Wallbox in der Miet­woh­nung versichern

Wer für Schäden an der Ladestation aufkommt.
Wallbox Versicherung: Mann lädt E-Auto an Mietwohnung

Fest im, oder am Gebäude installierte Wallboxen sind über die Wohngebäudeversicherung der Vermieter:innen versichert. Wallboxen, die dem oder der Mieter:in selbst gehören, versichert in der Regel die Hausratversicherung. Mieter:innen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Installation einer Wallbox im Mietshaus. Extra Kosten für eine Wallbox-Versicherung gegen Schäden durch etwa Brand oder Leitungswasser fallen bei einer vorhandenen Wohngebäude- oder Hausratversicherung in der Regel nicht an. Sie sollten allerdings die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags und auch Ihren jeweiligen Tarif überprüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Wallbox im Versicherungsschutz enthalten ist. Melden Sie in jedem Fall die Anschaffung einer Wallbox Ihrer Wohngebäude- oder Hausratversicherung.

Ob Wohngebäude- oder Hausratversicherung greift, hängt von mehreren Faktoren ab: Wer ist Eigentümer der Wallbox – Sie als Mieter oder die Vermieterin? Fest installierte Wallboxen, die zum Gebäude gehören, fallen in der Regel unter die Wohngebäudeversicherung. Haben Sie die Wallbox selbst gekauft und gehört sie zu Ihrem Hausrat, ist die Hausratversicherung zuständig. Zusätzlich spielen die Schadensursache und der gewählte Tarif eine Rolle: Feuer, Leitungswasser oder Sturm sind meist über beide Basis-Absicherungen abgedeckt, während Diebstahl, Bedienungsfehler oder Schäden durch Überschwemmung infolge von Starkregen oft nur in erweiterten Tarifen oder mit Zusatzbausteinen, wie dem Extremwetterschutz, enthalten sind.

Für Mieter:innen: Wallbox und Hausratversicherung

Die Hausratversicherung sichert Ihren Hausratbesitz wie Kleidung, Schmuck oder Möbel gegen Schäden, die zum Beispiel durch einen Wasserschaden oder Brand verursacht wurden, ab. Einige Versicherungen – wie auch wir – zählen auch eine Wallbox zum versicherbaren Hausrat.

Mit der Hausratversicherung ist Ihre Wallbox in der Regel gegen folgende Schäden versichert:

  • Austretendes Leitungswasser
  • Blitzschlag / Explosion
  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl
  • Sturm / Hagel

Leistungen der Allianz Hausratversicherung – bei uns ist Ihre Wallbox folgendermaßen versichert:

  • Fest am Gebäude installierte Wallbox: in allen Tarifen unserer Hausratversicherung gegen die versicherten Gefahren.
  • Mobile Wallbox und fest installierte Wallbox im Garten: ab dem Tarif Smart, etwa gegen Diebstahl, Sturm oder Hagel.
  • Risiken durch Elementarschäden wie Überschwemmung oder Schneelast, können Sie mit dem Zusatzbaustein "Extremwetterschutz" absichern.

Für Eigentümer:innen und Vermieter:innen: Wallbox und Wohngebäudeversicherung

Als fest verbundener Bestandteil eines Gebäudes ist die Wallbox über die Wohn­gebäude­versicherung mitversichert. Sie übernimmt Schäden an der E-Auto-Lade­station und am Gebäude. Abgesichert ist die Wallbox über die Wohn­gebäude­versicherung der Eigen­tümer­gemeinschaft bzw. der Vermieterin oder des Ver­mieters gegen folgende Schäden – sofern im Vertrag vereinbart:

  • Blitzschlag und Überspannung durch Gewitter
  • Brand- und Seng­schäden
  • Diebstahl
  • Explosion
  • Leitungs­wasser
  • Sturm / Hagel
  • Vandalismus

Leistungen der Allianz Wohngebäudeversicherung – bei uns ist Ihre Wallbox folgendermaßen versichert:

  • bereits ab dem Basis-Tarif gegen die vereinbarten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel
  • ab dem Tarif Smart sind unter anderem auch Schäden durch Vandalismus, Diebstahl oder wild lebende Tiere, wie Marder, mitversichert
  • Einen zusätzlichen Schutz gegen weitere Elementargefahren wie Überschwemmung oder Rückstau bietet unser Zusatzbaustein "Extremwetterschutz".

