Das gesetzliche Sterbegeld war bis Ende 2003 eine Geldleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die jeder deutschen Bürgerin und jedem deutschen Bürger zustand. Das Sterbegeld vom Staat bekamen die Hinterbliebenen der verstorbenen Person ausbezahlt, um die Bestattungskosten zu decken. Das gesetzliche Sterbegeld wurde zum 1. Januar 2004 abgeschafft. Bis auf wenige Ausnahmen besteht derzeit kein Anspruch mehr auf Sterbegeld vom Staat. Das gesetzliche Sterbegeld ist nicht mit der Versicherungssumme zu verwechseln, die eine Sterbegeldversicherung im Todesfall der versicherten Person auszahlt. Statt um eine gesetzliche Leistung handelt es sich dabei um eine private Bestattungsvorsorge, die Angehörige im Trauerfall entlasten soll.
Sterbegeld
Hat jede Person Anspruch auf Sterbegeld?

Was ist Sterbegeld?
Inhalt
- Anspruch: Wer hat Anspruch auf Sterbegeld?
- Rentenversicherung: Sterbegeld von der gesetzlichen Rentenversicherung
- Unfallversicherung: Sterbegeld von der gesetzlichen oder privaten Unfallversicherung
- Arbeitgeber: Sterbegeld vom Arbeitgeber
- Versorgungsamt: Sterbegeld vom Versorgungsamt
- Beamte: Sterbegeld für Beamte, Beamtinnen und Angestellte im öffentlichen Dienst
- Gewerkschaft: Sterbegeld für Hinterbliebene von Gewerkschaftsmitgliedern
- Sterbegeldversicherung: Private Vorsorge mit Sterbegeldversicherung
Wer hat Anspruch auf Sterbegeld?
Anspruch auf Sterbegeld haben seit 2004 nur noch wenige Personen- und Berufsgruppen. Dazu zählen unter anderem Beschäftigte im öffentlichen Dienst, bei denen die Leistung oft Teil des Tarifvertrags ist. Auch aus den folgenden Quellen können Hinterbliebene unter bestimmten Voraussetzungen Sterbegeld in unterschiedlicher Höhe beziehen:
Sterbegeld von der Krankenkasse
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt seit 1. Januar 2004 kein Sterbegeld mehr. Der Gesetzgeber hat die Leistung zum 1. Januar 2004 mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Bis Ende 2003 hatten Hinterbliebene von Krankenkassenmitgliedern und familienversicherten Angehörigen einen Anspruch auf gesetzliches Sterbegeld. Den Zuschuss zu den Bestattungskosten zahlte die Krankenkasse der verstorbenen Person an die Hinterbliebenen aus. Zuletzt betrug das Sterbegeld pauschal 525 Euro für verstorbene Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen und 262,50 Euro für familienversicherte Angehörige.
Sterbegeld von der gesetzlichen Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt kein Sterbegeld aus. War die verstorbene Person gesetzlich rentenversichert, kann jedoch ein Sterbevierteljahr gelten. Dann zahlt die Deutsche Rentenversicherung in den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat die Witwen- oder Witwerrente in voller Höhe des Rentenanspruchs der verstorbenen Person an die Witwe bzw. den Witwer.
Hat die verstorbene Person bereits eine Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, kann die Witwe beziehungsweise der Witwer innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod einen Vorschuss auf die Witwen- beziehungsweise Witwerrente beantragen, ein sogenanntes Sterbevierteljahr. In diesem Fall wird für die drei Monate, die auf den Sterbemonat folgen, die Rente der verstorbenen Person in voller Höhe an die Witwe oder den Witwer als Einmalzahlung ausgezahlt. Der Vorschuss wird auf die zukünftige Hinterbliebenenrente angerechnet. Steuerliche Abzüge gibt es nicht.
Anspruch auf Leistungen aus dem Sterbevierteljahr haben Witwer oder Witwen unter folgenden Voraussetzungen:
- Die verstorbene Person war gesetzlich rentenversichert.
