege­versicherung 2023? Warum ist die Anzahl der Kinder und das Alter der Kinder über 25 wichtig?
Ändern sich die Leistungen der Pflege­versicherung?
Unser Service für Sie
Haben Sie noch Fragen zu den Pflege­versicherungen der Allianz?
Ihr Ansprechpartner vor Ort
Kontaktieren Sie die Allianz Service-Hotline
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungsanfrage - wir melden uns bei Ihnen.
Allianz Service jetzt kontaktieren
Service-Hotline
Sie erreichen uns:
Mo bis Fr 8-18 Uhr.
+
  • Leider ist der Live-Chat momentan nicht verfügbar. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.