Für Autobesitzer:innen: Kfz-Versicherung

Manche Kfz-Versicherungen für E-Autos leisten auch für Schäden an oder durch die Wallbox.

Leistungen der Allianz: Über die Elektroauto-Versicherung ist Ihre eigene Wallbox in den Tarifen Komfort und Premium mit bis zu 2.500 Euro mitversichert – inklusive mobiler Zubehörteile.

Ist eine Wallbox versicherungspflichtig?

Nein, es besteht keine Pflicht, die Lade­station zu versichern. Allerdings ist der Abschluss einer Wallbox-Versicherung empfehlens­wert. Denn an und durch eine Wall­box können hohe Kosten entstehen. Wird die Wall­box zum Beispiel durch ein Unwetter beschädigt und Sie benötigen eine neue, kommen schnell Kosten von über tausend Euro zusammen. Beschädigt Ihre Wallbox fremdes Eigen­tum oder verletzt andere Personen, sind Sie als Besitzer:in haftbar und müssen für die ent­standenen Schäden aufkommen. Eine Versicherung für die Wallbox entlastet Sie finanziell.

 Hier sehen Sie in der Übersicht, bei welchem Wallbox-Schaden unsere Wohngebäude- oder Hausratversicherung leistet:

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Gefahr / Schaden
Wohngebäudeversicherung
Hausratversicherung
Brand / Feuer / Explosion ja

ja

Blitzschlag / Überspannung ja ja
Leitungswasser / Rohrbruch ja ja
Sturm, Hagel ja
ja
Diebstahl ab Tarif Smart ab Tarif Smart
Vandalismus ab Tarif Smart
Tarif Premium
Wild lebende Tiere
ab Tarif Smart nein
Bedienungsfehler Tarif Premium nein
Fahrzeugfehler nein nein
  • Sie sind Vermieter:in und haben Fragen zur Versicherung Ihrer Wallbox? Unsere Berater:innen helfen Ihnen gerne weiter.

  • Sie sind Mieter:in und haben noch Fragen zur Versicherung Ihrer Wallbox im Haus? Unsere Berater:innen helfen Ihnen gerne weiter.

Die Wallbox im Besitz von Mieter und Mieterin ist oft Teil der Hausratversicherung und verursacht in der Regel keine extra Kosten. Die Kosten für die Versicherung einer mobilen Wallbox tragen Mieterinnen und Mieter selbst. Bei uns können Sie Ihren Hausrat, inklusive Ihrer Wallbox im Rahmen der Hausratversicherung bereits ab wenigen Euro monatlich versichern. Sie sollten allerdings die Anschaffung einer Wallbox Ihrer Versicherung melden.

Eine festinstallierte Wandladestation für Mieter:innen in einem Mietshaus hingegen ist über die Wohngebäudeversicherung des Vermietenden abgesichert. Die Kosten der Versicherung tragen allerdings die Mieterinnen und Mieter indirekt. Diese werden im Rahmen der Nebenkostenabrechnung an sie weitergegeben.

Eine Wallbox in einer Mietwohnung oder einem gemieteten Haus – sowie in oder an der dazugehörigen Garage – kann ein erhöhtes Risiko für Schäden bergen, insbesondere wenn sie öffentlich zugänglich ist oder der Witterung ausgesetzt wird. Nicht nur die Ladestation selbst, sondern auch die Umgebung kann durch technische Defekte oder unsachgemäße Bedienung beeinträchtigt werden. Hier einige Beispiele:

Eine passende Versicherung schützt sowohl Mieter:innen als auch Vermieter:innen vor den finanziellen Folgen solcher Schäden und sorgt dafür, dass Reparaturen und Wiederherstellungen ohne große finanzielle Aufwände durchgeführt werden können.

Ja, seit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) im Dezember 2020 haben Mieter:innen ein Recht auf eine private Wallbox. Die Zustimmung von Vermieterin oder Vermieter ist aber weiterhin nötig.

Die Installation einer Wallbox ist eine bauliche Veränderung. Deswegen ist eine Genehmigung der Vermieter:innen oder Eigen­tümer:innen nötig. Seit der Reform des WEG darf der Antrag auf Installation einer eigenen Lade­station für E-Autos aber nicht mehr ohne Angabe von Gründen ab­ge­lehnt werden. Damit Sie als Mieter:in ein Recht auf eine Wallbox für die Miet­wohnung haben, ist ein eigener Stell­platz auf dem Gelände der Wohn­anlage oder in der Tiefgarage nötig.