- Sie haben Anspruch auf eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente.
- Sie stellen den Antrag auf die Vorschusszahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod Ihres Ehegatten oder Ihrer Ehegattin.
- Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft bestand mindestens ein Jahr.
- Ihr Wohnsitz ist in Deutschland.
Wie kann man Sterbevierteljahr beantragen?
Der Antrag auf Vorschusszahlung für das Sterbevierteljahr kann beim Renten-Service der Deutschen Post gestellt werden. Teilweise übernimmt das Bestattungsunternehmen die Beantragung des Sterbevierteljahrs. Wichtig: Wer Hinterbliebenenrente beziehen möchte, muss zusätzlich zum Antrag auf die Vorschusszahlung einen formellen Rentenantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen.
Besteht Anspruch auf Sterbegeld für Rentner:innen?
Nein, die gesetzliche Rentenversicherung zahlt kein Sterbegeld für Rentner:innen beziehungsweise deren hinterbliebene Lebenspartner:innen aus. Der erhöhte Rentenbetrag aus dem Sterbevierteljahr ist nicht für die Abdeckung von Bestattungskosten vorgesehen, sondern soll den Übergang auf die veränderten finanziellen Verhältnisse erleichtern.
Sterbegeld von der Unfallversicherung
Stirbt jemand infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf Sterbegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch im Rahmen einer privaten Unfallversicherung lässt sich Sterbegeld vereinbaren.
Sterbegeld von der gesetzlichen Unfallversicherung
Angestellte in Deutschland sind automatisch Mitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung. Angenommen, eine gesetzlich unfallversicherte Person stirbt infolge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit. Dann zahlt der zuständige Unfallversicherungsträger Sterbegeld an diejenigen Hinterbliebenen, die die Bestattungskosten getragen haben. Das können zum Beispiel Witwe oder Witwer, Kinder (auch: Pflege- oder Stiefkinder), Enkel:innen, Geschwister, frühere Ehegatten oder Lebenspartnerinnen der verstorbenen Person sein. Die Angehörigen müssen das Sterbegeld für Hinterbliebene nicht beantragen. Sie werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse informiert, damit sie anschließend ihre Ansprüche anmelden können.
Das Sterbegeld beträgt pauschal ein Siebtel der zum Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgröße (Rechtsgrundlage: § 64 SGB VII). Ist die Person nicht am Ort der ständigen Familienwohnung gestorben, erstattet die gesetzliche Unfallversicherung auch Kosten für die Überführung an den Ort der Bestattung. Sterbegeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung ist im Rahmen der Einkommenssteuer in der Regel steuerfrei. Unter Umständen kann aber Erbschaftssteuer anfallen.
Sterbegeld von der privaten Unfallversicherung
Bei vielen privaten Unfallversicherungen ist es möglich, eine Todesfallleistung zu vereinbaren. Stirbt die versicherte Person an den Folgen eines versicherten Unfalls (zum Beispiel in Haushalt oder Freizeit), zahlt die Versicherung die vereinbarte Todesfallsumme an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt. Bezugsberechtigt können die gesetzlichen beziehungsweise testamentarischen Erben oder Erbinnen beziehungsweise namentlich im Vertrag genannte Personen sein. Die Todesfallleistung beantragen Bezugsberechtigte bei der privaten Unfallversicherung des oder der Verstorbenen. Die Höhe der Todesfallleistung kann die versicherte Person individuell festlegen. Je nach Versicherungsgesellschaft ist meist ein Betrag zwischen mehreren Tausend und bis zu 100.000 Euro wählbar.
Sterbegeld vom Arbeitgeber
In wenigen Ausnahmefällen zahlen Betriebe Sterbegeld. Das muss allerdings im Arbeitsvertrag vereinbart oder über eine für das Arbeitsverhältnis gültige Rahmenvereinbarung (zum Beispiel Tarifvertrag, Gesamtzusage, Betriebsvereinbarung) geregelt sein.
