Krankentagegeldversicherung & Quarantäne – längerer Ausfall bei Krankheit: Erhalte ich Krankentagegeld, wenn ich in Quarantäne bin?
Grundsätzlich gilt erstens: Arztbesuche bei Erkrankungen mit Grippesymptomen bzw. Virenerkrankungen werden von der Allianz Privaten Krankenversicherung wie gewohnt im tariflichen Umfang erstattet, selbstverständlich auch im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Zweitens: Wird von den Behörden eine Quarantäne angeordnet, besteht ein Entschädigungsanspruch für den krankheitsbedingten Verdienstausfall. Drittens: Wenn Sie tatsächlich am Coronavirus erkranken und Arbeitsunfähigkeit eintritt, dann besteht ein Anspruch auf Krankentagegeld gemäß Ihrer abgeschlossenen Krankentagegeldversicherung - und zwar nach Ablauf der tariflichen Karenzeit.
Erhalte ich auch als Selbstständiger oder Freiberufler Krankentagegeld, wenn ich am Coronavirus erkranke?
Wird von den Behörden eine Quarantäne angeordnet (unabhängig davon, ob Sie als versicherte Person erkrankt sind oder nicht), besteht ein Entschädigungsanspruch für den Verdienstausfall: Selbstständige müssen sich für diese Entschädigung direkt an die zuständige Behörde wenden. Bei Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber längstens für 6 Wochen die Entschädigung für die zuständige Behörde auszuzahlen. Und wenn ich tatsächlich erkranke? Erkranken Sie und werden Sie arbeitsunfähig, besteht ein Anspruch auf Krankentagegeld nach Ablauf der tariflichen Karenzzeit.
Coronatest & privatversichert: Zahlt die Private Krankenversicherung meinen Corona-Test?
Sie fragen sich, ob die Allianz den Coronavirus-Test bezahlt? Ja, die Allianz Private Krankenversicherung erstattet im tariflich vereinbarten Umfang alle Tests auf eine Coronavirus-Infektion, sofern für Sie eine medizinisch bescheinigte Notwendigkeit für den Test vorliegt oder im Nachhinein von Ihrem Hausarzt erteilt wurde. Jedoch sind einige Voraussetzungen zu beachten.
Finden Sie Antworten auf diese und weitere Fragen auf der Kundeninformationsseite rund um Coronavirus, COVID-19 und die damit verbundenen Versicherungsleistungen der Allianz Privaten Krankenversicherung: