Gibt es noch Sterbegeld vom Staat? Das gesetzliche Sterbegeld wurde zum 1. Januar 2004 abgeschafft. Bis auf wenige Ausnahmen besteht derzeit kein Anspruch mehr auf Sterbegeld vom Staat. In der Regel übernehmen die Angehörigen bzw. Erbinnen oder Erben der verstorbenen Person die gesamten Bestattungskosten.
Wichtig: Das gesetzliche Sterbegeld ist nicht mit der Versicherungssumme zu verwechseln, die eine Sterbegeldversicherung im Todesfall der versicherten Person auszahlt. Statt um eine gesetzliche Leistung handelt es sich dabei um eine private Bestattungsvorsorge, die Angehörige im Trauerfall entlasten soll. Mit der Auszahlung können Hinterbliebene Bestattungskosten (mit Grabmal und Grabanlage im Schnitt 6.000 bis 7.000 Euro ohne spätere Grabpflege) und andere Aufwendungen nach dem Ableben der versicherten Person finanzieren.
Quelle: Aeternitas, Stand: 05/23