Wer bekommt wie viel Sterbegeld vom Betrieb?
Betriebliches Sterbegeld zahlen Arbeitgeber an die Angehörigen des oder der verstorbenen Beschäftigten. Allerdings nur, wenn das im Arbeitsvertrag geregelt ist. Oder, wenn für das jeweilige Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder sonstige Rahmenregelung gilt, in der die Zahlung von Sterbegeld festgelegt wurde. Die Höhe des Sterbegeldes kann je nach Vereinbarung unterschiedlich ausfallen. Teilweise zahlen Betriebe das Gehalt der verstorbenen Person posthum mehrere Monate als Sterbegeld weiter. Auch eine einmalige Zahlung als Bestattungskostenzuschuss ist möglich.
Ist Sterbegeld vom Arbeitgeber steuerfrei?
Nein, wird das Sterbegeld vom Arbeitgeber der verstorbenen Person ausgezahlt, fallen Steuern an. Denn es gilt als Arbeitslohn, auch, wenn Hinterbliebene die Summe erhalten. Sozialversicherungsbeiträge sind nicht zu zahlen. Das Sterbegeld des Arbeitgebers zählt nicht als Arbeitsentgelt, da mit dem Tod des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin kein Beschäftigungsverhältnis mehr besteht.
Sonderfall betriebliche Sterbekassen
Je nach Unternehmen kann es eine betriebliche Sterbekasse geben, die zum Beispiel für alle Mitarbeitenden gegründet wurde. Meist sind diese Kassen genossenschaftlich organisierte Vereine, die das Sterbegeld direkt an Hinterbliebene zahlen.
Sterbegeld vom Versorgungsamt
Das Versorgungsamt kann eine spezielle Form von Sterbegeld für Hinterbliebene von Kriegsopfern gewähren. Die Bedingungen für die Auszahlung des sogenannten Bestattungsgeldes sind im Bundesversorgungsgesetz geregelt.
Wer bekommt Bestattungsgeld vom Versorgungsamt und wie hoch ist es?
Nach Tod eines Kriegsopfers zahlt das Versorgungsamt Bestattungsgeld an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen. Stirbt eine Beschädigte oder ein Beschädigter an den Schädigungsfolgen, werden die Kosten der Bestattung bis zur Höhe eines Siebtels der zum Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße nach § 18 SGB übernommen. Den Anspruch auf Übernahme der Kosten der Bestattung hat diejenige Person, die die Bestattung veranlasst hat.
Stirbt eine rentenberechtigte Beschädigte oder ein rentenberechtigter Beschädigter an den Schädigungsfolgen, so wird ein Bestattungsgeld in Höhe von mindestens 2.154 Euro gezahlt. Stirbt eine rentenberechtigte Beschädigte oder ein rentenberechtigter Beschädigter, ohne dass der Tod Schädigungsfolge ist, so hat diejenige Person, die die Bestattung veranlasst hat, einen Anspruch auf Übernahme der Kosten der Bestattung bis zur Höhe von 1.080 Euro.
Sterbegeld für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
Das Beamtenversorgungsgesetz regelt mit § 18 den Anspruch auf Sterbegeld für Beamte und Beamtinnen auf Bundesebene. Die ausgezahlte Summe errechnet sich anhand der Höhe der Dienstbezüge der verstorbenen Person. Auf Landesebene greifen Regelungen der jeweiligen Bundesländer.
Wie hoch ist das Sterbegeld für Beamte und Beamtinnen?
Angehörige von Beamtinnen und Beamten des Bundes, die während oder nach ihrer Dienstzeit sterben, erhalten laut Beamtenversorgungsgesetz Sterbegeld in Höhe der zweifachen Dienst- oder Anwärterbezüge der verstorbenen Person. Hinterbliebenen stehen außerdem noch offene Ansprüche zu, die im Sterbemonat entstehen können, zum Beispiel, wenn Bezüge des laufenden Monats noch nicht gezahlt wurden. Eine Rückforderung von Dienstbezügen, die für den Sterbemonat im Voraus gezahlt wurden, findet nicht statt.