Doch nicht immer reicht die Zustimmung der Ver­mieterin oder des Ver­mieters aus. Steht das Gebäude zum Beispiel unter Denkmal­schutz, ist die Installation einer Wallbox meist nicht möglich.

Wollen Sie Ihr Elektroauto an Ihrer Mietwohnung mit einer eigenen Wallbox laden, sind Sie als Mieter:in dafür zuständig, den Antrag zu stellen und die Kosten zu übernehmen. So gehen Sie vor.

1. Kontaktaufnahme

Fragen Sie andere Bewohner:innen, ob Interesse an einer geteilten Lade­station für Elektroautos am Mehr­familien­haus besteht. Informieren Sie Ihre Ver­mieterin oder Ihren Vermieter, dass Sie eine Wallbox für die Miet­wohnung installieren möchten und fragen Sie nach, ob ohnehin schon daran gearbeitet wird. Erläutern Sie die nächsten Schritte und erklären Sie gegebenen­falls, dass auch andere Miet­parteien an einer Wallbox am Miet­objekt interessiert sind.

2. Kostenvoranschlag

Beauftragen Sie einen Elektrofachbetrieb mit der Inspektion der Gegeben­heiten vor Ort und lassen Sie sich einen Kosten­voranschlag erstellen. Je nach Anzahl der Nutzer:innen, Zustand der Elektroanlage und Art der Wallbox können zusätzliche Arbeiten am Strom­netz der Immobilie not­wendig sein. Meist lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen.

3. Wallbox für Mieter:innen beantragen

Gehört Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter die gesamte Immobilie, können Sie direkt den Antrag einreichen. Falls nicht, übergeben Sie der Hausverwaltung den Antrag. Reichen Sie alle Informationen, die Ihnen zur Verfügung stehen, und die Kostenvoranschläge mit ein.

4. Finanzierung

Wird der Antrag genehmigt, muss die Finanzierung geklärt werden. In der Regel übernehmen die Personen die Kosten, die den Antrag gestellt haben – also Sie als Mieter:in. Allerdings können Sie individuelle Vereinbarungen mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter bei der Wallbox-Installation am Miethaus treffen und sich die Kosten mit anderen Mietparteien oder der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer des Gebäudes teilen.

5. Installation

Die Installation übernimmt das Elektrounternehmen, dessen Kostenvoranschlag durch den Antrag bewilligt wurde. Die Abrechnung des verbrauchten Stroms erfolgt abhängig von der Art der Installation: Möglich ist die individuelle Abrechnung über den Wohnungszähler oder einen separaten Stromzähler an der Wallbox. Nutzen mehrere Parteien die Wallbox der Mietwohnung, muss der Stromverbrauch rückverfolgbar sein. Meist geschieht das mittels RFID-Karten.

Wie viel kostet die Installation einer Wall­box für Miet­wohnungen?

Die Gesamtkosten für die Installation einer Wallbox können bis zu 5.000 Euro betragen. Einfache Ladestationen für Ihr E-Auto gibt es ab etwa 500 Euro. Hinzukommen Installationskosten, welche besonders in Wohnanlagen teuer sind. Je nach Wohnort können Sie von Wallbox-Förderungen des Staates, des Bundeslandes oder der Gemeinde profitieren. Hier ist es sinnvoll, sich vorab zu den Fördermöglichkeiten zu informieren.

Wer zahlt die Anschaffung der Wallbox in einem Mietshaus?

Wer dafür zahlt, hängt unter anderem davon ab, wer der oder die Eigentümerin der Wallbox ist und wie sie genutzt wird. Die gängigsten Optionen:

  • Sie tragen die Kosten selbst: Bekommen Sie die Genehmigung für eine private Wallbox am Stellplatz Ihrer Mietwohnung oder -hauses, können Sie die Kosten auf eigene Rechnung übernehmen. Im Falle eines Auszugs können Sie die Wallbox mit an den neuen Wohnort nehmen.
  • Sie teilen die Kosten: Haben andere Mietparteien ebenfalls Interesse an einer Wallbox für das Mehrfamilienhaus oder vereinbaren Sie, dass Vermieter:in oder Eigentümer:in einen Teil der Kosten übernehmen, wird es für Sie günstiger.
  • Vermieter:in oder Eigentümer:in übernimmt die Kosten: Sie haben keine direkten Kosten. Da die Installation einer Ladestation auch eine Aufwertung der Immobilie bedeutet, kann die Wallbox zu einer Mieterhöhung führen. Auch eine Kaution kann fällig sein.

