Ja, Sie können Ihre Schadenfreiheitsklasse übertragen. Das ist beispielsweise möglich bei Familienmitgliedern, Ihrem Zweitfahrzeug oder beim Versicherungswechsel. Auf diese Weise ermöglichen Sie zum Beispiel Ihren Kindern eine günstigere Versicherung. Wichtig: SF-Klassen lassen sich nur bei Kfz-Haftpflicht und Vollkasko übertragen – in der Teilkaskoversicherung gibt es keine SF-Klassen.
Auch wer im europäischen Ausland gelebt oder gearbeitet und dort eine Versicherung abgeschlossen hat, kann seine Schadenfreiheitsklasse in einen deutschen Versicherungsvertrag übertragen. Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, finden Sie auf unserem Ratgeber Schadenfreiheitsklasse für Motorräder.