Hinterbliebene können sich an die Versorgungsdienststelle oder letzte Dienststelle der oder des verstorbenen Angehörigen wenden, um die Auszahlung des Sterbegelds für Beamte und Beamtinnen zu beantragen. Auf das Sterbegeld fallen Steuern an, denn es gilt in diesem Fall als Einkommen. Auf Länderebene greifen andere Regularien, die die Bundesländer im jeweiligen Landesbeamtenversorgungsgesetz festlegen. Sterbegeldhöhe und Bedingungen variieren teils stark.
Sterbegeld für Hinterbliebene von Gewerkschaftsmitgliedern
Einige Gewerkschaften zahlen Hinterbliebenen von Mitgliedern ein Sterbegeld, wenn diese die Bestattungskosten übernommen haben. Die Höhe des Sterbegeldes ist meist abhängig von der Dauer der Mitgliedschaft und dem monatlichen Beitrag.
Wer hat Anspruch auf Sterbegeld von Gewerkschaften?
Einige Gewerkschaften haben in ihrer Satzung Leistungen im Sterbefall festgelegt. Dabei erhalten Hinterbliebene von Mitgliedern bzw. beim Tod des Partners bzw. der Partnerin des Mitglieds auch das Gewerkschaftsmitglied selbst eine Unterstützungsleistung. Diese Zahlung kann entweder ein pauschaler Beitrag sein oder anhand der Dauer der Mitgliedschaft und der Höhe der monatlich geleisteten Gewerkschaftsbeiträge berechnet werden. Oft gilt dieser Anspruch auf Sterbegeld von der Gewerkschaft erst ab einer gewissen Mitgliedsdauer von zum Beispiel zwölf Monaten.
Wie erhält man Sterbegeld von einer Gewerkschaft?
Um das Sterbegeld von der Gewerkschaft zu erhalten, müssen Hinterbliebene bzw. das Mitglied, meist nachweisen, dass sie für die Bestattungskosten aufgekommen sind. Zusammen mit einer amtlichen Bescheinigung über den Tod und den Mitgliedsausweis sind diese Informationen bei der zuständigen Geschäftsstelle der Gewerkschaft einzureichen. Meist ist dafür eine Frist zum Beispiel bis zwölf Monate nach dem Todestag festgelegt. Details zur Höhe und Beantragung des Sterbegeldes erhalten Sie von der jeweiligen Gewerkschaft.
Private Vorsorge mit Sterbegeldversicherung
Sie haben keinen Anspruch auf Sterbegeld aus einer der oben genannten Quellen oder die Höhe der Geldleistung reicht nicht aus, um beispielsweise eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen zu finanzieren? Dann kann eine Sterbegeldversicherung sinnvoll sein, um Ihre Angehörigen im Trauerfall finanziell und gegebenenfalls organisatorisch zu entlasten.
Bei einer privaten Sterbegeldversicherung können Sie die Höhe der Versicherungssumme innerhalb eines Rahmens frei wählen und oftmals festlegen, wie eine würdevolle Bestattung nach Ihren Vorstellungen aussehen soll. Einige Sterbegeldversicherungen decken nicht nur Bestattungskosten ab, sondern bieten Zusatzleistungen, die Ihre Angehörigen im Trauerfall entlasten. Der BestattungsSchutzbrief der Allianz bietet zum Beispiel einen Trauerfall-Service für die Angehörigen. Nach dem Tod werden unter anderem Behördengänge übernommen sowie die Bestattung organisiert. Die Leistungen aus einer privaten Sterbegeldversicherung sind einkommenssteuerfrei. In der Regel fällt auch keine Erbschaftssteuer an, vorausgesetzt, die Freibeträge reichen dafür aus.
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