Wallbox: Was gilt bei Auszug aus der Mietwohnung?

Gehört die Wallbox Ihnen, sind Sie verpflichtet, die Wallbox sach­gemäß zu entfernen. Da das Gerät Ihnen gehört, können Sie die Lade­station mitnehmen und an Ihrer neuen Wohnung installieren. Alternativ können Sie die Lade­station an Nach­mieter:in oder Vermieter:in verkaufen.

Nutzen Sie die Wallbox gemeinschaftlich, bleibt sie in der Regel an Ort und Stelle und wird weiterhin von den Miet­parteien genutzt. Hat der Ver­mieter oder die Ver­mieterin die Wall­box installiert und haben Sie für die Wall­box eine Kaution hinterlegt, erhalten Sie diese bei Auszug zurück.

Wie kann ich mein Elektroauto laden, wenn meine Mietwohnung keinen Stellplatz hat?

Haben Sie keinen eigenen Stellplatz, haben Sie zunächst keine Möglichkeit, eine Wallbox installieren lassen. Möchten Sie Ihr Elektro­auto laden, müssen Sie eine mobile Ladestation wählen. Sie können auch das Gespräch mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin suchen, ob es die Möglichkeit zu Errichtung eine Stellplatzes mit Ladestation gäbe, der nur für die Dauer des Ladevorgangs genutzt werden kann.

Sicherheit: Was ist der RFID-Zugang zu Ladestationen in Mehrfamilienhäusern?

RFID steht für "Radio Frequency Identification" (Funkerkennung) und ermöglicht die Nutzung einer gemeinschaftlich installierten Wallbox. Der RFID-Chip befindet sich meist auf einer Karte, mit deren Hilfe Sie die Wallbox aktivieren. So kann niemand ohne Berechtigung die E-Auto-Ladestation verwenden. Außerdem können die jeweiligen Nutzer:innen persönlich zugeordnet werden – damit lässt sich der Stromverbrauch pro Person abrechnen.

Dürfen Mieter:innen den Anbieter der Wallbox selbst auswählen?

In den meisten Fällen benötigen Mieterinnen die Zustimmung des Vermieters, um eine Ladestation zu installieren. Der Vermieter hat das Recht, bestimmte Anbieter oder Modelle zu bevorzugen, insbesondere wenn es um die bauliche Integration in das bestehende Gebäude geht. Es ist daher ratsam, sich mit dem Vermieter oder der Vermieterin und gegebenenfalls der Hausverwaltung abzustimmen, um die Möglichkeiten und Bedingungen für die Installation einer Ladestation zu klären. Auch eine rechtliche Beratung kann hilfreich sein, um die spezifischen Rechte und Pflichten in der jeweiligen Region zu verstehen.

Worauf sollten Mieter:in und Vermieter:in bei einer Wallbox achten?

Mieter:in und Vermieter:in sollten bei der Wahl der Wallbox eine für alle Seiten vorteilhafte Lösung finden. Besonders wichtig ist die Entscheidung über die Kostenübernahme: Wer die Wallbox zahlt, ist für diese verantwortlich. Auf diese Punkte sollten beide Parteien achten:

  • Qualifiziertes Elektropersonal: Bei der Installation sollte ein qualifiziertes Elektro­fach­geschäft beauftragt werden, das im Vorfeld die Gegeben­heiten vor Ort prüft und entsprechende Empfehlungen für die richtige Wallbox gibt.
  • Stromnetz: Je höher die Leistung der Wallbox, desto stärker die Belastung für das Stromnetz. Ab einer Leistung von 12 Kilowatt (kW) ist eine Zustimmung des Netz­betreibers nötig. Dann wird geprüft, ob das Stromnetz ausreicht und gegebenenfalls Sicher­heits­standards der Elektro­anlage modernisiert werden müssen.
  • Anmeldung beim Netzbetreiber: Achten Sie darauf, dass der Elektro­fach­betrieb die Wallbox beim Netz­betreiber richtig anmeldet. Hat die Lade­station eine maximale Lade­leistung unter 12 kW, handelt es sich um eine bloße Information. Soll die Wallbox über 12 kW Lade­leistung haben, muss der Netz­betreiber die Installation genehmigen.
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